Inhalt
1 Einleitung 3
2 Öffentliche Daseinsvorsorge und Aufgaben der Kommunen in der Bundesrepublik
Deutschland. 3
2.1 Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge 5
2.2 Die Wasserversorgung in der Bundesrepublik. 5
3 Liberalisierung des Dienstleistungssektors und Privatisierungsformen. 7
3.1 Liberalisierung - Die Öffnung der Dienstleistungsmärkte 7
3.2 Privatisierung und deren Formen 8
4 Privatisierung der Wasserwirtschaft - Eine pro und contra - Betrachtung. 9
5 Zusammenfassende Betrachtungen 12
2
1 Einleitung
Vor einigen Jahren wurde in Deutschland eine Diskussion über die Privatisierung von öffentlichen Leistungen losgetreten, die kontrovers behandelt wird und begleitet ist von Konferenzen, Stellungnahmen und Gutachten unterschiedlichster Couleur. In einigen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie der Gas- und Energieversorgung, ist die Privatisierung bereits erfolgt und weit fortgeschritten. Doch gerade bei der Ressource Wasser besteht Diskussionsbedarf über deren Rolle: Ist es ein handelbares wirtschaftliches Gut oder sollte Wasser aus dieser rein ökonomischen Betrachtung herausgenommen und als lebenswichtige Ressource, ohne die Fortschritt und Entwicklung nicht möglich sind, betrachtet werden? Genau an diesen unterschiedlichen Ansätzen werden auch die verschiedenen Argumentationsketten der Privatisierungsbefürworter und -gegner deutlich, die in dieser Arbeit dargestellt werden sollen. Dabei wird zunächst der Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge dargestellt und der Wassermarkt in der Bundesrepublik beleuchtet. Es folgt eine Betrachtung über Liberalisierungs- und Privatisierungstendenzen, die dann in eine Pro-Contra-Betrachtung der Privatisierung des Wassermarktes in Deutschland mündet. Dabei wird Wert auf finanzielle, soziale und umweltpolitische Aspekte der Privatisierung gelegt. Die gesammelten Argumente werden am Ende miteinander verglichen, um die Divergenzen in der betreffenden Diskussion im Schluss möglichst detailliert darstellen zu können.
2 Öffentliche Daseinsvorsorge und Aufgaben der Kommunen in
der Bundesrepublik Deutschland
Die Betätigungsfelder der Kommunen in der Bundesrepublik sind zahlreich und vielfältig. Im Artikel 28 (2) des Grundgesetzes 1 wird das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und deren finanzielle Eigenverantwortlichkeit garantiert. Dies geht historisch gesehen auf die preußische Städteordnung von 1808 des Freiherren von Stein zurück, deren Ziel war es: „(…) das bürgerliche Element enger mit dem Staate zu verbinden, den Gegensatz zwischen Obrigkeit und Untertan zu mildern und durch selbstverantwortliche Beteiligung der Bürgerschaft an der
1 Wortlaut: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetz in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung.“
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öffentlichen Verwaltung in der Kommunalebene den Gemeinsinn und das politische Interesse des einzelnen neu zu beleben und zu kräftigen.“ 2
Mit der Weiterentwicklung des staatlichen Aufgabenbereichs wuchs auch der Aufgabenkatalog der Kommunen im Versorgungsbereich ihrer Bürger und der Begriff der öffentlichen Daseinsvorsorge gewann an Bedeutung. Doch was ist öffentliche Daseinsvorsorge und welche Bereiche umfasst sie? Wichtigstes Merkmal der Daseinsvorsorge ist die Möglichkeit der Nutzung durch jeden Bürger, demokratische Kontrolle und öffentliche Verantwortung der kommunalen Selbstverwaltung. Doch die Klärung des Begriffs ist mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Forsthoff, der diesen Begriff erstmals 1938 3 verwendete, gab weder eine klare Definition noch eine genaue Aufgabencharakterisierung. Ursächlich für die schwierige Begriffsbestimmung ist, dass es im Grundgesetz keine „(…) Abgrenzung der 4 gibt. Unter die öffentlichen Aufgaben von den Aufgaben, die von Privaten zu erfüllen sind (…).“ Angelegenheiten der örtlichen Daseinsvorsorge der kommunalen Selbstverwaltung fallen laut Bundesverfassungsgericht 5 aber all jene, die die
„(…) Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen.“ 6 Folglich sind mit dem Begriff Daseinsvorsorge „(…) gemeinwohlorientierte, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Dienstleistungen (gemeint), an deren Erbringung die Allgemeinheit ein besonderes Interesse hat.“ 7
Doch auch diese Definition ist keine klare Aufgabenzuweisung, ferner unterscheiden sich die nach dieser Beschreibung zu erfüllenden Aufgaben, nach Größe und Struktur der Kommunen 8 . Zudem ist die Zuweisung der Aufgaben variabel und unterliegt „(…) 9 . Nach heutigem Stand gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Veränderungen (…)“ jedoch werden folgende Bereiche üblicherweise als Kernbereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge zugeordnet: Wasser- und Energieversorgung, Entsorgungswesen, Verkehrswesen, Schulwesen, Sozialwesen, Kultur und Gesundheitswesen 10 .
2 BVerfGE 11, 266/247 ff.; zum Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden
3 nach: Heinz-Jürgen Krieger (1981): „Schranken der Zulässigkeit der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen der Daseinsvorsorge mit Anschluss- und Benutzungszwang“, Schriften zum deutschen Kommunalrecht Band 22, Verlag Reckinger & Co., Siegburg, Seite 7
4 Ebd. Seite 9
5 BVerfG E 35, 250 (258 f.)
6 Johannes Hellermann (2000): „Örtliche Daseinsvorsorge und gemeindliche Selbstverwaltung“ Mohr-Siebeck, Tübingen, Seite143
7 „Europas Wasser im Strudel der Privatisierung“ (2004)
in: http://www.ba-wue.gruene.de/download/Diskussionspapier-Wasser-Liberalisierung.pdf ;Seite 1
8 Vgl.: Hellermann (2000), Seite 144 9 Ebd., Seite 144
10 Vgl. Jürgen Grabbe (1979): „Verfassungsrechtliche Grenzen der Privatisierung kommunaler Aufgaben“
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2.1 Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
Die Wasserversorgung ist einer der ureigensten Aufgabenbereiche der kommunalen Selbstverwaltung und gehört zu deren Kernbereichen. Dennoch zählt die Versorgung mit Wasser, ebenso wie mit Fernwärme, Strom und Gas, zu den freiwilligen Aufgaben der Gemeinde 11 , da die „(…) Wassergesetze der Länder (..) nur zum Teil die Wasserversorgung 12 ausdrücklich als kommunale Pflichtaufgabe (definieren).“
Bei der Wahl der Organisationsform des Versorgungsbetriebs und der Ausgestaltung des Leistungs- und Benutzungsverhältnisses, hat die Kommune Organisationshoheit. Es liegt folglich in der Hand der Kommune, ob die Versorgungseinrichtung von der Kommune mittels Eigen- oder Regiebetrieb (Eigenversorgung) oder über Fremdversorgung geregelt wird 13 .
2.2 Die Wasserversorgung in der Bundesrepublik
Um im Verlauf dieser Arbeit näher auf Privatisierungstendenzen in der Wasserversorgung eingehen zu können, werden an dieser Stelle Besonderheiten der deutschen Wasserwirtschaft skizziert.
Die Wasserversorgung ist in der Bundesrepublik ein natürlich gewachsenes Monopol, das durch wettbewerbsrechtliche Ausnahmeregelungen als Bestandteil der Daseinsfürsorge geschützt ist. Die kommunalen und privaten Versorger sind durch Gebietsschutz vor gegenseitiger Konkurrenz geschützt 14 , da es in Deutschland geschlossene Versorgungsgebiete und kein einheitliches Verbundnetz gibt. Insgesamt bestimmen vorwiegend lokale und regionale Strukturen die Wasserwirtschaft, circa 6.600 Wasserversorgungsunternehmen existieren in Deutschland, davon sind ¾ kommunale Unternehmen, ¼ in privater Hand, meist jedoch mit kommunaler Beteiligung 15 . Dabei ist die Bundesrepublik das Land mit den meisten unterschiedlichen Organisationsformen und Formen privater Beteiligung. 16 Die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Zusammenarbeit mit
Duncker & Humblodt, Berlin, Seite 150 ff.
11 Vgl.: Christoph Brüning (1997): „Der Private bei der Erledigung kommunaler Aufgaben - insbesondere der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung“ Duncker & Humblodt, Berlin; Seite 200
12 Jörn Ipsen (Hrsg., 2003): „13. Bad Iburger Gespräche - Wasserversorgung zwischen kommunaler Daseinsvorsorge und marktwirtschaftlichem Wettbewerb“ V+R unipress GmbH, Göttingen, Seite 38
13 Vgl.: Christoph Brüning (1997), Seite 203
14 § 103 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
15 nur 1,6% sind rein in privater Hand
16 Vgl.: „The German Water Sector - Policies and Experiences“, Seite 13
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Arbeit zitieren:
Romy Höhne, 2005, Privatisierung der Wasserversorgung - eine Pro/Contra-Betrachtung, München, GRIN Verlag GmbH
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