Seminar: „Schülermitbeteiligung im Unterricht“ im SoSe 2002 an der Universität Potsdam Institut für Pädagogik
Abgabe: Oktober 2002
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1 Vorwort 1
1 Aufbau der Arbeit 1
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4 Kurze Beschreibung des Projektunterrichts 3
4 Zur Wichtigkeit des Projektunterrichts 3
4 Merkmale des Projektunterrichts 4
4 Situationsbezug und Lebensweltorientierung 4
4 Orientierung an den Interessen der Beteiligten 4
4 Selbstorganisation und Selbstverantwortung 5
4 5
4 Zielgerichtete Projektplanung 5
4 Produktorientierung 6
4 Einbeziehen vieler Sinne 6
4 Soziales Lernen 6
4 Interdisziplinarität 7
4 Grenzen des Projektunterrichts 7
4 Phasen des Projektunterrichts und Möglichkeiten der Schülermitbeteiligung 8
4 Projektinitiative 8
4 Projektskizze 8
4 Projektplan 9
4 Projektdurchführung 11
4 Projektpräsentation 11
4 Fixpunkte 11
4 Metainteraktionen 11
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In der vorliegenden Arbeit „ Schülermitbeteiligung im Projektunterricht“ soll es darum gehen, Kritikpunkte der traditionellen Unterrichtsgestaltung aufzuzeigen und die daraus resultierende Notwendigkeit einer anderen Gestaltung des Lehr- und Lernprozesses genauer zu erläutern. Mein Anliegen ist es, Möglichkeiten und Alternativen zu beschreiben, wie im Unterricht die Meinung der Schüler in Bezug auf die methodische Gestaltung des Unterrichts in diesen mit einfließen kann. Ferner werde ich hierbei besonders auf die Möglichkeiten der Schülermitbeteiligung in einer Unterrichtsform, dem Projektunterricht, eingehen.
Diese Arbeit steht in Verbindung mit dem Seminar „Schülermitbeteiligung im Unterricht“. Sie befaßt sich zunächst mit der Erläuterung des zentralen Begriffs „Schülermitbeteiligung“. Ferner sollen anschließend die einzelnen Rechte des Schülers und besonders die, die im Zusammenhang mit dem Thema der Arbeit stehen, Berücksichtigung finden. Die Notwendigkeit und Bedeutsamkeit der Schülermitbeteiligung wird im Folgenden anhand des Projektunterrichts verdeutlicht.
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Meyer und Schmidt beschreiben Schülermitbeteiligung als ein Handeln, durch das sich die Schülerinnen und Schüler eigenständig in das Unterrichtsgeschehen einbringen. Daraus resultiert dann, daß sie als annähernd Gleichberechtigte neben der Lehrerperson bei der Gestaltung, Planung und Auswertung des Unterrichts mitwirken (vgl. Meyer, M. / Schmidt, R., S. 11). Dabei ist diese Form der Mitbeteiligung „nicht nur als Reaktion auf das didaktische Handeln der Lehrer zu verstehen, sondern als aktive Gestaltung des Lernprozesses“ (Meyer, M./ Schmidt, R., S. 11).
Digel und Kwiatkowski sehen die Schülermitbeteiligung, die nach 1945 zum festen Bestandteil der politischen Bildung wurde, als Experiment für demokratische Verhaltensweisen und praktische Ergänzung theoretisch vermittelter Sozial- und
Staatsbürgerkunde. So fällt für sie darunter die Einführung der Klassensprecher- und Schulsprecherwahl, die Verteilung von Diensten an Schülervertreter, die Herausgabe von Schülerzeitungen, die Planung und Durchführung von Arbeitsgemeinschaften u.v.m. Digel und Kwiatkowski benutzen den Begriff der Schülermitverwaltung synonym mit dem der Schülermitverantwortung (vgl. S. 335) und verstehen darunter - genau wie auch Meyer und Schmidt indirekt – „ die Beteiligung der Schüler an der Gestaltung des Schullebens zur Einübung von Eigeninitiative, Verantwortungsbewußtsein sowie von sozialen und politischen Verhaltensweisen“ (S. 335).
Zusammenfassend läßt sich der zu erläuternde Begriff wohl am besten durch Synonyme erklären, die im Laufe des Seminars gesammelt wurden: Mitgestaltung, Motivation, Mitbestimmung, Mitarbeit, demokratisches Miteinander, Partizipation, Mitentscheidung, Mitverantwortung und Mitwirkung; denn sie alle berücksichtigen verschiedene wichtige
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In seinem Handbuch der Schulpädagogik erläutert Köck eine Reihe von Aspekten der Schülermitverantwortung. Im Rahmen der ‚allgemeinen Schülermitverantwortung‘, so Köck, besitzt jeder einzelne Schüler Rechte, die ihm in der Kultusministerkonferenz vom 23. 05. 1973 zugesprochen wurden. Diese Rechte umfassen 1. Informationsrechte – zum Beispiel über die Bewertungsmaßstäbe, über die Unterrichtsplanung, die Schulabschlüsse etc. – 2. das Beschwerderecht bei ungerechter Behandlung und 3. das Recht auf Meinungsfreiheit. Hierunter fallen das Demonstrationsrecht und das Versammlungsrecht. Als weitere Rechte, die am engsten im Zusammenhang mit dem Thema dieser Arbeit stehen, beschloß die Kultusministerkonferenz die Beteiligungsrechte. Darunter versteht man konkret die Beteiligung an der Unterrichtsplanung durch die Auswahl, die Bestimmung der Reihenfolge und der Schwerpunkte der Lerninhalte, die Kurswahl und Tutorenwahl und die Beteiligung an der methodischen Unterrichtsgestaltung.
Zwar sind die Rechte eines jeden Schülers durch zweierlei Maßnahmen, durch die Rechte der am Schulleben Beteiligten (Mitschüler, Lehrer, Eltern) und durch die spezifischen Bestimmungen (Lehrpläne, Schulordnungen etc.) eingeschränkt, dennoch besteht der
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Julia Hansens, 2002, Schülermitbeteiligung im Projektunterricht, Munich, GRIN Publishing GmbH
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