Inhaltsverzeichnis
1) E i n l e i t u n g 0 1
2) Über die gesellschaftliche, soziale und religiöse Bedeutung der Ehe
im Mittelalter und im Spätmittelalter 02
2.1) Kirchliche Aspekte 02
2.2) Weltliche Aspekte 05
3) Ehediskurse in der (spät)mittelalterlichen Literatur 08
4) Die Darstellung der Ehe, der Partner und der Verhaltensweisen in der
E h e d e b a t t e 1 0
4.1) Die Ehe im Kontext: „Apokalypse“ 11
4.2) Figurenkonstellation in der Ehedebatte. Grundsatzdiskussion Pro und
Contra Ehe im Fokus von Bärtschis Verwandtschaft 11
4.2.1) Genderaspekte 11
4.2.2) Jugend und Alter 12
4.3) Figurenkonstellation in der Ehedebatte. Grundsatzdiskussion Pro und
Contra Ehe im Fokus von Mätzlis Verwandtschaft 14
5) Parodistische Elemente bei der Eheschließung 14
5.1) Mittel der Parodie: Übertreibung, Klischees, Verfremdung / Groteske 15
5.2) Die Paradoxie von Name und Rat 17
5.3) Die Umstände und Gründe für die Ehe zwischen Mätzli und Bertschi 17
6) Wittenwilers Intention in der Beschreibung der Ehe 20
7) Literaturverzeichnis 22
1) Einleitung
In der Ehedebatte in Wittenwilers Ring wird ein recht differenziertes Bild der Ehe entworfen, indem zahlreiche Vor- und Nachteile gegenübergestellt werden. Im Ganzen wird die Frau respektive die Ehe recht negativ beurteilt, vornehmlich von den Männern: „Ofenstek da wider sprach:/ `Jamer, not und ungemach / Ist noch an den weiben vil, / Sam ich euchs beschaiden wil.`“ 1
Dennoch wird die Ehe zwischen Mätzli und Bertschi geschlossen - allerdings beinhalten bereits die Voraussetzungen und vollzogenen Rituale den Ansatz des „Falschen“ und des Scheiterns: Die Ehe beginnt mit einem „doppelten“ Betrug (Mätzli ist bereits schwanger von einem anderen Mann, Bertschi liebt Mätzli nur um ihres "Schoßes“ willen: „Triefnass andacht die was gross / Gen seines lieben Mätzleins schoss.“ 2 ) und endet mit Tod und Krieg.
2) Über die gesellschaftliche, soziale und religiöse Bedeutung der Ehe im Mittelalter und im Spätmittelalter
Die Ehe war im Mittelalter und Hochmittelalter die Norm. Die meisten Menschen waren verheiratet und akzeptierten die Ehe als die erstrebenswerte oder notwendige Form des Zusammenlebens, nicht zuletzt um die gesellschaftliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Im Spätmittelalter kamen verstärkt theoretische und vor allem praktische Überlegungen auf, wie und warum eine Ehe zu führen sei. Gerade in der Literatur für Adlige und Bürger, aber auch in theologischen Summen und Predigten wurde dieses Thema behandelt.
2.1) Kirchliche Aspekte
Ab dem 12. Jahrhundert war in Europa die Kirche für nahezu sämtliche Belange der Familie und Ehe von großer Bedeutung. Das kirchliche Recht bildete mittels Gesetzgebung und der Kanonistik 3 ein umfassendes System, das das Handeln der Gesellschaft weitestgehend bestimmte. 4
1 Der Ring, Vers 2937 - 2940
2 Der Ring, Vers 5207 - 5208
3 Kanon heißt ursprünglich Regel, Richtschnur, was noch Isidor von Sevilla † 636 wusste und uns in
seinem „Lexikon“ überlieferte. In späterer Zeit entwickelte sich der Kanon immer mehr zu einem
juristischen Begriff des kirchlichen Bereichs, der dort letztlich alle Normen erfassen kann:
Synodalbeschlüsse, weltliche Gesetze mit kirchenrechtlicher Geltung, päpstliche Briefe (www.lrz- muenchen.de/~SKIMCL/Einstieg_Kanonistik.htm, StephanKuttner Institute of Medieval Canon
Law “Zum Einstieg in die Kanonistik“ am 13.7.06)
4 Lexikon des Mittelalters, Begriff „Ehe“, S. 1617
Aus Sicht der Kirche waren vor allem zwei Aspekte der Ehe von großer Bedeutung: Die Ehe diente vorrangig zur Erzeugung von Nachkommenschaft und zur Verhütung von Sünden des Geschlechtstriebes, sprich zur Reglementierung von Sexualität. 5 Denn für die Moraltheoretiker des Hochmittelalters war „die Frau eine Gefahr für die prak. Handhabung der Sittlichkeit; diese Frauenfeindlichkeit wurde innerhalb der Kirche v. a. auf die Überlegung gestützt, daß die […] verwerfliche Fleischeslust ihren wesentl. Ausdruck in der Frau fand.“ 6
Unter anderem weist Thomas von Aquin in seiner Ehelehre auf den Hauptzweck der Ehe als Zeugungsgemeinschaft zur Fortpflanzung des Menschengeschlechtes hin. Bereits in römischer Zeit war dies ein wichtiger Punkt, wie Max Herrmann konstatiert: „Auch der Kern der römischen Ehe ist durchaus der Zweck der Kinderzeugung.“ 7 Die Nachkommenschaft, der (gemeinsame) Glaube und die Unauflösbarkeit machten im Mittelalter die „Heiligkeit“ der Ehe aus. Jene repräsentiert in ihrer Funktion als („verordneter“) Liebesbund zudem sowohl die Verbindung Gottes mit der menschlichen Seele als auch die Verbindung zwischen Christus und der Kirche. Die Verknüpfung von realer menschlicher Verbindung und sakraler Bedeutung ist im Mittelalter unwidersprochen: „Die Einheit von Schöpfungs- und Erlösungsordnung findet in den drei Ehegütern: Nachkommenschaft, Glaube, Sakrament (als Heilmittel) ihr Abbild.“ 8
Erst im Spätmittelalter bzw. im Übergang zur Neuzeit treten verstärkt Überlegungen und literarische Texte auf, die sich mehr mit den pragmatischen, alltäglichen Dingen der Ehe beschäftigen, wie zum Beispiel Albrecht von Eybs Ehebüchlein, auf das im Folgenden noch näher eingegangen werden soll.
An dieser Stelle lohnt sich ein kurzer Blick auf die spezifische Situation spätmittelalterlicher Dichtung: Die jahrhundertealte (materielle) Vorherrschaft des Adels wurde im Spätmittelalter durch den Handel und die Geldwirtschaft- und Städteentwicklung relativiert. Es begann eine „Verbürgerlichung“, die zur Folge hatte, dass Literatur nicht mehr unbedingt „an die Finanzierung […] durch den Adel gebunden“ 9 war. Die hochmittelalterliche Dichtung war bekannt, passte aber nur noch bedingt zur Situation des Spätmittelalters mit dessen sozialen und ökonomischen Veränderungen. Verschiedene Möglichkeiten wurden erprobt, um mit der
5 Weigand: Liebe und Ehe im Mittelalter, S.476
6 Lexikon des Mittelalters, Begriff „Ehe“, S. 1638
7 Albrecht von Eyb und die Frühzeit des deutschen Humanismus, S. 317
8 Lexikon des Mittelalters, Begriff „Ehe“, S. 1618
9 Jürgens-Lochthove: Heinrich Wittenwilers Ring im Kontext hochhöfischer Epik, S. 13
„offensichtliche[n] Distanz zum Hochmittelalter durch Adaption an den veränderten gesellschaftlichen Kontext“ 10 umzugehen. Das „Bürgertum“ setzte der höfischen Dichtung eine eigene entgegen, die z. T. aus Nachahmung jener bestand, sich andernteils aber auch bewusst in Form und / oder Inhalt unterschied, indem sie „bürgerliche“ Sichtweisen aufgriff. Mit der wachsenden Möglichkeit der Existenzsicherung in einem bürgerlichen Beruf, nahm auch eine „nüchternpragmatische Denk- und Handlungsweise“ 11 zu. Gerade in der bürgerlich-städtischen Gesellschaftsschicht entwickelte sich ein neues Selbstbewusstsein. Das gemeinschaftliche Moment, die Vorherrschaft des „gemeinen Nutzen“ im Sinne des Kollektivgedankens wich im Übergang zur Neuzeit zunehmend individuellen bzw. „egoistischen“ Einstellungen, die oft als Grundlage des „Renaissancegeistes“ angesehen werden. 12
Diese Überlegungen führen zu der Frage, ob Wittenwiler im Ring die Hofepik kritisierte. Ob er sogar ein gesamtes Weltbild in Frage stellte, denn die „Integration in die Gesellschaft gemäß der Anpassung an ihren als verbindliches Vorbild fungierenden Wertekodex erscheint als Grundforderung hochhöfischer Epik.“ 13 Diesen (christlichen) Wertekodex persifliert und dekonstruiert Wittenwiler immer wieder im Ring. Eckart Conrad Lutz schreibt auf die Machtabnahme des Adels und die Handlungen und Figuren im Ring Bezug nehmend: „Zugleich ließ sich das bäuerliche Personal mit jenen Kräften identifizieren, die die alte, vom Adel bestimmte Weltordnung bedrohten.“ 14 Beziehen sich Wittenwilers, durch ihr Scheitern die Weltordnung störenden, Figuren auf die unteren Stände der spätmittelalterlichen Gesellschaft, von denen nachhaltige Veränderungen ausgingen?
Die damalige Gesellschaft war stark von der christlichen Lehre geprägt. In der klerikalen Diskussion des Mittealters standen sich zwei christliche Lebens- und Denk-Modelle, wie der Mensch Gott dienen soll, gegenüber: Zum einen konnte der Mensch die Religion im weitgehend spirituellen Sinne ausüben. Das bedeutete, er entsagte allem irdischen Glück (und damit auch dem ehelichen) und ging den geistigen Weg des Zölibates, den Weg der geistigen Ehe mit Christus und des Rückzuges hinter die Kloster- bzw. Kirchenmauern. (Das Gelübde der Enthaltsamkeit bzw. der Jungfräulichkeit entsprang dem Urchristentum, welches manche Gläubige ein eheloses
10 Jürgens-Lochthove: Heinrich Wittenwilers Ring im Kontext hochhöfischer Epik, S. 16
11 Jürgens-Lochthove: Heinrich Wittenwilers Ring im Kontext hochhöfischer Epik, S. 20
12 Vgl. Jürgens-Lochthove: Heinrich Wittenwilers Ring im Kontext hochhöfischer Epik, S. 31
13 Jürgens-Lochthove: Heinrich Wittenwilers Ring im Kontext hochhöfischer Epik, S. 29-30
14 Lutz: Spiritualis fornicatio, S. 18
Leben wählen ließ. Das Zölibat bedeutete ursprünglich ein enthaltsames Leben für Kleriker mit höheren Weihen. Die höhere Weihe und das damit verbundene Gelöbnis der Enthaltsamkeit wurde erst 1139 im 2. Laterankonzil als Ehehindernis deklariert, ohne allerdings, dass dieses Verbot umgehend befolgt wurde.) Zum anderen konnte der Mensch seiner Pflicht zur Mehrung der Spezies nachkommen, indem er die heilige, unauflösbare Ehe einging, und den Glauben in der weltlichen Gemeinschaft ausübte. Somit standen sich die weltliche Liebe, die das Fortbestehen der Menschheit sicherte und die mentale, „reine“ Liebe zu Gott gegenüber. Im Mittelalter wurden die Motive für den ehelichen Verkehr stark diskutiert. Der erste und zweite Hauptzweck der Ehe ist natürlich ausschlaggebend: Die Zeugung von Kindern und die im Ganzen oft negative Bewertung der geschlechtlichen Lust. Nach überwiegender Lehre wurde „der Geschlechtsverkehr zur Erzeugung von Nachkommenschaft für unbedenklich, ja gelegentlich für verdienstlich angesehen.“ 15 Auch die körperliche Liebe, die auf Wunsch des anderen Partners zustande kam (: Erfüllung der ehelichen Pflicht), wurde als dahingehend beurteilt. Wenn der sexuelle Akt „zum Schutz“ von der ggf. eigenen Unenthaltsamkeit stattfand, wurde dieser kaum als Sünde eingestuft, während er, nur um der sexuellen Lust willen ausgeübt, als schwere Sünde angesehen wurde. Erst im 13. Jahrhundert setzte sich mitunter eine positivere Bewertung der Sexualität ein. Allmählich wurde der Geschlechtsverkehr, auch jener, der aus „reiner Lustbarkeit“ vollzogen wurde, als lässliche Sünde angesehen.
2.2) Weltliche Aspekte
Seit dem 11. Jahrhundert bis in die frühe Neuzeit galt das kanonische Recht im Sinne des kirchlichen Rechts in Europa. Mit Bezug auf das römische Recht hatte der Ehewille beider Ehepartner große Bedeutung; so erklärte Nikolaus I. 866, dass eine Ehe nicht ohne die beiderseitige Einwilligung in diese gültig sei. Der Ehekonsens wurde somit zur rechtlichen Notwendigkeit für eine Eheschließung; sie konnte - theoretisch - nicht gegen den Willen eines oder beider Partner vollzogen werden. Diese Entscheidung durch Nikolaus I. hatte eine fortschrittlich emanzipatorische Tendenz, indem sie „die Freiheit zur Eheschließung der beiden Partner“ 16 stärkte. Der Einfluss der Eltern auf die Verheiratung ihrer Kinder wurde erschwert. Stimmten beide Partner aus freien Stücken der Eheschließung zu, war - ggf. auch gegen den Willen der Verwandtschaft - die Ehe
15 Weigand: Liebe und Ehe im Mittelalter, S. 385
16 Weigand: Liebe und Ehe im Mittelalter, S. 352
Arbeit zitieren:
Barbara Schilling, 2006, Der Ehediskurs in Wittenwilers "Ring", München, GRIN Verlag GmbH
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