Aktuelle Probleme der Sozialen Sicherung Übung SS00
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Eingereicht als Seminararbeit im Sinne der neuen Prüfungsordnung
Verfasser:
Michael Krupp
Abgabetermin: 11.06.2001 Anzahl der Wörter/Zeichen:3.917/29.855
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2.1. Arten der staatlichen Leistungen 2
2.2. Entwicklung der Problematik 3
2.3. Kritikpunkte und Problemstellung 6
2.4. Sanktionsmöglichkeiten 8
2.5. Internationaler Vergleich der Situation 9
2.6. Rechnerische Lösungansätze 10
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3.1. Bundesvereinigung der Arbeitgeber 13
3.2. Vorschlag der Managerkreises der Friedrich-Ebert Stiftung 14
3.3. Position des DGB 15
3.4. Modellprojekte MoZArt und Pluslohn 15
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Abbildung 1: Entwicklung der Sozialhilfe und Arbeitslosenquote in 4
Abbildung 2: Deutsche EmpfängerInnen von Sozialhilfe nach Alter 4
Tabelle 1: EmpfängerInnen von Sozialhilfe im engeren Sinne 1997 5
Abbildung 3: Sozialhilfe bei Vollanrechnung 7
Abbildung 4: Sozialhilfe mit und ohne zusätzlichem Erwerbseinkommen 9
Abbildung 5: Lösungsmöglichkeiten bei Vollanrechnung 11
Abbildung 6: Lösungsmöglichkeiten bei Teilanrechnung 12
"Moral Hazard" bei Lohnersatz- oder Unterhaltssicherungsleistungen bei Arbeitslosigkeit S. 1
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Der Begriff „Moral Hazard“, das moralische Risiko, wurde ursprünglich in der Versicherungswirtschaft verwendet. Er bezeichnet speziell bei Brandversicherungen das Risiko der Versicherung, daß der Versicherte weniger Sorgfalt bei Schadensvermeidung und –begrenzung walten läßt als Nichtversicherte 1 . Bezogen auf Soziale Sicherung in Deutschland ist es als das Risiko zu verstehen, daß Empfänger von Lohnersatz- oder Unterhaltssicherungsleistungen nicht ihr Möglichstes tun um die Kosten die sie verursachen so gering wie möglich zu halten.
Das Problem ist altbekannt und wurde schon häufig breit diskutiert. Erst jüngst ist es in der sogenannten „Drückeberger“ - Debatte erneut in das Licht des öffentlichen Interesses gerückt worden. Neu in dieser Diskussion war das erstmals ein sozialdemokratischer Kanzler drastische Sanktionen gegen arbeitsunwillige Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger gefordert hat und so auch Beifall von konservativer und neoliberaler Seite geerntet hat 2,3 . Inwieweit hier Wahlkampftaktische Überlegungen ausschlaggebend waren oder ein konkretes Konzept umgesetzt werden sollte sei dahingestellt. Sicher ist aber, daß jenseits von allem politischen Geplänkel das geschilderte Problem besteht und eine langfristige Lösung, am besten im überparteilichen Konsenz und mit Einverständnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, wünschenswert wäre.
Die größte Herausforderung ist hierbei die Sicherheit des sozialen Netzes zu waren oder zu verbessern und gleichzeitig motivierend auf Bedürftige zu wirken, damit diese, soweit es ihnen möglich ist, aus eigener Kraft ihren Lebensunterhlat bestreiten können. Dabei darf aber nicht vergessen werden, daß eine Gesellschaft wie die deutsche sich auch daran bewerten lassen muß, wie sie mit ihren sozial Schwachen umgeht.
Im Folgenden soll erleutert werden, wie der momentane Status Quo der staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung ist, welche Verbesserungs- vorschläge diskutiert werden und welche Probleme dabei auftreten könnten.
1 Gabler (2000), S.338
2 SZ, 08.04.01 3 taz, 07.04.01, S.7
"Moral Hazard" bei Lohnersatz- oder Unterhaltssicherungsleistungen bei Arbeitslosigkeit S. 2
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Der Sozialstaat war in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Voraussetzung dafür, daß der soziale Friede gewahrt werden konnte. Er basiert auf dem Sozialstaatsgebot das aus dem Artikel 20 der deutschen Verfassung hergeleitet werden kann 4 . Ein Pfeiler des dort erwähnten „sozialen Bundesstaates“ soll die staatliche Existenzsicherung sein. Sie umfaßt alle Leistungen die einen vorübergehenden oder dauerhaften Ersatz für ausfallendes Arbeitseinkommen darstellen. Dazu zählen Geldleistungen, Sachleistungen sowie Dienstleistungen Steuer- und Zinsermäßigungen 5 . Im Falle gesunder Erwerbsloser gehören dazu insbesondere Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe neben Sonderleistungen wie z.B. Wohngeld oder Heizkostenerstattung.
2.1. Arten der staatlichen Leistungen
Die staatliche Existenzsicherung gliedert sich für erwerbsfähige Arbeitslose in folgende drei Grundleistungen, die vor allem nach Dauer der Erwerbslosigkeit und Dauer der geleisteten Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung differenziert werden.
$UEHLWVORVHQJHOG erhalten alle Arbeitnehmer die innerhalb der letzten drei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Dabei wird zwischen Arbeitslosen mit und ohne Kindern unterschieden. Arbeitslose mit Kindern erhalten 67%, kinderlose 60% ihres letzten Nettolohnes. Es werden mindesten sechs bis höchstens 32 Monate Arbeitslosengeld gezahlt. Die Dauer der Zahlung ist von Alter und Dauer der Berufstätigkeit des Empfängers abhängig. Die aus diesen Leistungen entstehenden Kosten trägt die Bundesanstalt für Arbeit, also der Bund 6 .
4 Grundgesetzt für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20 (1)
5 BMA (Oktober 2000), S. 57 6 BMA (2000), S. 60 ff
Quote paper:
Dr. Michael Krupp, 2001, "Moral Hazard" bei Lohnersatz- oder Unterhaltssicherungsleistungen bei Arbeitslosigkeit, Munich, GRIN Publishing GmbH
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