2
Gliederung
Vorwort zur 1. Auflage
Vorwort zur Neuauflage „Sozialberatung in Sammelunterkünften“
EINLEITUNG 9
1 AUSGANGSLAGE 12
1.1 Politische Flüchtlinge als internationales und nationalstaatliches Problem.
12
1.2 Formen der Flüchtlingsbetreuung. 16
1.2.1 Zentrale und dezentrale Unterbringung - unter Berücksichtigung juristischer
Aspekte. 16
1.2.2. Zentrale und dezentrale Formen der Betreuung. 17
1.2.3. Organisierte und professionelle Hilfen 17
1.3. Zur sozialpolitischen „Auffangrolle“ von Sammelunterkünften. 19
1.4. Zur sozialen Lage von Asylbewerbern. 19
1.5. Zur Situation in Sammelunterkünften aus soziologischer Sicht. 20
1.5.1. Marginalisierung 21
1.5.2. Deprivation. 21
1.5.3. Ghettoisierung 22
1.5.4. Institutionisierung. 23
1.5.5. De-Personalisierung 25
1.6. Wahrung von Lebenszufriedenheit 29
1.7. Zusammenfassende Beurteilung 30
2. LEGITIMATIONSASPEKTE VON FLÜCHTLINGSBETREUUNG
IN SAMMELUNTERKÜNFTEN. 31
2.1. Ethischer Ansatz. 31
2.2. Verfassungsrechtlich Ansatz 33
2.3. Sozialpolitischer Ansatz. 35
2.4. Sozialpsychologischer Ansatz. 36
2.4.1. Soziale Konflikte 36
3
2.4.2. Einstellungen. 37
2.4.2. Zusammenfassung. 38
2.5. Außenpolitische Aspekte 39
2.6. Innenpolitischer Aspekte 40
2.8. Zusammenfassende Beurteilung 40
3. PROFESSIONALISIERUNG DER FLÜCHTLINGSBETREUUNG. 41
3.1. Tätigkeitsprofile 41
3.1.1. Informationsaufbereitung 41
3.1.2. Dolmetschen zwischen „Planern und Geplanten“ 42
3.1.3. Stellvertretung der Interessen der Betroffenen. 42
3.1.4. Anregung von Neuerungen und Freizeitgestaltung. 43
3.1.5. Psychologischer und geistlich-seelsorgerlicher Beistand 44
3.1.7. Anleitung von Menschen 45
3.2. Eigenschaftsprofil des Betreuers 46
3.2.1. Empathie. 46
3.2.2. Toleranz. 46
3.2.3. Engagement. 47
3.2.5. Vertrauenswürdigkeit 47
3.2.5. Kritikfähigkeit 48
3.2.6. Kreativität. 48
3.3. Qualifikationsprofil des Beraters. 48
3.3.1. Analytische und Fähigkeiten. 49
3.3.2. Sprachliche Fähigkeiten 49
3.3.3. Lernbereitschaft. 49
3.4. Zusammenfassende Beurteilung 50
4. Instrumente der Sozialberatung 50
4.1. Verhältnis Klient-Berater. 50
4.4.1. Gespräch. 51
4.1.2. Spiel. 53
4.1.3. Verhaltensbeobachtung und Metakommunikation. 54
4.1.4. Veranstaltungen. 55
4.1.5. Koordination und Delegation 56
4
4.1.6. Atmosphäre 56
4.2. Organisatorisch-institutionelle Aspekte. 58
4.2.1. Beratungszimmer 58
4.2.2. Arbeitsorganisation 59
4.2.3. Sozialpädagogisch konzipierte Räumlichkeiten. 59
4.3. Zusammenfassende Beurteilung 60
5. ANSÄTZE EINER „KOSTEN-NUTZE-NANALYSE“ ZUR DER
BETREUNG AUSLÄNDISCHER FLUECHTLINGE IN
SAMMELUNTERK ÜNFTEN 62
5.1. Problemlage 63
5.2. Nutzen. 64
5.3 Kosten. 65
5.4. Nutzenmessung. 66
5.5. Nutzenbewertung 68
5.6. Zusammenfassende Beurteilung 69
6. FALLSTUDIEN 71
6.1. Krisenintervention und Orientierungshilfe 71
6.2. Re-Integrationsberatung 76
6.3. Integrationsberatung 79
6.4. Zusammenfassende Beurteilung 79
7. AUSBLICK UND EMPFEHLUNGEN 80
7.1. Untersuchungsfragen. 81
7.1.1. Die Relevanz von Sozialberatung 81
7.1.2. Die Relevanz von Sozialberatung in Sammelunterkünften. 81
7.1.3. Grundlagen der Sozialberatung. 83
7.1.4 Generalisierte Strategien 84
7.1.4.1. Strategie I: Flüchtlingsberatung in Sammelunterkünften. 84
7.1.4.2. Strategie 11: Flüchtlingsberater 86
7.1.4.3. Strategie III: Instrumente der Flüchtlingsberatung 87
7.1.5. Die Kosten der Sozialberatung 88
5
7.2. Grenzen und Möglichkeiten der Sozialberatung in Sammelunterkünften.
89
7.2.1. Grenzen 89
7.2.2. Möglichkeiten. 91
7.3. Empfehlungen. 91
Literaturverzeichnis 94
6
Vorwort zur 1. Auflage
Das Ziel der Untersuchung ist es, im Rahmen der Wissenschaftlichen Begleitung eines Modellprojekts des Bundesministeriums für Familie, Jugend und Gesundheit eine wissenschaftlich untermauerte Dokumentation zur Flüchtlingsberatung in Sammelunterkünften. Es geht um eine Handreichung für Praktiker, d.h. für Flüchtlingsberater, für Betroffene, für mit Flüchtlingsfragen beauftragte Verwaltungskräfte und für politische Entscheidungsträger, wie der Soziologe, Prof. Dr. Günther Büschges von der Universität Erlangen-Nürnberg das Werk kommentierte.
Dem Verfasser geht es in Anknüpfung an die Handlungsforschung, jener das Modellprojekt methodisch zuzurechnen ist, weitergehend darum, den oben angeführten Personenkreis zu erwärmen, Eingriffe und Entscheidungen in der Asylantenfrage nicht nur vom guten Willen, der zweifelsfrei von Bedeutung ist, oder von Meinungen, Stereotypen und tagespolitischer Aktualität leiten zu lassen, sondern fundiert und differenziert dem einzelnen Flüchtling zu begegnen. Dies kann auf der einen Seite bedeuten, die Lebenslage eines Asylbewerbers nicht zu beschönigen, sondern mit dem sozialen und rechtlichen Rahmen, der sein gegenwärtiges Leben mitbestimmt, zu konfrontieren. Auf der anderen Seite kann es aber auch bedeuten, die Ernsthaftigkeit des Asylgesuchs eines Flüchtlings oder die Integrationsprobleme eines anerkannten Flüchtlings nicht zu leugnen, sondern sich offen und intensiv seinen Fragen, unabhängig von der Nationalität, zu widmen. Zu solch einer differenzierten Sicht möchte die Studie beitragen, indem Zusammenhänge und Bedingungen einer Flüchtlingsberatung aufgezeigt und dargelegt werden.
Zunächst wird die soziale Arbeit mit Flüchtlingen in Sammelunterkünften - Sozialberatung mit Flüchtlingen - untersucht. Es handelt sich um ein Thema, dessen Bedeutung durch das neue Gesetz über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz vom 16. Juli 1982) zugenommen hat. So wird in der Bundesrepublik Deutschland während dem Asylanerkennungsverfahren als generelle Regelung die Gemeinschaftsunterbringung angestrebt.
Was die Flüchtlingsberatung in Sammelunterkünften anbelangt, kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass jene Betreuungsarbeit „mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen“ kann. Dies beinhaltet, dass gewisse Nutzeneffekte in mehrfacher Hinsicht zu würdigen sind: Beitrag zur Verwirklichung verfassungsrechtlicher Prinzipien der Asylgewährung unter dem Aspekt der Menschenwürde
7
Beitrag zur Wahrung der Lebenszufriedenheit Asylsuchender bei entsprechender Konfliktreduzierung
Beitrag zur Kostenreduzierung für den Sozialetat bei qualifizierter Beratung Systematisch kann die Untersuchung der Rechtssoziologie zugerechnet. 1 Es werden Konsequenzen der Gesetzgebung für die Betroffenen (Asylsuchende in Sammelunterkünften) dargelegt, Instrument einer Sozialberatung in Sammelunterkünften ausgewertet und Empfehlungen ausgesprochen.
An dieser Stelle hat der Verfasser die angenehme Pflicht, der finanziellen und ideellen Förderung des Modellprojekts in Zirndorf zu danken. Dabei mögen einige, stellvertretend, erwähnt werden: Prof. Dr. Karl Gustav Specht, Universität Erlangen-Nürnberg, der Bundesminister für Familie, Jugend und Gesundheit, Bonn, der ehemalige Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen in Zirndorf und derzeitigen Direktor der holländischen Flüchtlingsstiftung, Dr. Peter van Krieken, der Leiter des Sammellagers in Zirndorf, Regierungsamtsrat Fischer, Frau Geschäftsführerin Baumann vom Übernationalen (YMCA / YWCA) und Pfarrer Steinhaeuser vom Diakonischen Werk der Evang.-Luth. Kirche in Bayern als auch die Verantwortlichen und Kollegen des Arbeitskreises "Wissenschaftliche Begleitung“ bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Ev. Jugendaufbaudienste und vor allem Pfarrer Dr. Johannes Friedrich von der Evangelischen Studentengemeinde Nürnberg.
Zirndorf, im Juni 1983
Bernhard Mann
1 vgl. HIRSCH, 1969
8
Vorwort zur Neuuflage „Sozialberatung in Sammelunterkünften“
Der vorliegende Beitrag ist entnommen dem Buch:
Bernhard Mann, Politische Flüchtlinge. Sozialberatung in Sammelunterkünften und Fragen zur gesellschaftlichen Integration. Mit einem Vorwort eines Vertreters des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen. Frankfurt am Main: Haag und Herchen 1982. ISBN 3-88129-725-1.
An dieser Stelle bedankt sich der Autor beim Verlag Haag+Herchen. Herr Verleger Herchen hat die Möglichkeit der Neuauflage der Texte begrüßt. Die Weltflüchtlingsproblematik steht nach wie vor auf der politischen Agenda. Die Flüchtlingsforschung im Kontext von Public Health, Politik, Sozialarbeit, Soziologie ist von großer Wichtigkeit.
Bonn und Koblenz, im Oktober 2007
Dr. Bernhard Mann MPH
9
EINLEITUNG
Zusammengefasst geht es in der Studie um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Weswegen ist Sozialberatung in Sammelunterkünften notwendig? 2. Was sind die Voraussetzungen (personell, instrumentiell und organisatorisch) der Beratung/Betreuung? 3. Welche "generalisierenden Strategien" lassen sich aufzeigen? 4. Welche Qualifikationen werden an Flüchtlingsbetreuer/Sozialberaters gestellt? 5. Welche Methoden und Instrumente werden diskutieren? 6. Welche Kosten entstehen und wie werden die Erfolge evaluiert? 7. Welche Grenzen und Möglichkeiten von sozialer Arbeit mit politischen Flüchtlingen in Sammelunterkünften können beobachtet werden?
Was die Methode anbelangt, so handelt es sich mit Blick auf den forschungsbezogenen Rahmen um eine qualitativ orientierte Wissenschaftliche Begleitung von Sozialberatung mit Flüchtlingen in Sammelunterkünften. Die Untersuchung ist angesiedelt in der Fachberatungsstelle für ausländische Flüchtlinge des Übernationalen YMCA/YWCA - Bund in Deutschland im Sammellager für Ausländer in Zirndorf in Verbindung mit dem Diakonischen Werk der Evang.-Luth. Kirche in Bayern. Gefördert wird die Studie vom Bundesminister für Familie, Jugend und Gesundheit im Rahmen eines Modellprojektes „Ausländische Flüchtlinge“ bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendaufbaudienste - Fachverband des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Wissenschaftliche Begleitung hat einen handlungstheoretisch orientierten Ansatz; sie wird definiert als "Element zwischen Handeln und Planen, Tun und Reflektieren“ 2 und wird als "Forschung für und in der Praxis“ 3 charakterisiert.
Methodisch kann Wissenschaftliche Begleitung, was die Informationssammlung von Daten anbelangt, der Feldforschung zugeordnet werden. Feldforschung ist dadurch gekennzeichnet, dass „(...) eine systematische Beobachtung von Geschehnissen in ihrer natürlichen Umwelt“ 4 , d.h. hier Sammelunterkünfte, gewährleistet ist. Dabei ist entscheidend, dass "(…) die Untersuchung sozialer Vorgänge im normalen Gemeinschaftsleben durch einen mitten unter den
2 vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbaudienste, 1982
3 Mayer, 1982, S. 9
4 GOLDSCHMIDT, 1969, S. 267
10
Beobachteten lebenden geschulten Forscher 5 vorgenommen wird, d.h., dass der Sozialforscher - wie im vorliegenden Fall - als Flüchtlingsberater engagiert ist. Die Feldforschung wird ursprünglich der Ethnologie und Sozialanthropologie zugerechnet, neuerdings aber auch in der Soziologie verwandt. So sind gewerbliche Einrichtungen, Gefängnisse und Krankenhäuser Gegenstandsbereiche von Feldforschungen gewesen. 6 Grenzen jener Methode liegen
"(...) in dem Mangel an objektiv verifizierbaren Daten und in dem Unvermögen, einen größeren Teil des Materials statistisch auszuwerten“. 7
So ist unter diesen grundlagentheoretischen Aspekten zu berücksichtigen, dass die Untersuchung als Pilot-Studie konzipiert ist. D.h. mit anderen Worten, sie soll - was die Informationssammlung von Daten anbelangt - als Erkundungsstudie
"(…) erste Einblicke in bisher empirisch noch wenig untersuchte Problemgebiete vermitteln (…) (und) ein möglichst reichhaltiges und instrumentell möglichst wenig präformiertes Material liefern; („.)" 8 ,
wobei sie sich an qualitativen Methoden orientiert, d.h. freie Interviews mit Asylsuchenden in Sammelunterkünften, Gespräche mit „Schlüsselpersonen“ (MANGOLD), wie Sozialberatern, Lagerleitung und Experten sowohl in der Alltagspraxis als auch auf Fachtagungen und eine Auswertung der teilnehmenden Beobachtung vornimmt. So ist die Studie abzugrenzen von der quantitativ orientierten Sozialforschung, welche jedoch als weitergehenden Forschungsschritt auf die vorfindlichen Variablen und Arbeitshypothesen aufbauen kann.
Was die Evaluation anbelangt, handelt es sich um wissenschaftliche Praxisbegleitung im Sinne der Auftragsforschung. Dabei ist es Ziel, zwar zur "Qualifizierung von Praxis (BÜHMANN) der Sozialberatung in Sammelunterkünften für ausländische Flüchtlinge beizutragen. Es bleibt jedoch zu berücksichtigen, dass jene Ergebnisse unter dem grundlagentheoretischen Argument einer Allgemeingültigkeit als vorläufig zu bewerten sind, d.h. im wissen-schaftstheoretischen Sinne, dass die Ergebnisse als "hypothetisch" zu charakterisieren sind. Somit sind die Folgerungen - in summa - für den Wissenschaftler als "Hypothesen zu qualifizieren bzw. für den Praktiker als "Empfehlungen“ zu gewichten. Methodisch resultieren jene
5 ebenda, S. 267
6 vgl. ebenda, S. 269
7 ebenda, S. 270
8 MANGOLD, 1969, S. 234
11
Hypothesen bzw. Empfehlungen aus dem gesammelten Datenmaterial der Feldforschung, welches als Ergebnis, im Rahmen der Evaluation, analytisch "verarbeitet wird: Anknüpfungspunkt jener analytischen Aussagen ist die logische Struktur der Nutzen-Kosten-Analyse, wozu die Daten von Nöten sind, um sozial-ökonomische Zusammenhänge über die sozialpolitische Bedeutung einer Flüchtlingsberatung in Sammelunterkünften aufzuzeigen
Anknüpfung jener analytischen Aussagen ist die Rechtssoziologie, indem
"(…) die funktionellen Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen
dem Regulator "Recht (d.h. hier Asylverfahrensgesetz, Verf.) und dem zu regulierenden Gesellschaftsintegrat (d.h. hier Asylbewerber unter den Bedingungen einer Sammelunterkunft, d. Verf.) aufzufinden sind“ 9 .
Ferner wird darauf hingewiesen, dass es vor allem darauf ankommt,
„(…) festzustellen, wie das soziale Leben, soweit es rechtlich relevant
ist (d.h. unter den Bedingungen der Gemeinschaftsunterbringung, d. Verf.) tatsächlich abläuft. wie zwischenmenschliche Beziehungen tatsächlich gestaltet sind und auf das Verhalten der Menschen einwirken, ihr Tun und Lassen determinieren; (...)“. 10
Übertragen auf die Praxis in einer Sammelunterkunft geht es darum, anknüpfend an das Programm der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland für ausländische Flüchtlinge vom 29. August 1979, Empfehlungen aus dem beobachteten Sozialleben anzuregend. Das kann auch heißen, „funktionelle Zusammenhänge und Abhängigkeiten“ 11 , wie die Bedeutung und Rolle einer Flüchtlingsberatung aufzudecken. Demgemäß mögen jene Hinweise, in Anknüpfung an das Programm, in die Verwaltungspraxis und Gesetzgebung einfließen.
Im Ergebnis handelt es sich also weniger um Grundlagenforschung wie um anwendungsbezogene Forschung. D.h. es geht um einen Beitrag zur Gestaltung des Soziallebens in einer Sammelunterkunft für ausländische Flüchtlinge und zwar über das Instrument der Wissenschaftlichen Begleitung. Dabei ist es Ziel, aufzuzeigen, welche Bedeutung Flüchtlingsberatung in jenem Sozialleben einnehmen kann. Somit ist gemeint, einen Beitrag darzubringen zur
9 HIRSCH, 1969, S, 877
10 ebenda, Se 880
11 vgl. a.a.O. S. 877
12
Begründung, Legitimierung und Qualifizierung der Flüchtlingsberatung in Sammelunterkünften.
1 AUSGANGSLAGE
Im vorliegenden Kapitel geht es um Weltflüchtlingsfragen mit den Konsequenzen für die Flüchtlingsbetreuung/Sozialberatung in Sammelunterkünften. In Anknüpfung an den Bericht der "Bund-Länder-Arbeitsgruppe Asylwesen“ - gemäß Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 27. Juni 1980 - werden die Ziele sozialer Arbeit mit Flüchtlingen in Sammelunterkünften dargelegt. Insgesamt ist es Ziel, den Hintergrund sozialer Arbeit mit Flüchtlingen aufzuzeigen. Um nochmals darauf hinzuweisen, handelt es sich hier aus wissenschaftlicher Sicht um ein Hypothesenpapier mit praxisbezogener Fundierung und aus praktischer Sicht um Empfehlungen, indem wissenschaftlich untermauerte Anregungen für die Asylpolitik aufgezeigt werden.
1.1 Politische Flüchtlinge als internationales und nationalstaatliches
Problem
Wenn Weltflüchtlingsfragen und die nationalstaatliche Konsequenzen besprochen werden, so geht es darum, den Stellenwert der Weltflüchtlingsproblematik darzulegen und mögliche Konsequenzen aufzuzeigen: hinsichtlich der Formen der Flüchtlingsbetreuung hinsichtlich der sozialpolitischen „Auffangrolle“ von Sammelunterkünften hinsichtlich der sozialen Lage von Asylbewerbern hinsichtlich der soziologischen Bedeutung von Sammelunterkünften
Flüchtlingshilfe ist „(...) die schwierigste aller Katastrophenhilfen, weil die Betroffenen nicht nur ihre Lebensgrundlage verloren haben, sondern auch entwurzelt sind und unter dem Schock des Verlustes von Angehörigen leiden. Dazu sind viele Familien nicht nur auseinander gerissen, sondern müssen wegen Sippenhaft auch noch um ihre lebenden Angehörigen zu Hause bangen. Längere Lageraufenthalte ohne Beschäftigung und ohne Eigenverantwortung macht die Insassen stumpf, ruiniert sie moralisch, führt zu Verzweiflung und schafft damit Aggressionen (bzw. Depressionen, d. Verf.). Flüchtlinge sind deshalb schon entwurzelt, lange bevor sie möglicherweise in einem ihnen neuen Kulturkreis beheimatet werden sollen. In der Flüchtlingshilfe genügt Deckung der materiellen Grundbedürfnisse noch lange nicht. Flücht- linge sowohl in Lagern als auch in Asylländern können kaum durch eigener Kraft allein ihr
13
Los verbessern (in Lagern ist Selbsthilfe meist verboten), sondern sind auf Fremdhilfe angewiesen. Dies führt andererseits zur Gefahr der totalen Abhängigkeit von außenstehenden In-
stitutionen und Personen und damit zur Entmündigung von erwachsenen Menschen, die in ihrem vorherigen Leben auf eigenen Füßen gestanden sind“. 12
Analysiert man den Hintergrund der Flüchtlingshilfe, oder mit anderen Worten, die internationale Gesamtproblematik, so kommt der bundesdeutsche Außenminister (1981)zu folgendem Schluss: "Das 20. Jahrhundert wird leider nicht zu Unrecht oft als das "Jahrhundert der Flüchtlinge" bezeichnet, Kaum jemals zuvor in der Geschichte haben Kriegswirren, Vertreibung oder Naturkatastrophen in einem solchen Maße zu grenzüberschreitenden Flüchtlingsströmen geführt, wie wir es in unserer Zeit erleben. Erschienen bislang die Flüchtlingswellen, die Europa als Folge des Zweiten Weltkrieges überschwemmten, als Höhepunkt menschlicher Tragödien, so müssen wir heute, 35 Jahre nach Kriegsende, feststellen, dass wir einem weltweiten Flüchtlingsproblem gegenüberstehen, dessen Ausmaß an die Nachkriegszeit heranreicht und dessen politische, soziale und wirtschaftliche Folgen unabsehbar erscheinen.
„(. ..) Es ist schwer, wenn nicht unmöglich, es in Zahlen zu erfassen.
Exakte Daten stehen nicht zur Verfügung. Auch bei vorsichtiger Betrachtungsweise wird man von mindestens 10 bis 12 Millionen Flüchtlingen in aller Welt ausgehen müssen" 13 .
Das Problem Heimatloser, in politischen und religiösen Verfolgungsnöten lebender Menschen, zählt gegenwärtig zu den brennenden politischen und ethischen Fragen einer globalisierten Welt. Unberücksichtigt bleiben hierbei die schwierigen Fragen, welche mit jenen Menschen verbunden sind, die aus wirtschaftlichen und sozialen Motiven Flüchten. Der von NEUFFER (1982) unternommene Versuch, diese vielfältigen Probleme auf den Faktor Bevölkerungswachstum bzw. auf den geopolitischen Faktor, im Sinne „die Erde wächst nicht mehr“, zurückzuführen, erscheint zum einen als zu trivial und erzeugt zum anderen ein Gefühl der Ohmnacht. NEUFFER verkennt jene differenzierten Hintergrunde, wie die Weltwirtscha£tsstruktur, Systemfragen, Unterentwicklung, Abhängigkeiten, Machtkonstellationen usw., um die Komplexität jener Problematik zu verstehen und Strategien abzuleiten. Im Rahmen der vorliegenden Studie geht es jedoch primär um politische Flüchtlinge. Das Dritte-Welt-Problem muss folglich - im weitesten Sinne - unberücksichtigt bleiben.
12 HAGEN, 1981, S. 8
13 GENSCHER, 1981, S. 1611
14
Es kann von einem internationalen "Reagieren“ auf die Herausforderung der Weltflüchtlingsproblematik gesprochen werden, was jene Flüchtlinge anbelangt, die unter der "Obhut“ des Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen stehen 14 . Inwieweit es sich um ein hinlängliches internationales und nationalstaatliches Bemühen handelt, sei hier dahingestellt. Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit 15 sind 10 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen registriert. "Die Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen in der Dritten Welt dürfte sich insgesamt 15 Millionen nähern“ 16 . Angesichts der Fragen und Probleme plädiert die Generalversammlung der Vereinten Nationen für eine "Internationale Zusammenarbeit zur Vermeidung neuer Flüchtlingsströme“ 17 und "für die Entwicklung eines Systems vorbeugender Maßnahmen“ 18 .
Interessant ist, dass die Aufnahmebereitschaft politischer Flüchtlinge weltweit zu „differieren“ scheint, wie aus den Statistiken des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen zu ersehen ist. 19 Ohne auf die Diskussion jener Entscheidungskriterien einzugehen, welche die Bereitschaft, die einzelne Länder hinsichtlich der Aufnahme ausländischer Flüchtlinge zeigen, verdeutlicht ein internationaler Vergleich, dass der Bundesrepublik Deutschland keine "einseitig-humanitäre" Federführung, wie zum Teil vermutet, zugesprochen werden kann. 20 Auch GUSY 21 hat darauf hingewiesen, dass sich 19 Staaten für ein „subjektives Recht auf Asylgewährung“, d.h. einklagbares Recht verbürgen, wie die Bundesrepublik Deutschland. Konkret vermerkt der Hohe F1üchtlingskommissar der Vereinten Nationen, dass es eine Vielzahl von Ländern gibt, die über 100 000 anerkannte Flüchtlinge beherbergen. Die Bundesrepublik Deutschland hat seit Gründung des Bundesamtes über die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Jahre 1953 ungefähr 94.000 Flüchtlingen politisches Asyl gewährt, 22 von denen 50.000 Personen in der Bundesrepublik Deutschland leben. 23
„Verglichen mit den weltweiten Flüchtlingsströmen und ihrer Aufnahme durch die ärmsten Staaten der Erde nimmt sich dieses Ergebnis des deutschen Asylverfahrens eher bescheiden aus. So halten sich in Somalia, um nur dieses Beispiel herauszugreifen, über 1.150.000 Flüchtlinge aus Äthiopien auf, von denen Hunderttausende allein im Laufe des
14 vgl. HENKEL, 1982
15 vgl. OFFERGELD, 1982
16 ebenda, S. 204
17 vgl. ebenda, S. 205
18 vgl. ebenda
19 vgl. HENKEL, a.a.O., S. 256 -259
20 vgl. hierzu die Diskussion im Deutschen Bundestag im Jahre 1980/81
21 vgl. 1980, S. 1
22 vgl. HENKEL, 1982
23 vgl. Nachrichten der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Lagerdienst, Sept. 1982
15
vergangenen Jahres neu eintrafen, so dass sich Somalia gezwungen sah, im September 1979 den Notstand auszurufen, ohne damit seine Grenzen vor dem Zustrom weiterer Asylsuchender zu verschließen“. 24
In die gleiche Richtung gehend stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit fest, dass die Aufnahmeländer in der Dritten Welt (...) selbst gewaltige Opfer für die Flüchtlinge aufbringen. Sie stellen Land zur Verfügung, sie teilen ihre ohnehin knappen Nahrungsmittel mit den Flüchtlingen. Verglichen mit diesen Leistungen ist unsere Hilfe nur ein bescheidener Beitrag. 25 Dabei sollte jedoch nicht verschwiegen werden, dass auch unwirtliche Verhaltensweisen mit ausländischen Flüchtlingen in Ländern der Dritten Welt zu beobachten sind. Ein Beispiel sind die gegenwärtig maßlosen Ausschreitungen im indischen Bundesstaat Assam gegen bengalische Flüchtlinge. So ist die Flüchtlingshilfe der Bundesregierung, z.B. für das Jahr 1981 mit rund 299 Millionen DM, 26 angesichts volkswirtschaftlicher Rückgänge, wie z.B. der Wachstumsrate, zu würdigen.
Eine Einordnung von Flüchtlingsarbeit in größere Zusammenhänge kann dazu beitragen, eine für die Flüchtlingsbetreuung erstrebenswerte kritisch-distanzierte Einstellung zu beziehen, im Hinblick auf binnenländische und kommunal-politische Konflikte, im Hinblick auf soziologische Erscheinungen wie einer teils zu beobachtenden Fremdenfeindlichkeit wie im Hinblick auf eine generelle Verteufelung administrativer Entscheidungen 27 . Was die Fremdenfeindlichkeit anbelangt, stellt
"(...) der Diakonische Rat (...) mit Befriedigung fest, dass sich die Kirchen sowie die meisten Parteien und gesellschaftlichen Gruppen einig sind in der grundsätzlichen Ablehnung einer von Agitatoren gezielt geschürten Ausländerfeindlichkeit, durch die Menschen in unserer Mitte grundlos und pauschal verunsichert und in einzelnen Fällen sogar in die Verzweiflung getrieben werden.(...) Der Diakonische Rat ruft zur Abwehr dieser gefährlichen Entwicklung alle gesellschaftlichen Kräfte auf, Wege zu finden, die auch in Zeiten wirtschaftlicher Krisen den Belangen der Deutschen und der Ausländer gerecht werden.“ 28
24 vgl. HENKEL, 1982, S. 76
25 OFFERGELD, a. a. 0., S. 20
26 vgl. ebenda
27 vgl. LOTTJE, 1982
28 Erklärung des Diakonischen Rates der EKD zur Ausländerfeindlichkeit, Berlin, 1982
16
1.2 Formen der Flüchtlingsbetreuung
1.2.1 Zentrale und dezentrale Unterbringung - unter Berücksichtigung
juristischer Aspekte
Zentrale sozialpolitische Fragen ergeben sich aus Problemen der Unterbringungsalternativen. Dabei wird unterschieden in die zentrale Unterbringung, d.h. Sammelunterkünften für Ausländer, und die dezentrale Unterbringung, wie z.B. Pensionen und Privatunterkünfte. Problernfrei ist keine Unterbringungsform.
Aus sozialwissenschaftlicher Sicht können bei einer zentralen Unterbringung soziologische Probleme, wie die Institutionalisierung und Ghettoisierung 29 beobachtet werden. Dabei werden Folgen angesprochen, wie sie der Begriff der Psychosomatik 30 umschreibt. Desgleichen werden bei dezentraler Unterbringung soziale Probleme, wie die Segregation und Isolierung beobachtet. Unter Segregation wird die räumliche Absonderung in Ballungszentren verstanden. So ergab die stadt- und regionalsoziologische Forschung, dass Minderheiten, wie Flüchtlinge, in diskreditierten Wohngegenden verbleiben. 31 Generell kann festgehalten werden, dass bei einer Gegenüberstellung zentraler und dezentraler Unterbringung, die zentrale Unterbringung, d.h. Sammelunterkünfte für Asylsuchende, eine höhere Belastung aufweisen, als dezentrale Unterbringungsformen 32 . Ideal wäre zweifelsfrei, im Hinblick auf die Wahrung der Lebenszufriedenheit Asylsuchender, und damit einer möglichen Konfliktreduzierung, falls Asylsuchende über ihre Unterbringungsform frei entscheiden könnte. Der Gesetzgeber hat jedoch andere Konsequenzen gezogen. Mit dem neuen Gesetz über das Asylverfahren (AsylVfG) vom 16. Juli 1982 33 ist u.a in § 23 AsylVfG im Rahmen einer Soll-Vorschrift 34 geregelt, dass politische Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Diese Unterbringungsregelung während des Asylverfahrens verweist auf die Notwendigkeit, auch in Anbetracht einer höheren Belastung für Asylsuchenden, die Beratung und Betreuung in Sammelunterkünften zu erörtern.
29 vgl. Punkt 1.1.5.
30 vgl. MANN, 1981; YENNIG/ WIEßNER, 1982
31 vgl. FRIEDRICHS, 1978
32 vgl. die Diskussion der Träger der freien Wohlfahrtspflege.
33 vgl. BGBL., 1982, Nr. 25, S. 950
34 Das Verwaltungsrecht unterscheidet in "Kann-, Soll- und Muss-Regelungen, womit der Behörde im Einzelfall (hier: Soll-Vorschrift) ein
sehr begrenzter Ermessensspielraum gegeben ist.
17
1.2.2. Zentrale und dezentrale Formen der Betreuung
Was die Flüchtlingsarbeit auf der Ebene der Flüchtlingsbetreuung/Sozialberatung" betrifft, müssen zwei Formen unterschieden werden. Einmal handelt es sich um Beratungsstellen, die außerhalb von Sammelunterkünften angesiedelt sind und als „Anlaufstelle“ vor allem für de-
zentral untergebrachte politische Flüchtlinge konzipiert sind: Asylberechtigte und Asylbewerber. Zum Zweiten handelt es sich um Beratungsstellen, die innerhalb von Sammelunterkünften angesiedelt sind und für die soziale Arbeit mit Flüchtlingen der Sammelunterkunft ver-
Im Hinblick auf die Betreuungsarbeit kommt die "Bund-Länder-Arbeitsgruppe Asylwesen“ der Bundesrepublik Deutschland zu dem Schluss, dass die
"Schwierigkeiten der Asylbewerber (...) erheblich (sind und) daher sowohl aus humanitären als auch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit soziale Beratung und Betreuung (brauchen)“. 35
Das Bundesministerium des Innern bemerkt zur sozialen Arbeit mit Flüchtlingen, dass an diesbezügliche Beratung und Betreuung "hohe Anforderungen" 36 zu stellen sind. Im folgenden geht es ausschließlich um die zentrale Betreuung oder auch soziale Arbeit mit Flüchtlingen in Sammelunterkünften, wobei der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Ver-triebenenseelsorge betont, dass die Kirche sich entschieden
„(…) gegen die Einrichtung von Großlagern bis zu 1.000 Insassen für
die Dauer des Asylverfahrens (wendet). Die Kirche fordert eine unserem Grundgesetz entsprechende menschenwürdige Behandlung aller Flüchtlinge, gleichgültig, ob sie zeitweise oder auf Dauer in der Bundesrepublik bleiben können, von Drittländern aufgenommen werden oder unter annehmbaren Bedingungen in ihre Heimat zurückkehren können“. 37
1.2.3. Organisierte und professionelle Hilfen
Hinsichtlich der Organisation der Flüchtlingsbetreuung anbelangt, wird sie teils von Kommunen, größtenteils vom Dritten Sektor, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege und deren Gliederungen durchgeführt. Bezüglich der professionellen Hilfen, werden sie ausgeübt von Rechtsberatern und Flüchtlingsbetreuern bzw. Sozialberatern unterschiedlichster Qualifikationsstufen. Daneben wirken ehrenamtliche Helfer. Außerhalb der angeführten Betreuungs- und
35 Bund-Lander-Arbeitsgruppe Asylwesen, 1981, S. 36.
36 vgl. Bundesminister des Innern, 1980; auch WASMUND, 1978
37 HENGSBACH, zit. nach WÖSTE, 1981, S. 26
18
Beratungsstellen ist die übergreifende und supranationale Tätigkeit des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) angesiedelt. Bezüglich der professionellen Hilfen ergeben sich folgende Differenzierungen:
Rechtsberatungsstellen für ausländische Flüchtlinge sind zuständig für die juristische
Fachberatung von Flüchtlingsbetreuern, Rechtsberatung für Flüchtlinge und deren Vertretung vor Gericht. Es handelt sich, in der Regel, um Kanzleien von Rechtsanwälten bzw. Volljuristen.
Soziale Flüchtlingsbetreuung ist, in der Regel, Beratungsstellen für ausländische Flüchtlinge zu- geordnet. In Anknüpfung an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Asylwesen“ sind sie zuständig 38 :
o für die Gewährung von Orientierungshilfen
o Unterrichtung der Asylbewerber über ihre rechtliche Situation
o Förderung der Rückkehrbereitschaft oder zur Weiterwanderung in Drittländern.
Ferner ist die soziale Flüchtlingsberatung zuständig:
für die Krisenintervention oder Orientierungshilfen mittels Freizeitgestaltung und durch die Beratung bei sozialen, psychologischen, sozialpädagogischen, seelsorgerlichen und rechtlichen Fragen, welche Flüchtlinge bedrängen
für die Reintegrationsberatung bei geringen Asylchancen durch die Entwicklung von Einsicht und Motivation zur Rückreise
zur Vorbereitung auf Integrationsfragen bei zu erwartender Anerkennung unter besonderen Umständen zur wissenschaftlichen Fundierung der Flüchtlingsbetreuung (Wissenschaftliche Begleitung),
Von der Vorbildung her gesehen handelt es sich bei den Betreuern um: Helfer in der Flüchtlingsarbeit (ohne spezielle Vorbildung) sozialpädagogisch orientierte Flüchtlingsbetreuer (Sozialarbeiter / Sozialpädagogen mit Fachhochschuldiplom)
wissenschaftlich orientierte Flüchtlingsbetreuer (Psychologen / Pädagogen / Sozialwissenschaftler / Volkswirte mit Universitätsdiplom oder verwandtem).
Der Begriff des Betreuers schließt den Begriff des "Beraters“ mit ein. Noch zu erwähne n ist die Gruppe der ehrenamtlichen Helfer. Es betrifft sowohl Einzelpersonen unterschiedlichen
38 vgl. a.a.O., S. 37
19
Alters und unterschiedlicher Berufszugehörigkeit als auch Jugendgruppen, politische, studentische und kirchliche Gruppierungen bzw. Arbeitskreise.
Hier geht es ausschließlich um die Analyse und Evaluation der Tätigkeiten der Gruppe der hauptamtlich tätigen Flüchtlingsbetreuer oder Sozialberater in Sammelunterkünften für ausländische Flüchtlinge.
1.3. Zur sozialpolitischen „Auffangrolle“ von Sammelunterkünften
Wenn ein politischer Flüchtling in die Bundesrepublik Deutschland kommt und um Asyl bittet, handelt es sich oft um einen mittellosen Menschen ohne soziale Bezüge. Aus sozialpolitischer Sicht könnte er der gesellschaftlichen Gruppe „Sozial Schwacher“ zugeordnet werden. Die Aufnahme in eine Sammelunterkunft kann als erste Hilfe bezeichnet werden, und zwar im Hinblick auf die Gewährung von Unterkunft, Verpflegung, medizinischer Vorsorge, gegebenenfalls die Gemeinschaft mit Landsleuten und die erste Orientierung durch das Angebot von Sozialberatung / Flüchtlingsbetreuung, falls eine Beratungsstelle vorhanden ist. Diese sozialpolitische "Auffangrolle“ ist, ohne Zweifel, Flüchtlingshilfe. Sie ist zu unterscheiden von jenen Problemen, die mit einem „Daueraufenthalt" in Sammelunterkünften verbunden sind, und was KAROLA BLOCH, die selbst mehrere "Asylzeiten" durchlebte, wie folgt umschreibt:
"Man muss sich schämen für diejenigen, die die geradezu verrückte
und hoffnungslose Konzeption für die Sammellager erfunden haben“. 39
1.4. Zur sozialen Lage von Asylbewerbern
Eine Erörterung der sozialen Arbeit mit Flüchtlingen erfordert, vorab, jenen Rahmen zu klären, indem sich ein Asylbewerber während seines Asylverfahrens bewegen. Mit anderen Worten, es geht um die soziale Lage von Asylbewerbern. Sie ist gekennzeichnet durch folgende Gesichtspunkte, welche unmittelbar für die Sozialberatung von Belang sind:
1. Sozialhilfe wird in Form von Naturalleistungen und in Form eines Taschengeldes, in Höhe von DM 54,--/mtl., gewährt 40
2. Eingeschränkte medizinische Hilfen, welche, abgesehen von Akuthilfen, nach Aus-
39 BLOCH,1982,S. 11
40 Das Taschengeld bezieht sich auf das Bundessozialhilfegesetz i. Verb. m. Richtlinien der jeweilig zuständigen regionalen Verwaltungen, wie z.B. Bezirk Mittelfranken in Bayern.
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legung des Bundessozialhilfegesetzes gewährt werden
3. Ein Arbeitsverbot, wie in Bayern 1 Jahr für Ostblockflüchtlinge; hingegen 2 Jahre für sonstige Flüchtlinge. Es sind jedoch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern, bis hingehend zum generellen Arbeitsverbot, festzustellen 4. Wie erwähnt, ist nach dem Asylverfahrensgesetz eine generelle Unterbringung während des Asylanerkennungsverfahrens in Sammelunterkünften angestrebt. 5. Die Aufenthaltserlaubnis eines Flüchtlings bezieht sich auf den Einzugsbereich jener Ausländerbehörde, wo der Asylbewerber wohnt, d.h. die Freizügigkeit ist eingeschränkt
Die geschilderten Regelungen zeigen, dass der Handlungs- und Entfaltungsspielraum eines Asylbewerbers, was seine konsumtiven, arbeits- und lebensweltbezogenen Bedürfnisse anbelangt, eingeschränkt ist.
1.5. Zur Situation in Sammelunterkünften aus soziologischer Sicht
Das Leben in einer Sammelunterkunft für Ausländer hat für die betroffenen Personen spezifische Wirkungen. Zunächst geht es um allgemeine Folge als „Randgruppe“ zu leben. Zweitens geht es um spezifische Folgen, welche unmittelbar mit Sammelunterkünften in Zusammen hang gebracht werden können. 41 Es geht darum, generelle Tendenzen aufzuzeigen, welche im Einzelfall jedoch nicht pathologisch wirken müssen. Aus medizinsoziologischer Sicht denken wir an die Prozesse der Marginalisierung Deprivation Ghettoisierung Institutionalisierung De-Personalisierung
Insgesamt erscheint die Diskussion der angeführten "Wirkfaktoren“ des Aufenthalts in einer Sammelunterkunft von Bedeutung, da wir davon ausgehen, dass sie, neben dem rechtlichen Rahmen, den Handlungsraum von Sozialberatung und Flüchtlingsbetreuung in Sammelunterkünfte aus soziologischer Sicht klärt. Mit anderen Worten, es kann die Frage nach den Grenzen und Möglichkeiten von Sozialberatung, ohne Berücksichtigung jener Wirkfaktoren, nicht
41 vgl. HAGEN, 1981; MANN, 1981; HENNIG/WIEßNER, 1982
Arbeit zitieren:
Bernhard Mann, 1983, Politische Flüchtlinge - Soziologische Beratung und Public-Health-Ansätze in Sammelunterkünften, München, GRIN Verlag GmbH
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