Inhalt
1. Einleitung 3
2. Vorgeschichte 4
2.1 Einführung 4
2.2 Der „geharnischte“ Reichstag 8
3. Der Passauer Vertrag 10
4. Der Augsburger Reichstag 11
4.1 Vorbereitungen 11
4.2 Ergebnisse 12
5. Fazit 15
6. Bibliographie 17
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1. Einleitung
Die folgende Arbeit befasst sich mit dem Augsburger Religionsfrieden aus dem Jahre 1555. Dieser brachte die Befriedung des tief greifenden Konflikts um die Erneuerung des christlichen Glaubens, in dem auch sonst an weitreichenden Veränderungen nicht armen Zeitalter der beginnenden frühen Neuzeit. Die Umgestaltung der Kirche löste zwangsläufig auch eine Veränderung in der Gesamtgesellschaft aus, da beide eng miteinander verwoben waren. Von Deutschland ausgehend erfasste die Reformation weite Strecken Europas und große Teile der gesamten Christenheit.
Relativ viel Raum in der vorliegenden Arbeit wird die Vorgeschichte und der Beginn der Reformation einnehmen, da sich der Konflikt über einen langen Zeitraum anstaute, ehe sich mit Martin Luther jemand fand, der bereit war, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen. Die unzähligen Ereignisse, die den Streit über den „richtigen“ Glauben in der Zwischenzeit beeinflusst haben, können hier nicht vollständig dargestellt werden. Genannt werden sollen aber die Reichstage der Jahre 1521, 1526, 1529 und 1530. Das Hauptereignis des Wormser Reichstages von 1521 war die Erlassung eines Edikts, in dem Die Reichsacht über Martin Luther verhängt wurde. Dies zeigt den Versuch, den Konflikt aus Machtvollkommenheit mit Gewalt zulösen. Der Reichstag von 1529 hat seine Bedeutung vor allem durch den namensgebenden Protest der evangelischen Seite gegen die Aufhebung der für sie positiven Beschlüsse des 1526er Reichstages. Der Reichstag von 1530 hebt sich durch die erstmalige Formulierung eines gemeinsamen Bekenntnisses der Protestanten hervor. Einen Markstein bildete dann der „geharnischte“ Reichstag von 1547/1548, in dessen Ergebnis die katholische Seite Zugeständnisse an die protestantische Seite machte, wenn diese auch erheblich mehr Entgegenkommen gefordert hatten.
Einer Lösung wesentlich näher kamen die Parteien im Passauer Vertrag von 1552, der als Vorwegnahme des Augsburger Religionsfriedens von 1555 angesehen werden kann. Dieser Religionsfrieden bildet einen gewissen Abschluss für das Zeitalter der Reformation. Nachfolgend gab es zwar noch Gespräche über eine Einigung im Glaubensstreit, welche aber sämtliche erfolglos blieben.
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2. Vorgeschichte
2.1 Einführung
Zu Beginn des 16.Jahrhunderts war die katholische Kirche die älteste und die letzte universale Institution Europas. Zugleich war sie auch die mächtigste Organisation, nicht nur, dass sie im Verlauf des Mittelalters durch Schenkungen, Erbschaften und Abgaben gewaltige Vermögen angehäuft hatte, sie bestimmte gleichwohl durch ihre Gesetze und Vorschriften das Alltagsleben der Europäer. Der Einzelne war fest in die christliche Gemeinschaft eingebunden, was es ermöglichte ihn zu kontrollieren und die gesamte Lebensführung zu verchristlichen. Die Einheit der Christenheit war selbstverständlich, Kirche und Welt, Religion und Politik waren eng miteinander verzahnt. Nur eine der unheilvollen Wirkungen dieser Verzahnung war, dass es in weitreichenden politischen Angelegenheiten kaum eine Frage gab, bei der kirchliche Würdenträger nicht ein gewichtiges Wort mitzureden gehabt hätten.
Doch steckte das Papsttum seit längerem in der Krise. Die Streitfrage, ob der Papst oder ein Konzil die höchste Instanz seien, schwebte schon seit Beginn des 15. Jahrhunderts über ihm. Zudem war die Kirche immer mehr zu einer politisch handelnden Partei im europäischen Machtgefüge geworden, was zu ihrer zunehmenden Verweltlichung führte. Da sie nicht widerstehen konnte, ihre geistlichen Befugnisse zu politischen Zwecken einzusetzen, verlor die Kirche ihre übernatürliche, moralische Autorität zunehmend.
Durch die enge Vernetzung geistlicher und weltlicher Bereiche bedingt, musste „jedes Ringen um Reform der Kirche […] unmittelbar die Gesellschaft als Ganzes betreffen.“ 1 Martin Luthers Anliegen war nicht die erste Reformbewegung innerhalb der katholischen Kirche, doch diese vorhergehenden des 14. und 15. Jahrhunderts waren kirchenkonform. Es ging um die „Reinigung“ 2 der Kirche, um eine Rückkehr zu ihren ursprünglichen Formen. Diese Bewegungen können als „evolutionärer Weg der Erneuerung“ 3 angesehen werden. Am Vorabend der Reformation hatte die Intensität der Frömmigkeit im Deutschen Reich einen sehr hohen Stand. Zu dieser Zeit war die Auffassung weit verbreitet, dass es legitim, ja Christenpflicht sei, mit einer Reinigung und Reform der Kirche, deren Stand und die Frömmigkeit der Christen weiter zu fördern. 4
1 Lutz, Heinrich: Das Ringen um deutsche Einheit und kirchliche Erneuerung. Von Maximilian I. bis zum
westfälischen Frieden 1490-1648. Berlin/ Frankfurt a. M. 1987. S.25.
2 Ebd. S.96.
3 Ebd. S.96.
4 Moeller, Bernd: Deutschland im Zeitalter der Reformation [= Deutsche Geschichte, 4 ]. Göttingen. 1988. S. 36.
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Obwohl ihr Anliegen zunächst auf die Reform der kirchlichen Institutionen abzielte, wussten auch die Reformatoren, dass ihr Handeln stets auch in den weltlichen Teil der Gesellschaft hineinwirkte.
Der vom Humanismus ausgehende Ansatz nach der „Frage der christlichen Lebensführung des Einzelnen, […] [und] das Ernstnehmen der christlichen Morallehre“ 5 begünstigte die Akzeptanz der Kirchenkritik unter den Zeitgenossen. Die Aufmerksamkeit für die
Unzulänglichkeiten der geistlichen Amtsträger wurde deswegen, und durch die tiefe Religiosität der Zeit verstärkt. Im Gegensatz zum hohen Mittelalter richtete sich der Ruf nach einer Reform im beginnenden 16. Jahrhundert direkt an die Institution Kirche, im Besonderen an das Papsttum. Auch die „Rufer“ waren andere geworden. Die städtischen Obrigkeiten, die Landesherren, selbst Laien aus dem gebildeten Bürgertum verlangten nach Veränderungen, nicht mehr nur fromme Kleriker wie zuvor.
Die angeklagten Unzulänglichkeiten der geistlichen Würdenträger hatten ihren Ursprung in Missständen innerhalb der Kirche. Dass pastorale Aufgaben vor der Nutzung des geistlichen Amtes als Versorgungsinstitution in den Hintergrund traten, erregte tiefen Unmut. Eine Ursache für die Missstände war eine soziale Problematik. Während die hohe Geistlichkeit sich vor allem aus dem hohen Adel rekrutierte, entstammten alle anderen Kleriker aus den übrigen Gruppen der Gesellschaft, dem Stadtbürgertum und der bäuerlichen Bevölkerung. Daraus folgte auf Seiten der hohen Geistlichkeit eine ausreichende bis sehr gute wirtschaftliche Versorgung, da auch, trotz bestehendem Verbots, mehrere Kirchenämter nebeneinander besetzt wurden. So wurden auch gleichzeitig weltliche Ämter besetzt, oft waren Bischöfe und Äbte auch Reichsfürsten.
Auf Seiten der niederen Geistlichkeit fehlte im Gegensatz dazu oft eine ausreichende Versorgung.
Das Ergebnis dieser Umstände war, trotz gegensätzlicher Problemlage, identisch: eine Verweltlichung des Klerus.
Beim hohen Klerus lag die Ursache in der genannten Verbindung von geistlichem Amt und weltlicher Macht. Die gängige Praxis mehrere Stellen anzunehmen, führte zwangsläufig zur Abwesenheit am Pfarrort, was dadurch ausgeglichen wurde, dass Pfarrverwalter eingesetzt wurden, an deren persönlicher wie theologischer Eignung vielerorts zu zweifeln war. Wohingegen die schlecht bezahlte Landgeistlichkeit durch ihre soziale Situation geradezu gezwungen war ihre Stellung auszunutzen, Gebühren für kirchliche Amtshandlungen
5 Ebd. S. 44/45.
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Arbeit zitieren:
B.A. Christian Pauer, 2005, Der Augsburger Religionsfrieden 1555, München, GRIN Verlag GmbH
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