Hugo Grotius (1583-1645) und die Diplomatie als Mittel internationaler Beziehungen zur Friedensschaffung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hugo Grotius’ „De iure belli ac pacis libri tres“ im Kontext des 16. und 17. Jahrhunderts und das Ziel der Friedensschaffung

3. Eine rechtliche Normierung des Krieges fördert den Frieden oder: Die „De iure belli ac pacis libri tres“ als Angebot zur Friedensbildung durch die Diplomatie in den Internationalen Beziehungen
3.1 Bündnisse, Verträge und Unterhandlungen als das Wirkungsfeld der Gesandten
3.2 Die Rechte der Gesandten als Bedingung für das Funktionieren Internationaler Beziehungen
3.3 Die friedliche Gemeinschaft aller Nationen als Aufgabe und Ziel der grotianischen Diplomatie

4. Zusammenfassung

5. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Bei meinem Buche über das Recht des Krieges und Friedens war es mein Hauptzweck, jene, nicht nur Christen, sondern jedes Menschen unwürdige Rohheit, mit der die Kriege willkürlich geführt werden, und die ich zum Unglück der Völker täglich wachsen sehe, nach meinen Kräften zu mildern.“[1]

Das Eingangszitat verdeutlicht, was Hugo Grotius (1583-1645) mit seinen „De iure belli ac pacis libri tres“ bezwecken wollte: Der Krieg ist das schlimmste, was den Menschen zustoßen kann – und die Grausamkeiten des Dreißigjährigen Krieges bele-gen dies –, weswegen es das höchste Ziel ist, Frieden zu schaffen oder zumindest den Krieg humaner zu gestalten. Hierbei macht er nicht nur keinen Unterschied der Kon-fession, sondern auch der Religion! Und mehr noch: Der Schlüssel zum Frieden lag in einer internationalen Gemeinschaft,[2] die sich durch Bündnisse und Eide zum Frieden verpflichtet[3]. Wenn Seidl-Hohenveldern und Stein das Völkerrecht als „… die Summe der Normen, die die Verhaltensweisen festlegen, die zu einem geordne-ten Zusammenleben der Menschen dieser Erde notwendig und nicht im innerstaat-lichen Recht der einzelnen souveränen Staaten geregelt sind …“[4] definieren, so ent-spricht Grotius’ Absicht (vor fast 380 Jahren) dieser Definition.

Mit dem Namen Hugo Grotius (beziehungsweise Huig de Groot) ist vielerlei ver-bunden: Einerseits galt er schon Seinerzeit als herausragender Jurist und Gelehrter,[5] andererseits heute auch als einer der bemerkenswertesten Völkerrechtler.[6] Der 1583 in Delft geborene Sohn einer angesehenen Patrizierfamilie verstand es bereits mit jungen Jahren für Furore zu sorgen, die ihn für seine Heimat, die Vereinigten Nieder-lande, zu einem der wichtigsten Männer werden ließ.[7] Jedoch war er fast die Hälfte seines Lebens ein Verstoßener seines Vaterlandes. Trotzdem sah er sich ihm immer aufs Neue verbunden, obwohl er die meiste Zeit im französischen Exil lebte und sich in seiner letzten Lebensdekade von den Niederlanden abzuwenden schien und in die Dienste des schwedischen Königshauses trat. Vermutlich sind dies die auslösenden Momente, die für das herausragende Schrifttum Grotius’ verantwortlich sind und so seiner Zeit viel Diskussionsstoff und der Nachwelt völkerrechtliche Erstlingswerke bescherten. Ob allerdings Hugo Grotius nun als der „Vater des Völkerrechts“[8] anzu-sehen ist oder ob er seine spanischen Vordenker wie Vitoria (1483-1546) und Suarez (1548-1617) weiter entwickelt, kann an diesem Ort nicht geklärt werden. In jedem Falle begann mit ihm eine „… systematische Völkerrechtswissenschaft auf der Grundlage des von der Theologie emanzipierten Natur- und Vernunftrechts …“.[9]

Vielmehr ist hier entscheidender, dass Hasso Hofmann die These aufwirft, Grotius handle in den „De iure“ nur das Recht des Krieges ab: Denn im ersten Buch kreisen seine Ausführungen um die Begriffe des Krieges und des Rechts, während das zweite Buch weiterführend gerechte und ungerechte Kriegsführung thematisiert und das abschließende, dritte Buch darlegt, was im Krieg erlaubt sei.[10] Hieraus ergibt sich folgendes Problem: Im Eingangszitat spricht Grotius von seinem Wunsch, einen Beitrag zur Beseitigung der rohen Willkür der Kriege zum Wohle aller Menschen – also Friedensbildung – zu leisten. Andererseits wird unterstellt, dass das dazugehö-rige Werk explizit die Rechte des Friedens nicht erwähnt. Aber Grotius geht es dem Eingangszitat zufolge um eine internationale Gemeinschaft. Die Annahme, dass Hugo Grotius hier auch genaue Vorstellungen hat, in welchem Umfang dies gesche-hen könne, liegt nahe. Eines der Hauptmittel zur Friedenssicherung könnte also für Grotius die Diplomatie darstellen.

Aus diesen Gründen ist es also nicht nur Ziel dieser Arbeit zu untersuchen, dass entgegen Hofmanns These Grotius doch den Frieden in seinen „De iure“ aufnimmt, sondern auch welche Position er zur Diplomatie einnimmt, worin er ihre Aufgaben und Ziele sieht, welche Akteure angesprochen sind und worin die Neuerungen für seine Zeit bestehen. Es soll also ein Versuch unternommen werden, die Kennzeichen des grotianischen Diplomatieverständnisses nachzuzeichnen. Hierbei wird auch untersucht werden, inwieweit dies der Kurzcharakteristik der heutigen Auffassung von Diplomatie (Vertretung des Heimatlandes im Gastland, Schutz der Interessen des Heimatlandes und seiner Bürger, Verhandlung mit der Regierung des Gastlandes, Unterricht der eigenen Regierung über die Ereignisse im Gastland und die Förderung freundschaftlicher Beziehungen)[11] entspricht.

Im Folgenden werden so die Ereignisse seiner Zeit zu einem historisch-politi-schen Rahmen zusammengefügt und hiervon ausgehend die Verortung der Person Grotius’ vorgenommen. Innerhalb dieses Abschnittes werden die bedeutenden Fakto-ren erwähnt werden, die als Voraussetzung seiner Auffassung von Diplomatie gelten können. Das sich anschließende Kapitel wird an ausgewählten Beispielen aus seinen „De iure belli ac pacis libri tres“ (1625) die Frage nach den grundlegenden Absich-ten des Werkes klären und danach fragen, warum er zwei Kapitel seines Buches den Bündnissen und Unterhandlungen sowie den Rechten der Gesandten widmet. Damit leitet es zum folgenden Abschnitt über, der auf das Wirkungsfeld der Akteure diplo-matischer Beziehungen und anschließend auf ihre Rechte Bezug nehmen wird und so im abschließenden Teil auf das Gesamtbild der Diplomatie bei Grotius und ihr Ziel der Friedensbildung und Friedensicherung zu sprechen kommt.

2. Hugo Grotius’ „De iure belli ac pacis libri tres“ im Kontext des 16. und 17. Jahrhunderts und das Ziel der Friedensschaffung

Der für das Thema interessante Zeitrahmen ist mit dem Spanischen Zeitalter gleich-bedeutend, also der Zeitraum, der frühestens mit dem Vertrag von Tordesillas (1494) einsetzt und mit der Niederlage der spanischen Armada vor England 1587 endet. Hier wurden die Grundsteine (vor allem hinsichtlich auf die Glaubensspaltung) für den sich im einsetzenden 17. Jahrhundert – und dies reicht bereits über die Ära der spanischen Habsburger hinaus – rasch ausbreitenden Dreißigjährigen Krieg gelegt, wodurch sich der historisch-politische Kontext bis zum Westfälischen Frieden von 1648 ausdehnt.[12]

Innerhalb dieser Jahre brachen die politischen und religiösen Strukturen auf: War gerade erst der vermeintliche Westseeweg nach Indien entdeckt und mit Tordesillas die iberischen Rechte am Handelsschauplatz des neuen Westens gesichert[13] worden, entbrannte im restlichen Europa der vom Heiligen Römischen Reich ausgehende Glaubenskrieg um das wahre christliche Bekenntnis. Im Zuge des die ganze Alte Welt umspannenden Konfessionalisierungszeitalters[14] kam es nicht nur zur Heraus-bildung verschiedener Bibelauslegungen, sondern auch zur rechtlichen Anerkennung verschiedener Gruppierungen wie der Calvinisten oder Lutheraner durch den Augs-burger Religionsfrieden von 1555.[15]

Hiervon fast unberührt baute der habsburgische Thronerbe und Enkel Maximi-lians I., König Karl I. von Aragon und Kastilien, 1516 als Kaiser Karl V. das kolo-niale Imperium Spaniens auf, was durch die Personalunion mit Portugal im Jahre 1580 zum politisch-wirtschaftlichen Dominium heranwuchs. Karl V. verstand sich zwar als defensor christianitas als erster Verbündeter des Heiligen Stuhls,[16] weswe-gen das Eingreifen der Spanier gegen England garantiert war, der Fortbestand der Vormachtstellung allerdings mit der 1587er Seeschlacht nicht mehr gesichert werden konnte. Ferner musste Spanien seine universitäre Vormachtstellung in einigen Bereichen bald mit anderen Universitäten Europas teilen.

Auch fällt in jene Jahre (1581) die Loslösung der bislang spanisch dominierten – allerdings nichtkatholisch geprägten – und wenige Zeit später als Vereinigte Nieder-lande[17] bezeichneten Nordprovinzen von Philipp II. von Spanien durch den bereits 1579 initiierten Zusammenschluss in der Utrechter Union.[18] Und auch hier entbrann-te neben den Freiheitskriegen ein Glaubensstreit. Der wichtigere Teil dieser Jahr-zehnte ist die Dordrechter Nationalsynode vom Mai 1619, die die Remonstranz[19] als Irrlehre deklarierte.[20] Infolgedessen wurden zahlreiche Arminianer als Demagogen und Häretiker verurteilt; so auch Hugo Grotius[21].

Von Brisanz ist der Zusammenhang Grotius’ mit den wirtschaftlichen und belli-zitären Ereignissen jener Jahrzehnte. Neben der politischen Emanzipation der Niederlande – inzwischen wurde Hugo Grotius am Ostersonntag[22] 1583 in Delft als Sohn einer gebildeten calvinistisch geprägten Patrizierfamilie geboren und der Vater, Jan de Groot, bekleidete bereits mehrere Jahre das Bürgermeisteramt der Stadt[23] – strebte die Republik auch ein wirtschaftliches Fortkommen an. Dies war allerdings an eine allgemein anzuerkennende Legitimation gebunden, ohne die sie nicht in den ost- und westindischen Seehandel einsteigen konnten: Portugal und Spanien bestimmten immer noch den maritimen Handel im Osten der Welt.

Während dieser Jahre studierte Grotius bereits im Alter von elf Jahren an der Universität in Leiden. Zwar finden sich Vermutungen, dass seine Immatrikulation dadurch begründet war, dass sein Onkel und dann der Vater Kurator der Universität waren.[24] Hier konzentrierte er sich unter der Anleitung Scaligers maßgeblich auf philologische Arbeiten neben seiner Ausbildung zum Theologen und Juristen. Neben den Kollegien in Leiden nahm er auch in Orléans an Vorlesungen teil. Die wohlsitu-ierte Stellung seiner Familie und seine äußerst kritische Auseinandersetzung mit namhaften Autoren, verhalfen ihm zu der Stellung, dass er bereits 1598 (im Alter von 15 Jahren) die niederländische Gesandtschaft zum französischen König begleiten durfte;[25] Heinrich IV. soll im Moment als ihm der junge Grotius vorgestellt wurde gesagt haben: „Voilà, le miracle de Hollande![26]

In den Folgejahren widmete er sich fast ausschließlich der Jurisprudenz und trat auf Drängen des Vaters und durch den Erhalt des Doktorats der Rechte von Orléans 1599 in Den Haag seine Arbeit als Rechtsanwalt an.[27] Sein bedeutendster Klient wur-de die 1602 als Vereinigung privater Unternehmen gegründete Ostindische Compag-nie[28], die kurz nach ihrer Gründung das in der Straße von Malakka geankerte portu-giesische Schiff „Catharina“ aufbrachte. Da dies auch in den Niederlanden kaum auf Verständnis stieß, da zahlreiche Mennoniten[29] und Wiedertäufer[30] nicht nur die politischen Konsequenzen fürchteten, sondern auch aus ihrer religiösen Überzeugung jegliche Gewaltanwendung strikt ablehnten, entwickelte sich 1604 ein Rechtsstreit. Die Kompanie suchte nun einerseits nach einer rechtlichen Legitimierung ihres Schiffsraubs und andererseits nach einer theologischen Rechtfertigung, „… dass das Christentum ‚gerechte’ Kriege nicht verbot.“[31] Beides sollte Grotius liefern[32].

[...]


[1] Hiermit zitiert Kirchmann, J. H. von, Des Hugo Grotius drei Bücher über das Recht des Krieges und Friedens, in welchem das Naturrecht- und Völkerrecht und das Wichtigste aus dem öffentlichen Recht erklärt werden, 2 Bde., Leipzig 1869, Einleitung, S. 8 aus dem 280. Brief Grotius’. Die De-iure-Angaben in Folgenden beziehen sich auf ebd.; zitiert wird: IBP, sowie das jeweilige Buch (lib. prim., lib. sec. oder lib. ter.), das Kapitel (c. plus röm. Zahl), der Abschnitt (ebenfalls Röm. Zahl) und der Paragraph (Arab. Zahl).

[2] Vgl., IBP, lib. prim., c. I, XIII, I/1 u. I/3.

[3] Vgl., ebd., lib. sec., c. XV, VIII.

[4] Seidl-Hohenveldern, Ignaz/ Stein, Torsten, Völkerrecht (Academia Iuris), 10., neubearb. Aufl., Köln u. a. 2000, S. 1.

[5] Vgl., u. a. Borschberg, Peter, Hugo Grotius „Commentarius in Thesis XI”. An Early Treatise on Sovereignty, the Just War, and the Legitimacy of the Dutch Revolt, Bern (u. a.) 1994, p. 15.

[6] Die Zahl seiner Schriften ist außerordentlich bedeutend. Zudem sind sie in den verschiedenen Fach-gebieten aufzufinden; vgl., u. a. Hoffmann-Loerzer, Günter, Hugo Grotius, in: Meier, Hans/ Rausch, Heinz/ Denzer, Horst, Klassiker des politischen Denkens, Bd. 1: Von Plato bis Hobbes, 6., überarb. u. erw. Aufl., München 1986, S. 229-244, hier S. 229 nimmt über 1200 Titelzahl an.

[7] Zu seinen biographischen Angaben finden sich in der Fachliteratur immer wieder breite Abschnitte in zahlreichen Arbeiten, vgl., u. a. Zemanek, Karl, Hugo Grotius, in: Fassmann, Kurt (Hrsg.), Die Großen. Leben und Leistung der sechshundert bedeutendsten Persönlichkeiten unserer Welt, Bd. V/2, Zürich 1991, S. 644-657; Hofmann, Hasso, Hugo Grotius in: Stolleis, Michael (Hrsg.), Die Staatsdenker der Frühen Neuzeit, 3., um 15 Abb. erw. Aufl., München 1995, S. 52-77, bes. S. 52-59; Hoffmann-Loerzer, Grotius, S. 230-237 als gehaltvollere Darstellungen.

[8] Es sei lediglich darauf verwiesen, dass sich die Forschungsdiskussion um die Bedeutung Grotius’ für das Völkerrecht hauptsächlich um die Frage gruppiert, in welchem Maß er als „Vater des Völker-rechts“ gilt; vgl. hierzu Borschberg, Grotius, p. 15 sowie maßgeblich Grewe, Wilhelm G., Grotius – „Vater des Völkerrechts“?, in: Der Staat, 23/1984, S. 161-178.

[9] Ziegler, Karl-Heinz, Völkerrechtsgeschichte. Ein Studienbuch, München 1994, S. 168.

[10] Vgl., Hofmann, Grotius, S. 65; Hofmann kommt nicht auf die Möglichkeit zu sprechen, dass der Friedensgedanke in den „De iure“ eine herausragende Stellung einnehmen könnte. Seine Ausfüh-rungen gehen nur auf die Rechte des Krieges ein; welchen Hintergrund diese haben, erörtert er nur am Sinn des Werkes für das Völkerrecht als Rechtsgrundlage, der Frieden bleibt unberücksichtigt.

[11] Vgl., den Vortrag von Sir Lever, britischer Botschafter in Deutschland, vom 14. November an der Humboldt-Universität Berlin unter <www.culture.hu-berlin.de/diplomatie/index.php?c=eng_full>, vom 21.01.2004.

[12] Die prägnantesten Darstellungen zu ereignisgeschichtlichen Aspekten dieses Zeitraums finden sich u. a. bei Küster, Hildegard (Hrsg.), Das 16. Jahrhundert. Europäische Renaissance (Eichstädter Kolloquium; 2), Regensburg 1995; Schmidt, Georg, Die Geschichte des Alten Reiches. Staat und Nation in der Frühen Neuzeit (1495-1806), München 1999.

[13] Vgl., die Quellen zur Teilung der Erde (Edikt Inter caetera und die Verträge von Tordesillas und Saragossa) bei Dickmann, Fritz, Renaissance, Glaubenskämpfe, Absolutismus (Geschichte in Quellen; 3), München 31992, S. 57-62.

[14] Zur Konfessionalisierung und deren politischen Auswirkungen mit einem allgemein Blick auf Europa, vgl., Schilling, Heinz, Das konfessionelle Europa. Die Konfessionalisierung der europä-ischen Länder seit Mitte des 16. Jahrhunderts und ihre Folgen für Kirche, Staat, Gesellschaft und Kultur, in: Bahlcke, Joachim/ Strohmeyer, Arno (Hrsg.), Konfessionalisierung in Ostmitteleuropa. Wirkungen des religiösen Wandels in 16. und 17. Jahrhundert in Staat, Gesellschaft und Kultur (Forschungen zur Geschichte und Kultur des östlichen Mitteleuropa; 7), Stuttgart 1999, S. 13-62. Dass die Jahrzehnte der Konfessionalisierung als eigenständige Epoche bezeichnet werden, geht auf verschiedene richtungsweisende Arbeiten zurück, die bei Kleuting, Harm, Das Konfessionelle Zeitalter 1525-1648, Stuttgart 1989, S. 13-30 erläutert werden.

[15] Vgl., den Reichsabschied des Augsburger Reichstages (Religionsfrieden und Exekutionsordnung) vom 25. September 1555, in: Dickmann, Renaissance, S. 204-210.

[16] Vgl. die Herrschaftsauffassung Karls V. nach Gattinara, in: Ebd., S. 212f.

[17] Den Originaltext der Erklärung über die Hinfälligkeit der Herrschaftsrechte des Königs von Spanien in den Niederlanden vom 26. Juli 1581, siehe bei Grewe, Wilhelm G. (Hrsg.), Fontes Historiae Iuris Gentium: Quellen zur Geschichte des Völkerrechts, Bd. 2: 1493-1815, Berlin/ New York 1988, S. 90-98.

[18] Vgl., v. a. Blok, Lodewijk/ Vetter, Klaus, Die Unabhängigkeitserklärung der Niederlande von 1581, in: ZfG, 34/ 1986, S. 708-720, hier 708; Hoffmann-Loerzer, Grotius, S. 230; Hofmann, Grotius, S. 52. Die Union schloss ihre Loslösung mit dem Abschied des Unionspapiers vom 23. Januar ab; vgl., North, Michael, Geschichte der Niederlande, München 1997, S. 32. Zur Utrechter Union selbst, vgl., Grewe, Fontes, S., 90-98.

[19] Die Lehre der vom reformierten Pfarrer und Professor Jakob Arminius gegründeten und von der reformierten Kirche der Niederlande abgetrennten Gruppe (Arminianer), dass unter Hinweis auf die menschliche Willensfreiheit (vgl., Link, Christoph, Hugo Grotius als Staatsdenker [Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart; 512], Tübingen 1983, S. 8) die Prädestinationslehre Calvins zu verwerfen und der Vorrang der Bibel vor den kirchlichen Bekenntnissen zu betonen sei, vgl., North, Nieder-lande, S. 53-59; Kleuting, Zeitalter, S. 204 u. 274; Hofmann, Grotius, S. 55. Das Gegenstück hierzu ist der Gomarianismus, eine calvinistische Abspaltung durch den Theologieprofessor Gomarius, der im Konfessionsstreit die Oberhand behielt.

[20] Vgl., zu den Ereignissen in der Gesellschaft durch die Konfessionsvielfalt allgemein, North, Nie-derlande, S. 58; Bergsma, Wiebe, The Low Countries, in: Scribner, Bob/ Porter, Roy/ Teich, Mikuláš, The Reformation in national context, Cambridge 1994, pp. 67-79.

[21] Siehe hierzu ausführlicher unten S. 9f.

[22] Vgl., die Angaben auf der zum 400. Geburtstag Grotius’ vom Generalsekretär der Vereinten Natio-nen eingerichtete Homepage von Peter Lowensteyn <www.lowensteyn.com/grotius/> vom 27.11.03; die Mehrheit der Literatur gibt lediglich den 10. April des Jahres 1583 an; vgl., u. a. Zemanek, Grotius, S. 645.

[23] Vgl., u. a. Reiner, Julius, Hugo Grotius und das Weltschiedsgericht, Berlin 1922, S. 9.

[24] Roelofsen, C. G., Grotius and the International Politics of the Seventeenth Century, in: Bull, Hedley/ Kingsbury, Benedict/ Roberts, Adam (Ed.), Hugo Grotius and International Relations, Oxford 1992, pp. 95-131, hier p. 98f macht den Einfluss der Familie dafür verantwortlich. So auch <www.lowensteyn.com/grotius/> vom 27.11.03.

[25] Der Hintergrund dieser Reise zum französischen Hof war die beabsichtigte Ermunterung Heinrichs IV. durch die Holländer zur Weiterführung des Krieges gegen die Spanier, vgl., Reiner, Grotius, S. 10. Zwar lagen die Freiheitskriege und die damit verbundene Loslösung der nördlichen Provinzen Hollands und deren Deklarierung als Vereinigte Niederlande schon einige Jahre zurück. Allerdings sind seitdem die Auseinandersetzungen mit dem spanischen Teil des Habsburgerhauses nicht nennenswert abgeebbt.

[26] Zit. nach Zemanek, Grotius, S. 653, Anm. 4.

[27] Vgl., ebd.; <www.lowensteyn.com/grotius/> vom 27.11.03.

[28] Zur Entwicklung der Ostindienkompanie, vgl. mittlerweile Beelen, Hans, Handel mit neuen Wel-ten. Die Vereinigte Ostindische Compagnie der Niederlande 1602-1798. Eine Ausstellung der Landes-bibliothek Oldenburg (Schriften der Landesbibliothek Oldenburg; 37), Oldenburg 2002.

[29] Altevangelische Taufgesinnte, nach Menno Simons benannt; im 16. Jh. v. a. aus niederländischen und norddeutschen Täufergruppen hervorgegangene Religionsgemeinschaft. Die Mennoniten lehnen die Kindstaufe, jegliche Gewalt, Wehrdienst, Eidesleistung und Ehescheidung ab und vertreten die völlige Trennung von Staat und Kirche; vgl., u. a. Kleuting, Zeitalter, S. 192-194.

[30] Reformatorische Abspaltungsgruppe, die die Kindstaufe ablehnen, da keine in der Bibel genannte Person je in frühen Jahren getauft wurde; hauptsächlich deutsche Gruppe, vgl., ebd.

[31] Zemanek, Grotius, S. 646.

[32] Dass der bellum iustum bei Grotius eine Rolle spielt kann nur genannt werden; vgl. hierzu unten S. 14 inkl. Anm. 74; ferner Janssen, Dieter, Bellum Justum und Völkerrecht im Werk des Hugo Grotius, in: Lademacher, Horst/ Groenveld, Simon (Hrsg.), Krieg und Kultur. Die Rezeption von Krieg und Frieden in der Niederländischen Republik und im Deutschen Reich (1568-1648), Münster u. a. 1998, S. 129-154.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Hugo Grotius (1583-1645) und die Diplomatie als Mittel internationaler Beziehungen zur Friedensschaffung
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Diplomatie in den Internationalen Beziehungen
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
26
Katalognummer
V81457
ISBN (eBook)
9783638862226
ISBN (Buch)
9783638862271
Dateigröße
583 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hugo, Grotius, Diplomatie, Mittel, Beziehungen, Friedensschaffung, Diplomatie, Internationalen, Beziehungen
Arbeit zitieren
Johannes Henning (Autor:in), 2004, Hugo Grotius (1583-1645) und die Diplomatie als Mittel internationaler Beziehungen zur Friedensschaffung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81457

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