RECHTSSTAAT ALS IDEOLOGIE
REKONSTRUKTION VON AUSEINANDERSETZUNGEN UM DIE ENTNAZIFIZIERUNG IM ERSTEN DEUTSCHEN BUNDESTAG
Wilma Ruth Albrecht
Nach einleitenden Ausführungen zum Begriff „Rechtsstaat“ dokumentiert die Autorin eingehend die Anträge zur Beendigung der Entnazifizierung und die Debatten um diese im Bundestag und seines Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht. Die Autorin kommt in ihrer kritisch-rechtspolitischen Bewertung als Zeithistorikerin zum Ergebnis, daß es sich bei dieser „Rechtsstaat“-Debatte Anfang der 1950er Jahre um eine grundlegende Verkehrung von Recht und Unrecht et vice versa handelte, die immer dann möglich wird, wenn Recht als überstaatliche Instanz verstanden wird, die auf einer transzendentalen Rechtsvorstellung beruht. Dieser gelten zum Beispiel auch die Nürnberger Rassegesetze (1935) und die NS-Konzentrationslager als „rechtsförmig“, also „nicht als außerhalb der Rechtsordnung dieser Staaten stehend“ (Hans Kelsen), weil die Moral des Rechts in der Norm als solcher liegt: „Wer solches Recht und solche Rechtsphilosophie hat, braucht kein Unrecht und keine Unrechtsideologie mehr.“ (Micha Brumlik). Diese Verkehrung entsprach durchaus dem Zeitgeist in der Gründungs- und Frühphase der Bundesrepublik Deutschland als „der Herren eigner Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln“ [Faust I: 575-577] und war politisch-ideologisch so notwendig wie funktional, um den Einfluss antifaschistischer, antimilitaristischer und antimonopolistischer Kräfte und Strömungen in der jungen Bundesrepublik Deutschland einzudämmen und zurückzunehmen. Insofern überlappte sich auch zeitlich die Debatte um die Beendigung der Entnazifizierung im Bundestag mit der der Rehabilitierung des nationalsozialistischen Berufsbeamtentums, der der Remilitarisierung, der der Westintegration und der der Bildung von Staatsschutzinstitutionen.
Inhaltsverzeichnis
1.Der Begriff Rechtsstaat
2. Die Anträge zur Beendigung der Entnazifizierung
3. Die Debatte der Anträge im Bundestag
4. Der „Ausschuss für Rechtswesen und Verfassungsrecht“ und der Ausschussbericht
5. Die Debatte um den Ausschussbericht
6. Ausblick
Autorin
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Debatten im ersten Deutschen Bundestag zur Beendigung der Entnazifizierung und untersucht, wie der Begriff "Rechtsstaat" dabei strategisch als politischer Kampfbegriff genutzt wurde, um die Politik der Entnazifizierung zu schwächen und die Renazifizierung zu fördern.
- Instrumentalisierung des Rechtsstaatsbegriffs in der Nachkriegszeit
- Politische Auseinandersetzung um Amnestie für NS-Täter
- Strukturelle Analyse der Bundestagsdebatten und Ausschussberichte
- Zusammenhang zwischen Entnazifizierung und der Etablierung autoritärer Staatsschutzstrukturen
Auszug aus dem Buch
3. Die Debatte der Anträge im Bundestag
Über beide Anträge, den der FDP und den der SRP, fand am 23. Februar 1950 die erste Debatte im Bundestag statt. In dieser begründeten August-Martin Euler [1908-1960] (FDP) und Dr. Franz Richter [1912-1987; i.e. Fritz Rösler] (SRP) in gleicher Weise - nämlich mit dem Hinweis, dass die Entnazifizierung rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspreche - die Anträge.
Während Euler (FDP) meinte, dass „entgegen dem grundlegenden Prinzip des Rechtsstaats nicht Taten bestraft werden, sondern daß Gesinnung unter Strafe gestellt wurde, dies obendrein nachteilig auf Grund eines Gesetzes, das nicht bestand, als diese Gesinnung zum Träger eines Gewaltsystems wurde“, und es nun darum gehen müsse, überhaupt die Kontrollratsgesetzgebung zu beseitigen, um den rechtsstaatlichen Charakter der jungen Bundesrepublik Deutschland zum Tragen zu bringen, berief sich Dr. Richter (SRP) auf Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung, um die Entnazifizierung als völkerrechtswidrig zu kennzeichnen. Logische Folge dieser Argumentation: das nationalsozialistische Recht war als positives Recht rechtsstaatlich und und gilt auch weiterhin.
Auch der Theologe Dr. Eugen Gerstenmeier [1906-1986] (CDU) forderte in seinem Debattenbeitrag „den Abschluß der Entnazifizierung mit ihrer Vermischung von politischer Gesinnung und kriminellem Tatbestand“, empfahl den Erlass einer Amnestie und „eine korrekte Strafverfolgung dort, wo Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden müssen“. Insofern bezog sich Gerstenmaier auf die Gruppe der „Hauptschuldigen“.
Damit geriet der systemische Charakter nationalsozialistischer Verbrechen und großer und kleiner Untaten aus dem Blick: sie wurden individualisiert, zu persönlichen Straftaten umgebogen und damit nivelliert. Das schien deshalb notwendig, weil die Regierung vorhatte, ein Staatsschutzgesetz zu erlassen, in dem die Beendigung der Entnazifizierung eingebettet werden sollte.
Zusammenfassung der Kapitel
1.Der Begriff Rechtsstaat: Einführung in das allgemeine Rechtsstaatsverständnis und dessen Umdeutung während des Nationalsozialismus sowie in der Nachkriegszeit.
2. Die Anträge zur Beendigung der Entnazifizierung: Darstellung der politischen Initiativen verschiedener Parteien im ersten Bundestag, die auf ein Ende der Entnazifizierung abzielten.
3. Die Debatte der Anträge im Bundestag: Analyse der parlamentarischen Auseinandersetzung am 23. Februar 1950, in der der Rechtsstaatsbegriff zur Diskreditierung der Entnazifizierung instrumentalisiert wurde.
4. Der „Ausschuss für Rechtswesen und Verfassungsrecht“ und der Ausschussbericht: Behandlung der parlamentarischen Ausschussarbeit, der Gutachten zur Bundeszuständigkeit und der Berichterstattung durch Dr. Hermann Brill.
5. Die Debatte um den Ausschussbericht: Zusammenfassung der parlamentarischen Debatten über die Empfehlungen des Ausschusses zur Beendigung der Entnazifizierung und der damit verbundenen politischen Kontroversen.
6. Ausblick: Kritische Bewertung der Entnazifizierungspolitik als Propagandainstrument zur Rehabilitierung von NS-Anhängern und zur Sicherung autoritärer Staatsstrukturen.
Autorin: Kurzbiografie von Wilma Ruth Albrecht.
Schlüsselwörter
Rechtsstaat, Entnazifizierung, Bundesrepublik Deutschland, Amnestie, Bundestag, NS-Täter, Rehabilitierung, Propaganda, Parlamentarismus, Kontrollratsgesetz, Totalitarismus, politische Säuberung, Justiz, Rechtsstaatsideologie, Renazifizierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Auseinandersetzungen im ersten Deutschen Bundestag bezüglich der Beendigung der Entnazifizierung und zeigt auf, wie konservative und rechte Parteien den Rechtsstaatsbegriff nutzten, um ehemalige NS-Belastete zu rehabilitieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die instrumentelle Verwendung des Rechtsstaatsbegriffs, der politische Prozess der Entnazifizierung, die Rolle der Justiz in der Nachkriegszeit und die Verknüpfung von Entnazifizierung mit dem Aufbau von Staatsschutzinstitutionen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Rekonstruktion und kritische Analyse der parlamentarischen Debatten, um nachzuweisen, dass die Forderungen nach "Rechtsstaatlichkeit" in diesem Kontext als politisches Propagandainstrument dienten, um NS-Strukturen und -Personal zu schützen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche und historische Analyse, die auf einer Auswertung von Protokollen des Deutschen Bundestages, Drucksachen und zeitgenössischer juristischer sowie politischer Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt chronologisch die parlamentarischen Anträge auf Beendigung der Entnazifizierung, die Arbeit in den zuständigen Ausschüssen, die Argumentationsstrategien der Parteien sowie die daraus resultierenden parlamentarischen Beschlüsse.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Rechtsstaat, Entnazifizierung, Amnestie, Rehabilitierung, NS-Täter und politische Propaganda charakterisiert.
Wie wurde der Begriff "Rechtsstaat" in den Debatten strategisch eingesetzt?
Der Begriff wurde von konservativen und rechtsextremen Kräften von seiner ethischen Grundlage gelöst und rein formell verwendet, um die "Säuberungsmaßnahmen" der Alliierten als rechtswidrig oder völkerrechtswidrig darzustellen und somit die Entnazifizierung zu schwächen.
Welche Rolle spielten die Linksparteien in diesen Debatten?
Die Vertreter der SPD und KPD erkannten den demagogischen Charakter der Rechtsstaatsargumentation der rechten Parteien, konnten jedoch parlamentarisch der Strategie zur Rehabilitierung der NS-Belasteten wenig entgegensetzen.
Zu welchem Fazit kommt die Autorin hinsichtlich der "Beendigung der Entnazifizierung"?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die Auseinandersetzung eine politische Propagandaveranstaltung war, die faktisch auf die Rehabilitierung der Anhänger des Nationalsozialismus zielte und die Wiedergutmachung an echten Opfern verzögerte.
- Quote paper
- Dr. Wilma Ruth Albrecht (Author), 2007, Rechtsstaat als Ideologie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80068