Die Auszubildende soll die Inhalte einer Personalakte kennen lernen.
Nach der Unterweisung soll die Auszubildende selbständig in der Lage sein, eine
Personalakte anzulegen, die Checkliste für Einstellungsunterlagen überprüfen und die
verschiedenen Unterlagen in die dafür vorgesehenen Hüllen einzusortieren. Durch Erläuterung und Vorführung der jeweiligen Arbeitsschritte seitens der Ausbilderin und durch die darauf folgende Ausführung des Auszubildenden (unter Beachtung der firmenspezifischen Kriterien), soll das erlernte Wissen dauerhaft eingeprägt werden und jederzeit wieder abrufbar sein. Zudem soll die Lernbereitschaft der Auszubildenden gefördert werden. Die Bereitschaft zum selbständigen, sorgfältigen und gewissenhaften Verrichten der Tätigkeit soll entwickelt werden. Im Hinblick auf die eigenverantwortliche Übernahme dieser Tätigkeit innerhalb der Abteilung, soll die Auszubildende durch diese Unterweisung motiviert werden. Der sorgfältige Umgang mit Büromaterialien sowie auch die Fingerfertigkeit sollen durch Nachmachen und Üben erlernt werden.
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