Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
2. Gegenstand und Wesen des Lageberichts 2
3. Ziele und Funktionen des Lageberichts 4
4. Inhalt und Aufbau des Lageberichts 6
4.1 Wirtschaftsbericht 7
4.2 Nachtragsbericht 9
4.3 Prognose und Risikobericht 10
4.4 Verwendung von Finanzinstrumenten 11
4.5 Forschung und Entwicklung 12
4.6 Zweigniederlassungen 12
4.7 Vergütungsbericht 13
4.8 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 13
5. Schlussbetrachtung 14
Literaturverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis
Abb 1: Der Lagebericht als eigenständiges Rechnungslegungsinstrument 2
Abb 2: Funktionen des Lageberichts 5
Abb 3: Zeitbezug der einzelnen Lageberichtsteile 7
IV
Abkürzungsverzeichnis
= Aktiengesellschaft AG
BB = Betriebs-Berater
BilReG = Bilanzrechtsreformgesetz
= Bilanzrichtliniengesetz BiRiLiG
CM = Controller Magazin
DB = Der Betrieb
= Deutscher Rechnungslegungs-Standard DRS
DSR = Deutscher Standardisierungsrat
DSWR = Datenverarbeitung, Steuer, Wirtschaft, Recht
DWp = Die Wirtschaftsprüfung
= Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH
GuV = Gewinn- und Verlustrechnung
HGB = Handelsgesetzbuch
= International-Accounting-Standards IAS
IDW = Institut der Wirtschaftsprüfer
IFRS = International Financial Reporting Standards
= Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA
KonTraG = Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
KoR = Zeitschrift für intern. und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
StuB = Steuern und Bilanzen
1
1. Einleitung
Die deutsche externe Rechnungslegung steht seit Mitte der 1990er Jahre in einem Veränderungsprozess. 1 Ursache hierfür ist die zunehmende Komplexität und Dynamik der Unternehmen und der Unternehmensumfelder. Unternehmen setzen verstärkt auf Internationalisierung, die Unternehmensführung orientiert sich vermehrt an der externen Rechnungslegung. Vorschriften zur Rechnungslegung unterliegen daher einem permanenten Weiterentwicklungsprozess, um eine Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen zu erreichen. Waren vergangene Regelungen noch stark gläubigerschutz-und vergangenheitsorientiert, kommen aktuelle Rechnungslegungsänderungen auch den Anforderungen der Kapitalmärkte hinsichtlich zukunftsgerichteten Informationen nach. Eine Reihe unternehmens- und kapitalmarktrechtlicher Reformen in Deutschland vollzog sich gerade in letzer Zeit zunehmend in Anlehnung an internationale Rechnungsle-gungsgrundsätze und führte zu Ergänzungen des deutschen Handelsrechts. Auch die Ausführungen zum Lagebericht waren und sind hiervon betroffen. Konzeptionell ist der Lagebericht ein selbstständiges Rechnungslegungsinstrument und bildet neben dem Jahresabschluss die zweite Säule der externen Rechnungslegung. 2 Lange Zeit galt er als ein „relativ unwichtige[s] Anhängsel des Jahresabschlusses“ 3 . Seine Bedeutung hat sich allerdings zuletzt durch die Veränderung des Verständnisses der Informationsfunktion der Rechnungslegung verstärkt. Dementsprechend hat der Gesetzgeber durch verschiedene Gesetzeserneuerungen, wie z.B. das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) oder das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG), auf die zunehmende Relevanz des Lageberichts reagiert.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Lagebericht nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) ausführlich darzustellen. Dabei sind folgende Fragestellungen von Bedeutung: Welche Ziele werden mit dem Lagebericht verfolgt? Wie ist der Lagebericht strukturiert? Und welche Informationsmöglichkeiten bietet der Lagebericht?
Hierzu werden anfänglich wesentliche Grundlagen zum Lagebericht dargelegt. Im Anschluss folgt ausführlich eine Beschreibung der Ziele und Aufgaben des Lageberichts nach HGB bevor auf dessen grundsätzlichen Aufbau eingegangen werden soll. Abschließend erfolgt eine kritische Betrachtung der dargestellten Inhalte der vorliegenden Arbeit.
1 Vgl. hierzu und im Folgenden: Selch (2003), S. 1.
2 Vgl. Tesch/Wißmann (2006), S. 9.
3 Vgl. Selch (2003), S. 3 auf Grundlage von Streim (1995), S. 708.
2
2. Gegenstand und Wesen des Lageberichts
Der Begriff „Lagebericht“ ist seit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) 1985 im HGB gesetzlich kodifiziert. 4 Die mit ihm einhergehende gesetzliche Regelung ist gegenwärtig in § 264 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz HGB gegeben. 5 Danach haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) ihren Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen, während für kleine Kapitalgesellschaften die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB gilt. 6 Gleichgestellt mit den Kapitalgesellschaften werden nach § 264a HGB offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften. Eingetragene Genossenschaften haben nach § 336 Abs. 1 Satz 1 HGB ebenfalls einen Lagebericht erstellen. Unabhängig von der Rechtsform haben alle Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute nach § 340a Abs. 1 bzw. 4 HGB und Versicherungsunternehmen nach § 341a Abs. 1 HGB einen Lagebericht aufzustellen. Die Bedeutung des Lageberichts als eigenständiges Rechnungslegungsinstrument, wie bereits in der Einleitung angesprochen, verdeutlicht Abbildung 1. 7 Im Gegensatz zum Jahresabschluss gibt es hier nicht die Einschränkung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. 8 Die Vorschriften zum Lagebericht sind folglich „sehr rudimentär geprägt.“ 9
Abb 1: Der Lagebericht als eigenständiges Rechnungslegungsinstrument Quelle: Tesch/Wißmann (2006), S. 12.
Der Inhalt des Lageberichts ergibt sich aus der Generalnorm § 289 Abs. 1 HGB. Zentrale Aufgabe der Lageberichterstattung ist demnach – losgelöst von den einzelnen Posten
4 Vgl. Selch (2003), S. 22; siehe hierzu auch Sahner/Kammers (1984), S. 2309ff.
5 Vgl. hierzu auch Winnefeld (2006), S. 1505.
6 Vgl. Tesch/Wißmann (2006), S. 11; Hachmeister (2006), S. 3390; die Definition der Größenklassen erfolgt in § 267 HGB anhand der drei Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer.
7 Vgl. hierzu auch Baetge et al. (2005), S. 793; Hachmeister (2006), S. 3391 und die dort angeführte Literatur.
8 Vgl. hierzu und im Folgenden: Scheffler (2004), S. 110.
9 Selch (2003), S. 25.
Quote paper:
Christian Bauer, 2007, Der Lagebericht nach HGB: Ziele, Aufbau und Informationsmöglichkeiten, Munich, GRIN Publishing GmbH
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