Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
1.1. Idee und Bedeutung von Enhancement 2
1.2. Auf welcher Seite liegt die Beweislast? 4
2. Grundsatzargumente gegen Enhancement 7
2.1. Natur und Natürlichkeit 7
2.2. Identität und Authentizität 10
2.3. Autonomie und Verantwortung 14
2.4. Soziale Ungerechtigkeit 18
2.5. Werteverlust 23
3. Ethische Entwürfe im Hinblick auf Enhancement 26
3.1. Utilitarismus 26
3.2. Pflichtethik 28
3.3. Tugendethik 30
4. Schluss 32
5. Bibliographie 33
i
1. Einleitung
„Der einzigartige Wert der Menschheit - ihre Würde - liegt in ihrer Macht zur
Selbsttranszendenz, die sie befähigt, anders zu sein als das natürlich
Gegebene.” 1
Die Idee, den Menschen als einzelnes Subjekt oder Gattung in seiner Beschaffenheit zu verbessern, ist so alt wie die Menschheit selbst. Moderne Wissenschaft und Technik eröffnen uns jedoch im 21. Jahrhundert Wege und Möglichkeiten, diesen so tief verwurzelten Wunsch in Erfüllung gehen zu
lassen, von denen vergangene Generationen nur träumen konnten. 2 Mittels gentechnischen Massnahmen und medizinischen Technologien, so versprechen uns Zukunftsforscher, könnte der Mensch ohne besondere Anstrengung nicht nur gesünder und langlebiger, sondern auch intelligenter, glücklicher, begabter, schöner und tugendhafter werden. Während eine solche Vision in manchen Begeisterung und Hoffnung weckt, löst sie in anderen Angst und Skepsis aus. Ist eine Veränderung der menschlichen Substanz und der menschlichen Natur mittels technischer Mittel überhaupt zulässig und erstrebenswert? Widerspricht es nicht zutiefst unserer ethischen Intuition, ein Ziel zu erreichen, ohne den entsprechenden Weg dafür zurückgelegt zu haben? Werden nicht Authentizität und Autonomie verloren gehen, wenn uns die Technik zu dem macht, was wir sind? Sind die gesellschaftlichen Folgen solcher Änderungen tragbar, oder vergrössern wir damit die soziale und globale Ungerechtigkeit? Über diesen und anderen Fragen hat sich in den letzten Jahren eine lebhafte philosophische Debatte entfacht. Als Sammelbegriff für die verschiedenen physischen, kognitiven und emotionalen Verbesserungen der menschlichen Konstitution, die zur Diskussion stehen, hat sich das englische „Enhancement“ durchgesetzt. In der folgenden Arbeit möchte ich diejenige Seite der aktuellen Debatte beleuchten, die sich kritisch mit den Möglichkeiten von Enhancement auseinandersetzt. In einem ersten Teil sollen ethische Grundsatzargumente gegen alle oder einige Formen von Enhancement auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft werden, während im zweiten Teil die Frage im Zentrum steht, welche Argumentationsgrundlagen
1 Heyd 2005, S. 71
2 Vgl. Gordijn 2004, S. 235
1
verschiedene ethische Entwürfe Gegnern von Enhancement zur Verfügung stellen. Zuvor soll indes geklärt werden, welches Bedeutungsspektrum der Begriff „Enhancement“ umfasst und auf welcher Seite die Beweislast liegt, wenn es um die Erforschung und Einführung, respektive Ablehnung und Kriminalisierung entsprechender Technologien geht.
1.1. Idee und Bedeutung von Enhancement
Die Enhancement-Debatte fusst in der Medizinethik und erhält ihre weitreichende Bedeutung nicht zuletzt dadurch, dass sie ein historisch neuartiges Verständnis der Medizin und des ärztlichen Auftrags sichtbar macht. Aus dem Auftrag der „Restitutio ad integrum“, stellt der Medizinethiker Gordijn fest, wird zunehmend eine „Tranformatio ad optimum“. 3 Während die Medizin in der Antike den Auftrag hatte, die Ordnung des Menschen und das „Wohlverhältnis der Säfte“ wiederherzustellen, galt es im Mittelalter, geistliche Ursachen für die „Abweichung von der Vollkommenheit des Natürlichen“ zu entdecken und zu beheben. 4 Die Konstante durch die Zeit hindurch blieb die Unverfügbarkeit der menschlichen Verfassung: „Sieh an die Werke Gottes; denn wer kann das gerade machen, was er krümmt?“ 5 Trotzdem wurde der menschliche Körper als grundsätzlich gut erachtet, als ein „wohl geordneter Mikrokosmos“ in der Antike oder die „Krone der Schöpfung Gottes“ im christlichen Zeitalter. 6 Diese Einstellung hat sich in der Moderne grundlegend verändert. Zunehmend gilt der Leib als das „fehlerhafte Resultat zufälliger evolutionsbiologischer Prozesse“. 7 Mit den wachsenden Möglichkeiten der Technik, eben diese Fehlerhaftigkeit zu beheben, wandelt sich der Blick des Menschen auf sich selbst; denn je „stärker er unter dem Gesichtspunkt der Optimierbarkeit betrachtet wird“, desto „defizitärer“ erscheint er. 8 Die herkömmliche Grenze zwischen therapeutischen und verbessernden Eingriffen verschwimmt, die Medizin wandelt sich von der „traditionell-
paternalistischen“ Heilkunde zum modernen Dienstleistungsunternehmen. 9
3 Gordijn 2004, S. 233f
4 Ebd., S. 233
5 Prediger 7,13 (nach Luther 1984)
6 Gordijn 2004, S. 234
7 Ebd.
8 Jakovljeviü 2005, S. 14
9 Ebd., S. 20
2
Nicht nur für die Medizin bedeutet dies Neuland, sondern auch für die Anthropologie, Psychologie und Politik. 10 Während die von Platon, Aristoteles und anderen Philosophen propagierten Mittel zur
Selbstverbesserung wie etwa Bildung, Kontemplation oder moralische Selbstprüfung natürliche Grenzen kannten 11 , müssen Einschränkungen für machbare technische Neuerungen von uns selbst festgelegt werden. Mit den wachsenden Möglichkeiten des Menschen wird die Enhancement-Debatte daher nicht abklingen, sondern stetig an Bedeutung zunehmen. Von der historischen Bedeutung möchte ich jedoch zur konkreten Bedeutung des Begriffs „Enhancement“ übergehen. Was umfasst der Begriff und welche Ideen werden darunter verstanden? Der englische Ausdruck lässt sich nicht schlicht mit „Verbesserung“ wiedergeben, da er ein breiteres Bedeutungsspektrum und positivere Konnotationen umfasst. Für das entsprechende Verb „to enhance“ schlagen gängige Übersetzungswerke Begriffe wie „aufwerten“, „erhöhen“, „fördern“, „steigern“, „verbessern“, „weiterentwickeln“ oder „positiv beeinflussen“ vor. Mit Enhancement ist also nicht nur Verbesserung oder Optimierung gemeint, sondern auch Befähigung - die Erweiterung alter und die Eröffnung neuer Möglichkeiten. Als solche Möglichkeiten werden in der gegenwärtigen Debatte unter anderem physisches Enhancement (ein stärkeres Immunsystem, Entfernung von Anlagen wie Alkoholsucht, körperliche Attribute wie Grösse, Kraft und Schönheit, Lebensverlängerung), kognitives Enhancement (höhere Intelligenz, besseres Erinnerungsvermögen, Musikalität, diverse Begabungen) und emotionales Enhancement (Entfernung von Aggressivität, Steigerung von Empathie, Glück) verstanden. Als Mittel diskutiert werden sowohl genetische als auch pharmakologische Therapien bis hin zu Eingriffen in die Keimbahnen zukünftiger Generationen („germline enhancement“ 12 ). Um der thematischen Eingrenzung meiner Arbeit gerecht zu werden, verwende ich im Folgenden jedoch einen engeren Begriff von
10 Vgl. Gordijn 2004, S. 234
11 Vgl. Bostrom 2003, S. 496
12 Dieser Methode hat das Kennedy Institute of Ethics Journal mit Beiträgen verschiedener Philosophen eine Ausgabe gewidmet (Vol. 15/2005, Nr. 1). Auch Habermas’ viel zitiertes und diskutiertes Buch „Die Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik?“ befasst sich fast ausschliesslich mit dieser Form von Enhancement (Siehe Bibliographie).
3
Enhancement. 13 Ich werde darunter die durch technische Mittel erreichte Verbesserung des gesunden Menschen als Individuum oder Gattung zählen, unter Auslassung jeglicher therapeutischer, wiederherstellender und präventiver 14 Massnahmen. Unter Gesundheit verstehe ich mit Boorse eine statistisch normale Funktionsfähigkeit des biologischen Organismus unter Berücksichtigung der „Referenzklasse” (Alter, etc.) eines Individuums. 15 Nicht berücksichtigen werde ich des Weiteren das Thema möglicher Lebensverlängerung. Die Verlangsamung oder Verhinderung des Alterungsprozesses birgt Implikationen, die weit über diejenigen anderer Formen von Enhancement hinausgehen, und hat sich deshalb bereits als gesonderte Debatte etabliert. 16
Da ich Grundsatzargumente gegen verschiedene Formen von Enhancement untersuchen werde, verzichte ich weitgehend auf konkrete Fallbeispiele. Stattdessen werde ich die einzelnen Argumente auf jeweils drei entscheidende Kriterien hin überprüfen und damit aufzeigen, auf welche Fälle sie sich beziehen. Das erste Kriterium ist das der (Ir-)Reversibilität, das zweite das der Selbst- resp. Fremdbestimmtheit und das dritte das der Individualität resp. Kollektivität. Ich werde folglich bei jedem Argument die Frage stellen, ob es auch gültig ist, wenn eine Form von Enhancement (1) (nicht) wieder rückgängig zu machen ist, (2) für sich selbst oder andere gewünscht wird und (3) an sich selbst oder an allen Menschen durchgeführt werden soll.
1.2. Auf welcher Seite liegt die Beweislast?
Angesichts der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dimensionen eines möglichen Enhancements und der Entscheidungen, die womöglich schon bald gefällt werden müssen, stellt sich die Frage, ob die
13 Zu den verschiedenen Möglichkeiten der Definition von Enhancement vgl. Savulescu
2006, S. 322ff
14 Hierbei handelt es sich bereits um einen Grenzfall. Ich beziehe mich dabei auf präventive gesundheitliche Massnahmen wie Impfungen oder die Stärkung des Immunsystems. Die Selektion „gesünderer“ Embryonen aufgrund von Präimplantationsdiagnostik halte ich für ethisch keineswegs unproblematisch, möchte ich aber ebenfalls ausschliessen, da es sich im weitesten Sinne um eine therapeutische Massnahme handelt.
15 Vgl. Boorse 1975, S. 58. Insbesondere im Hinblick auf das bereits in Aussicht gestellte neue Verständnis der Medizin scheint es mir wichtig, mit einem Gesundheitsbegriff auf objektiver Basis zu argumentieren. Zur Debatte darüber vgl. ebd.
16 Zur Debatte der Lebensverlängerung vgl. Overall 2003
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Beweislast in der Debatte auf Seiten der Gegner oder Befürworter liegt. 17 Sollen wir grundsätzlich jeder Neuerung offen gegenüberstehen, solange nicht stichhaltige Gründe dagegen hervorgebracht werden, oder müssen wir im Gegenteil zuwarten, bis sich die Vorteile klar erwiesen und alle Gegenargumente zerschlagen haben?
Unumstritten ist es, dass schon jetzt Richtlinien erstellt und Grundsatzentscheide gefällt werden müssen. Es wäre unklug, sich „hinter Schutzwällen der technischen Machbarkeit“ zu verschanzen und in Folge unvorbereitet „vor vollendete Tatsachen“ gestellt zu werden. 18 Mit welcher Grundhaltung soll das Thema jedoch angegangen werden? Befürworter von Enhancement drücken bereits in ihrer Wortwahl aus, auf welcher Seite ihrer Ansicht nach die Beweislast liegt, indem sie die gegnerische Position als „apologistisch“ 19 oder „biokonservativ“ 20 bezeichnen. Nicht zu Unrecht verweisen sie auf die grundsätzliche Autonomie, die jedem Menschen das Recht verleihen sollte, über sich selbst und den eigenen Körper frei zu verfügen. Bei Enhancement, betonen sie, geht es nicht nur um das bessere Funktionieren eines Menschen in der Gesellschaft, sondern in erster Linie um ein besseres Leben für den Einzelnen selbst. 21 Nick Bostrom, Vorsitzender der World Transhumanist Association 22 , schreibt:
„Every day that the introduction of effective human genetic enhancement is delayed is a day of lost individual and cultural potential, and a day of torment for many unfortunate sufferers of diseases that could have been prevented. Seen in this light, proponents of a ban or a moratorium on human genetic modification must take on a heavy burden of proof in order to have the balance of reason tilt in their favor.” 23
Während Befürworter Enhancement folglich vorzugsweise als Freiheitsrecht des Einzelnen darstellen, betonen Gegner jedoch die Kosten und Folgen für
17 Ich trenne in der folgenden Arbeit die Positionen von Gegnern und Befürwortern bewusst schärfer voneinander ab, als sie üblicherweise präsentiert werden. In der Debatte gibt es kaum Extrempositionen; beide Seiten bemühen sich um Einschränkungen und bringen oftmals Argumente für beide Positionen vor. Ich möchte aber das Augenmerk auf die Grundhaltung legen und überzeichne diese daher.
18 Gesang 2006, S. 10
19 Vgl. Overall 2003, S. 23
20 Birnbacher 2006, S. 100, Gesang 2006, S. 12
21 Vgl. Savulescu 2006, S. 324
22 Die World Transhumanist Association (WTA) definiert sich selbst als “international nonprofit membership organization which advocates the ethical use of technology to expand human capacities”. Quelle: www.transhumanism.org, gesehen am 1. Mai 2007
23 Bostrom 2003, S. 499
5
die Gesamtgesellschaft. 24 Diese beginnen bei der Forschung und den entsprechenden Mitteln aus öffentlicher Hand, die dafür aufgewendet werden. Des Weiteren hat die Autonomie dort Grenzen, wo für andere, etwa für die eigenen Kinder und zukünftige Generationen, entschieden wird. Habermas betont, dass „das ethische Selbstverständnis sprach- und handlungsfähiger Subjekte im Ganzen auf dem Spiel steht“ 25 .
Die Beweislast, so scheint es, lässt sich so einfach nicht auf die eine oder andere Seite abschieben. Während Befürworter zu Recht auf den Grundsatz der freien Entscheidung hinweisen, darf nicht ohne weiteres ein Konsens von (Mit-)Betroffenen vorausgesetzt werden. Dennoch scheint mir die Beweislast, wie Bostrom behauptet, stärker auf Seiten der Gegner zu liegen. Das optimistische Bild, das er malt, zeigt nicht zuletzt eine potentielle Pflicht auf, die uns durch unsere erweiterten Möglichkeiten auferlegt wird. Wenn Enhancement die Welt tatsächlich glücklicher und leidensfreier machen kann, so machen wir uns womöglich schuldig, wenn wir dem Fortschritt im Wege stehen. Umso wichtiger ist es, zu prüfen, ob die verheissungsvolle Vision einer verbesserten Welt Wirklichkeitspotential hat oder eine schöne, aber irreführende Utopie ist. Eine solche Prüfung möchte ich im Folgenden anhand der wesentlichen gegnerischen Argumente durchführen.
24 Vgl. Kettner 2005, S. 91
25 Habermas 2002, S. 27 (Hervorhebung im Original)
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Quote paper:
Sara Stöcklin, 2007, Ethische Einwände gegen Enhancement, Munich, GRIN Publishing GmbH
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Sara Stöcklin has published the text Ethische Einwände gegen Enhancement
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