Inhaltsverzeichnis
Einleitung 5
1 Historische Analyse 8
1.1 Martin Luther 8
1.1.1 Das Allgemeine Priestertum
in der Anthropologie Luthers 8
1.1.1.1 Der innere Mensch 9
1.1.1.2 Das allgemeine Priestertum 10
1.1.1.3 Der äußere Mensch 12
1.1.2 Luthers Lehre von den Ämtern 13
1.1.2.1 Amt und Dienst 14
1.1.2.2. Amt und Beruf 15
1.1.2.3. Amt und Gehorsam 15
1.1.2.4. Amt und mortificatio 15
1.1.3 Allgemeines Priestertum und Weltperson 16
1.1.3.1 Die Ämter des Allgemeinen Priestertums 16
1.1.3.2 Das ministerium verbi 17
1.1.3.3 Die Beschränkung zum ministerium verbi 18
1.1.4 Das ordinierte Amt 20
1.1.4.1 Das ordinierte Amt als Amt der Welt 20
1.1.4.2 Die Bedeutung der Ordination 21
1.1.5 Allgemeines Priestertum und ordiniertes Amt 22
1.2 Das Allgemeine Priestertum
in der Theologie der Reformation 24
1.2.1 Melanchthons Confessio Augustana 24
1.2.1.1 Artikel V Vom Predigtamt 24
1.2.1.2 Artikel XIV Die kirchliche Ordination 25
1.2.1.3 Das Allgemeine Priestertum bei Melanchthon 26
1.2.1.4 Wortverkündigung und Allgemeines Priestertum 27
2
1.2.1.5 Artikel VII (und VIII) Congregatio Sanctorum 27
1.3 Amtskritische Ansätze
im Pietismus P J Spener 28
1.4 Amt und Allgemeines Priestertum
im 19 Jahrhundert 29
1.4.1 Friedrich Julius Stahl Stiftungstheorie 30
1.4.2 Johann Wilhelm Friedrich Höfling
Übertragungstheorie 31
1.4.3 Friedrich Schleiermacher 33
1.4.4 Carl Immanuel Nitzsch 34
1.5 Amt und Allgemeines Priestertum im 20
Jahrhundert 35
1.5.1 Das Allgemeine Priestertum in der
Kirchenverfassungsdebatte 35
1.5.1.1 Martin Schian 36
1.5.1.2 Martin Rade 37
1.5.2 Lutherforschung im 20 Jahrhundert 38
1.5.2.1 Werner Elert 38
1.5.2.2 Hans Storck 38
1.5.3 Befreiungstheologische Ekklesiologie als Konzept
des Allgemeinen Priestertums 40
1.5.3.1 Das Modell der Basisgemeinde 40
1.5.3.2 Die Gemeinde als ganze ist priesterlich 41
1.5.3.3 Die Einbeziehung der Charismen 42
1.5.4 Das Konzept von Hans-Martin Barth 43
1.5.4.1 Das allgemeine gegenseitige und gemeinsame
Priestertum aller Glaubenden 44
1.5.4.2 Das ordinierte Amt und das Allgemeine Priestertum 45
1.5.4.3 Aufgaben des Amtes 45
1.5.4.4 Die charismatische Begründung
des Allgemeinen Priestertums 47
1.5.4.5 Problemfelder und Herausforderungen 48
3
Einleitung
Die Arbeit behandelt mit der Frage nach dem Verhältnis zwischen Priestertum aller Gläubigen und dem geistlichen Amt einen Teilbereich der Ekklesiologie. Mit der Reformation hat das Lehrmotiv des Allgemeinen Priestertums eine kirchenpolitisch brisante Stellung eingenommen.
Das Allgemeine Priestertum und das ordinierte Pfarramt wird in heutiger Zeit wieder als Problem empfunden. Die Gemeinde sieht sich innerhalb der parochialen Kirchenstruktur und in einem Gegenüber zum Pfarramt. Die Gestaltung des öffentlichen Lebens in der Gemeinde wird gerne dem Pfarrer übertragen. Wenn von Kirche die Rede ist, dann wird zuerst nach der Amtskirche bzw. nach den Pfarrern gefragt. Diskutiert wird primär das Amtsverständnis, jedoch weniger das Allgemeine Priestertum oder die Gemeinschaft der Heiligen.
Die Auslegungsgeschichte des Allgemeinen Priestertums hat dabei bis heute verschiedenste Ausprägungen erhalten. Martin Schian stellte treffend fest: „Es ist dem Gedanken des allgemeinen Priestertums gegangen wie das so reichlich benutzten, so vielfach hin und her gewendeten Gedanken meist zu gehen pflegt. Jeder Benützer hat ihn in 1 Die
seiner Weise verstanden, nach seiner Richtung hin ausgewertet.“ jeweiligen Akteure kirchlicher Geschichte haben dabei mit dem Motiv des Allgemeinen Priestertums ihre jeweilige ekklesiologische Intention vermittelt. Das begründet eine Analyse nach der theologischen Qualität des Allgemeinen Priestertums.
Die begriffliche Abgrenzung des geistlichen Leitungsamtes vom Allgemeinen Priestertum wird im strengen rechtlichen Sinn vorgenommen: „Einsetzung, Kontinuität und geregelte Nachfolge bilden 2 D.h., Amtsträger werden durch kirchliche
das Wesen des Amtes.“ Instanzen eingesetzt, dazu ordiniert und nehmen eine Dauerfunktion wahr, in der sie Nachfolger haben können. In diesem Sinne wird das Amt als Institution verstanden.
Zur Bezeichnung des institutionalisierten kirchlichen Predigt- bzw. Pfarramtes wird in dieser Arbeit dem Begriff des „ordinierten Amtes“ der Vorzug gegeben. Der Begriff „geistliches Amt“ ist abzulehnen. Genau wie dem Begriff des „besonderen Amtes“ wird beiden Begriffen eine geistliche Höherwertigkeit zugeschrieben, die nach Luther eben
1
Schian, Priestertum, 113.
2
Hanson, Amt, 534.
- 5 -
3 Der Begriff des nicht besonderes Merkmal des Amtsträgers ist. „kirchlichen Amtes“ erscheint ungeeignet, weil er die anderen Ämter in der Kirche neben dem Pfarramt nicht im Blick hat.
Der Begriff „Laie“ ist problematisch, trotzdem wird er Verwendung finden. Hier soll er verstanden werden als „Nicht-Theologe“ im Gegensatz zum ausgebildeten. Der Aspekt der fachlichen Kompetenz bzw. Inkompetenz auch für nicht theologische Sachverhalte, die den Unterschied zwischen Experten und fachlich Unkundigen verdeutlicht, schließt die Definition mit ein.
Einer religionsphänomenologischen Analyse der Gestalt des Priesters wird nicht nachgegangen. Die Fragestellungen, die sich in einem Priester-Opfer-Schema begründen, würden über den Rahmen dieser Arbeit hinausgehen. Ebenso gilt dies auch für den wichtigen Bereich der feministischen Theologie, die eine Nähe zum Motiv des Allgemeinen 4 Die A rbeit schließt in allen Fragen zum Priestertums innehat.
Allgemeinen Priestertum und ordinierten Amt die Frauen mit ein, jedoch ohne die damit einhergehende Problematik mit aufzunehmen.
Dogmatische Entwürfe haben immer eine ekklesiologische Dimension. Deshalb können Dogmatiken hier nur exemplarisch untersucht werden. Dies näher zu analysieren wäre sinnvoll, kann aber nur umfangreich in einer systematischen Arbeit erfolgen.
Sucht man in neuerer Zeit nach umfassenden Beiträgen zum Allgemeinen Priestertum, dann finden sich lediglich die vor einiger Zeit erschienenen Arbeiten von Barth, Voß und die Untersuchungen zu Luther von
sechziger und siebziger Jahren.
die Diskussionsbeiträge noch seltener. Lediglich auf die umfangreichere Habilitationsschrift von Herlyn in neuerer Zeit kann verwiesen werden, 7 Obwohl das die unter anderem Allgemeines Priestertum behandelt.
3 Ich greife hier vor, daß die Gleichheit der Christen coram deo entscheidend ist, siehe Abschnitt 1.1.3.3.
4
Vgl. Meer, Priestertum; Siegele-Wenschkewitz, Priestertum.
5
Vg l. Barth, Priester, 1990; Voß, Gedanke, 1990; Freiwald, Verhältnis, 1993; Goertz, Priestertum, 1997.
6
Vgl. z.B. Lieberg, Amt.
7
Vgl. Herlyn, Sache, 1997.
- 6 -
Motiv vom Allgemeinen Priestertum bekannt ist, scheint dessen
8
Aktualität nicht bewußt zu sein.
Das Verhältnis zwischen Allgemeinem Priestertum und ordiniertem Amt wurde zumeist in ekklesiologischen Reformen wie in der Reformation oder im Pietismus immer als Problem empfunden. Hier zeigt sich, daß das Thema immer wieder eingebettet ist in eine Erneuerung kirchlicher Strukturen. Hinter der Diskussion nach der Begründung des Amtes steht das Problem, ob das Amt einen göttlichen und damit heilsnotwendigen Charakter hat. Als Gegenmodell zu dem „von oben“ gibt es das „von unten“, das die Begründung in der Gemeinde sucht.
Diesem problematischen Verhältnis wird im ersten Teil der Arbeit historischsystematisch nachgegangen, indem in den theologie-geschichtlich wichtigen Epochen nach den Vorstellungen von Amt und Allgemeinem Priestertum und ihrer Verhältnisbestimmung gefragt wird. Zunächst wird Luthers Entwurf des Allgemeinen Priestertums im Zusammenhang seiner Theologie betrachtet. Dem folgt mit den Bekenntnisschriften eine Darstellung der Auslegungsgeschichte bezogen auf das Allgemeine Priestertum, das ordinierte Amt und ihr Verhältnis zueinander. Anschließend werden wichtige Reformbewegungen wie die des Pietismus, der Verfassungsbestrebungen im 19. Jahrhundert oder der Befreiungstheologie aufgenommen. Analysiert wird hier schwerpunktmäßig das Allgemeine Priestertum.
Die Arbeit wird im zweiten Teil in Beispielen das Verhältnis von Allgemeinem Priestertum und ordiniertem Amt aus praktischtheologischer Sicht in neuerer evangelischer Zeit analysieren. Dazu werden Beiträge für das ordinierte Amt herangezogen, die die Gestalt des ordinierten Amtes definieren. Eine Analyse des Allgemeinen Priestertums wird anhand von kirchlichen Handlungsfeldern erarbeitet, um für Amt und Gemeinde eine glaubwürdige Position für das Allgemeine Priestertum und auch für das ordinierten Amt zu erhalten. Die Zuständigkeiten und Grenzen des ordinierten Amtes und die Verwirklichung des Allgemeinen Priestertums in der christlichen Gemeinde im Gegenüber gilt es aus praktisch-theologischer Sicht zu analysieren.
8
Heintze redet vom „praktischen Vergessen des allgemeinen Priestertums“. Heintze, Priestertum, 640.
- 7 -
1 Historische Analyse
1.1 Martin Luther
Martin Luther hat in seinen reformatorischen Hauptschriften von 1520-
9
1523 die Lehre vom Allgemeinen Priestertum der Christen dargelegt. Eine eigene Schrift für das Allgemeine Priestertum gibt es jedoch nicht, weshalb konstruierend vorgegangen werden muß.
Nicht die Entwicklung der Lehre Luthers, sondern die Kontinuität seiner Aussagen im Verlauf seiner Wirkung sind dabei von Interesse. Im folgenden können natürlich nur Grundzüge dieses Verhältnisses betrachtet werden, die für die Herleitung des Allgemeinen Priestertums und des ordinierten Amtes wichtig sind.
Zunächst wird versucht, das Allgemeine Priestertum und das ordinierte Amt in Luthers Lehre vom Menschen in seinem Verhältnis zu Gott und zu der Welt einzuordnen.
1.1.1 Das Allgemeine Priestertum in der Anthropologie
Luthers In dem Verhältnis des Menschen zur Welt ist der Mensch ganz äußerlich, in seinem Verhältnis zu Gott ganz innerlich. Damit beschreibt Luther seine grundlegende Anthropologie. Luther bezieht d iese Unterscheidung auf den ganzen Menschen und nicht auf einzelne Körperteile. Er trennt nicht Geist und Fleisch, Geist im Verhältnis zu Gott und Fleisch zur Welt: Es sind Totalaspekte.
In seinem Gottesverhältnis ist der Mensch als Gerechtfertigter ganz innerlich gemeint, als äußerer Mensch steht er als Sünder in der Welt: simul iustus et peccator. Innen und außen stehen nicht für verschiedene
10
Orte, sondern für jeweils eine der beiden Relationen.
Daß der Mensch als geistlicher, neuer Mensch der Welt begegnet und umgekehrt der Sünder vor Gott steht, sollte nicht verwirren. Luther wollte nicht die Wirklichkeit als Ganzes abbilden, sondern diese Gegensatzpaare wollen nur engumgrenzte Sachverhalte illustrieren. Hier
9
Besonders: An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung, WA 6, 404-469, bes. 407 ff; De captivitate Baylonica ecclesia praeludium, a.a.O. 6, 497-573, bes. 560 ff; Von der Freiheit eines Christenmenschen, a.a.O. 7, 20-38, bes. 26 ff.
10 „Igitur spiritualis homo totus homo est, quantum sapit quae dei sunt, carnalis totus, quantum sapit quae sua sunt.“, a.a.O. 2, 589, 1-3.
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zeigt sich bereits die Rechtfertigungslehre Luthers als Ableitung von Röm 11 . der den Aspekt des Glaubens mit
3, 28: „Hominem iustificari fide“ den Werken verbindet, den Bezug zur Welt.
1.1.1.1 Der innere Mensch Luther verknüpft diese zwei Lebensbezüge „innerer“ und „äußerer“ Mensch mit dem Begriff der Freiheit. Durch die Zuordnung von Freiheit und Gottesverhältnis bzw. Gebundenheit und Weltverhältnis gewinnt Luther eine Antithese, auf deren Hintergrund auch das Allgemeine 13 Danach sind alle Christen in völliger
Priestertum zu verstehen ist.
Freiheit und völliger Unfreiheit bzw. Gebundenheit. Der Christ sei durch den Glauben von den Zeremonien frei, durch die Liebe aber an sie gebunden.
Diese Freiheit bedeutet Freiheit von allen menschlichen Geboten in 14 Hier zeigt sich die antipäpstliche Seite
bezug auf die Heilsfrage.
Luthers.
Der Christ ist frei von allen Werken, doch er vollbringt sie aus Rücksicht zu seinen Mitmenschen. Indem Luther auf die Neuwerdung des Menschen durch den rechtfertigenden Glauben als die eigentliche Bedingung christlicher Freiheit hinweist, wehrt er zugleich der Anschauung, die Freiheit von äußeren Dingen könne dem geistlichen Menschen aufgrund seiner Geistlichkeit zukommen. Die Freiheit des inneren Menschen besteht nur aufgrund der Neuheit des Gottesverhältnisses.
Die Freiheit des Christen ist eine Folge des Glaubens und somit eine von Christus geschenkte Freiheit. Der Glaubende erhält diese Freiheit, indem er durch den Glauben mit Christus vereinigt wird.
15 . Diese
Diese Verbindung bezeichnet Luther als „unio cum christo“ Einheit bedeutet Seinsgemeinschaft und auch Güteraustausch.
11 A.a.O. 39/1, 176, 34 f.
12 Das Verhalten in der Welt zieht die ethischen Themen der Nächstenliebe und die Auslegung der Bergpredigt nach sich.
13 Vgl. zu Luthers Begiff der Freiheit und der Gebundenheit seine Schrift „Von der Freiheit einen Christenmenschen“, a.a.O. 8, 138-204.
14 „weyl wir alle gleich priester sein, musz sich niemant selb erfuhr thun und sich unterwinden, an unszer bewilligen und erwelen das zuthun, des wir alle gleychen gewalt haben, Den was gemeyne ist, mag niemandt on der gemeyne willen und befehle an sich nehmen“, WA 6, 408, 13-14.
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Der Wechsel ist einseitig, kann doch der gläubige Mensch nur seine Sündhaftigkeit Christus anvertrauen, und er erhält von Christus, was 16 Er wird eingebunden in das Reich
Luther Christi Gerechtigkeit nennt.
Gottes. Die Grundlage für die Rechtfertigung des Menschen und damit auch die Freiheit des Christen ist nur die „unio cum christo“. Neben der Gerechtigkeit betrifft der Wechsel der Eigenschaften nun aber auch alle anderen Güter Christi. Luther zählt die anderen Gaben und Vollmachten auf, die in Hinsicht auf den Nächsten ihre Anwendung finden: Zum einen kann die Sünde vergeben werden, zum anderen
17
bedeutet dies die Fähigkeit zur Ausübung des Priestertums Christi. Alle Güter haben ihre Bestimmung auf die Anwendung am Nächsten und somit auf die äußere Welt, d.h., daß sie auf den äußeren leiblichen Menschen bezogen sind. Die „unio cum christo“ hat somit eine statische und eine dynamische Dimension: Statisch auf der geistlichen Ebene „coram deo“ und dynamisch auf der leiblichen Ebene „coram hominibus“. Auf der dynamischen Ebene folgt die Übernahme karitativer Ämter mit der Aufforderung zum Dienst.
Die Wendung zum Nächsten ist konstitutiv für Luthers Verständnis von Rechtfertigung; sie geschieht unter Ausübung der in der Einheit mit Christus erworbenen Ämter des Priestertums Christi.
1.1.1.2 Das allgemeine Priestertum Der Aspekt der „unio cum christo“ findet sich auch in der Taufe wieder. Die Taufe ist Ausdruck für die Gemeinschaft mit Gott. Luthers Auffassung vom neuen Sein der Glaubenden in der Gemeinschaft mit Christus hat ihren umfassenden Ausdruck in der Lehre vom Allgemeinen Priestertum. Es ist der Inbegriff des neuen Seins vor Gott. Luther faßt den Priesterbegriff als geistlichen, inneren Begriff auf, der unmittelbar an das Geschehen der Rechtfertigung anknüpft. Seine Wurzel liegt im inneren Vorgang.
Der Zusammenhang zwischen Allgemeinem Priestertum und Rechtfertigung ist durch den gemeinsamen Bezug zum Glauben gegeben.
15
„fides facit ex te et Christo quasi unam personam, ut non segregeris a Christo, imo inherescas, quasi dicas te Christum, et econtra: ego sum ille peccator, quia inheret mihi et econtra“, a.a.O. 11/1, 285, 5 ff.
16 Vgl. a.a.O. 7, 25, 32 - 26, 4.
17 „Fragstu aber: Worin stehet denn nu das Priesterthumb der Chris ten, oder was sind jre Priester werck? Antwort: Eben die selbigen, davon droben gesagt ist, nemlich Leren, Opffern und Beten.“, a.a.O. 41, 210, 25-28; „Aber alle sind wyr priester fur Gott, so wyr Christen sind.“, a.a.O. 12, 317, 6 f.
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Sachlich besteht diese Verknüpfung für Luther in dem Priestertum Jesu und seiner das Priestertum der Menschen begründenden Heilstat. Der Glaube an Christus impliziert den Glauben an das stellvertretende Priestertum. Der Glaube ist das Bindeglied zwischen dem Hohenpriester Christus und dem Priestertum der Menschen. „So ich nun glaub, so bin 18 .
ich auch ein prister“ Luthers Erkenntnis von der umfassenden Gemeinschaft zwischen Christus und den Glaubenden hängt eng mit dem Allgemeinen Priestertum zusammen: Es besteht fast eine Wesenseinheit mit Christus. 19 , dadurch hat er
Der Glaubende lebt in Christus und ist mit ihm eins nicht nur an der Gerechtigkeit teil, sondern auch an Christi Priestertum. Die Gemeinschaft mit Christus ist geistlich gemeint, das Priestertum zunächst auch. Das Allgemeine Priestertum stellt im Kern ein neues Sein vor Gott dar.
Übertragen wird das Allgemeine Priestertum durch den Glauben. Grundlegend ist für Luther die Taufe und der Glaube. Taufe wird gleichgesetzt mit Priesterweihe und dem dazugehörigen Glauben. Demnach gibt es kein Allgemeines Priestertum außerhalb des
21
Glaubens.
Hinzu kommt, daß das Allgemeine Priestertum alle Glaubenden in christo vereinigt, denn sie haben alle geistlichen Güter gemeinsam, sind alle gleichen Standes. Auch hier steckt zeitgenössische Kritik Luthers an der institutionell verfaßten Kirche, deren sakrales Amtsverständnis an der Gleichheit aller versagt.
Hier ist ein deutlicher Widerspruch zur traditionellen römischkatholischen Lehre zu finden, die den Begriff Priestersein auf ein leiblich sichtbares, von Meßopferpriestertum bezieht. Für Luther liegt in der Heilsmittlerschaft Christi die Grundlage, und damit argumentiert er gegen jegliche 22 Er bestreitet die Existenz
Mittlerschaft von Seiten römischer Priester.
18 WA 10/3, 398, 24 f.
19 A.a.O. 7, 38 ,6-15; 10/3, 100, 30 f.
20 „Christus est sacerdos, ergo Christiani sunt sacerdotes“, a.a.O. 7, 57, 28. 21 „Darumb muss folgen, das, wer da nicht glewbt, keyn priester ist.“, a.a.O. 12, 316, 26 f.
22 Dies wird deutlich in dem Zitat: „Denn syntemal wyr alle gemeyn eyn Christum haben, eyn tauff, eyn glawben eyn schatz, so bynn ich nichts besser denn du, das du hast, hab ich auch, und bynn eben so reich als du.“, a.a.O. 12, 297, 2-6.
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eines leiblichen Priestertums und daher auch die Trennung in Klerus und Laien.
Der Begriff „Priestertum“ charakterisiert das neue Gottesverhältnis des Menschen als geistliche Qualität. Es gibt – wie man sich denken kann – aber auch eine Qualität, die das Weltverhältnis charakterisiert: Das Priestersein bedeutet auch die Befähigung zur Ausübung priesterlicher Ämter Christi.
1.1.1.3 Der äußere Mensch Die Rechtfertigung aus Glauben ist die Freiheit vom Zwang, sich seine Gerechtigkeit vor Gott suchen zu müssen. Sie stellt den Menschen in ein neues Verhältnis nicht nur zu Gott, sondern auch zu seinem äußeren Menschsein, zu seinen Werken. Gute Werke sind Früchte des 23 : Die innere Freiheit ist „der liebe und des nehisten diener“ 24 .
Glaubens
Christus fordert zur Nächstenliebe auf, so daß sich der Befreite freiwillig zum Knecht für den Nächsten machen kann. So ist der Glaubende als innerer Mensch wahrhaft frei, als äußerer Mensch dagegen ein dienstbarer Knecht aller Dinge. Die Rechtfertigung aus dem Glauben ist somit die Grundlage für Luthers Sozialethik. In seinem Handeln ist der Christ als äußerer Mensch angesprochen.
Luthers Auffassung von dem Handeln einer Christperson und einer Weltperson zielt auf Luthers Lehre von den zwei Reichen. Als Christ 25 , unter dem geistlichen Regiment, das ein
steht er allein unter Christus innerliches Regiment ist.
27 , die es im Gottesverhältnis an sich nicht gibt. Und er Ämter ein umgekehrt ist das Priestertum in den Handlungen der Christen in der Welt, im gegenüber von Menschen, auch ein Amt. Die Totalsicht Luthers wird hier deutlich: Der Mensch ist zugleich Christ- und
28
Weltperson.
23 Vgl. a.a.O. 8, 615, 28 f.
24 A.a.O. 19, 72, 23.
25 Vgl. a.a.O. 32, 390, 21 f.
26 Vgl. a.a.O. 32, 393, 30-36.
27 Vgl. a.a.O. 32, 439, 38 - 440, 6.
28 Vgl. a.a.O. 32, 440, 33-37.
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1.1.2 Luthers Lehre von den Ämtern
Wie der Christ sich in der Welt verhalten soll, beschreibt Luther mit den Begriffen „Stand“ und „Amt“. „Stand“ bezeichnet den Christen in seiner 29 Das Amt befindet sich innerhalb des Standes. Es gilt
sozialen Position.
zunächst genauer zu fragen, was Luther unter einem Amt versteht. Eine direkte Lehre von den Ämtern gibt es nicht. Nur durch Situationen und Fragestellungen ergeben sich Äußerungen.
Das Leben der Menschen in der Welt läuft in Strukturen ab, denen er einen speziellen Charakter zuweist. Seine Erkenntnis ist, daß im Reich der Welt jeder Mensch Regeln befolgen muß. Denn als Weltperson ist der Mensch nicht frei, sondern in vielfältiger Weise an seine Umgebung gebunden.
Die sichtbare Welt ist der Ort der Ämter mit sämtlichen Äußerungen menschlichen Lebens. Die Fülle aller möglichen Lebensäußerungen gliedert Luther in drei Gruppen, für die er den Begriff der Ordnungen 30 Der Stand eines
oder Stände gebraucht: die Dreiständelehre.
Menschen, sei es oeconomia, politia oder ecclesia, stellt für Luther die Summe aller Lebensäußerungen dar, in der jeder Mensch steht. Jeder Stand gliedert sich in eine Vielzahl von Funktionen: den Ämtern. Die wichtigste Aufgabe eines Standes besteht darin, dem Menschen eine Orientierung zu bieten, in welchen Handlungsfeldern dieser das
31
Liebesgebot in einen Dienst am Nächsten umsetzen kann. Den Ursprung aller Stände und Ämter entdeckt Luther im ordnenden Willen Gottes. Das Gesicht der Welt ist durch den ordnenden Willen Gottes gestaltet. Gott bedient sich bestimmter Ordnungen, in denen er Menschen als Amtsträger fungieren läßt.
Gottes Handeln an der Welt ist ordnendes Handeln. Die Dreiständelehre ist ein Versuch, dies zu verstehen und anschaulich zu machen. Das Handeln Gottes, sein Regiment, vollzieht sich durch die Mithilfe der Menschen. Wer ein Amt innehat, kann sich zu den „intrumenta divinae 32 zählen. Die Ämter stehen somit im Dienste
maiestatis vel cooperatio“ des Regiments Gottes, freilich nur dann, wenn sie als Liebesdienst am
29 Vgl. ebd.
30 Vgl. a.a.O. 2, 734, 24-33; ebenfalls dazu Maurer, Lehre.
31 Vgl. WA 32, 495, 29 - 496, 2; „Omnes status huc tendunt, ut aliis serviant“, a.a.O. 15, 625, 7.
32 A.a.O. 40/3, 236, 9 f.
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Nächsten verstanden werden. Darin liegt die wahre Ausübung eines Amtes.
Jeder Stand ist als Dienst im Regiment Gottes gleichwertig. Mit den Ständen sind keine soziale Klassen gemeint, sondern Funktionen innerhalb der Gemeinschaft. Die Grenzen der Stände sind fließend, man kann gleichzeitig mehreren Ständen zugehörig sein.
An diesem Punkt steckt auch Kritik an den Klöstern seiner Zeit. Das Selbstverständnis der Mönche begründet sich nicht im Dienst am Nächsten, sondern es sieht seine Berechtigung nur aus sich selbst. und daher sind sie nichts besseres. Hier zeigen sich die immerwährenden Polemiken Luthers gegen die Papstkirche. Ebenso in der Kritik stehen natürlich andere religiöse Strukturen, die aus Luthers Sicht über die Werke Anteil am Heil erhalten wollen: fasten, an Wallfahrten teilnehmen,
33
Altare bauen usw.
Wie bereits erwähnt, bilden die Dreistände- und die Zweireichelehre die Grundlage für Luthers Amtsverständnis. Es gibt vier wichtige Aspekte zum weiteren Verständnis des Amtes bei Luther: Amt und Dienst, Amt und Beruf, Amt und Gehorsam, Amt und mortificatio.
1.1.2.1 Amt und Dienst Alle Christen sollen dem Nächsten dienen, alles m uß am Wohl des 34 Dieses Amtsverständnis hat eine funktionale
Menschen orientiert sein.
Intention. Zusätzlich wird von Luther der Amtsträger qualifiziert: Die Qualität eines Amtsträgers liegt nicht primär in seiner Person, sondern wird definiert durch sein Tun in Hinsicht auf den Nächsten. Nicht der verinnerlichte Glaube, sondern die Ebene der Werke ist hier von Bedeutung. Das Verhältnis, das der Glaubende zur Welt hat, ist der Dienst am Nächsten. Dieser Dienst wird innerhalb der Stände zum Amt.
1.1.2.2. Amt und Beruf
„Amt“ und „Beruf“ werden von Luther häufig synonym verwendet. Der Begriff des Amtes kommt vor allem von der Dimension des Dienstes her, der Begriff Beruf eher von der Dimension des „woher“. Für Luther steht hinter dem „Beruf“ immer eine „Berufung“ von Gott. Alle Werke,
33 Vgl. a.a.O. 32, 362, 7-12.
34 „Ein schuster, ein schmid, ein bawr, ein yglicher seyns handtwerks ampt und werck hat, … unnd ein yglich sol mit seinem ampt odder werck denn andern nutzlich und dienstlich sein, … gleich wie die glidmaß des corpers alle eyns dem andern dienet.“, a.a.O. 6, 409, 5-10.
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die im Rahmen eines Amtes geschehen, zu dem man berufen ist, stuft Luther als heilig ein. Es gibt auch falsche Berufe wie den der Mönche, weil dieser von Menschen erdacht wurde und kein göttliches Mandat
35
beinhaltet.
Wer ein Amt ausführt, zu dem er berufen ist, kann sicher sein, daß nicht 36 Die Unzulänglichkeit des Menschen ist er, sondern Gott selbst handelt.
damit überwunden. Indem Gott handelt, ist die Person austauschbar. Was der Amtsträger tut, könnte auch ein anderer tun. So hat der Beruf zwei Seiten: verantwortliches Handeln aus und mit dem Liebesgebot und daß der Handelnde im Geschick der Welt steht. Christsein hat somit Amtscharakter, weil der Christ auch äußerlich, im weltlichen Regiment lebt und arbeitet.
1.1.2.3. Amt und Gehorsam
Indem der Glaubende in der Welt handelt, dadurch ein Amt einnimmt, in dem Gott wirkt, verbindet sich der Amtsbegriff mit dem Gehorsam.
37
Denn er muß bestehen gegen Gott und gegen den Nächsten.
1.1.2.4. Amt und mortificatio
Weiterhin ist das Amt bestimmt von dem Leben des äußeren Menschen: dem Sünder. Da sich alle Betätigung der Christen innerhalb der Grenzen von Stand, Ordnung und Beruf vollzieht, weist Luther folgerichtig dem Beruf eine Funktion innerhalb der mortificatio zu. „Darumb hat gott mancherley stend vorordenet, in wilchen man sich uben unnd leyden leren soll, ettlichenden eelichen, den andern den regierenden stand, und allen befolen, mühe und arbeiyt zu haben, das man das fleysch tödte und 38 Luther meint damit den Kampf gegen die Sünde gewene zum todte.“ und das eigene Fleisch für das Wohl des anderen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß durch die Zurückführung eines jeden Standes und Amtes auf den ordnenden Willen Gottes, Luther jedem Christen seinen unverwechselbaren Ort im Heilshandeln Gottes zuweist.
35 Vgl. a.a.O. 8, 618, 5 f; 12, 133, 7-10.
36 Vgl. a.a.O. 23, 514, 33 f; 2, 480, 4-6.
37 Vgl. a.a.O. 6, 263, 5-9; 32, 324, 26-37; 43, 340, 22-24.
38 A.a.O. 2, 734, 24-28.
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Luthers Lehre von der Rechtfertigung allein aus Glauben beschränkt den Geltungsbereich der Ämter auf den äußeren Bereich der Werke, die Unterscheidung von geistlichem und weltlichem Stand wird relativ.
Luther legt den Grund für eine evangelische Berufsethik, die den gerechtfertigten Christen nicht von seinen Pflichten als Weltperson entbindet. Sie weist hin auf den Dienst am Nächsten.
Die äußere Ebene der Werke – und damit auch die Ämter – ist logisch getrennt vom Gottesverhältnis. Eine Vermischung beider Ebenen führt dazu, daß das Pfarramt als Heilsnotwendigkeit für andere Gläubige verstanden wird. Luther kann die Heilsnotwendigkeit des Pfarramtes jedoch nicht aus dem Evangelium herleiten.
1.1.3 Allgemeines Priestertum und Weltperson
1.1.3.1 Die Ämter des Allgemeinen Priestertums Das Allgemeine Priestertum, das sich in der „unio cum christo“ gründet, besteht unabhängig von der Einhaltung weltlicher Ordnungen, weil es von innerer, geistlicher Qualität ist. Es äußert sich aber auf der Ebene der Weltperson, d.h. in der Gestalt von Ämtern. Es ist zu fragen, wie sich das Allgemeine Priestertum der Christen als Amt realisiert.
Das Allgemeine Priestertum kann nicht auf den Bereich „coram deo“ beschränkt werden. Man würde Luther mißverstehen, wenn man das Allgemeine Priestertum nur für den inneren Menschen zugrunde legen würde. Das Allgemeine Priestertum hat auch Auswirkungen auf das Verhältnis des Menschen zur Welt. Diese zeigen sich nach Luther in speziellen Werken: „Fragstu aber: Worin stehet denn nu das Priesterthumb der Christen, oder was sind jre Priester werck? Antwort: Eben die selbigen, davon droben gesagt ist, nemlich Leren, Opffern und 39 . Luther bezeichnet Lehren, Opfern und Beten auch als Ämter. 40
Beten“ Die Funktionen, die Luther dem Allgemeinen Priestertum zuschreibt, entnimmt er dem traditionellen Amtsverständnis: „Sunt autem sacerdotalia officia haec: docere, praedicare annunciareque verbum dei, baptisare, consecrare seu Eucharistiam ministrare, ligare et solvere peccata, orare pro aliis, sacrificare et iudicare de omnium doctrinis et 41 Diese Stelle ist in der Forschung durchaus problematisch.
spiritibus.“ Brunotte relativiert diese Stelle, indem er sie als Bemerkung Luthers nur
39 A.a.O. 41, 210, 25-28.
40 Vgl. a.a.O. 12, 309, 24-27; Aarts, Lehre, 269-277.
41 WA 12, 180, 1-4.
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Quote paper:
Robert Schulte, 1999, Das allgemeine Priestertum der Gläubigen und das geistliche Leitungsamt in der congregatio sanctorum. Analyse eines problematischen Verhältnisses in praktisch-theologischem Interesse, Munich, GRIN Publishing GmbH
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The Effects of Alzheimer's Disease on Language
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Robert Schulte has published the text Das allgemeine Priestertum der Gläubigen und das geistliche Leitungsamt in der congregatio sanctorum. Analyse eines problematischen Verhältnisses in praktisch-theologischem Interesse
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Handbuch Praktische Theologie 1
Grundlegungen
Christiane Bundschuh-Schramm, Ottmar Fuchs, Leo Karrer, Herbert Haslinger
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