Inhaltsverzeichnis Seite
I Einleitung 3
II Hauptteil 4
2 Ziele der Umweltpolitik 4
2.1 Umweltpolitische Instrumente: Definition 4
2.2 Systematisierung umweltpolitischer Instrumente 5
2.3 Ordnungsrechtliche Instrumente 5
2.3.1 Umweltauflagen 6
2.3.2 Vorteile von Umweltauflagen 6
2.3.3 Nachteile von Umweltauflagen 7
2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen 8
2.4.1 Vorteile rechtlicher Rahmenbedingungen 8
2.4.2 Nachteile rechtlicher Rahmenbedingungen 8
2.5 Ökonomische bzw. marktwirtschaftliche Instrumente 9
2.5.1 Umweltabgaben 9
2.5.1.1 Vorteile von Umweltabgaben 10
2.5.1.2 Nachteile von Umweltabgaben 10
2.5.2 Umweltlizenzen 10
2.5.2.1 Vorteile von Umweltlizenzen 11
2.5.2.2 Nachteile von Umweltlizenzen 11
2.5.3 Glocken- und Blasenpolitik und Ausgleichspolitik 12
2.6 Sonstige Instrumente 12
2.6.1 Staatliche Instrumente 12
2.6.2 Organisatorische Instrumente 12
2.6.2.1 Betriebliches Umweltmanagement 13
2.6.2.2 Umwelt- Audits 13
2.6.3 Verhandlungslösungen 14
2.6.4 Umweltethik 14
2.6.5 Freiwillige Selbstverpflichtungen 15
2.7 Probleme und Grenzen 15
2.7.1 Globale Dimension 15
2.7.2 Konflikt zwischen internationalem Handel und Umweltschutz 16
2.7.3 Die ökonomische Lage 16
2.7.4 Der politische Entscheidungsprozess 16
2.7.5 Erarbeitung umweltpolitischer Indikatoren 17
2.7.6 Ethische Dimension 17
III Zusammenfassung/Ausblick 18
IV Literaturverzeichnis 20
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I Einleitung
Umwelt wurde lange Zeit als ein öffentliches Gut betrachtet, das jedem uneingeschränkt und kostenlos zur Verfügung steht. Auch die Industrie nutzte Umweltressourcen zur Herstellung von Gütern, ohne einen Preis dafür zu bezahlen. Dies führte jedoch in vielen Fällen zu negativen externen Effekten: Durch den Verbrauch von Rohstoffen und Energie entstanden Umweltprobleme, die Kosten verursachten und der Allgemeinheit Nachteile brachten, den Verursachern jedoch nicht angerechnet wurden.
Mittlerweile greift der Staat regulierend ein, um diesem Marktversagen entgegen zu steuern. Ihm stehen hierfür eine Vielzahl von Instrumenten wie Steuern, Richtlinien, Subventionen, Sanktionen oder multilaterale Abkommen zur Verfügung. Da jedoch staatliche Auflagen zur Verminderung von Umweltauswirkungen in der Regel Kosten bei den Betroffenen verursachen, entstehen Zielkonflikte zwischen den ökonomischen Interessen der Verursacher auf der einen Seite und den ökologischen Zielen der Politik auf der anderen Seite. Umweltpolitik steht also vielfach vor dem Dilemma, einen sinnvollen Ausgleich zwischen dem wirtschaftlichen Interesse und der Erhaltung unserer Lebensgrundlage zu finden.
In dieser Hausarbeit sollen exemplarisch einige Instrumente vorgestellt werden, mit denen die Ziele der Umweltpolitik umgesetzt werden können. Neben ihren Wirkungen sollen auch die Vor- und Nachteile der jeweiligen Instrumente beschrieben werden und in einem Ausblick zusammenfassend in Hinblick auf ihre Handhabbarkeit in der politischen Praxis beleuchtet werden. .
Da das Thema Umweltpolitik sehr komplex ist und sich gerade in den letzten Jahren sehr stark entwickelt und segmentiert hat, erhebt die Arbeit keinen Anspruch auf Vollständigkeit und beleuchtet lediglich den Teilaspekt „Instrumente“.
3
II Hauptteil
2 Ziele der Umweltpolitik
Staatliche Umweltpolitik wird definiert als die Gesamtheit von Maßnahmen, die „den Zustand der Umwelt so erhalten und verbessern, dass bestehende Umweltschäden vermindert und beseitigt werden, Schäden für Mensch und Umwelt abgewehrt werden, Risiken für Menschen, Tiere und Pflanzen, Natur und Landschaft, - Umweltmedien und Sachgüter minimiert werden und Freiräume für die Entwicklung der künftigen Generationen sowie Freiräume für die Entwicklung der Vielfalt von wildlebenden Arten sowie Landschafträumen erhalten bleiben und erweitert werden.1 Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nennt als vorrangige Umweltqualitätsziele2 der Bundesrepublik Deutschland die Reinhaltung der Luft und den Schutz der Erdatmosphäre, den Gewässerschutz, den Lärmschutz sowie die Flächennutzung/ Bodenschutz.3
2.1 Umweltpolitische Instrumente: Definition
Umweltpolitische Instrumente werden definiert als „die Gesamtheit von Maßnahmen, die der Staat einsetzt, um seine umweltpolitischen Ziele unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen.“ 4 Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel ordnungsrechtliche, ökonomische sowie marktwirtschaftliche Instrumente. 5 Durch den Einsatz umweltpolitischer Instrumente sollen die Kosten für umweltschädliche Produkte erhöht werden, indem das vorher kostenlose Gut Umwelt einen Preis bekommt. Dies soll den Effekt haben, dass der Produzent künftig weniger schadstoffintensive Produktionsprozesse wählt und die höheren Kosten über den Preis an den Endverbraucher weitergibt. Damit wird das umweltschädlich hergestellte Gut verteuert und führt auf der Konsumentenseite dazu, dass das Produkt weniger nachgefragt wird. Somit steuert der Staat mit Hilfe umweltpolitischer Instrumente Angebot und Nachfrage.
1 Umweltbericht 2004 des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
2 „Umweltqualitätsziele charakterisieren einen angestrebten Zustand der Umwelt. Sie verbinden einen naturwissenschaftlichen Kenntnisstand mit gesellschaftlichen Wertungen über Schutzgüter und Schutzniveaus. Umweltqualitätsziele werden objekt- oder medienbezogen für Mensch und/oder Umwelt bestimmt und sind an der Regenerationsrate wichtiger Ressourcen oder an der ökologischen Tragfähigkeit, am Schutz der menschlichen Gesundheit und an den Bedürfnissen heutiger und zukünftiger Generationen orientiert.“ Zit. nach Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/umweltqualitaetsziele/uqzderregierung.html, aufgerufen am 15.01.2006.
3 Vgl. http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/umweltqualitaetsziele/uqzderregierung.html, aufgerufen am 15.01.2006
4 Zit. nach Koch, W. A. S./Czogalla, C. : Grundlagen der Wirtschaftspolitik. Stuttgart 2004, S. 375.
5 Koch/Czogalla, Seite 376.
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2. 2 Systematisierung umweltpolitischer Instrumente
Umweltpolitische Instrumente können nach unterschiedlichen Kriterien systematisiert werden, zum Beispiel nach dem Verursacher- bzw. Gemeinlastprinzip oder danach, ob sie mit öffentlichen Einnahmen und Ausgaben verbunden sind. Im Folgenden stelle ich die Systematisierung von Koch/Czogalla dar. Sie unterteilt nach der ökonomische Strategie, den umweltpolitischen Prinzipien, der Frage nach fiskalischen oder nicht-fiskalischen Maßnahmen sowie nach einem ökonomisch-ökologischen Ansatz.
Bei der ökonomischen Strategie steht die Frage im Vordergrund, ob eine Mengenlösung in Form von Umweltauflagen und -Lizenzen oder eine Preislösung, bei der vom Staat Abgaben für die Nutzung von Umweltressourcen erhebt, angestrebt wird. Bei den umweltpolitischen Prinzipien geht es darum, ob die umweltpolitischen Instrumente dem Verursacherprinzip (Umweltauflagen, -Lizenzen oder Umweltabgaben); dem Gemeinlastprinzip (öffentliche Umweltschutzmaßnahmen sowie umweltbezogene Forschungs- und Entwicklungsförderung); dem Kooperationsprinzip (Branchenabkommen) oder dem Vorsorgeprinzip (enthält implizit alle Prinzipien) folgen. Bei der Einteilung in fiskalische/ nicht-fiskalische Maßnahmen unterscheidet man zwischen fiskalischen Instrumenten (Umweltlizenzen, Umweltabgaben, öffentlicher Umweltschutz in Form von umweltgerechtem Verkehrswegebau, Gewässersanierung, kommunalen Entsorgungsmaßnahmen und Finanzierung institutionellen Gewässerschutzes) und den nicht-fiskalischen Instrumenten (Ver- und Gebote sowie die Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen). Beim ökologisch-ökonomischen Ansatz steht die Frage im Vordergrund, an welcher Stelle des Kreislaufsystems die umweltpolitischen Instrumente ansetzen - beim Verbrauch natürlicher Ressourcen, bei der Schadstoffabgabe, bei der natürlichen Regenerationsfähigkeit von Ökosystemen oder dem Recycling.
Koch/Czogalla teilen in ihrer Systematisierung die umweltpolitischen Instrumente wiederum in ordnungsrechtliche Instrumente, ökonomische bzw. marktwirtschaftliche Instrumente und sonstige Instrumente ein, die im Folgenden detailliert dargestellt werden sollen.
2.3 Ordnungsrechtliche Instrumente
Zu den ordnungsrechtlichen Instrumenten zählen Umweltauflagen in Form staatlicher Gebote und Verbote sowie das Festlegen rechtlicher Rahmenbedingungen wie Zulassung- Anmelde- und Anzeigenverfahren; Umwelthaftung; Umwelthaftpflichtversicherung, Umweltkontrolle und Umweltberichterstattung.
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2.3.1 Umweltauflagen
Umweltauflagen basieren auf dem Verursacherprinzip. Sie werden definiert als „Verhaltens-vorschriften, die den (potenziellen) Verursacher von Umweltschäden zwingen sollen, seine umweltschädigenden Aktivitäten zu reduzieren (Gebote) oder ganz einzustellen (Verbote).“ 6 Umweltauflagen geben dem Unternehmer also bestimmte umweltbezogene Verhaltensvorschriften auf. Hält er sich nicht an die Vorschriften, muss er eine ordnungsrechtliche Strafe zahlen. Bei Umweltauflagen wird die Umweltbelastung verringert, indem sich der Unternehmer die Auflagen einhält, um seine externen Kosten zu verringern bzw. zu vermeiden. Umweltauflagen gibt es in Form von Ge- und Verboten. Während bei Verboten umweltschädigendes Verhalten des Verursachers völlig unterbinden 7 sollen, wird bei Geboten nur vorgeschrieben, in welchem Umfang Umweltbelastungen noch zulässig sind. 8 Beispiele für Umweltauflagen sind die Festsetzung von Grenzwerten (Emissionsauflagen), Auflagen bei Genehmigungsverfahren für Anlagen, Qualitätsanforderungen für Produkte (Produktstandards), Produktnormen, Mengenlimitierungen oder Ansiedlungsverbote. Bei Emissionsauflagen soll das Umweltziel durch Vorgabe der maximal zulässigen Emissionsmengen pro Verursacher erreicht werden: Durch die Festsetzung der Emissionsgrenzwerte soll der Verursacher dazu gebracht werden, Maßnahmen zur Vermeidung zu ergreifen. 9 Emissionsauflagen verpflichten zur Reduzierung von Emissionen und die Einhaltung bestimmter Produktnormen. Zu den Umweltauflagen des Produktionsprozesses zählen beispielsweise Verbote für die Verwendung bestimmter umweltbelastender Substanzen 10 oder Vorschriften zur Anwendung von umweltfreundlichen Stoffen sowie Festlegungen zur Einhaltung der anzuwendenden Technologien. Umweltauflagen der Produktion sind Produktionsmengenlimitierungen. Dem Unternehmer wird vorgegeben, in welchem Umfang er ein Produkt herstellen darf.
2.3.2 Vorteile von Umweltauflagen
Die schnelle Wirksamkeit und große Praktikabilität zählen zu den Vorteilen von Umweltauflagen: Auflagen wirken sofort und können bei akuten Gefährdungen schnell umgesetzt werden. Angestrebte Umweltziele wie Emissionsziele können schnell erreicht werden, da die einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte direkt zu einer Verringerung der Schafstoffemission
6 Koch/Czogalla, S. 377.
7 Verbote werden bei besonders gefährlichen Umweltbeeinträchtigungen, zum Beispiel bei extrem schädlichen Stoffen wie dem Insektizid DDT, ausgesprochen.
8 Beispiele für Gebote sind Emissionsauflagen, Umweltauflagen des Produktionsprozesses, der Produktion, der Behandlung verbleibender Produktions- und Konsumptionsrückstände sowie konsumtive Nutzung von Gütern.
9 Beispiele für Emissionsauflagen in der Bundesrepublik Deutschland sind die Großfeuerungsanlagenverordnung, die Technische Anleitung Luft (TA Luft) sowie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
10 Es darf zum Beispiel nur eine bestimmte Menge eines Produktionsstoffes verwendet werden.
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Arbeit zitieren:
M.A. Kathrin Tauras, 2006, Instrumente der Umweltpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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