I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis II
1 Einführung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Arbeit 1
2 Begriffsunterscheidung 2
2.1 Fusion 2
2.2 Kontrollerwerb 3
3 Ökonomischer Aspekt der Fusionskontrolle 3
3.1 Marktabgrenzung 3
3.1.1 Sachliche Marktabgrenzung 4
3.1.2 Räumliche Marktabgrenzung 4
3.1.3 Zeitliche Marktabgrenzung 5
3.2 Marktbeherrschung 5
4 Rechtlicher Aspekt der Fusionskontrolle 7
4.1 Deutsche Fusionskontrolle 8
4.2 Europäische Fusionskontrolle 9
4.2.1 FKVO 9
4.2.2 EGV 10
4.3 Amerikanische Fusionskontrolle 10
4.3.1 Sherman Act 10
4.3.2 Clayton Act 11
5 Praktisches Beispiel: General Electric/Honeywell 12
5.1 Firmenportrait General Electric (GE) 12
5.2 Firmenportrait Honeywell 12
5.3 Zeitlicher Ablauf der geplanten Fusion 13
6 Resümee 14
Literaturverzeichnis 15
Internetadressenverzeichnis 17
II
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz Art. Artikel DoJ Department of Justice EG Europäische Gemeinschaft EGV Europäische Gemeinschafts-Vertrag EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWGV Europäische Wirtschaftsgemeinschaft-Vertrag FKVO Fusionskontrollverordnung GE General Electric GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
1
1 Einführung
1.1 Problemstellung
Im Zeitalter der Globalisierung und des steigenden Wettbewerbs, haben Zusammenschlüsse der Unternehmen, sei es in Form von Kartellen, Konzernen oder in Form von Fusionen, ständig an Bedeutung gewonnen. Die Unternehmen schließen sich aus diversen Gründen zusammen: um Skaleneffekte und Marktanteile zu erhöhen, um Kosteneinsparungen zu realisieren, um Preispolitik zu betreiben oder um die Wettbewerbssituation für das Unternehmen zu verbessern. Es gibt jedoch auch zwingende Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen. Deshalb existieren Gesetze zur Kontrolle von Zusammenschlüssen nicht nur in Deutschland und Europa, sondern auch in den USA, sowie in den meisten anderen Ländern der Welt. Die Untersagungskriterien von Zusammenschlüssen sind dabei länderspezifisch zu unterscheiden. In der vorliegenden Arbeit werden nur die Rahmenbedingungen der deutschen, europäischen und amerikanischen Gesetze zur Fusionskontrolle untersucht. Die Analyse der Gesetze und Rechte anderer Länder sind für die Untersuchung weniger relevant und würden den Umfang der Seminararbeit sprengen. Die Frage der Untersuchung lautet: “Wann sind Fusionen verboten?“. Es gibt viele unterschiedliche Kriterien, bei denen Fusionen untersagt werden können. Diese Merkmale werden während der Untersuchung erläutert und anhand der Gesetze und einem Bespiel aus der Praxis dargestellt. Es ist nicht einfach das Verbot von Fusionen einheitlich zu definieren, da die Entscheidungen zwischen den USA und Europa doch manchmal anders ausfallen können. Dies macht der Generell Electric`s (GE)/Honeywell Fall vom Jahre 2001, auf den in Kapital 5 näher eingegangen wird, besonders deutlich.
1.2 Gang der Arbeit
Die vorliegende Arbeit wird sich im Rahmen des Themas hauptsächlich mit Fusionen beschäftigen, insbesondere wann Fusionen verboten sind. Die Begriffe Zusammenschluss und Fusion werden im Folgenden synonym verwendet. Zu Beginn der Arbeit werden Begriffspaare wie der Kontrollerwerb und die Fusion unterschieden. Des Weiteren werden auch die ökonomischen Aspekte, wie
2
Marktabgrenzung und die Marktbeherrschung der Fusionskontrolle erläutert. Folglich werden die rechtlichen Aspekte der Fusionskontrolle dargestellt. Bei den rechtlichen Aspekten der Fusionskontrolle werden mit Hilfe von Gesetzen die Unterschiede und die Gemeinsamkeiten der deutschen, der europäischen und der amerikanischen Fusionskontrolle erklärt. Ferner werden, anhand eines Beispiels aus der Praxis, dem Leser nochmals die Unterschiede der europäischen und amerikanischen Untersagungskriterien für eine Fusion gezeigt. Eine abschließende Zusammenfassung soll die Arbeit abrunden.
2 Begriffsunterscheidung
Um dem Leser einen Überblick über die Arten von Zusammenschlüsse zu verschaffen, werden Begriffe wie Fusion und Kontrollerwerb kurz erläutert, wobei der erst genannte Begriff für die vorliegende Arbeit relevant ist. Es existieren noch weitere Formen von Zusammenschlüssen, die aber für diese Untersuchung nicht von Bedeutung sind.
2.1 Fusion
Den Zusammenschluss bzw. die Verschmelzung von mindestens zwei Unternehmen bezeichnet man als eine Fusion. Bei der Fusion geben die jeweiligen Unternehmen ihre rechtliche und ihre wirtschaftliche Selbständigkeit auf. Die Fusion kann entweder vertikal, horizontal oder anorganisch verlaufen. 1 Vertikale Fusion:
Von vertikaler Fusion spricht man dann, wenn sich Unternehmen unterschiedlicher Branchen zusammenschließen wie z.B. Forstwirtschaft, Sägewerk, Möbelfabrik. Horizontale Fusion:
Wenn sich Unternehmen gleicher Branche zusammenschließen wie z.B. der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Möbelfabriken. Anorganische Fusion:
1 Vgl. Hartmann (1995), S. 167.
3
Anorganische Fusion findet dann statt, wenn sich Unternehmen an Unternehmen ganz anderer Branchen beteiligen wie z.B. Brauerei, Maschinenfabrik, Sägewerk. 2
2.2 Kontrollerwerb
Ein Kontrollerwerb kommt zustande, indem ein Unternehmen die Kontrolle über ein anderes Unternehmen erwirbt, oder dadurch, dass mehrere Unternehmen gemeinsam die Kontrolle über ein anderes Unternehmen erwerben. Die Kontrolle erfolgt durch den Erwerb von Unternehmensverträgen, Anteilsrechten oder Vermögenswerten des beherrschten Unternehmens. Ebenfalls stellt der Erwerb einer Minderbeteiligung einen Kontrollerwerb dar. Die Kontrollerwerber können Macht und Druck wie eigene strategische Vorgehensweisen auf das beherrschte Unternehmen ausüben. 3
3 Ökonomischer Aspekt der Fusionskontrolle
3.1 Marktabgrenzung
Eine zentrale Rolle bei der Untersagung einer Fusion spielt die Abgrenzung des relevanten Marktes. Letztendlich entscheidet sie, ob eine marktbeherrschende Stellung der einzelnen bzw. der sich zusammenschließenden Unternehmen und der Oligopolisten gegeben ist und somit eine Fusion untersagt wird oder nicht. Des Weiteren klärt sich dann auch die Frage, ob auf nationaler Ebene wie in Deutschland das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) oder die Fusionskontroll-verordnung (FKVO) auf internationaler Ebene Anwendung findet. 4 Es ist nicht ganz einfach diesen relevanten Markt für die fusionierenden Unternehmen zu definieren. Je kleiner der relevante Markt ist, desto wahrscheinlicher ist die Untersagung der Fusion, weil die Marktanteile der sich zusammenschließenden Unternehmen höher und somit die marktbeherrschende Stellung umso größer ist. Deshalb ist die Chance auf eine Fusion wesentlich größer, wenn eine weite Marktabgrenzung vorhanden ist. 5
2 Vgl. ebenda, S. 167.
3 Vgl. Röhling (2002), S. 37 f.
4 Vgl. Pamela (2003), S. 1.
5 Vgl. Neveling (2003), S. 1 f.
Quote paper:
Mehmet Levent, 2004, Wann sind Fusionen verboten?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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