Islamic Banking. Alternatives Bankensystem


Diplomarbeit, 2007

90 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsabgrenzungen

3 Hintergrund des Islamic Banking
3.1 Eigentum und Wohlstand
3.2 Zakat – Pflichtabgabe
3.3 Sharia - Islamische Rechtsgebung

4 Grundlagen des Islamic Banking
4.1 Definition
4.1.1 Schlüsselprinzipien des Islamic Banking
4.1.2 Geschichte und Entwicklung
4.1.3 Aktuelle Globale Situation
4.2 Ausprägungen von Islamischen Finanzinstituten
4.3 Aufsichts- und Dienstleistungsorgane
4.3.1 Sharia Board
4.3.2 The Islamic Financial Services Board (IFSB)
4.3.3 The Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions (AAOIFI)

5 Finanzinstrumente
5.1 Einlagengeschäft
5.1.1 Girokonto
5.1.2 Sparkonto
5.1.3 Anlagekonto
5.1.4 Zusammenfassung
5.2 Kreditgeschäft
5.2.1 Musharaka - Equity Participation
5.2.2 Mudaraba - Profit Sharing Agreement
5.2.3 Murabaha - Cost Plus Financing
5.2.4 Al-Salam - Islamic Forward
5.2.5 Istisna - Islamic Forward
5.2.6 Ijara - Leasing
5.2.7 Sukuk - Islamic Bond
5.2.8 Zusammenfassung
5.3 Investmentgeschäft
5.3.1 Sukuk – Anleihenmarkt
5.3.2 Aktienfonds
5.3.3 Dow Jones Islamic Market Index
5.3.4 Aktienfonds am Beispiel „DWS Noor Global Equity Select Fund“
5.3.5 Indexzertifikat am Beispiel „Islamic EquityBuilder“

6 Praxisbeispiel “Islamic Bank of Britain”
6.1 Geschichte und Entstehung
6.2 Produktportfolio
6.2.1 Privatkunden
6.2.2 Geschäftskunden
6.3 Sharia Board

7 Islamic Banking in Deutschland
7.1 Marktpotential
7.2 Rahmenbedingungen
7.3 Ausblick

8 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Glossar

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 - Struktur des Musharaka - Vertrages

Abbildung 2 - Struktur des Mudaraba – Vertrages

Abbildung 3- Struktur des Murabaha - Vertrages

Abbildung 4 - Struktur des Al-Salam - Vertrages

Abbildung 5 - Struktur des Istisna - Vertrages

Abbildung 6 - Struktur des Ijara - Vertrages

Abbildung 7 - Struktur einer Ijara Sukuk Securities - Transaktion

Abbildung 8 - Strukur einer Ijara Sukuk Securitization - Transaktion

Abbildung 9 - Kreditgeschäfte im Islamic Banking

Abbildung 10 - Gliederung der islamischen Aktienfonds

Abbildung 11 - Dow Jones Islamic Market Global Index – 11.06.2007

Abbildung 12 - Zusammensetzung des Aktienportfolios

Abbildung 13 - Noor Global Equity Performancevergleich

Abbildung 14 - DWS Noor Global Equity Performancevergleich

Abbildung 15 – Dienstleistungen für Privatkunden der IBB

Abbildung 16 – Dienstleistungen für Geschäftskunden der IBB

Abbildung 17 - Zertifikat über Shariakonformität

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 - Kontenarten im Einlagengeschäft

Tabelle 2 - Häufigkeit der genutzten Finanzierungsmodelle im Jahr 2002

Tabelle 3 - Eckdaten ausgewählter Ijara - Sukuk - Anleihen

Tabelle 4 - Eckdaten des DWS Noor Global Equity Select Fund

Tabelle 5 – “Islamic Global EquityBuilder” Performancevergleich

Tabelle 6 - Sparkonten der Islamic Bank of Britain

Tabelle 7 - Tilgungsplan für die Immobilienfinanzierung der IBB

Tabelle 8 - Vergleich der muslimischen Bevölkerung Großbritannien vs. Deutschland

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

„Islamic Banking“ ist in der westlichen Welt ein noch eher unbekanntes Gebiet. Der entscheidende Anlass, warum Islamic Banking entstanden ist, besteht in dem Zinsverbot für Muslime. Die Idee des Islamic Banking besteht in der Nutzung von Finanzinstrumenten die auch ohne Zinszahlungen auskommen. Die Zahl der Muslime wird heute weltweit auf etwa 1,3 Milliarden[1] geschätzt, und damit ist der Islam die zweitgrößte Weltreligion nach dem Christentum. Seine Anhänger sind geographisch betrachtet nahezu in allen Regionen der Welt vertreten. Das Bedürfnis nach Finanzprodukten, die im Einklang mit islamrechtlichen Grundsätzen stehen, wird als groß eingeschätzt. Gerade auch wegen dem steigenden Wohlstand der islamischen Bevölkerung, vor allem im Mittleren Osten, verstärkte sich der Wunsch nach islamkonformen Finanzinstrumenten. Um den Prozess der Überprüfung, ob ein Finanzinstrument den islamrechtlichen Grundsätzen entspricht, zu verstehen, bedarf es einer zumindest grundlegenden Kenntnis der rechtlichen Grundlagen des Islamic Banking. Jede wirtschaftliche Aktivität im Islam hat seinen rechtlichen Ursprung aus der Sharia, welche die Rechtslehre des Islam darstellt. In Kapitel 3 werden die Rechtsquellen der Sharia und der Prozess der Rechtsfindung im Islam vorgestellt. Darüber hinaus behandelt dieses Kapitel die Standpunkte des Islam zu Eigentum und Wohlstand, aus denen die Sichtweise der Muslime zu Finanzen und Geld kenntlich werden soll. Kapitel 4 behandelt das System des Islamic Banking. Zu Beginn werden vier Schlüsselprinzipien, die ihren Ursprung aus der Sharia haben, erläutert. Diese Schlüsselprinzipien sollen jedem ermöglichen, das notwendige Verständnis für das System des Islamic Banking entgegenzubringen. Im weiteren Verlauf dieses Kapitels wird die Geschichte und Entwicklung des Islamic Banking betrachtet. Hierbei soll deutlich werden, dass der Gedanke eines solchen Systems schon lange zuvor bestanden hat. Die aktuelle globale Situation des Islamic Banking wird anhand vom Marktpotenzial und den Geschäftsaktivitäten der Banken in diesem Segment dargelegt. Verschiedene Ausprägungen der aktiven Finanzinstitute die islamische Finanzprodukte anbieten, sollen zeigen, dass das Islamic Banking nicht nur aus Universalbanken besteht. Zum Schluss dieses Kapitels wird das „Sharia Board“, ein bankinternes Organ, das die Finanzprodukte auf ihre Konformität zur Sharia überprüft, veranschaulicht. Nach Kenntnis der islamrechtlichen Grundlagen und der Schlüsselprinzipien des Islamic Banking werden in Kapitel 5 die bekanntesten Finanzinstrumente, untergliedert in das Einlagen-, Kredit- und Investmentgeschäft, beschrieben. Um das Verständnis für diese Finanzinstrumente zu fördern, werden hier die jeweiligen Strukturen und Abläufe in einer Abbildung dargestellt. Es werden zudem wesentliche Merkmale und Anwendungsgebiete dieser Finanzinstrumente genannt. Die Finanzinstrumente des Investmentgeschäftes werden anhand von Praxisbeispielen verdeutlicht. Kapitel 6 widmet sich dem Praxisbeispiel „Islamic Bank of Britain“, die erste europäisch islamische Bank mit Lizenz. Aufgrund der ähnlichen Voraussetzungen zu Deutschland stellt sie eine gute Möglichkeit zum Erfahrungstransfer. Neben ihrer interessanten Geschichte und Entwicklung wird hier verstärkt das Produktportfolio dargestellt. Die im vorherigen Kapitel behandelten Finanzinstrumente bekommen hierbei ihren Praxisbezug. Die Rahmenbedingungen der einzelnen Produkte werden aufgezeigt. In Kapitel 7 wird das Marktpotenzial des Islamic Banking in Deutschland eingeschätzt und Vergleiche zu Großbritannien gezogen. Eine Einschätzung der deutschen, steuerlichen und juristischen Rahmenbedingungen im Integrationsprozess einer islamischen Bank in Deutschland wird ansatzweise dargelegt. Mögliche Probleme und Lösungsansätze werden aufgezeigt. Eine Zusammenfassung, sowie ein kurzer Ausblick auf die weitere Entwicklung des Islamic Banking schließen die Arbeit ab.

2 Begriffsabgrenzungen

Der Begriff „Islamic Banking“ stellt ein alternatives Geschäftsfeld dar, indem die Finanzprodukte und jegliche andere Dienstleistungen ohne Zinszahlungen auskommen. Es umfasst in erster Linie das für die Banken übliche Einlagen- und Kreditgeschäft. Aber auch das Investmentgeschäft, in der eine islamische Universalbank zumindest als Zwischenanbieterin z.B. Aktienfonds anderer Kapitalanlagegesellschaften anbietet, kann dazu gehören. Zudem gibt es noch den Bereich der islamischen Versicherungen, der aber nicht dem Islamic Banking zugeordnet und daher in dieser Arbeit bewusst nicht behandelt wird.

Die Arbeit hat ihren Fokus auf die Finanzinstrumente des Islamic Banking und seinen rechtlichen Ursprung gesetzt. An dem Praxisbeispiel „Islamic Bank of Britain“ wird zudem versucht, Parallelen zwischen Großbritannien und Deutschland zu erkennen, um so ansatzweise eine Aussage über einen möglichen deutschen Markt für islamische Finanzprodukte zu treffen. Die Untersuchung des deutschen Marktes, hinsichtlich der Praktikabilität von islamischen Finanzinstrumenten, ist nicht Schwerpunkt der Arbeit. Die dafür notwendigen Daten waren, für den Umfang dieser Arbeit, nicht ermittelbar. Um eine aussagekräftige Beurteilung zu treffen, bedarf es neben der Kenntnis der einzelnen Finanzinstrumente, zudem auch einer einschlägigen Marktforschung in Deutschland. Auch müssen steuerrechtliche und juristische Analysen, die die mögliche Integrität einer islamischen Bank in Deutschland genauer untersuchen, durchgeführt werden. Im Verlauf der Arbeit werden aber dennoch Bezüge zwischen der Thematik und des deutschen Marktes hergestellt.

In der Literatur gibt es zahlreiche Diskussionen über das Zinsverbot. Die Arbeit akzeptiert das Zinsverbot im Islam und wird auf den Zins im volkswirtschaftlichen Sinne nicht weiter eingehen oder gar Beweise für oder gegen eine Zinswirtschaft aufstellen.

Als weiterer Punkt ist zu beachten, dass die Sharia in dieser Arbeit nur einführend behandelt wird und nur Aspekte der Sharia genannt werden die auch eine Relevanz für das Islamic Banking haben.

Die in dieser Arbeit dargestellten Finanzinstrumente stellen eine Auswahl aus den am häufigsten genutzten und bekanntesten Finanzinstrumenten dar.

Anzumerken ist noch, dass im Verlauf der Arbeit der Begriff „shariakonform“ aus Vereinfachungsgründen sehr oft verwendet wird. Damit ist die Beachtung der besonderen Grundsätze des islamischen Rechts, der Sharia, bei einer Handlung oder Sache gemeint.

Die Arbeit setzt voraus, dass der Islam als Religion, zumindest ansatzweise, bekannt ist. Folglich werden nur die Punkte des Islam behandelt die auch im direkten Zusammenhang mit dem Islamic Banking stehen. Eine Einführung in die grundlegende Thematik des Islam ist nicht Gegenstand dieser Arbeit. Für eine tiefer gehende Analyse des Islamic Banking ist es empfehlenswert sich mit der Thematik des Islam, als Religion, näher zu beschäftigen.

Aus Gründen der Vereinfachung wird in dieser Arbeit die männliche Form, als Platzhalter, für beide Geschlechter verwendet.

3 Hintergrund des Islamic Banking

3.1 Eigentum und Wohlstand

Das Recht auf privates Eigentum ist im Islam gegeben. „ Dieses Recht ist jedoch nicht absolut, es hat seine Grenzen dort, wo die Rechte Gottes und die Rechte der anderen innerhalb der solidarischen Gemeinschaft bestehen“.[2] Das Wohlbefinden der Gesellschaft steht über dem Wohlbefinden des Einzelnen. Der Islam verlangt in jeder Lebenssituation den gerechten Umgang in menschlichen Beziehungen. Ein reicher Mensch hat allein wegen seines Wohlstandes keinen übergeordneten Status gegenüber den armen Menschen, vor Allah sind beide gleichwertig.

Der Wohlhabende unterliegt sogar mit mehr materiellen Pflichten einer anderen Lebensprüfung, als ein armer Mensch.

Der „Hadsch“ (Pilgerfahrt nach Mekka) und die Entrichtung der „Zakat“ (Pflichtabgabe) gehören neben der „Schahada“ (Glaubensbekenntnis), dem „Salah“ (Gebet) und dem „Saum“ (Fasten im Monat „Ramadan“) zu den fünf Säulen, und damit zu den wichtigsten Pflichten im Islam. Die ersten beiden Pflichten sind aber dennoch nur den Wohlhabenden angeordnet. Mit anderen Worten: Fehlt einem Muslim das nötige Geld, entfällt für ihn die Pflicht der Pilgerfahrt und der Pflichtabgabe. Die Pflichtabgabe ist eine gesetzliche Steuer zugunsten der Armen, der karitativen, sowie der öffentlichen Einrichtungen.

Entscheidend ist nicht, ob jemand Wohlstand hat, sondern vielmehr die Frage, wie er dieses erlangt hat und wie er es in der Gegenwart nutzt.

Denn sowohl der Weg zum Wohlstand, als auch dass gegenwärtige Nutzen des Wohlstandes müssen im Einklang zu den Bestimmungen des Islam stehen. „Das Eigentum wird als gerecht und legitim betrachtet, wenn es auch mit legitimen Mitteln erworben wurde“.[3]

Zum besseren Verständnis der Eigenschaften von Eigentum und Wohlstand im Islam werden im Folgenden drei wesentliche Punkte aufgezeigt:[4]

1. Allah ist der wahre, bedingungslose Eigentümer über alles.
2. Menschen, die etwas besitzen, sind tatsächlich nur die Verwalter, sie haben die Nutzungsrechte und sind die bedingten Eigentümer. Sie sind verantwortlich für die legitime Nutzung des Eigentums.
3. Eigentum ist zwischen kollektivem und privatem Eigentum zu unterscheiden.
- Kollektives Eigentum: Natürliche Ressourcen, wie Wasser und Sauerstoff
- Individuelles Eigentum: Sachgüter, wie z.B. Immobilien

Eigentum steht im Islam also nicht zur bedingungslosen, freien Verfügung, es gelten in jeder Nutzung die moralischen, sowie rechtlichen Regeln zu beachten.

3.2 Zakat – Pflichtabgabe

„Zakat“ heißt im arabischen soviel, wie Reinigung und ist eine Pflichtabgabe für wohlhabende Muslime, die einmal jährlich zu entrichten ist. Sie ist eine der fünf Säulen des Islam und hat damit einen hohen Stellenwert. Die Pflicht zur Abgabe der Zakat stammt aus der wichtigsten Quelle des Islam, aus dem heiligen Koran. Die Zakat wird häufig als Armensteuer oder Almosensteuer bezeichnet, tatsächlich ist sie mehr als nur das. Die Abgabe erfolgt durch die Wohlhabenden an die Bedürftigen selbst oder aber auch an karitative Einrichtungen oder Wohlfahrtsorganisationen und fördert somit das solidarische Mitgefühl der Gesellschaft.

In manchen islamischen Ländern erhebt der Staat die Zakat und verwaltet und verteilt sie. Es kommt in solchen Ländern aber auch vor, dass islamische Banken mit der treuhänderischen Verwaltung dieser Steuer vom Staat beauftragt werden. Diese gründen einen Zakat - Fonds und nehmen diese von den Pflichtigen ein und zahlen sie den nachgewiesenen Bedürftigen aus. Die Abgabe an einen solchen Fonds ist für den Pflichtigen jedoch nicht zwingend, er kann seinen Pflichtanteil auch persönlich verteilen, doch läuft er Gefahr, unter den wirklich Bedürftigen nicht unterscheiden zu können. Die Bedürftigen sind solche, die nicht mal ihre Existenz aus eigenen Mitteln sichern können, sie haben Anspruch auf Erhalt der verteilten Zakat. Aber auch aus Diskretionsgründen zugunsten der Bedürftigen haben sich Einrichtungen, die Zakat - Fonds führen als sinnvoller erwiesen.

Damit diese Pflichtabgabe für einen Muslim auch bindend ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Jeder Muslim, der Freiheit genießt, volljährig ist, geistig gesund ist und über mehr Geld verfügt als es sein existenzieller Bedarf erfordert, ist verpflichtet die Zakat zu zahlen.

Sie beträgt 2,5% auf das nicht zum Lebensunterhalt benötigte Vermögen, das er mindestens seit einem Jahr besitzt.[5]

3.3 Sharia - Islamische Rechtsgebung

Sharia ist ein arabisches Wort, dessen Bedeutung „der Weg, der zur Quelle führt“ ist. „Im Bereich des Rechtsdenkens versteht man unter diesem Begriff die Gesamtheit der rituellen und im weiten Sinne sozialen Gebote, die dem Koran und der Sunna entspringen“.[6]

Die Sharia ist keine niedergeschriebene Gesetzesschrift, sondern die Ableitung aus den islamischen Rechtsquellen.

Da das Islamic Banking von den Bestimmungen der Sharia geprägt ist, werden im Folgenden die vier wichtigsten Rechtsquellen der Sharia erläutert. Die Sharia ist ein sehr breit gefächertes Gebiet, wovon hier nur Ansätze behandelt werden.

In Kapitel 3.1 wird das Sharia Board, das die Bestimmungen der Sharia an Finanzinstrumenten praktisch anwendet und ihre islamische Konformität überprüft, dargestellt.

- Der Heilige Koran

Der Koran, die heilige Schrift des Islam, enthält in 114 Abschnitten, die bis heute unveränderten Offenbarungen Gottes und stellt somit die erste und wichtigste Quelle für die Sharia dar. Er beinhaltet nicht nur Glaubenssätze, sondern auch detaillierte gesetzliche Bestimmungen, die das religiöse, ethische, soziale, wirtschaftliche und politische Leben des Einzelnen und der Gemeinschaft regeln.[7]

„Für die Muslime ist der Koran, da er ja nichts anderes als das Wort Gottes darstellt, die Verkörperung uneingeschränkter gesetzgebender Gewalt und damit der Ursprung jeglicher Gesetzlichkeit und rechtlicher Verbindlichkeit.“[8] Im Koran steht: „Dieses Buch, daran ist kein Zweifel, ist eine Rechtleitung für die Gottesfürchtigen.“[9]

- „Sunna“ und „Hadith“

Die zweitwichtigste Quelle der Sharia ist die „Sunna“. Unter dem Begriff Sunna ist allgemein die Gesamtheit aller Äußerungen, Taten und Billigungen des Propheten Muhammad (Friede sei mit Ihm = F.s.m.I) zu verstehen. Der Koran bestätigt die Vorbildfunktion des Propheten: “Gebieten wird er ihnen, was Rechtens ist, und das Unrechte verbieten“.[10]

Die S unna wurde sowohl zu Lebzeiten, als auch nach dem Tod, des Propheten Muhammad (F.s.m.i) von seinen Zeitzeugen in schriftlicher Form aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen werden „Hadith“ genannt.

- „Idjma“ (Konsens)

Der Begriff „Idjma“ bedeutet in seiner Übersetzung soviel. wie Konsens. Wenn in der Entscheidungsphase über die Feststellung eines Sachverhaltes alle Rechtsgelehrten, ohne Ausnahme, für oder gegen gestimmt haben, spricht man in der islamischen Rechtslehre von Idjma. Nach der Entscheidungsfindung mittels Idjma ist diese Entscheidung anschließend für alle Muslime bindend.[11]

Diese Form der Rechtsfindung kann allerdings nur dann angewandt werden, wenn eine Fragestellung weder im Koran noch in der Sunnah eindeutig geklärt ist.

Für viele Fragen des Kapitalmarktes fanden die Rechtsgelehrten keine eindeutigen Regelungen in den Hauptquellen der Sharia (Koran und Sunna) und entwickelten nach und nach das Islamic Banking durch Anwendung der Idjma.[12]

- Qiyas (Analogie)

Die in der Rangfolge vierte Rechtsquelle der Sharia ist Qiyas und bedeutet, dass Entscheidungen über aktuelle Fragestellungen aus ähnlichen, gelösten Fragestellungen aus der Vergangenheit abgeleitet werden.

Die Ähnlichkeit des früheren Problems zum aktuellen Problem muss zumindest in seiner Begründung gerechtfertigt werden. Ein Beispiel hierzu wäre das Verbot des Weinverzehrs im Koran. Der Koran begründet das Verbot mit der berauschenden Wirkung des Weins. In Analogie damit verbietet das Islamische Recht jegliche Art von Alkohol, weil es die gleiche Wirkung hat.[13]

4 Grundlagen des Islamic Banking

4.1 Definition

Der Begriff Islamic Banking bedeutet, dass Bankgeschäfte konform mit den Bestimmungen des islamischen Rechts sind. Dabei darf das Islamic Banking nicht nur als Alternative in islamischen Ländern betrachtet werden. Überall, wo Muslime leben, besteht grundsätzlich das Bedürfnis nach alternativen shariakonformen Finanzprodukten.

4.1.1 Schlüsselprinzipien des Islamic Banking

Das islamische Zinsverbot ist die Grundlage für die Entstehung des Islamic Banking. Es beinhaltet nur Finanzprodukte, welche ohne Zinszahlungen angeboten werden können. Eine islamische Bank erwirtschaftet ihre Gewinne auf der Basis von Gewinnbeteiligungen. Geschäftsaktivitäten, in denen sie von Zinsspannen Erträge erwirtschaften könnte, sind strikt untersagt. Ihr operatives Geschäft besteht daher im Wesentlichen aus dem Handelsgeschäft, dem Leasing und der Beteiligungsfinanzierung. Im Rahmen dieser Geschäftsfelder gibt es zahlreiche alternative Finanzinstrumente (Vgl. Kapitel 3.4). Teilweise sind das bekannte Instrumente, die auch konventionelle Banken nutzen. Diese werden durch Anpassungen an die islamischen Rechtsnormen dem islamischen Kundenkreis angeboten.

Im Folgenden werden die Schlüsselprinzipien des Islamic Banking in fünf Punkten betrachtet.

a. Das Zinsverbot („Riba“ - Verbot)

„Riba“ ist das arabische Wort, das die Bedeutung von Wucher und Zins hat. Obwohl es teilweise noch Diskussionen über das Zinsverbot im Islam gibt, sind sich sowohl islamische Rechtsgelehrte als auch islamische Ökonomen mit herrschender Meinung darüber einig, dass das Verbot gilt und für jegliche Art von Zinsgeschäften Bedeutung hat.[14] Es ist demnach untersagt, Zinsen einzunehmen oder zu bezahlen.

Das Zinsverbot beschränkt sich nicht nur auf Geld, es gilt übergreifend für alle Vermögensgegenstände bzw. Waren und Güter, bei deren Rückgabe oder Rückzahlung ein Aufschlag verlangt wird.[15] Zum Beispiel: A borgt B fünf Kilogramm Gold und verlangt nach einem Jahr die Rückgabe von sechs Kilogramm Gold. Der Aufschlag von einem Kilogramm gilt hierbei als der verbotene Zins.

b. Das Glücksspiel- und Spekulationsverbot („Gharar“ – Verbot)

„Gharar“ ist im engeren Sinne als Glücksspiel zu übersetzen. Im weiteren Sinne ist es die Absicht der Gewinnerzielung mit einem sehr hohen Risikoanteil. Als Schutzmaßnahme für den einzelnen untersagt der Islam jede Art von Glücksspielen und die Aufnahme von hohen Spekulationsrisiken.[16]

Übertragen in die Finanzwelt verbietet dieser Grundsatz, aufgrund des hohen Spekulationsrisikos, auch jegliche Art von Optionsgeschäften.

Verstärkt wird das Verbot von Optionsgeschäften auch damit, dass nichts verkauft werden kann, das man nicht besitzt.

c. Investition nur in Unternehmen, deren Aktivitäten „Halal“ sind

Beabsichtigt der Muslim sich an einem Unternehmen zu beteiligen, so muss er auch darauf achten, womit dieses Unternehmen seinen Gewinn erwirtschaftet. Er darf sich nicht an Unternehmen beteiligen, die Güter oder Dienstleistungen produzieren, die nach dem Islam als „Haram“ gelten. Unerlaubtes wird im Islam als Haram und Erlaubtes als „Halal“ bezeichnet.

Demnach scheiden Unternehmen folgender Branchen für Muslime als Zielunternehmen aus:[17]

- Banken und Versicherungen, welche Zinsgeschäfte betreiben
- Die gesamte Wertschöpfungskette der Alkoholproduktion
- Die Tabakindustrie
- Die Branche der Glücksspiele
- Die gesamte Wertschöpfungskette der Schweinefleischproduktion
- Nachtclubs, Gaststätten, Restaurants, die Schweinefleisch oder Alkohol verkaufen
- Die gesamte Wertschöpfungskette der Prostitution und der Pornographie

Um shariakonforme Unternehmen in einem Index zu repräsentieren, startete am 31.12.2005 der „Dow Jones Islamic Market Index“ (DJIMI). Alle Aktiengesellschaften, die in diesem Index gelistet sind, erfüllen die obigen Voraussetzungen und dürfen zudem nicht übermäßig verschuldet sein und keine überhöhten liquiden Mittel in Zinskonten angelegt haben.[18] Unabhängig davon muss der vom beteiligten Unternehmen erwirtschaftete, noch so geringe, Zinsanteil nach Gewinnausschüttung berechnet und einer wohltätigen Organisation gespendet werden. Der DJIMI und die genauen Bedingungen werden in Kapitel 4 näher betrachtet.

d. Geld ist nicht fähig, Geld zu produzieren

Geld wird im Islam nicht als Gebrauchsgut gesehen, sondern hat vielmehr die Funktion des Tauschmittels und des Wertmessers. Es ist untersagt, durch Übergabe von Geld, zusätzliches Geld für seine Nutzung zu verlangen. Erträge können nur aus Realinvestitionen erwirtschaftet werden. Geld hat erst dann einen Nutzen, wenn es gegen Güter, wie Lebensmittel, Haus oder Fahrzeug, getauscht wird. Geld hat sowohl heute als auch morgen die gleiche Wertgröße. Erst durch die Investition in Güter und Unternehmen entsteht ein Nutzen über einen Zeitraum.[19]

4.1.2 Geschichte und Entwicklung

Die Erfolgsbeteiligung als Instrument des Islamic Banking sollen bereits arabische Händler in den ersten Jahren des Islam angewandt haben. Sie schlossen mit Investoren Erfolgsbeteiligungsverträge, die als Vorläufer des heutigen Kommanditvertrages gelten.[20]

Ganzheitliche theoretische Ansätze des Islamic Banking entstanden aber erst Ende der vierziger Jahre. Das Sparkassenprojekt in der ägyptischen Stadt Mit-Ghamar gilt als das erste nach dem zinslosen Prinzip arbeitende Finanzinstitut. Allerdings ist es heute nur noch als Experiment zu erwähnen, es startete 1963 und endete aufgrund politischen Widerstandes im Jahre 1971, das Modell der Zinslosigkeit konnte dennoch überzeugen.[21]

Die Idee eines islamischen Bankensystems galt nach diesem Projekt für die islamische Welt als praxistauglich.[22]

1974 wurde die „Islamic Development Bank“ mit 20 Mitgliedsländern gegründet. Das Ziel hierbei war es, Projekte von unterentwickelten islamischen Ländern zu finanzieren und die Entwicklung eines Bankensystems voranzutreiben. Nach Gründung der Islamic Development Bank wurden in den islamischen Ländern eine Serie von islamischen Banken gegründet.

Insgesamt gibt es heute drei Länder deren gesamtes Finanzsystem ohne Zinsen arbeitet. Neben Pakistan sind das die Länder Iran und Sudan. In den übrigen islamischen Ländern sind die islamischen Banken Finanzinstitute, die innerhalb einer konventionellen Zentralbank tätig sind.

4.1.3 Aktuelle Globale Situation

Islamic Banking gilt in der Finanzwelt als ein globaler Nischenmarkt.

Nach Angaben des Magazins „Islamic Finance Review“ (Ausgabe 2006/07) ist das Marktvolumen für Islamic Banking 300 Milliarden US-Dollar groß und verzeichnete in den letzten beiden Jahren ein jährliches Wachstum von etwa 15%. Das Magazin berichtet auch, dass es mittlerweile 150 aktive islamische Banken weltweit gibt, davon mehrere auch in nichtislamischen Ländern, wie in England, den USA und den Fernostländern.

Islamische Finanzprodukte gewinnen zunehmend auch die Beliebtheit nichtmuslimischer Kunden. In Malaysia sind 70% der Nachfrager von Islamischen Finanzprodukten Kunden chinesischer Herkunft und gehören nicht dem Islam an.[23]

Auch europäische Banken haben ein wachsendes Interesse an Islamic Banking. Sie bieten ihre islamkonformen Produkte vorwiegend in den islamischen Ländern der Golfregion an. So zum Beispiel das Bankhaus UBS, das im Jahre 2001 ihre 100% Tochter Noriba Bank in Bahrain gründete.[24]

Andere Großbanken eröffneten zumindest Filialen in Bahrain,

darunter die Citigroup, ihr folgten später Häuser wie HSBC, ABN Amro, Societe Generale.

Auch der Markt für Versicherungsprodukte verspricht in den unterversorgten islamischen Ländern beste Chancen. Die Allianz bietet seit kurzem in Indonesien, dem bevölkerungsreichsten islamischen Land, ihre islamkonformen Produkte unter dem Namen „Allianz Scharia“ an.[25]

Die Deutsche Bank konzentriert sich bisher eher auf die vermögenden Privatkunden im Mittleren Osten und in Asien. Das Anlagengeschäft für das breite Publikum hat die Deutsche Bank, ihrer 100% Tochter, der Fondsgesellschaft DWS überlassen. Die DWS bietet seit Dezember 2006, in Bahrain und den Vereinigten Arabischen Emiraten shariakonforme Publikumsfonds und Rentenpapiere an. Auf dem deutschen Markt hingegen gibt es aktuell keine bekannten Finanzprodukte die im Einklang zum islamischen Recht stehen. Die Commerzbank Tochter Cominvest legte im Jahr 2000 den Al-Sukoor Fonds für den europäischen Markt auf, doch das Interesse blieb mäßig. Cominvest schloss den Fonds Ende 2005 wieder. Es hatte nur ein Anlagevolumen von Vier Millionen Euro erreicht, benötigt waren nach Angaben von Cominvest, 20 Millionen.[26]

4.2 Ausprägungen von Islamischen Finanzinstituten

Das islamische Modell von Finanzinstituten hat in der laufenden Entwicklungsphase verschiedene Ausprägungen angenommen.

Es gibt zwar keinen festgelegten Standard für eine Kategorisierung von islamischen Finanzinstituten, aber dennoch sind in der Praxis aufgrund ihrer Häufigkeit die folgenden Ausprägungen zu sehen:[27]

a. „Islamic Banks“

„Islamic Banks“ sind Universalbanken, die ihre Produkte, in der Regel, weltweit, sowohl Privatkunden als auch Geschäftskunden, anbieten. Diese Ausprägung ist die häufigste unter den islamischen Finanzinstituten.

Islamic Banks können hinsichtlich ihres Geschäftsumfeldes und ihrer Integrität in das Zentralbankensystem des jeweiligen Landes in vier Kategorien zugeordnet werden:[28]

- Banken in Ländern deren gesamtes Zentralbankensystem auf zinsloser Basis operiert, wie zum Beispiel in Pakistan und Iran.
- Banken, die sich in islamischen Ländern betätigen, in eine konventionelle Zentralbank integriert sind und mit konventionellen Banken konkurrieren, wie zum Beispiel in Ägypten und der Türkei.
- Banken, die in nicht-islamischen Ländern operieren und deren islamischer Charakter von den Zentralbanken dieser Länder nicht anerkannt wird. Wie Zum Beispiel die Islamic Bank in Süd Afrika.
- Banken die in nicht-islamischen Ländern operieren, deren islamischer Charakter anerkannt ist und sie als lizenzierte Bank bei der staatlichen Bankenaufsicht registriert sind, wie Zum Beispiel die Islamic Bank of Britain in Großbritannien.

b. „Islamic Windows“

„Islamic Windows“ sind keine selbständigen Finanzinstitute, wie die Islamic Banks. Sie sind ein spezialisierter Bereich innerhalb eines konventionellen Finanzinstitutes und bieten in diesem Rahmen shariakonforme Finanzprodukte an. Durch dieses Betätigungsfeld verpflichten sich die konventionellen Banken ihre dafür vorgesehenen Produkte durch ein Sharia Board genehmigen zu lassen. Im Allgemeinen sind „Islamic Windows“ fokussiert auf wenige vermögende Privatkunden, die das Bedürfnis an speziellen islamischen Finanzinstrumenten haben.[29]

Vor allem internationale Großbanken mit einem weltweiten Netz betätigen sich in dem sehr wachstumsstarken Segment der islamischen Finanzprodukte in dieser Form. Die Deutsche Bank z.B. entwickelt millionenschwere Anleihen für spezielle Privatkunden im Mittleren Osten.[30]

Die Hong Kong and Shanghai Bank Corporation (HSBC) als weiteres Beispiel führt neben den islamischen Ländern, in denen es aktiv ist, auch in Großbritannien ein Islamic Windows.

c. “Islamic Investment Banks and Funds”

Während eine Islamic Bank sich auf das Privatkundengeschäft konzentriert, fokussiert sich die „Islamic Investment Bank“, wie es auch im konventionellen Banking üblich ist, auf die Emission von strukturierten Wertpapieren oder dem Erwerb und Verkauf von Unternehmen. Ein häufiges Betätigungsfeld ist auch die Projektfinanzierung.

„Islamic Funds“ sind selbständige Kapitalanlagegesellschaften.

Sie unterscheiden sich von den konventionellen Fonds nur insofern, als dass sie die besonderen Regeln der Sharia bei ihren Anlageentscheidungen beachten müssen. Sie werden von einem Sharia Board, in der Regel, ständig hinsichtlich der Konformität des Fondsportfolios geprüft. Dabei gelten die Schlüsselprinzipien aus Kapitel 4.1.1. Hiernach würde ein als sehr ertragsreich eingestuftes Unternehmen aus dem Portfolio herausgenommen, wenn es nicht die Bedingungen der Sharia erfüllt. (Vgl. Kapitel 5.3.2 .)

d. „Islamic Mortgage Companies“

Diese sind unabhängige, spezialisierte Finanzdienstleistungsunternehmen die shariakonforme Immobilienfinanzierungen anbieten. Da das zahlen von Zinsen im Islam verboten ist, und das Bedürfnis nach dem eigenen Heim vorhanden ist, entwickelten sich im Laufe der Zeit alternative Finanzierungsformen für den Immobilienerwerb. In Kapitel 6.2.1 wird die Besonderheit der Immobilienfinanzierung im Islam an dem Beispiel der Islamic Bank of Britain näher betrachtet.

[...]


[1] Schätzungen des CIA World Factbook Stand 2004

[2] Vgl. Khoury: Islam-Lexikon Bd.1, Freiburg 1991, S.199

[3] Vgl. Khoury: S.199

[4] Al-Omar: Islamic Banking, London 1996, S.5

[5] Vgl. Zaim: Türkiyenin Yirminci Yüzyili, Istanbul 2004, S.131, (sinngemäß aus dem Türkischen übersetzt)

[6] Vgl. Ramadan, Tariq: Der Islam und der Westen, Marburg 2000, S.91

[7] Vgl. Khoury: S.388

[8] Vgl. Ramadan, Said: Das islamische Recht, Marburg 1996, S.44

[9] Der Koran: aus dem Arabischen original übersetzt von Max Henning, Istanbul 2006, S.1 (2,2)

[10] Der Koran: S.111 (7,157)

[11] Vgl. Khoury: S.637

[12] Vgl. Lewis: Islamic Banking, Cheltenham UK 2001, S.22

(sinngemäß übersetzt aus dem Englischen)

[13] Vgl. Khoury: S.638

[14] Vgl. Nienhaus: Islam und moderne Wirtschaft, Graz 1982, S.208

[15] Vgl. Uslu: Islam´da Faiz Yasagi, Istanbul 2005, S38 (sinngemäß übersetzt aus dem Türkischen)

[16] Vgl. Lewis: S.31

[17] Vgl. Altundag u.a.: Hanbuch Islamic Banking, Zürich 2005, S.30

[18] Vgl. www.djindexes.com/jsp/imiMethod.jsp

(sinngemäß übersetzt aus dem Englischen)

[19] Vgl. Gassner: Panel: Islamisches Bankgeschäft, 2005 http://www.islamicfinance.de/gair2005.pdf

[20] Vgl. Islamische Zeitung. Nr.1. 1995

[21] Vgl. Nienhaus: S.231

[22] Vgl. Henry: S.20

[23] Vgl. Islamic Finance Review, Ausgabe 2006/07, S.1

(sinngemäß übersetzt aus dem Englischen)

[24] Vgl. www.noriba.com (sinngemäß übersetzt aus dem Englischen)

[25] Vgl. Knappmann: Artikel: Rendite Ohne Zinsen

[26] Vgl. Knappmann: Artikel: Rendite Ohne Zinsen

[27] Vgl. Archer: Islamic Finance, London 2002, S.45

(sinngemäß übersetzt aus dem Englischen)

[28] Al-Omar: S.22

[29] Vgl. Archer: S.46

[30] Artikel: Sharia Geld, Tageszeitung 07.12.2006

Ende der Leseprobe aus 90 Seiten

Details

Titel
Islamic Banking. Alternatives Bankensystem
Hochschule
Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln  (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
90
Katalognummer
V80679
ISBN (eBook)
9783638019460
ISBN (Buch)
9783638920315
Dateigröße
779 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Islamic, Banking, Alternatives, Bankensystem
Arbeit zitieren
Diplom Kaufmann (FH) Ismail Karadöl (Autor:in), 2007, Islamic Banking. Alternatives Bankensystem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80679

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