Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
1 Einführung und Fragestellung 3
2 War Annes Herrschaft rechtens? Die Begründung des Herrschaftsstreits durch
Frankreich und Ausgangslage bei Annes Geburt 6
2.1 Die Rechtsauffassung der bretonischen Herrscher 6
2.2 Die Rechtsauffassung der französischen Herrscher 6
2.3 Louis XI. Versuch eines Rechteerwerbs 7
3 Wieso Königin? Der Weg auf den Thron Frankreichs und die Ehe mit Charles VIII. 9
3.1 Gründe für eine Verbindung mit dem bretonischen Herrschergeschlecht 9
3.2 Die ersten Bewerber und Hochzeitspläne 9
3.3 Der Versuch einer Verbindung mit dem habsburgischen Reich 10
3.4 Der Ehevertrag mit Charles VIII. 12
4 Ein neuer Versuch. Die Ehe mit Louis XII. 13
5 Der Kampf um die Kinder 15
5.1 Die Hoffnung auf einen männlichen Thronfolger und die tatsächlichen
Entwicklungen 15
5.2 Die Hochzeitspolitik für die Nachfolgerinnen 16
6 Folgen für die Bretagne, Schlussfolgerungen 18
6.1 Schaubild: Stammbaum Anne de Bretagne 20
Literaturverzeichnis: 21
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1 Einführung und Fragestellung
In meiner Generation und meinem gesellschaftlichen Umfeld wird seit dem Vertrag von Maastricht auf die Eigenständigkeit der einzelnen Regionen großer Wert gelegt. Die romanischen Nationalstaaten geben einen Teil ihrer lange zuvor erhaltenen Hoheitsrechte zum Einen an die Europäische Union, zum Anderen aber auch dem Subsidiaritätsprinzip an die Regionen ab. Über die Entstehung der romanischen Nationalstaaten wurde in der Vorlesung "Nationales Werden in Romanischen Ländern" von Herrn Dr. Udo Scholze detailliert berichtet und ich möchte in dieser Arbeit das Beispiel der Bretagne noch einmal näher bearbeiten.
Ende des 15. Jahrhunderts ist die Bretagne das letzte von der französischen Krone unabhängige Fürstentum auf dem Gebiet des heutigen Frankreich (vgl. Leguay in Brepolis:vol. 2,col 625). Seit Generationen Gegenstand harter Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Adelslinien besonders im französisch-englischen Machtkampf, erzwingt Frankreich Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts schliesslich die Vereinigung des Herzogtums Bretagne mit dem Königreich Frankreich. Dies ist ein wichtiger Schritt zur nationalen Einheit und Sicherheit Frankreichs, denn über das Vergrößern des Wirtschaftsraumes hinaus wird hierdurch eine Westgrenze mit einem feindlichen Staat und Herrscherhaus unmöglich gemacht und somit die Sicherung gegen andere europäische Mächte stark verbessert.
Eine Herzogstochter wird zur zentralen Figur in der Entwicklung dieser Vereinigung: Anne de Bretagne, bretonisch Anna Vreizh, (nach dem Gregorianischen Kalender, vgl. Minois:1999, S. 17) am 25.1.1477 1 als erste Tochter des Herzogs der Bretagne, François II., in Nantes geboren. Im Alter von 9 Jahren verliert sie ihre Mutter Marguerite de Foix, zwei Jahre später wird sie nach dem Tod ihres Vaters Herzogin der Bretagne, mit 15 Königin Frankreichs, mit 16 Mutter. Mit 21 ist sie Witwe und mit 22 erneut Königin (vgl. Cornette:2005, S. 384).
1 Das Datum nach Le Page:2003, S.185, ist der 26. - auch hier gibt es also widersprüchliche Aussagen.
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Während ihres Lebens hält sie trägt sie neben Herzogin der Bretagne unter anderem die folgenden Titel: Königin Frankreichs (zweimal), Siziliens und Jerusalems, des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Erzbischöfin Österreichs, Herzogin Mailands.
Geboren mit einer leichten Behinderung (ein Bein ist etwas zu kurz), ist sie ein hübsches, aufgewecktes Kind, genießt eine hervorragende Ausbildung und bleibt ihr Leben lang wissbegierig und Kunstliebhaberin (vgl. Matarasso:2001, S.51 und Jones:1988, S.371,375,383). Anne erbt die Bretagne, als der Osten des Landes von französischen Truppen kontrolliert wird (vgl. Cornette:2005, S. 384) und kämpft ihr Leben lang gegen den französischen Drang, die Bretagne zu einer Provinz Frankreichs zu machen. Dabei wird sie von der Bevölkerung als gerechte und milde Herrscherin verehrt. Ein Grund ist ihr Vertrauen auf die Linie des Kompromisses, eine Tradition ihrer Vorgänger seit dem Ende des Bretonischen Erbfolgekrieges 2 (vgl. Tourault:2002, S. 19).
Noch 1514, im Jahr ihres Todes (9.1.1514) heiratet ihre Tochter Claude François d'Angoulême (der bald darauf (am 1.1.1515) als König François I. von Frankreich gekrönt wird), womit die Unabhängigkeit der Bretagne praktisch endet. Als Claude stirbt, wird die Bretagne 1524 durch die Thronfolge Henris auch rechtlich ein Teil des Herrschaftsgebietes den französischen Königs, bevor die beiden Gebiete 1532 durch die von François I. im Edikt von Nantes erklärte union perpetuelle endgültig vereint werden (vgl. Bautier in Leguay: 'Bretagne, IV. Das Ende der Selbständigkeit' in Brepolis (1977), vol.2,S.626).
In dieser Arbeit sollen die oft überraschenden Wendungen und Entwicklungen aufgezeigt werden, durch die Frankreich in der Zwischenzeit den Besitz über die Bretagne erlangt hat. Besondere Beachtung finden dabei die politischen Kämpfe um die Hand Annes und derer ihrer Tochter, die einem Herrschaftsanspruch gleichbedeutend sind. Ein Kapitel soll zeigen, wie Anne um einen männlichen Thronfolger zur Sicherung der Unabängigkeit kämpft.
2 Im Bretonischen Erbfolgekrieg (1341 - 1365) erlangte der spätere Herzog Jean IV. (Sohn von Jean de Montfort, unterstützt vom englischen König Edward III.), die Herrschaft über die Bretagne gegen Charles de Blois (von der mit dem französischen Königreich verbündeten Linie der Blois-Penthièvre), der 1364 in der entscheidenden Schlacht von Auray fiel.
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Da es als Ausgangsprinzip für den Streit über die Rechtmässigkeit des Herrschaftsanspruches gilt, widmet sich das erste Kapitel zudem dem Salischen Gesetz, das auch in anderen Geschichtssituationen von grossem Einfluss war (und zum Beispiel den Hundertährigen Krieg bedingt hat).
Die vorangegangenen ebenso wie die folgenden geschichtlichen Entwicklungen in der Bretagne sind interessant und geben Anlass zu weiteren Forschungen. Bezogen auf Anne könnten auch über die Frage ihrer Nationalität oder ihres Einflusses auf die Kunst vielgestaltige Recherchen durchgeführt werden.
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2 War Annes Herrschaft rechtens? Die Begründung des
Herrschaftsstreits durch Frankreich und Ausgangslage bei Annes
Geburt
2.1 Die Rechtsauffassung der bretonischen Herrscher
Anne entstammte dem Hause Dreux-Montfort, seit 1213 Herrschergeschlecht der Bretagne, französischen Ursprungs und immer wieder durch Heiraten mit dem französischen Hochadel verbunden. Im Prinzip regierten also bereits seit mehreren Jahrhunderten Franzosen die Bretagne, versuchten aber, diese als ihr persönliches, von der französischen Krone unabhängiges Hoheitsgebiet zu erhalten (vgl. Tourault:2002, S. 26/27). Nach bretonischem Recht war die Herrschaft nicht an ein bestimmtes Geschlecht gebunden und die Herrschaft Anne de Bretagnes demnach folgerichtig. Dieses Erbrecht wurde 1486 von den bretonischen Landständen ausdrücklich bestätigt (vgl. Scheurer in Brepolis:1977, vol.1,S.656-657).
2.2 Die Rechtsauffassung der französischen Herrscher
Eine andere Rechtsauffassung vertrat dagegen die französische Krone, denn in Frankreich fand das Salische Gesetz Anwendung. Angeblich zurückgehend auf einen Passus in der fränkischen Gesetzessammlung "Lex Salica" aus dem 6. Jahrhundert, beschränkte das Salische Gesetz das Erbrecht von Landbesitz auf männliche Nachfahren. Ab dem 14. Jahrhundert wurde es als Argument gegen einen Thronanspruch durch Prinzessinnen oder deren Nachfahren benutzt, speziell um einen Verlust der Krone an einen ausländischen Herrscher durch die Heirat einer Thronfolgerin zu verhindern (vgl. Contamine: 'Salisches Gesetz' in Brepolis:vol.7,cols 1305-1306).
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Martin Jähnert, 2007, Anne de Bretagne und der Abschluss des Nationalen Werdens in Frankreich - Die Vereinigung Frankreichs mit der Bretagne, Munich, GRIN Publishing GmbH
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