Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Begriffsbestimmung 2
2.1. Gruppe 2
2.2. Virtuelle Gemeinschaft 2
2.3. Virtuelle soziale Netzwerke 3
3. Fallbeispiel 3
4. Verbreitete Probleme und Lösungsansätze 4
5. Authentifizierung durch Drittsysteme 5
6. Überprüfung durch Mitbenutzer 9
7. Ausschluss bei Anonymität 9
8. Fazit 10
9. Zusammenfassung 11
10. Quellenverzeichnis 12
11. Abbildungsverzeichnis 15
1. Einleitung
Computervermittelte Kommunikation, insbesondere in Form von virtuellen Gemeinschaften, hat einen festen Platz im Alltagsleben der Bevölkerung von Industrieländern eingenommen. Die bei der Kommunikation anfallenden Daten wecken zunehmend Begehrlichkeiten seitens der Unternehmen sowie staatlichen Stellen. Die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (vgl. [AEU06]), die vor kurzem vom Bundestag verabschiedete und vom Bundesrat genehmigte Umsetzung im deutschem Recht (vgl. [Pa07]) sowie weitere Vorschläge zur Überwachung der computervermittelten Kommunikation seitens des Innenministeriums verdeutlichen diese Entwicklung (vgl. [Bo07]).
Wo jedoch keine Daten gespeichert und gesammelt werden, können diese auch nicht für Werbe- und Überwachungszwecke missbraucht werden. Trotz der jüngsten gesetzgeberischen Entwicklung gilt nach wie vor das Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, welches im §3a des Bundesdatenschutzgesetzes festgeschrieben ist. Dort heißt es: „Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.“ [BDSG06] §3a
Die Reaktion auf die gesetzgeberische Entwicklung sind Initiativen wie „Wir speichern nicht“ (vgl. [WSN07]), welche Gütesiegel an Betreiber vergeben, deren Internetangebote vorgegebene Kriterien erfüllen und sich auf ein notwendiges Minimum an Datenspeicherung beschränken. Um jedoch unerwünschtem Nutzerverhalten begegnen zu können und die Qualität der bereitgestellten Inhalte zu erhalten oder zu steigern, werden bestimmte Daten benötigt. Welche Daten sind wirklich notwendig, um auftretende Probleme zu lösen und auf welche kann verzichtet werden?
Die vorliegende Arbeit stellt an einem Fallbeispiel häufige Probleme vor und diskutiert mögliche Lösungsansätze, welche gemäß dem oben zitiertem §3a auf Datensparsamkeit ausgerichtet sind. Nachfolgend wird zunächst auf zentrale Begriffe eingegangen.
1
2. Begriffsbestimmung
2.1. Gruppe
Der Begriff Gruppe ist vielfach mehr oder weniger eng von diversen Autoren definiert worden. Für die vorliegende Arbeit wurde die im Folgenden aufgeführte Definition von [Ol59] ausgewählt:
„Eine Gruppe kann definiert werden als eine Mehrheit von Individuen, die in Kontakt mit-einander stehen, aufeinander reagieren und in wesentlichen Punkten Gemeinsamkeiten erleben“ ([Ol59] S. 21).
Diese Definition lässt sich gut auf computervermittelte Kommunikation in Gruppen anwenden. Die Benutzer einer Kommunikationsplattform, wie bspw. eines Forums, stehen miteinander in Kontakt, reagieren auf die Äußerungen anderer Teilnehmer und erleben gemeinsame Kommunikation.
2.2. Virtuelle Gemeinschaft
So vielfach die Definitionen für den Begriff Gruppe in der wissenschaftlichen Literatur diskutiert wird, so selten sind Definitionen für den Begriff Gemeinschaft zu finden. Dies liegt vor Allem daran, dass Klein- und Kleinstgruppen als Forschungsgegenstand dominieren (vgl. [Dö03] S. 490). Folgt man weitgehend Dörings Definition 1 von Gemeinschaften (ebd. S. 493), lässt sich eine virtuelle Gemeinschaft folgendermaßen definieren: Eine virtuelle Gemeinschaft besteht aus virtuellen sozialen Gruppen, die durch einen besonderen sozio-emotionalen Bezug der Mitglieder gekennzeichnet ist. Werden empirische Befunde zu Emotionen bei der computervermittelten Kommunikation berücksichtigt, kann eine niedrigere Schwelle zu einem besonderen, sozio-emotionalen Bezug angenommen werden, als dies bei einer face-to-face Kommunikation der Fall wäre. Dies bedeutet unter anderem, dass beispielsweise die verwendete Sprache emotional ärmer ist (vgl. [RiLo87]).
1 Weiterführend als bei Döring wird die Definition von „Virtuelle Gemeinschaften“ durch Höflich diskutiert
(vgl. [Hö03] S. 65 ff.). Dabei geht er sowohl auf eine gruppenunabhängige als auch gruppenabhängige De-
finition ein, stellt jedoch keine eigene Definition auf.
2
2.3. Virtuelle soziale Netzwerke
Ein virtuelles soziales Netzwerk ist eine virtuelle Gemeinschaft, in welcher softwaregestützt Kontaktbeziehungen einzelner Individuen visualisiert werden. Diese Visualisierung kann beispielsweise zur Beurteilung der sozialen Kompetenz (z.B. Anzahl der Kontakte) und anderer Eigenschaften wie Oberflächlichkeit/Wahllosigkeit (erhöhte Anzahl von Kontakten) herangezogen werden oder zur Bewertung der Beiträge dienen. Beispielsweise kann ein Beitrag differenzierter beurteilt werden, wenn der Urheber Kontakte zu eigenen Kontaktpersonen unterhält. Ein weiterer Unterschied zum Forum ist, dass der Nutzer selbst Gruppen anlegen oder Gruppen beitreten kann. Dies ist z.B. bei XING [XI07] und StudiVZ [SV07] der Fall, wobei der Nutzer die Möglichkeit hat, innerhalb dieser Gruppen forumähnlich zu diskutieren. Dabei üben der Gruppengründer und ggf. von ihm willkürlich bestimmte Moderatoren, neben dem Netzbetreiber, die Kontrolle über die Beiträge aus. Diese Web 2.0 Dienste (vgl. [Or05]) haben allerdings mit den gleichen Problemen wie klassische Foren, Usenet Gruppen und andere Kommunikationsformen zu kämpfen: Flaming 2 , Spam 3 , Lurging 4 , Fakes 5 und andere unerwünschte Verhaltensweisen (vgl. [Me07]). Hinzu kommen weitere Probleme, die sich aus der Verknüpfung der Profile ergeben.
3. Fallbeispiel
Für die weiteren Ausführungen wird das Beispiel eines virtuellen sozialen Netzes verwendet, dessen Nutzergruppe auf Angehörige einer Hochschule beschränkt ist. Der Nutzgruppe gehören einige hundert bis mehrere tausend Individuen an.
Unter der Beachtung geltender deutscher Gesetzgebung für Betreiber von Telemediendiensten, Datenschutzbestimmungen (vgl. [TMG07], [BDSG06]) sowie Gesetze zum Urheberrecht (vgl. [URG07]) sollen nachfolgend beschriebene Nutzungsmöglichkeiten erreicht werden.
Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter können Veranstaltungsgruppen (Vorlesungs-, Seminar-, Übungs- und Tutoriumsgruppen) gründen, veranstaltungsbegleitende Dokumen-
2 UnterFlaming werden ausfallende, beleidigende und ähnlich geartete verbal aggressive Beiträge verstanden (vgl. [Co92], [Le92] S. 89-112).
3 Spam bezeichnet unerwünschte Nachrichten, unverlangte Informationen und ähnliches.
4 Lurging bezeichnet das Lesen von Beiträgen anderer Nutzer ohne sich jedoch selbst zu beteiligen. 5 Fake (dt. „die Fälschung“, „der Schwindel“) bezeichnet die bewusste Täuschung durch falsche Identitäten, Verzerrung des Kontextes, etc.
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Arthur Kaiser, 2008, Anonyme Nutzung virtueller sozialer Netzwerke und Gemeinschaften durch eingeschränkte Benutzergruppen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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