- I -
V O R W O R T
Momentan befinden sich die Verwaltungen in einem tiefgreifenden Ver- änderungsprozess 1 .
Hierbei wird nicht nur versucht, die klassischen Elemente des Neuen Steuerungsmodells (NSM), wie beispielsweise die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), in den Kommunen einzusetzen, sondern durch Einsatz neuer Informationstechnologien (IT) soll die Effektivität und Transparenz der staatlichen Leistungserstellung deutlich verbessert werden.
Besonders die Kommunikation der Kommunen mit Bürgern, der Wirtschaft und anderen Behörden stehen im Vordergrund der Einführung des E - Government.
Auf europäischer Ebene erklärte ein Gremium der Europäischen Kommission auf der „Conference on eGovernment“ 2 , die Entwicklung von E-Government auf hoher politischer Ebene voranzutreiben.
Die deutschen Bundesbehörden sind ebenfalls auf dem Weg, durch mehr und gezielteren Technikeinsatz, Reformbemühungen zu unterstützen.
Auf einem Kongress der Initiative BundOnline 2005 am 14. Mai 2001 kündigte Kanzler Schröder an, dass beispielsweise die Bundesverwaltung sich im Rahmen eines 10-Punkte-Programms verpflichtet hat, bis zum Jahr 2005 alle ihre Dienstleistungen auch online anzubieten 3 .
1 Vgl. Innenministerium NRW (2001): E-Government in der Landesverwaltung. Seite 2
2 Vgl. Klein, Manfred: Konferenz der Europäischen Kommission. In: Government Computing. Heft
01/02 vom 17.12.2001. Titelseite
3 Vgl. Werner, Achim: „Wir wollen allen den Zugang zu diesen neuen Medien eröffnen“.
In: eGovernment. Heft 1. Jahrgang 2001 vom 01.06.2001. Seite 2
- II -
Selbstverständlich müssen ebenfalls die Stadtverwaltungen, wenn auch aufgrund von Finanzengpässen zu einem späteren Zeitpunkt, das gleiche Ziel verfolgen und die entsprechende Infrastruktur verwaltungsintern schaffen.
Wie die nachfolgenden Ausführungen nur ansatzweise zeigen können, umfasst die Thematik des E -Government wesentlich mehr als die Be- ziehungsgeflechte auf der Basis von reiner Internetpräsenz und die Kommunikation per E-Mail.
Aufgrund der Komplexität des Themenbereiches kann diese Arbeit als Ergebnis keinen Leitfaden mit umfassenden Kostenanalysen für die Ein- führung des E-Government in der Verwaltung darstellen.
Diese Diplomarbeit soll Voraussetzungen und Vorteile für eine sinnvolle Einführung des E-Government aufzeigen.
Gleichfalls soll die Chance der Behörden, durch den Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechniken den notwendigen Reform- prozess zu fördern, dargestellt werden.
Nach der Hinführung zum Thema E-Government wird im zweiten Kapitel anhand von zwei KMPG-Studien der bundesweite Stand und nachfolgend die bisherigen Aktivitäten der Stadt Pulheim, der Stadt Hagen und des Pilotprojektes vom NwStGB aufgezeigt.
Das dritte Kapitel beschreibt zu den drei Hauptbeziehungsgeflechten die Anwendungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Zielvorstellungen. Im vierten Kapitel werden die soft- und hardwaremäßigen sowie die sonstigen Voraussetzungen dargestellt.
Pulheim, 12. Februar 2002 Michael Krahmer
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Seite Gliederung und Bezeichnung
VORWORT I
INHALTSVERZEICHNIS III
ABBILDUNGSVERZEICHNIS VII
TABELLENVERZEICHNIS IX
LINKVERZEICHNIS X
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII
1. HINFÜHRUNG ZUM THEMA E-GOVERNMENT 1
1.1. Begriffsdefinition 1
1.2. Historische Entwicklung des E-Government 6
2. BISHERIGE AKTIVITÄTEN IM BEREICH E-GOVERNMENT 8
2.1. Aktueller Stand deutscher Behörden anhand von zwei
KPMG-Studien 8
2.2. Aktivitäten bei der Stadt Pulheim 14
2.3. Aktivitäten bei der Vorzeigestadt Hagen: Virtue lles
Rathaus 17
2.4. Pilotprojekt des Nordrhein-Westfälischen Städte und
Gemeindebundes (NwStGB) 22
3. ANWENDUNGSBEREICHE ZIELE UND NUTZEN DES
E-GOVERNMENT 24
3.1. Anwendungsbereiche Ziele und Nutzen des E
Government innerhalb der Kommune inklusive der
politischen Gremien 24
3.1.1. Anwendungsbereiche 24
Seite Gliederung und Bezeichnung
3.1.1.1. Internetbasierte Informationssysteme
und sonstige Anwendungen 24
3.1.1.2. Intranet der Verwaltung 35
3.1.2. Ziele und Nutzen 36
3.1.2.1. Zeitvorteil 36
3.1.2.2. Organisatorische Verbesserung 38
3.1.2.3. Kosteneinsparung 39
3.1.2.4. Kommunikation 42
3.1.2.5. Information 43
3.2. Anwendungsbereiche Ziele und Nutzen des E
Government zwischen Kommune Bürger und Wirtschaft 44
3.2.1. Internetbasierte Systeme 44
3.2.2. Ziele und Nutzen 51
3.2.2.1. Erreichbarkeit 51
3.2.2.2. Transparenz 52
3.2.2.3. Gebührenreduzierung für den Bürger
und andere externe Benutzergruppen 53
3.2.2.4. Zeitvorteil 54
3.2.2.5. Kommunikation 55
3.2.2.6. Information 56
3.2.2.7. Transaktion 58
3.2.2.8. Kosteneinsparung 58
3.3. Anwendungsbereiche Ziele und Nutzen des E
Government zwischen den Kommunen und den
übergeordneten Behörden 60
3.3.1. Anwendungsbereiche 60
3.3.1.1. Internetportale der Kommunen 60
Seite Gliederung und Bezeichnung
3.3.1.2. Zugriff auf das Intranet anderer
Behörden und umgekehrt 61
3.3.2. Ziele und Nutzen 63
3.3.2.1. Zeitvorteil 63
3.3.2.2. Organisatorische Verbesserung 64
3.3.2.3. Kosteneinsparung 65
3.3.2.4. Kommunikation 66
3.3.2.5. Information 66
3.3.2.6. Transparenz 67
3.4. Gefahren und Probleme bei der Einführung des E
Government 68
4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERFOLGREICHE EIN
FÜHRUNG DES E-GOVERNMENT IN DEN KOMMUNEN 70
4.1. Hardware 72
4.1.1. Netzwerk und Netzwerkmanagement 72
4.1.2. Server 75
4.1.3. Client Workstation 77
4.2. Software 80
4.2.1. Betriebsysteme 80
4.2.2. Anwendungssysteme 81
4.3. Personal 85
4.4. Datensicherheit 86
4.5. Rechtliches 89
4.5.1. Digitale Signatur 90
4.5.2. Datenschutz 93
4.6. Grobe Kostenstruktur für die Einführung von E-Govern
ment 94
- VI -
5. FAZIT
96
ANHANG
ANHANG 1: §§ 126, 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.d.F.
vom 02. Januar 2002 (BGBl. I S. 42) 98
ANHANG 2: Signaturgesetz (SigG) i.d.F. vom 16. Mai 2001
(BGBl I S. 876) 99 - 111
ANHANG 3: Verordnung zur elektronischen Signatur (SigV) i.d.F.
vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3074)
ANHANG 4: §§ 10,10a Datenschutzgesetz Nordrhein-West-
falen (DSG NRW) i.d.F. vom 9. Juni 2000
GLOSSAR
LITERATURVERZEICHNIS QUELLENVERZEICHNIS
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG 145
- VII -
A B B I L D U N G S V E R Z E I C H N I S
Abbildung und Beschreibung Seite
Abbildung 1:
Kommunikationspartner im Rahmen des E-
Government 3
Abbildung 2:
Diskussion über E-Government innerhalb
der Behörde 9
Abbildung 3:
Relevante E-Government-Themen aus Sicht
der Behörden 10
Abbildung 4:
Zugriffsmöglichkeiten auf Internet und E-Mail
innerhalb der Behörden 11
Abbildung 5:
Anteil der Internet-Technologien am IT-
Haushalt 1999 und in Zukunft 12
Abbildung 6:
Verantwortliche Funktionsbereiche für
E-Government-Aktivitäten im Vergleich zum
Vorjahr
Abbildung 7:
Internetauftritt der Stadt Pulheim 15
Abbildung 8:
Internetauftritt des Virtuellen Rathauses der
Stadt Hagen
Abbildung 9:
Auskunftswesen des Meldeamtes des
- VIII -
Abbildung und Beschreibung Seite
Abbildung 10: Zugriff für autorisierte Benutzergruppen per Chip-Karte im Virtuellen Rathaus der Stadt
Abbildung 11: Zahlung per Banküberweisung im Virtuellen Rathaus der Stadt Hagen 20
Abbildung 12: Analyse: Der Wunsch der Deutschen nach elektronischen Behördengängen rangiert
Abbildung 13: Bonner Rats-Informations -System im Internet unter http://www.bonn.de/rathaus/
Abbildung 14: Internetauftritt des NwStGB unter http://www.nwstgb.de 62
Abbildung 15: Intranet des NwStGB unter http://www.intern.
Abbildung 16: Bestandsaufnahme: Befragung der 200 größten Städte Deutschlands durch
Abbildung 17: Das Schalenmodell der Netzwerkarchi- tekturen 72
Abbildung 18: Web- oder Mail-Server innerhalb der DMZ
76
T A B E L L E N V E R Z E I C H N I S
Tabelle und Beschreibung Seite
Tabelle 1: Bereiche der Teilnehmer 8
Tabelle 2: Datenbankinformationssysteme 24
Tabelle 3: Suchmechanismen im internetbasierten RIS der Stadt
Bonn 48
Tabelle 4: Technologiebedarf Teil 1 73
Tabelle 5: Technologiebedarf Teil 2 77
Tabelle 6: Betriebssysteme der Firma Microsoft 80
Tabelle 7: Akzeptanz oder Isolierung von Dateiendungen 87
- X -
L I N K V E R Z E I C H N I S
Institution oder Firma Internetadresse
Bezirksregierung Köln (RP): http://bezreg-koeln.nrw.de
Bonner Ratsinformationssystem im
Internet:
http://www.bonn.de/rathaus/boris/
Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik:
http://www.bsi.bund.de
Bundesregierung:
http://www.bundesregierung.de
Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie:
http://www.bmwi.de
BundOnline 2005, Initiative der
Bundesregierung:
http://www.bundonline2005.de/de/
Computerwoche online:
http://www1.computerwoche.de/
CSC Ploenske, Unternehmensberatung: http://www.ploenske.de
Dienstleistungsportal des Bundes: http://www.bund.de
Deutscher Städtetag:
http://www.staedtetag.de
- XI -
Institution oder Firma Internetadresse
Erftkreisverwaltung:
http://www.erftkreis.de
Gesellschaft für Informatik e.V.: http://www.gi-ev.de
Heise online (Zeitschrift c´t): http://www.heise.de
KGST Köln:
http://www.kgst.de
Kommune21, e-Government, Internet
und Informationstechnik (Zeitschrift): http://www.kommune21.de
KPMG:
http://www.kpmg.de
Landesamt für Datenverarbeitung und
Statistik NW:
http://www.lds.nrw.de
Landesregierung NW:
http://www.nrw.de
Landschaftsverband Rheinland: http://www.lvr.de
Microsoft:
http://www.microsoft.de
Moderner Staat, Fachmesse für die
öffentliche Hand:
http://www.moderner-staat.de
Politik Digital, Bereich E-Government: http://www.politik-digital.de/
- XII -
Institution oder Firma Internetadresse
Privatwirtschaftliches Länder- und
Städte-Internetportal:
http://www.meinestadt.de
ProSoz -Institut Herten:
http://www.prosoz.de/index.cfm?
Schweizer Kommunalmagazin: http://www.kommunalmagazin.ch
Servicecenter für E-Government: http://www.egovernment-online.de
Speyerer Definition des E-Government: http://foev.dhv-speyer.de/ruvii
Städte- und Gemeindebund NW: http://www.nwstgb.de
Städte- und Gemeindebund NW,
Intranet:
http://www.intern.nwstgb.de
Stadtverwaltung Pulheim:
http://www.pulheim.de
Virtuelles Rathaus der Stadt Hagen: http://vrhagen.stadt-hagen.de
WIBERA, Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft:
http://www.wibera.de
- XIII -
A B K Ü R Z U N G S V E R Z E I C H N I S
Abkürzung ausgeschriebene Schreibweise
bspw.
beispielsweise
CM-System DMS DMZ DTA EDI EDV EU EU-Kommission GIS GRZ HKR IKT IS IT KDVZ
KPMG
MS NPM NSM NW NwStGB PC PDF
Portable Document Format
- XIV -
Abkürzung ausgeschriebene Schreibweise
RAS
Remote Access Server
TIFF
UPS u.v.m.
WFMS WWW World Wide Web
1
1. HINFÜHRUNG ZUM THEMA E-GOVERNMENT
1.1. Begriffsdefinition
Wie bei weitgreifenden Begriffen üblich - hier bildet auch der Begriff E-Government keine Ausnahme - gibt es mehrere präzise Definitionen.
Zur Einführung in die Thematik sollen zwei, sehr treffende, Definitionen zitiert werden:
„Unter Electronic Government verstehen wir die Abwicklungen geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien.“ 4
„Informations - und Kommunikationstechnologien (IKT) unterstützen in einer neuen Qualität des Zusammenwirkens den Informationsaustausch zwischen Staat und Bürger.“ 5
Diese kurzen Definitionen beschreiben nur sehr grob, jedoch prägnant, den Grundgedanken des E-Government.
E-Government lässt sich in zwei Aspekte unterteilen:
a) Regulierendes E-Government (E-Governance):
Hierunter ist das Setzen und Überwachen von (rechtlichen) Rahmen- bedingungen in der Informationsgesellschaft durch die Umwelt zu verstehen. Im Gegensatz zum regulierenden E-Government ist unter E -Policy d ie
4 Lucke, Jörn von; Reinermann, Heinrich (2000): Speyerer Definition von Electronic Go vernment.
Seite 1
5 Hummer, Helmut (2000): Erwartungen in „e -gov“. In: Beilage zur Wiener Zeitung. Verwaltung
Heute. 2000. Nummer 36. Seite 16
2
Beeinflussung der Umwelt der I nformationsgesellschaft ausschließlich durch staatliche Institutionen zu verstehen.
b) Partizipierendes E-Government (E-Government):
Als partizipierendes E-Government wird das Anwenden der Neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT) durch die öffentliche Hand bezeichnet.
Aus diesen Aspekten haben Gisler und Spahni folgende Definition entwickelt: „eGovernment umfasst als regulierendes eGovernment die Gestaltung der Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft und als partizipierendes eGovernment die Anwendung der Neuen Informations- und Kommuni- kationstechnologien durch die öffentliche Hand.“ 6
Hauptaugenmerk wird in der vorliegenden Arbeit auf das partizipierende E- Government gelegt.
Gerade hier kann die Kommune aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechtes - je nach Mittelbereitstellung und politischer Unterstützung - eigene Wege be- schreiten.
Wichtig sind hierbei aber nicht nur die technischen Komponenten, sondern auch das Informations- und Beziehungsnetz, welches durch den Einsatz und das spätere Zusammenwirken der Hard- und Software realisiert werden soll.
Unter dem Begriff E-Government ist der gesamte öffentliche Sektor und dessen Beziehungen zu Bürgern, Politik und Wirtschaft zu verstehen. Hierzu zählt auch das Beziehungsgeflecht zu sonstigen allgemeinützigen und nicht verwaltenden Organisationen (beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz oder die Caritas).
6 Gisler, Michael; Spahni, Dieter (2001): Eine Standortbestimmung. Seite 16
3
Ein Oberziel des E-Government ist es, die einzelnen Gruppen durch den Einsatz von geeigneter IKT zu vernetzen.
Folgende Grafik soll das Beziehungsgeflecht zwischen den internen und externen Kommunikationspartnern darstellen:
Internes E-Government
Abbildung 1: Kommunikationspartner im Rahmen des E-Government
Government - to - Government (G2G):
G2G (Verwaltung zu Verwaltung) erfasst den internen Geschäftsverkehr einer Verwaltung sowie die Aktivitäten zwischen verschiedenen öffentlichen Verwaltungen.
Die Kommunikation ist stark an k ommunalen Verwaltungsprozessen orientiert.
4
Im Zeitalter der Europäischen Union (EU) fällt hierunter auch der länder- übergreifende Informations - und Kommunikationsverkehr.
Government - to - Citizen(G2C):
Bürger und Verwaltung treten bei Verwaltungsprozessen auf elektronischem Wege in Kontakt. Der Kontakt kann von beiden aus erfolgen. Der Bürger einer Kommune erhält Dienstleistungen über seinen Computer, beispiels- weise mit Unterstützung des Internets. Die Behörde kann via E-Mail den Bürger kontaktieren. Die Verwaltung sollte dabei ihre Dienstleistungen an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürger orientieren.
Government - to - Business (G2B):
Hierunter fallen elektronische Beschaffungsprozesse der Verwaltung auf der einen und Geschäftsbeziehungen auf der anderen Seite.
Entscheidend sind die Wechselwirkungen und Synergien zwischen dem wirtschaftlichen Handeln, den ökonomischen Impulsen sowie der kommu- nalen Verwaltung.
Über die in Abbildung 1 hinausgehenden Vernetzungen können folgende Kommunikationsbeziehungen angeführt werden:
Government - to - Administration (G2A):
Die Kommunikationsprozesse zwischen der Verwaltung und der Politik beziehen sich auf den Bereich der Information. Die politischen Entscheidungsträger benötigen Daten als Grundlage für ihre Beschlüsse sowie deren Vorbereitung.
Die Verwaltung muss bezüglich der Umsetzung der Beschlüsse mit den Gremien kommunizieren. Diese Informationen sind die Grundlage für die
5
Elemente des Neuen Steuerungsmodells (NSM), wie zum Beispiel das Kontraktmanagement.
Business - to - Business (B2B):
Dieser Bereich ist kein Bestandteil des E -Government, sollte aber nicht unerwähnt bleiben. Es handelt sich hierbei um Beziehungsgeflechte innerhalb der Wirtschaft, wobei verschiedene privatwirtschaftliche Unter- nehmen - ausschließlich zur Gewinnerzielung - in Verbindung miteinander treten.
Diese Verflechtung kann bei etwaigen kommunalen Privatisierungen zu einem späteren Zeitpunkt von Interesse sein. Hierauf wird in dieser Arbeit jedoch nicht weiter eingegangen.
Heutzutage ist fast keine Kommunalverwaltung in der Lage, alle fünf der oben genannten Zielgruppen gleichrangig und gleichzeitig, beispielsweise über das Internet, zu bedienen.
Vielfach fehlen hierzu die Ressourcen, wie Persona l und Finanzmittel. Des- halb müssen die Kommune n bei der Realisierung Schwerpunkte setzen.
Trotzdem gibt es in der Breite auch in Deutschland eine Fülle von Ansätzen und Projekten 7 , Prozesse der Verwaltung zu virtualisieren. Immer mehr Behörden und kommunale Rechenzentren stellen kontinuierlich weitere Dienstleistungen für Interessenten in ihr jeweiliges Intra- oder Inter- net.
Diese Abwicklungen von Prozessen und Transaktionen über das Netz stehen allerdings erst am Anfang.
Die nachfolgenden Kapitel werden den Hintergrund, die Ziele und Risiken der Einführung von E-Government beleuchten.
7 Siehe unten Punkt 2.4.
6
1.2. Historische Entwicklung des E-Government
Ende der 90iger-Jahre trat der Begriff E-Government in Erscheinung. Zunächst wurde er von vielen Fachleuten nicht als eigenständiger Fach- bereich angesehen, sondern vielmehr als spezialisierter Teilaspekt der Informatik und Informationswirtschaft, wie beispielsweise auch die Begriffe E- Marketing oder E-Finance.
Andere Betrachter sahen den Begriff des E-Government als Entwicklung und Ergebnis des Forschungsbereiches Verwaltungsinformatik.
E-Government wurde ebenfalls als elektronische Variante des New Public Managements (NPM) gesehen.
In letzter Zeit erst wird E-Government als ein eigenständiges und gleichberechtigtes Konzept neben dem E-Business angesehe n, welches seinen Ursprung in der Verwaltungsinformatik hat und Aspekte und Ziele des
NPM verfolgt. 8
Der Druck auf die Kommunen 9 , gerade im Bereich E-Government tätig zu werden, ist in den vergangenen Jahren sehr stark angestiegen; aber, aufgrund der immer knapper werdenden Haushaltsmittel, nur äußerst schwer zu realisieren.
So kommt es auch, dass je nach Bereitstellung der Finanz-, Sach- sowie der Personalmittel und der Unterstützung durch die Verwaltungsleitung, viele unterschiedlich ausgeprägte Konzepte und Fortschritte bei der Realisierung der einzelnen Komponenten des E-Government vorhanden sind.
Deutsche, aber auch andere europäische Verwaltungen haben bereits eine ganze Reihe beispielhafter Projekte umgesetzt und sich darüber hinaus in
8 Vgl. Gisler, Michael; Spahni, Dieter (2001): Eine Standortbestimmung. Seite 14
9 Vgl. Innenministerium NRW (2001): E-Government in der Landesverwaltung. Seite 11
7
den letzten Monaten verstärkt inhaltlich mit der Thematik E-Government auseinander gesetzt.
Die e rfolgreichen Pilotvorhaben, beispielsweise das Hagener Projekt „Virtuelles Rathaus“ 10 , zeigen, dass der richtige Weg zu einer virtuellen Verwaltung eingeschlagen ist und in Z ukunft noch einige interessante Neuerungen und Weiterentwicklungen deutschland- und europaweit zu erwarten sind.
10 Vgl. Innenministerium NRW (2001): E-Government in der Landesverwaltung. Seite 11
8
2. BISHERIGE AKTIVITÄTEN IM BEREICH E-GOVERNMENT
2.1. Aktueller Stand deutscher Behörden anhand von zwei KPMG-
Die KPMG, die bereits seit einigen Jahren Internetstudien für die Wirtschaft anfertigt, hat im Jahr 2000 erstmals die Internetnutzung der deutschen Verwaltungen untersucht.
Ende 2001 ist der Abschlussbericht der zweiten Studie „Verwaltung der Zukunft – Status Quo und Perspektiven 2001/2002“ erschienen. In dieser zweiten durchgeführten bundesweiten Umfrage wurden insgesamt 409 Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen befragt.
Von den 100 teilnehmenden Behörden, die Rücklaufquote betrug rund 30 %, wurde in der Zeit von Mai bis Juni 2001 ein vierteiliger Fragebogen mit 35 Fragen beantwortet.
Die Teilnehmer teilen sich wie folgt auf:
Studie 2000 11
Tabelle 1: Bereiche der Teilnehmer
Bei der Gegenüberstellung der beiden Studienergebnisse in der folgenden Abbildung sind teilweise widersprüchliche Aussagen festzustellen.
11 Vgl. KPMG Consulting AG (2000): Status quo und Perspektiven für eGovernment 2000. Seite 8
12 Vgl. KPMG Consulting AG (2001): Status quo und Perspektiven 2001/2002. Seite 8
9
Beispielsweise ist für vier Prozent der Befragten 2001/2002 das Themen- gebiet E-Government „kein Thema“, während die Entwicklung des E- Government im Jahr 2000 von nur einem Prozent der Behörden undiskutiert blieb.
Ebenfalls geben in der zweiten Umfrage sechs Prozent weniger Behörden als in der ersten Studie an, dass sie E-Government bereits praktizieren. Diese Differenzen kommen unter anderem dadurch zustande, da die teil- nehmenden Behörden in den beiden Studien nicht identisch waren. Die Ergebnisse j eder Studie für sich sind schlüssig. Es wird erst beim direkten Vergleich sichtbar, dass die Umfrageergebnisse nicht auf alle Behörden in Deutschland hochgerechnet werden können. Z umindest spiegeln die Studien aber den derzeitigen Trend wieder.
Abbildung 2 zeigt, dass schon rund 60 % der befragten Behörden 2001/2002 aus dem Diskussionsstadium zum Thema E-Government heraus sind. Während in der Studie 2000 noch zwei Drittel der Bundesbehörden ohne Pilotprojekt und Praxiserfahrungen waren, sind die Bundesverwaltungen nach der zweiten Umfrage führend.
Abbildung 2: Diskussion über E-Government innerhalb der Behörde 13
13 Vgl. KPMG Consulting AG (2000): Status quo und Perspektiven für eGovernment 2000. Seite 11
und vgl. KPMG Consulting AG (2001): Status quo und Perspektiven 2001/2002. Seite 12
10
Wie Abbildung 3 verdeutlicht, liegt der Themenschwerpunkt aus Be- hördensicht zurzeit b ei der Informationsbereitstellung und dem Informa- tionsaustausch sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltungen.
Einrichtung eines netzgestützten Dokumentationsmanagement-
Zusammenarbeit mit anderen Behörden innerhalb des eigenen
Einrichtung eines Internetportals zur Informationsbereitstellung
Zusammenarbeit mit anderen Behörden außerhalb des eigenen
Einrichtung eines netzgestützen Wissensmanagement-Systems
Ermöglichen von Telearbeit außerhalb des Dienstsitzes (Remote
Abbildung 3: Relevante E-Government-Themen aus Sicht der Behörden 14
Eine weitere Erkenntnis der KPMG-Studie ist, dass zum Zeitpunkt der ersten Untersuchung im Jahr 1999 nur in jeder fünften Behörde alle Bediensteten einen Zugriff auf das Internet hatte n, während in der zweiten Studie schon jeder dritte Mitarbeiter in der Verwaltung einen Internetzugang besitzt . Laut der Studie 2001/2002 sind in rund 70 % der Behörden die Mitarbeiter mit einer eigenen E-Mail-Adresse ausgestattet, was die vorhergehenden Um- frageergebnisse bestätig.
Neun von zehn Behörden hatten, statistisch gesehen, bereits 1999 eine eigene Homepage im Internet.
14 Vgl. KPMG Consulting AG (2001): Status quo und Perspektiven 2001/2002. Seite 13
11
Die nachfolgende Abbildung 4 visualisiert die kompletten Umfrageergebnisse
in bezug auf Internet und E-Mail der zweiten Studie:
33%
37%
Zugriffsmöglichkeiten auf E-Mails innerhalb der Behörden
1%
72%
Abbildung 4: Zugriffsmöglichkeiten auf Internet und E-Mail innerhalb der Behörden 15
15 Vgl. KPMG Consulting AG (2001): Status quo und Perspektiven 2001/2002. Seite 15
12
Als primäre Informationsquellen für E-Government Know-how wurden in der ersten Studie 2000 mit 82 % Fachzeitschriften und mit 78 % Seminare von den Behörden angegeben.
Die Umfrageergebnisse über die Einbeziehung von externen Beratern rangierte n mit 22 %, neben der Kooperation (17 %) und neuen Mitarbeitern (13 %), als kaum genutzte Informationsquelle n. Das Wissen der Mitarbeiter ist aber, aufgrund von privatem Interesse, heutzutage teilweise sehr stark aus geprägt.
Die folgende Darstellung zeigt ganz deutlich, dass sich die Investitionen im Bereich des Internet-Ausbaus in der Zukunft mehr als verdoppeln.
10%
% der Befragten
Abbildung 5: Anteil der Internet-Technologien am IT-Haushalt 1999 und in Zukunft 16
Abschließend soll die Verantwortlichkeit für die Koordination von E - Government-Aktivitäten im Jahresvergleich veranschaulicht werden. Positiv fällt hierbei die Steigerung der Verantwortlichkeit bei der Be- hördenleitung auf. Sie hat sich innerhalb eines Jahres von fünf auf zehn Prozent verdoppelt.
16 Vgl. KPMG Consulting AG (2000): Status quo und Perspektiven für eGovernment 2000. Seite 13
13
Laut dieser Studie wurden in den befragten Behörden ebenfalls Stabsstellen, beziehungsweise Referate zum Themenbereich des E-Government gebildet.
Verantwortliche Funktionsbereiche für E-Government- Aktivitäten
Organisationsreferat
Öffentlichkeitsarbeit
Behördenleitung
Verwaltungsmodernisierung
Stabsstellen/Referat E-
Government
Abbildung 6: Verantwortliche Funktionsbereiche für E-Government-Aktivitäten im Vergleich zum Vorjahr 17
Die Hälfte der befragten Kommunen gaben in einer Selbsteinschätzungs- frage zu ihrer deutschlandweiten Positionierung im Bereich E-Government an, sie lägen im Mittelfeld, seien also durchschnittlich positioniert. Rund ein Drittel der 100 Behörden sahen sich unterdurchschnittlich weit entwickelt.
17 Vgl. KPMG Consulting AG (2001): Status quo und Perspektiven 2001/2002. Seite 11
14
2.2. Aktivitäten bei der Stadt Pulheim
In der Stadtverwaltung Pulheim wird die Thematik des E-Government noch stiefmütterlich behandelt.
Es wird zwar versucht, einzelne Komponenten einzuführen, jedoch ohne als Fernziel die Vernetzung alle r Informationen und dem Verfügbarmachen dieser Daten für externe Dritte (andere Kommunen, Bürger, wirtschaftliche Unternehmen) über das Internet zu verfolgen.
Innerhalb der Stadtverwaltung Pulheim werden Daten in einem MS Windows
NT 4.0 –Netzwerk mit ungefähr 220 Benutzern verwaltet.
Ein klassisches browserorientiertes Intranet innerhalb der Stadtverwaltung existiert nicht.
Es gibt Software, die ämterübergreifend eingesetzt wird. Beispielsweise ist hier das Ausschreibungsprogramm Sidoun WinAVA anzuführen, welches im Hochbau-, Tiefbau-, Bauverwaltungsamt und dem Bauhof eingesetzt wird.
Als internetbasierte Anwendung ist das Verfahren GEOSERVER des Katasteramtes des Erftkreises zu nennen. Hierbei wird mittels des MS Internet Explorer 5.5 auf das Intranet und somit die topographischen Karten des Erftkreises zugegriffen. Die Pflege der Katasterdaten durch den Erftkreis findet täglich statt, so dass die Kommunen stets den aktuellen Datenbestand zur Verfügung haben.
Im Bauordnungsamt der Stadt Pulheim wird die Software ProBauG des PROSOZ-Institutes Herten eingesetzt. Mittels des iNet-Modules 18 kann eine Schnittstelle zwischen dem ProBauG-Verfahren und dem Internet hergestellt werden. Leider ist die Realisierung der iNet-Schnittstelle in Pulheim noch nicht in Planung.
18 Vgl. Gora, Walter; Bauer; Harald (2001): Virtuelle Organisationen im Zeitalter von E-Business und
E-Government. Seiten 452 bis 454
15
Bis zum Ende des ersten Quartals 2002 soll ein Gebäudemanagement- System der Firma Nemetschek eingesetzt werden. Hierdurch können alle gebäude- und grundstücksrelevanten Daten effizient und netzwerkunterstützt gespeichert, verwaltet und ausgewertet werden.
Die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern erfolgt entweder herkömmlich über das Telefon oder, in den letzten Jahren verstärkt, per E-Mail oder Fax über das Programm MS Outlook 97 verbunden mit der Software Twinfax.
Internetzugänge wurden nur ämterweise und völlig autonom von dem oben beschriebenen Netzwerk zur Verfügung gestellt. Diese Variante wurde aus Gründen des Virenschutzes und der Sozialkontrolle gewählt.
Von jedem der circa 30 Internet-Arbeitsplätze können neben dem Zugriff auf das Internet, ebenfalls E-Mails versandt und empfangen werden.
Die Stadt Pulheim verfügt über einen eigenen Internetauftritt, der allerdings primär auf die Informationsbeschaffung (Veranstaltungstermine, Pressemit- teilungen, Informationen zu den Ämtern und Mitarbeitern u.v.m.) ausgerichtet ist.
Abbildung 7: Internetauftritt der Stadt Pulheim
16
Auf der städtischen Internetseite können die wichtigsten Formulare im PDF- Format von Interessenten auf den heimischen Computer heruntergeladen und gespeichert werden.
Darüber hinaus können Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen in Pulheim per E-Mail direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin in der Kultur- abteilung reserviert werden.
Wie an den Fortschritten der Stadtverwaltung Hagen in den nachfolgenden Kapiteln erkennbar wird, steht die Stadtverwaltung Pulheim erst in den Anfängen der Realisierung des E-Government.
Dies liegt bei der Stadtverwaltung Pulheim größtenteils am fehlenden ganzheitlichen Konzept für das Gesamtprojekt E-Government. Es besteht in der Führungsebene zum einen die Hemmschwelle, das städtische Netzwerk für E-Government-Komponenten zu öffnen und zum anderen, dass die Thematik des E-Government noch nicht zur „Chefsache“ erhoben wurde.
Die Entwicklung lässt sich aber auch in Pulheim nicht aufhalten und es muss versucht werden, dem steigenden Handlungsbedarf in den folgenden Jahren nachzukommen.
17
2.3. Aktivitäten bei der Vorzeigestadt Hagen: „Virtuelles Rathaus“
In Nordrhein-Westfalen steht die Stadt Hagen mit dem Projekt „Virtuelles Rathaus“ an der Spitze der Entwicklung von E-Government. 19 Diese Position konnte Hagen, laut Innenminister des Landes Nordrhein- Westfalen, Dr. Fritz Behrens , nur durch Subventionierung mit einem spürbaren Betrag 20 erreichen.
Das „Virtuelle Rathaus“ hebt sich in den praktischen Ansätzen stark von den anderen, meist nur theoretischen Ansätzen, ab.
Die Realisierung dieses Internetauftritts unter der Internetadresse http://vrhagen.stadt-hagen.de, ist durch den Hagener Betrieb für Informationstechnologie (HABIT) durchgeführt worden.
Abbildung 8: Internetauftritt des Virtuellen Rathauses der Stadt Hagen
Im „Virtuellen Rathaus“ werden den Besuchern viele Informationen rund um die vielfältigen städtischen Dienstleistungen angeboten.
19 Vgl. Innenministerium NRW (2001): E-Government in der Landesverwaltung. Seite 11
20 Vgl. Behrens, Dr. Fritz (2000): Rede anlässlich der 5. Fachtagung des Deutschen Städtetages
KommOn2000 am 15.11.2000. Seite 1
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Michael Krahmer, 2002, E-Government - Eine echte Chance für Verwaltung und Bürger oder nur zusätzliche Kosten für die Kommune?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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