1 Einleitung Seite 4
2 Definitionen Seite 4
2.1 Normalarbeitsverhältnis Seite 4
2.2 Atypische Beschäftigungsverhältnisse Seite 4
3 Seite 5
4 Gründe für den Wandel vom Normalarbeitsverhältnis
zu flexiblen Beschäftigungsverhältnissen Seite 7
5 Atypische Beschäftigungsverhältnisse Seite 10
5.1 Teilzeitbeschäftigung Seite 10
5.2 Geringfügige Beschäftigung Seite 10
5.3 Befristete Beschäftigung Seite 11
5 Neue Selbstständigkeit Seite 11
5.5 Telearbeit Seite 12
5.6 Leiharbeit Seite 12
6 Seite 13
6.1 Segmentierung der Gesellschaft Seite 13
6 Seite 14
6.3 Ebene der Arbeitsbeziehungen Seite 14
6.5 Individuelle Ebene Seite 14
6.6 Soziale Sicherheit Seite 15
6 Mindeststandards für eine soziale Absicherung Seite 15
7. Resümee……………………………………………………….................... Seite 17
Quellen………………………………………………………………………….. Seite 18
Seit Mitte der 80er Jahre sind neben dem regulären Normalarbeitsverhältnis auch verschiedene atypische Beschäftigungsverhältnisse immer wichtiger geworden. Im ersten Kapitel der vorliegenden Arbeit werden Normalarbeitsverhältnis und atypische Beschäftigungsverhältnisse definiert. In den nachfolgenden Kapiteln wird ein Überblick über diese verschiedenen Arbeitsverhältnisse gegeben und es wird dabei auf die Gründe, die diesen Wandel begünstigt, eingegangen. Nach der Darstellung atypischer
Beschäftigungsformen folgt eine kritische Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Auswirkungen des Beschäftigungswandels und die Beschreibung mögliche Synthese der Interessen an Flexibilität einerseits und sozialer Sicherheit andererseits mittels des Konzepts der „flexicurity“.
2.1 Normalarbeitsverhältnis
Ein reguläres Dienstverhältnis ist durch Merkmale wie unbefristete Vollzeitbeschäftigung, volle sozial- und arbeitsrechtliche Ansprüche bzw. Absicherung, regelmäßige
2.2 Atypische Beschäftigungsverhältnisse
Weichen Arbeitsverhältnisse auch nur in einem der Merkmale des regulären Dienstverhältnisses ab, wird von atypischen Beschäftigungsverhältnissen gesprochen. Die Abweichungen können einzeln oder in Kombination auftreten wie fehlende Zeitkontinuität des Arbeitseinsatzes, geringeres oder höheres Arbeitsstundenausmaß, ungewöhnliche Lage der Arbeitszeit, permanent außerbetrieblicher Arbeitseinsatz, Trennung von VertragspartnerIn und LeisterungsnehmerIn oder fehlende sozialrechtliche (Ab)sicherung. Als prekär werden atypische Arbeitsverhältnisse angesehen, wenn sie durch niedriges und nicht kontinuierliches Einkommen, unkalkulierbare Beschäftigungsdauer, ungenügenden
sozialen Schutz, mangelnden Zugang zu betrieblicher Mitbestimmung bzw. geringe
1997:13ff zit. in Holzinger 2001:7).
Funktionen des Normalarbeitsverhältnisses
Nach Bosch (2001:220 zit. nach Mairhuber 2001:2, www.forba.at) liegen die Funktionen
des traditionellen Normalarbeitsverhältnisses beim Schutz der Beschäftigten vor wirtschaftlichen und sozialen Risiken (existenzsichernde Löhne und ausreichende soziale Sicherung im Fall von Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit und im Alter) sowie vor der Willkür der ArbeitgeberInnen, in der Verringerung der sozialen Ungleichheit durch soziale Sicherheit und die Bindung von Unternehmensentscheidungen durch Regeln (z.B. Kündigungsschutz erhöht die Verhandlungsmacht der Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt) und in der Erhöhung der wirtschaftlichen Effizienz d. h. ArbeitgeberInnen können sich auf stabile Beschäftigte besser verlassen, sie können besser planen.
Normalarbeitsverhältnisse sind gekennzeichnet durch Vollbeschäftigung sowie Stabilisierung und relative Angleichung der Einkommen. Die Form des Normalarbeitsverhältnisses fand empirisch seine größte Verbreitung und ist fest im Gesetz, speziell im Arbeitsrecht, verankert. Rechtliche und tarifliche Normen regeln
Beschäftigungsverhältnis bot immer auch einen Orientierungspunkt für die Verständigung und das Übereinkommen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Generell zeichnet sich das Normalarbeitsverhältnis durch die unbefristete Dauer der Anstellung und Vollzeitarbeit aus. Zumeist wird am Tage gearbeitet, wobei die Beschäftigten bei einem festen Arbeitgeber angestellt sind. Die Arbeitszeit ist standardisiert und unterliegt generell keinerlei Schwankungen. Organisatorisch ist der Arbeitnehmer fest in den Betrieb eingegliedert und an die Weisungsgewalt des Arbeitgebers gebunden. Meistens war und ist die Erwerbstätigkeit dieser Form die einzige existenzielle Basis des Arbeitnehmers und damit entwickelt sich eine starke Abhängigkeit vom Arbeitgeber. Das damalige Arbeitsverhältnis unterlag im Biografieverlauf nicht wie heute einer starken Konjunktur und vielen Unter-
brechungen, sondern war bestimmt durch Kontinuität und Gleichmäßigkeit. Das Berufsleben erfuhr in diesem glatten Zyklus höchstens einige flüchtige Phasen von Arbeitslosigkeit, die aber immer nur von kurzlebiger Natur waren. Heute beobachten wir in Biografien zunehmend eine Verkürzung der Laufbahnzyklen und des Berufszyklus. Zu Zeiten des Normalarbeitsverhältnisses jedoch war der Karriereverlauf durch allgemeine Geradlinigkeit, Stabilisierung oder gar Verbesserung bestimmt.
Zu bemerken bei der Betrachtung des bisherigen Normalarbeitsverhältnisses ist aber, dass sämtliche Beschäftigungsbedingungen zwar universell und für jeden gleichermaßen gelten sollten, es aber trotzdem auch Ungleichheiten gab. Ziel der Sozial-, Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik waren „Familienlohn“ und Transferleistungen, mit denen die Familie des männlichen Normalarbeiters das Auslangen fand und so waren Frauen beispielsweise weitgehend von dem Erwerbsarbeitsmarkt und den sozialen Sicherungssystem ausgeschlossen. (vgl. Mairhuber 2001a zit. in Mairhuber 2001, www.foba.at). Typisch war, dass der Mann einem Beruf nachging, während die Frau die Familie versorgte und ihre Aufmerksamkeit dem Haushalt zu schenken hatte. Sie war im Normalfall nicht zur Lohnarbeit verpflichtet. Diese unbezahlte Versorgungsarbeit der Frauen machte die vollständige Integration von Männern in den Erwerbsarbeitsmarkt möglich. Damit setzte das traditionelle Modell eine enorme Stabilität der Ehe und der Arbeitsteilung in Familien voraus und sorgte dafür, dass die Frau immer stark abhängig vom Ehepartner war. Dieses Leitbild wurde bis in die 70er Jahre hinein als dominant angesehen, während seither Veränderungen in der stabilen Beschäftigung sowie stabile Ehe und Familie ausschlaggebend sind. Der Anteil der Männer, die auf der Grundlage eines sicheren Vollzeit-Arbeitsplatzes in der Lage wären, die Rolle des alleinverdienenden Ernährers in der Familie zu übernehmen, sinkt. (vgl. Zukunftskommission der Friedrich-Ebert-Stiftung 1998:33 und 52 in Bosch/Kalina/Lehndorff/Wagner/ Weinkopf 2001: 26, www.boeckler.de).
Überstunden und Schichtarbeit gehörten in den 60er und 70er Jahren zum Alltag industrieller Arbeit wie der Wechsel eines Betriebes. Die Beschäftigten der
Beschäftigungsverhältnisse. Das Normalarbeitsverhältnis schließt also Flexibilität nicht aus, sondern reguliert sie. Durch diese Regulierungen sollte die besondere Ware Arbeitskraft vor den Wechselfällen des Marktes geschützt werden und die verschiedenen sozialstaatlichen Arrangements werden Puffer zwischen Markt und Arbeitsverhältnisse
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Susanne Mühlbacher, 2007, Beschäftigung - Neue Arbeitsformen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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