I
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................. I
Abkürzungsverzeichnis................................................................................... II
1 Einleitung .................................................................................................. 1
2 Der Bereich des Europäischen Patentrechts......................................... 1
2.1 Allgemeine Informationen................................................................... 1
2.2 Das Europäische Patentübereinkommen ........................................... 2
2.3 Die Europäische Patentorganisation .................................................. 3
2.4 Der Verwaltungsrat............................................................................. 4
2.5 Das Europäische Patentamt ............................................................... 4
3 Patenterlangung ....................................................................................... 5
3.1 Materielle Voraussetzungen für die Patentierbarkeit .......................... 5
3.1.1 Neuheit ............................................................................................... 6
3.1.2 Erfinderische Tätigkeit ........................................................................ 7
3.1.3 Gewerbliche Anwendbarkeit ............................................................. 8
3.1.4 Ausnahmen von der Patentierbarkeit und ausgeschlossene
Erfindungen.................................................................................. …9
3.2 Verfahren vor dem EPA.................................................................... 11
4 Rechte aus dem Europäischen Patent ................................................. 13
4.1 Wirkungsbereich............................................................................... 13
4.2 Schutzbereich................................................................................... 14
5 Beurteilung ............................................................................................. 15
5.1 Bedeutung europäischer Patente gegenüber nationalen Patenten .. 15
5.2 Persönliche Stellungnahme.............................................................. 16
Literaturverzeichnis ....................................................................................... 19
II
EPÜ Europäisches Patentübereinkommen
EPO Europäische Patentorganisation
EPA Europäisches Patentamt
PAME Project for Africa and Middle East
1
Das heutige Zeitalter der Globalisierung und fortschreitenden technischen Entwicklung setzt für viele Unternehmen und Institutionen eine hohe Anpassungsfähigkeit und Flexibilität voraus. Besonders im internationalen Raum können sich Firmen nur behaupten, wenn sie Wettbewerbsvorteile gegenüber der schnell wachsenden Konkurrenz vorweisen können. Forschung und Entwicklung stehen dabei oftmals im Mittelpunkt, da gerade neue Innovationen einen solchen Wettbewerbsvorteil und somit auch eine gesicherte Zukunft bedeuten. Um diesen Vorteil erhalten zu können und die gefundenen Informationen nicht an die Konkurrenz zu verlieren ohne dabei den allgemeinen technischen Fortschritt durch das Zurückhalten von Gedankengut und Erfindungen zu verlangsamen, stehen den Unternehmen Patente zur Verfügung.
Ziel dieser Arbeit ist, das europäische Patentrecht darzustellen und besonders auf die materiellen Voraussetzungen zur Patenterlangung einzugehen. Dabei werden im ersten Abschnitt allgemeine Informationen zum europäischen Patent und dessen Grundlage, dem Europäischen Patentübereinkommen, gegeben. Im folgenden Hauptteil werden die einzelnen Voraussetzungen erklärt, welche für die Erlangung eines Patents maßgeblich sind. Weiterhin wird auch das administrative Verfahren angesprochen, welches vor dem Europäischen Patentamt zur Patenterteilung durchgeführt werden muss. Anschließend folgt eine Beschreibung des Wirkungs- und Schutzbereiches europäischer Patente. Den Abschluss der Arbeit bilden eine Gegenüberstellung des europäischen Patents zu nationalen Patenten und eine eigene Stellungnahme.
2.1 Allgemeine Informationen
Ein Patent ist ein Rechtstitel, der seinem Inhaber das ausschließliche Recht an dem patentierten Gegenstand oder Verfahren gewährt. Dieses Recht ist auf eine
2
bestimmte Zeit und einen eingeschränkten Raum begrenzt und nur über eine vorherige Patentanmeldung und –genehmigung zu erreichen (vgl. EPO 2003, S. 1). Das ausschließliche Recht äußert sich, indem jede andere Person von dem Gebrauch, der Herstellung und auch dem Verkauf dieser Erfindung ohne Einwilligung des Patentinhabers ausgeschlossen wird.
Das europäische Patent weitet den eingeschränkten Raum eines nationalen Patents aus, indem es Erfindern ermöglicht, die Wirkung des Patents in jedem Vertragsstaat des europäischen Patentsübereinkommens (EPÜ), welches im folgenden Abschnitt näher erläutert wird, zu beantragen. Die Anmeldung zu einem solchen europäischen Patent erfolgt vor dem europäischen Patentamt. Es wird in einem einheitlichen Verfahren erteilt, wobei das Patent nach der Patentveröffentlichung in nationale Patente zerfällt. Demnach wirkt das europäische Patent in jedem gewählten Vertragsstaat wie ein dort erlangtes nationales Patent (vgl. EPO 2003, S. 1 und Art. 2 EPÜ).
Jährlich werden laut Jahresbericht 2005 des Europäischen Patentamts (vgl. EPA 2006b, S. 11) weltweit jährlich mehr als 800 000 Erfindungen zum Patent angemeldet. Das Europäische Patentamt hat 2005 alleine 178 000 Anmeldungen verzeichnet. Mit 4 883 Anmeldungen war das Unternehmen Philips auf Platz eins der Anmelder (vgl. EPA 2006a, S. 23). Das führende technische Gebiet mit der höchsten Anmelderate ist die Medizin, dicht gefolgt von elektronischer Nachrichtentechnik und Datenverarbeitung (vgl. EPA 2006b, S. 16).
2.2 Das Europäische Patentübereinkommen
Das EPÜ ist ein internationaler Vertrag über die Erteilung von europäischen Patenten. Er wurde am 5. Oktober 1973 von 16 europäischen Staaten bei einer Konferenz in München unterzeichnet und ist 1977 nach BGBl für Deutschland in Kraft getreten (vgl. Jestaed 2005, S. 15). Er soll die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten im Hinblick auf den Schutz von Erfindungen fördern und umfasst nach heutigem Stand 31 Mitgliedsstaaten (vgl. EPO 2007a). Der Wirkungsbereich von europäischen Patenten kann auf alle Mitgliedsstaaten und weiterhin auch auf die Nicht-Mitgliedstaaten Albanien, Kroatien, Mazedonien,
3
Bosnien-Herzegowina und Serbien und Montenegro durch bilaterale Verträge ausgeweitet werden (vgl. EPA 2004a, S. 5). Das Organ des EPÜ ist die Europäische Patentorganisation, welche ihrerseits aus dem Europäischen Patentamt (EPA) und den Verwaltungsrat besteht (vgl. EPA 2007a).
Das EPÜ enthält alle Regelungen zur Erlangung von europäischen Patenten und bildet ein einheitliches und autonomes europäisches Patentsystem. Dabei greift es nicht in die nationalen Patentrechte der Mitgliedsstaaten ein, welche allerdings als Folge des Straßburger Patentübereinkommens von 1963 und auch darüber hinaus weitestgehend dem EPÜ angepasst wurden. Man spricht von einer „Harmonisierung des Patentrechts“ (vgl. Jestaed 2005, S. 24).
Die durch das EPÜ geschaffene gemeinsame Rechtsordnung der Mitgliedsstaaten beinhaltet nicht nur das Übereinkommen selbst, sondern auch die Ausführungsordnung, weitere Verordnungen und Protokolle. Weiterhin gehört das EPÜ zum internationalen Recht, zählt jedoch nicht zum europäischen Gemeinschaftsrecht (vgl. Jestaed 2005, S. 22ff.). Letzteres kann allerdings in bestimmten Situationen Einfluss auf das EPÜ ausüben, da alle EG-Staaten mit Ausnahme von Malta auch dem EPÜ angehören und dadurch dem Gemeinschaftsrecht unterliegen. Als Beispiel hierfür ist die Biotechnologie- Richtlinie der EU anzubringen, welche eine veränderte Auslegung von Art. 53 b EPÜ („Ausnahmen von der Patentierbarkeit“) zur Folge haben kann (vgl. Jestaed 2005, S. 25).
2.3 Die Europäische Patentorganisation
Durch das Inkrafttreten des EPÜ im Jahre 1977 wurde die Europäische Patentorganisation (EPO) mit der Aufgabe gegründet, die europäischen Patente zu erteilen (vgl. Jestaed 2005, S. 33). Laut Art. 5 EPÜ wird ihr dabei eine Rechtspersönlichkeit zugesprochen, welche die EPO in jedem Mitgliedsstaat rechts- und geschäftsfähig handeln lässt. Ferner wird als Vertreter der EPO der Präsident des Europäischen Patentamtes benannt und ihr Hauptsitz in München mit einer Außenstelle in Den Haag festgeschrieben (Art. 5 und 6 EPÜ).
4
Ausführende Organe der EPO sind der Verwaltungsrat und das Europäische Patentamt.
2.4 Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das oberste Organ der EPO. Er soll diese leiten und überwachen und trägt zudem legislative Funktionen (vgl. Jestaed 2005, S. 34). Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht, sowohl einen Vertreter als auch einen Stellvertreter zu ernennen, welcher den jeweiligen Staat im Verwaltungsrat repräsentiert (vgl. EPO 2007b, S. 1). Zu den Sitzungen des Verwaltungsrats sind nicht nur die Mitglieder zugelassen, welche sich aus den oben genannten Landesvertretern, dem Präsident des EPA, einem Kollegium der Rechnungsprüfer und dem Personalausschuss zusammensetzen, sondern auch sog. Beobachter, zu denen Staaten (z.B. Albanien) und auch verschiedene Organisationen (z.B. die EG) gehören (vgl. EPO 2007c, S. 1).
Zu den Aufgaben des Verwaltungsrates gehören sowohl die Überwachung des EPA, als auch institutionelle, patent-politische und legislative Aufgaben (vgl. Dybdahl 2004, S. 18). Hierunter fallen unter anderem die Haushaltsplanung (vgl. Art. 46 EPÜ) und die Erstellung von Ergänzungen zum EPÜ, wie z.B. die Gebühren- oder Finanzordnung (vgl. EPA 2004a, S. 8). Weiterhin kann es vorkommen, dass der Verwaltungsrat Beitrittseinladungen an europäische Staaten ausspricht (vgl. Jestaed 2005, S. 34).
2.5 Das Europäische Patentamt
Das Europäische Patentamt (EPA) ist das ausführende Organ der EPO und erteilt die europäischen Patente (vgl. EPA 2004a, S. 6). Es wird von einem Präsidenten geleitet, welcher die Tätigkeit des EPA vor dem Verwaltungsrat verantworten muss (vgl. Dybdahl 2004, S. 19). Um die korrekte Durchführung aller Aufgaben nach dem EPÜ zu gewährleisten ist das EPA nach Art. 15, Abs. 1 EPÜ in verschiedene Organe unterteilt (vgl. Jestaed 2005, S. 35). Zu diesen Abteilungen gehören eine Eingangsstelle, Recherche-, Prüfungs- und Einspruchsabteilungen, eine Rechtsabteilung, Beschwerdekammern und eine Große Beschwerdekammer (vgl. Art. 15 EPÜ). Die Grundzüge des Verfahrens zur Erlangung eines
Arbeit zitieren:
Nadine Klabunde, 2007, Das Europäische Patentrecht, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die Kundendeckungsbeitragsrechnung als Steuerungsinstrument in Handels...
Hausarbeit, 32 Seiten
Wettbewerbsschaffung und -sicherung auf den europäischen Erdgasmärkten
Hauptseminararbeit, 32 Seiten
Darstellung und kritische Würdigung des § 87 BetrVG Mitbestimmung des ...
Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
Seminararbeit, 25 Seiten
Zum Stand der europäischen Patentrechtsvereinheitlichung (2005)
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 37 Seiten
Interessenverbände im europäischen Vergleich
Politik - Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbände
Seminararbeit, 20 Seiten
EU und Türkei - Passt die Türkei zur EU?
Politik - Internationale Politik - Region: Naher Osten, Vorderer Orient
Seminararbeit, 29 Seiten
Prozesskostenrechnung - Grundlagen, Anwedung, kritische Beurteilung
Seminararbeit, 25 Seiten
Die Konzeption und Implementierung einer mehrstufigen Deckungsbeitrags...
Dargestellt am Beispiel einer ...
Diplomarbeit, 148 Seiten
Anwendungsstand und organisatorische Integration von Marketingcontroll...
Diplomarbeit, 123 Seiten
Marketing- und Vertriebscontrolling - Begriff – Abgrenzung – Aufgaben ...
Diplomarbeit, 62 Seiten
Das Verhältnis zwischen EU und UNO: institutionelle Beziehungen und Um...
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 30 Seiten
Nadine Klabunde hat den Text Das Europäische Patentrecht veröffentlicht
Nadine Klabunde hat einen neuen Text hochgeladen
Europäisches und internationales Patentrecht
Einführung zum Europäischen Pa...
Stephan Gruber, Ludwig von Zumbusch, Andreas Haberl, Axel Oldekop, Matthias Brandi-Dohrn, Ian Muir
Patentschutz für medizinische Verfahrenserfindungen im Europäischen Pa...
Eine patentrechtliche und ordn...
Anne Sophie Wolfrum
PatG/EPÜ - Schweizerisches Patentgesetz/Europäisches Patentübereinkomm...
Kommentar in synoptischer Dars...
Peter Heinrich
0 Kommentare