INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS II
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. IV
ANLAGENLISTE VI
1. Problemstellung. 1
2. Global Environmental Governance. 3
3. Konzeptuelle Matrix der Wüstenkonvention 5
3.1. Präambel und Ziele 5
3.2. Die Grundprinzipien der UNCCD. 6
3.3. „Bottom-up“- Ansatz 7
3.3.1. Funktionsweise des „Bottom-up“-Ansatzes. 8
3.3.2. Die Rolle der nicht-staatlichen Organisationen 9
3.4. Nationale Aktionsprogramme. 10
3.4.1. Ziele, Anforderungen und Maßnahmen 10
3.4.2. Erarbeitung und Durchführung von NAP 11
3.5. Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit. 13
3.5.1. Die Rolle der Netzwerkbildung. 13
3.5.2. Ausschuss der Wissenschaft und Technologie. 14
3.5.3. Grundsätze für Transfer, Erwerb, Anpassung und Entwicklung der
Technologien. 15
3.5.4. Probleme der Anwendung und des Transfers neuer Technologien. 15
3.6. Unterstützende Maßnahmen. 16
3.6.1. Finanzierung der UNCCD. 17
3.6.2. Globaler Finanzierungsmechanismus 18
3.6.3. Probleme der Finanzierung durch globalen Mechanismus 20
II
4. Umsetzung der Konvention: Praxisbeispiel der Zusammenarbeit zwischen Deutschland
und Zentralasien. 22
4.1. Problemregion: zentralasiatische GUS-Republiken 22
4.2. Maßnahmen Deutschlands 23
4.3. Unterstützungsmaßnahmen in Praxis 24
5. Ausblick 26
ANLAGEN. 28
LITERATURVERZEICHNIS 48
III
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ADB Asian Development Bank ASEM Asia-Europe-Meeting ASEAN Assocation of Southeast Asian Nations BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung CACILM Central Asian Countries Initiative on Land Management CAS Central Asian Subregion CCD Convention to combat Desertification COP Conference of the Parties CILSS Permanent InterState Committee for Drought Control in the Sahel CST Committee on Science and Technology CSEA Consolidated Strategy and Enhanced Approach EU Europäischen Union FC Facilitation Committee GDPRD The Global Donor Platform for Rural Development GEF Global Environment Facility GM Global Mechanism of the UNCCD GoE Group of Experts GUS Gemeinschaft Unabhängiger Staaten GTZ German Agency for Technical Cooperation ESCAP Economic und Social Commission for Asia and the Pacific KfW Kreditanstalt für Widerbau MRC Mekong River Commission NAP Nationale Aktionsprogramme ICARDA International Center for Agricultural Research in the dry lands NGO Non-governmental Organization OECD Organisation for Economic Co-operation and Development IFAD International Fund for Agricultural Development ISCCD Interim Secretariat for the Convention to Combat Desertification PACD Aktionsplan zur Bekämpfung der Wüstenbildung SLM Sustainable Land Management SPA Srategic Partnerschip Agreement
IV
SRAP Sub-Regional Action Programme SWP Stiftung Wissenschaft und Politik TREC Trance-Mediterranean Renewable Energy Cooperation UNO United Nations Organization UNCOD United Nation Conferension of Desertification UNCTAD The BioTrade initiative of the UN Conference on Trade and Development UNCED Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung UNCCD United Nations Convention to Combat Desertification UNCDF United Nations Capital Development Fund UNDP United Nations Development Program UNEP United Nations Environment Program usw. und so weiter z.B. zum Beispiel WZB Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
V
ANLAGENLISTE
Anlage 1. UNCCD (Auszug) .................................................................................................... 28 Anlage 2. Daten zur Desertifikation. Global ........................................................................... 30 Anlage 3. Status der Ratifikation und Beitritte zur UNCCD ................................................... 33 Anlage 4: Verhandlungssysteme und Governanceformen ....................................................... 40 Anlage 5. Die Stufen der Partizipation im UNCCD-Prozess .................................................. 41 Anlage 6. Schema der quantitativen Entwicklung der Mitgliederzahlen................................. 42 Anlage 7. Neue Strategie des Globalen Mechanismus ............................................................ 43 Anlage 8. Daten zur Desertifikation. Asien ............................................................................. 44 Anlage 9. Instrumente zur Unterstützung und Durchführung der UNCCD ............................ 46
VI
1. Problemstellung
Seit Mitte des 20. Jahrhunderts hat die Wüstenbildung weltweit ein gefährliches Ausmaß angenommen. Immer mehr Flächen auf der Erde sind durch die Zerstörung der natürlichen Ressourcen unfruchtbar geworden. Heutzutage sind über zwei Milliarden Hektar Ackerland (ein Viertel der Erde) unterschiedlich stark von der Wüstenbildung betroffen, was der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche der USA entspricht. Jedes Jahr kommen noch fünf bis sieben Millionen Hektar Land hinzu. Das Leben von über 1,3 Milliarden Menschen in mehr als 100 Ländern ist durch Desertifikation gefährdet. 1
Desertifikation 2 ist eine erhebliche Landdegradation, die nicht nur von den klimatischen Besonderheiten abhängig, sondern auch von Menschen verursachte und zur Wüstenbildung führende Erschöpfung der Ökosysteme ist. Die Landdegradation kann man durch spezifische Symptome wie den Verlust der Vegetationsdecke, die Versalzung des Bodens und Grundwassers, die Reduktion des Wasserspiegels, die Bodenerosion usw. erkennen. 3 Geht die Produktivität der Landwirtschaft und Grasböden zurück, kann die Bevölkerung nicht mehr mit Nahrungsmitteln versorgt werden, was zu vielfältigen gesellschaftlichen Problemen wie Armut, Landflucht, Krankheiten usw. führt. Die durch Desertifikation entstehenden volkswirtschaftlichen Schäden und Sozialkosten sind enorm. So betragen nach Schätzungen die ökonomischen Verluste in der Landwirtschaft wegen der Bodendegradierung von jährlich mehr als 42 Milliarden US-Dollar. Betroffen sind nicht nur die südlichen Regionen, sondern auch Industrieländer. 4
War beispielsweise noch vor wenigen Jahren die Desertifikationsproblematik für China kein Thema, ist heutzutage ein Drittel Chinas von der Desertifikation betroffen: die landwirtschaftliche Nutzfläche schwindet und mehr als 20.000 Dörfer sowie 30.000 Kilometer Straßen und 50.000 Kilometer Bewässerungskanäle sind von Versandung gefährdet. Die Sandstürme erschweren in den großen Städten das Leben ihrer Bewohner. 5 Die jährlichen volkswirtschaftlichen Verluste betragen 6,5 Milliarden US-Dollar.
1 UNO, UNCCD, Earth Summit+5, 1997, S. 1; UNCCD-Sekretariat, UNCCD, 2005, Fact Scheet 1-3;
Speth/Haas, Global Environmental Governance, 2006, S. 32; http://www.g-
o.de/index.php?cmd=focus_detail&f_id=67&rang=1
2 Begriffbestimmungen befinden sich in der Anlage 1
3 Speth/Haas, Global Environmental Governance, 2006, S. 32, Vgl. http://www.g-
o.de/index.php?cmd=focus_detail&f_id=67&rang=1
4 BMZ-Materialien 10 ,April 2005, S. 6-8, Vgl. Anlage 2
5 BMZ-Konzepte 080/90, May, 2003, S. 5-6
1
Die Wüstenbildung ist damit zu einem global bedeutenden wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Problem geworden. Dies hat die internationale Gemeinschaft lange erkannt. 6
Zuerst wurde die Desertifikationsproblematik auf der Stockholmer Umweltkonferenz der Vereinten Nationen 1972 thematisiert. 7
In den 1960-1973 Jahren führten die extremen Dürrejahre im Sahel zum Tot von über 200 Mio. Menschen und von einigen Millionen Tieren. 8 Dies wurde zum brennenden Thema an der von den Vereinten Nationen durchgeführten Konferenz über die Wüstenbildung (UN-COD) im Jahr 1977. Dort wurde ein Aktionsplan zur Bekämpfung der Wüstenbildung (PACD) angenommen.
Obwohl es lokale Erfolge gab, stellte das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) 1991 eine Verstärkung der Bodendegradierung fest.
Die 1992 in Rio de Janeiro abgehaltene Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung (UN-CED) schlug eine neue Lösung für die nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene durch besondere Maßnahmen vor. Zu diesen Zwecken wurde von der Generalversammlung ein zwischenstaatliches, durch die Vertreter der Länder-Teilnehmer organisiertes Verhandlungskomitee eingesetzt, das durch Verhandlungen während fünf Sitzungen zum 17. Juni 1994 in Paris die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern - insbesondere Afrika - schuf. 9 Die Organisation der Sahelstaaten (CILSS) spielte dabei eine wesentliche definitorische Rolle. 10 Die Wüstenkonvention wurde zunächst von 50 Staaten unterzeichnet und trat am 26. Dezember 1996 in Kraft. Zurzeit sind 191 Staaten 11 der Konvention beigetreten. Das höchste Organ der Konvention, die Konferenz der Parteien, tagt alle zwei Jahre. Das ständige Sekretariat der Konvention befindet sich seit 1. Januar 1999 in Bonn. 12
UNCCD ist ein Baustein globaler Entwicklungspolitik, die nach der Einschätzung der OECD-Staaten über ein hohes Potenzial verfügt. 10 Jahre nach der Verabschiedung der Konvention wurde viel erreicht, allerdings gibt es bis jetzt die Probleme bei ihrer Umsetzung. 13
6 http://www.unccd.int/convention/menu.php
7 Beyerlin, Umweltvölkerrecht, 2000, S. 203
8 Rechkemmer, Global Environmental Governance, 2004, S. 53
9 CCD, UNCCD, S.3; http://www.g-o.de/index.php?cmd=focus_detail2&f_id=67&rang=21
10 Engels, Die geteilte Umwelt, 2003, S. 104-105
11 Vgl. Anlage 3
12 CCD, UNCCD, S.3; http://www.g-o.de/index.php?cmd=focus_detail2&f_id=67&rang=21
13 BMZ-Materialien 10, April 2005, S. 16-19
2
In den fachlichen Auseinandersetzungen wird oft darauf hingewiesen, dass diese Probleme zum großen Teil wegen Konstruktionsmängel der Wüstenkonvention und der Unterfinanzierung der Aktionsprogramme entstehen. 14
Dies wird zum Gegenstand der vorliegenden Seminararbeit. Dabei wird, die Konvention als erstes postmodernes völkerrechtliches Instrument für die nachhaltige Entwicklung dargestellt. Außerdem wird ihr rechtlicher Inhalt, ihre Funktionsweise und Umsetzungsprobleme untersucht.
Nachdem im Kapitel 2 ein kurzer Überblick über die Grundsätze der Global Environmental Governance gegeben wird, wird im Kapitel 3 die postmoderne konzeptuelle Matrix der Konvention und ihr rechtlicher Inhalt analysiert und kritisch bewertet. Danach präsentiert Kapitel 4 die praktische Umsetzung der Konvention am Beispiel der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den zentralasiatischen GUS-Republiken. Kapitel 5 fasst die Ergebnisse dieser Untersuchung zusammen. Auf die Fragen der UNCCD-Organe und der Naturwissenschaft wird in dieser Seminararbeit nicht weiter eingegangen.
2. Global Environmental Governance
Der Begriff Governance stammt vom lateinischem Verb „Gubernare” ab, welches „Steuern eines Schiffes“ und im übertragenen Sinne auch des Staatsschiffes bedeutet. 15 Seit dem 18. Jahrhundert erschien das Wort Governance in Frankreich und nachfolgend in England. Es wurde als Synonym zum englischen Wort Government mit der Bedeutung „the manner of governing“ benutzt und lange lediglich in dem politischen Bereich als ein autoritäres „Updown“-Konzept verwendet. 16
Im 20. Jahrhundert erfuhren die Staatsorganisation, die Wirtschaft und Gesellschaft wesentliche Änderungen; politische Dezentralisation, Dekolonisation, ökonomische Integration und technischer Forschritt verursachten den Prozess der Globalisation, der neue politische, ökonomische, soziale und umweltpolitische Dynamiken ausgelöst hat. 17 Damit hat Governance wieder auf sich eine große Aufmerksamkeit gezogen.
14 Kohlmeyer, Entwicklung und ländlicher Raum 4/2006, S. 25, so auch Trux/Wyrwinski, Eirene Rundbrief,
4/2006, S. 8
15 Adam, E+Z, Nr. 10, 10/ 2000, S. 272 - 274
16 Benz, Artur: Governance, 2004, S. 15
17 Lyall/Tait, New Modes of Governance, 2005, S.3-5
3
Es gibt eine Vielzahl von Governance-Definitionen im Schrifttum. 18 Governance wurde zu Recht als ein „black-box“-Konzept 19 bezeichnet, da man sie nur in Bezug auf einen bestimmten Bereich, seine Problematik und Zielsetzung definieren kann. Im weiteren Sinne ist Governance als die Art und Weise von Monitoring der menschlichen Gesellschaften and Organisationen zu verstehen. Governance ist immer notwendig, wenn eine Gruppe von Menschen gemeinsame Entscheidungen zu gemeinsamen Zwecken treffen muss. Dabei wird die Art und Weise dieser Entscheidungen kooperativ ausgearbeitet. Aus diesem Grund ist die Entscheidungsfindung eine zentrale Komponente der Governance. 20 Rechkemmer und Ivanova betonen zwei weltweit dominierende traditionelle Formen der Governance; nationale Governance mittels staatlicher Regulation und internationale Governance mittels kollektiver Handlungen durch internationale Organisationen. Diese Formen der Governance sind mit der Zeit komplizierter geworden und richten sich eher auf die globale Ebene. Wichtige Merkmale der postmodernen Governance sind somit die grenzüberschreitende Kooperation der staatlichen und privaten Akteure auf Mehrebenen (lokal, national, regional, subregional, international, global), wobei die Koordination durch bi- oder multilaterale Ver-handlungen zwischen Vertretern der einzelnen Ebenen erfolgt. Dazu gehören auch Bottomup-, “Top-down”- und „Cross-initiative“-Ansätze, netzwerkorientierte Politik, Wissensaustausch und Technologietransfer zwecks einer nachhaltigen Entwicklung. 21 Eine nachhaltige Entwicklung richtet sich auf die weltweite Verbesserung der menschlichen Lebensqualität ohne zunehmende Ausnutzung der Naturressourcen, geleitet von der langfristigen Denkweise und dem Verantwortungsbewusstsein vor den künftigen Generationen. 22 Governance im engeren Sinne im Kontext dieser Seminararbeit ist Global Environmental Governance. Global Environmental Governance kann man anhand des zuvor analysierten Materials als die Steuerung, Leitung, Führung der menschlichen Gesellschaften zwecks einer nachhaltigen Entwicklung definieren. Die wichtigsten Instrumente der Global Environmental Governance sind staatlich-private Zusammenarbeit, multi-stakeholder Prozesse, globale staatspolitische Netzwerke und internationale Organisationen als Träger der kollektiven Handlungen auf dem internationalen und globalen Niveau.
18 Governance zog auf sich eine große Aufmerksamkeit nach der Veröffentlichung der Afrikastudie von Welt-
bank im Jahr 1989. Die Weltbank definierte Governance als „the exercise of political power to manage a nation's
affairs“ und füllte sie mit einem sehr umfassenden Katalog normativer Reformziele aus. Die Entwicklungspro-
gramme der Vereinten Nationen (UNDP) in seinem Verständnis von Governance orientieren sich auch an den
Weltbankbegriff, legen ihn jedoch deutlich breiter aus. Adam, E+Z, Nr. 10, 10/ 2000, S. 272 - 274
19 Rechkemmer, Postmodern Global Governance, 2004, S. 31
20 Ayre/ Callway, Governance for sustainable development, 2005, P. 44
21 Rechkemmer, Postmodern Global Governance, 2004, S. 40, 42, 47, 48, Vgl. Benz, Governance, 2004, P.25
und Benz, Governance in Mehrebenensystemen in Schuppert, Governanceforschung, S. 100-101, Vgl. Anlage 4
22 http://www.unccd.int/knowledge/glossary.php; Rechkemmer, Global Environmental Governance, 2004, S. 67
4
Die Entscheidungsfindung bei Global Environmental Governance bezieht sich auf „global environmental problems“ (die negative Änderungen der Atmosphäre, des Ozeans und des Bodens), die die natürlichen metabolischen Zyklen, terrestrischen und aquatischen Ökosysteme sowie die Wirtschaft und Gesellschaft beeinflussen.
Die 1992 in Rio de Janeiro ausgerichtete Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung war der erste “Spielplatz” für die Ausarbeitung der Konzepte der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen der global environmental Politik. 23 Die Global Environmental Governance lag somit das rechtliche Konzept der Wüstenkonvention zugrunde, die vom Verhandlungskomitee geschaffen wurde.
3. Konzeptuelle Matrix der Wüstenkonvention
Wüstenkonvention ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der im Schrifttum zu Recht als „erste völkerrechtliche post Rio-Instrument für eine nachhaltige Entwicklung“ 24 und „case of conceptualized postmodernity“ 25 definiert wurde. Diese Formulierungen weisen somit auf eine innovative konzeptuelle Matrix eines völkerrechtlichen Vertrags hin, die in diesem Kapitel dargestellt wird.
3.1. Präambel und Ziele
In der Präambel der Konvention wird das Bewusstsein der Staaten geäußert, dass die Wüstenbildung und Dürre der nachhaltigen Entwicklung schaden, da dieses Phänomenen und belastende soziale Probleme wie Armut, schlechter Gesundheits- und Ernährungszustand, schlechte Nahrungsversorgung, Wanderungsbewegungen, Menschenvertreibung, Bevölkerungsdynamik und daraus resultierende Probleme in engen Wechselwirkungen stehen. 26 In diesem Zusammenhang wurde das Ziel des Übereinkommens formuliert. Gemäß Art. 2 UNCCD ergreifen die Staaten im Rahmen eines integrierten Ansatzes alle wirksamen Maßnahmen (grundsätzlich durch internationale Zusammenarbeit und durch den Abschluss partnerschaftlicher Vereinbarungen) zur Bekämpfung der Wüstenbildung und zur Reduzierung der durch Dürren verursachten Auswirkungen. Gleichwohl soll die nachhaltige
23 Rechkemmer, Postmodern Global Governance, 2004, S. 40, 42, 47, 48
24 Beyerlin, Umweltvölkerrecht, 2000, § 14, Rn. 411
25 Rechkemmer, Global Environmental Governance, 2004, S. 3
26 kritisch dazu: Engels, Die geteilte Umwelt, 2003, S. 105: Im Verhandlungsprozess haben die Industriestaaten
den Vorschlag der globalen Konvention abgelehnt, da nach ihrer Auffassung Desertifikation kein globales Um-
weltproblem sei und damit keine globale Konvention erfordere.
5
Entwicklung der betroffenen Gebiete mittels langfristiger integrierter Strategien gefördert werden. Der Gegenstand dieser Strategien ist die Verbesserung der Bodenproduktivität sowie die Wiederherstellung, Bewährung und nachhaltige Bewirtschaftung der Boden- und Wasser-vorkommen in den betroffenen Gebieten (Art.2 Abs. 2 UNCCD). 27 Die Zielsetzung der UNCCD-Vorschriften hat eine Doppelnatur. Einerseits sollen sie dem Umweltschutz dienen, andererseits die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen, die Ermöglichung für die betroffenen Ländern einer nachhaltigen Entwicklung und die Armutsbeseitigung bezwecken. 28
In der Literatur wird die Meinung geäußert, dass die Zielsetzung der Konvention keine deutlichen inhaltlichen Vorgaben für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement als Teil der Armutsbekämpfung enthalte. Es fehle auch an rechtlich verbindlichen qualitativ, quantitativ und zeitlich definierten Ziele. 29 Der konzeptuellen Matrix der Konvention zufolge sollen die qualitativ, quantitativ und zeitlich definierten Ziele in jedem konkreten Nationalen Aktionsprogramm (NAP) eingesetzt werden. Die rechtliche Funktion des Art. 2 UNCCD ist die Festlegung des Rahmens für die Konkretisierung der Ziele durch NAP, nicht ihre Konkretisierung in Art. 2 UNCCD.
Der verbindliche Charakter der qualitativ, quantitativ und zeitlich definierten Ziele könnte die Ratifizierung der Konvention von den nicht betroffenen Ländern erschweren und würde zudem nicht den Grundsätzen des Governance-Konzepts entsprechen, die das rechtliche Konzept der Konvention prägen und im Weiteren dargestellt werden. Außerdem ist UNCCD im September 2000 der integraler Bestandteil des “Aktionsprogramm 2015” geworden. Die Konvention soll als Armutsbekämpfungsprogramm zur Verwirklichung der so genannten „Millennium Development Goals“ beitragen. Dies hat die Geeignetheit ihrer Ziele zur Armutsbekämpfung bestätigt. 30
3.2. Die Grundprinzipien der UNCCD
Die Wüstenkonvention ist das erste internationale rechtlich verbindliche Übereinkommen, das die Grundsätze der Partnerschaft und Partizipation bestimmt (Art.3 UNCCD). Nach dem Prinzip der Partnerschaft sind alle relevanten Akteure zur Zusammenarbeit, zur Einsetzung der gemeinsamen Prioritäten sowie zur Entwicklung und Umsetzung der langfristigen Pro-
27 Vgl.Ipsen, Völkerrecht, 2004, § 57, Rn. 105
28 BMZ-Materialien 10, April 2005, S.10
29 Kohlmeyer, Entwicklung und ländlicher Raum 4/2006, S. 25, so auch Trux/Wyrwinski, Eirene Rundbrief,
4/2006, S. 8
30 BMZ-Materialien 10, April 2005, S.26
6
Arbeit zitieren:
L.L.M. Elena Khomeriki, 2007, Wüstenkonvention - Die 'United Nations Convention to Combat Desertification', München, GRIN Verlag GmbH
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