Der Reichstag als politische Institution

Entscheidungsfindungsprozesse im heiligen römischen Reich deutscher Nationen zwischen 1495 und 1555 am Fallbeispiel des Augsburger Reichstages 1555


Seminararbeit, 2005

14 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1.Einleitung

2.Funktionsweise des heiligen römischen Reiches deutscher Nationen
2.1. Der römische Kaiser
2.2. Bedeutung der Kurfürsten
2.3. Organisation und Arbeitsweise der Reichstage

3. Der Weg zum Reichstag
3.1. Reformbewegungen
3.2. Reichskrisen
3.3. monarchische Bestrebungen Karls V.

4. Der Verlauf des Reichstages in Augsburg 1555

5. Schluss

Quellen und Literaturverzeichnis

1.Einleitung

Die Frage, unter der ich meine Untersuchung anstelle soll sein, ob der Reichstag in der Frühen Neuzeit die absolute Instanz für Entscheidungen im heiligen römischen Reich deutscher Nationen, oder ob er nur eine von vielen weiteren Institutionen war. Wie kamen verbindliche Entscheidungen zu Stande. Das heißt gab es neben dem Reichstag noch andere Möglichkeiten umfassende Maßnahmen zu treffen, oder gab es vielleicht auch außerhalb dieser Institution Wege der politischen Einflussnahme. War der Reichstag umstritten, gab es Bewegungen ihn zu entmachten? Wie lief der Reichstag 1555 in Augsburg in groben Zügen ab? All diese Fragen werde ich im Zuge meiner Untersuchung klären.

Dabei werde ich erst auf den Kaiser, dann auf die Kurfürsten und auf die Organisation des Reichstages eingehen, einige Tendenzen im heiligen römischen Reich deutscher Nationen aufzeigen, um dann das Fallbeispiel des Augsburger Reichstages 1555 zu bringen. Der Schwerpunkt liegt hierbei nicht auf dem Religionsproblem, sondern vielmehr auf der Frage, wie der Reichstag organisiert war.

Dieses Thema ist in der aktuellen Forschung sehr gut bearbeitet wurden, allein von Axel Gotthard liegen zwei Werke zu dieser Problematik vor und auch von Helmut Neuhaus sind zwei finden. Weiterhin beschäftigte Barbara Stollberg-Rilinger sich in mehreren Aufsätzen mit ähnlichen Problematiken.

2.Funktionsweise des hl. röm. Reiches dt. Nationen

2.1. Der römische Kaiser

Die Kaiserwürde im heiligen römischen Reich deutscher Nationen war seit der „Goldenen Bulle“ aus dem Jahre 1356 kein erblicher Titel mehr. Sie konnte nur durch die Wahl der sieben Kurfürsten, zunächst zum römischen König erlangt werden. Der Gewählte behielt sie jedoch auf Lebenszeit, es sei denn er trat vorher ab.

Die Befugnisse des Kaisers lassen sich in drei Gruppen trennen, die Komitialrechte, die „iura caesarea reservata limita“ und die Reservatrechte. Zu den Komitialrechten gehörten diejenigen Dinge für die der Kaiser die Zustimmung des Reichstages einholen musste, hierunter fallen die wichtigen Rechte Steuern zu erheben, Reichsgesetze oder Friedensschlüsse zu erlassen. Hinter dem Namen der „iura caesarea reservata limita“ verbergen sich die Befugnisse für die der Kaiser die Einwilligung der Kurfürsten benötigte, z.B. für die Einberufung eines Reichstages. Die dritte Gruppe der Reservatrechte war nun die, bei der der Kaiser ohne vorherige Absprache mit den anderen Organen des Reiches handeln konnte. Jedoch waren diese Rechte sehr begrenzt und wie im Falle des Rechts zur Legitimierung unehelicher Kinder, eher mit repräsentativem Charakter behaftet. Allerdings zählte auch zu den Reservatrechten dem Reichstag die Proposition vorzulegen und somit das Thema der Verhandlungen zu bestimmen, oder auch Standeserhöhungen vorzunehmen.[1]

Das wichtigste Recht ist sicherlich, dass der Kaiser der oberste Lehnsherr im heiligen römischen Reich deutscher Nationen war. Axel Gotthardt kommt aufgrund dieser geringen politischen Befugnisse gar zu dem Schluss, dass „[d]er Kaiser, eher Koordinator und Schiedsrichter denn Herrscher...“, sei.[2]

Jedoch besitzt der Kaiser einen beträchtlichen Einfluss bei fast allen politischen Fragen, worauf später noch eingegangen wird.

2.2.Bedeutung der Kurfürsten

Die Kurfürsten bilden einen Block von sieben, besonders privilegierten Reichsfürsten, dem sowohl geistliche, als auch weltliche Fürsten angehörten. Im 16. Jahrhundert waren das die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der böhmische König, wobei sich letzterer nur auf wenige Aufgaben beschränkte und sich größtenteils nicht in die Reichspolitik einmischte.[3]

[...]


[1] Vgl. Gotthardt, Altes Reich, S. 11f.

[2] Ebd. S. 13.

[3] Ebd.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Der Reichstag als politische Institution
Untertitel
Entscheidungsfindungsprozesse im heiligen römischen Reich deutscher Nationen zwischen 1495 und 1555 am Fallbeispiel des Augsburger Reichstages 1555
Hochschule
Universität Stuttgart  (Frühe Neuzeit)
Veranstaltung
Proseminar
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
14
Katalognummer
V86037
ISBN (eBook)
9783638030854
ISBN (Buch)
9783638928533
Dateigröße
456 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reichstag, Institution, Proseminar
Arbeit zitieren
Martin Böse (Autor:in), 2005, Der Reichstag als politische Institution, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86037

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