Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 3
1. Einleitung 4
2. Positionierung des Themas im Unterricht 5
3. Sachanalyse 6
3.1. Grundgesetz 6
3.2. Grundrechte 7
4. Didaktisch-methodische Überlegungen 8
4.1. Unterrichtsstunde 8
4.2. Hausaufgaben und Ausblick 11
5. Lernziele 12
6. Schematische Darstellung des Unterrichtsverlaufs 13
7. Fazit 14
Anhang 15
Literaturverzeichnis 21
Quellen im Internet 22
2
Abkürzungsverzeichnis
BpB = Bundeszentrale für politische Bildung BRD = Bundesrepublik Deutschland BW = Bundesland Baden-Württemberg D = Deutschland FDGO = freiheitlich demokratische Grundordnung GG = Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GK = Gemeinschaftskundeunterricht in Baden-Württemberg GR = Grundrechte LpB = Landeszentrale für politische Bildung (in jedem Bundesland ansässig) UE = Unterrichtseinheit
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1. Einleitung
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Art. 1, Satz 1 und 2, GG 1
Dieser zentrale Satz steht wie kein anderer für die deutsche Verfassung, das Grundgesetz (GG). Schon durch seine Bezeichnung erkennt man in ihm die Grundlage aller in der Bundesrepublik bestehenden Gesetze, für alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens.
Zudem enthält es mit den Grundrechten (GR), eben jene zentralen Rechte die allen Menschen in Deutschland zustehen. Beide Themen sind von solcher Wichtigkeit, dass sie Schülern eigentlich gar nicht früh genug nahe gebracht werden können. Denn mit Ihnen verknüpft sind auch die Grundlagen des gemeinsamen gesellschaftlichen Lebens in allen Kulturen. Mit diesen Werten kann den Schülern Toleranz, Respekt und ein friedliches Miteinander vermittelt werden. Dies ist heute wichtiger denn je.
Diese Arbeit stellt durch einen Entwurf für den Gemeinschaftskundeunterricht an Gymnasien in Baden-Württemberg eine Möglichkeit dar, wie sowohl das GG, als auch die in demselben garantierten GR in den GK-Unterricht eingebracht werden können. In ca. einer Schulstunde soll die Grundlage für eine Diskussion und eine weitere Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema geschaffen werden. Dabei wird vor allem darauf wert gelegt, die zentrale Rolle diese Institutionen zu verdeutlichen und sie auf den Alltag anzuwenden. So sollen sich die Schüler in eigenständiger Arbeit mit dem Gesetz vertraut machen, um dabei auch die einzelnen Regelungsfelder und Gebiete und natürlich auch die GR anzusprechen. Mehr über deren Gebrauch und Aussage sollen die Schüler dann am konkreten Beispiel erlernen. Im Aufbau dieser Arbeit sollen daher folgen zunächst die konkrete Sachanalyse beider Bereiche sowie die didaktisch-methodischen Überlegungen. Hier sollen Beispiele und Möglichkeiten für die Umsetzung im Unterricht, sowie grobe Risken und Problembereiche erörtert werden. Konkrete Entwürfe zum
1 Vgl.: Grundgesetz. Landesverfassung. Hrsg. durch den Landtag von Baden Württemberg, 2005. S. 14.
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Unterrichtsverlauf, Folien zum Einstieg und Arbeitsblätter finden sich am Ende dieser Arbeit. 2
Es muss allerdings betont werden, dass es sich nicht um einen Unterrichtsentwurf handelt, der das gesamte GG oder die GR komplett zum Thema hat. Viel mehr soll mit dem vorliegenden Entwurf der Einstig in diese UE vorbereitet bzw. erleichtert und das Interesse der Schüler für diese sensiblen Themen geweckt werden. Die Spezifizierung bzw. Vertiefung einzelner Teilgebiete ist komplex genug für eigene Entwürfe. Zunächst möchte ich jedoch mit einer konkreten Positionierung des Themas im Unterrichtsverlauf der Klassenstufe fortfahren. Dies ist nötig, da im Umgang mit Recht und Gesetz den Schülern ein bestimmtes Wissen vorausgesetzt wird. Dieses ist abhängig vom gymnasialen Zug der Schule sowie von der Einteilung des Unterrichts.
2. Positionierung des Themas im Unterricht
Aufgrund der vorhandenen Komplexität des Themas durch die Wichtigkeit der Institution, ist es sinnvoll dieses Thema erst ab einem gewissen Bildungsstand der Schüler einzubringen. Durch die Tatsache, dass das GG die Grundlage aller Gesetze darstellt, eignet sich hier die Einheit „Recht und Gerechtigkeit“ des alten Lehrplans bzw. „Recht und Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland“ der neuen Bildungsstandards als vorangegangene UE am besten. 3 Die Schüler
haben jetzt bereits eine gewisse Vorstellung von Recht und Unrecht, und können dieses Wissen anwenden. Das Thema des GG selbst, ist Bestandteil der Einheit „Der politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozess in der Bundesrepublik Deutschland. Alle genannten Themenfelder sind Stoff der Klassenstufe 10, 4 diese Gliederung ist passend zu den dazugehörigen
Bildungsstandards verfasst.
2 Siehe dazu Punkt 8: Anhang.
3 Vgl.: Bildungsplan Gymnasium. Bildungsstandards, Kompetenzen und Inhalte 2005. Stuttgart: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden- Württemberg (KMBW). S. 261ff.
4 Vgl.: Ebd.
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3. Sachanalyse
Zur weiteren Analyse und Vorbereitung des Unterrichts sollen hier die Grundlagen thematisiert und analysiert werden. Alle weiteren Inhalte des Entwurfs beziehen sich auf die nun folgenden Definitionen und Darstellungen des GG und der GR.
3.1. Grundgesetz (GG)
Das GG wurde am 23.Mai 1949 vom parlamentarischen Rat, in der am 8. Mai desselben Jahres beschlossenen und in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen Form als deutsche Verfassung verabschiedet. Seit diesem Zeitpunkt ist es mehrfach (zuletzt durch den deutsch-deutschen Einigungsvertrag) geändert worden. 5 Es hat Vorrang vor allen anderen
deutschen Gesetzen, welche mit ihm in Einklang stehen müssen. Das GG ist in 14 Abschnitte gegliedert, denen die Präambel als Bestandteil der Verfassung vorausgeht. Die Grundrechte stehen bedingt durch ihre elementare Bedeutung im Abschnitt I des GG (Art. 1-19). 6
Abschnitt II (Art. 20 bis 37) enthält eine Art Zusammenfassung der Verfassung. Hier wird verfassungsgemäße politische Ordnung (Bundesstaat, Rechtsstaat, Demokratie und Sozialstaat) geregelt. Die beiden bereits genannten, sowie die folgenden Abschnitte III - VII sind für den Unterricht und den weiteren Verlauf der Einheit von Bedeutung. In den noch nicht näher beschriebenen Teilen des GG werden die obersten Organe des Bundes sowie die, an der Gewaltenteilung teilhabenden Institutionen beschrieben (III: der Bundestag, Art. 38-49; IV: der Bundesrat, Art. 50 -53; V: der Bundespräsident Art. 54-61; VI: die Bundesregierung, Art. 62-69). Der letzte Abschnitt VII regelt die Gesetzgebung des Bundes und verbindet auf diesem Weg Recht und Gesetzgebung, ganz ähnlich wie dies bei der Positionierung der UE und von mir vorgeschlagen wurde. Die Einheit GG fügt sich durch diesen Aspekt gut in den Gesamtablauf des Unterrichtes ein.
5 Vgl.: Grundgesetz. Landesverfassung. Hrsg. durch den Landtag von Baden Württemberg, 2005. S. 13.
6 Vgl.: Ebd. S. 3.
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Florian Huber, 2007, Einstieg in das Unterrichtsthema "Grundgesetz und Grundrechte" , Munich, GRIN Publishing GmbH
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