2
Vorwort
1. Einleitung 6 2. Professionelle Soziale Arbeit 7 2.1 Begriffliche Annährung 7 2.1.1 Was ist Soziale Arbeit? 7 2.1.2 Was sind Professionen? 10 2.2 Die Professionalisierungsdiskussion 13 in der Sozialen Arbeit 2.2.1 Aktuelle Professionalisierungsdiskussion 13 2.2.1 Historische Entwicklung der 20
Professionalisierungsbemühungen 2.3 Soziale Arbeit zwischen Therapieleistung 25 und Konsensbeschaffung 3. Sexueller Kindesmissbrauch 30 3.1 Definitionskriterien 30 3.1.1 Erklärungsmodelle 33 3.1.2 Die Strategien der Täter 35 3.1.3. Die Folgen sexuellen Missbrauchs 37 3.2 Jugendhilfe im Rechtsstaat 40 3.2.1 Elternrecht, Elternpflicht und das 40 Staatliche Wächteramt 3.2.2 Die Rechte das Kindes 43 3.2.3 Die Kinder- und Jugendhilfe 45 3.2.4 Verstärkung des Schutzauftrags 49 der Kinder- und Jugendhilfe
3
3.3 Konsequenzen und Herausforderungen 55 für die Praxis 4. Professionelle Soziale Arbeit 59
mit sexuell missbrauchten Kinder 4.1 Die Beratungsstelle „Neue Wege“ in Bochum 59 4.1.1 Historische Entwicklung 59
4.1.2 Aufgaben, Angebote, Schwerpunkte 60 4.1.3 Das Team der Beratungsstelle und 61
die Leistungen der Kinderschutzambulanz 4.2 Soziale Arbeit mit sexuell missbrauchten Kindern 62
zwischen Therapieleistung und Konsensbeschaffung 5. Fazit 67
Literaturverzeichnis 69
4
Vorwort
Sexueller Kindesmissbrauch, Vernachlässigung und Misshandlung sind kein neuer Trend, sondern durchziehen die Geschichte der Menschheit wie ein roter Faden. Auch gegenwärtig erregen immer wieder spektakuläre Schlagzeilen die berechtigte Empörung und Aufregung der Öffentlichkeit. Erst seit den 80er Jahren und durch das Engagement betroffener Frauen rückt das einstige Tabuthema mehr und mehr ins öffentliche Bewusstsein. Fehlende deutschsprachige Fachliteratur und mangelnde Handlungskonzepte trugen dazu bei, dass selbst ganz offensichtliche Fälle des sexuellen Missbrauchs an Kindern nicht öffentlich gemacht wurden. Durch die Arbeit der Kinderschutz- und Frauenbewegung entstanden erste spezialisierte Anlauf- und Beratungsstellen. Therapeutische Bewältigungshilfen, Prävention und Aufklärung wurde angeboten. Es galt sexuellen Kindesmissbrauch nicht mehr als Randerscheinung oder Kavaliersdelikt wahrzunehmen. Die schmerzliche Situation der Opfer sollte nicht länger verharmlost oder verdrängt werden, sondern wurde als potentielle Belastung und Beschädigung ihrer Persönlichkeit wahrgenommen. Die ersten Spezialberatungsstellen gegen sexuellen Missbrauch zielten unter anderem auf die Sensibilisierung der Jugendhilfeeinrichtungen und deren Mitarbeiter. Zudem gaben sie den Anstoß, dieses Gewaltphänomen in konzeptionelle Planungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu integrieren. Die Regeleinrichtungen waren angesichts des wachsenden Problembewusstseins und der steigenden Nachfrage an professioneller Beratung und Unterstützung, auf die Spezial- und Fachberatungsstellen angewiesen. Die Jugendhilfe wurde ausdrücklich aufgefordert, ihren gesetzlichen Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche mit sexuellen Gewalterfahrungen offensiv wahrzunehmen und ihre Handlungskonzepte auf die Bedürfnisse und Problemlagen der Betroffenen auszurichten. Die Tatsache des Ausmaßes der sexuellen Gewalttaten an Kindern durch vertraute Personen ist nicht zu leugnen. Enders zu Folge ist auch heute noch das Fachwissen und die Handlungskompetenz im Umgang mit dieser Prob- lematik unzureichend. Für viele Fachkräfte gehört die Arbeit mit sexuell
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missbrauchten Kindern und Jugendlichen zu den anspruchvollsten Tätigkeiten im Aufgabenspektrum der Sozialen Arbeit. Eine hohe persönliche Belastung, starke Unsicherheitsgefühle, schwierige Arbeitsbedingungen und mangelnde Handlungsleitlinien, können die Handlungsspielräume der Fachkräfte stark einschränken. Aufgrund dessen ist professionelles Handeln in akuten und chronischen Krisensituationen von Kinder und Familien, sowie ein professionelles Selbstverständnis, für die Soziale Arbeit von großer Bedeutung, um in Fällen von Kindeswohlgefährdung kompetent und angemessen helfen zu können.
Durch mein Praktikum in der Fachberatungsstelle „Neue Wege“ konnte ich einige Erfahrungen hinsichtlich der Arbeit mit missbrauchten Kindern sammeln. Und mir wurde sehr schnell klar, dass nicht nur das Wissen um ein so komplexes Thema wie des sexuellen Kindesmissbrauchs notwendig ist, um professionelle Hilfe und Unterstützung leisten zu können. Neben der Orientierung am Wohl des Kindes und der Hilfen für Familien sind das Handeln im Kontext gesetzlicher Regeln, die Erarbeitung individueller Gefährdungseinschätzungen, die Kooperation mit anderen Einrichtungen und Diensten, strukturiertes und lösungsorientiertes Handeln sowie die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung, weitere Voraussetzungen für professionelles, strukturiertes und reflektiertes Handeln im Hilfeprozess. Doch in nahezu allen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit können die Fachkräfte mit den verschiedensten Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung in Berührung kommen. Angesichts der Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetztes und des damit einhergehenden erweiterten Schutzauftrages der freien Träger, ist auch die Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Jugendhilfe erforderlich Es gilt (drohende) Kindeswohlgefährdung möglichst frühzeitig wahrnehmen und erkennen zu können und das weitere Handlungsvorgehen darauf abzustimmen.
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1. Einleitung
In der vorliegenden Arbeit möchte ich der Frage nachgehen, wie professionelle soziale Arbeit zwischen Therapieleistung und Konsensbeschaffung mit sexuell missbrauchten Kindern aussehen kann.
Ausgehend von einer allgemeinen Begriffsbestimmung, der Sozialen Arbeit und der Profession, soll im Weiteren an Hand der Professionstheorien die besondere Handlungskompetenz der Professionellen Sozialen Arbeit herausgearbeitet werden. Der daran anschließende Teil befasst sich mit dem komplexen Problemfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs. Zur adäquaten und kompetenten Hilfe für Opfer sexueller Gewalt gehört auch das Wissen um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit einhergehenden Handlungsmöglichkeiten.
Nach einer allgemeinen Erläuterung der Elternverantwortung und der Rechte des Kindes werden die Aufgaben der Jugendhilfe und die Erweiterung des Schutzauftrages im Zuge der Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetztes dargestellt.
Die Vorstellung der Beratungsstelle „Neue Wege“ bildet dann den Bezug zur Praxis, um im abschließenden Teil die Professionelle Soziale Arbeit mit sexuell missbrauchten Kindern, an Hand einiger Fälle herauszuarbeiten. In der deutschen Sprache wird hauptsächlich die rein männliche Form in der Schreibweise gebraucht, auf eine ständige Berücksichtigung beider Ge- schlechter wurde zugunsten der Lesbarkeit verzichtet
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2. Professionelle Soziale Arbeit
2.1 Begriffliche Annährung 2.1.1 Was ist Soziale Arbeit?
Will man den Gegenstand der Sozialen Arbeit erklären, stößt man schon beim Begriff selbst auf Schwierigkeiten. In der Vergangenheit (ab Mitte des 19. Jh.) wurde von „Armenfürsorge“ und mit Beginn der beruflichen Sozialen Arbeit von „Wohlfahrtspflege“ gesprochen. Gegenwärtig tauchen in der Literatur die Begriffe „Sozialarbeit“, „Sozialpädagogik“ und „Soziale Arbeit“ auf. Einigkeit über einen von Allen akzeptierten Begriff herrscht jedoch derzeitig nicht. .Auch wenn die historischen Wurzeln der Sozialarbeit (klassische Wohlfahrtspflege) und der Sozialpädagogik (Jugendhilfe,pflege) unterschiedlich sind, so ist eine strikte Differenzierung der Ausbildungswege und -inhalte, der Praxisfelder und Berufgruppen zu Beginn des 21. Jh. nicht (mehr) zu beobachten.
Auf Grund dessen wird im Folgenden der Begriff „Soziale Arbeit“ Verwendung finden, dieser meint sowohl „Sozialarbeit“ als auch „Sozialpädagogik“.
Damit ist der Gegenstand der Sozialen Arbeit jedoch noch nicht erklärt und eine genaue und verständliche Bestimmung erweist sich als schwierig oder gar unmöglich. „Soziale Arbeit kann als Praxissystem, also als Beratung, Unterstützung und Hilfe offerierendes Arbeitsfeld moderner Gesellschaften, als Theoriegebäude oder Wissenschaft, als Beruf oder aber als ein in sich stark gegliedertes, mehr oder weniger geschlossenes Subsystem ausdifferenzierter Gesellschaften verstanden werden“ 1 Adressaten können Einzelne, Gruppen, Familien, Gemeinden oder auch ganze Stadtteile sein. Somit richtet sie sich an alle Personen und Gruppen, unabhängig vom Alter oder der sozialen Schicht, welche von einer Notsituation betroffen oder bedroht sind und in ihrer individuellen Entwicklung ei-
1 Thole, 2005, S. 16
8
ner Förderung oder Begleitung bedürfen. Soziale Arbeit bietet „Lebensweltergänzende, -unterstützende und ersetzende Hilfen“ an. 2 Die Ziele sind ebenso komplex wie die Handlungsfelder, es geht beispielsweise darum, soziale Problemlagen, zu erkennen und aufzudecken und deren Entstehung vorzubeugen. Die Bewältigung von persönlichen und gesellschaftlich bedingten Schwierigkeiten, die Erschließung und Vermittlung persönlicher, materieller und institutioneller Hilfen gehören ebenso zu ihren Zielen, wie die Befähigung soziale Rechte und Angebote, Verantwortung, Eigenständigkeit und Toleranz wahrzunehmen. Soziarbeiter können in Beratungsstellen, Krankenhäusern, Psychiatrien, in Arbeits-, Gesundheits-, und Jugendämtern, in Heimen und im Justizwesen angestellt sein - um nur einige Arbeits- und Handlungsfelder zu nennen. Somit lässt sie „[…] sich weder durch eindeutig abgegrenzte Problemlagen/Arbeitsfelder (Stichwort „diffuse Allzuständigkeit“) noch durch einen exklusiven methodischen Zugang hinreichend bestimmen. Was jeweils als Sozialarbeit/Sozialpädagogik gilt, hat sich in unterschiedlichen Konfliktlagen und Aufgaben historisch entwickelt.“ 3
So ist Soziale Arbeit zum Beispiel nach Kleve aus gesellschaftstheoretischer Sicht notwendig geworden. Die Gründe dafür sieht er in den durch die Modernisierung der Gesellschaft sich auflösenden Familienverbänden und der „Zersplitterung“ der Gesellschaft in unterschiedliche Funktionssysteme. 4 Die gegenseitige Hilfe in Familien untereinander ist nicht mehr gegeben, die Funktionssysteme Recht, Wissenschaft, Politik etc. können die Teilhabe des Einzelnen gefährden, da von ihnen die Verteilung der Güter ausgeht. Somit sieht Kleve die Moderne Gesellschaft als Produzent einer Vielfalt von Problemen, die die „klassischen Professionen“ 5 nicht mehr bearbeiten können. Diesen widmet sich die Soziale Arbeit mit ihrer „multidimensionalen, ganz- 2 Thole,2005, S. 16
3 vgl. B. Dewe/H.-U. Otto, 2001, S. 1969
4 N. Luhmann bezeichnet die moderne Gesellschaft als „funktional ausdifferenziert Gesell
schaft“, (Luhmann, 1984)
5 gemeint sind Arzt, Richter, Wissenschaftler
9
heitlichen Perspektive“ 6 Das sah schon Alice Salomon, wenn sie davon sprach, dass Soziale Arbeit sich mit der Einheit des Menschen zu befassen habe.
Auch wenn eine Expansion der Ausbildungsstätten und des psychosozialen Versorgungssystems und im Zuge dessen des Aufgaben- und Methodenspektrums der Sozialen Arbeit zu beobachten ist, herrscht gegenwärtig immer noch Unklarheit über das spezifische Aufgabenfeld und das notwendige Wissen und Können des Sozialarbeiters. Die gesellschaftlichen Umbrüche der 70er Jahre und eine damit einhergehende Institutionalisierung und Verrechtlichung sozialer Dienstleistungen (Soziale Arbeit wurde staatlich erwartbare Leistung), die Einführung der Fachhochschulen zur Anhebung des Ausbildungsniveaus im Sinne eines Studiums konnten eben so wenig zum eigenen Selbstverständnis und zur gesellschaftlichen Anerkennung beitragen, wie die in Folge des so genannten „Psychobooms“ aufgekommene Therapiewelle der 80er Jahre oder die Konzentration auf Profilschärfung und Qualitätssicherung seit Anfang der 90er. 7 Angesichts der disziplinären Verortung von Soziapädagogik und Sozialarbeit, sind zunächst zwei entgegen gesetzte Hauptströmungen in der Theoriebildung zu erkennen.
Einerseits wird die Soziale Arbeit als Teildisziplin der Erziehungswissenschaft definiert. Demnach wären die Anliegen der Sozialen Arbeit der wissenschaftlichen (Sozial-)Pädagogik als deren Leitwissenschaft unter zu ordnen. Vertreter dieser Theorierichtung besitzen einen stärkeren universitären Bezug. Es sind beispielsweise Thiersch, Merten, Thole, Hamburger. Im Gegensatz dazu sieht die zweite Strömung die Soziale Arbeit als eigenständige Wissenschaft. Hier wird versucht unter Rückgriff auf ältere Für-sorgetheorien eine eigene Sozialarbeitswissenschaft zu entwickeln und an die internationale Tradition des „social Work“ anzuknüpfen. Als Vertreter
6 vgl. H. Kleve, 2000, S. 21ff.
7 Vgl. Dewe/Ferchhoff/Scherr/Stüwe, 1993, Gildemeister 1992
10
dieser Strömung wären z. B. Staub-Bernasconi, Klüsche, und Wendt zu nennen. Diese Strömung ist eher an den Fachhochschulen und in der Praxis zuerkennen. 8 Die Professionalisierung schwebt quasi über diesen beiden Theoriebildungen.
Eine weitere dritte Theorierichtung begreift die Soziale Arbeit als eine sich entwickelnde Profession., „[…] mit einem spezifischen Fallverständnis innerhalb der Sozialwissenschaften.“ 9
Dieser professionstheoretische Ansatz wird angesichts des Themenschwerpunktes dieser Arbeit im Folgenden weiter ausgeführt. Aufgrund dessen soll zunächst geklärt werden, was mit dem Begriff „Profession/Professionen“ gemeint ist. Was ist das „Besondere“ an Professionen? Welche gesellschaftliche Bedeutung besitzen sie? 2.1.2 Was sind Professionen?
Aus soziologischer Perspektive gelten als Professionen Dienstleistungsberufe, welche „ein systematisch entwickeltes wissenschaftliches Wissen auf Praxisprobleme anwenden, die von herausragender Bedeutung sowohl für die betroffenen Klienten als auch für die Gesellschaft sind.“ 10 Professionen sind Berufe eines besonderen Typs, gehobene Berufe. Im Gegensatz zu anderen Berufen zeichnen sie sich durch eine lange akademische Ausbildung, eine bessere Bezahlung und eine größere Entscheidungsfreiheit in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit aus.
Aus „berufsstruktureller Perspektive“, konzentriert sich das funktionalistische Professionsmodell auf die Beschreibung der gesellschaftlichen Funktion und der Merkmale von Professionen. Demzufolge besitzen Professionen nach Heiner folgende sieben Merkmale.
8 Knoll, 2000, S. 23-38; Mühlum, 2004, S. 9-12
9 Knoll, 2000, S. 23
10 Merten/Olk 1996, S. 572
11
1. Ein i. d. R. wissenschaftlich fundiertes Sonderwissen, eine „spezielle Expertise“, auf dessen Grundlage und berufsspezifischer Handlungskompetenz sie bestimmte Aufgaben erledigen können; 2. Eine „lange, theoretisch fundierte, akademische Ausbildung“, da dieses Sonderwissen spezielle Verfahren der Aneignung erfordert 3. Eine „abgegrenzte Kompetenzdomäne“ („exklusives Handlungskompetenzmonopol“), Professionen sind für ihr Tätigkeits- und Aufgabenfeld selbst zuständig;
4. Eine „am Gemeinwohl ausgerichtete Handlungsorientierung“, ihre Handeln ist für die Gesellschaft oder den Einzelnen von zentraler oder sogar existentieller Bedeutung;
5. Eine „Professionsautonomie“, die Regelung und Kontrolle der Berufsausübung und -ausbildung geschieht über berufsständische Organisationen wie Ärztekammern, Anwaltskammern, Berufsverbände etc.
6. Eine große Entscheidungsfreiheit der einzelnen Fachkräfte im Rahmen der professionellen Standards, d. h. die Berufsausübung geschieht unabhängig von fachfremden Weisungen; 7. Ein „bestimmtes kodifiziertes berufliches Ethos“ (Code of Ethiks), der Professionelle verpflichtet sich auf die in diesem Kodex festgehaltenen Prinzipien, diese sollen ein berufliches Handeln zum Wohle des Klienten und im Interesse des Gemeinwohls sichern. Angesichts dieser Merkmale, die im Bezug auf die klassischen Professionen Jurisprudenz, Medizin und Theologie entwickelt wurden, ist es nur wenigen Berufen gewährt sich als „Profession“ zu bezeichnen. 11 Diese klassischen Professionen oder „stolzen Professionen“ 12 , wie Schütze sie bezeichnet, haben in Deutschland bis weit ins 19. Jahrhundert die Vorstellung von Professionen als Berufe eines besonderen Typs geprägt. Der besondere Status liegt vor allem darin, dass sie sich auf wesentliche gesellschaftliche Handlungsproblemfelder beziehen. Somit repräsentieren die
11 vgl. Heiner, 2004,
12 Schütze, 1992, S. 166
12
klassischen Professionen „das Verhältnis zu Gott (Theologie), zu anderen Menschen (Recht) und zu sich selbst (Medizin)“ 13
Rudolf Stichweh sieht die gesellschaftsgeschichtliche Bedeutung der Professionen im Übergang von der ständischen Gesellschaft zur funktional ausdifferenzierten Gesellschaft, bzw. in dem Wandlungsprozess von Ständen zu „Berufsständen mit funktionaler Zuständigkeit.“ 14 Dewe und Otto setzen die Entstehung der Professionen mit der Entstehung der Wirtschaftsgesellschaft gleich: „spezialisiertes Wissen wurde vermarktbares Eigentum“ 15 Diese machttheoretische Perspektive bezeichnet Professionen als „Ergebnis eines erfolgreich durchgeführten Mittelschicht-Projekts“, da es ihnen durch die Kontrolle der entsprechenden Märkte gelungen ist, Anerkennung, Ansehen, Einkommen, Autonomie etc. in ihrer Tätigkeit zu erreichen. 16
Der funktionalistische und der machtheoretische Ansatz dominierten die deutschsprachige Professionalisierungsdiskussion in den 60er und 70er Jahren. Dabei ging es hier vornehmlich um die Anhebung des Ausbildungs-und Prestigeniveaus. Professionalisierung wurde mit Akademisierung und Verwissenschaftlichung gleichgesetzt. Daheim zu Folge wurden diese Modelle größtenteils aus den USA übernommen, vor allem von Parsons (1939,1952, 1968) funktionalistisch ergänzt und z.B. von Larson (1977) machttheoretisch erweitert. Historisch betrachtet gelten diese Modelle als überholt, da sie die Professionalisierungsdiskussion auf eine rein „legitima- tions-und standespolitische Debatte“ reduzieren und Soziale Arbeit im Sinne eines Aufstiegsprojekts begreifen. 17 Zudem wurde unter anderem auch auf die Gefahr hingewiesen, dass die professionelle Macht auch gegen die Klienten gerichtet werden könne („Entmündigung durch Experten“).
13 Combe/Helsper, 1996, S. 15
14 Stichweh, 1996, S. 52
15 Otto, 2001, S. 1403
16 Daheim, 1992, S. 23
17 Gildemeister, 1992, S.210
13
„Professionalisierung wurde in dieser Perspektive vor allem als eine Ausweitung expertokratischer Kontrollformen […] bestimmt.“ 18 Die seit den 80er Jahren aufkommende neue Professionalisierungsdiskussion innerhalb der sozialen Arbeit, die im Folgenden dargestellt werden soll, konzentriert sich demgegenüber auf die Strukturprobleme sozialpädagogischer Tätigkeit. Ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken nun die „ambivalenten Binnenstrukturen und die Logik professionellen Handelns“ 19
2.2 Die Professionalisierungsdiskussion in der Sozialen Arbeit 2.2.1 Aktuelle Professionalisierungsdiskussion
Besonders drei theoretische Ansätze bestimmen die neuere Diskussion: Der systemtheoretische, insbesondere nach Luhmann und Stichweh, der symbolisch-interaktionistische, unter anderem Hughes, Glaser, Schütze und der strukturtheoretische nach Oevermann. 20
Im Folgenden sollen lediglich der strukturtheoretische Ansatz Oevermanns und das interaktionistische Professionsmodell Schützes vorgestellt werden, da diese für den professionstheoretischen Diskurs der Sozialen Arbeit von Bedeutung sind und sich das weitere Professionsverständnis dieser Arbeit in erster Linie an beiden Überlegungen orientiert. Im Hintergrund des strukturtheoretischen Ansatzes Oevermanns steht das Modell des „Idealtypus“ Max Webers. Demnach müssen professionell Handelnde die spezifischen Vorraussetzungen des Expertenwissens, der Ge-meinwohlorientierung und der Autonomie des Berufes erfüllen. Des Weiteren begreift Oevermann Professionen als den „gesellschaftlichen Struktur-ort der systematischen Erzeugung des Neuen“ 21 und der Krisenbewältigung
18 Helsper/Krüger/Rabe-Kleberg, 2000, S. 6
19 Dewe/Ferchhoff/Scherr/Stüwe, 1993, S. 24
20 vgl. Helsper/Krüger/Rabe-Kleberg, 2000
21 Oevermann, 1996, S. 81 f
14
und bezieht dabei das professionelle Handeln auf drei gesellschaftliche Handlungsproblemfelder bzw. Foki. Zunächst nennt Oevermann „die Aufrechterhaltung und Gewährleistung einer kollektiven Praxis von Recht und Gerechtigkeit […] einerseits und die Aufrechterhaltung und Gewährleistung von leiblicher und psychosozialer Integrität des einzelnen im Sinne eines geltenden Entwurfs der Würde des Menschen andererseits.“ Dabei thematisiert er zugleich das Spannungsverhältnis dieser beiden Problemfoci entsprechend der widersprüchlichen Einheit von Individuum und Gesellschaft. Der dritte Focus professionalisierter Tätigkeit resultiert nach Oevermann aus der zunehmenden gesellschaftlichen Differenzierung und Rationalisierung im Zuge dessen sich die Entwürfe von Normalität und deren Legitimation ausdifferenzieren. Somit benennt er als weiteren Problembereich „die methodische und explizite Überprüfung von [diesbezüglichen] Geltungsfragen und -ansprüchen unter der regulativen Idee der Wahrheit.“ 22 Es sind also diese drei gesellschaftlichen Handlungsproblemfelder Konsensbeschaffung bzw. Legitimationsbeschaffung insbesondere im Bereich des politischen und rechtlichen Handelns, Therapieleistung bezogen auf die physische und psychosoziale Integritätsbeschaffung und Wahrheitsfindung im Sinne einer überprüfbaren Bearbeitung von Geltungsfragen, im Zuge derer sich die klassischen Professionen (Jurisprudenz, Medizin, Theologie/Wissenschaft) herausbildeten.
Die Funktion der Professionen, zur sozialen Stabilität und zum Konsens bei zu tragen, resultiert aus ihrer Aufgabe, gesellschaftliche Werte zu verwirklichen, die sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft von Bedeutung sind. Sie haben das Recht, einen entscheidenden Eingriff in die Lebenspraxis des Klienten vorzunehmen, wenn es um die Bearbeitung existentieller Probleme geht, die der Klient nicht aus eigener Kraft oder mit privater Hilfe zu bewältigen vermag. Sie zielen auf de Sicherung, Widerherstellung oder Förderung der Autonomie der Lebenspraxis des Klienten.
22 Oevermann, 1996, S. 88 ff.
15
Den spezifischen Problemlösungsmodus des professionellen Handelns sieht Oevermann „in der Kombination von universalisierter Regelanwendung auf der Grundlage wissenschaftlichen Wissens und der einfühlsamen Erkundung der Besonderheiten des Einzelfalles, dem ´hermeneutischen Fallverstehen´“ 23 . „Diese Gleichzeitigkeit von Theorieverstehen und Fallverstehen ist grundlegend für die Logik des professionellen Handelns.“ 24 Auf der Grundlage der „stellvertretenden Deutung“ ist es möglich, dass der Professionelle sich auf den Sonderwissensbestand der fundierenden Wissenschaften bezieht und dies mit seinem Klienten aushandelt. Der Professionelle agiert im Interesse des Klienten unabhängig von wirtschaftlichen Eigeninteressen und autonom gegenüber administrativer Kontrolle. Des Weiteren ist nach Oevermann die Bearbeitung lebenspraktischer Probleme des Klienten auf Grundlage wissenschaftlichen Wissens durch die widersprüchliche Einheit von Entscheidungsdruck und Begründungzwang geprägt. Auch die Beziehung zwischen dem Professionellen und seinem Klienten charakterisiert er als widersprüchliche Einheit nämlich von diffusen und rollenförmigen Elementen. 25
Der Lösungsentwurf einer stellvertretenden Deutung ist stets Ergebnis eines kreativen Aktes und nach Oevermann nicht nur aus dem verfügbaren wissenschaftlichen Wissen abzuleiten. „Schöpferisches Tun wie die stellvertretende Deutung kann man nicht standardisieren und professionelles Handeln lässt sich entsprechend nur begrenzt routinisieren und über administrative Vorgaben steuern“ 26 Oevermann begründet mit dieser generellen Nicht-Standardisierbarkeit der stellvertretenden Deutung die Autonomie der professionellen Tätigkeit, und somit ist eine Kontrolle durch bürokratische Strukturen oder universale Marktmechanismen wie Angebot und Nachfrage nicht möglich. Im Zuge dessen sieht Oevermann die Soziale Arbeit nicht als Profession und sie ist somit auch nicht berechtigt, nach eigenem Ermessen zu handeln. Aufgrund ihrer Abhängigkeit von der staatlichen Administration
23 Heiner, 2004, S. 18
24 Gildemeister, 1992, S. 213
25 vgl. Oevermann, 1996
26 Heiner, 2004, S. 19
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Jennifer Arnscheidt, 2007, Professionelle Soziale Arbeit mit sexuell missbrauchten Kindern, München, GRIN Verlag GmbH
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