Gliederung
VERZEICHNIS DER ANHÄNGE. V
ABBILDUNGSVERZEICHNIS VII
1 EINLEITUNG. 1
1.1 EINFÜHRUNG. 1
1.2 ZIELSETZUNG UND AUFBA.U 2
2 SOLVENCY II. 3
2.1 MOTIVATION UND HINTERGRUND 3
2.2 DIE AUSGESTALTUNG 5
2.2.1 Grundlagen 5
2.2.2 Säule 1. 7
2.2.3 Säule 2. 8
2.2.4 Säule 3. 8
2.3 AKTUELLER STAND UND AUSBLICK 9
3 DAS STANDARDMODELL. 10
3.1 GRUNDLAGEN 10
3.2 DIE AVAILABLE SOLVENCY MARGIN 10
3.3 DIE SOLVENCY CAPITAL REQUIREMENTS 12
3.3.1 Bestandteile 12
3.3.2 Berechnung des Expected profit non-life 12
3.3.3 Berechnung der Operationellen Risken 13
3.3.4 Berechnung des Basic Solvency Capital Requirement 14
3.3.4.1 Überblick. 14
3.3.4.2 Berechnung des Marktrisikos 14
3.3.4.3 Berechnung des Adressenausfallrisikos 17
3.3.4.4 Berechnung der Versicherungstechnischen Risiken 17
4 PRODUKTE UND IHRE EINFLUSSNAHME AUF DIE SOLVENZ 18
4.1 GRUNDLEGENDE GEDANKEN. 18
4.2 EINFLUSSNAHME AUF DIE ASM 18
4.2.1 Bestandteile der Eigenmittel 18
4.2.2 Tier 1. 20
4.2.3 Tier 2. 21
4.2.4 Tier 3. 22
4.2.5 Auswirkung in der Praxis 22
4.3 EINFLUSSNAHME AUF DIE SCR. 23
4.3.1 Verbriefung 23
4.3.1.1 Überblick. 23
4.3.1.2 ABS 24
4.3.1.3 Insurance-Linked Securities 26
III
4.3.1.4 Praktische Anwendung von ABS i.w.S. 29
4.3.1.5 Credit Linked Note 30
4.3.1.6 Praktische Anwendbarkeit von Credit Linked Notes 30
4.3.2 Kreditderivate. 31
4.3.2.1 Überblick. 31
4.3.2.2 Credit Default Swap. 31
4.3.2.3 Total Return Swap 32
4.3.2.4 Anwendung von Kreditderivaten. 32
4.3.3 Kapitalanlagemanagement 33
4.3.3.1 Portfoliodiversifikation. 33
4.3.3.2 Termingeschäfte. 34
4.3.4 Konzerndiversifikation. 34
4.3.5 Asset Liability Management 35
5 FAZIT 36
5.1 VORGEHENSWEISE FÜR VERSICHERER IN HINBLICK AUF SOLVENCY II 36
5.2 AUSBLICK AUS SICHT VON BANKEN 38
ANHANG. VI
LITERATURVERZEICHNIS XXXVII
IV
Verzeichnis der Anhänge
A01 Basel II ...................................................................................................................VI A02 Abbildung Lamfalussy ..........................................................................................VIII A03 Solvenzquote in Abhängigkeit von Zins und Aktienquote ....................................VIII A04 Zusammenhang zwischen Brutto- und Nettoprämie ..............................................IX A05 Die Solvabilitätsspanne einer Lebensversicherung.................................................X A06 Erwartungen an ein verbessertes Risikomanagement..........................................XII A07 Mechanismus der Marktdisziplin ...........................................................................XII A08 Interviews zum GDV- Standardmodell .................................................................XIII A09 Main Challenges for implementing Solvency II requirements ..............................XIII
A10 Duration............................................................................................................... XIV A11 Durationswerte ..................................................................................................... XV A12 Value at Risk ........................................................................................................ XV A13 Korrelation der Teilrisiken der BSCR ................................................................. XVII A14 Korrelation der Teilrisiken des SCR mkt ............................................................... XVII A15 Stress-Test ......................................................................................................... XVII A16 Höhe des Stress-Faktors in Abhängigkeit von der Laufzeit .............................. XVIII A17 Zusammensetzung des Währungskorbes zur Beobachtung der Währungsrisiken
.................................................................................................................................. XVIII A18 Ausschnitt der Kreditnehmereinheit DZ BANK nach Definition der Deutschen
Bundesbank................................................................................................................ XIX A19 Durchschnittliche Ausfallraten, abhängig vom Rating .......................................... XX A20 Korrelation der Teilrisiken des SCR life .................................................................. XX A21 Innovative Tier 1 Instruments .............................................................................. XXI A22 Kalkulation ASM ................................................................................................ XXIV A23 Spread Tier 1 vs. Spread Genussschein........................................................... XXVI A24 Struktur eines True Sale.................................................................................... XXVI A25 Interview Eigenkapitalunterlegung ................................................................... XXVII A26 Struktur eines Funded ABS............................................................................. XXVIII A27 Struktur eines Unfunded ABS ......................................................................... XXVIII A28 Vertiefung ABS................................................................................................ XXVIII A29 Abbildung Tradingvolumen................................................................................ XXIX A30 RMS Catastrophe Maps .....................................................................................XXX A31 Anteile der Trigger Events bei ausstehenden CatBonds.................................. XXXII A32 Struktur einer Credit Linked Note ..................................................................... XXXII A33 Grundstruktur eines Credit Default Swap......................................................... XXXII
V
A34 Grundstruktur eines Total Return Swap .......................................................... XXXIII A35 Grundlagen Statistik ........................................................................................ XXXIII A36 Interview ALM..................................................................................................XXXIV A37 Bewertung der Bilanzpositionen eines Versicherers .......................................XXXVI
VI
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zeitplan für das Projekt Solvency II
Abbildung 2: Ermittlung der Solvabilitätsspanne einer Nichtlebenversicherung.
Abbildung 3: Die drei Säulen von Solvency II.
Abbildung 4: Richtgrößen der Eigenmittel eines Versicherers
Abbildung 5: Risikomodule des Standardansatzes
Abbildung 6: Der Fat Tail im Kontext der Normalverteilung.
Abbildung 7: Zukünftige Eigenmittelkategorien von Versicherern
Abbildung 8: Überblick über die Formen besicherter Anleihen.
Abbildung 9: Regulatorisches vs. ökonomisches Eigenkapital.
Abbildung 10: Aktiva und Passiva einer Versicherung in Abhängigkeit vom Zins
Abbildung 11: Der VaR im Kontext einer Standardnormalverteilung.
Abbildung 12: Konfidenzintervalle, die in der Normalverteilung zu identischen
Kapitalsummen führen.
Abbildung 13: Barwert von Bondportfolio und LV-Portfolio in Abhängigkeit vom
Zinsniveau
VII
Abkürzungsverzeichnis a.a.O. am angegebenen Ort Abb. Abbildung ABS Asset Backed Security Abs. Absatz ALM Asset Liability Management ARP Argentinischer Peso ART Alternative Risk Transfer ASM Available Solvency Margin AUD Australischer Dollar Aufl. Auflage BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BI Beitragsindex BIZ Bank für internationalen Zahlungsverkehr bspw. beispielsweise BSCR Basic Solvency Capital Requirements bzw. beziehungsweise CBOT Chicago Board of Trade CDS Credit Default Swap CDO Credit Default Obligation CEA Comité Européen des Assurances CEIPOS Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors CHF Schweizer Franken CLN Credit Linked Note CMBS Commercial Mortgage Backed Securities Ders. Derselbe Dies. Dieselbe(n)
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main EU Europäische Union EUR Euro EURIBOR Euro Interbank Offered Rate e.V. eingetragener Verein f. folgende Seite feR für eigene Rechnung ff. folgende Seiten FTD Financial Times Deutschland
VIII
GBP Britisches Pfund GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IAA International Actuarial Association IAS International Accounting Standards IFRS International Financial Reporting Standards ILS Insurance Linked Security IRB Internal Ratings-Based Approach JPY Japanischer Yen KA Kapitalanlagen KAG Kapitalanlagegesellschaft
KapAusstV Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KNE Kreditnehmereinheit KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich KPMG Klynveld, Peat, Marwick und Goerdeler KWG Kreditwesengesetz LDI Liability Driven Investing LIBOR London Interbank Offered Rate LV Lebensversicherung MBS Mortgage Backed Security MCR Minimum Capital Requirements Mio. Millionen MR Mindestreserven o.J. ohne Jahr o.O. ohne Ort OpRisk operationelle Risiken PCS Property Claim Services Inc. PE Prämieneinnahmen QIS Quantitive Impact Study
RechVersV Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen RfB Rückstellung für Beitragsrückerstattung RK riskiertes Kapital RMBS Residential Mortgage Backed Securities S. Seite SA Schadenaufwendungen
IX
SARS Severe Acute Respiratory Syndrome SbQ Selbstbehaltsquote SCR Solvency Capital Requirements SEK Schwedische Krone SI Schadensindex SolBerV Solvabilitätsbereinigungs-Verordnung SPV Special Purpose Vehicle TSI True Sale International u.a. und andere USD US Dollar VAG Versicherungsaufsichtsgesetz VaR Value at Risk Vgl. vergleiche WP Wertpapier z.B. zum Beispiel zzgl. zuzüglich
X
1 Einleitung
1.1 Einführung
In wenigen Jahren wird auf Versicherungen in Europa eine große Neuerung zukommen, auf die sich die meisten Versicherer bereits heute mit Hochdruck vorbereiten. Es handelt sich um das neue Versicherungsaufsichtsrecht, das unter dem Namen „Solvency II“ bekannt ist. Die große Bedeutung des Projekts wird daran deutlich, dass es Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist. 1 Bis 2010 plant die EU-Kommission das neue Reglement, das tief greifende Auswirkungen auf die Kapitalisierung der Unternehmen ausübt, einzuführen. 2 Bereits im November 2002 wurden erste Vorschläge unterbreitet. 3 Darauf folgten regelmäßig detailliertere Ausarbeitungen. 4 Folglich ist der Rahmen, in dem sich die Richtlinie bewegen wird, bereits bekannt. Das Modell wird sich an den neuen Regelungen im Bankenaufsichtsrecht (Basel II) orientieren. 5 Für Versicherungen ist die darin geforderte risikoabhängige Eigenkapitalunterlegung ein Novum, das das Risikomanagement vor neue Herausforderungen stellt. Nachdem 2002 der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) einen ersten Vorschlag für einen künftigen Standardansatz gemacht hat, begann die Diskussion auf europäischer Ebene. In bisher zwei Quantitive Impact Studies (QIS) untersuchte das Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) die Auswirkungen neuer Eigenmittelregelungen auf die Versicherungswirtschaft, um daraus ein Modell abzuleiten. 6 In den kommenden Monaten wird QIS 3 erwartet. 7 Das gesamte Vorgehen orientiert sich an folgendem Zeitplan:
1 Vgl. http://eu2007.de/de/Policy_Areas/Economic_and_Financial_Affairs/Capital_market.html (24.01.07)
2 Vgl. Schubert, T., Grießmann, G.: 10 Kernpunkte der deutschen Versicherungswirtschaft zu Solvency II, Berlin o.J., S. 2
3 Siehe „Considerations on the design of a future prudential supervisory system” Markt/2535/02
4 Vgl. Schubert, T., Grießmann, G.: Solvency II - Die EU treibt die zweite Phase des Projekts voran, in: Versicherungswirtschaft Heft 7/2004, Karlsruhe 2004, S. 470
5 Weitere Ausführungen zu Basel II sind im Anhang A01 zu finden
6 Vgl. CEIOPS (Hrsg.): Quantitative Impact Study 2, Cover note, Frankfurt 2006, S. 1 ff.
7 Vgl. CEIOPS (Hrsg.): Press Release 06.12.2006, CEIOPS publishes its Quantitative Impact Study 2 Report, Frankfurt 2006, S. 1
1
Abbildung 1: Zeitplan für das Projekt Solvency II
Quelle: Eigene Abbildung in Anlehnung an: Schubert, T.: Stand der Diskussion und Tendenzen im Projekt Solvency II der EU-Kommission, in: Gründl, H., Perlet, H. (Hrsg.): Solvency II und Risikomanagement, Wiesbaden 2005, S. 43
CEIOPS und die betroffenen Versicherungsunternehmen werden von der EU-Kommission aktiv in die Gesetzgebung eingebunden, da hierbei das so genannte „Lamfalussy-Verfahren“ angewandt wird. Im Rahmen dessen wird von der EU-Kommission eine Rahmenrichtlinie erlassen, die in den Levels 2 und 3 von den betroffenen Kreisen und den Aufsichtsbehörden mit technischen Detail- bzw. Umsetzungsregelungen gefüllt wird. Dies erfolgt in fünf Arbeitsgruppen. Es handelt sich also insgesamt um ein Bottom-Up Vorgehen. 8 Eine schematische Darstellung des Verfahrens ist in Anhang A02 zu finden.
1.2 Zielsetzung und Aufbau
Folge von Solvency II wird sein, dass Versicherungen ihre Produkt- und Kapitalanlagestrategie ändern. 9 Dies beruht darauf, dass die Solvenzquote eines Versicherers vom Kapitalanlagerisiko dominiert wird, welches vor allem von Zinsänderungen und der Aktienquote abhängt. 10 Einige Versicherer werden sich auf risikoärmere Assets konzentrieren müssen, während kapitalstarke Gesellschaften die Ertragsoptimierung in den Mittelpunkt stellen. 11 Mit Hilfe von Investmentbanken haben Versicherer die Möglichkeit, ihre Risiken zu steuern und so eine ausreichende Solvenz vorzuhalten. Die risikoorientierte Steuerung und regelmäßige Anpassung der Kapitalanlagestrategie eröffnet Investmentbanken neues Geschäftspotenzial. Durch die Bereitstellung eines regelungskonformen und einheitlichen Produktportfolios lassen sich neue Erträge generieren und Cross-Selling durchführen.
Ziel der vorliegenden Arbeit „Produktbezogene Lösungsansätze für Versicherer im Rahmen von Solvency II“ ist, Vorschläge zu erarbeiten, wie Bankprodukte Versicherungen eine Verbesserung ihrer Solvenz ermöglichen. Nachdem zu Beginn eine Hin-
8 Vgl. Van Hulle, K.: Aims and General Outlines of Solvency II, in: Kredittylsinet (Hrsg.): Erfaringer og utfordringer Kredittilsynet 1986-2006, Oslo 2006, S. 94
9 Vgl. Klüttgens, M.: Neue Regeln zwingen zum Umbau, in: Handelsblatt 23.10.06, Köln 2006, S. 36
10 Siehe Anhang A03
11 Vgl. Leitermann, U.: Bedeutung von Solvency II für das Kapitalanlagemanagement, in: Gründl, H., Perlet, H. (Hrsg.): Solvency II & Risikomanagement, Wiesbaden 2005, S. 302
2
führung zum Thema erfolgte, wird in Kapitel zwei das Projekt „Solvency II“ vorgestellt und der aktuelle Entwicklungsstand erläutert. Der darauf folgende Abschnitt erläutert die aktuelle Version des europäischen Standardmodells. Anschließend werden Instrumente vorgestellt, um mit diesem Wissen und unter Zuhilfenahme des Standardmodells Aussagen zu ihren künftigen Auswirkungen auf die Solvenz zu treffen. Abschließend folgen Empfehlungen für Versicherer, die sich aus den vorangehenden Ausführungen ergeben. Daraus werden Vorschläge für ein zukünftiges Vorgehen von Banken abgeleitet.
2 Solvency II
2.1 Motivation und Hintergrund
Seit 1973 existieren in Europa Solvabilitätsvorschriften für Versicherer. Sie verpflichten zur Bildung eines Kapitalpuffers, um die Versicherungsnehmer zu schützen. Im Februar 2002 wurden diese Regelungen überarbeitet und als „Solvency I“ verabschiedet. Dieses Regelwerk ist seit dem Geschäftsjahr 2004 verbindlich. Versicherer sind nach § 53c I Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dazu verpflichtet, stets über freie unbelastete Eigenmittel in Höhe der geforderten Solvabilitätsspanne zu verfügen. Die Begriffe „frei“ und „unbelastet“ sind nicht weiter spezifiziert. 12 In §10 IIc KWG ist eine Definition von „frei“ zu finden. Es handelt sich hiernach um Kapital, das nicht zur Unterlegung von Risiken benötigt wird. Ein Drittel der Solvabilitätsspanne, mindestens jedoch drei Millionen Euro, muss als Garantiefonds vorgehalten werden. 13 Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit ermäßigt sich dieser Betrag um 25%. 14 Der Begriff Eigenmittel wird in § 53c III VAG definiert. Dazu zählen insbesondere das Grundkapital abzüglich des Betrags der eigenen Aktien, der eingezahlte Gründungsstock, die Kapital- und Gewinnrücklagen, der Gewinnvortrag, Genussrechte und nachrangige Verbindlichkeiten. 15 Richtlinien zur Berechnung der Solvabilitätsspanne und der Höhe des Garantiefonds befinden sich in der Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen (KapAusstV). 16 Hier wird in zwei Abschnitten zwischen Lebensversicherung und Nichtlebenversicherung unterschieden. Die folgende Abbildung veranschaulicht, wie die Solvabilitätsspanne einer Nichtlebenversicherung ermittelt wird. Die hierbei verwendeten Prämieneinnahmen sind Bruttobeitragseinnahmen. Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoprämie wird in Anhang A 04 erläutert.
12 Vgl. Farny, D.: Versicherungsbetriebslehre, 4. Aufl., Karlsruhe 2006, S. 790
13 Vgl. Baur, P., Enz, R.: Solvency II: Ein integrierter Risikoansatz für europäische Versicherer, Zürich 2006, S. 5 f.
14 Vgl. Farny, D.: a.a.O., S. 785
15 Siehe Kapitel 4.2.3
16 Aufgrund §53c II VAG
3
Abbildung 2: Ermittlung der Solvabilitätsspanne einer Nichtlebenversicherung
Quelle: Hölscher, R.: Bank- und Versicherungsmanagement, Rechnungswesen, Kaiserslautern 2006, S. 103
Im Anhang A05 wird die Berechnung der Solvabilitätsspanne einer fondsgebundenen Lebensversicherung an einem Beispiel aufgezeigt. Die Erläuterungen der Solvabilitätsspanne zeigen die Schwächen von Solvency I auf: Die Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten basiert nicht auf marktnahen Ansätzen, die Parameter zur Risikobestimmung (Prämien, Schäden oder Rückstellungen) sind ungeeignet und Anlagerisiko, Diversifikationseffekte, Risikotransfer und Rückversicherung werden vernachlässigt. Die von Versicherern geforderte Eigenmittelausstattung richtet sich grundsätzlich nach dem Geschäftsumfang der Unternehmen und nicht den eingegangenen Risiken. 17 Durch eine risiko- und wertorientierte Steuerung sollen im Rahmen von Solvency II diese Schwächen behoben werden. Die Definition des Begriffes Risiko wird in der vorliegenden Arbeit von der International Actuarial Association (IAA) übernommen. Sie lautet “Risk - the chance of something happening that will have an impact upon objectives. It is measured in terms of consequences and likelihood.” 18 Risikomanagement wird daher verstanden als “(…) as much about identifying opportunities as avoiding or mitigating losses.” 19
Von der zukünftigen wertorientierten Steuerung wird erwartet, dass sie der Versicherungswirtschaft Wachstumsimpulse gibt. Unter wertorientierter Steuerung wird die Annäherung des vorhandenen Solvenzkapitals an das ökonomisch notwendige Risikokapital verstanden. 20 Die Versicherer erhoffen sich durch die Entwicklung von Risiko- und
17 Vgl. Krüger, A.: Solvency II belohnt Risikovorsorge, in: FTD 13.09.06, Köln 2006, S. 22
18 International Actuarial Association (Hrsg.): A Global Framework for Insurer Solvency Assessment, Ottawa 2004, S. 26
19 ebenda, S. 26
20 Vgl. Heistermann, B.: Auswirkungen von Solvency II, Köln 2004, S. 7
4
Kapitalmodellen insbesondere eine effizientere Nutzung ihres Eigenkapitals und eine verbesserte risikobasierte Entscheidungsfindung. 21, 22
2.2 Die Ausgestaltung
2.2.1 Grundlagen
Der Kern von Solvency II ist eine Drei-Säulen Struktur. 23 Säule 1 beinhaltet quantitative Anforderungen und damit die höchste Komplexität. Sie ist Schwerpunkt dieser Arbeit, da in ihr die risikoabhängigen Kapitalanforderungen bestimmt werden. Die Säulen 2 und 3 ergänzen die erste Säule um die Punkte qualitative Anforderungen und Marktdisziplin. 24
Abbildung 3: Die drei Säulen von Solvency II
Quelle: http://www.kpmg.de/topics/Solvency_II_9866.htm (04.01.07)
Die Existenz der Säulen 2 und 3 verdeutlicht, dass ausreichende Eigenmittel zwar einen notwendigen, aber keinen hinreichenden Solvenzschutz darstellen. 25 Auf die Inhalte der einzelnen Säulen wird in den folgenden Gliederungspunkten näher eingegangen. Insgesamt strebt Solvency II eine Portfoliobetrachtung der Marktrisiken, operatio-
21 Vgl. de Groot, P.: Risk and Capital Management for Insurers, o.O. 2006, S. 10 22 Die vollständigen Ergebnisse der Umfrage befinden sich in Anhang A06
23 Vgl. Gleißner, W., Müller-Reichart, M., Kamaras, E.: Ableitung eines Ratings aus einem Risikoaggregationsmodell nach Solvency II, in: Achleitner, A-K., Everling, O. (Hrsg.): Versicherungsrating, Hinter-grund-Strukturen-Prozesse, Wiesbaden 2005, S. 261
24 Vgl. Schubert, T., Grießmann, G.: a.a.O., S. 2
25 Vgl. Schubert, T.: Stand der Diskussion und Tendenzen im Projekt Solvency II der EU-Kommission, in: Gründl, H., Perlet, H. (Hrsg.): Solvency II & Risikomanagement, Wiesbaden 2005, S. 37
5
nellen Risiken und Kreditrisiken an. Auch die Zusammenhänge zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanz sollen berücksichtigt werden. 26, 27 In diesem Kontext steht die Einführung neuer Bilanzierungsvorschriften für Versicherer. Die Bilanzierung von Versicherungsunternehmen in Deutschland folgt bisher dem Handelsgesetzbuch (HGB). Dieses Gesetz konzentriert sich auf den Gläubigerschutz. Daher werden Aktiva tendenziell über- und Passiva unterbewertet. Aufgrund dieses Vorsichtsprinzips (Imparitätsprinzip) sind im internationalen Vergleich hohe stille Reserven aufgelaufen. 28 Während im HGB die Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns im Vordergrund steht, ist das Ziel der IFRS eine Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse. 29 Bisher ist IFRS seit dem Geschäftsjahr 2005 nur für börsennotierte Unternehmen - und nur auf der Aktivseite - verpflichtend anzuwenden. 30 Die Einführung von Solvency II wird die internationale Rechnungslegung auch für nicht börsennotierte Versicherer unabdingbar machen, da eine harmonisierte europäische Verordnung zur Eigenmittelausstattung eine harmonisierte Rechnungslegung voraussetzt. 31 Im Rahmen von IFRS wird eine barwertige Betrachtung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten angestrebt. 32 Da IFRS die Bildung stiller Lasten nicht zulässt, müssen Veränderungen der Marktwerte direkt gegen das vorhandene Eigenkapital gerechnet werden. Nur bei einer dauerhaften Wertminderung ist eine Verrechnung in der GuV zulässig. 33 Hieraus resultieren neue Anforderungen an das Wertpapiermanagement und Hedging der Versicherer. Die Kursentwicklung der Wertpapiere hat dann direkten Einfluss auf das vorhandene und geforderte Solvenzkapital und damit das Bestehen des Unternehmens.
Zurzeit wird an Phase II der IFRS-Einführung gearbeitet. Mit ihr wird in der gesamten Bilanz ein Full-Fair-Value-Accounting gefordert. Es muss also auch die Passivseite marktnah bewertet werden. Diese marktorientierte Betrachtung ist Grundlage einer risikoorientierten Unternehmensführung und wird daher auch im Rahmen von Solvency II Berücksichtigung finden. Um zu einer konsistenten Lösung zu kommen, müssen IFRS und Solvency II parallel und in Abstimmung miteinander entwickelt werden. 34
26 Vgl. Perlet, H., Guhe, J.: Anforderungen an ein unternehmerisches Risikomanagement, in: Gründl, H., Perlet, H. (Hrsg.): Solvency II & Risikomanagement, Wiesbaden 2005, S. 159
27 Siehe dazu Gliederungspunkt 4.3.5
28 Vgl. Krüger, K.: Eigenkapital und Gewinn nach deutschem HGB, IAS/IFRS und US-GAAP - Eine empirische Untersuchung börsennotierter deutscher Unternehmen, Aachen 2006, S. 24
29 Vgl. Zielke, C.: IFRS für Versicherer, Hintergründe und Auswirkungen, Wiesbaden 2005, S. 25
30 Vgl. Stahl, A.B.: Wechsel von HGB zu IAS/IFRS oder US-GAAP, Empirische Untersuchung der Umstellung von deutschen auf internationale Rechnungslegungsgrundsätze, Wiesbaden 2004, S. 49
31 Vgl. Zielke, C.: a.a.O., S. 27 ff.
32 Vgl. Baur, P., Enz, R.: a.a.O., S. 9
33 Vgl. Zielke, C.: a.a.O., S. 37
34 Vgl. Schubert, T.: a.a.O., S. 39 f.
6
2.2.2 Säule 1
Säule 1 legt quantitative Anforderungen in Hinblick auf die Kapitalausstattung fest, die durch risikobasierte Regeln bestimmt sind. 35 Die Berechnung der geforderten Eigenmittel erfolgt mit Modellen, die Prinzipien des Risikomanagements enthalten. Auf europäischer Ebene wird ein Standardansatz entwickelt, der allen Versicherern zur Verfügung steht. Zudem steht den Unternehmen frei, eigene interne Modelle zu entwickeln. Um diese anwenden zu dürfen, müssen sie von der Aufsicht geprüft und anerkannt werden. 36 Da davon ausgegangen wird, dass die intern entwickelten Modelle das Risiko des betroffenen Versicherers besser abbilden als das Standardmodell, ist die aus ihnen resultierende Eigenkapitalanforderung geringer. 37
Es wird grundsätzlich zwischen den vorhandenen Solvenzmitteln eines Versicherers, der Available Solvency Margin (ASM), und den aus ökonomischer Sicht notwendigen Mitteln, auch Solvency Capital Requirements (SCR) genannt, unterschieden. Ein Unternehmen gilt als ausreichend kapitalisiert, wenn die SCR nicht größer als die ASM sind. 38 Neben dem vorhandenen und dem geforderten Kapital wird es Minimum Capital Requirements (MCR) geben. Zwischen MCR und SCR liegt die so genannte Aufsichtsleiter. Wenn das Unternehmen die SCR unterschreitet, greift die Aufsicht ein. Der Umfang der Eingriffe richtet sich nach dem Abstand zu den SCR. Bei Unterschreitung der MCR wird der freie Geschäftsbetrieb eingestellt. 39 Der Zusammenhang der Anforderungen und der Aufsichtsleiter wird durch die folgende Abbildung veranschaulicht.
Abbildung 4: Richtgrößen der Eigenmittel eines Versicherers
Quelle: Eigene Abbildung in Anlehnung an: Schubert, T., Grießmann, G.: Diskussionsbeitrag für einen Solvency II kompatiblen Standardansatz (Säule I), Berlin 2005, S. 16
35 Vgl. ebenda, S. 39
36 Vgl. Gründl, H., Schmeiser, H.: Solvency II und interne Risikosteuerungsmodelle, in: Versicherungswirtschaft Heft 7, Karlsruhe 2004, S. 473
37 Vgl. http://ssrn.com/abstract=869267 (21.12.06)
38 Vgl. Schubert, T., Grießmann, G.: a.a.O., S. 7
39 Vgl. Sandström, A.: Solvency Models, Assessment and Regulation, Boca Raton 2005, S. 186
7
Berechnungen der Kapitalanforderungen haben zurzeit nur vorläufigen Charakter da die Richtlinie noch nicht vorliegt und bisher kein Standardansatz verabschiedet wurde. In der vorliegenden Arbeit wird für die ASM der im Dezember 2005 vorgeschlagene Standardansatz des GDV verwandt. Die Ermittlung der SCR wird auf Grundlage des Consultation Paper 20 des CEIOPS vom 10.11.2006 vorgestellt.
2.2.3 Säule 2
Säule 2 setzt auf eine qualitative Überprüfung des internen Risikomanagements durch die Versicherungsaufsicht. Die im Gesetz zur Transparenz und Kontrolle im Unternehmensbereich (KonTraG) in Verbindung mit § 341a HGB vorgeschriebene Überprüfung des Risikomanagements durch Wirtschaftsprüfer stellt bereits heute einen Grundstein in dieser Richtung dar. 40 Die Versicherungsunternehmen sind zur Erteilung von Auskünften gegenüber ihrer Aufsichtsbehörde verpflichtet. Bei Missständen sind Eingriffe wie Suspendierung von Führungskräften oder Entzug der Zulassung möglich. Die Bedingungen, an die diese Maßnahmen geknüpft sind, sind jedoch sehr allgemein gefasst.
In Zukunft soll die Aufsichtsleiter mit ihren Interventionsbefugnissen von genaueren Anforderungen an die Risikobewertungsmethoden abhängen. Im Rahmen der internen Kontrolle und Verwaltung müssen die strategischen Ziele und Werte eines Versicherers festgehalten und den Beschäftigten bekannt gemacht werden. Außerdem sollen die hierarchischen Ebenen und Verantwortlichkeiten klar festgelegt sein. Diese Grundsätze sollen durch ein Risikomanagement verstärkt werden. Es muss eine Risikomanagementstrategie mit Verfahren zur Erkennung, Messung, Überwachung und Kontrolle sämtlicher vom Unternehmen eingegangener Risiken vorliegen. Mittels statistischer Verfahren und der Einführung von Frühwarnindikatoren soll die Aufsicht ihren Aufgaben besser gerecht werden. Eine maßgebliche Rolle spielen Vor-Ort-Prüfungen. Um Willkür und Intransparenz zu vermeiden, muss die Aufsicht ihre Kontrollkriterien undmethoden offen legen. Die Ergebnisse der Prüfung müssen den Unternehmen, gegen die Zwangsmaßnahmen verhängt werden, mitgeteilt werden. Nur über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehende Anforderungen der Aufsichtsbehörden sollen nicht veröffentlicht werden. 41
2.2.4 Säule 3
Durch verstärkte Offenlegungspflichten soll Säule 3 die Markttransparenz und damit auch die Marktdisziplin erhöhen. Die erweiterte Publizität soll anderen Marktteilnehmern, insbesondere den Aufsichtsbehörden und Stakeholdern, frühzeitige Reaktionen
40 Vgl. Hartung, T.: Überprüfungsverfahren und Marktdisziplin als Instrumente der Versicherungsaufsicht, in: Gründl, H., Perlet, H. (Hrsg.): Solvency II und Risikomanagement, Wiesbaden 2005, S. 62
41 Vgl. Europäische Kommission (Hrsg.): Informationspapier für den Unterausschuss „Solvabilität“,
8
ermöglichen. Dadurch sollen stabilisierende Marktkräfte aktiviert werden. Dieser Vorgang ist nach Meinung der EU-Kommission bei Versicherern geringer ausgeprägt als bei Banken, da bei ersteren die gegenseitige Abhängigkeit fehlt. Hauptakteure der Marktkräfte sind die Ratingagenturen. Der Mechanismus der disziplinären Wirkung durch die Offenlegung wird in Anhang A07 veranschaulicht. Bei der Festlegung der Offenlegungspflichten wird darauf zu achten sein, dass Informationen, die einen Wettbewerbsfaktor darstellen, nicht vollständig offen gelegt werden. Ansonsten werden die Regelungen auf keine ausreichende Akzeptanz stoßen. 42
2.3 Aktueller Stand und Ausblick
Der GDV hat bereits 2002 ein erstes Standardmodell entworfen. 43 Im Dezember 2005 wurde in Zusammenarbeit mit der BaFin ein aktualisierter Vorschlag für einen einheitlichen europäischen Standardansatz veröffentlicht. 44 Daneben entwickelten auch andere Versicherungsvertreter und -aufseher in Europa Modellvorschläge. 45 Mittlerweile hat die Diskussion die nationale Ebene verlassen und wird auf europäischer Ebene fortgeführt. In so genannten Quantitive Impact Studies (QIS) werden die Auswirkungen neuer Solvabilitätsvorschriften auf die Versicherungsbranche von der CEIPOS durchgerechnet und daraus Modelle abgeleitet. Seit dem 06.12.2006 ist QIS 2 abgeschlossen und QIS 3 befindet sich bereits in der Planung. Ihre Durchführung wird von April bis Juni 2007 stattfinden. Die EU-Kommission wird die Ergebnisse der Studie aus Zeitgründen nicht mehr in ihrer Richtlinie berücksichtigen. 46 Dies gefährdet die Durchführung weiterer Studien nicht, da diese zur Kalibrierung der Modellparameter dienen, was nicht Inhalt der Rahmenrichtlinie sein wird. 47 Die vom GDV und anderen nationalen Organen entwickelten Standardmodelle finden ebenso keine Berücksichtigung mehr. Sie dienen nur noch als Quelle für Gedankenanstöße. 48
Die intensiven Bestrebungen der Beteiligten in den einzelnen Ländern und der EU-Kommission deuten darauf hin, dass der größte Teil der Versicherungswirtschaft auf das Standardmodell zur Berechnung seiner Solvenz zurückgreifen wird, obwohl die
Betreff: Überlegungen zur Form eines künftigen Aufsichtssystems, Brüssel 2002, S. 52 ff.
42 Vgl. ebenda, S. 67 f.
43 Vgl. http://www.gdv.de/Hauptframe/index.jsp?oidl1=612&oidl2=12133&oidl3=17427&contentUrl=/ Presse/Veranstaltungsarchiv/inhaltsseite779.html (21.12.06)
44 Siehe Schubert, T., Grießmann, G.: a.a.O.
45 Vgl. CEA, Mercer Oliver Wyman (Hrsg.): Solvency Assesment Models Compared, Brüssel/Paris 2005, S. 3 ff.
46 Vgl. Lansch, R.: Versicherer vor dem Härtetest, in: Handelsblatt 05.01.2007, Bonn 2007, S. 21
47 Vgl. Thomas Steffen (Vice President CEIOPS) am 10.01.2007 auf dem “Public Hearing on CEIOPS' Consultation Papers No.15 to 20” in Frankfurt am Main
48 Vgl. Anhang A08
9
Arbeit zitieren:
Jan Vollmer, 2007, Produktbezogene Lösungsansätze für Versicherer im Rahmen von Solvency II, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
DOI
Anforderungen von Solvency II an das operationelle Risikomanagement in...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Diplomarbeit, 104 Seiten
Basel II und Solvency II - Gemeinsamkeiten und Unterschiede für ein Fi...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
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Jan Vollmer's Text Produktbezogene Lösungsansätze für Versicherer im Rahmen von Solvency II ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Jan Vollmer hat den Text Produktbezogene Lösungsansätze für Versicherer im Rahmen von Solvency II veröffentlicht
Jan Vollmer hat einen neuen Text hochgeladen
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