Inhaltsverzeichnis
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INHALTSVERZEICHNIS 2
TABELLENVERZEICHNIS 6
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 7
PROBLEMSTELLUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG 11
1. TEIL: THEMATIK 12
A Die Außenprüfung gem 193 - 207 AO als besonderes Verfahren der Sachaufklärung 12
I Abgrenzung von Einzelermittlungsmaßnahmen i S d 93 ff AO 12
II Außenprüfung bei Kreditinstituten gem 193 Abs 1 AO 13
B Steuerfahndungsermittlungen gem 208 AO 15
I Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung gem 208 404 AO 15
II Das Verhältnis des Besteuerungs- zum Strafverfahren 16
III Steuerfahndungsermittlungen gem 208 AO bei Banken 18
2. TEIL: KONTROLLMITTEILUNGEN GEM 194 ABS 3 AO 19
A Systematische Grundlagen des Instituts der Kontrollmitteilungen 19
I Begriff und Zweck der Kontrollmitteilungen 19
II Besonderheiten der Stellung des Steuerpflichtigen 20
B Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen 21
I Recht auf informationelle Selbstbestimmung 21
II Das Steuergeheimnis gem 30 AO 22
C Kontrollmitteilungen anläßlich einer steuerlichen Außenprüfung 23
I Rechtsgrundlage und Tatbestand 23
II Feststellungen von Kontrollmitteilungen 24
1. Der Begriff der Feststellung 24
2. Feststellungen anläßlich einer Außenprüfung 24
3. Feststellung von Verhältnissen 25
2
4. Feststellungen hinsichtlich anderer Personen 25
III Die Zulässigkeit der Fertigung 26
1. Verbot der systematischen Erfassung aller Geschäftsvorfälle 26
2. Rechtslage 26
3. Untersuchung des Wortlauts 26
4. Untersuchung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 27
5. Untersuchung des Selbstveranlagungsprinzips gem 150 Abs 1 S 2 AO 28
6. Untersuchung des 201 RAO 30
7. Bedingungen für die Fertigung 31
3. TEIL: DAS BANKGEHEIMNIS IM STEUERRECHT 32
A Entstehung und Entwicklung des 30a AO 32
I Die gesetzlichen Bestimmungen bis zur Reichsabgabenordnung 1919 32
II Die gesetzlichen Bestimmungen unter Geltung der Reichsabgabenordnung 1919 33
III Der Bankenerlaß 1949 34
IV Der Bankenerlaß 1979 35
V Das Steuerreformgesetz 1990 35
VI Das Zinsabschlaggesetz 1992 36
VII Entwicklungstendenzen auf Europäischer Ebene 36
B Der rechtliche Stellenwert des Bankgeheimnisses 37
I Der Begriff des Bankgeheimnisses 37
II Umfang und Gegenstand des Bankgeheimnisses 37
III Die Rechtsgrundlagen des Bankgeheimnisses 38
1. Verfassungsrechtliche Grundlagen 38
a) Grundrechte des Kunden 38
b) Grundrechte der Bank 39
2. Zivilrechtliche Grundlagen 39
3. Strafrechtlicher Schutz 40
4. Arbeitsrechtlicher Schutz 41
IV Das sogenannte Bankgeheimnis im Steuerrecht 41
1. Grundsätzliche Bedeutung 41
2. Einschränkungen der finanzbehördlichen Prüfungsrechte durch 30a AO 42
a) Untersuchung des 30a Abs 1 AO 42
b) Verbote und Einschränkungen 43
V Durchbrechungen des sogenannten Bankgeheimnisses im Steuerrecht 44
1. Steuerliche Auskunftserteilung der Bank in Einzelfällen 44
2. Auskunftsersuchen bei Ermittlungen der Steuerfahndung 44
3
3. Anzeigepflicht der Kreditinstitute gem 33 ErbStG 45
4. Auswertung von Mitteilungen gem 45 d EStG 45
4. TEIL: KONTROLLMITTEILUNGEN IM BANKBEREICH 46
A Die Interpretation des 30a Abs 3 AO in der Rechtsprechung 46
I Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 27 6 1991 46
1. Vorgeschichte 46
a) Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5 5 1986 46
b) Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20 6 1989 47
3. Wesentliche Aussagen 47
II Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18 2 1997 48
1. Vorgeschichte 48
2. Wesentliche Aussagen 49
3. Anmerkungen zum Urteil 49
III Der Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 28 10 1997 51
1. Vorgeschichte 51
2. Wesentliche Aussagen 51
3. Unterschiede zur Parallelentscheidung vom 18 2 1997 52
4. Anmerkungen zum Beschluß 53
IV Weitere Urteile der Finanzgerichte zur Zinsbesteuerung 53
B Kontrollmitteilungen gem 30a Abs 3 AO 54
I Die einzelnen Tatbestandsmerkmale des 30a Abs 3 AO 54
1. Überblick 54
2. Begriff des Kontos und Depots 54
a) Definitionen 54
b) Personenbezogene Konten 55
c) Betriebsinterne Konten 56
d) CpD-Konten 56
e) Sonderfall: Zwischenkonten 57
3. Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen 58
II Rechtfertigungsgründe für die Regelung des 30a Abs 3 AO 59
1. Kapitalmarktpolitische Gründe 59
2. Vertrauensverhältnis zwischen Kreditinstitut und Kunden 62
3. Rechtsstaatliche Erwägungen 64
4
5. TEIL: VERWERTUNG VON KONTROLLMITTEILUNGEN NACH EINER
AUßENPRÜFUNG BEI EINER BANK 64
A Auswertung von Kontrollmitteilungen gegenüber Kunden 64
I Auswertung von Kontrollmitteilungen 64
II Auswertung von Kontrollmitteilungen im Besteuerungsverfahren 65
III Korrektur der Steuerbescheide aufgrund von Kontrollmitteilungen 66
B Rechtsschutz gegen die Fertigung und Verwertung von Kontrollmitteilungen 67
I Verwertungsverbot rechtswidrig erlangter Kenntnisse 67
II Rechtliche Maßnahmen gegen Kontrollmitteilungen 68
1. Einordnung von Kontrollmitteilungen 68
2. Rechtsmöglichkeiten der Kreditinstitute 69
3. Rechtsmöglichkeiten der Bankkunden 70
AUSBLICK 71
ANHANG 73 NA
LITERATURVERZEICHNIS 76
VERZEICHNIS DER RECHTSQUELLEN UND SONSTIGEN QUELLEN 91
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG 96
5
Tabellenverzeichnis
Seite
Tabelle 1: Erfassung von Kapitalerträgen im internationalen Vergleich 73
6
Abkürzungsverzeichnis
a. A. andere Ansicht Abs. Absatz AEAO Anwendungserlaß zur Abgabenordnung 1977 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Alt. Alternative Anlage KSO Anlage für Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte Anm. Anmerkung AO Abgabenordnung Art. Artikel Aufl. Auflage BB Betriebsberater Bd. Band bearb. bearbeitet BFH Bundesfinanzhof BFH/NV Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH Bundesgerichtshof BGBl Bundesgesetzblatt BMF Bundesminister der Finanzen BpO Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung BStBl Bundessteuerblatt BT-Drucks. Bundestagsdrucksache Buchst. Buchstabe BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfGE Amtliche Sammlung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
7
CpD Conto pro Diverse DB Der Betrieb d. h. das heißt DStR Deutsches Steuerrecht DStZ Deutsche Steuer-Zeitung DStZ/E Deutsche Steuer-Zeitung / Eildienst EFG Entscheidungen der Finanzgerichte ErbStDV Durchführungsverordnung zum Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz ErbStG Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz e. V. eingetragener Verein f., ff. folgend, fortfolgend F. Fach FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung FG Finanzgericht FGO Finanzgerichtsordnung FinMin Finanzministerium FR Finanz-Rundschau für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer G. Gruppe gem. gemäß GG Grundgesetz GrEStG Grunderwerbsteuergesetz Gr. S. Großer Senat Halbs. Halbsatz HFR Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung HGB Handelsgesetzbuch h. M. herrschender Meinung Hrsg. Herausgeber i. H. v. in Höhe von
8
Inf Die Information aus Steuer und Wirtschaft
i. S. d. im Sinne des, im Sinne der
i. V. m. in Verbindung mit
IWB Internationale Wirtschaftsbriefe
Kap. Kapitel
KFR Kommentierte Finanzrechtsprechung
Kösdi Kölner Steuerdialog
KStG Körperschaftsteuergesetz
Kza. Kennzahl
LG Landgericht
MitteilungsVO Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehhörden durch
andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Nr. Nummer
NJW Neue Juristische Woche
NWB Neue Wirtschafts-Briefe
OLG Oberlandesgericht
o. V. ohne Verfasser
RAO Reichsabgabenordnung
Rdnr. Randnummer(n)
RFH Reichsfinanzhof
RFHE Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs
RGBl Reichsgesetzblatt
RStBl Reichssteuerblatt
Rz. Randziffer(n)
S. Seite/Satz
StB Der Steuerberater
Stbg Die Steuerberatung
StBp-Handbuch Handbuch der steuerlichen Betriebsprüfung
StbJb Steuerberater-Jahrbuch
StBp Die steuerliche Betriebsprüfung
StEK Steuererlasse in Karteiform
SteuerStud Steuer und Studium
9
StGB Strafgesetzbuch
StPO Strafprozeßordnung
StRefG Steuerreformgesetz
StuW Steuer und Wirtschaft
StVj Steuerliche Vierteljahresschrift
Tz. Textziffer(n)
v. vom
vgl. vergleiche
WiB Wirtschaftsrechtliche Beratung
WiR Wirtschaftsrecht
wistra Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht
WM Wertpapier-Mitteilungen
ZASt Zinsabschlagsteuer
Ziff. Ziffer
Zip Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
zit. zitiert
ZPO Zivilprozeßordnung
10
Problemstellung und Gang der Untersuchung Mit der vorliegenden Arbeit soll die Frage untersucht werden, inwiefern steuerrele- vante Ermittlungsergebnisse, welche bei Kreditinstituten 1 gewonnen wurden, gegenüber deren Kunden verwertet werden können. Vor allem soll geprüft werden, ob und inwieweit bei einer gegen ein Kreditinstitut gerichteten Außenprüfung Kon- trollmitteilungen gefertigt und in welcher Art und Weise diese verwertet werden kön- nen.
Die Arbeit beginnt mit einer genauen Themenabgrenzung, um die unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen und die jeweilige Einschlägigkeit des § 30a AO herauszuar- beiten (1. Teil). Im Rahmen der Untersuchung des Instituts der Kontrollmitteilung soll auf die Zulässigkeit der Anfertigung von Kontrollmitteilungen anläßlich einer Außenprüfung im allgemeinen eingegangen und die vorhandenen Grenzen aufgezeigt werden (2. Teil). Im Anschluß daran wird der Frage nach den Kennzeichen des Bankgeheimnisses im allgemeinen und seiner Ausprägung im Steuerrecht im speziellen nachgegangen, um zu prüfen, ob durch ein Bankgeheimnis im Steuerrecht die Ermittlungsmaßnahmen der Finanzbehörden absolut eingeschränkt werden (3. Teil). Die Einschränkung der Anfertigung von Kontrollmitteilung bei der Außenprüfung einer Bank durch § 30a Abs. 3 AO und sein Verhältnis zu § 194 Abs.
3 AO sollen dann vor allem im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs 2 zur Anfertigung von Kontrollmitteilungen bei Banken geklärt werden (4. Teil). Zum Schluß soll herausgearbeitet werden, wie Kontrollmitteilungen nach einer Außenprüfung bei einer Bank verwertet werden können und welcher Rechtsschutz gegen die Fertigung und Verwertung besteht (5. Teil).
1
Der Begriff Kreditinstitut und Bank wird im folgenden synonym verwendet;
2
Vgl. BFH v. 18.2.1997, BStBl II 1997, 499; BFH v. 28.10.1997, BFH/NV 1998, 424;
11
1. Teil: Thematik
A. Die Außenprüfung gem. §§ 193 - 207 AO als besonderes Verfah-
ren der Sachaufklärung
I. Abgrenzung von Einzelermittlungsmaßnahmen i. S. d. §§ 93 ff. AO
Die Außenprüfung i. S. d. §§ 193 - 207 AO ist ein spezielles Verwaltungsverfahren
zur Erfüllung der den Finanzbehörden in § 85 AO gesetzten Aufgabe 3 .I m Unterschied zu gezielten Einzelermittlungen i. S. d. §§ 93 ff. AO ist die Außenprüfung keine Einzelfall- oder Einzelfrageprüfung, da es bei ihr um die
systematische Überprüfung eines steuerlichen Sachzusammenhangs geht 4 . Somit liegt der Unterschied zu sonstigen Ermittlungsmaßnahmen in der Intensität und dem
Umfang der Ermittlungen 5 . Als Außenprüfung müssen alle unter einer entsprechenden Prüfungsanordnung gem. § 196 AO durchgeführten Ermittlungen, darüber hinaus aber auch solche Ermittlungsmaßnahmen der Finanzbehörden angesehen werden, die auf eine umfassende und zusammenhängende Ermittlung der
Besteuerungsgrundlagen gerichtet sind 6 .
An eine Außenprüfung sind folgende Rechtsfolgen gekoppelt: die Sperrwirkung 7 des
§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO für Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung gem. § 370 AO, die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 4 S. 1 AO, die
Änderungssperre 8 gem. § 173 Abs. 2 S. 1 AO, die Aufhebung des Nachprüfungsvor- behalts gem. § 164 Abs. 3 S. 3 AO, die Möglichkeit einer verbindlichen Zusage gem.
§ 204 AO und erhöhte Mitwirkungspflichten 9 gem. § 200 AO.
3
Vgl. BFH v. 2.10.1991, BStBl II 1992, 220;
4
Vgl. Seer, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, § 22 Rz. 225; Streck, Die Außenprüfung,Tz. 13;
5
Vgl. BFH v. 21.2.1978, BStBl II 1978, 360; BFH v. 16.1.1979, BStBl II 1979, 453; BFH v. 24.1.1985, BStBl II 1985, 568; Notthoff, DB 1985, 1497 (1498); Papist, DStR 1986, 356 (359);
6
Vgl. BFH v. 5.4.1984, BStBl II 1984, 790; BFH v. 30.8.1988, BStBl II 1989, 193;
7
Vgl. Bilsdorfer, NWB, F. 17, 1109 (1123); Mösbauer, StBp 1998, 127 (129); Streck, Die Steuerfahndung, Tz. 245;
8
Vgl. Hessisches FG v. 19.5.1994, EFG 1995, 2;
9
Vgl. Lohmeyer, Inf 1980, 489 (490 f.); Schöneborn, DStZ 1996, 589 (595);
12
II. Außenprüfung bei Kreditinstituten gem. § 193 Abs. 1 AO Ein Kreditinstitut ist hinsichtlich des Charakters seiner tatsächlichen Betätigung eine gewerbliche Unternehmung i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG, wobei Banken aufgrund ihrer Rechtsform zumeist gewerbliche Betriebe i. S. d. §§ 4, 8 Abs. 2 KStG sind. Während nach der h. M. die Prüfung der Eigenversteuerung eines Kreditinstitutes im
Rahmen des § 193 Abs. 1 AO geschehen kann 10 , ist es strittig, auf welche Norm sich die Prüfung der Verpflichtung stützen kann, für Rechnung eines anderen Steuern, nämlich die Lohnsteuer gem. §§ 38 ff. EStG, die Kapitalertragsteuer gem. §§ 43 ff. EStG und Steuern in bestimmten Fällen der beschränkten Einkommensteuerpflicht gem. § 50a EStG, einzubehalten und abzuführen.
Für SCHICK begründet § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO die Zulässigkeit einer Außenprüfung für die von dieser Vorschrift erfaßten Steuerfälle bei allen Steuerpflichtigen und stellt somit, soweit Steuerpflichtige bereits von § 193 Abs. 1 AO erfaßt würden, eine Er-
gänzung dar 11 . In Übereinstimmung mit CARL/KLOS stützt er eine Kapitalertragsteu- erprüfung auf § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO 12 .
Die Formulierung der Einleitung des § 193 Abs. 2 AO i. V. m. § 194 Abs. 1 S. 4 AO läßt aber vielmehr den Schluß zu, daß bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten, eine Prüfung ihrer Verpflichtungen gem. § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO bereits nach § 193 Abs. 1 AO zulässig ist. § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO erfaßt darüber hin- aus alle anderen Steuerpflichtigen beispielsweise Arbeitgeber, die keine Unternehmer
sind 13 . Somit geschieht eine Außenprüfung bei einem Kreditinstitut unabhängig von ihrem sachlichen Umfang gem. § 194 AO regelmäßig im Rahmen des § 193 Abs. 1 AO.
Hat die Außenprüfung die Eigenversteuerung der Bank zum Prüfungsgegenstand gem. § 194 Abs. 1 S. 2 AO, so ist die Finanzbehörde nicht berechtigt, die
steuerlichen Verhältnisse anderer Personen mitzuermitteln 14 . Umfaßt die Prüfungsanordnung gem. § 196 AO die Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtungen des Kreditinstitutes, so können und müssen die Verhältnisse anderer Personen gem. § 194 Abs. 1 S. 4, 1. Halbs. AO mitermittelt
10 Vgl. Schick, in H/H/Sp, § 193 AO Rz. 82a; Tipke, in: Tipke/Kruse, § 193 AO Tz. 7;
11 Vgl. Schick, in H/H/Sp, § 193 AO Rz. 380 ff.;
12 Vgl. Carl/Klos, NWB, F. 2, 6389 (6390); Schick, in H/H/Sp, § 193 AO Rz. 82a;
13 Vgl. Tipke, in: Tipke/Kruse, § 193 AO Tz. 9; Zint, Zulässigkeit und sachlicher Umfang einer
Außenprüfung nach §§ 193 und 194 AO, in: Schröder/Muuss, StBp-Handbuch, Kza. 3110, S. 21;
13
werden. Um die Verhältnisse anderer Personen handelt es sich deshalb, weil der Steuerschuldner der Kapitalertragsteuer grundsätzlich der Gläubiger der Kapitalerträge nach § 44 Abs. 1 S. 1 EStG, also der Bankkunde, ist. Die Prüfung richtet sich nach § 50b EStG und gilt primär der Feststellung, ob die Steuer vom Schuldner der Kapitalerträge richtig einbehalten und an das örtliche Finanzamt im Rahmen des Steueranmeldungsverfahrens gem. §§ 43, 44 ff. EStG abgeführt worden ist 15 . Damit kann der Prüfer grundsätzlich auch in Kundenkonten und Depots Einblick nehmen, um zu prüfen, ob die Kapitalertragsbesteuerung vom Kreditinstitut als auszahlende Stelle ordnungsgemäß vorgenommen wurde. Zudem kann geprüft werden, inwieweit eine Abstandnahme von Steuereinbehalt und -abführung aufgrund vorgelegter Nichtveranlagungs-Bescheinigung beziehungsweise des Freistellungsauftrages zutreffend erfolgt ist 16 . Die einkommensteuerlichen Verhältnisse des Gläubigers sind nicht zu prüfen, da die Prüfung nach wie vor gegen den in der Prüfungsanordnung genannten Steuerpflichtigen durchgeführt wird 17 .N u r ihm gegenüber treten die Wirkungen der Außenprüfung ein. Die Rechtsstellung der anderen Personen richtet sich nach den für Dritte geltenden Vorschriften 18 .
14 Vgl. Schick in: H/H/Sp, § 194 AO Rz. 106; Tipke, in: Tipke/Kruse, § 194 AO Tz. 1; 15 Vgl. Hussmann, Die Prüfung der Kapitalertragsteuer, in: Schröder/Muuss, StBp-Handbuch, Kza. 7630, S. 2;
16 Vgl. Carl/Klos, StB 1994, 135 (139);
17 Vgl. Schick in: H/H/Sp, Vor § 193 AO Rz. 199;
18 Vgl. zur RAO BFH v. 24.4.1979, BStBl II 1979, 744; Schick in: H/H/Sp, § 194 AO Rz. 295 ff.; Tipke, in: Tipke/Kruse, § 194 AO Tz. 5;
14
B. Steuerfahndungsermittlungen gem. § 208 AO
I. Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung gem. §§ 208, 404 AO
Die Steuerfahndung wird vom Gesetzgeber 19 , von der Rechtsprechung 20 , von der Finanzverwaltung 21 und von der herrschenden Lehre 22 als historisch gewachsene 23 Institution mit Doppelfunktion begriffen, da ihr Aufgaben im Besteuerungs- und Strafverfahren zugeordnet sind.
Die Kompetenznorm des § 208 AO weist ihr in § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO mit der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten eine strafrechtliche Funktion zu. Eine strafrechtliche und steuerliche Funktion wird ihr sowohl bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den oben benannten Fällen gem. § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO als auch bei der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle gem. § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO in Konkretisierung des allgemeinen Steuersicherungsauftrags nach § 85 AO zugeteilt 24 . Sonstige steuerliche Aufklärungs- und Prüfungspflichten werden in § 208 Abs. 2 AO erwähnt, sind in der Praxis aber eine seltene Ausnahme 25 . Dieser Aufgabenzuweisung liegt die Überlegung zugrunde, daß die Erforschung von Steuerstraftaten und - ordnungswidrigkeiten untrennbar verbunden ist mit der Feststellung steuerlicher Nachforderungen 26 .
Im Steuerstrafverfahren haben die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihre Beamten gem. § 404 S. 1 AO dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften
19 Vgl. BT-Drucks. 7/4292, 36;
20 Vgl. BFH v. 2.12.1976, BStBl II 1977, 318; BFH v. 23.12.1980, BStBl II 1981, 349; BFH v.
16.12.1997, DB 1998, 555 (557); FG Rheinland-Pfalz v. 22.1.1979, EFG 1979, 377; FG
Schleswig-Holstein v. 3.11.1981, EFG 1982, 284;
21 Vgl. AEAO zu § 208 AO;
22 Vgl. Hamacher, DStZ 1983, 493 (494); Mösbauer, DStZ 1986, 339 (341); Scheurmann-Kettner, in:
Koch/Scholtz, § 208 AO Rz. 11; Seer, in: Tipke/Kruse, § 208 AO Tz. 2; a. A. nur Schick, in:
H/H/Sp, § 208 Rz. 54 ff., der die beiden Aufgaben für unvereinbar hält und deshalb der
Steuerfahndung nur die Strafverfolgungsaufgabe zuweist;
23 Vgl. Schick, in: H/H/Sp, § 208 AO Rz. 2;
24 Vgl. Streck, Das Recht des Verhältnisses von Steuer- und Strafverfahren, in: Kohlmann (Hrsg.),
Strafverfolgung und Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, S. 217 (223 f.);
25 Vgl. Carl/Klos, NWB, F. 13, 861 (867);
26 Vgl. BT-Drucks. 7/4292, 36; Klos, SteuerStud 1998, 270 (271); Seer, in: Tipke/Kruse, § 208 AO
Tz. 4;
15
der StPO mit in § 404 S. 2, 1. Halbs. AO normierten Sonderrechten 27 , unabhängig davon, ob die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren
betreibt 28 . Voraussetzung gem. §§ 385 AO, 163 Abs. 1 i. V. m. 160 Abs. 1 StPO für das Handeln der Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren ist, daß mindestens der
Anfangsverdacht gem. § 152 Abs. 2 StPO einer Steuerstraftat vorliegt 29 .A l s Maßnahme der allgemeinen Steueraufsicht 30 ermöglicht § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO auch Fahndungsmaßnahmen, ohne den Verdacht einer Steuerstraftat oder - ordnungswidrigkeit. Solche Vorfeldermittlungen, die Teil des Besteuerungsverfahrens sind, sind bereits zulässig, wenn unter Berücksichtigung der allgemeinen Erfahrungen der Finanzbehörden die bloße Möglichkeit besteht, daß ein
Steuertatbestand verwirklicht worden ist 31 .
Im Besteuerungsverfahren hat die Steuerfahndung gem. § 208 Abs. 1 S. 2 AO alle Befugnisse, wie sie auch die Finanzämter und insbesondere deren Prüfungsdienste
haben 32 . Gem. § 208 Abs. 1 S. 3 AO verfügt die Steuerfahndung im Interesse der Be- schleunigung der Steuerfahndungsermittlungen über verstärkte steuerliche Befugnisse, welche die übliche Beweismittelreihenfolge der Abgabenordnung bei
Fahndungsermittlungen aufheben 33 .
II. Das Verhältnis des Besteuerungs- zum Strafverfahren
Während der Steuerpflichtige im Besteuerungsverfahren zur Mitwirkung gem. §§ 90, 200 AO verpflichtet ist und diese Pflicht mit Zwangsmitteln gem. §§ 328 ff. AO durchgesetzt werden kann, er also grundsätzlich kein Mitwirkungsverweigerungsrecht besitzt, ist die Rechtsstellung des Beschuldigten im Strafverfahren erheblich anders. Das Schweigerecht und die Mitwirkungsfreiheit im
Strafverfahren sind einzelne Ausprägungen des verfassungsrechtlich fundierten 34 Verbots des Zwangs zur Selbstbelastung i. S. d. §§ 136 Abs. 1 S. 2, 163a Abs. 3 S. 2,
27 Vgl. Hirsch, Auskünfte durch Kreditinstitute, S. 31 f.; Streck, Das Recht des Verhältnisses von
Steuer- und Strafverfahren, in: Kohlmann (Hrsg.), Strafverfolgung und Strafverteidigung im
Steuerstrafrecht, S. 217 (244);
28 Vgl. Feuerborn, in: Sichtermann/Feuerborn/Kirchherr/Terdenge, Bankgeheimnis und
Bankauskunft, S. 305; Hübner, in: H/H/Sp, § 404 Rz. 46;
29 Vgl. Henneberg, Die Steuerfahndung, in: Schröder/Muuss, StBp-Handbuch, Kza. 6550, S. 17;
30 Vgl. BFH v. 29.10.1986, BStBl II 1988, 359 (361);
31 Vgl. BFH v. 29.10.1986, BStBl II 1988, 359 (361); BFH v. 24.3.1987, BStBl II 1987, 484;
32 Vgl. Hirsch, Auskünft durch Kreditinstitute, S. 70;
33 Vgl. Carl/Klos, NWB, F. 13, 861 (872);
34 Vgl. BVerfG v. 13.1.1981, BVerfGE 56, 37;
16
163a Abs. 4 S. 2, 243 Abs. 4 S. 1 StPO 35 . Grundsätzlich bleibt der Steuerpflichtige auch bei einem parallel laufenden Steuerstrafverfahren im Besteuerungsverfahren auskunfts- und mitwirkungspflichtig. Ein Zugeständnis an das Selbstbezichtigungsverbot räumt § 393 Abs. 1 S. 2 - 3 AO insoweit ein, als bei Gefahr der strafrechtlichen Selbstbelastung steuerliche Zwangsmittel unzulässig sind. Die durch § 393 Abs. 1 AO abstrakt vorgegebene Unabhängigkeit des Besteuerungs- und des Steuerstrafverfahrens befindet sich zur Doppelzuständigkeit der Fahndungs- behörde gem. § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO in einem Spannungsverhältnis. Aus den identischen Untersuchungsgegenständen, die sowohl als Besteuerungs- grundlage als auch für die Feststellung des objektiven Tatbestands eines Steuerdelik- tes erheblich sind, ergibt sich eine sachliche Überschneidung 36 . Um die verfahrens- rechtlichen Verstrickungen zu lösen und um zu verhindern, daß die verfassungsrecht- lich verankerten Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren ausgehöhlt werden, muß das Vorgehen und der Einsatz der Fahndungsbehörden eindeutig vorhersehbar, meßbar und berechenbar sein. Der Betroffene muß erkennen können, ob die Steuerfahndung steuerlich oder strafprozessual ermittelt 37 . Bestehen Zweifel darüber, in welchem Verfahren die Steuerfahndung handelt, darf der Betroffene davon ausgehen, daß die Steuerfahndung strafprozessual tätig wird 38 . Die Steuerfahndung darf auch nicht dysfunktional Mittel des Besteuerungsverfahrens zur Ermittlung des strafrechtlichen Sachverhalts oder umgekehrt Mittel des Steuerstrafverfahrens zur Ermittlung des Sachverhalts für das Besteuerungsverfahren verwenden 39 . Zudem darf ein Wechsel der Verfahrensart nicht willkürlich in dem Sinne erfolgen, daß nach dem Meistbegünstigungsprinzip schutzwürdige Rechtspositionen und die Möglichkeit der
35 Vgl. Reiß, Wolfram, Besteuerungsverfahren und Strafverfahren, in: Freericks/Friauf/Kirchhof, Steuerwissenschaft, S. 144;
36 Vgl. Kohlmann, Strafprozessuale Verwertungsverbote, in: Lang, Festschrift für Klaus Tipke, S. 487 (494);
37 Vgl. Carl/Klos, NWB, F. 13, 861 (869); Seer, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, § 22 Rz. 256; Streck, Das Recht des Verhältnisses von Steuer- und Strafverfahren, in: Kohlmann (Hrsg.), Strafverfolgung und Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, S. 217 (237f);
38 Vgl. Carl/Klos, NWB, F. 13, 861 (869); Seer, StB 1987, 128 (128 f.); Streck, Das Recht des Verhältnisses von Steuer- und Strafverfahren, in: Kohlmann (Hrsg.), Strafverfolgung und Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, S. 217 (247);
39 Vgl. Rüping, DStZ 1980, 179 (180); Seer, in: Tipke/Kruse, § 208 AO Tz. 21;
17
Verteidigung des Steuerpflichtigen unterlaufen werden 40 . Ein einmal eingeschlagenes Verfahren muß die Behörde grundsätzlich mit einer gewissen Stetigkeit verfolgen 41 .
III. Steuerfahndungsermittlungen gem. § 208 AO bei Banken
Eine allgemeine Kontenüberwachung der Steuerfahndung durch Sammelauskunftser- suchen an Kreditinstitute im Rahmen ihrer Aufgabe der allgemeinen Steueraufsicht gem. § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO ist nach h. M. gem. § 30a Abs. 2 AO nicht zuläs-
sig 42 .
Bei Ermittlungen im Steuerstrafverfahren und im Bußgeldverfahren wegen
Steuerordnungswidrigkeiten findet § 30a AO keine Anwendung 43 . Die inländische Bank ist Dritte in einem Steuerfahndungsverfahren, wenn sich dieses gegen den Bankkunden wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO oder leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 378 AO richtet und kein Mitarbeiter der Bank
als Beschuldigter angesehen wird 44 . Ergeht ein Auskunftsersuchen gem. § 161a StPO gegenüber einer Bank, sind die entsprechenden Bankangestellten als Zeugen gem. §
48 ff. StPO anzusehen 45 . Diese Dritten sind nur verpflichtet, einer Ladung der
Bußgeld- und Strafsachenstelle gem. § 399 Abs. 1 AO i. V. m. § 161a StPO oder der
Staatsanwaltschaft gem. § 161a StPO Folge zu leisten 46 . Dritte sind gem. § 95 StPO zur Herausgabe von Beweismitteln verpflichtet 47 . Die Bank kann gem. § 103 StPO durchsucht und Beweismittel können gem. § 94 StPO beschlagnahmt werden. Durchsuchungen gem. § 102 StPO werden in Strafverfahren gegen Bankangestellte durchgeführt, die der Mittäterschaft gem. § 25 Abs. 2 StGB, Anstiftung gem. § 26
StGB oder der Beihilfe 48 gem. § 27 StGB zur Steuerhinterziehung ihrer Kunden oder
40 Vgl. Jakob, StuW 1971, 297 (306); Hamacher, DStZ 1983, 493 (497); Streck, Die Steuerfahndung,
Tz. 28; Carl/Klos, NWB, F. 13, 861 (870);
41 Vgl. Streck, Das Recht des Verhältnisses von Steuer- und Strafverfahren, in: Kohlmann (Hrsg.),
Strafverfolgung und Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, S. 217 (237);
42 Vgl. Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in: Carlé,
Festgabe für Günther Felix, S. 1 ( 15); Arndt, Kösdi 1994, 9760 (9762); Carl/Klos, wistra 1994,
211 (215); Hellwig, in: H/H/Sp, § 30a AO Rz. 15; Laule, WiB 1997, 1126 (1127); Stahl, Kösdi
1989, 7777 (7780); Tipke, in: Tipke/Kruse, § 30a AO Tz. 9;
43 Vgl. AEAO zu § 30a AO Tz. 4; Klos, SteuerStud 1998, 371 (377); Ranft, WiB 1996, 49 (50);
Streck, Die Steuerfahndung, Tz. 549;
44 Vgl. Streck/Mack, BB 1995, 2137 (2138);
45 Vgl. Bilsdorfer, DStZ 1984, 415 (420); Müller-Brühl, Ermittlungen bei Kreditinstituten, S. 105;
46 Vgl. Laule, DStZ 1984, 599 (600);
47 Vgl. Streck, Hausdurchsuchung und Beschlagnahme bei Steuerfahndungen, in: Schröder/Muuss,
StBp-Handbuch, Kza. 6650, S. 2;
48 Vgl. Kniffka, wistra 1987, 309 (309 f.);
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Begünstigung gem. § 257 StGB verdächtig sind 49 . Stoßen die Fahnder auf Kontenbelege, die den Verdacht steuerunehrlichen Verhaltens anderweitiger vom Verfahren nicht betroffener Bankkunden nahelegen, können diese Unterlagen einstweilen gem. § 108 StPO als sogenannte Zufallsfunde sichergestellt werden. § 108 StPO gestattet aber nicht, daß bei einer Bankdurchsuchung systematisch nach Belegen von Kunden gesucht wird, gegen die noch kein Strafverfahren anhängig
ist 50 .
2. Teil: Kontrollmitteilungen gem. § 194 Abs. 3 AO
A. Systematische Grundlagen des Instituts der Kontrollmitteilungen
I. Begriff und Zweck der Kontrollmitteilungen
Allgemein sind Kontrollmitteilungen Mitteilungen einer Institution über ihr Wissen
bezüglich bestimmter Sachverhalte an eine andere Institution 51 . Die Mitteilung von Rechtsansichten oder Schlußfolgerungen fällt nicht mehr unter den Begriff der Kon-
trollmitteilung 52 . Bestimmend für den Begriff der Kontrollmitteilung ist, daß die empfangende Stelle die Information nicht angefordert hat, sondern diese von der erstellenden Institution aus eigenem Antrieb gefertigt und übersandt wurde. Zwar können in ein System von Kontrollmitteilungen auch privatrechtlich organisierte Institutionen ohne Behördeneigenschaft eingeschaltet sein, doch regelmäßig sind die
fertigende und empfangende Stelle Behörden 53 .
Die Notwendigkeit, Kontrollmitteilungen zu fertigen, ergibt sich aus dem dezentrali- sierten Aufbau des Staates. Durch die Aufspaltung der staatlichen Aufgaben auf eine Vielzahl von Behörden und anderen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen mit jeweils genau umrissenem Aufgabenkreis ist der zur Erfüllung dieser staatlichen Auf-
49 Vgl. Seer, in: Tipke/Kruse, § 208 AO Tz. 13e;
50 Vgl. LG Bonn v. 1.7.1980, NJW 1981, 292; LG Arnsberg v. 27.6.1983, Zip 1984, 889 (892); LG Baden-Baden v. 16.5.1989, Zip 1989, 766 (767); Arndt, Kösdi 1994, 9760 (9764); Klos, WiB 1997, 1166 (1167);
51 Vgl. Frotscher, Recht und Praxis der Kontrollmitteilung, in: Schröder/Muuss, StBp-Handbuch, Kza. 4800, S. 2;
52 Vgl. Schreiben FinMin Bayern v. 24.4.1984, in: Felix/Carlé, StEK, AO 1977, § 173 Nr. 27; 53 Vgl. Frotscher, Recht und Praxis der Kontrollmitteilung, in: Schröder/Muuss, StBp-Handbuch, Kza. 4800, S. 3;
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Dr. Ingo Schamberger, 1998, Verwertung steuerrelevanter Ermittlungsergebnisse bei Banken gegenüber deren Kunden, Munich, GRIN Publishing GmbH
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