Inhaltsverzeichnis
I Einleitung 1
1) Problemstellung 1
2) Zielsetzung und Vorgehensweise 1
3) Begriffsdefinitionen 2
II Monetäre Betrachtung der Mitbestimmung 3
1) Kosten der Mitbestimmung 3
2) Effizienzgewinne der Mitbestimmung 6
III Property-Rights Theorie versus Partizipationstheorie 8
1) Property-Rights Theorie 8
2) Partizipationstheorie 9
IV Chancen und Risiken der Mitbestimmung für die Wirtschaft 13
1) Produktivität und Innovation 13
2) Flexibilität und Bürokratie 14
3) Europäischer Standortwettbewerb 14
V Fazit 15
Literaturverzeichnis 16
1
I Einleitung
Der zunehmende gesellschaftliche Wandel, welcher sich im Zeitverlauf der letzten Jahrhunderte vollzogen hat, hat tief greifende Veränderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen bewirkt. Gerade die Entwicklung zur industrialisierten Gesellschaft hat auch die Arbeitswelt und deren Bedingungen vollkommen verändert. Ein wichtiges Element in der Wirtschaft sind die Mitbestimmungsgesetze.
1) Problemstellung
Das Thema dieser Arbeit „Mitbestimmung: Betrachtung aus wirtschaftlicher Sicht“ soll sich im Folgenden mit den speziellen Gegebenheiten der Mitbestimmung in Unterneh- men befassen. Die insbesondere nach der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahre 2001 zunehmende Kritik der Arbeitgeberverbände und auch vereinzelter aus- ländischer Investoren, macht es erforderlich, die Mitbestimmung nicht nur ideologisch sondern auch einer wirtschaftlichen Prüfung zu unterziehen. Neben der ökonomischen Betrachtung darf aber eine sozialpolitische und ethische Betrachtung nicht ausbleiben. „Mitbestimmung entfaltet für die soziale Integration und die demokratische Teilhabe der Arbeitnehmer einen großen gesellschaftlichen Nutzen, der bei ihrer Abschaffung zu nicht unerhebliche soziale Folgekosten führen könnte.“ 1
2) Zielsetzung und Vorgehensweise
Diese Arbeit soll inhaltlich die Wirtschaftlichkeit der Mitbestimmung hervorheben, um dem Leser einen, dem Umfang entsprechenden, Einblick in die Materie zu ermöglichen. Zuerst soll der hier relevante Themenbereich abgegrenzt werden. Daraufhin wird eine monetäre Betrachtung der Mitbestimmung, aufgeteilt in Kosten und Effizienzgewinne,
1 Vgl. Thannisch, R., Die ökonomische Effizienz der Mitbestimmung, S. 3
2
vorgenommen werden. Der Leser soll hier die wesentlichen Positionen der Mitbestim- mung aufgezeigt bekommen.
Im Folgenden werden zwei herrschende Theorien der Mitbestimmung besprochen und durch diverse Beispiele veranschaulicht.
Nachdem die Kosten und Gewinne sowie die theoretischen Grundlagen aufgezeigt wur- den, sollen die Chancen und Risiken diskutiert werden.
Die Arbeit wird mit einem Katalog für gemeinsame juristische und wirtschaftliche Lö- sungsvorschläge ergänzt und findet in einem Fazit ihr Ende.
3) Begriffsdefinitionen
Die wirtschaftliche Mitbestimmung erfordert die institutionelle Teilhabe der Arbeit- nehmer am Willensbildungs- und Entscheidungsprozess. In Deutschland ist sie unter- teilt in die unternehmerische- und in die betriebliche Mitbestimmung. 2 Die Unterneh- mensbestimmung bedeutet die Beteiligung der Arbeitnehmer in die für Unternehmens- politik zuständigen Organe (z.B. Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft). Betriebsräte hingegen agieren auf Ebene der betrieblichen Mitbestimmung, sie partizipieren an sozi- alen, personellen, ökonomischen und organisatorischen Entscheidungen. 3
2 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, 2005, S. 2064
3 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, 2005, S. 2065
3
II Monetäre Betrachtung der Mitbestimmung
Nachfolgend soll versucht werden, die Mitbestimmung und Teile der Mitbestimmung monetär zu bewerten, trotz der Schwierigkeit, quantitative Angaben über die Kosten zu erhalten. Zu den Kosten der Mitbestimmung, die relativ übersichtlich sind, zählen z.B. die Personal- und Sachkosten oder die Durchführung von Betriebsratswahlen.
1) Kosten der Mitbestimmung
Bei der Kostenfrage in der betrieblichen- und unternehmerischen Mitbestimmung soll nachfolgend in direkten und indirekten Kosten unterschieden werden. Zu den direkten Kosten zählen Aufsichtsratstantiemen, Betriebsratsentlohnungen oder Büro- und Mate- rialkosten. Unter dem Punkt f) soll anhand empirischer Datenerhebung ein Versuch un- ternommen werden, die direkten Kosten zu beziffern. Die indirekten Kosten werden nachfolgend als Transaktionskosten bezeichnet. Hier kommt insbesondere das Coase- Theorem zum Zuge.
Dem Nobelpreisträger der Ökonomie Ronald H. Coase nach beeinflussen Rechtsnormen nicht die Effizienz, solange die Transaktionskosten gleich Null sind (das Coase- Theorem). „Unter Transaktionskosten sind alle Kosten der Rechtsübertragung und Rechtsdurchsetzung wie Werbungs-, Informations-, Vertrags-, Verhandlungs-, Vertrags- realisierungs- sowie Kalkulationskosten evtl. zu erwartender Schäden zu verstehen.“ 4 Der Property-Rights (siehe Kapitel 3 Absatz 1) Verfechter und Essener Rechtsanwalt Marcus Kreutz beschreibt in einem NZA– Artikel (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht) fünf Arten von Transaktionskosten: Anbahnungs-, Aushandlungs-, Vertragsdurchset- zungs-, Anpassungs- und Beendigungskosten. Sie sollen im Folgenden kurz geschildert werden.
4 Richter, R./ Furubotn, E., Neue Institutionenökonomik, 1999, S. 45
4
a) Anbahnungskosten Anbahnungskosten bestehen aus Such- und Informationskosten. So werden z.B. bei der Suche nach einem neuen Mitarbeiter Zeitungsanzeigen geschaltet und Bewerbungsge- spräche geführt. Relevant für die Kosten der Mitbestimmung ist allerdings nur die Un- terrichtung des Betriebsrates über eine Neueinstellung. Dem Betriebsrat steht kein Mit- wirkungsrecht zu, da die Personalplanung Teil der unternehmerischen Gesamtplanung ist, die dem Arbeitgeber vorbehalten ist. 5
b) Aushandlungskosten Auch die Aushandlung von Verträgen verursacht Kosten. Also ob überhaupt und mit welchem Inhalt Verträge abgeschlossen werden, verlangt Investitionen. So sind bei- spielsweise vom Arbeitgeber die einem Bewerber entstandenen Auslagen und Ver- dienstausfälle zu ersetzen, wenn er diesen zur Vorstellung aufgefordert hat. 6
c) Vertragsdurchsetzungskosten Kosten fallen auch bei der Durchsetzung und Kontrolle von Verträgen an. Um aller- dings ein verlässliches Kontrollsystem zu installieren, müssen verschiedene gravierende Hindernisse überwunden werden. Dabei entstehen mindestens drei neue Kostenarten. Erstens entstehen die reinen Anschaffungskosten der Kontrollgeräte. Zweitens ist die Bedienung und Wartung dieser Geräte und damit die Vorhaltung dementsprechenden Personals in die Rechnung mit einzubeziehen. Und drittens ist die Einführung von Kon- trollmechanismen mitbestimmungspflichtig, demnach entstehen Informationskosten. 7
5 Vgl. Kreutz, M., Arbeitnehmermitbestimmung als Berührungspunkt von Recht und Ökonomie, erschienen in: NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht), 9/2001, S.474 6 Vgl. Kreutz, M., Arbeitnehmermitbestimmung als Berührungspunkt von Recht und Ökonomie, erschienen in: NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht), 9/2001, S.474 7 Vgl. Kreutz, M., Arbeitnehmermitbestimmung als Berührungspunkt von Recht und Ökonomie, erschienen in: NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht), 9/2001, S.474
5
d) Anpassungskosten Anpassungskosten entstehen, wenn Modifikationen der Verträge vorgenommen werden. Zwar können Verträge sehr detailliert formuliert werden und bei Arbeitsverträgen alle Eventualitäten miteinbezogen werden. Um jedoch alles zu berücksichtigen, ist die Un- ternehmensumwelt zu dynamisch und ungewiss. Anpassungen sind daher nicht zu ver- meiden. Zu den Anpassungskosten zu zählen ist die Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrates bei der Erarbeitung von betriebsinternen Richtlinien für Versetzungen und Umgruppierungen genauso wie die Zustimmungspflicht des Betriebsrates bei personel- len Einzelmaßnahmen. 8
e) Beendigungskosten Auch wenn Vertragsbeziehungen beendet werden, entstehen Kosten. Einem Arbeitneh- mer muss beispielsweise bei Kündigung genügend Zeit gelassen werden, sich um eine neue Anstellung zu bemühen, oder es wird eine Abfindung gezahlt, was ebenso zu den Beendigungskosten zählt. Schließlich entstehen Beendigungskosten dadurch, dass dem Betriebsrat bei Kündigungen weit reichende Rechte eingeräumt sind. 9
f) Direkte Kosten anhand einer empirischen Erhebung Eine Möglichkeit für die Ermittlung der Kosten stellt die Unternehmensbefragung dar. Das Arbeitgeberinstitut IW (Institut der Deutschen Wirtschaft) ist bei einer Befragung in den Jahren 2003/ 2004 bei der betrieblichen Mitbestimmung zu dem Ergebnis ge- kommen, dass im Jahre 2004 je Beschäftigten die direkten Gesamtkosten der Anwen- dung des Betriebsverfassungsgesetzes jährlich rund 650 Euro betrugen. Das ist nominal eine Steigerung von 81 Euro im Vergleich zu einer Erhebung aus den Jahren 1997/ 1998. Hauptsächlich schlagen die Kosten der Betriebsratstätigkeit mit rund 338 Euro zu
8 Vgl. Kreutz, M., Arbeitnehmermitbestimmung als Berührungspunkt von Recht und Ökonomie, erschienen in: NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht), 9/2001, S.474, 475 9 Vgl. Kreutz, M., Arbeitnehmermitbestimmung als Berührungspunkt von Recht und Ökonomie, erschienen in: NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht), 9/2001, S.475
Arbeit zitieren:
André Thiessen, 2007, Mitbestimmung: Betrachtung aus wirtschaftlicher Sicht, München, GRIN Verlag GmbH
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