Augustus in seiner Selbstdarstellung und bei Tacitus

Vergleich zwischen dem Monumentum Ancyranum und Annales I, 1-10


Seminararbeit, 2003

22 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Das „Goldene Zeitalter“ des Augustus

2. Das Augustusbild bei Tacitus (Annales I, 1-10)
2.1 Tacitus als Autor der Annalen
2.2 Vorgeschichte Roms, schriftstellerische Absichten des Tacitus im Prooemium: Augustus, der Beseitiger der republikanischen Freiheit
2.3 Das Schwinden der objektiven Geschichtsschreibung mit Augustus
2.4 Der Aufstieg des Augustus: Augustus – kein ehrlicher Republikaner (Ann. I, 2 und andere Stellen)
2.5 Augustus‘ Wohltaten: Mittel zum Zweck der Machtergreifung, zur Bestechung, Beruhigung und Gewinnung von Volk und Heer (Ann. I, 2,1)
2.6 Die Familienpolitik: Hilfsmittel der Gewaltherrschaft (Ann. I, 3)
2.7 Der alte, kranke Augustus: Opfer seiner Familienpolitik: Willkür, Intrigen (Ann. I, 4-6)
2.8 Tod des Augustus, Testament und „Totengericht“
2.8.1 Die Heuchelei des Augustus, seine Ruhmsucht und der Verlust der altrömischen Tugenden (virtus, pietas)
2.8.2 Augustus‘ Herrschsucht und der blutige Friede
2.8.3 Rücksichtslosigkeit und Herrschsucht gegenüber den Göttern
2.9 Positive Seiten des Augustus bei Tacitus – Notwendigkeit des Prinzipats
2.10 Sprache und Stil des Tacitus als Ausdruck seiner inneren Einstellung

3. Die Selbstdarstellung des Augustus im Monumentum Ancyranum im Vergleich zu Tacitus
3.1 Die Res Gestae: Der Tatenbericht des Augustus
3.2 Augustus als Retter des Staates und Bringer der alten Freiheit (vindex libertatis)
3.3 Augustus, Prinzeps und Erneuerer der republikanischen Ordnung
3.4 Augustus‘ Taten als Hinweise auf seine republikanischen Tugenden (clementia, modestia, temperantia, liberalitas, pietas, religio)
3.4.1 Augustus‘ Milde
3.4.2 Augustus‘ Bescheidenheit und Selbstbeschränkung
3.4.3 Augustus‘ Wohltaten und Aufwendungen: ein Beweis für seine Freigebigkeit, Großzügigkeit und Fürsorge
3.4.4 Augustus‘ Frömmigkeit, Pflichtgefühl und Gottesverehrung (pietas, religio)
3.5 Augustus, Friedensbringer und gerechter Weltherrscher –seine
außenpolitischen Erfolge
3.6 Die Ämter und Ehrungen des Augustus: eine Folge seiner großen Leistungen und seiner auctoritas
3.7 Sprache und Stil der Res Gestae

4. Wer hat Recht bzw. Unrecht, Tacitus oder Augustus?

5. Literaturverzeichnis

1. Das „Goldene Zeitalter“ des Augustus

Augustus, der Begründer des römischen Prinzipats, war einer der bedeutendsten und erfolgreichsten Herrscher der Weltgeschichte. Seine friedvolle Regierungsperiode begann im Jahre 31 v. Chr. nach der Schlacht bei Actium und endete im Jahre 14 n. Chr. Seine Bildnisse zeigen, wie er von der Mitwelt und Nachwelt gesehen sein wollte. Die berühmte, 2 m hohe Marmorstatue von Primaporta bei Rom stellt ihn als Weltherrscher dar; das Panzerhemd, auf dem seine Taten verherrlicht werden, der Feldherrnmantel und das Zepter sind Zeichen seiner Würde als Imperator. Sein ganzes Aussehen lässt einen mutigen, ernsten, überlegenen jugendlichen Helden erkennen. Und nicht nur von den Künstlern, sondern auch von den Dichtern seiner Zeit, nämlich Vergil, Horaz und Ovid, wurde er als Friedensbringer, mit dem das „Goldene Zeitalter“ angebrochen ist, verherrlicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Augustus selbst verfasste einen Rechenschafts- oder Tatenbericht (Res Gestae), in dem er die eigenen politischen, militärischen und kulturellen Leistungen der Nachwelt überlieferte und damit ein Bild von sich selbst entwarf. Es ist das Ziel dieser Arbeit, vergleichend herauszuarbeiten, wie diese Selbstdarstellung des Augustus im sog. Monumentum Ancyranum ausfällt und was der große römische Geschichtsschreiber Tacitus später in seinen Annalen (I, 1-10) über Augustus dachte.

2. Das Augustus-Bild bei Tacitus (Annales I, 1-10)

2.1 Tacitus als Autor der Annalen

Von dem größten römischen Historiker wissen wir weder das genaue Geburtsjahr noch den Geburtsort noch das Todesjahr. Er ist vermutlich um 55 n. Chr. entweder in der Transpadana oder in Gallia Narbonensis aus vornehmer Familie geboren und erhielt als junger Mann eine sorgfältige rhetorische Ausbildung. Im Jahre 77 heiratete er die Tochter des Konsuls Julius Agricola. Wie er selbst in den Annalen schreibt (XI, 11,1) war er 88 während der Gewaltherrschaft des Domitian (81-96) Prätor. Entscheidend für sein ganzes Leben wurden die negativen Erfahrungen der domitianischen Zeit, die dem talentierten Mann die Gelegenheit zur Entfaltung seiner Fähigkeiten versagte. „Allenthalben spürt man in seinen Schriften, daß er die Qualen von Anpassung und Widerstand selbst durchlitt und eine Wunde behielt, die zeitlebens nicht heilen wollte.“[1][2] So wandte er sich mehr und mehr der Senatsopposition gegen das entartete Kaisertum zu. Im Jahre 97 bekleidete er unter Nerva (96-98) das Konsulat. Erst unter diesem Kaiser, von dem er schrieb, er habe Freiheit und Prinzipat vereinigt, und unter Trajan (98-117) war Tacitus in der Lage, seine Werke zu verfassen (Dialogus de oratoribus, Agricola, Germania, Historiae), vor allem die Annalen (zwischen 115 und 117 veröffentlicht). Der eigentliche Titel lautet Ab excessu divi Augusti. Aufgabe der folgenden Kapitel ist es zu zeigen, wie sich die schlechten Erfahrungen unter Domitian auf sein Augustusbild ausgewirkt haben.

2.2 Vorgeschichte Roms, schriftstellerische Absichten des Tacitus im Prooemium: Augustus, der Beseitiger der republikanischen Freiheit

An den Anfang seiner Annalen setzt Tacitus das Prooemium, in dem viele Informationen über den Inhalt und die schriftstellerische Absicht enthalten sind. Das Werk beginnt mit einem kurzen Gang durch die römische Geschichte vom Anfang bis zu Augustus. Tacitus betont zu Beginn, dass es in Rom nach der Königszeit immer mit kurzen Ausnahmen Freiheit gegeben habe; seit Augustus sei diese jedoch auf die Dauer verloren[3]. Tacitus erweist sich hier als Anhänger der Republik: Er betont die Freiheit und das durch L. Brutus eingeführte Konsulat.

Schon mit dem ersten Satz (principio reges habuere) will Tacitus andeuten, dass der Anfang der römischen Geschichte unfrei war, denn im Wort reges schwingt bei ihm das Tyrannische mit.

In den nächsten Sätzen werden die geschichtlichen Ereignisse erwähnt, die legal waren und nicht grundsätzlich die Freiheit einschränkten: Dies kann man daran erkennen, dass die Begriffe potestas und consulare ius verwendet werden. Potestas ist ein positiver Begriff mit der Bedeutung „Amtsbefugnis, Amtsgewalt“. Es ist das Können, das jemand aufgrund seines Amtes besitzt. Da dieses immer auf ein Jahr verliehen wird, ist es keine Macht auf Dauer.

Auch die Amtsbefugnis der Decemvirn (451 - 449 v. Chr.) bezeichnet Tacitus ausdrücklich mit potestas und deutet damit an, dass es eine legale Amtsgewalt war, die nur kurz (neque ultra biennium) dauerte und die Freiheit noch nicht beschränkt hat. Eine Kommission von zehn Männern wurde mit dieser potestas ausgestattet, um den Plebejern dadurch Rechtssicherheit zu geben[4].

Die consulare ius der Militärtribunen (3-6 Mitglieder von 444-367 v. Chr.) ist ebenfalls für Tacitus keine Einschränkung der Freiheit. Obwohl sie fast 80 Jahre dauerte, sagt Tacitus, dass sie nicht lange in Kraft war (neque ... diu valuit).

Die nächste Phase der Entwicklung führt von libertas und consulatus weg. Obwohl Cinna von 87-84 viermal das Konsulat hatte und Sulla von 82-79 die legale Stellung eines Diktators innehatte, bevor er freiwillig zurücktrat, bezeichnet Tacitus diese Gewalt nicht mit potestas, sondern mit dominatio (Gewaltherrschaft). Er ist also der Meinung, dass Cinna und Sulla die libertas in dominatio umwandelten, aber der Zustand dauerte nicht lange. Der Niedergang der Freiheit und der republikanischen Verfassung geht mit dem ersten und zweiten Triumvirat weiter, wobei Tacitus deren Gewalt mit potentia (persönliche Machtfülle) und arma (Heeresmacht) umschreibt, die letztlich nicht mehr wie früher auf Konsuln übergeht, sondern im Prinzipat des Augustus aufgeht. Seine Macht wird mit imperium umschrieben. Alles kommt unter seine unumschränkte Befehlsgewalt.

Am Anfang des Proömiums haben die Könige alles in ihrer Gewalt, am Schluss beherrscht der Prinzeps Augustus alles. Tacitus will damit andeuten, dass sich dominatio und imperium gegenüber der republikanischen libertas durchgesetzt haben. Diese Grundeinstellung spielt eine zentrale Rolle für die Einstellung des Tacitus zum Prinzipat. Müffling meint dazu: „Wenn (...) nicht einmal die Möglichkeit zu offener Meinungsäußerung gegeben war, weil man die Eitelkeit oder gar Rache des Herrschers befürchten mußte, (...) dann war auch diese letzte Chance für die republikanische libertas vertan.“[5]

2.3 Das Schwinden der objektiven Geschichtsschreibung mit Augustus

Am Ende des ersten Kapitels (I, 1,2-3) geht Tacitus auf die Geschichtsschreibung ein. Der Höhepunkt liegt in der Zeit der Freiheit (prospera vel adversa claris scriptoribus memorata sunt). Der Verfall der Geschichtsschreibung beginnt mit dem verhängnisvollen Einfluss des Prinzipats. Er weist darauf hin, dass sich mit der Schilderung der Zeit des Augustus glänzende Talente gerne befasst haben, bis sie durch Schmeichelei abgeschreckt wurden (adulatione deterrerentur). Mit diesen Worten deutet er an, dass mit dem Schwinden der Freiheit unter Augustus auch die unparteiische Geschichtsschreibung zum Schwinden kam und die Tatsachen verfälscht wurden, vor dem Tod des Herrschers aus Furcht (ob metum), nach dem Tod durch den frischen Hass (recentibus odiis). Tacitus ist wohl der Meinung, dass diese Entartung schon zu der Zeit des Augustus begann und er deshalb die Geschichte des julisch-claudischen Hauses neu schreiben müsse, und zwar sine ira et studio, also ohne Parteinahme aus Furcht und Hass.

Hier stellt sich allerdings die Frage, ob sich nicht bei ihm eine tiefe Abneigung gegen das Prinzipat des Augustus eingeschlichen hat, vor allem wegen der Erfahrung mit Domitian, so dass er die positiven Seiten des Augustus zu wenig würdigt. Joseph Vogt kommt zu diesem Ergebnis, wenn er schreibt: „Daß er zu Beginn seiner Arbeit sich selbst zu unbestechlicher Wahrhaftigkeit verpflichtete, daß er die Ermittlung der Tatbestände gewissenhaft vornahm und die Wahrheit nicht bewußt verleugnete, ist auch nach strenger Prüfung zugestanden und sichert ihm die Anerkennung der Historiker. Aber es war eine Selbsttäuschung zu glauben, daß der Wille zur Wahrhaftigkeit volle Unparteilichkeit gewährleiste. (...) Es war ein Verhängnis seiner historischen Arbeit, daß er seine politischen und ethischen Ideale nur in der republikanischen Vergangenheit Roms lebendig sah...“[6]

2.4 Der Aufstieg des Augustus: Augustus - kein ehrlicher Republikaner (Annalen I, 2 und andere Stellen)

Für Tacitus sind „Brutus und Cassius die legitimen Träger der Staatsgewalt, da sie allein die res publica verkörperten.“[7] Mit ihrem gewaltsamen Tod (caesis) gab es keine republikanische Heeresmacht mehr (nulla iam publica arma). Und nachdem auch Pompeius überwunden, Lepidus entmachtet und Antonius tot ist, bleibt nur der Caesar dux, nämlich Augustus, übrig, der schuld am Ende der republikanischen Ordnung ist. Tacitus spricht dies nicht direkt aus, aber durch die Wortwahl und die Auswahl der beschriebenen Tatsachen und die Hinweise auf die Reaktionen der Mitwelt (nobiles, provinciae) wird dem Leser seine negative Einstellung gegenüber Augustus deutlich. Durch die Ausdrücke Caesar dux und consulem se ferens (er gab sich für einen Konsul aus) und vor allem durch den Hauptsatz (munia senatus magistratuum legum in se trahere) wird der Eindruck vermittelt, dass Octavian allein die volle Macht an sich gerissen hat und sich nur der republikanischen Titel (consul, tribunicia potestas) als Deckmantel bedient, um seine Diktatur zu verhüllen.[8] Nach Tacitus ist also Augustus kein ehrlicher Republikaner, sondern ein Herrscher, der durch den Gebrauch der alten Titel das Volk auf seine Seite bringen möchte.

Auch an anderen Stellen spricht er von der Verstellung und Heuchelei des Augustus. Im Totengericht deuten seine Kritiker aus dem Volk an, dass er die Anhänglichkeit gegen den Vater und die schwierige Lage des Volkes nur zum Vorwand genommen (obtentui sumpta, I, 10,1) und die Hinneigung zur pompejanischen Partei nur vorgetäuscht habe (simulatam...gratiam, I, 10,1). Ein paar weitere Ausdrücke sollen zeigen, mit welcher Ironie Tacitus über Augustus gesprochen hat: imagine pacis, ...specie amicitiae deceptos (I, 10,3); specie recusantis flagrantissime cupiverat (I, 3,2); consulem se ferens ... et tribunicio iure contentum (I, 2,1). Immer wieder bringt er zum Ausdruck, dass auch die Römer nur noch in einer zum Schein nach außen hin festgehaltenen „Republik“ leben, weil der Kaiser sich nicht offen zur Monarchie bekennen will. Servitium verdirbt Rom, Knechtschaft zerstört jedes ehrliche Gefühl: quanto quis inlustior, tanto magis falso ac festinantes vultuque composito..., I, 7,1).

2.5 Augustus’ Wohltaten: Mittel zum Zweck der Machtergreifung, zur Bestechung, Beruhigung und Gewinnung von Volk und Heer (Annalen I, 2,1)

Köstermann spricht in seinem Kommentar davon, dass Tacitus die „beneficia als einen Köder, von Augustus ausgeworfen, um das Volk für sich zu gewinnen“, betrachtet. „Die Worte (...) cunctos dulcedine otii pellexit sind unverhüllter Hohn.“[9] Tacitus sieht also nicht so sehr die Tatsachen (Geldgeschenke, Getreidespende, otium für alle), die ja nicht bestritten werden können und für Augustus sprechen, sondern die Absicht, die dahintersteckt, nämlich die verschiedenen Bevölkerungsschichten in Abhängigkeit zum Prinzeps zu bringen. Dies zeigt sich auch am dritten Mittel „dulcedine otii“[10]: Gemeint ist der augusteische Friede (pax Augusta). Er verwendet nicht den Begriff pax, sondern otium und dulcedo, Begriffe, die einen negativen Eindruck machen und einen Zug zum Schlechten haben, weil sie den einzelnen Bürger lähmen, so dass keine virtus aufkommen kann. Die Folgen davon werden im Hauptsatz mit zwei historischen Infinitiven zusammengefasst (insurgere ... in se trahere), welche die zielstrebige Art und die Tatkraft des Augustus ausdrücken, die Macht an sich zu reißen.[11] Wenn alle Befugnisse (munia) in einer Hand sind, dann wird die Willkür durch nichts mehr verhindert und die republikanische Ordnung ist beseitigt.

[...]


[1] vgl. Weinold, H.: Tacitus Annalen, ratio Bd. 10, Schülerkommentar, S. 4-7

[2] ebd., S. 5

[3] vgl. Klingner, Fr.: Tacitus über Augustus und Tiberius, S. 5

[4] vgl. Weinold, H.: ratio Bd. 10, Schülerkommentar, S. 8

[5] Müffling, M. v.: Der einzelne und der Staat, S. 128; er legt dort auch dar, was Tacitus unter libertas versteht: „(...)er gebraucht zwar libertas auch im Sinne von Republik (...) und außenpolitischer Unabhängigkeit, im eigentlichen Sinn bezeichnet er damit jedoch die innere Unabhängigkeit und geistige Freiheit.“(S. 127)

[6] Vogt, J.: Tacitus und die Unparteilichkeit des Augustus, S. 57

[7] Koestermann, E.: Cornelius Tacitus, Annalen, S. 62

[8] vgl. Willrich, H.: Augustus bei Tacitus, S. 61

[9] Koestermann, E., Cornelius Tacitus, Annalen, S. 64

[10] ebd., S. 64

[11] vgl. Weinold, H.: ratio Bd. 10, Lehrerheft, S. 15

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Augustus in seiner Selbstdarstellung und bei Tacitus
Untertitel
Vergleich zwischen dem Monumentum Ancyranum und Annales I, 1-10
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt  (Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät)
Note
1
Autor
Jahr
2003
Seiten
22
Katalognummer
V83899
ISBN (eBook)
9783638001403
ISBN (Buch)
9783638910200
Dateigröße
618 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Augustus, Selbstdarstellung, Tacitus, Monumentum Ancyranum, Kaiser Augustus, Goldenes Zeitalter, Römisches Reich, Kaiserreich, Kaiser, Latein
Arbeit zitieren
Wolfgang Kulzer (Autor:in), 2003, Augustus in seiner Selbstdarstellung und bei Tacitus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83899

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