Gliederung
1. Einleitung
1
1.1. Problemstellung und Zielsetzung 1
1.2. Gang der Untersuchung 1
2. Grundlegung
2
2.1. Monopol 2
2.2. Regulierung 2
3. Das Briefmonopol
3
3.1. Die Entwicklungen auf dem Postmarkt 3
3.2. Gründe und Ziele der Liberalisierung 3
3.3. Die Liberalisierung der Postdienste europaweit 6
4. Die wirtschaftlichen Folgen der Umstrukturierung
7
4.1. Der Wandel - Vom defizitären Staatsunternehmen zum
Logistikdienstleister Nummer 1 7
4.2. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt 9
4.3. Die Auswirkungen auf den Wettbewerb 10
4.4. Die Reaktion der unterschiedlichen Interessengruppen 11
4.5. Probleme der Privatisierung in Deutschland 12
5. Die privaten Postdienstleistungsunternehmen
13
5.1. Grundsätzliches 13
5.2. Voraussetzungen 14
5.3. Einige Beispiele 14
6. Vergleiche
15
6.1. Qualität 15
6.2. Leistung 17
6.2.1. Die Deutsche Post AG 17
6.2.2. Die Wettbewerber 18
6.3. Preise 18
7. Ergebnisse der Studie
18
8. Anhang A
9. Tabelle B
10. Literaturverzeichnis C
11. Ehrenwörtliche Erklärung D
1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Zielsetzung
Im Jahre 2002 soll das Briefmonopol der Deutschen Post AG vollständig privatisiert werden. Die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen soll also bald keine hoheitliche Aufgabe des Staates mehr sein, sondern als privatwirtschaftliche Tätigkeit definiert sein. Das genannte Unternehmen kommt aus einem sensiblen Bereich und sichert Grundlagen der nationalen Ökonomie. Es handelt sich also um eine lebenswichtige Dienstleistung. Das Problem, das sich hieraus ergibt ist die Frage, ob auch private Anbieter in der Lage sein werden, diese Aufgaben zu erfüllen.
Ziel dieser Studie ist es, die bisherigen Entwicklungen auf dem Postmarkt zu analysieren und die wirtschaftlichen Folgen der Umstrukturierung für alle Beteiligten zu untersuchen.
Es geht aber auch darum, private Postdienstleistungsunternehmen vorzustellen sowie die Leistungen beider Anbieter zu vergleichen und Vor - und Nachteile, sowie Probleme der Privatisierung transparent zu machen.
1.2. Gang der Untersuchung
Bei der Untersuchung der Privatisierung des Briefmonopols der Deutschen Post AG geht es in erster Linie darum, die Konsequenzen für alle Beteiligten, also die Deutsche Post AG selbst, die Kunden, den Arbeitsmarkt und den Wettbewerb darzustellen. Dazu werde ich zunächst die Entwicklungen auf dem Postmarkt analysieren und herausfinden, welche Gründe zur Liberalisierung führten. Die Entwicklung und der Wandel der Deutschen Post AG von der Behörde zum marktorientierten Dienstleistungsunternehmen sind in dieser Analyse miteinbegriffen. Im zweiten Hauptteil dieser Projektarbeit beschäftige ich mich mit den Wettbewerbern, also den privaten Postdienstleistungsunternehmen.
Ich werde untersuchen, unter welchen Vorraussetzungen man das noch bestehende Briefmonopol der Deutschen Post AG umgehen kann, welche Wettbewerber es schon gibt und ob eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit durch private Anbieter gegeben sein kann, indem ich einen umfassenden Vergleich zur Leistung und zum Service der Deutschen Post AG durchführe.
2. Grundlegung
2.1. Monopol
Allgemein spricht man von einem Monopol, wenn auf einem Markt nur ein Anbieter vorhanden ist, dessen Absatz nur von seinem Preis und nicht fühlbar von den Preisen anderer Anbieter abhängt. 1
Beim Postmonopol handelt es sich um eine besondere Form des Monopols, da der Staat der einzige Anbieter für Postdienstleistungen ist, also hier ein Staatsmonopol vorliegt , dass in einem langem Prozess gewachsen ist.
2.2 Regulierung
Der Begriff Regulierung bezeichnet staatliche Übernahmen von mikroökonomischen Entscheidungen ( durch öffentliche Unternehmungen) oder unmittelbare staatliche Einflussnahme auf mikroökonomische Entscheidungen bestimmter privater Unternehmungen. Einfach ausgedrückt geht es darum, die Verhaltensmöglichkeiten und das Verhalten von Monopolisten zu bestimmen. Die Regulierungsaufgaben sollen von einer organisatorisch selbständigen und so weit wie möglich unabhängigen Behörde wahrgenommen werden. Nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), seit dem 1. August 1996 in Kraft, wurde die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post als Bundesoberbehörde errichtet. Sie ging aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervor. Die Behörde, die zum 1. Januar 1998 ihre Arbeit aufnahm, hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Post- und Telekommunikationsmarkt zu sorgen. Sie sichert die Vollversorgung im staatlichen Interesse, den Wettbewerb und die Verbraucher. Da die Deutsche Post AG auch nach der Liberalisierung des Postmarktes noch lange Zeit ihre dominierende Marktstellung halten wird, muß es die zentrale Aufgabe der staatlichen Regulierung sein, diese Marktmachtstellung zu kontrollieren und den neuen Wettbewerbern zur notwendigen Chancengleichheit zu verhelfen. Die mit der Regulierung verbundenen Aufgaben weisen eine solche Spezialisierung auf, dass sie nicht mit den Mitteln des allgemeinen Wettbewerbsrechts zu lösen sind. Deshalb ist eine sektorspezifische Regulierung zumindest solange notwendig, bis ein funktionsfähiger Wettbewerb im Postmarkt hergestellt ist. 2
1 Baßeler, Heinrich, Koch (1999) S.203
2
Vgl. Online-Dokument
3. Das Briefmonopol
3.1 Die Entwicklung auf dem Postmarkt
In den antiken Großreichen dienten postähnliche Einrichtungen nur den Sonderbedürfnissen des Staates, ähnlich wie die Botenposten der mittelalterlichen Fürsten, Städte und Klöster. Im Jahre 1490 beriefen die Habsburger den päpstlichen Kurier Janetto de Tassis zum berittenen Hofpostboten.
Tassis sollte die Nachrichtenübermittlung zwischen den kaiserlichen Residenzen sicherstellen. Anfang des 16.Jahrhunderts entstanden durch die kaiserlichen Generalpostmeister des Hauses von Thurn und Taxis Postverbindungen im eigentlichen Sinn, die 1516 für die öffentliche Benutzung freigegeben wurden. Später entwickelten sich auch Länderposten, doch der Postbetrieb blieb bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts stark zersplittert. Die Vereinheitlichung brachten in Deutschland der Deutsch-Österreichische Postverein (1850), die Post des Norddeutschen Bundes (1868) und schließlich die 1871 geschaffene Reichspost. Die Postgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland besorgt seit 1951 die Deutsche Bundespost. 1
Bis Mitte der 80er Jahre herrschte in Europa eine stabile monopolistische Struktur vor. Ab diesem Zeitpunkt gab es jedoch starke politische Diskussionen, in denen man zunächst das Telefonnetz als „natürliches“ Monopol betrachtete.
Man ging davon aus, dass aufgrund der logistischen Gegebenheiten Kostenstrukturen entstehen, die einem großen Anbieter Kostenvorteile gegenüber vielen kleinen Anbietern ermöglichen würde. Über Jahrzehnte wurde die Postdienstleistung zu den Marken gezählt, in denen eine solche Kostenstruktur besteht und Wettbewerb zu ineffizienten Ergebnissen führen würde. 2
3.2. Gründe und Ziele der Liberalisierung
Der erhebliche technische und kommunikative Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte, sowie die Beobachtung, dass die Monopolstruktur die gegenwärtigen Anforderungen der zunehmenden Bedeutung der Kommunikation nicht annähernd erfüllen konnte, haben aber dazu geführt, dass die traditionelle Einschätzung einer Monopolstruktur im Postwesen mehrheitlich revidiert worden ist.
Bis Mitte der siebziger Jahre wurden die nationalen Märkte von den jeweiligen staatlichen Post- und Fernmeldeverwaltungen (PTOs) beherrscht, was mit geringen Innovationsraten und einer schwach ausgeprägten internationalen Zusammenarbeit verbunden war. Auch einen internationalen Wettbewerb gab es nicht.
1 Bertelsmann, Lexikon der Wirtschaft (1999) S.514f
2 Vgl. Private E-mail von Postsprecher Stephan Scherfenberg
Das durch die fragmentierten Märkte entstehende Problem hat die europäische Gemeinschaft 1984 erkannt und versucht, durch Förderprogramme koordinierte Entwicklung- und Forschungsanstrengungen zu erreichen. Eine Beseitigung der Monopolstrukturen in den Mitgliederländern wurde zu dieser Zeit aber noch nicht erwogen. Ganz anders dagegen war die Entwicklung in den USA und England. Schon Anfang der 80er Jahre wurde dort, unter Einfluss konservativer Regierungen, damit begonnen, ehemals staatliche Monopolbereiche wie die Eisenbahn, die Luftfahrt, die Energieversorgung und auch die Telekommunikation zu deregulieren und zumindest teilweise zu privatisieren. Nachdem sich in diesen Ländern zeigte, dass ein liberalisierter Telekommunikationsmarkt nicht nur funktionstüchtig ist, sondern auch zu einem höheren Qualitäts- und niedrigerem Preisniveau führt, setzte auch in zahlreichen anderen Ländern ein Umdenken ein. Im Bereich der Postdienste wurde dieser Prozess der Abkehr von der Monopolstruktur hauptsächlich unterstützt durch das Erkennen der zunehmenden Bedeutung des Faktors Information und Kommunikation für die Entwicklung ganzer Volkswirtschaften. Da erkannt wurde, dass die existierenden Monopolstrukturen nicht in der Lage waren, eine effiziente Versorgung mit Postdiensten zu gewährleisten, nahmen weltweit die Liberalisierungstendenzen innerhalb der Postdienste deutlich zu. Mitte der 80er Jahre wurde dieses Problem auch in Deutschland erkannt. Mit der Umwandlung des Unternehmens in die Deutsche Post AG wurde das Monopol seit 1994 in Schritten aufgelöst. Es dauerte jedoch noch bis Juni 1997, bevor das Postgesetz in den Bundestag eingebracht wurde. 1
Schon bevor das neue Postgesetz in Kraft treten sollte, reagierte die Deutsche Post AG im Februar 1997 mit heftigen Protesten und Demonstrationen. Sie befürchtete als Folge des Postgesetzes unter anderem Einnahmeausfälle von einer Milliarde Mark. In ihrer Stellungnahme verlangte die Post für sich eine „ausreichend große und ertragsstarke Exklusivlizenz“. 2
Zudem verwies das Unternehmen auf die hohen Pensionslasten. Weiterhin weist Zumwinkel auf die hohen Pensionslasten hin, die die Post jedes Jahr an die Unterstützungskasse überweisen muss. Bis einschließlich 1999 wurden fünf Jahre lang jeweils vier Milliarden DM gezahlt. Diese Regelung entfiel zwar im Jahre 2000 jedoch kassiert die Pensionskasse jetzt 27 Prozent der Bezüge, die die Post ihren noch 90000 verbeamteten Mitarbeitern im Jahr zahlt. 3 Aus diesen Gründen sei die geplante Übergangsfrist von vier Jahren viel zu kurz. Auch demonstrierten über 20000 Postbeschäftigte vor dem Postministerium gegen jegliche Einschränkungen des Briefmonopols.
1 Vgl. Private E-mail von Postsprecher Stephan Scherfenberg
2
Vgl. Online-Dokument
3
Vgl. Online-Dokument
Der Vorsitzende der Deutschen Postgesellschaft (DPG), Kurt van Haaren, forderte soziale Sicherheit und berufliche Perspektiven für die mehr als 300000 Postler. „ Die Deutsche Post AG“, sagte er, „ ist vor extremer Wettbewerbsverzerrung und Schmutzkonkurrenz zu schützen“. Unter dem Motto: „Gelbe Karte für die Bundesregierung“ übergab van Haaren 300000 gelbe Postkarten mit der Forderung nach dem Schutz der Post vor „unfairem Wettbewerb“ an die Regierung. Die DPG fürchtete den Verlust Zehntausender Arbeitsplätze bei der Post AG, wenn das Monopol wegfällt. Kurt van Haaren bezeichnete den Gesetzesentwurf von Postminister Wolfgang Bötsch als “post- und beschäftigungspolitisch absolut unzureichend und verfehlt“. Der FDP warf er vor, sie gebärde sich als Sachwalter des eigenen Klientel.
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Anke Fuchs, sagte, die SPD wolle die Postmärkte schrittweise und kontrolliert öffnen und Veränderungen auf dem Postsektor dürften nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden Der Wirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) erwiderte jedoch, dass wer jetzt gegen das Postgesetz protestiere, verhindere das Entstehen neuer, zukunftsträchtiger Arbeitsplätze und Betätigungschancen im Dienstleistungsbereich, die zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen, preiswerten Postdienstleistungen beitragen würden. 1 Auch der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) setzte auf eine schnelle und umfassende Öffnung und erklärte, dass man sich mit einem Monopol stets mäßige Leistungen zu einem mäßigen Preis einhandele und dass es um so mehr Arbeitsplätze geben werde, je mehr Raum für Privatanbieter geschaffen würde.
Außerdem ist er der DIHT der Meinung, dass die Post auch weiterhin in einem offenem Markt ihre starke Position behaupten könne.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wandte sich ebenfalls gegen Forderungen, der Post dauerhafte Monopole für Brief- und Massensendungen zuzugestehen. Er sagte, ein solches Vorgehen entspreche weder dem Verfassungsauftrag, noch dem Kundeninteresse. 2 Am 01.01.1998 ist das Postgesetz (PostG) in Kraft getreten. Es ist im Bundesgesetzblatt 1997 Teil 1, Seite 3294 ff veröffentlicht worden und garantiert auch weiterhin ein Monopol für Briefe unter 200 Gramm für die Deutsche Post AG bis zum Jahre 2002. Auch bei Massensendungen (Infopost) ist das Monopol gelockert worden. Nach der Freigabe von Massensendungen über 100 Gramm im Jahre 1996, ist seit 1998 der Markt für Infopost vollständig liberalisiert. 1
1
Vgl. Online-Dokument
2
Vgl. Online-Dokument
1
Vgl. Online-Dokument
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Tina Brademann, 2001, Die Privatisierung des Briefmonopols der Deutschen Post AG und ihre Konsequenzen für den Wettbewerb, München, GRIN Verlag GmbH
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