Die Exegese des Qur’ans – Eine Einführung …
Der Qur’an gilt als die zentrale heilige Schrift der Muslime. Er ist das Fundament der Religion des Islams. Als Offenbarung Gottes, als „Wort Allahs“ wurde der Qur’an durch den Engel Jibril Wort für Wort an den Propheten Mohammad herab gesandt. Er besteht aus 114 Suren in arabischer Sprache.
Der Qur’an ist daher bedeutend für die Muslime. Die Frage besteht darin, wie der Moslem bzw. die Muslima oder auch wie Nicht-Muslime mit dem Qur’an umgehen. Grundsätzlich beschreibt Khoury 2 zwei Haltungen: Zunächst eine tiefe Ehrfurcht vor der wörtlichen Offenbarung, vor dem koranischen Text, andererseits, neben einer linguistischen, eine hermeneutisch orientierte Deutung des Qur’ans, hinsichtlich der Umstände der Entstehung, oder der Kanonisierung des Buches im 7. Jahrhundert. Eine entsprechende Auslegung bzw. Exegese des Qur’ans fordert einerseits die Einbettung des Qur’ans in die Kontexte der historischen Begebenheiten während der Entstehung des Islams im 7. Jahrhundert, andererseits die Berücksichtigung der tribalen Gesellschaftsordnung der vorislamischen Zeit, z.B. die Zugehörigkeit des Propheten Mohammad zum Stamm der Quraisch in Mekka 3 . Ort, Zeit und Anlass der Einzeloffenbarungen (usul al-qur’an) sind nicht unerheblich. Es existieren in Qur’an sowohl mekkanische, als auch medinensische Suren. 4 Weiterhin werden unterschiedliche Qur’anverse zu einem Thema herangezogen, sogenannte „parallele Stellen“ untersucht, auch Konkordanz 5 genannt. Vergleiche mit der Bibel sind dabei möglich, genauso wie mit der Tora oder mit dem Talmud, aber auch v.a. aber mit der Hadith-Literatur, der traditionellen Überlieferung über die Verwirklichung des Glaubens durch den Propheten Mohammad.
So existieren heute linguistische, philologische, theologische, apologetische, juristische und mystische Kommentare 6 zum Qur’an, die verschiedene Aspekte des koranischen Textes berücksichtigen, so z.B. die Sprache. Grammatikalische und semantische Analaysen des Arabischen, gar des Syro-Aramäischen 7 werden eingesetzt, um den Qur’an zu erfassen.
2 Vgl. Khoury, 1988: S. 40
3 Vgl. Halm: S. 21 4 Vgl. Bobzin: S. 123 5 Vgl. Paret, 1971 6 Vgl. Khoury, 1988.: S. 41 7 Vgl. Luxenberg, 2007
Die Möglichkeit der Heranziehung der frühen Exegese des Qur‘ans (تفسي tafsir al qur‘an) ist dabei ebenfalls eine Methode, den Qur’an zu verstehen und kennenzulernen. Als berühmtester
Exeget gilt dabei Abū Ja’far Muhammad Ibn Jarīr Ibn Yazīd al-Ṭabarī, بن محمد جعفر أبو
الطبري يزيد بن جرير (839-923). al-Ṭabarī gründete die Rechtsschule der Schāfi‘iyya.
Sein 5000seitiger, in 30 Bänden, 1903 in Kairo erstmalig gedruckter Korankommentar, verweist auf die „Umstände, die den Anlaß zur Herabsendung der Offenbahrung gegeben haben.“ 8 , d.h. auf die Tradition Mohammads. Vers für Vers legt al-Ṭabarī den Qur’an daher traditionell (tafsir bi-l-ma’thur) aus. Als Vorbild dient ihm dabei die vorliegende Hadith-Sammlung. So belegt er er auch viele seiner Meinungen mit der Hadith Literatur. Dabei „greift eri philologisch auch auf vorislamische Dichtung zurück.“ 9 al-Ṭabarī erläutert neben der Grammatik unterschiedliche traditionelle Auslegungen der Verse und bildet schließlich jeweils ein eigenes Urteil. Es gibt noch weit mehr Exegeten, so z.B. Ismā’īl Ibn ‘Umar Ibn Kathīr (gest. 1387). Als Historiker lehnte er sich ebenfalls an die Hadith-Literatur an, wobei er „jeweils die volle Überlieferungskette (isnad) angab.“ 10 Abū ‘Abdallāh Muhammad Ibn Ahmad al-Annārī al-Qurtubī (gest. 1272) soll hier ebenfalls als Exeget erwähnt werden. Er stammte aus Cordoba, Spanien, gehörte der Schāfi’iyya an, lebte bescheiden und galt ebenfalls als Hadith-Gelehrter. Jalāl al-Dīn al-Mahallī (gest. 1459) und sein Schüler Jalāl al-Dīn al-Suyūtī (gest. 1505) sollen hier nicht unerwähnt bleiben. Sahl bin Ábdullah Abu Mohammad Tustari (gest. 869) verfasste eine Kommentierung des Qur’ans aus der Sicht eines Mystikers. 11 Aus der rationalistischen mu’tazilistischen Philosophenschule stammt die vernunftgestützte Auslegung (tafsir bi-l-ra’i) des Exegeten Abu al-Qasim Mahmud bin ‘Umar Zamakhschari (gest. 1140). 12 Aus der Sicht der Schiiten verfasste Abu ‘Ali Fadl bin Hasan Tabarsī (gest. 1143) einen Qur‘an-Kommentar. Er projizierte Glaubensvorstellungen der persischen Schia Konfession über die Verse des Qur’ans. 13 Versuche, den Qur’an in Übereinstimmung mit der Astronomie, der Philosophie und den Naturwissenschaften zu bringen brachte Fahr ad-Din Muhammad bin ‘Umar bin Husain Razi in seinem Kommentar „Tafsir Kabir“ hervor.
8 Vgl. Khoury, 1978: S. 131
9 Vgl. Hoffmann: S. 74 10 Vgl. Hoffmann: S. 75 11 Vgl. Hoffmann: S. 74 12 Ebd.
13 Ebd
Die Exegese des Qur’ans – Eine Beispiel …
Der Qur’an wird, insofern er ausgelegt wird, Vers für Vers analysiert. Ich möchte hier kurz ein Beispiel darstellen, wie eine Auslegung eines Verses im Qu’ran denkbar sein kann. Natürlich ist das folgende Beispiel nicht als vollständige und umfassende analytische Exegese zu betrachten.
Muslime und Nicht-Muslime verweisen auf Koransure 4,34, um eine Vormachtstellung des Mannes gegenüber der Frau im Islam zu belegen:
"Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat
und die sie von ihrem Vermögen gemacht haben. Und die rechtschaffenden Frauen sind
(Gott) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist,
weil Gott (darauf) acht gibt. Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich
auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!" 14
Auf den ersten Blick erscheint diese Sure, als sei sie eine Aufforderung, körperliche Gewalt gegen Frauen anzuwenden. Auf dem zweiten Blick erkennt man allerdings eine Hierarchie der Strafen, das „Schlagen“ erfolgt nach der „Vermahnung“, auch erst nach der „Meidung im Ehebett“, d.h. damit ist das sofortige Zuschlagen allein aufgrund des Qur‘antextes eindeutig nicht erlaubt, ja wird sogar durch eine Hierachie verhindert. Damit ist natürlich die patriarchalische Ungerechtigkeit dieser Sure nicht erledigt.
In den folgenden Abschnitten werde ich versuchen, diesen Qur’anvers unter die Lupe zu nehmen, dabei dienen mir die Quranexegeten al-Ṭabarī, al-Qurtubī und Ibn Kathīr, um zu klären, was jeweils mit „vermahnen“, „meidet sie im Ehebett“ und mit „schlagt sie“ gemeint ist, denn konkret sind diese Empfehlungen im Qur’an nicht erläutert worden.
al-Ṭabarī versteht unter „ermahnen“ als Warnung „mit der Zunge“, d.h. als mündliches Erinnern, allerdings mit dem Ziel Schrecken und Furcht bei der Frau auszulösen. Geschlechtsverkehr sollte nicht stattfinden, können aber im gleichen Bett mit der Frau schlafen. al-Ṭabarī versteht unter „schlagen“ das tatsächliche „schlagen“. Das Ziel der Gewalt sei aber nicht der Gehorsam vor dem Mann, sondern der Gehorsam vor Allah. Der Mann sei lediglich in der gottgegeben Rolle, die Strafe im Diesseits auszuführen, um die Frau von ihren
14 Vgl. Paret, 1966: Sure 4,34
Arbeit zitieren:
Udo Lihs, 2007, Die Exegese des Korans, München, GRIN Verlag GmbH
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