Die in den letzten Jahren festzustellende zunehmende Internationalisierung und Globalisierung der Märkte hat verstärkt zu Veränderungen in der Entwicklung unternehmerischer Aktivitäten geführt. Um sich weiterhin erfolgreich am Markt zu behaupten und sich gegen die Mitbewerber durchsetzen zu können, müssen Unternehmen auf die sich verändernden Umweltbedingungen reagieren.
In der Unternehmenspraxis sind daher zunehmend Unternehmensakquisitionen und Anteilsübernahmen zu verzeichnen, die zu einem festen Bestandteil des strategischen Managements geworden sind. Fast jedes größere Unternehmen verfügt inzwischen über diverse Beteiligungen. Somit wird der Trend zu Konzernstrukturen weiterhin verstärkt und die Beteiligungsportfolios der Unternehmen verändern sich fortwährend. Daimler-Benz fusioniert mit Chrysler, Adidas akquiriert Reebok, BMW kauft Rover und stößt die Tochtergesellschaft nach fünf Jahren wieder ab. Dies sind nur einige wenige praktische Beispiele.
Ob nun eine Diversifikationsstrategie oder eine Kernkompetenzstrategie verfolgt wird, Beteiligungen spielen für Unternehmen eine entscheidende Rolle um Marktanteile zu gewinnen, neue Märkte zu erschließen oder um am globalen Markt an Bedeutung zu gewinnen.
Mit zunehmender Anzahl von Unternehmensakquisitionen erhöht sich auch das Risiko von Misserfolgen der Beteiligungen. Darüber hinaus steigen die Forderungen der Anteilseigner, dass alle Unternehmensteile zum Konzernerfolg beizutragen haben. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, gewinnt das Beteiligungscontrolling zunehmend an Bedeutung.
INHALTSVERZEICHNIS
Abbildungsverzeichnis
1. Einführung
1.1 Problemstellung
1.2 Aufbau der Arbeit
2. Grundlagen des Beteiligungscontrollings
2.1 Begriffe und Abgrenzungen
2.2 Arten der Beteiligung
2.3 Bedeutung der Beteiligung
2.4 Beteiligungszyklus
3. Ziele und Aufgaben des Beteiligungscontrollings
3.1 Zielsetzungen
3.2 Aufgaben des Beteiligungscontrollings
3.2.1 Koordinations- und Informationsfunktion
3.2.2 Phasenbezogene Aufgaben
4. Instrumente des Beteiligungscontrollings
4.1 Anforderungen an die Instrumente des Beteiligungscontrollings
4.2 Übersicht der wichtigsten Instrumente
4.2.1 Instrumente des operativen Beteiligungscontrollings
4.2.2 Instrumente des strategischen Beteiligungscontrollings
4.3 Ausgewählte Instrumente des Beteiligungscontrollings
4.3.1 Auswahlkriterien
4.3.2 Berichtswesen
5. Kritische Würdigung
6. Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Beteiligungszyklus
Abbildung 2: BCG-Matrix
1. Einführung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema des Beteiligungscontrollings. Es soll untersucht werden, welche besonderen Anforderungen hinsichtlich der Ziele und Aufgaben an das Beteiligungscontrolling gestellt werden. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden,
welche Instrumente dem Beteiligungscontrolling zur Verfügung stehen, um eine zielgerichtete Steuerung der meist zahlreichen Beteiligungen eines Unternehmens zu ermöglichen.
1.1 Problemstellung
Die in den letzten Jahren festzustellende zunehmende Internationalisierung und Globalisierung der Märkte hat verstärkt zu Veränderungen in der Entwicklung unternehmerischer Aktivitäten geführt. Um sich weiterhin erfolgreich am Markt zu behaupten und sich gegen die Mitbewerber durchsetzen zu können, müssen Unternehmen auf die sich verändernden Umweltbedingungen reagieren.
In der Unternehmenspraxis sind daher zunehmend Unternehmensakquisitionen und Anteilsübernahmen zu verzeichnen, die zu einem festen Bestandteil des strategischen Managements geworden sind. Fast jedes größere Unternehmen verfügt inzwischen über diverse Beteiligungen. Somit wird der Trend zu Konzernstrukturen weiterhin verstärkt und die Beteiligungsportfolios der Unternehmen verändern sich fortwährend.[1] Daimler-Benz fusioniert mit Chrysler, Adidas akquiriert Reebok, BMW kauft Rover und stößt die Tochtergesellschaft nach fünf Jahren wieder ab. Dies sind nur einige wenige praktische Beispiele.
Ob nun eine Diversifikationsstrategie oder eine Kernkompetenzstrategie verfolgt wird, Beteiligungen spielen für Unternehmen eine entscheidende Rolle um Marktanteile zu gewinnen, neue Märkte zu erschließen oder um am globalen Markt an Bedeutung zu gewinnen.
Mit zunehmender Anzahl von Unternehmensakquisitionen erhöht sich auch das Risiko von Misserfolgen der Beteiligungen. Darüber hinaus steigen die Forderungen der Anteilseigner, dass alle Unternehmensteile zum Konzernerfolg beizutragen haben. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, gewinnt das Beteiligungscontrolling zunehmend an Bedeutung.
1.2 Aufbau der Arbeit
Vor diesem Hintergrund beginnt die vorliegende Arbeit im Kapitel 2 mit der Definition theoretischer Grundlagen des Beteiligungscontrollings. Dafür werden detaillierte Begriffsabgrenzungen vorgenommen. In Kapitel 3 werden daraufhin die Ziele und Aufgaben des Beteiligungscontrollings herausgearbeitet, wobei im Speziellen die Aufgaben innerhalb des Beteiligungszyklus eingehender behandelt werden. Die wichtigsten Instrumente des operativen und strategischen Beteiligungscontrollings werden in Kapitel 4 aufgegriffen und jeweils explizit anhand eines Beispiels erläutert.
2. Grundlagen des Beteiligungscontrollings
In diesem Kapitel werden zunächst die grundlegenden Begriffe definiert. Anschließend werden insbesondere die verschiedenen Beteiligungsarten, die Bedeutung der Beteiligungen für Unternehmen sowie der Beteiligungszyklus betrachtet.
2.1 Begriffe und Abgrenzungen
Der Begriff der Beteiligung kann sowohl aus handelsrechtlicher als auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht betrachtet werden.
Der Gesetzgeber definiert den Beteiligungsbegriff nach § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB wie folgt: "Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen". Die Form der Beteiligung ist dabei unerheblich.[2] Im Zweifel wird von einer Beteiligung gesprochen, sofern die Anteile 20% des Nennkapitals der Beteiligungsgesellschaft überschreiten.[3]
Im Gegensatz dazu spricht man im betriebswirtschaftlichen Sinne von einer Beteiligung
bereits bei einem Erwerb von Anteilen am gesellschaftsrechtlichen Kapital eines Unternehmens. Das Unternehmen, an welchem Anteile des Eigenkapitals gehalten werden, wird dabei als Beteiligungsgesellschaft bezeichnet.
Die Beteiligung an einem Unternehmen kann sich von einem marginalen Prozentsatz des
Eigenkapitals bis hin zu einer vollständigen Übernahme erstrecken.[4]
Eine einheitliche Definition des Begriffs Controlling ist in der Literatur nicht vorzufinden. Das Controlling wird sowohl als die Beschaffung, Aufbereitung und Koordination von Informationen und somit als Informationsfunktion als auch als eine spezielle Form der Unternehmensführung verstanden.[5] Dominierend ist heutzutage jedoch der koordinationsbezogene Ansatz von Horváth. Er definiert Controlling als ein unterstützendes Subsystem, dessen Funktion in der ergebniszielorientierten Koordination von Planung, Kontrolle und Informationsversorgung besteht. Controlling wird hinsichtlich seiner Ziele und Aufgaben in strategisch und operativ unterteilt.[6]
Auch der Begriff des Beteiligungscontrollings ist in der Literatur nicht einheitlich definiert.
Horváth definiert das Beteiligungscontrolling als "die Unterstützung für das Management bei der Schaffung einer abgestimmten ergebnisorientierten Steuerung des Gesamtunternehmens und seiner Beteiligungen.“[7] Unter Beteiligungscontrolling kann demnach die Steuerung der Beteiligungen hinsichtlich der Planung und Kontrolle der dort ausgeführten Betriebs- und Geschäftsprozesse verstanden werden.[8]
Das Beteiligungscontrolling ist von dem Begriff des Konzerncontrolling abzugrenzen. In der Literatur werden die Begriffe oftmals synonym verwendet. Nach Botta "kann das Konzerncontrolling als Spezialfall des Beteiligungscontrollings interpretiert werden"[9]. Vorraussetzung für ein Konzerncontrolling ist allerdings die einheitliche Leitung der Gesellschaften.[10]
2.2 Arten der Beteiligung
Beteiligungen lassen sich in Kapital- und Kooperationsbeteiligungen unterscheiden.
Eine reine Kapitalbeteiligung wird in Erwägung gezogen, wenn ein Investor aus finanzstrategischen Aspekten, d.h. in der Absicht, eine angemessene Verzinsung auf das eingesetzte Kapital zu erhalten, in ein Unternehmen investiert. Aber auch der Risikoaspekt spielt hier eine entscheidende Rolle. Das Risiko möglicher Rentabilitätsschwankungen soll durch Diversifikation in mehrere unterschiedliche Gesellschaften reduziert werden.[11]
Die Kapitalbeteiligungen müssen wiederum in Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung differenziert werden. Von Mehrheitsbeteiligungen spricht man ab einer Beteiligungsquote von 50%, von Minderheitsbeteiligungen ab einer Beteiligungsquote von 5%.[12]
Der Erwerb von Mehrheitsbeteiligungen wird im Vergleich zu einer Minderheitsbeteiligung eher unter langfristigen, strategischen Absichten angestrebt.[13]
Die vorliegende Arbeit beschränkt sich auf die Betrachtung der Mehrheitsbeteiligungen, da bei dieser im Normalfall eine höhere Einflussnahme auf die Geschäftspolitik des Beteiligungsunternehmens zu realisieren ist.[14]
Neben den reinen Kapitalbeteiligungen, die auf finanziellen Aspekten aufbauen, kommt den Kooperationsbeteiligungen eine geschäftsstrategisch wertvolle Bedeutung zu. Das Ziel dieser Beteiligungen ist „…die Schaffung langfristiger, der eigenen Geschäftstätigkeit förderlicher Geschäftsverbindungen…“[15]. Neben Kostensenkungen sind ebenso Erlössteigerungen durch die Nutzung von Synergien zu erreichen.[16]
2.3 Bedeutung der Beteiligung
Beteiligungen sind für Unternehmen zunehmend von sehr großer Bedeutung. Beteiligungsgesellschaften können bspw. das Kerngeschäft eines Unternehmens unterstützen und weiter ausbauen. Sie können ebenso einen langfristigen Mehrwert für das Unternehmen bedeuten sowie starke Verflechtungen hinsichtlich Lieferungen und Leistungen zu anderen Beteiligungsgesellschaften aufweisen.[17]
Nicht zu vernachlässigen ist hierbei die Beteiligungsquote am Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft. Diese wirkt sich auf die Einflussnahme an der Geschäftspolitik der Beteiligungsgesellschaft aus.[18] Die Höhe der Beteiligungsquote sagt jedoch nichts über die tatsächlich ausgeübte Einflussnahme der Muttergesellschaft aus. Den Beteiligungsgesellschaften kann ein sehr großer Entscheidungs- und Handlungsspielraum eingeräumt werden.
Somit nimmt die Bedeutung der Beteiligung mit steigender Beteiligungsquote und dem damit verbundenen Grad der Einflussnahme der Muttergesellschaft sehr stark zu.[19]
[...]
[1] Vgl. Schäffer/ Eckey/ Schumacher, Überblick, 2005, S. 445,
[2] Vgl. § 271 Abs. 1 Satz 2 HGB
[3] Vgl. § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB
[4] Vgl. Wurl, Industrielles Beteiligungscontrolling, 2003, S. 6
[5] Vgl. Weber, Einführung, 2004, S. 23 ff.
[6] Vgl. Horváth, Controlling, 2006, S. 132 ff.
[7] Horváth, 1997, S. 85, in: Littkemann, Einführung, 2004, S. 9
[8] Vgl. Littkemann, Einführung, 2004, S. 8 ff.
[9] Botta, Ausgewählte Probleme, 1994, S. 30
[10] Vgl. Botta, Ausgewählte Probleme, 1994, S. 30
[11] Vgl. Kleinschnittger, Beteiligungs-Controlling, 1993, S. 22 f.
[12] Vgl. Kleinschnittger, Beteiligungs-Controlling, 1993, S. 17 ff.
[13] Vgl. Botta, Ausgewählte Probleme, 1994, S. 27 f.
[14] Vgl. Kleinschnittger, Beteiligungs-Controlling, 1993, S.19
[15] Botta, Ausgewählte Probleme, 1994, S. 28
[16] Vgl. Kleinschnittger, Beteiligungs-Controlling, 1993, S.26
[17] Vgl. Littkemann, Managementorientierte Ausrichtung, 2004, S. 88
[18] Vgl. Botta, Ausgewählte Probleme, 1994, S. 27
[19] Vgl. Littkemann, Managementorientierte Ausrichtung, 2004, S. 88 f.
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