Evangelische Fachhochschule Reutlingen – Ludwigsburg
Hochschule für Soziale Arbeit, Religionspädagogik und Diakonie
Stuttgart, 19.01.2007
Die Pflegeversicherung
von
Simone Grau
Inhaltsverzeichnis
Einleitung... 3
1. Der Weg zur Pflegeversicherung... 3
1.1 Notwendigkeit... 3
1.2 Politische und Wissenschaftliche Diskussion... 4
2. Die Pflegeversicherung... 6
2.1 Versicherungspflicht... 7
2.2 Beiträge und Träger... 8
2.3 Grundsätze und Leistungen... 8
2.3.1 Leistungen bei ambulanter (häuslicher) Pflege... 10
2.3.2 Leistungen bei vollstationärer Pflege... 10
2.3.3 Weitere Leistungen... 11
3. Auswirkungen... 12
4. Schlussbemerkung... 13
Literaturverzeichnis:... 15
Internet... 15
Einleitung
Jeder Mensch in unserer Gesellschaft kann durch Unfall, Krankheit und Invalidität pflegebedürftig werden. Die Betroffenen sind in solch einer Situation auf fremde Hilfe und finanzielle Unterstützung angewiesen. Um diese Menschen abzusichern wurde 1995 die „Soziale Pflegeversicherung“ eingeführt.
Die Pflegeversicherung ist neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die „fünfte und jüngste Säule“ des deutschen Sozialversicherungssystems. Als Grundsicherung bietet sie den Betroffenen eine verlässliche Entlastung und Unterstützung. In der folgenden Hausarbeit möchte ich Situation und Entwicklung vor der Einführung der Pflegeversicherung genauer darstellen. Weiter werde ich allgemeine Grundlagen der Pflegeversicherung sowie deren Auswirkungen beschreiben.
1. Der Weg zur Pflegeversicherung
Die Diskussion für eine soziale Sicherung bei Pflegebedürftigkeit begann bereits ab Mitte der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts. Ausgelöst wurde die langjährige Diskussion durch die Veröffentlichung eines Gutachtens vom Kuratorium Deutsche Altenhilfe über die stationäre Behandlung von alten Menschen und über die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen (vgl. Lampert/Althammer 2004, S.298).
Bis zur Einführung der Pflegeversicherung waren die Pflegebedürftigen hauptsächlich auf die Hilfe ihrer Familienmitglieder angewiesen. Des Weiteren mussten viele Betroffene durch die Sozialhilfe unterstützt werden. Da die sehr hohen Pflegekosten nicht mehr aus eigenem Einkommen bzw. Vermögen finanziert werden konnten (vgl. ebd.). Um die Sozialhilfe sowie auch die betroffenen Familien zu entlasten, war eine Veränderung der sozialen Sicherung bei Pflegebedürftigkeit nötig.
1.1 Notwendigkeit
Durch die Verbesserungen der medizinischen Leistungen und der Ernährung sowie durch andere Faktoren erhöht sich das durchschnittliche Lebensalter. Bei einer steigenden Lebenserwartung und einer Zunahme der älteren Menschen wird auch die Anzahl der Pflegebedürftigen weiter anwachsen. Im Jahre 1955 waren in der Bundesrepublik 15,9% der Gesamtbevölkerung 60 Jahre und älter. 1975 belief sich der Anteil der über 60 Jährigen auf 20,4%, 1995 auf 21% und bereits 2002 auf 24,4%. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass dieser Anteil 2050 auf 36,7% steigen wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2004, S. 37). Während in der Bundesrepublik 1955 1,3% der Gesamtbevölkerung 80 Jahre und älter waren, waren es 2002 in Gesamtdeutschland 4,1%. Das Bundesministerium schreibt 2002, dass mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen Hochaltrige ab 80 Jahren sind und mehr als ein Drittel älter als 85 Jahre (vgl. Bundesministerium 2002, S. 250).
Hinzu kommt eine Veränderung der Lebensbedingung und der familiären Beziehung. Die Zunahme der Kleinfamilien und Einpersonenhaushalte haben dazu geführt, dass viele Pflegebedürftige in ihrem Alltag auf fremde Hilfe zurückgreifen müssen (vgl. Igl. 1992, S. 18). Vor Einführung der Pflegeversicherung musste der Pflegebedürftige seine Pflegekosten aus Eigenmitteln abdecken. Wenn diese Mittel (Rente, Vermögen) nicht mehr ausreichten, musste Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) in Anspruch genommen werden.
Tatsache war, dass die Kosten für eine stationäre Betreuung nur von wenigen Pflegebedürftigen gedeckt werden konnten. Dies machte Hunderttausende von Menschen zu Sozialhilfeempfängern (vgl. Lampert/Althammer 2004, S. 299). Mehr als ein Drittel der gesamten Aufwendungen der Sozialhilfe wurden als Hilfe zur Pflege ausgegeben. Die Kosten, die die Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege aufbringen musste, stiegen von 1975 bis 1990 von drei auf zehn Milliarden DM an. Da vor allem die Gemeinden, als Träger, für der Sozialhilfeleistungen zuständig sind, überstiegen die zunehmenden Ausgaben für Hilfe zur Pflege, die Leistungskraft der Kommunen und Länder (vgl. Lampert/Althammer 2004, S. 299).
1.2 Politische und Wissenschaftliche Diskussion
[...]
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Simone Grau, 2007, Die Pflegeversicherung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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