Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Biographische Daten der Autoren. 4
2.1. Heinrich Popitz. 4
2.2. Max Weber. 4
3. Herrschaft bei Heinrich Popitz. 5
4. Herrschaft bei Max Weber. 10
5. Vergleich der Herrschaftsbegriffe von Heinrich Popitz und
Max Weber. 15
6. Quellen. 17
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1. Einleitung
Sowohl Macht als auch Herrschaft spielen in vielen Lebensbereichen unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle. Es geht um das Herrschen oder beherrscht werden. Also allgemein gesagt, geht es um die Beziehung zwischen Herrschenden und Beherrschten. Jeder hat schon einmal zu spüren bekommen, wie es ist von jemanden beherrscht zu werden. Sei es von den Eltern, von Mitschülern und oder von bloßen Gedanken. Machtstrukturen findet man in allen Bereichen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie es zu solchen Strukturen im zwischenmenschlichen Zusammenleben kommen kann? Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Abhängigkeiten entstehen müssen, damit jemand unter die Kontrolle eines anderen gerät, der dann in die Lage versetzt wird, das Handeln des anderen zu steuern. Doch ist es auch möglich eine Herrschaft über jemanden über längere Zeit aufrecht zu erhalten? Kann man sich einer Herrschaft nicht einfach entziehen? Dies sind alles Fragen, die bei der genaueren Betrachtung von Macht und Herrschaft auftreten. Zum Teil diese und auch andere Fragen sollen im Verlauf dieser Arbeit beantwortet werden. Es gibt viele mögliche Erklärungen dafür wie und warum Menschen über andere Menschen herrschen können. Möge man nur an das Gesetz der Stärkeren denken.
Die vorliegende Arbeit soll anhand der Ausführungen von Heinrich Popitz und Max Weber untersuchen, wie es zu Herrschaft kommt und welche Formen der Herrschaft sich finden lassen. Die Erläuterungen zur Darstellung von Herrschaft werden sich auf das Werk von Popitz „Phänomene der Macht“ beziehen und zwar vorwiegend auf das Kapitel „Macht und Herrschaft. Stufen der Institutionalisierung von Macht“. Max Webers Ausführungen werden anhand seines Werkes „Wirtschaft und Gesellschaft“ erläutert werden, wobei sich die Arbeit auf das Kapitel drei „Die Typen der Herrschaft“ stützen wird. Im Anschluss sollen beide Autoren einem Vergleich unterzogen werden, um eventuelle Unterschiede hinsichtlich des Verständnisses von Herrschaft und dessen Ausmaße heraus filtern zu können. Ziel soll es dabei sein, herauszufinden, ob Webers Ausführungen zu diesem Thema tatsächlich so universell gültig sind, wie es von Kritikern bis heute postuliert wird und welche hilfreichen und bereichernden Ansätze Heinrich Popitz zu dieser Thematik liefern kann.
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2. Biographische Daten der Autoren
Zunächst soll das Leben der beiden Autoren anhand von einer kurzen biographischen Darstellung verdeutlicht werden. Mit der Nennung einiger Werke ist es möglich zu erkennen, in welchen gesellschaftlichen Bereichen beide tätig waren.
2.1. Heinrich Popitz
Heinrich Popitz wurde am 14.05.1925 als Sohn des preußischen Finanzministers und Widerstandskämpfers Johannes Popitz geboren. Popitz studierte in Heidelberg, Göttingen und Oxford Philosophie, Geschichte und Ökonomie. Nach seiner Promotion 1949 habilitierte er 1957 und arbeitete anschließend in der Sozialforschungsstelle an der Universität Münster. 1959 wurde er Professor der Soziologie in Basel. Fünf Jahre später wurde er Gründungsdirektor des neu geschaffenen Instituts für Soziologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, in welchem er bis zu seinem Tod am 01.04.2002 tätig war. Im Verlauf seines Lebens verfasste Popitz wichtige Schriften, wie „Prozesse der Machtbildung“, „Phänomene der Macht“ oder aber auch „Der Begriff der sozialen Rolle als Element der soziologischen Theorie“ (Vgl.:Universität Freiburg).
2.2. Max Weber
Max Weber wurde als erstes von acht Kindern am 21. April 1864 in Erfurt in Thüringen geboren. Seine Eltern Dr. jur. Max Weber sen. und dessen Frau Helene nannten ihn Karl Emil Maximilian Weber. Er trat 1870 in eine Berliner Privatschule ein, wechselte dann zwei Jahre später auf ein Gymnasium in Charlottenburg. Er schaffte 1882 sein Abitur und fing sein Studium in Heidelberg an. Als Hauptfach belegte er Jura, daneben Nationalökonomie, Geschichte, Philosophie und Theologie. Später setzte er das Studium in Berlin fort und promovierte 1889. Nachdem er seine Referendarzeit beim Königlichen Amtsgericht Berlin- Charlottenburg und seine juristische Ausbildung mit dem Assessor-Examen beendete, bekam er eine Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin. 1892 habilitierte Weber mit seiner Arbeit über „Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht“ an der Universität Berlin. 1893 heiratete er seine Cousine Marianne Schnitger. 1894 zogen sie nach Freiburg, da Weber dort den Professorentitel für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft bekam. Zwei Jahre später wurde ihm der
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Lehrstuhl für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft an der Universität Heidelberg zugeschrieben. Mit seiner Schrift „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ begann Max Weber 1904 seine Reihe der soziologischen Arbeiten. 1909 gründete er in Berlin die „Deutsche Gesellschaft für Soziologie“ und sah sich seitdem selbst als ein Soziologe an. 1919 übernahm er den Lehrstuhl für Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Nationalökonomie an der staatswirtschaftlichen Fakultät der Universität München. Doch am 14. Juni 1920 erlag Max Weber seiner Lungenentzündung und starb (Vgl. Käsler:1995:12ff.).
3. Herrschaft bei Heinrich Popitz
Popitz lehnt sich mit seiner Definition Herrschaft an Max Weber an, in dem er sagt, dass „Herrschaft als institutionalisierte Macht“ verstanden werden kann (Popitz:1992:232). Das zeigt also, dass Macht sich zu einem festen Gefüge erweitert hat, in dem die Machtausübung nicht mehr situationsabhängig ist, sondern vielmehr erreicht sie ein Niveau der Organisiertheit. Dies verdeutlicht er anhand zweier Beispiele, die wiederum von Weber stammen. Eines soll zur Verdeutlichung erläutert werden: Ein Kreditsuchender, der in diesem Fall das Machtopfer darstellt, muss die Bedingungen der Bank akzeptieren, um das gewünschte Geld zu erhalten. Durch die Zustimmung zu diesen Bedingungen verfügt die Bank Macht über den Kunden. In einem anderen Fall übt die Bank Herrschaft aus, wenn sie beispielsweise darauf drängt, Direktoren aus ihren eigenen Reihen in das kreditsuchende Unternehmen einzusetzen, um eine bessere Kontrolle über das Unternehmen und dessen Liquidität zu haben (Vgl. a.a.O. 232). In der begrifflichen Definition der Herrschaft stimmt Popitz mit Weber augenscheinlich überein, doch kritisiert er die ungenügende Differenzierung Webers bezüglich der „Beziehung zwischen Machtausübenden und Machtabhängigen“ (a.a.O. 233), welche er im Verlauf seiner Ausführungen intensiver vornimmt.
Mit der Unterstellung, dass Macht institutionalisiert ist, verweist Popitz darauf, dass diese Institutionalisierung der Macht einem Prozess ausgesetzt ist, bis sie sich zur Herrschaft wandeln kann. Dieser Prozess besteht aus drei Stufen. Die erste ist die „Entpersonalisierung des Machtverhältnisses“, das heißt, die Macht ist nicht mehr an bestimmte Personen gebunden, sondern wird nach und nach in Instanzen gebündelt, die
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Arbeit zitieren:
2006, Macht und Herrschaft bei Heinrich Popitz und Max Weber, München, GRIN Verlag GmbH
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