Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis..................................................................................................................... II
Abkürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis............................................................................................................. IV
1 Einleitung 1
2 IFRS US-GAAP und ihre Institutionen 2
3 Das Konvergenzprojekt und die Fair-Value-Bewertung 2
4 Hintergründe des Fair-Value-Projektes 3
5 Fair-Value-Definition 4
5.1 Definition des Fair Value gemäß HGB 4
5.2 Fair Value nach IFRS 5
5.3 Fair Value gemäß US-GAAP 6
5.3.1 Definition des SFAS 157 6
5.3.2 Der Fair Market Value nach SFAS 157 C 50 6
5.4 Divergenzen zwischen Definitionen in IFRS und US-GAAP 7
5.4.1 Exit price vs entry price 7
5.4.2 Unterschiede bezüglich der Marktteilnehmer 7
5.4.3 Übertragung bzw Begleichung einer Verbindlichkeit 8
6 Fair-Value-Bewertung im SFAS 157 und in den IFRS 9
6.1 Transaktionspreis und Fair Value bei der Erstbewertung 9
6.2 Grundsätze der Fair-Value-Ermittlung 11
6.2.1 Unternehmensfortführungs- und Stichtagsprinzip 11
6.2.2 Principal market versus vorteilhaftester Markt 11
6.2.3 Bestmögliche Verwendung von Vermögenswerten 14
6.3 Bewertungsmethoden und Fair-Value-Hierarchie nach SFAS 157 14
6.3 1 Bewertungsmethoden 14
6.3.2 Inputfaktoren für die Bewertungsmethoden 15
6.3.3 Fair-Value-Hierarchie 15
6.3.4 Spanne zwischen Geld- und Briefkurs: Bid-ask Price 18
6.4 Ausgewählte Fälle der Fair-Value-Bewertung gemäß IFRS 18
6.4.1 Unternehmenszusammenschlüsse 18
6.4.2 IAS 2: Vorräte 20
6.4.3 Sachanlagen 21
6.4.4 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung 22
7 Fazit 24
Anhang...................................................................................................................................... A NA
Literaturverzeichnis B
II NA
Abkürzungsverzeichnis
AHGB Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch
Art. Artikel
bzw. Beziehungsweise
d.h. das heißt
EU Europäische Union
FASB Financial Accounting Standards Board
HGB Handelsgesetzbuch
IAS International Accounting Standards
IASB International Accounting Standards Board
IASC International Accounting Standards Committee
IFRS International Financial Reporting Standards
MoU Memorandum of Understanding
SEC Securities and Exchange Commission
SFAS Statement of Financial Accounting Standard
Sog. Sogenannte
Tz Textziffer
US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles
Z.B. Zum Beispiel
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Unterschiede in den Definitionen 9
Abbildung 2: Schuld auf einem Prinzipalmarkt 12
Abbildung 3: Vermögenswert auf einem Prinzipalmarkt 13
Abbildung 4: Fair-Value-Hierarchie 17
Abbildung 5: Bid-ask- and Mid-price 18
Abbildung 6: Bewertung von Finanzinstrumenten 23
Abbildung 7: Von der Fair-Value-Regelung betroffene Standards Eigene Darstellung in
Anlehnung an IASB (2006a): S 30-72 A
IV NA
1 Einleitung
Die aktuellen IAS/IFRS besitzen noch keinen einheitlichen Bewertungsstandard, sondern viele Bewertungsvorschriften, die über mehrere Standards verstreut sind. Dies gilt auch für den Wertmaßstab Fair Value, der in der Erst- und Folgebewertung und für zahlreiche Anhangangaben eine große Rolle spielt.
Der US-amerikanische Standardsetter FASB hat kürzlich 1 den SFAS 157 veröffentlicht. Dieser
liefert eine eindeutige und einheitliche Definition des Fair-Value-Begriffs und enthält ein Rahmenkonzept der Fair-Value-Bewertung nach US-GAAP.
Das IASB hat auch seinerseits die Notwendigkeit einer einheitlichen Fair-Value-Regelung erkannt und im Rahmen des Konvergenzprojektes entschieden, den vom FASB erlassenen SFAS 157 „Fair Value Measurements“ als Ausgangspunkt für seine Überlegungen heranzuziehen. Das IASB plant, die bisher verstreuten Ermittlungs-vorschriften für den Fair Value in einem einzigen Bewertungsstandard zusammen-zufassen. In dieser Perspektive betonte der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedies:
„The use of fair value in financial reporting is of great interest to preparers, auditors, users and regulators. We believe that an essential ground-clearing step in the debate is to establish a clear international definition of fair value and a consistent framework for measuring it.“ 2
Als erster Schritt seines Projektes hat das International Accounting Standard Board am 30.11. 2006 ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem bisherige Aspekte der Fair-Value- Bewertung nach IFRS den entsprechenden Bewertungsvorschriften des SFAS 157 gegenübergestellt werden, und lädt interessierte Außenstehende zur Kommentierung 3 des
Diskussionspapiers bis zum 02.04.2007 ein. Geplant ist die Veröffentlichung eines Standardentwurfs (Exposure Draft) zur Fair-Value-Ermittlung zu Beginn des Jahres 2008. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem IASB-Projekt „Fair Value Measurement“. Dabei wird zunächst neben der Vorstellung der Aufgaben von IASB und FASB, auf das Konvergenzvorhaben zwischen den beiden Boards eingegangen. Des Weiteren werden die unterschiedlichen Konzeptionen des Fair Values nach IFRS und US-GAAP analysiert sowie
2 IASB: aufrufbar unter:
http://www.iasb.org/News/Press+Releases/IASB+publishes+Discussion+Paper+on+fair+value+measure ments.htm 3 Die Veröffentlichung des Diskussionspapiers und die Einladung zur Kommentierung stellt den dritten Schritt des Standardsetzungsprozess des IASB dar. Vgl. Pellens/Füllbier/Gassen (2004), S. 85-86.
1
ein Vergleich der bisherigen IFRS-Vorschriften mit dem SFAS 157 durch-geführt. Abschließend werden die vorgeschlagenen Modifikationen zusammenfassend gewürdigt.
2 IFRS, US-GAAP und ihre Institutionen
Das Financial Accounting Standard Board (FASB) ist das aktuelle amerikanische Pendant des IASB und wurde 1972 gegründet. Das FASB stellt genauso wie die Securities and Exchange Commission (SEC) eine wichtige Institution zur Gestaltung der US-GAAP dar. Ihre Aufgabe besteht in der Herausgabe neuer Rechnungslegungs-standards für private US-amerikanische Unternehmen.
Das International Accounting Standard Board (IASB) wurde am 29. Juni 1973 in London 4 als privatrechtliche Instanz auf Initiative des Berufstands der Wirtschaftsprüfer gegründet. Das IASB sieht sich als ein globaler Standardsetter mit der Aufgabe „a single set of high quality, understandable and enforceable global accounting standards“ 5 zu entwickeln. In der EU sowie in vielen anderen Ländern 6 stellen die IFRS einen harmonisierten Standard für die Konzernrechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen dar. Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde (SEC) hat die IFRS jedoch noch nicht als gleichwertig zu den US-GAAP anerkannt, Grund hierfür ist die mangelnde Vergleichbarkeit beider
3 Das Konvergenzprojekt und die Fair-Value-Bewertung
Um eine Annäherung von IFRS und US-GAAP zu erreichen, arbeitet das IASB mit dem FASB zusammen mit dem Ziel, bestehende Divergenzen zwischen beiden Rechnungs- legungssystemen abzuschaffen 7 . In diesem Zusammenhang haben beide Standardsetzer im September 2002 im Rahmen des „Norwalk Agreement“ ein Harmonisierungs-vorhaben vereinbart mit der Zielsetzung „high-quality, compatible accounting standards that could be used for both domestic and cross boarder financial reporting“ zu entwickeln. Damit wollen IASB und FASB zum einen ihre bestehenden Regelungen so früh wie möglich angleichen und zum anderen die über 2005 hinaus noch bestehen-den Unterschiede durch die Koordination
5 Siehe Website des IASB: www.iasb.org/aboutus/aboutthefoundation/aboutfoundation.htm 6 Darunter Australien, Kanada, Neuseeland, Russland, Südafrika ...
7 Vgl. Pellens/Füllbier/Gassen (2004), S. 78.
2
ihrer zukünftigen Arbeitsprogramme beseiti-gen 8 . In der Tat stellt die Fair-Value-Bewertung
eine der noch bestehenden Unterschie-de zwischen IFRS und US-GAAP dar.
4 Hintergründe des Fair-Value-Projektes
Das International Accounting Standard Board (IASB) hat sich vorgenommen, einen neuen IFRS zur Bewertung von Vermögenswerten, Schulden und Eigenkapitalinstru-menten zu erstellen. Dieser neue Standard basiert auf dem vom FASB erlassenen SFAS 157 und soll alle in den bisherigen IFRS verstreuten Fair-Value-Bewertungsregelungen in sich tragen. Was sind eigentlich die historischen Hintergründe eines solchen Projektes?
Im Juni 2003 wurde das Vorhaben „Fair Value Measurement“ vom Financial Acounting Standard Board (FASB) aufgenommen 9 . Das IASB hingegen startete das Projekt erst zwei
Jahre später (September 2005). Ein wichtiges Datum stellt der 27. Februar 2006 für das Fair- Value-Projekt dar: An diesem Tag wurde ein Memorandum of Understanding (MoU) von den zwei Boards veröffentlicht 10 . Dieses Memorandum of Understanding ist eine Vereinbarung
zwischen IASB und FASB, mit dem Ziel univer-selle Bilanzierungsstandards höchster Qualität zu entwickeln. Diese Vereinbarung ist eigentlich eine Fortsetzung des im Jahre 2002 veröffentlichten Norwalk-Agreement (sog. Konvergenzprojekt), d.h. bezüglich der Ziele und Grundsätze unterscheiden sich Norwalk-Agreement und Memorandum of Understanding überhaupt nicht. Im Februar entschieden also FASB und IASB neue gemeinsame Standards zu entwickeln, mit dem Ziel, bestehende Unterschiede in den zwei Rechnungslegungssystemen bis 2008 zu beseitigen. Als Gegenstand dieses kurzfristigen Konvergenzvorhabens wurden viele Themen festgelegt, darunter die Fair-Value-Bewertung. Ein halbes Jahr später (Sept. 2006) veröffentlichte das US-amerikanische Board das Statement of Financial Accounting Standard N° 157 „Fair Value Measurements“, welcher die Systematik der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden zum Fair Value beschreibt. Kurz darauf veröffentlichte ebenfalls das IASB ein Diskussionspapier, in dem es seine vorläufige Meinung für die einheitliche Definition und Ermittlung des Fair Value darstellt.
Zu den Hauptauslösern des Fair-Value-Projektes zählt die immer wachsende Bedeutung des Bewertungsmaßstabs „Fair Value“; der Fair Value wird in der Tat in zahlreichen Standards entweder als Wahlrecht oder Pflicht herangezogen (siehe Abbildung 7 im Anhang)
8
Vgl. Memorandum of Understanding: www.fasb.org/news/memorandum.pdf
9
Siehe Website der FASB: http://www.fasb.org/project/fv_measurement.shtml
10
Siehe Website des IASB: http://www.iasb.co.uk/
3
Einer der Hauptgründe des Bedarfs an allgemeingültigen Regelungen zur Fair-Value- Bewertung ist vor allem die hohe Komplexität, welche durch die fehlende Gleichbehandlung der Fair-Value-Bewertung in den IFRS verursacht wird.
Was versteht man eigentlich unter dem Fair-Value-Begriff bzw. wie wird der Fair Value in den unterschiedlichen Rechnungslegungssystemen (HGB, IFRS und US-GAAP) definiert?
5 Fair-Value-Definition
5.1 Definition des Fair Value gemäß HGB
Als deutsches Äquivalent zum international bekannten Begriff des Fair Value gilt der Begriff des beizulegenden Zeitwertes.
Die erste Verwendung des Begriffes beizulegender Zeitwert geht auf das Allgemeine Deutschen Handelsgesetzbuch (AHGB), das im Jahre 1861 verabschiedet wurde, zurück 11 . Art. 31 AHGB lautet nämlich: „Bei der Aufnahme des Inventars und der Bilanz sind sämtliche
Vermögenstücke und Forderungen nach dem Wert einzusetzen, welcher ihnen zur Zeit der Aufnahme beizulegen ist“. So war der beizulegende Zeitwert im Art. 31 des AHGB als zwingende Bewertungsvorschrift kodifiziert.
Der beizulegende Zeitwert ist im HGB nicht eindeutig kodifiziert bzw. definiert und stellt in der Tat einen Oberbegriff für alle marktnahen Wertansätze dar 12 . Dieser spielt in der deutschen Rechnungslegung nur die Rolle eines Korrekturwertes für die Folgebewertung von Vermögensgegenständen des Anlage- und des Umlaufvermögens 13 . Wegen mangelnder Definition muss der beizulegende Zeitwert über andere Hilfsmaßstäbe wie den Wiederbeschaffungswert 14 , den Einzelveräußerungswert und den Ertragswert ermittelt werden.
Der Wiederbeschaffungswert stellt die bedeutendste Hilfsgröße dar, eine solche Hilfsgröße lässt sich jedoch für viele Vermögensgegenstände, welche keinen Gebrauchtmarkt besitzen, nicht leicht ermitteln. Er kann dann aus den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vermögensgegenständen abgeleitet werden 15 . Der Einzelveräußerungswert kommt als Wertmaßstab zum Einsatz, wenn ein Ver- mögensgegenstand vor Ablauf seiner planmäßigen Nutzungsdauer verkauft werden soll oder
11
Böckin/Lopatta/Rausch (2005), S. 97.
12 Vgl. Wolz (2005), S. 45-46.
13 Vgl. Coenenberg (2005), S. 105.
14 Auch als Reproduktionskosten bekannt. Stellt Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines vergleichbaren Gegenstandes dar. Vgl. Coenenberg (2005), S. 106.
15 Vgl. Wolz (2005), S. 45-46.
4
Arbeit zitieren:
Hoba Lota, 2007, Fair value measurement, München, GRIN Verlag GmbH
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