II
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS II
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
I EINLEITUNG 1
II OPTIONEN IM UMSATZSTEUERRECHT 1
II 1 Die Option zur Steuerpflicht nach § 9 UStG 1
II 1 A Der Grundfall des § 9 Abs 1 UStG 1
II 1 B Einschränkung der Option nach § 9 Abs 2 UStG 2
II 1 C Möglichkeit einer Teiloption 2
II 1 D Die Norm des § 9 UStG im EU-Recht 3
II 2 Die Option zur Ist-Besteuerung 3
II 2 A Soll und Ist-Besteuerung 3
II 2 B Der berechtigte Personenkreis 4
II 2 B 1 Gesamtumsatz bis 250 000 EUR bzw 500 000 EUR 4
II 2 B 2 Von der Buchführungspflicht befreite Unternehmer 4
II 2 B 3 Angehörige eines freien Berufes 5
II 2 C Die Option zur Ist-Besteuerung im EU-Recht 5
II 3 Die Option zur Regelbesteuerung bei Kleinunternehmern 5
II 3 A Die Kleinunternehmerregelung 5
II 3 B Die Option zur Regelbesteuerung bei Kleinunternehmern 6
II 3 B 1 Ermöglichung des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG 6
II 3 B 2 Ermöglichung der Verzichtsoption nach § 9 UStG 6
II 3 C Vor Ausübung der Option zu beachten 7
II 3 D Die Kleinunternehmerregelung im EU-Recht 7
II 4 Option für die Erwerbsbesteuerung nach § 1a Abs 4 UStG 7
II 4 A Die Erwerbsschwellenregelung nach § 1a Abs 3 UStG 7
II 4 B Option für die Erwerbsbesteuerung nach § 1a Abs 4 UStG 8
II 4 C Die Erwerbsschwellenregelung im EU-Recht 8
II 5 Option für die Besteuerung im Bestimmungsland im Rahmen der
Versandhandelsregelung nach § 3c UStG 9
II 5 A Die Versandhandelsregelung nach § 3c UStG 9
II 5 B Option für die Besteuerung im Bestimmungsland 9
III
II.5.C. Gründe für die Ausübung der Option............................................ 10 II.5.D. Durchführung der Versteuerung im Bestimmungsland ................ 10 II.5.E. Die Versandhandelsregelung im EU-Recht .................................. 10 III. RÜCKBLICK UND BEURTEILUNG............................................................. 11 ANHANG 1 ..........................................................................................................IV ANHANG 2……………………………………………..………………………..V LITERATURVERZEICHNIS ............................................................................ V
IV
Abkürzungsverzeichnis
A. Abschnitt
AO Abgabenordnung
Buchst. Buchstabe
EG Europäische Gemeinschaft
EStG Einkommensteuergesetz
EU Europäische Union
i.S.d. Im Sinne des
i.S.v. Im Sinne von
i.V.m. In Verbindung mit
RL Richtlinie
Rz. Randziffer
S. Seite
Unterabs. Unterabsatz
UR Umsatzsteuerrundschau
UStB Der Umsatzsteuerberater
UStG Umsatzsteuergesetz
Ust-Id-Nr. Umsatzsteueridentifikationsnummer
UStR Umsatzsteuerrichtlinie
1
I. Einleitung
Das deutsche Umsatzsteuergesetz enthält verschiedene Optionen. Diese können Wettbewerbsnachteile ausgleichen, die Steuerlast senken oder administrative Erleichterung bringen. Die Ausübung einer solchen Option sollte jedoch sorgfältig geplant werden. Der Wechsel zwischen Wahlmöglichkeiten kann Schwierigkeiten mit sich bringen und eine Änderung der Umstände kann sich im Nachhinein nachteilig auswirken. Die verschiedenen Optionen sind durch Europa-Recht abgesichert. Maßgebend ist die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern 1 bzw. die Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2 . An entscheidenden Stellen wird auf die europarechtliche Regelung hingewiesen.
II. Optionen im Umsatzsteuerrecht
II.1. Die Option zur Steuerpflicht nach § 9 UStG
II.1.A. Der Grundfall des § 9 Abs. 1 UStG
§ 9 UStG erlaubt für bestimmte, nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbare 3 und nach § 4 UStG steuerbefreite Umsätze die Option zur Steuerpflicht. 4 Es handelt sich dabei um Umsätze mit sogenannter „unechter Steuerbefreiung“, für die ein Vorsteuerabzug nach § 15 UStG also nicht möglich ist. 5 Durch die Wahl zur Steuerpflicht kommt der Unternehmer in den Genuß des Vorsteuerabzuges.
Voraussetzung für die Geltendmachung der Option des § 9 UStG ist, dass die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt werden (§ 9 Abs. 1 UStG). 6 Tätigt der andere Unternehmer ausschließlich Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen,
1 Richtlinie 77/388/EWG. Vgl. Lippross, S. 35; Vogel/Schwarz: Einleitung in Band 1 auf Seite 1. 2 Richtlinie 2006/112/EG. Vgl. Vogel/Schwarz: Einleitung in Band 1 auf Seite 1.
3 Vgl. Schwarz, § 9, Rz. 12.
4 § 9 UStG gilt für bestimmte Bank- und Finanzumsätze (§ 4 Nr. 8a bis g UStG), Grundstücksumsätze (§ 4 Nr. 9a UStG), Umsätze im Zusammenhang mit Grundstücken (§ 4 Nr. 12 UStG), bestimmte Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (§ 4 Nr. 13 UStG) und Umsätze von blinden Unternehmern und Blindenwerkstätten (§ 4 Nr. 19 UStG) (Vgl. Lippross, S. 511). Allgemeines in: Jakob, S. 252 ff.; Lippross, S. 509 ff.; Reiß, S. 165 ff.; Weimann, S. 59 f.
5 Der Vorsteuerabzug wird gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen. Vgl. Rose, S. 143 f.; Jakob, S. 21 und S. 253; Reiß, S. 161 ff.; Völkel/Karg, S. 360 f.
6 Siehe auch Schwarz, § 9, Rz. 37 ff.
2
wird er nichts dagegen haben, dass er mit Umsatzsteuer auf seine Vorleistungen belastet wird, da er diese voll und ganz erstatten lassen kann. Der leistende Unternehmer kann also sicher sein, dass er die erhobene Umsatzsteuer voll und ganz überwälzen kann. 7 Den zusätzlichen, mit der Steuerpflicht in Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufwand 8 außer Acht
gelassen, hat der Unternehmer durch Ausübung der Option einen Nutzengewinn in Höhe der gesamten Vorsteuer, die er auf seine erhaltenen, mit den genannten Umsätzen in Zusammenhang stehenden Vorleistungen entrichtet hat. 9
II.1.B. Einschränkung der Option nach § 9 Abs. 2 UStG
Für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit Grundstücken 10 ist nach § 9 Abs. 2 UStG die
Ausübung der Option nur unter der zusätzlichen Bedingung möglich, dass der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet (oder zu verwenden beabsichtigt), die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (vorsteuerunschädliche Umsätze). 11 Um die Regelung besser handhabbar zu machen wurde allerdings eine
Bagatellgrenze für vorsteuerschädliche Umsätze (Ausschlussumsätze) in Höhe von 5 % vom Umsatz eingeführt. 12
II.1.C. Möglichkeit einer Teiloption
Die Ausübung der Option kann auch auf Teilleistungen und Teile von Umsätzen erfolgen. Dies empfiehlt sich z.B. wenn der Umsatz nur zum Teil für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt wird (z. B. bei gemischtgenutzten Gegenständen) oder wenn der Leistungsempfänger aus anderen Gründen nur zum Teil zum Vorsteuerabzug berechtigt
7 Vgl. Rose, S. 15 ff.; Völkel/Karg, S. 321.
8 Abgabe von Voranmeldungen und Jahreserklärungen nach § 18 UStG und Erfüllung von Aufzeichnungspflichten (siehe z.B. Klingler, Aufzeichnungspflichten, Gruppe 4, A 20, Seite 1). 9 Nachteilig kann der Verzicht sein, wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nicht oder nur teilweise als Vorsteuer abziehen kann (Lippross, S. 510 mit Verweis auf Forster/Schorer). Evtl. empfiehlt sich dann eine Teiloption (siehe unter II.1.C). Zur Form der Verzichtserklärung und zu Rücknahmemöglichkeiten siehe Lippross, S. 514 ff. und Schwarz, § 9, Rz. 204 ff.
10 Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten (§ 4 Nr. 9a UStG), Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG) und die in § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. b und c UStG bezeichneten Umsätze.
11 Vgl. Lippross, S. 524; Völkel/Karg, S. 324. Bei Vermietungsumsätzen gilt die Regelung nur für Neubauten. Siehe Jakob, S. 257; Völkel/Karg, S. 215; Schwarz, § 9, Rz. 143.
12 Vgl. A. 148a Abs. 3 UStR; Lippross, S. 527; Völkel/Karg, S. 215 f. Die Norm ist jedoch für die Praxis immer noch problematisch, da der optierende Unternehmer über die Umsätze des anderen Unternehmers genau bescheid wissen müßte. Siehe Schmidt(1995); Lippross, S. 524 mit Verweis auf Klenk; Schwarz, § 9, Rz. 10, 143ff. und 150 f.
Arbeit zitieren:
Arno Wellner, 2007, Optionen im Umsatzsteuerrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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