Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 5
2. Überblick über ESVP und GASP 10
2.1. Geschichte der GASP und der ESVP 10
2.2. „Zivilmacht“ Europa? 14
3. Geschichte der Europäischen Raumfahrt und Raumfahrtpolitik 21
4. Technische Grundlagen zu Satelliten 24
4.1. Funktionsweise von Satelliten 24
4.1.1. Optische Satelliten 25
4.1.2. Multispektral- oder Infrarotsatelliten 26
4.1.3. Radar- oder Mikrowellensatelliten 26
4.2. Umlaufbahnen 27
4.2.1. LEO - Low Earth Orbit 27
4.2.2. GEO - Geostationary Earth Orbit 27
4.2.3. MEO - Medium Earth Orbit 28
4.2.4. GTO - Geostationary Transfer Orbit 28
4.2.5. HEO - Highly Elliptical Orbit 29
5. Gesetzliche Schranken der militärischen Nutzung des Weltraumes 30
5.1. Prinzipienverträge: Weltraumvertrag von 1967 und Mondvertrag
von 30
5.2. Resolutionen der Vereinten Nationen 32
5.3. Nutzungsverträge von 1968 , 1972 und 1975 33
5.4. Rüstungskontrollvereinbarung: AB-MVertrag von 1972 34
5.5. Zivile Orientierung der ESA 36
5.6. Fazit 36
6. Nutzung des Weltraumes durch die Europäer 38
6.1. Einsatzmöglichkeiten von Satelliten 41
6.1.1. Aufklärung und Beobachtung 41
6.1.2. Navigation 45
6.1.3. Kommunikation 46
6.2. Europäische Projekte 47
6.2.1. GALILEO 49
2
6.2.2. SAR-Lupe 52
6.2.3. GMES 54
6.3. Fazit 55
7. Die Europäer auf ihrem Weg zur Autonomie 61
7.1. Veränderung der internationalen Politik nach dem Kalten Krieg 61
7.2. Konkurrenz zwischen EU und USA am Beispiel GPS - GALILEO 64
7.3. Zivilmacht gegen Großmacht 67
7.4. Die EU und weitere Raumfahrtnationen 71
7.4.1. Russland 71
7.4.2. China 72
7.4.3. Weitere Staaten 72
7.5. Interessengruppen 73
7.6. Aktuelle Entwicklungen 75
7.6.1. Weißbuch 75
7.6.2. Erster Weltraumrat 77
7.6.3. Europäische Verteidigungsagentur 78
7.6.4. Agenda 2007 der ESA 79
8. Fazit 80
Abkürzungsverzeichnis 92
Literaturverzeichnis 93
1. Verträge/Erklärungen 93
2. Berichte / Studien 95
2.1. Bundesministerium für Bildung und Forschung 95
2.2. DGAP 95
2.3. HSFK 96
2.4. European Union Institute for Security Studies 96
2.5. Kommission der Europäischen Gemeinschaften 97
2.6. Sonstige 98
3. Aufsätze/Artikel 100
3.1.ESA 100
3.2. Europäische Sicherheit 101
3.3. Wissenschaft und Frieden 101
3.4. Sonstige 102
4. Monographien 104
3
5. Lexika 105
5.1. Weltpolitik net 105
5.2. Lexikon der Fernerkundung 105
4
1. Einleitung
Durch den Beitritt weiterer zehn Staaten im Mai 2004 wuchs die Bevölkerung der Europäischen Union (EU) auf über 450 Mio. Einwohner. Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) als Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) soll nun, nachdem die EU bisher vor allem unter wirtschaftlichen Aspekten als Gemeinschaft betrachtet wurde, für ein weiteres Zusammenwachsen der einzelnen Mitgliedsstaaten auch im militärischen Bereich sorgen. Die EU will mit einer eigenen schnellen Eingreiftruppe von 60.000 Soldaten auch auf internationale Krisen in Gebieten reagieren können, die nicht von der NATO abgedeckt sind.
Die Mitgliedsstaaten erhoffen sich davon ein von der Großmacht USA unabhängigeres Handeln, eine höhere Autonomie und damit eine Verbesserung ihrer Position in der internationalen Politik. Weiterhin wünscht sich die europäische Staatengemeinschaft ein Truppenkontingent, welches losgelöst von der NATO eingesetzt werden kann, nachdem der gemeinsame Einsatz im Kosovo 1999 nicht zur Zufriedenheit der EU beendet wurde. 1 Um diesen Schritt der EU und ihre Motivation, eine Veränderung im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu erreichen, nachvollziehen zu können, werde ich in Kapitel 2 auf die Entwicklung im Bereich ESVP und der GASP eingehen.
Aus dem Rahmen dieses kurzen geschichtlichen Überblicks ergibt sich die Frage, inwieweit eine Ausdehnung der militärischen Fähigkeiten der EU noch mit dem Prinzip der „Zivilmacht“, dem sie sich verschrieben hat, vereinbar ist. Diese Fragestellung ist wichtig, um herauszufinden, in welchem Maße die Mitgliedsstaaten zukünftig militärische Mittel, Weltraumtechnologien eingeschlossen, legitimieren werden.
1 Vgl.: JÜNEMANN, Annette/SCHÖRNIG, Niklas (2002): Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der „Zivilmacht“ Europa - Ein Widerspruch in sich?, S. 1
5
Offiziell soll die Eingreiftruppe nur im Rahmen der Petersberg-Aufgaben 2 agieren. Allerdings sind die Grenzen dieser Einsätze nicht genau definiert. Daher werde ich im nächsten Punkt dieser Arbeit versuchen, die Frage zu beantworten, ob die sicherheitspolitischen Ambitionen der EU mit den bisher geltenden Richtlinien vereinbar sind oder ob die Staatengemeinschaft in Anbetracht der Veränderungen in der internationalen Politik seit Ende des Kalten Krieges diese Grenzen erweitern und verändern muss.
Bei dem schnellen und effizienten Einsatz von mobilen Eingreiftruppen, wie in der ESVP vorgesehen, ist der Einsatz von weltraumgestützter Technologie unvermeidlich. Fernerkundungs- und Navigationssatelliten unterstützen in diesem Fall die Arbeit der Bodentruppen. Weiterhin sind auch die Geheimdienste auf diese Hilfsmittel wie Aufklärungsfotos und lückenlose, satellitenunterstützte Kommunikationswege angewiesen, um ihre jeweiligen Regierungen umfassend informieren zu können. 3
Da die EU aber bisher nicht über eigene Satellitensysteme verfügte und gerade im Bereich der Beobachtung und Navigation auf andere Nationen, vor allem die USA, angewiesen war, nahm die Raumfahrtpolitik einen eher geringen Stellenwert in der europäischen Politik ein. Europa nutzte den Weltraum im Gegensatz zu den damaligen Großmächten USA und der Sowjetunion unter dem Aspekt der zivilen Nutzung und der Forschung und nicht des Wettrüstens.
Das Ende des Kalten Krieges und die infrastrukturelle Veränderung der EU durch den Beitritt neuer Mitgliedsstaaten haben Fragen nach einer neuen Sicherheits- und Verteidigungspolitik aufgeworfen. Beispielsweise sieht die Kommission Europäischer Gemeinschaften in der Fokussierung auf die Nutzung des Weltraumes einen politischen Vorteil.
2 Unter die sog. Petersberg-Aufgaben fallen humanitäre Einsätze, friedenserhaltende und friedensschaffende Maßnahmen, auch mit Hilfe von Kampfeinsätzen.. Vgl.: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/eu_politik/gasp/esvp_html (27.09.2004)
3
Vgl.: Informationsstelle Militarisierung (2003): Weltraummacht EU-ropa
6
Sie würde der Raumfahrtpolitik gern eine zentralere und erweiterte Rolle zukommen lassen und sieht in einem Ausbau dieses Bereiches folgende Vorteile: „schnelleres Wirtschaftswachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit [...] nachhaltige Entwicklung sowie Sicherheit und Verteidigung,“ 4 Der Einsatz von Weltraumtechnologien, gerade im Bereich der Sicherheit und Verteidigung wirft allerdings einige Fragen auf: Welche Art der Weltraumtechnologie kann im Bereich Sicherheit und Verteidigung der EU und ihrer Bewohner eingesetzt werden? Widerspricht die militärische Nutzung dieser Technologien im Rahmen der ESVP nicht den bereits in den 60er und 70er-Jahren abgeschlossenen Weltraumverträgen zur friedlichen Nutzung des Weltraums und den Statuten der ESA?
Wo genau kann man die Grenze zwischen ziviler und militärischer Nutzung des Weltraumes ziehen?
Ist die EU auf eine militärische Nutzung des Weltraumes angewiesen, um sich, vor allem gegenüber den USA, neu zu positionieren und unabhängig von anderen Staaten agieren zu können oder handelt es sich bei den Autonomiebemühungen um ein kaum zu finanzierendes Prestigeprojekt, um sich auch politisch in größerem Maße von den Vereinigten Staaten abzugrenzen?
Um sich diesen Fragen zu nähern werde ich zuerst in Kapitel 3 den Weg, den die europäische Raumfahrt und Weltraumforschung bis heute genommen hat, nachzeichnen. Anschließend werde ich in Kapitel 4 genauer auf die technischen Grundlagen von Satelliten, die innerhalb der EU den Großteil der Nutzung des Weltraums ausmachen, eingehen.
Neben dem Prinzip der Zivilmacht, das einer Staatengemeinschaft Grenzen setzen sollte, militärisch nutzbare Instrumente, auch im Weltraum, einzusetzen, muss man die Frage stellen, ob der Einsatz von Satelliten und weitere mögliche militärische Nutzungen des Weltraumes mit dem bestehenden Recht vereinbar
4 Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.) (2003): Weißbuch, S. 4
7
ist. Auf ebendiese gesetzlichen Schranken , die vor allem die EU von einer militärischen Nutzung abhalten soll, werde ich in Kapitel 5 eingehen. Wie bereits angedeutet wird in dieser Arbeit die Nutzung des Weltraums durch die Europäer anhand des Einsatz seiner Satelliten untersucht werden, da sie die einzige Technologie darstellen, die momentan sowohl aktiv von den Europäern genutzt wird als auch militärisch einsetzbar ist, was später noch genauer begründet werden wird. Nachdem in Kapitel 4 die Funktionsweise von Satelliten beschrieben wurde, werde ich in Kapitel 6 auf die Einsatzmöglichkeiten von Satelliten im Allgemeinen eingehen und anschließend anhand von drei europäischen Projekten versuchen deutlich zu machen, inwiefern diese Satellitentechniken praktisch umgesetzt und auch militärisch genutzt werden können.
Die Autonomiebemühungen Europas, um sich eine neue Position in der internationalen Politik zu sichern und ein größeres Mitspracherecht bei internationalen Einsätzen zu erlangen, betreffen vor allem das Verhältnis zu den Vereinigten Staaten, auf welches ich zuerst in Kapitel 7 eingehen werde, nachdem ich allgemein die Verschiebung in der internationalen Politik nach dem Ende des Kalten Krieges und die neue Rolle Europas umrissen habe. Das wachsende Konkurrenz zwischen den USA und Europa im Bereich der Weltraumforschung werde ich anschließend an dem Vergleich des amerikanischen Navigations-Satellitensystems GPS mit seinem europäischen Pendant GALILEO aufzeigen.
Dass ich mich im besonderem mit dem Verhältnis zwischen der EU und den USA beschäftige, hängt mit der Rolle Amerikas seit den 90er Jahren zusammen.
Seit dem Zerfall der Sowjetunion sehen sich die Vereinigten Staaten als einzige noch existierende Welt- bzw. Großmacht und die europäischen Bemühungen im Rahmen der Schaffung einer neuen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und die Begründungen hierfür, auf die ich später näher eingehen werde, lassen den Schluss zu, dass diese Annahme in Europa geteilt wird. Die EU war vor allem im Bereich der Früherkennung und Beobachtung durch Satelliten bisher auf amerikanische Technologie angewiesen. Daher
8
beeinflussen Autonomiegedanken der Europäer auf direkte Weise das Verhältnis zwischen den USA und der EU.
Aber auch die weiteren Raumfahrtnationen haben ihren Anteil an europäischen Weltraumprojekten. Diese Nationen und ihr Verhältnis zur EU werde ich unter dem Aspekt der europäischen Autonomie ebenso untersuchen wie die Interessengruppen, die eine militärische Nutzung und eine Loslösung von amerikanischen Technologien befürworten.
Am Ende des siebten Kapitels, welches erläutern soll, warum es für die EU notwendig erscheint, im Rahmen ihrer neuen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auch militärisch, und hier im speziellen auf den Weltraum bezogen, selbstständig agieren zu können, gehe ich auf die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich ein, um eine Prognose für die nächsten Jahre abgeben zu können.
Kapitel 8, welches das Fazit beinhaltet, soll die Erkenntnisse, die in den einzelnen Schritten dieser Arbeit gewonnen wurden, zu einem Ausblick zusammenfassen, ob eine militärische Nutzung als Aspekt der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik von der EU vorgesehen ist und falls ja, wie diese umgesetzt werden soll und welche Risiken und Schwierigkeiten einzelne politische und wirtschaftliche Motivationen in diesem Entscheidungsprozess hervorrufen können.
Die Literaturlage stellte sich aufgrund der Aktualität des Themas als sehr lückenhaft heraus. Monografien, meist Mitte der Achtziger Jahre erschienen, dienten zur Grundlagenforschung und den geschichtlichen Hintergründen. Aktuelle Entwicklungen, welche den Großteil meiner Arbeit einnehmen, konnten allerdings nur mithilfe von Internetquellen erarbeitet und analysiert werden. Hierbei versuchte ich, mich auf Seiten offizieller Stellen, wie beispielsweise der EU oder der Europäischen Kommission, der ESA oder der Bundesregierung zu konzentrieren. Weiterhin dienten Aufsätze und Studien in Fachzeitschriften zur näheren Betrachtung des vorliegenden Themas.
9
2. Überblick über ESVP und GASP
Nach der Erweiterung im Mai 2004 zählt die EU nun 25 Mitgliedsstaaten und in ihnen insgesamt über 450 Mio. Bürger. Damit ist die EU-Bevölkerung nahezu doppelt so groß wie die US-amerikanische. 5 Dieser Zuwachs führt dazu, dass die gemeinsamen Ziele, innen- sowie außenpolitisch, völlig neu überdacht werden müssen. Die Konzepte, die zu Beginn der EU gemacht wurden, verlieren zwar nicht ihre Gültigkeit, müssen aber der Erweiterung angepasst werden und der neuen internationalen Rolle, welche die EU spielt und spielen will, gerecht werden. Eine Neupositionierung ist nicht nur aufgrund der Vergrößerung notwendig, sondern auch aufgrund der veränderten internationalen Position nach Beendigung des Kalten Krieges. Europa fungiert nun nicht mehr als Grenzlinie zwischen den damaligen Großmächten USA und der Sowjetunion, sondern will sich neben den USA als neue und eigenständige Gemeinschaft präsentieren.
Vor allem im sicherheits- und verteidigungspolitischen Bereich kann man Bestrebungen einer Loslösung von den Vereinigten Staaten beobachten.
Um das Vorgehen der EU in diesem Fall nachzuvollziehen, möchte ich an dieser Stelle einen kurzen Überblick über die GASP und die ESVP geben.
2.1. Geschichte der GASP und der ESVP
1991, als in Maastricht der Vertrag über die Europäische Union geschlossen wurde, wurde gleichzeitig der Grundstein für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gelegt, welche eine neue Säule der Politik, neben der Säule der Europäischen Gemeinschaften und der der Innen- und Justizpolitik darstellt und mit ihnen das Gerüst der EU bildet.
Nach Beendigung des Ost-West-Konfliktes wurde die Westeuropäische Union (WEU), ein Verteidigungsbündnis westeuropäischer Staaten, welches 1948 gegründet wurde (und während der Zeit des Kalten Krieges im Schatten der
5 Vgl.: SOLANA, Javier (2004): Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der erweiterten EU, in: Europäische Sicherheit, Juni 2004
10
NATO stand) wiederbelebt. Einige der WEU-Staaten gehörten nicht der NATO
an.
Innerhalb der WEU wurden in den folgenden Jahren Überlegungen über
militärische Aufgaben und ihre Umsetzung, vor allem in Gebieten, welche
nicht durch die NATO abgedeckt waren, angestellt.
Man einigte sich 1992 in Petersberg bei Bonn darauf, dass die EU als
Zivilmacht nur in folgenden Fällen militärisch eingreifen darf:
„ - humanitäre Aufgaben oder Evakuierungsmaßnahmen;
- Friedenserhaltung
- Kampfmaßnahmen im Rahmen des Krisenmanagements, einschließlich
Aktionen zur Wiederherstellung des Friedens“ 6
Diese Einschränkung der Operationsmöglichkeiten wurde unter dem Begriff
der Petersberg-Aufgaben zusammengefasst. 7
Nach dem Versagen der NATO im Kosovo 8 begannen die Überlegungen, eine
eigene, von der NATO losgelöste Eingreiftruppe ins Leben zu rufen, die ein
autonomes Handeln ermöglichen soll. 9
Zuerst sahen die Planungen vor, die WEU als militärischen Arm der EU zu
übernehmen, entschloss sich dann aber 1997 im Rahmen des Amsterdamer
Vertrages doch dazu, sie strukturell in die EU zu integrieren und in ihr
aufzulösen, da eine Übernahme der WEU-Struktur (und damit auch die
6 Petersberg: http://www.europarl.eu.int/transl_de/Abc/p/Petersberg.htm
7 Vgl.: PLATE, Bernard v./SCHMIDT, Peter (2002): Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in: Informationen zur politischen Bildung, Heft 274 „Internationale Beziehungen II“
8 Nachdem die Friedensverhandlungen von Rambouillet zwischen Serben und Albanern im März 1999 für gescheitert erklärt wurden, gab die NATO ohne UN-Mandat den Auftrag, den Kosovo zu bombardieren. Das Bombardement sollte den damaligen serbischen Präsidenten Slobodan Milosevic zurück an den Verhandlungstisch zwingen. Dieses Ziel konnte aber nicht erreicht werden. Weiterhin wurde vor allem in Deutschland eine Diskussion über die Legitimation von Angriffskriegen gestartet. Einige europäische Mitgliedsstaaten warfen dem Krisenmanagement der NATO Versagen vor. Man hätte nicht die Möglichkeit einer Verweigerung Milosevics in die Pläne einbezogen. Man warf der NATO außerdem vor, politische Lösungsmöglichkeiten zugunsten militärischer Überpräsenz vernachlässigt zu haben.
(http://www.gsoa.ch/zivil/kosov@/kosov@_nato/199903/19990331.1.html#3 ... 25.1.05)
9 Vgl.: JÜNEMANN, Annette/SCHÖRNIG, Niklas (2002): Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der „Zivilmacht“ Europa - Ein Widerspruch in sich?, S. 1
11
Entscheidungsmacht bei der WEU) zur Folge gehabt hätte, dass auch Nicht-EU-Staaten, die der NATO angehörten, Entscheidungsrechte gehabt hätten, was dem Gedanken einer autonomen Europäischen Union sehr entgegengestanden hätte. Dem widersprach vor allem Frankreich, welches sich als erster Staat dafür einsetzte, die Strukturen der WEU in der EU aufgehen zu lassen, um eine militärische Autonomie von der NATO zu erreichen.
Als praktische Umsetzung der in der GASP beschlossenen sicherheits- und verteidigungspolitischen Grundsätze, wurde beim Europäischen Rat in Köln im Juni 1999 die Gründung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) beschlossen. 10
Die ESVP stellt keine Maßnahme dar, die militärischen Kontingente der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zusammen zu legen oder die nationalen Programme abzulösen, sondern soll staatenübergreifende militärische Maßnahmen im Rahmen der GASP koordinieren und erweitern. 11
In Köln und beim Europäischen Rat in Helsinki im Dezember 1999 stand die Schaffung einer schnellen Eingreiftruppe mit 50.000 bis 60.000 Soldaten im Mittelpunkt. 12 Bis 2003 sollte diese Eingreiftruppe bereit sein, innerhalb von 60 Tagen in der Lage zu sein 13 , über einen Zeitraum von zwölf Monaten Aufgaben im Rahmen der Petersberg-Aufgaben zu übernehmen. 14 Weiterhin sollten im zivilen Bereich 5.000 Polizisten und ein Kontingent an Experten (Richter, Anwälte, usw.) zur Verfügung gestellt und entsprechend
10 Vgl.: AG Friedensforschung an der Uni Kassel (2000): Die WEU ist tot, es lebe die EU!
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Europa/weu.html
11 Vgl.: COX, Pat (2004): Die rasche Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in: Europäische Sicherheit, 01/04
12 Vgl.: Ebd.
13 Vgl.: PLATE, Bernard v./SCHMIDT, Peter (2002): Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in: Informationen zur politischen Bildung, Heft 274 „Internationale Beziehungen II“
14
Vgl.: Europäischer Rat Laeken - Schlussfolgerungen des Vorsitzes 14. und 15. Dezember 2001, S. 4
12
ausgebildet werden, um im Bedarfsfall in Krisengebieten eingesetzt zu werden. 15
Diese Forderungen wurden auch bekannt als „Helsinki Headline Goals“ 16 . Auf dem Gipfeltreffen in Nizza im Dezember 2000 wurden drei neue Institutionen ins Leben gerufen: Das Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK), der Militärausschuss (EUMC) und der Militärstab (EUMS). 17
In der Erklärung von Laeken am 14./15. Dezember 2001 schließlich wurde die Einberufung eines Konventes beschlossen, welcher sich der Aufgabe annehmen sollte, entsprechende Strukturen innerhalb der EU zu schaffen, die eine Umsetzung der ESVP ermöglichen sollten. Ein nach außen hin stärkeres und geschlosseneres Auftreten der EU auf der internationalen politischen Bühne und damit verbunden eine Stärkung der zivilen und militärischen Fähigkeiten stand hierbei im Vordergrund.
Während der schwedischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2001 wurde vor allem auf den Aufbau und den Vorrang ziviler Instrumente zur Konfliktbearbeitung bei der Aufgabengestaltung der ESVP Wert gelegt. Europäisches Parlament und Europäische Kommission unterstützten dieses Ansinnen. Ziel war es, den Leitgedanken der EU als Zivilmacht mit dem Aufbau der ESVP und der schnellen Eingreiftruppe nicht zu unterwandern. 18 Dieser Kurs wurde allerdings nicht in dem selben Maße von den nachfolgenden Ratpräsidentschaften verfolgt. Vor allem nach dem 11.09.2001 wurde der militärischen Stärkung der EU mehr Beachtung geschenkt.
15 Vgl.: PLATE, Bernard v./SCHMIDT, Peter (2002): Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in: Informationen zur politischen Bildung, Heft 274 „Internationale Beziehungen II“
16 Vgl.: UMBACH, Frank (2003): The Future of the ESDP, S. 5
17 Vgl.: JÜNEMANN, Annette/SCHÖRNIG, Niklas (2002): Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der „Zivilmacht“ Europa - Ein Widerspruch in sich?, S. 18f
18 Vgl.: Ebd., S. 15
13
2.2. „Zivilmacht“ Europa?
Trotz allem trat bei diesen Verhandlungen immer wieder die Frage auf, ob die ESVP als ausführendes militärisches Organ das Ende der „Zivilmacht Europa“ einläute. 19
Die Ausweitung und Koordination der europäischen Sicherheitspolitik in Form einer neuen schnellen Eingreiftruppe muss nun in das Bild der vermittelnden und zivil ausgerichteten Gemeinschaft integriert werden. Um beurteilen zu können, ob die ESVP mit dem Zivilmachtsgedanken koordiniert werden kann, muss man sich zunächst fragen, wie in diesem Fall der Begriff der „Zivilmacht“ definiert und eingegrenzt werden muss und wie er von der Staatengemeinschaft aufgefasst wird, um die Notwendigkeit einer Eingreiftruppe zu legitimieren.
Matthias Dembinski, der sich in dem HSFK 20 -Report „Kein Abschied vom Leitbild „Zivilmacht“ - Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik und die Zukunft Europäischer Außenpolitik“ mit genau dieser Thematik auseinandersetzt, versucht, diesen Definitionsschwierigkeiten auf den Grund zu gehen, indem er sich folgende Frage stellt: „Warum handelt die EU als Zivilmacht?“ 21 Folgende Herangehensweisen bietet er zur Auswahl an:
- Die realistische Begründung, aufgrund derer die EU sich zu einer Zivilmacht entwickelte, weil die durch militärische und politische Niederlagen geprägten Staaten die politischen (und hier vor allem die sicherheitspolitischen) Entscheidungen an andere Staaten wie die USA und Institutionen wie die NATO abgetreten haben und so nie eine eigene Entscheidungskompetenz entwickelten.
- Die rationalistische Begründung, nach der die EU-Mitgliedsstaaten rational kalkulierende Einheiten sind, die sich auf wirtschaftliche und nicht auf militärische Stärke verlassen, da dies für sie das lohnendere Geschäft ist.
19 Vgl.: DEMBINSKI, Matthias (2002): Kein Abschied vom Leitbild „Zivilmacht“, S. 2
20 HSFK = Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt a.M.
21 Vgl.: DEMBINSKI, Matthias (2002): Kein Abschied vom Leitbild „Zivilmacht“, S. 15
14
- Die normative Begründung besagt, dass die EU sich an den Gedanken der Zivilmacht hält, weil es in ihren Statuten verankert ist.
- Die demokratietheoretische Begründung ist eine Spezialisierung des normativen Ansatzes. Hier wird das Prinzip des Demokratischen Friedens als Begründung genannt. Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Annahme, dass demokratisch geprägte Nationen selten bis niemals Kriege gegen andere Demokratien führen und friedliche Konfliktlösungen bevorzugen.
- Die konstruktivistische Begründung besagt, dass alle Mitgliedsstaaten durch eine gemeinsame Sozialisation und eine gemeinsame Vergangenheit auch gleiche Werte und Normen entwickelt haben, die sie nun gegenüber anderen Staaten verteidigen und rechtfertigen wollen. Eindrücke von außen werden in einem eigenen Prozess innerhalb dieser durch Gemeinsamkeiten entstandenen Gemeinschaft interessengeleitet verarbeitet. 22 Grundprinzip des konstruktivistischen Ansatzes ist, dass es keine „Realität“ gibt, sondern dass sie von den Staaten konstruiert wird aufgrund der gemeinsamen Geschichte. Dieses System ist also abhängig von den beteiligten Parteien und ist auch in sich ständig veränderbar.
Dembinski weist auf eine weitere Schwierigkeit hin, der sich die Staatengemeinschaft stellen muss: Die einzelnen Staaten folgen verschiedenen Begründungen. Während sich Nationen wie Deutschland oder Österreich eher aufgrund des realistischen Ansatzes als Teil einer Zivilmacht betrachten, werden Staaten wie Frankreich oder Großbritannien von machtstaatlichen Gedanken gelenkt, und folgen somit eher dem rationalistischen Ansatz. Dies ist insofern interessant, weil die Länder, die rationalistisch an die Zivilmachtspolitik herangehen, den Einsatz von militärischen Mitteln zur Durchsetzung ihrer, wirtschaftlich geprägten Ziele, nicht prinzipiell verurteilen, wohingegen Länder, die dem realistischen Ansatz folgen, schwerer von dem Nutzen einer erweiterten militärischen Kapazität zu überzeugen sind.
22 Vgl.: Ebd., S. 15-20
15
Fazit ist also, dass alle Mitgliedsstaaten der EU zivile und politische Konfliktlösungen einer militärischen vorziehen würden, aber die Gründe, so zu handeln, sind unterschiedliche, auch wenn man sich darüber einig ist, dass man Teil einer Zivilmacht ist.
Während manche Staaten wie zum Beispiel Deutschland aufgrund ihrer schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit, die Notwenigkeit einer militärischen Präsenz anderen Staaten und Institutionen überließen, sehen andere Nationen wie beispielsweise Frankreich in einer friedlichen Lösung von Konflikten die wirtschaftlich lohnendere Alternative. Laut offizieller Stellungnahmen des Europäischen Rates lässt sich der Aufbau der ESVP mit dem zivilen Leitbild der Europäischen Union vereinbaren. Um für Frieden und Sicherheit, auch im eigenen Gebiet, zu sorgen, muss man sich militärischer Mittel bedienen. Um dem Zivilmachtsgedanken Rechnung zu tragen, sollten die militärischen Einsätze aber immer einen humanitären Hintergrund haben und somit auch durch die Petersberg-Aufgaben abgedeckt sein. 23
In Frage gestellt wird in diesem Zusammenhang aber das homogene Handeln der Mitgliedsstaaten. Als schwierige Komponente erweist sich hier das starke nationale Sicherheitsverständnis der einzelnen europäischen Staaten 24 , die dem Gemeinschaftsgedanken der EU entgegenstehen.
Frankreich und Großbritannien pflegen als ehemalige Großmächte eine andere sicherheitspolitische Kultur als beispielsweise die neuen Mitgliedsstaaten Osteuropas. Hier besteht die Gefahr, dass die nationalen Interessen den gemeinschaftlichen entgegenstehen. 25
Frankreich erklärte schon 1999, dass es in der ESVP die Chance einer größeren Unabhängigkeit der EU von den USA sähe. Dies wurde von Großbritannien unterstützt, welches aber darüber hinaus auch eine führende Position innerhalb Europas durch eine starke Beteiligung im Aufbau der ESVP gefördert sehen möchte. 26
23 Vgl.: JÜNEMANN, Annette/SCHÖRNIG, Niklas (2002): Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der „Zivilmacht“ Europa - Ein Widerspruch in sich?, S. 1f
24 Vgl.: Ebd., S. 1
25 Vgl.: Ebd., S. 2
26 Vgl.: Ebd., S.24f
16
Einen theoretischeren Ansatz wählen Annette Jünemann und Niklas Schörnig in dem HSFK-Report „Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der „Zivilmacht Europa“ - Ein Widerspruch in sich?“. Sie greifen das von François Duchêne in den 70er Jahren erarbeitetes Konzept auf, nach dem Europa zu einem Integrationsprozess gezwungen wurde, um ein erneutes Aufflammen der nationalistischen Bewegungen zu verhindern. Dies geschah durch Abgabe gewisser Kompetenzbereiche an internationale Bündnisse wie z.B. die NATO und andererseits mit transnationalen Bündnissen, die ehemalig verfeindete Staaten zur Kooperation bewegen sollten. 27
In der Überlegung, was denn nun eine Zivilmacht ausmache, bildeten sich zwei Meinungen heraus. Autoren wie Alexander Lofthouse und David Long sehen schon in dem Nicht-Besitz militärischer Kapazitäten ein Kriterium einer Zivilmacht. In diesem Fall reicht passives Verhalten, um als zivil zu gelten. Autoren wie Knut Kiste und Hanns W. Maull sehen hingegen die Notwendigkeit eines Kriterienkataloges, der aktiv von den Nationen erfüllt werden muss, um als Zivilmacht gelten zu können.
Jünemann und Schörnig schließen sich der letzten Meinung an, erweitern sie aber noch um den Idealtypus im Weberschen Sinn, der besagt, dass die Idealform des Zivilmachtkonzeptes immer angestrebt, aber nie vollständig erreicht werden kann. 28
Die grundlegenden Kriterien einer Zivilmacht lauten für Jünemann und Schörnig also wie folgt:
- Ein bewusster Verzicht auf machtpolitische Methoden,
- die aktive Förderung der Zivilisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen
- und die Förderung von Demokratie und Menschenrechten. 29 Militärische Einsätze sind dabei nicht ausgeschlossen, sollten aber das letzte Mittel darstellen. 30
27 Vgl.: Ebd., S. 4
28 Vgl.: Ebd., S. 5
29 Vgl.: Ebd., S. 6
30 Vgl.: Ebd., S. 7
17
Jünemann und Schörnig geben ebenso wie Matthias Dembinski zu bedenken, dass die innerhalb der letzten 50 Jahre gewachsenen und gefestigten nationalstaatlichen Interessen im Bereich der Außenpolitik eine größere Rolle spielen als die verhältnismäßig junge Europäische Union mit ihren supranationalen Institutionen Europäischer Rat und Europäische Kommission. 31
Außerdem sind viele Fragen bezüglich des transatlantischen Verhältnisses ungeklärt. Die EU möchte sich sicherheits- und verteidigungspolitisch von den Vereinigten Staaten lossagen, andererseits die diplomatischen Beziehungen nicht trüben.
Von offizieller Seite wird auch hier immer wieder betont, dass der Ausbau der ESVP an dem transatlantischen Verhältnis nichts ändern soll. 32 Auch hier muss man wieder einen Blick auf die nationalstaatlichen Akteure werfen. Frankreich, mit seinen klar machtpolitischen Interessen, möchte sich durch eine Stärkung der Rolle der EU in der internationalen Politik durch den Aufbau der ESVP aus dem Schatten der Vereinigten Staaten bewegen, wohingegen Großbritannien, vor allem auf die eigene Stärke bedacht, eine Kooperation mit den USA als förderlich ansieht. Sie wollen dem Isolationismus der Amerikaner begegnen, indem sie Kooperationsbereitschaft zeigen und nicht unnachgiebige Stärke.
Die Position Deutschlands in Bezug auf die ESVP ist nicht derart einfach zu definieren, da die Beweggründe nicht so offensichtlich sind, bzw. von der Bundesregierung nicht so klar dargestellt werden wie in den bereits erwähnten Ländern. 33
Anhand des Abgrenzens gegenüber den USA in Bezug auf den Einsatz im Irak seit 2003 lässt sich eine starke zivile Ausrichtung erkennen, die sich aber vor allem geschichtlich begründen lässt. Deutschland verfügt aufgrund seiner negativen Kriegserfahrungen des 20. Jahrhunderts über eine größere
31 Vgl.: Ebd., S. 11f
32 Vgl.: JÜNEMANN, Annette/SCHÖRNIG, Niklas (2002): Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der „Zivilmacht“ Europa - Ein Widerspruch in sich?, S. 22
33 Vgl.: Ebd., S. 25
18
Hemmschwelle, militärisch in Krisengebieten aktiv zu werden als andere Nationen.
Diese Ausrichtung bedeutet aber keine Abkehr von den Prinzipien der ESVP; auch Deutschland plädiert für eine unabhängige europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, aber vor allem aus Integrationsgründen. Deutschland sieht in diesem europäischen Gemeinschaftsprojekt eine weitere Möglichkeit das Zusammenwachsen der einzelnen Staaten zu fördern. 34 Viele Grau- und Überschneidungszonen führen aber auch hier zu politischer Verwirrung. Wie verhalten sich beispielsweise Staaten in einer Krisensituation, die der EU, aber nicht der NATO angehören?
Weiterhin unklar ist, inwieweit die EU-Eingreiftruppe auf Kontingente der NATO zurückgreifen kann, wenn es sich um Einsätze außerhalb des NATO-Gebietes handelt.
Um dem Problem der Zugehörigkeit zu diversen Bündnissen zu entgehen, wurde die Idee geboren, den Mitgliedsstaaten der EU freizustellen, ob sie sich an einem Einsatz beteiligen wollen. 35
Dass Europa als einstige Zivilmacht nun auch eine Selbstständigkeit im militärischen Sektor anstrebt, zeigen die Bemühungen der Europäischen Kommission, eine Aufrüstung innerhalb der EU in der Europäischen Verfassung zu verankern.
Der Gedanke des „Zivilmacht“-Leitbildes soll gewahrt werden, indem die geplanten Einsätze nur humanitären Zwecken im Rahmen der Petersberg-Aufgaben dienen sollen.
Es wird also nun versucht, eine militärische, und dadurch dann auch eine politische Unabhängigkeit zu erreichen und dabei den Zivilmachtscharakter nicht zu verlieren. Um der aktuellen politischen Lage Rechnung zu tragen, entschied der Europäische Konvent, dass die Petersberg-Aufgaben um einige Punkte erweitert werden sollen, wie z.B. Abrüstungsmaßnahmen, militärische
34 Vgl.: Ebd., S. 26f
35 Vgl.: PLATE, Bernard v./SCHMIDT, Peter (2002): Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in: Informationen zur politischen Bildung, Heft 274 „Internationale Beziehungen II“
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Beratung, Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten und eine Eingreifmöglichkeit zur Bekämpfung des Terrorismus. 36
Diese Erweiterungen und Anpassungen werden auch von offizieller Seite gern bestätigt. Javier Solana fasst dies in einer Rede vom Dezember 1999 in der Aussage zusammen, dass es nicht um eine Militarisierung der Europäischen Union gehe, sondern um das Vertreten der europäischen Werte der humanitären Solidarität und der Achtung der Menschenrechte. 37 Aber um diese Ziele durchzusetzen bedarf man laut Aussage der europäischen Institutionen einer schnellen und effektiven Möglichkeit, auch militärisch vorzugehen.
Gerade um Einsätze einer schnellen Eingreiftruppe, die sich durch Flexibilität, gutes Zeitmanagement und Effizienz auszeichnen soll, werden Technologien der Raumfahrt, insbesondere Satellitentechnik, benötigt. 38 Raumfahrtpolitik stellt laut der Europäischen Kommission einen der Schlüsselbereiche der europäischen Politik der nächsten Jahre dar.
„Spätestens in zwanzig Jahren werden alle wesentlichen militärischen Waffen-und Logistiksysteme mit Satellitenhilfe präzisionsgesteuert arbeiten [...]“ 39 Um deutlich zu machen, warum Weltraumtechnologien eine immer weiter wachsende und sich verändernde Rolle bei der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik spielen, werde ich im Folgenden zuerst auf die Geschichte der Raumfahrt und der Raumfahrtpolitik Europas eingehen und mich anschließend gezielt mit der Funktionsweise und den Einsatzbereichen von Satelliten auseinandersetzen, da sie den Hauptbestandteil der (militärischen) Nutzung des Weltraumes durch die Europäer ausmachen.
36 Vgl.: Konvent der Europäischen Union (2004): Die Ergebnisse des Europäischen Konventes - Verteidigungspolitik
< http://europa.eu.int/scadplus/european_convention/defense_de.htm> (16.12.2004)
37 Vgl.: JÜNEMANN, Annette/SCHÖRNIG, Niklas (2002): Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der „Zivilmacht“ Europa - Ein Widerspruch in sich?, S. 21
38 Vgl.: FRITZ-VANNAHME, Joachim/SCHUH, Hans (2003): Gesucht: Europas Rolle im All, in: Die Zeit, 10.04.2003
39 VIELHABER, Jost/SATTLER, Daniel (2002): Europas Aufbruch zu größerer Unabhängigkeit , S. 2
< http://www.dgap.org/bfz/veranstaltung/Vielhaber_Sattler_dt.pdf> (22.11.2004)
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3. Geschichte der Europäischen Raumfahrt und Raumfahrtpolitik
„Die Verwendung von Satelliten im Rahmen der militärischen Aufklärung, für die Verifizierung von Rüstungskontrollabkommen, für die Fernerkundung der Erde und ihrer Atmosphäre sowie für Kommunikation, Navigation und Geodäsie 40 hat denjenigen Staaten, die über eigene Satelliten verfügen und in der Lage sind, sie unabhängig von anderen Staaten in den Weltraum zu bringen, bisher nicht gekannte Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer außen-und sicherheitspolitischen Interessen eröffnet.“ 41
Um die europäischen Ambitionen auf diesem Gebiet besser nachvollziehen zu können, werde ich im Folgenden genauer auf die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte innerhalb der EU eingehen..
Die ersten Versuche, sich von den Großmächten USA und der Sowjetunion in Bezug auf die Weltraumforschung zu emanzipieren, unternahmen die europäischen Staaten in den 60er Jahren. In dieser Zeit spornte das Wettrüsten der Großmächte die technologische Entwicklung in so einem Maße an, dass Europa ohne ein eigenes Raketenprogramm den Anschluss zu verlieren drohte. Die Geburtsstunde der europäischen Weltraumforschung markierte der Zusammenschluss der Staaten Frankreich, Deutschland, Belgien, Italien, der Niederlande und Großbritannien im Jahre 1962 zur ELDO, der European Launcher Development Organisation. Weiterhin beteiligte sich Australien an einigen Projekten. Das erste Testgelände lag in Woomera (Australien). Die Konvention trat am 29. Februar 1964 in Kraft.
Ziel dieses Zusammenschlusses war die Entwicklung und der Bau einer europäischen Trägerrakete, um unabhängig von der amerikanischen Weltraumforschung und -nutzung agieren zu können. Unter Koordination der ELDO wurde die erste Trägerrakete Europa ohne nennenswerte Erfolge getestet.
40 Geodäsie ist die Wissenschaft, die sich mit der Vermessung der Erdoberfläche beschäftigt.
41 WELCK, Stephan Frhr. v. (1989): Satelliten in der Internationalen Politik, S. 2
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Nicole Hänel, 2005, Die militärische Nutzung des Weltraumes als Aspekt der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Munich, GRIN Publishing GmbH
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