„Mit dem Gesetz über Steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) vom 07.12.2006 ist das UmwStG neu gefasst worden. Durch die Änderungen sollte ein systematisch in sich geschlossenes zukunftsfähiges steuerliches Umwandlungssteuerrecht geschaffen werden.
Im Vordergrund stand das Ziel der Umsetzungen europarechtlicher Vorgaben und einer Öffnung für künftige Weiterentwicklungen des Gesellschaftsrechts.“ Solche europarechtlichen Vorgaben enthalten u. a. die EuGH-Urteile in den Rechtssachen SEVIC , Centros , Überseering , Inspire Art , de Lasteyrie du Saillant und X und Y.
Zudem musste das UmwStG an die wegen des EuGH-Urteils in der Rechtssache SEVIC erfolgte Änderung des UmwG und wegen der erforderlichen Umsetzung der geänderten steuerlichen EU-Fusionsrichtlinie (FRL) sowie wegen der gesellschaftsrechtlichen Verschmelzungsrichtlinie und wegen der Schaffung steuerlicher Begleitvorschriften zum SEEG angepasst werden.
Gleichzeitig regelt das SEStEG aber auch rein nationale Zusammenhänge neu. All dies führte zu einer Generalüberholung des UmwStG mit der nachfolgenden Zielsetzung: „Im Zuge der zunehmenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtung müssen steuerliche Hemmnisse beseitigt werden, um eine grenzüberschreitende Umstrukturierung zu ermöglichen und damit die Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland zu erhöhen.“
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Allgemeine Vorschriften
2.1. Bisherige Rechtslage
2.2. Neue Rechtslage
2.3. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
2.4. Steuerliche Rückwirkung (§ 2 UmwStG) bei grenzüberschreitenderUmwandlung unter Beteiligung von Rechtsträgern aus zwei Staaten
2.5. Einordnung
2.6. Anwendungszeitraum
3. Vollübertragung gemäß §§ 11 – 13 UmwStG
3.1. Allgemeines
3.2. Aufgabe des Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz bei Ausübung der im UmwStG vorgesehenen Bewertungswahlrechte
3.3. Rückgängigmachung vorangegangener steuerwirksamer Teilwertabschreibungen und Übertragungen nach § 6 b EStG
3.4. Umwandlungskosten; Ausweitung des Konzepts der 5 %igen nichtab-ziehbaren Ausgaben
4. Teilübertragung gemäß § 15 UmwStG
4.1. Allgemeines
4.2. Teilbetriebserfordernis
4.3. Missbrauchsregelungen
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die durch das SEStEG vom 07.12.2006 bedingten Änderungen des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG), insbesondere im Hinblick auf Verschmelzungen und Vermögensübertragungen auf andere Körperschaften, um die steuerlichen Rahmenbedingungen grenzüberschreitender Umstrukturierungen zu analysieren.
- Analyse der europäischen Einflüsse und der notwendigen Anpassungen des UmwStG
- Untersuchung der Neuregelungen zu Voll- und Teilübertragungen von Kapitalgesellschaften
- Bewertung der steuerlichen Rückwirkung bei grenzüberschreitenden Vorgängen
- Evaluierung der geänderten Bewertungsgrundsätze und Missbrauchsregelungen
- Darstellung der Auswirkungen auf die steuerliche Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland
Auszug aus dem Buch
2.4. Steuerliche Rückwirkung (§ 2 UmwStG) bei grenzüberschreitenderUmwandlung unter Beteiligung von Rechtsträgern aus zwei Staaten
Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 UmwStG kommt es bei ausländischen Rechtsträgern zur Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags auf den nach dem ausländischen Gesellschaftsrecht maßgebenden Bilanzstichtag an.
Ist die zeitliche Festlegung des steuerlichen Übertragungsstichtags im deutschen und im jeweiligen ausländischen Recht unterschiedlich geregelt, soll § 2 Abs. 3 UmwStG das Entstehen sog. weißer Einkünfte verhindern. Er ist allerdings nur insoweit von Bedeutung, als Wirtschaftsgüter bzw. Rechtsverhältnisse betroffen sind, für die sich ohne diese Sonderregelung eine Besteuerungslücke ergeben würde.
Dies betrifft den Fall der Hinausverschmelzung einer Körperschaft, soweit durch diesen Vorgang das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der auf die übernehmende Gesellschaft übertragenen Wirtschaftsgüter verloren geht. bzw. eingeschränkt wird. Dies ist der Fall, wenn das Steuerrecht des Ansässigkeitsstaats der Übernehmerin einen Rückbezug der Umwandlung nicht vorsieht oder einen vom UmwStG abweichenden (kürzeren) Rückbezugszeitraum regelt, da ohne diese Sonderregelung dann die während der sog. Interimszeit anfallenden und bei der Überträgerin nicht mehr erfassten Einkünfte weder in dem ausländischen Staat noch in Deutschland besteuert werden könnten.
Nach § 2 Abs. 3 UmwStG ist auch für deutsche Besteuerungszwecke auf den späteren nach ausländischem Gesellschaftsrecht maßgeblichen Übertragungsstichtag abzustellen bzw. ist bei Nichtexistenz einer ausländischen steuerlichen Rückbeziehungsregelung der Zeitpunkt maßgebend, auf den nach ausländischem Recht der Übergang zivilrechtlich wirksam wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Neufassung des UmwStG durch das SEStEG als Reaktion auf europarechtliche Vorgaben und EuGH-Rechtsprechung mit dem Ziel der Stärkung des Investitionsstandorts Deutschland.
2. Allgemeine Vorschriften: Dieses Kapitel vergleicht die alte und neue Rechtslage im UmwStG, insbesondere im Hinblick auf den erweiterten Anwendungsbereich, die grenzüberschreitenden Vorgänge und die steuerliche Rückwirkung.
3. Vollübertragung gemäß §§ 11 – 13 UmwStG: Der Abschnitt behandelt die moderaten Änderungen bei Vollübertragungen, einschließlich der Aufgabe des Maßgeblichkeitsprinzips für die Steuerbilanz und der Neuregelungen zu Umwandlungskosten.
4. Teilübertragung gemäß § 15 UmwStG: Hier werden die spezifischen Regelungen für Spaltungen von Kapitalgesellschaften sowie die Anforderungen an das Teilbetriebserfordernis und die entsprechenden Missbrauchsfristen analysiert.
5. Zusammenfassung: Diese Zusammenfassung bewertet den Konzeptwechsel des SEStEG kritisch und kommt zu dem Schluss, dass das Ziel der Steuervereinfachung durch die Neukonzeption in der Praxis nicht vollumfänglich erreicht wurde.
Schlüsselwörter
SEStEG, Umwandlungssteuergesetz, UmwStG, Verschmelzung, Vermögensübertragung, Kapitalgesellschaft, grenzüberschreitende Umwandlung, steuerliche Rückwirkung, Teilübertragung, Spaltung, Teilbetriebserfordernis, Missbrauchsregelungen, Übernahmegewinn, Maßgeblichkeitsprinzip, Steuervereinfachung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die steuerrechtlichen Änderungen, die sich aus dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEStEG) für das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) ergeben.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf den steuerlichen Regelungen bei Verschmelzungen und Teilübertragungen von Kapitalgesellschaften sowie den Auswirkungen auf den europäischen Kontext.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Analyse der Generalüberholung des UmwStG, um zu beurteilen, inwieweit die gesetzlichen Änderungen die steuerliche Attraktivität für grenzüberschreitende Umstrukturierungen fördern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch-betriebswirtschaftliche Analyse, die auf einer Auswertung aktueller Gesetzestexte, der fachlichen Literatur sowie relevanter EuGH-Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der allgemeinen Vorschriften, der Regelungen zur Voll- und Teilübertragung, der Bewertungswahlrechte und der entsprechenden Missbrauchsregelungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie SEStEG, Umwandlungssteuergesetz, grenzüberschreitende Verschmelzung, Teilbetriebserfordernis und Missbrauchsregelung charakterisiert.
Wie wirkt sich das SEStEG auf das Maßgeblichkeitsprinzip aus?
Das SEStEG gibt die strikte Anknüpfung der Umwandlungsvorgänge an die Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz auf, was insbesondere bei der Ausübung von Bewertungswahlrechten relevant ist.
Welche Bedeutung hat das Teilbetriebserfordernis bei Spaltungen?
Das Teilbetriebserfordernis ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgsneutrale Spaltung; sein Nichtvorliegen führt zur Gewinnrealisierung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene.
Was besagt die Regelung zu den 5 %igen nichtabziehbaren Ausgaben?
Bei Verschmelzungen von Körperschaften gelten 5 % des Übernahmegewinns als nichtabziehbare Betriebsausgaben, eine Regelung, die analog zum KStG auf Umwandlungsvorgänge ausgeweitet wurde.
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- Gisbert Dill (Author), 2007, Die Änderungen des UmwStG durch das SEStEG vom 07.12.2006, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85960