In der folgenden Ausarbeitung möchte ich mich zunächst mit der Definition der Körperbehinderung beschäftigen. Ich werde weiterhin näher auf den Personenkreis der körperbehinderten Menschen eingehen sowie die verschiedenen Erscheinungsformen der Körperbehinderungen erläutern. Meinen Schwerpunkt möchte ich auf die schulische Förderung der körperbehinderten Menschen legen. Hier möchte ich näher auf die Grundsätze des Unterrichts an der Schule für Körperbehinderte eingehen, um mich dann hauptsächlich mit der unterstützten Kommunikation zu beschäftigen. Ich werde diese definieren, den Personenkreis der unterstützt sprechenden Menschen erläutern und den Einsatz von unterstützter Kommunikation im Unterricht an der Schule für Körperbehinderte darlegen. Weiterhin möchte ich die verschiedenen Möglichkeiten der unterstützten Kommunikation bezüglich deren Einsatz im Unterricht an der Schule für Körperbehinderte. Abschließend möchte ich in einem Fazit meine eigene Meinung zu den verschiedenen Kommunikationshilfen und deren Einsatz im Schulleben darlegen.
Gliederung
1. Einleitung
2. Definition: Was ist eine Körperbehinderung?
3. Personenkreis: Menschen mit einer Körperbehinderung
4. Erscheinungsformen der Körperbehinderungen
5. Schulische Förderung bei Körperbehinderung
5.1 Grundsätze des Unterrichts
5.2 Unterstützte Kommunikation
5.2.1 Definition
5.2.2 Personenkreis der unterstützten Kommunikation
5.2.3 Einsatz unterstützter Kommunikation im Unterricht an der Schule für Körperbehinderte
5.2.4 Möglichkeiten unterstützter Kommunikation und deren Einsatz im Unterricht an der Schule für Körperbehinderte
6. Fazit
7. Literatur
1. Einleitung
In der folgenden Ausarbeitung möchte ich mich zunächst mit der Definition der Körperbehinderung beschäftigen. Ich werde weiterhin näher auf den Personenkreis der körperbehinderten Menschen eingehen sowie die verschiedenen Erscheinungsformen der Körperbehinderungen erläutern. Meinen Schwerpunkt möchte ich auf die schulische Förderung der körperbehinderten Menschen legen. Hier möchte ich näher auf die Grundsätze des Unterrichts an der Schule für Körperbehinderte eingehen, um mich dann hauptsächlich mit der unterstützten Kommunikation zu beschäftigen. Ich werde diese definieren, den Personenkreis der unterstützt sprechenden Menschen erläutern und den Einsatz von unterstützter Kommunikation im Unterricht an der Schule für Körperbehinderte darlegen. Weiterhin möchte ich die verschiedenen Möglichkeiten der unterstützten Kommunikation bezüglich deren Einsatz im Unterricht an der Schule für Körperbehinderte. Abschließend möchte ich in einem Fazit meine eigene Meinung zu den verschiedenen Kommunikationshilfen und deren Einsatz im Schulleben darlegen.
2. Definition: Was ist eine Körperbehinderung?
Eine Definition von Körperbehinderung sollte die Bestimmungsmerkmale der Schädigung, die sich daraus ergebende Begrenzung oder Veränderung der Verhaltensmöglichkeiten sowie die eigentliche Behinderung in Form erschwerter Selbstverwirklichung und eingeschränkter sozialer Teilhabe beinhalten. Nach Christoph Leyendecker, Professor für Rehabilitationswissenschaften an der Universität Dortmund, wird der Begriff der Körperbehinderung folgendermaßen definiert:
„Als körperbehindert wird eine Person bezeichnet, die infolge einer Schädigung des Stütz- und Bewegungssystems, einer anderen organischen Schädigung oder einer chronischen Krankheit so in ihren Verhaltensmöglichkeiten beeinträchtigt ist, dass die Selbstverwirklichung in sozialer Interaktion erschwert ist.“
Eine differenzierte Klassifikation kann nach der „International Classification of Functioning, Disability and Health“ (ICF) vorgenommen werden, die seit Mai 2001 von der WHO vorliegt und den erweiterten Einbezug des gesamten Lebenshintergrundes behinderter Menschen zum Ziel hat. In der deutschen Übersetzung lautet der Titel „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“. Hinter dem Begriff „Disability“ bzw. „Behinderung“, der in der ICF auftaucht, stehen die Bezeichnungen „Aktivität“ und „Partizipation“. In dem dritten Begriff der ICF „Health“ bzw. „Gesundheit“ kommen die verschiedenen Kontextfaktoren, wie umweltbezogene Faktoren und personenbezogene Faktoren, zusammen. Mit diesen wird die Relation von Behinderungen herausgestellt, denn eine Behinderung ergibt sich nicht zwangsläufig, wenn ein bestimmter Körperschaden vorliegt (vgl. Leyendecker, 2005, S. 19ff).
Nach der Eingliederungshilfe-Verordnung zu §39 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG, Stand 1996) handelt es sich bei „Körperlich wesentlich Behinderten“ um Personen, bei denen infolge einer körperlichen Regelwidrigkeit die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist. Dazu zählen Personen,
1. deren Bewegungsfähigkeit durch eine Beeinträchtigung des Stütz- und Bewegungssystems in erheblichem Umfang eingeschränkt ist,
2. mit erheblichen Spaltbildungen des Gesichts oder des Rumpfes oder mit abstoßend wirkenden Entstellungen vor allem des Gesichts,
3. deren körperliches Leistungsvermögen infolge Erkrankung, Schädigung oder Fehlfunktion eines inneren Organs oder der Haus in erheblichem Umfang eingeschränkt ist.
Zu diesem Personenkreis zählen sozialrechtlich gesehen aber auch Sehgeschädigte, Hörgeschädigte sowie Sprachgestörte und Nichtsprechende (vgl. Stadler in Borchert, 2000, S. 77ff).
3. Personenkreis: Menschen mit einer Körperbehinderung
Bei Menschen mit körperlichen Behinderungen handelt es sich um eine heterogene Gruppe, deren gemeinsames Merkmal die Bewegungseinschränkung ist. In der Regel entsprechen die individuellen Ausprägungen der Kognition und der Emotion der Vielfalt menschlicher Leistungs- und Verhaltensweisen, während die Leistungsfähigkeiten körperlicher Funktionen eingeschränkt sind. Der Begriff „Körperbehinderungen“ fungiert somit als eine Art Sammelbegriff für die Vielzahl von Erscheinungsformen und Schweregrade der Beeinträchtigungen, die aus Schädigungen des Stütz- und Bewegungsapparates und aus anderen inneren oder äußeren Schädigungen des Körpers und seiner Organe entstehen.
Der Heterogenität des Personenkreises der Körperbehinderten werden die vielen medizinischen und sozialrechtlichen Definitionen nur bedingt gerecht. Häufig kommt es dabei zu einengenden inhaltlichen Bestimmungen, die das Ausmaß dessen, was die Auswirkungen in den Funktionen oder die Tatsache, körperbehindert zu sein, einer Person bedeuten, nur sehr schwer erfassen können. Der Begriff „Körperbehinderung“ ist abgeleitet und dazu zählen nicht nur angeborene oder erworbene Schäden an Gliedmaßen oder Organen, sondern auch Schäden am Gehirn und Nervensystem sowie an den Sinnesorganen und chronische Erkrankungen (vgl. Stadler in Borchert, 2000, S. 77).
4. Erscheinungsformen der Körperbehinderungen
Hans Stadler unterteilt die Erscheinungsformen der Körperbehinderungen in drei Arten von Auswirkungen körperlicher Schädigungen:
1. die primären Funktionsausfälle und Funktionsstörungen (z.B. Gehunfähigkeit durch Querschnittslähmung)
2. die sekundären Folgewirkungen (z.B. Retardierungen in der geistigen Entwicklung als Folge mangelnder Umwelterfahrungen oder Beeinträchtigungen des Spracherwerbs infolge cerebral bedingter Störungen im Sprechapparat)
3. die tertiären Verhaltens- und Leistungsstörungen, die auch durch unangemessene Reaktionen der sozialen Umwelt bedingt sein können (z.B. störendes Verhalten im Schulunterricht) (vgl. Stadler in Borchert, 2000, S. 77)
Die größte Gruppe der Körperbehinderungen stellt die Kategorie der Schädigungen des Zentralnervensystems dar, bei denen Gehirn und Rückenmark betroffen sind. Diese Schädigungen lassen sich wie folgt einteilen:
1. Frühkindliche Hirnschädigung (Infantile Cerebralparese= ICP)
2. Cerebrale Bewegungsstörungen infolge von Verletzungen oder Erkrankungen
3. Querschnittslähmung infolge von einer angeborenen Schädigung (Spina bifida), Verletzungen oder Erkrankungen
4. Spinale Kinderlähmung (Poliomyelitis)
5. Anfallsleiden (Epilepsien)
Die frühkindliche Hirnschädigung (ICP) lässt sich unterteilen in verschiedene Formen, die durch die Art der abweichenden Muskelspannung gekennzeichnet sind:
a) Spastik
b) Athetose
c) Ataxie und Hypotonie
Dabei werden folgende Lähmungen unterschieden:
a)Tetraplegie
b) Diplegie
c) Paraplegie
d) Hemiplegie
Die zweite Kategorie der Körperbehinderungen stellen die Schädigungen der Muskulatur und des Skelettssystems dar. Diese untergliedern sich folgendermaßen:
1. Muskelkrankheiten (progressive) sowie Muskeldystrophien (z.B. Typ Duchenne)
2. Wachstumsstörungen (z.B. Kleinwuchs)
3. Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
4. Fehlstellungen der Wirbelsäule ( Kyphose, Lordose, Skoliose)
5. Gliedmaßenfehlbildungen (Dysmelien)
6. Gliedmaßenverlust (Amputation)
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