Die sog. Tobin-Steuer ist ein Phänomen. Sie wurde vor etwa drei Jahrzehnten vorgestellt und fand damals eher geringe Beachtung. Mitte der 90. Jahre des 20. Jahrhunderts kehrte sie zurück und war plötzlich Teil von politischen Diskussionen auf nationaler und internationaler Ebene. Verschiedene Währungskrisen hatten dazu geführt, dass die reibungslose Funktionsweise der internationalen Kapitalmärkte in Frage gestellt wurde und die Idee Tobins plötzlich enormes Aufsehen erregte.
So wurde die Tobin Steuer beispielsweise 1995 auf einem Symposium der Vereinten Nationen diskutiert. Insbesondere aufgrund der Einnahmen welche die Einführung dieser Steuer erbringen würde, sollten noch viele weitere solcher Debatten folgen (Sueddeutsche Zeitung Online Ausgabe, 2001). 1998 wurde in Frankreich die Nichtregierungsorganisation ATTAC gegründet. Diese Organisation trägt die Forderung nach der Einführung der Tobin Steuer gar als Teil ihres Namens. ATTAC steht für „Association pour une Taxation des Transaction financieres pour l'Aide aux Citoyens“, zu Deutsch „Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der BürgerInnen“ (Attac, 2005). Auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos 2005 fand die letzte größere internationale Debatte über die Tobin Steuer statt. Gerhard Schröder, Jacques Chirac und viele andere Politiker sprachen sie für deren Einführung aus (Der Tagesspiegel Online, 2005).
Doch ist die Tobin Steuer nun tatsächlich „ein Konzept mit Zukunft“ (Attac, 2004) oder eher eine Idee der Vergangenheit? Diese Seminararbeit versucht zur Klärung dieser Frage beizutragen. Sie beinhaltet erstens eine Zusammenfassung der Diskussion aus wissenschaftlicher Sicht (Kapitel 1). Zweitens wird die Durchführung von Kapitalverkehrskontrollen, die der Tobin Steuer in vielen Gesichtspunkten ähnlich sind, näher betrachtet und der Versuch unternommen daraus weitere Aussagen über die mögliche Umsetzung der Tobin Steuer zu erhalten (Kapitel 2).
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Einleitung
1. Theorie der Tobin Steuer
1.1 Grundidee
1.2 Wirkung der Steuer
1.3 Vor- und Nachteile
1.3.1 Argumente für die Steuer
1.3.2 Argumente gegen die Steuer
1.4 Erweiterungen
1.4.1 Verhinderung der Steuerumgehung
1.4.2 Splittung der Steuer
2. Ansätze und Probleme der politischen Umsetzung
2.1 Tobin Steuer und Kapitalverkehrskontrollen
2.2 Kapitalverkehrskontrollen als Ansätze der politischen Umsetzung
2.2.1 Chile
2.2.2 Slowenien
2.2.3 Malaysia
2.3 Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Einleitung
Die sog. Tobin Steuer ist ein Phänomen. Sie wurde vor etwa drei Jahrzehnten vorgestellt und fand damals eher geringe Beachtung. Mitte der 90. Jahre des 20. Jahrhunderts kehrte sie zurück und war plötzlich Teil von politischen Diskussionen auf nationaler und internationaler Ebene. Verschiedene Währungskrisen hatten dazu geführt, dass die reibungslose Funktionsweise der internationalen Kapitalmärkte in Frage gestellt wurde und die Idee Tobins plötzlich enormes Aufsehen erregte.
So wurde die Tobin Steuer beispielsweise 1995 auf einem Symposium der Vereinten Nationen diskutiert. Insbesondere aufgrund der Einnahmen welche die Einführung dieser Steuer erbringen würde, sollten noch viele weitere solcher Debatten folgen (Sueddeutsche Zeitung Online Ausgabe, 2001). 1998 wurde in Frankreich die Nichtregierungsorganisation ATTAC gegründet. Diese Organisation trägt die Forderung nach der Einführung der Tobin Steuer gar als Teil ihres Namens. ATTAC steht für „Association pour une Taxation des Transaction financieres pour l'Aide aux Citoyens“, zu Deutsch „Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der BürgerInnen“ (Attac, 2005). Auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos 2005 fand die letzte größere internationale Debatte über die Tobin Steuer statt. Gerhard Schröder, Jacques Chirac und viele andere Politiker sprachen sie für deren Einführung aus (Der Tagesspiegel Online, 2005).
Doch ist die Tobin Steuer nun tatsächlich „ein Konzept mit Zukunft“ (Attac, 2004) oder eher eine Idee der Vergangenheit? Diese Seminararbeit versucht zur Klärung dieser Frage beizutragen. Sie beinhaltet erstens eine Zusammenfassung der Diskussion aus wissenschaftlicher Sicht (Kapitel 1). Zweitens wird die Durchführung von Kapitalverkehrskontrollen, die der Tobin Steuer in vielen Gesichtspunkten ähnlich sind, näher betrachtet und der Versuch unternommen daraus weitere Aussagen über die mögliche Umsetzung der Tobin Steuer zu erhalten (Kapitel 2).
1. Theorie der Tobin Steuer
1.1 Grundidee
Die Idee der Besteuerung von Devisentransaktionen stammt von dem amerikanischen Ökonomen James Tobin. Seinen ursprünglichen Vorschlag publizierte er in den Siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts. 1974 legte er erstmals die Grundüberlegungen zu einer solchen Steuer kurz dar (Tobin, 1974, S.88-89). Die erste ausführliche Darstellung der sog. Tobin Steuer folgte dann vier Jahre später (Tobin, 1978, S. 153-159). Tobins Überlegungen basieren auf der These, dass kurzfristigen Finanzspekulationen Einhalt geboten werden muss. Damit greift er einen Gedanken auf, der in ähnlicher Form bereits bei Keynes zu finden ist. Dieser vergleicht den Handel mit Wertpapieren an der Wall Street mit den „Tätigkeiten eines Spielsaales“ (Keynes, 1952, S. 134), da dort die Spekulation im Vordergrund stünde. Keynes stellt des Weiteren fest, dass „Spielsäle im öffentlichen Interesse unzugänglich und kostspielig sein sollten“ (ebenda, S. 134).
Dem Vorschlag Tobins liegt die Beobachtung zugrunde, dass, nachdem die USA 1973 das System der festen Wechselkurse von Bretton Woods aufgekündigt hatten, ein zunehmender Anstieg in der Volatilität der Wechselkurse zu beobachten war. Tobin führt dies auf eine steigende Anzahl kurzfristiger, spekulativer Geldmarkttransaktionen zurück. Er sieht in der enormen internationalen Mobilität der privaten Kapitalströme eine Bedrohung. Kurzfristige Devisenspekulationen verhindern laut Tobin signifikante Zinsunterschiede zwischen einzelnen Volkswirtschaften. Dies nimmt den jeweiligen Regierungen und Zentralbanken die Möglichkeit eine autonome und an die wirtschaftliche Situation ihres Landes angepasste Geld- und Fiskalpolitik zu betreiben (Tobin, 1978, S. 154).
Tobin sieht zwei mögliche Lösungen für diese Problematik. Einerseits könnte eine einheitliche Weltwährung eingeführt, eine stärkere weltwirtschaftliche Integration durchgeführt und eine multinationale Geld- und Fiskalpolitik betrieben werden. Diesen Vorschlag hält Tobin allerdings für sehr unrealistisch. Andererseits könnte eine stärkere finanzielle Trennung einzelner Währungsgebiete angestrebt werden, welche den nationalen Institutionen mehr Eigenständigkeit bei der Erreichung ihrer volkswirtschaftlichen Ziele einräumen würde (ebenda, S. 154).
Die zweite Möglichkeit hält Tobin für durchführbar und schlägt zu ihrer Realisierung die Einführung einer einheitlichen Steuer in Höhe von 1 Prozent auf jeden Devisenumtausch am Kassamarkt vor. Damit will er kurzfristige Devisenspekulationen – sog. Round Trips – teurer und weniger attraktiv machen. Langfristige Transaktionen werden durch eine solche Steuer hingegen weniger stark belastet (ebenda, S. 155).
Die Tobin Steuer soll des Weiteren international einheitlich sein. Sie soll von den einzelnen Ländern erhoben werden, in denen die jeweilige Devisentransaktion stattfindet. Die dadurch erzielten Einnahmen sollen dann an eine internationale Organisation weitergegeben werden. Als mögliche Empfänger nennt Tobin die Weltbank oder den Internationalen Währungsfond (ebenda, S.158-159). Zwecks besserem Verständnis der politischen Diskussionen über die Tobin-Steuer, die kürzlich und während der Neunziger Jahre stattfanden, ist es in diesem Zusammenhang wichtig festzuhalten, dass die Erzielung von Einnahmen aus dieser Steuer nie im Fokus der Überlegungen von Tobin stand. Das Steueraufkommen stellt in seinen Augen lediglich ein Nebenprodukt bei der Erreichung des eigentlichen Ziels, der Verminderung der Volatilität der Wechselkurse, dar (Tobin, 1996, S. X).
1.2 Wirkung der Steuer
Im Mittelpunkt von Tobins Ansatz steht die Überlegung, dass kurzfristige Devisentransaktionen stärker besteuert werden sollen als langfristige. Die konkrete Funktionsweise der Tobin-Steuer lässt sich an folgendem Beispiel erklären.
Bei einem gegebenem Inlandszinssatz von 10 Prozent per anno und einem Devisentransaktionssteuersatz von 1 Prozent wird die Entscheidung getroffen, eine bestimmte Summe inländischer Währung für drei Monate in einem fremden Währungsgebiet anzulegen. Der Steuersatz wird zweimal fällig. Erstens beim Umtausch der heimischen in ausländische Währung zu Beginn der drei Monate und zweitens bei der Rückkonvertierung der ausländischen in inländische Währung am Ende der Transaktion. Aufgrund des lediglich dreimonatigen Anlagehorizonts muss dem Geschäft ein ausländischer Ertragssatz von jährlich mindestens 18 Prozent zugrunde liegen, damit dieses sich lohnt. Würde der Anlagehorizont unter sonst gleichen Vorraussetzungen hingegen ein Jahr betragen, müsste der ausländische Ertragssatz für einjährige Anlagen lediglich bei mindestens 12 Prozent liegen (König, 1997, S. 19). Es wird somit deutlich, dass Investitionen mit einem kurzfristigen Anlagehorizont von einer Tobin Steuer stärker betroffen sind als langfristige.
Die Wirkung der Steuer lässt sich mathematisch durch folgenden Ausdruck beschreiben:
(1.1) rf = rd + 2k/ ∆t (ebenda, S. 19)
Der ausländische Ertragssatz (rf) wird durch den inländischen Ertragssatz (rd), die Höhe der Steuer (k) und den Anlagehorizont (∆t) bestimmt (ebenda, S. 18). Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Ausdruck (1.1) um eine Approximation handelt, in welcher die Zinszahlungen nicht von der Steuer betroffen wären. Eine exakte Berechnung erlaubt der Ausdruck (1.2):
(1.2) rf = (rd ∆t +2k) / ∆t(1 – k) (ebenda, S. 19)
Durch Anwendung des Ausdrucks (1 .2) ergeben sich im oben genannten Beispiel ausländische Ertragssätze von 18,18 Prozent (für eine dreimonatige Anlage) und 12,12 Prozent (für eine einjährige Anlage).
1.3 Vor- und Nachteile
Die Tobin Steuer hat in der Wissenschaft sowohl Fürsprecher als auch Widersacher. Die folgenden beiden Unterkapitel geben einen kurzen Überblick über die Argumente beider Seiten.
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- Arbeit zitieren
- Rene Treiber (Autor:in), 2006, Theorie der Tobin-Steuer und Ansätze und Probleme ihrer politischen Umsetzung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82976
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