Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik

Das Recht am eigenen Bild

Titel: Das Recht am eigenen Bild

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2006 , 22 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Isabell Junglen (Autor:in)

Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Erfindung der Fotografie bot erstmals die Möglichkeit Bilder von Personen für andere verfügbar zu machen und bildete somit den Anlass zur Regelung des Schutz der Persönlichkeit, welche durch die Verbreitung von Bildnissen verletzt werden kann. Der Bildjournalismus ist in den Bereich der Medien einzuordnen und wird insbesondere von der Presse, dem Internet und dem Fernsehen genutzt. Wir befinden uns in einem Zeitalter der Visualisierung der Kommunikation, in dem das Bild eine entscheidende Rolle einnimmt und nicht selten als wichtiger angesehen wird als das geschriebene oder das gesprochene Wort. Die Publikation eines Fotos hat häufig eine deutlich größere Wirkung auf den Betrachter und einen größeren Erinnerungseffekt als eine verbale Darstellung eines bestimmten Ereignisses. In der heutigen Informations- und Mediengesellschaft werden die unterschiedlichsten Persönlichkeitsmerkmale von Personen, v.a. denen des öffentlichen Lebens, wie deren Bildnis oder deren Name teils ohne Skrupel und Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten zu deren Lebzeiten und auch danach zu Werbezwecken oder Auflagensteigerungen ausgenutzt. Somit stellt sich immer wieder das Problem der Verletzung des Persönlichkeitsrechts, welches zu Beginn dieser Seminararbeit einführend erläutert werden soll. In seinen Anfängen war die praktische Bedeutung des Rechts am eigenen Bild auf Fotos von Personen im öffentlichen Leben, Fotos zu Werbezwecken oder auf in Zeitungen, Zeitschriften sowie dem Fernsehen veröffentlichten Bildnissen beschränkt. Vor allem die enormen technischen Entwicklungen, besonders im Bereich der Digitalfotografie und der Filmkameras, sowie der Erfindung von Fotohandys und der Entstehung des Internets, welches jedem jederzeit die Möglichkeit zur Veröffentlichung von Bildern bietet, haben zu einer nie da gewesenen Bilderflut und einer damit einhergehenden Fülle an Rechtsverletzungen geführt, die nunmehr weite Kreise der Bevölkerung betrifft. Einen Schutz gegen derartige Persönlichkeitsverletzungen bildet das Recht am eigenen Bild. Nur in den seltensten Fällen kennt jemand den Namen der Fotografen, allerdings ist der Bekanntheitsgrad der Bilder meist enorm.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis der Arbeit

1. DIE EINLEITUNG

2. DIE EINORDNUNG DES RECHTS AM EIGENEN BILD

2.1 DAS ALLGEMEINE PERSÖNLICHKEITSRECHT

2.2 DIE PRESSE- UND INFORMATIONSFREIHEIT

3. DAS RECHT AM EIGENEN BILD

3.1 DIE GESCHICHTE DES RECHTS AM EIGENEN BILD

3.2 DER GRUNDSATZ DES RECHTS AM EIGENEN BILD NACH § 22 KUG

3.2.1 DER SCHUTZBEREICH

3.2.2. DER BEGRIFF DES BILDNISSES

3.2.3 DER BEGRIFF DER EINWILLIGUNG

3.3 DIE AUSNAHMETATBESTÄNDE DES BILDNISSCHUTZES NACH § 23 I KUG

3.3.1 DIE BILDNISSE AUS DEM BEREICH DER ZEITGESCHICHTE

3.3.2 DIE BILDER VON PERSONEN ALS BEIWERK

3.3.3. DIE BILDER VON VERSAMMLUNGEN, AUFZÜGEN UND ÄHNLICHEN VORGÄNGEN

3.3.4 DIE BILDNISSE ZUM ZWECKE DER KUNST UND WISSENSCHAFT

3.4 DIE VERLETZUNG EINES BERECHTIGTEN INTERESSE NACH § 23 II KUG

3.5 DIE AUSNAHMEN IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE LAUT § 24 KUG

3.6 DIE RECHTSFOLGEN BEI DER VERLETZUNG DES RECHTS AM EIGENEN BILD

4. SCHLUSSBETRACHTUNG

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Das Hauptziel dieser Seminararbeit ist es, das Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und der Presse- und Informationsfreiheit zu beleuchten sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Schutz des Rechts am eigenen Bild darzulegen.

  • Grundlagen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Pressefreiheit.
  • Analyse der gesetzlichen Regelungen des Kunsturhebergesetzes (KUG).
  • Untersuchung der Ausnahmetatbestände zur Einwilligungspflicht.
  • Bewertung der Interessensabwägung bei Bildveröffentlichungen.
  • Darstellung der Rechtsfolgen bei Verletzungen des Rechts am eigenen Bild.

Auszug aus dem Buch

3.3.1 Die Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte

Der Rechtsgelehrte Neumann-Duesberg schrieb im Jahre 1960 einen juristischen Aufsatz, indem er sinngemäß sagte, dass es schwierig festzustellen sei, was denn nun ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte sei. Seiner Meinung nach liegt ein solches Bildnis dann vor, wenn die abgebildete Person von absoluten zeitgeschichtlichen Interesse ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Öffentlichkeit an ihr ein berechtigtes, wenn auch nur vorübergehendes Informationsinteresse hat, so dass Neugier und pure Sensationslust keine zustimmungsfreie Veröffentlichung und Verbreitung rechtfertigen würden. Bei Personen der Zeitgeschichte wird zwischen absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte unterschieden.

Zusammenfassung der Kapitel

1. DIE EINLEITUNG: Die Einleitung stellt die Bedeutung des Bildes im Zeitalter der visuellen Kommunikation dar und identifiziert das durch den Medienwettbewerb verstärkte Problem der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

2. DIE EINORDNUNG DES RECHTS AM EIGENEN BILD: Dieses Kapitel verortet das Recht am eigenen Bild als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Grundgesetz und setzt es in Bezug zur grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit.

3. DAS RECHT AM EIGENEN BILD: Hier werden die historischen Ursprünge und die zentralen Paragraphen des Kunsturhebergesetzes, insbesondere die Einwilligungspflicht und die zahlreichen Ausnahmetatbestände, detailliert analysiert.

4. SCHLUSSBETRACHTUNG: Das Fazit unterstreicht die Notwendigkeit einer strengen Einzelfallabwägung durch die Justiz, um dem wachsenden Druck auf die Privatsphäre durch den Medienwettbewerb gerecht zu werden.

Schlüsselwörter

Recht am eigenen Bild, Kunsturhebergesetz, KUG, Persönlichkeitsrecht, Pressefreiheit, Zeitgeschichte, Bildberichterstattung, Einwilligung, Informationsinteresse, Privatsphäre, Bildnis, Medienrecht, Datenschutz, Rechtsverletzung, Interessensabwägung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem Recht am eigenen Bild als Ausprägung des Persönlichkeitsschutzes und dem Informationsauftrag der Medien.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Zentrale Themen sind das Grundgesetz (insbesondere Art. 1, 2 und 5 GG), das Kunsturhebergesetz (KUG), die Definition von Zeitgeschichte sowie die Konsequenzen bei Rechtsverletzungen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, unter welchen Bedingungen Bildnisse veröffentlicht werden dürfen und wo die Grenzen der Berichterstattung liegen, um die Menschenwürde und Privatsphäre zu schützen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Ausarbeitung, die primär auf der Analyse gesetzlicher Texte, juristischer Fachliteratur und einschlägiger Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden der Grundsatz der Einwilligung (§ 22 KUG) sowie die Ausnahmeregelungen für Zeitgeschichte, Beiwerk, Versammlungen und Kunst/Wissenschaft (§ 23 KUG) detailliert erörtert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich maßgeblich über Begriffe wie Kunsturhebergesetz, Persönlichkeitsrecht, Zeitgeschichte und Medienfreiheit definieren.

Warum ist die Unterscheidung zwischen absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte so wichtig?

Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Frage, ob ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit die Veröffentlichung eines Fotos ohne die Einwilligung der abgebildeten Person rechtfertigt.

Welche Rolle spielt die Interessensabwägung bei der Verletzung eines berechtigten Interesses nach § 23 II KUG?

§ 23 II KUG dient als Korrektiv: Selbst wenn eine Ausnahme nach § 23 I KUG vorliegt, muss die Veröffentlichung unterbleiben, wenn das schutzwürdige Interesse der abgebildeten Person (z. B. Schutz der Intimsphäre) das öffentliche Informationsinteresse überwiegt.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Recht am eigenen Bild
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim  (Betriebswirtschafslehre)
Veranstaltung
Verlagswesen
Note
1,3
Autor
Isabell Junglen (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2006
Seiten
22
Katalognummer
V87030
ISBN (eBook)
9783638022194
ISBN (Buch)
9783638923576
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Recht Bild Verlagswesen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Isabell Junglen (Autor:in), 2006, Das Recht am eigenen Bild, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87030
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  22  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum