Ciceros Divinatio in Caecilium –
INHALTSVERZEICHNIS
1. Vorwort 1
2. Die Textstelle 3
2.1 Historischer Kontext 3
2.2 Die Textstelle und ihre Situierung 4
2.3 Textkritische Merkmale 5
3. Übersetzung 7
4. Interpretation 10
4.1 Das erste Argument der Refutatio eine exemplarische Betrachtung der ersten fünf
Perioden 10
4.2 Ciceros Rednerideal 11
4.3 Zur Argumentationweise Ciceros 12
4.4 Zur Sprache Ciceros in der Divinatio 16
5. Auswahlbibliographie 18
5.1 Quelle 18
5.2 Sekundärliteratur 18
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Ciceros Divinatio in Caecilium – Vorwort
1. VORWORT
Cicero – Staranwalt, gebildet, wortgewandt, selbstbewußt und ein Verteidiger der guten Sache. Als Hüter republikanisch-demokratischer Werte setzt er sich im Fall Verres für die sizilischen Kommunen ein und "sichert sich in der In Q. Caecilium Divinatio das Recht, als Ankläger gegen Verres aufzutreten". 1 Jener Caecilius nämlich ist der Wunschverteidiger Verres' und der Richter, die gegen den Mann aus ihren Reihen – Verres war aus dem Senatorenstand, die Richter auch – gerne ein mildes Urteil fällen wollen. 2 Mit der Rede gegen den puer nobilis, Caecilius, bricht Cicero sein Prinzip, nur Verteidigungsreden zu halten. 3 Daß er es bricht, ist für ihn höchstes Gebot der Stunde. Normalerweise gelten Anklagereden nur für die adlige Juristenjugend, die am Beginn ihrer forensischen Karriere stehen, als ehrenhaft – ansonsten bewerben sich nur profitgierige quadruplatores um diese Aufgabe, erwartet sie doch bei erfolgreicher Anklage als Lohn ein Viertel der Strafsumme oder ein Viertel der Güter des Angeklagten. 4 Doch im Falle der Divinatio ('Mutmaßung': die Richter müssen im Vorfeld einer Anklage mutmaßen, wer der geeignetste Ankläger für die Anklageführung sei) geht es darum, den Favoriten Q. Caecilius Niger auszustechen. Zum einen könnte der, um seinem Busenfreund Verres 5 einen günstigen Prozeßausgang zu verschaffen, eine bewußt schlechte Anklage vorbringen, 6 zum anderen versucht sein, den proverrinischen Richtern zu Gefallen wenig Argumente für eine Verurteilung zu liefern; schließlich ist Caecilius, der ehemalige Quästor Siziliens, befangen und steht in der Gefahr, pikante Details von Verres' Freveltaten in seiner Anklage auszusparen, da er selbst in dessen kriminelle Machenschaften verwickelt ist und sich damit nur belasten würde. 7 Soweit Ciceros Sorge um die Gerechtigkeit im Staat. Viel stärker drängt ihn hingegen eine moralische Verpflichtung zu diesem Schritt: die sikulischen Kommunen haben an ihn, ihren hochgeschätzten Quästor von einstmals, die persönliche Bitte
1) ALBRECHT, M. v., Geschichte der römischen Literatur. Bd.1. München 2 1994, s.v. Cicero.
2) MICHEL, A. Rhétorique et philosophie chez Cicéron. Paris 1960:76, verweist darauf, daß zu Ciceros Zeiten die Richter alle Senatoren waren und somit nicht das ganze Volk repräsentierten. (div. Caec. 3,8ff.). Cicero fürchtete die Vorgehensweise der römischen Aristokratie, die ganz hinter Verres stand (H. DE LA VILLE DE MIRMONT (CICÉRON, Discours. Tome II. Texte établi et traduit par. H. DE LA VILLE DE MIRMONT. Paris 1960) im Vorwort zur Divinatio (S. 41).
3
3) div. Caec. 1,1. Die Zitate aus der Quelle erfolgen nach der Textausgabe von W. PETERSON, wobei z.B. 29,4 bedeutet Kapitel 29, Zeile 4.
4) H. DE LA VILLE DE MIRMONT, op. cit.:40.
5) div. Caec. 10,11ff.
6) MICHEL, op.cit.:76.
7)
div. Caec. 30,20ff.
wo Cicero die "crimina quorum tibi
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Ciceros Divinatio in Caecilium – Vorwort
gerichtet, er möge ihnen in Rom zu ihrem Recht zu verhelfen – und um diesen Beweis seiner amicitia kommt er nicht herum.
Die In Q. Caecilium Oratio quae Divinatio dicitur ist eine der vielen Gelegenheiten, Ciceros rhetorische Fähigkeiten, seinen Stil, seine virtuose Umsetzung römischer Beredsamkeit, von deren Regeln seine Rede getragen aber nicht beherrscht ist, kennenzulernen. 8 Sie gibt uns nicht nur einen Einblick in das juristische Know-how sondern auch in die herausragende Sprachgewalt des "Vollenders der lateinischen literarischen Prosa und Schöpfer ihrer klassischen Form". 9 In ihr entdecken wir Typisches für den routinierten Altmeiser Cicero, der so manche Reden zu einem Rundumschlag über seine moralischen Ansichten, seine philosophischen Standpunkte und sein Ideal des Redners nutzte: 10 neben einer juristischen Glanzleistung, in der er Q. Caecilius Niger als Kandidat für die Anklageführung erfolgreich aussticht, äußert sich Cicero genauso politisch, wie auch Aussagen zu seinem Rednerideal, das eine Brücke von der Rhetorik zur Philosophie schlägt, immer wieder durchschimmern. Das macht im Gespräch über die Verrinen die Divinatio in Q. Caecilius so interessant, daß wir ihr im Rahmen dieser Proseminararbeit unsere Aufmerksamkeit widmen wollen. Dabei soll ein für unsere Betrachtung relevanter Textausschnitt übersetzt, mit einigen textkritischen Bemerkungen bedacht und anschließend unter verschiedenen Aspekten besprochen werden, wobei versucht wird, das Augenmerk verstärkt auf Ciceros Verhältnis zur Rhetorik zu richten.
8) NEUMEISTER, C. Grundsätze der forensischen Rhetorik. München 1964:7f.
9) Lexikon der griechischen und lateinischen Autoren, Ernst Heimeran Verlag, s.v.
10) Vgl. beispielsweise die Rede Pro Archia, die uns eine fruchtbare Abhandlung über Ciceros Ideal der römischen Rhetorik bescherte.
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Ciceros Divinatio in Caecilium – Die Textstelle
2. DIE TEXTSTELLE
2.1 Historischer Kontext
C. Verres hat als Proprätor in den Jahren 73-71 v.Chr. die sizilischen Kommunen finanziell zu seinen Gunsten mißbraucht, und zur Befriedigung seines Faibles für Kunstgegenstände sowie seines extravaganten Lebensstils verheert. Cicero beziffert den Schaden auf 100 Mio. Sesterzen. 11 Den römischen Proprätoren wurden Finanzbeamte, quaestores, zur Seite gestellt, denen die finanzielle Seite der Statthalterschaft oblag. Ein solcher Finanzbeamter war Q. Caecilius, ein junger Mann aus dem Senatorenstand, der nach den vorsenatorischen Ämtern des Vigintivirats und Militärtribunats mit der Quästur das niedrigste senatorische Amt bekleidete und hierin von den krummen Machenschaften seines Vorgesetzten nicht unbefleckt blieb. Ein Makel, das ihn angreifbar macht. Hier setzt Ciceros erbarmungslose Kritik an: wie kann ein Mensch, der selbst in dem Sumpf der illegalen Transaktionen des Verres' steckt, ein moralisch eindeutiges Urteil fällen, wie ein guter Ankläger sein? Doch erschöpfen sich Ciceros Attacken nicht in moralischen Urteilen, sondern der römische Redner greift in seiner Divinatio auf das ganze Spektrum forensischer Mittel zurück, um seinen Redner als Kandidaten für die Anklageführung zu disqualifizieren.
Die Worte, mit denen Cicero sich im Vorfeld des Verres-Prozesses als Ankläger empfiehlt, werden in der innenpolitisch brisanten Zeit des Januar 70 v.Chr. an die römischen iudices gerichtet. Sulla hatte in seiner Verfassungsreform die Geschworenengerichte auf den Senatorenstand übertragen und neben der Abschaffung der Zensur zugleich die politische Macht der Volkstribunen geschwächt. Die senatorischen Gerichte standen im Ruf, bestechlich zu sein, man beklagte die mangelnde Kompetenz der Ankläger, da "nur Anfänger oder gewerbsmäßige Denunzianten Strafprozesse zu betreiben pflegten." 12 Nun, im Jahre 70, hoben die Konsuln Pompeius und Crassus die Beschneidung der tribunizischen Gewalt wieder auf. "Offenbar hatten sie, als Cicero diese Rede gegen Caecilius, ihren Gesetzesvorschlag bereits veröffentlicht." 13 Auch mag wohl die Diskussion über die auschließlich senatorische Besetzung der Richter erneut am Schwelen gewesen sein, jedenfalls brachte der Prätor L. Aurelius Cotta schon im Herbst 70 ein Gesetz ein, das eine von Senatoren, Rittern und
11) div. Caec. 19,29.
12) M. FUHRMANN in seiner Erläuterung zur Divinatio (Cicero, Die Reden gegen Verres. In C. Verrem.
Herausgegeben, übersetzt und erläutert von. Zürich 1995:496, Anm. 7.
13) ebd.
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Ciceros Divinatio in Caecilium – Die Textstelle
Ärartribunen paritätisch besetzte Richterjury vorsah. Desgleichen waren seit 70 die Zensoren wieder im Amt.
Viele direkten Aussagen oder Anspielungen in der Divinatio sind nur vor diesem innenpolitischen Hintergrund zu verstehen und müssen deshalb bei der Auslegung des ausgewählten Textabschnitts berücksichtigt werden.
2.2 Die Textstelle und ihre Situierung
Die Divinatio in Q. Caecilium, die Cicero Anfang der siebziger Jahre hielt, und die Verrinen sind die frühesten Reden nach "nach jener entscheidenden Zäsur in Ciceros rhetorischem Werdegang," 14 nach seinem Bildungsaufenthalt in Griechenland und Kleinasien, während dessen er seine philosophischen und rhetorischen Kenntnisse bei dem Akademiker Antiochos von Askalon in Athen und dem Rhetor Apollonios Molon auf Rhodos vertieft. "Hier zeigt er sich zum ersten Mal im Vollbesitz seines rhetorischen Könnens." 15 Die divinatio gab Cicero und Caecilius die Gelegenheit, ihre Argumente für die Übernahme der Anklageführung vorzubringen. Cicero sprach als erster.
Er hatte seine Rede gegen Q. Caecilius mit dem Exordium (Kap. 1-9) begonnen; hier hatte er begründet, warum er die Anklage zu übernehmen beabsichtigte. In der Propositio (Kap. 10), die der Mitteilung des Beweiszieles dient, 16 hatte Cicero die Problematik der Wahl eines geeigneten Anklägers auf die Doppelfrage fokusiert: "Wen hätten die Sikuler gerne als Ankläger und wen Verres?," die er in der folgenden Argumentatio (Kap. 11-71) 17 klar beantwortet. Er, Cicero, sei der Wunschkandidat der Sikuler, während es im Interesse des Verres, seiner Freunde und des Advokaten Hortensius liege, daß Caecilius Ankläger werde. Bevor er die Rede mit der Peroratio beschließen wird (72-73), begründet Cicero nun in der Refutatio (27-63), warum Caecilius als Ankläger nicht auftreten kann, warum er selbst aber die Anklage übernehmen kann, führt der in der Confirmatio aus (63-71). Genau hier, mit Beginn des größten Redeabschnitts, der Refutatio, setzt die zu untersuchende Textstelle ein.
14) NEUMEISTER:35f.
15) ders.:35.
16) LAUSBERG, H., Elemente der literarischen Rhetorik: Eine Grundlegung der Literaturwissenschaft. Mün- chen 1967:25.
17) Ab hier abweichende Gliederung im Gegensatz zu H. DE LA VILLE DE MIRMONTs Einteilung, der hier von Divisio spricht, für Kapitel 11-51 die Confirmatio ansetzt, da er hier einen Einschnitt erkennen will und die Refutatio (Kap. 52-71) anschließen läßt. Die Peroratio bilden für ihn die Kapitel 72-73.
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Kai-Uwe Heinz, 1999, Cicero und die Rhetorik, Munich, GRIN Publishing GmbH
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