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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Migranten der ersten Generation
2.1 Familiäre Strukturen
2.2 Lebensbedingungen
2.3 Anwerbeabkommen 1961
2.4 Erziehungsziele der ersten Generation
2.5 Zusammenfassung des zweiten Kapitels
3 Vergleich: Erziehungsziele der ersten Generation mit denen der zweiten
und dritten Generation
3.1 Auswertung des Fragebogens: Erziehungsziele der zweiten Generation
3.2 Vergleich der Ergebnisse des Fragebogens mit der Erhebung von Holtbrügge
4 Vergleich: Erziehungsziele der zweiten Generation mit denen dt Familien
4.1 Die Rangreihen der beiden Gruppen im Einzelnen
4.2 Fragebogen: Erziehungsziele deutscher Eltern
4.3 Vergleich der Erhebungen
4.4 Auswertung des Vergleichs
4.5 Zusammenfassung des vierten Kapitels
5 Literaturverzeichnis
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1 Einleitung
Im ersten Teil dieser Arbeit soll untersucht werden, welche Erziehungs-vorstellungen Migranten der ersten Generation in Deutschland haben. Es wird dargestellt, wie ihre Lebensumstände vor der Migration in der Türkei waren und warum und wie sie nach Deutschland kamen.
Der zweite Teil vergleicht die Erziehungsvorstellungen der Migranten der ersten Generation mit denen der zweiten und dritten Generation. Es soll untersucht werden, ob eine Veränderung zu erkennen ist.
Im letzten Teil der Arbeit wird untersucht, inwieweit sich die Erziehungs-vorstellungen der Migranten der zweiten und dritten Generation von denen deutscher Eltern unterscheiden. Es wird kurz angerissen, was diese Unterschiede für die Kinder der Migranten für eine Bedeutung haben.
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2 Migranten der ersten Generation
In diesem Teil der Arbeit wird dargestellt, wie die türkischen Migranten in den 60er Jahren nach Deutschland kamen, was für Lebensbedingungen sie vorher in der Türkei hatten und wie sich ihr Lebenswandel in der Türkei auf ihr Leben in Deutschland ausgewirkt hat.
2.1 Familiäre Strukturen
Der Mann ist in türkischen Familien das Oberhaupt der Familie. Die Aufgaben der Frau beziehen sich hauptsächlich darauf, Partnerin des Mannes, Hausfrau, Mutter und Erzieherin der Kinder zu sein. Die Erziehung wird entsprechend dieser Rollenvorstellungen vorgenommen.
Der Vater als Oberhaupt der Familie bildet die Spitze der Hierarchie. Darunter stehen die Ehefrau und die Kinder. Bei den Kindern rangieren die Jungen vor den Mädchen und innerhalb der Geschlechter die Älteren vor den Jüngeren. Die traditionelle Struktur in der ländlichen türkischen Familie ist durch die Dominanz des Mannes über die Frau und des Alters über die Jugend geprägt.
Türkische Mädchen sind stark der Kontrolle der Familie und der Verwandtschaft unterworfen. Der Grund hierfür ist, dass die Ehre eine zentrale Verhaltensnorm darstellt. Die Ehre einer Familie ist an die sexuelle Enthaltsamkeit und Sittsamkeit der Töchter gebunden. Ein Verlust der Ehre eines Mädchens ist mit dem Verlust der Familienehre gleichzusetzen.
2.2 Lebensbedingungen
Meist ist die Migration eine Reaktion auf wirtschaftliche, soziale, ökologische oder politische Bedingungen. Urbane, industrialisierte und wirtschaftlich expandierende Gebiete verzeichnen in der Regel starke Zuwanderung, während ländliche Gegenden von Abwanderung betroffen sind. Auch die meisten türkischen Gastarbeiter stammen aus ländlichen Gegenden in der Türkei, z.B. aus Zentralanatolien. In diesen Regionen gibt es grundsätzlich nur Landwirtschaft. Größere Städte und Industrie fehlen, so dass es keine Arbeitsplätze gibt, die für finanzielle und soziale Absicherung sorgen. Die
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meisten Familien haben nur die Möglichkeit auf einem Feld oder in einem Waldgebiet zu arbeiten, um ihre Versorgung zu sichern. Sie haben gerade genug, um zu überleben. So ist es nicht verwunderlich, dass die Männer als Arbeiter nach Deutschland gehen, um ihre Familien besser versorgen zu können.
2.3 Anwerbeabkommen 1961
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges expandierte die deutsche Wirtschaft so stark, dass am Ende der 50er Jahre nicht genügend deutsche Arbeitnehmer zur Verfügung standen. Daher wurden ab 1960 Anwerbeabkommen mit folgenden Ländern abgeschlossen: Griechenland (1960), Spanien (1960), Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968).
1962 richtete die Bundesanstalt für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem türkischen Arbeitsamt in Istanbul eine Verbindungsstelle ein, um junge Türken in die Bun- desrepublik zu vermitteln. Da der türkische Arbeitsmarkt damals nicht mit dem raschen Bevölkerungswachstum Schritt halten konnte, war die wirtschaftliche Situation in der Türkei schlecht und die Nachfrage nach Arbeitsplätzen in Deutschland entsprechend groß.
Geplant war eine Anwerbung nach dem sogenannten Rotationsprinzip: Ausländische Arbeitskräfte werden nach einigen Jahren in ihre Heimatländer zurück-geschickt und durch Neuanwerbungen ersetzt. Auch die Türken planten ihren Aufenthalt in Deutschland zunächst nur für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Danach wollten sie mit dem verdienten Geld in die Heimat zurückkehren und sich mit ihrem erworbenen Wissen eine eigene Existenz aufbauen. Dieses Rotationsmodell erwies sich jedoch als nicht sehr sinnvoll. Die deutschen Firmen zogen es vor, die Arbeitsverträge mit bereits angelernten Gastarbeitern zu verlängern, statt neue Türken einzuarbeiten. Auch die türkischen Arbeitsimmigranten erkannten, dass die geplante Zeit nicht ausreichte, genügend Geld zu sparen, um in der Heimat eine selbständige Existenz gründen zu können. Der für wenige Jahre geplante Aufenthalt in Deutschland wurde deshalb verlängert, was dazu führte, dass viele Türken begannen, ihre Familienangehörigen nach Deutschland nachzuholen.
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Katrin Keller, 2005, Vergleich der Erziehungsvorstellungen türkischer Eltern mit denen deutscher Eltern, Munich, GRIN Publishing GmbH
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