INHALTSVERZEICHNIS
0. Vorwort 7
1. Einleitung 8
2. Die Relevanz der beruflichen Tätigkeit für die
Allgemeinbevölkerung 10
2.1 Die Rolle der Arbeit in der Geschichte 10
2.2 Gesellschaftliche und (welt)wirtschaftliche Ursachen
für Arbeitslosigkeit 15
2.3 Die Konsequenzen der Geschichte für heutige Werte und Normen 16
2.4 Risikofaktoren für Arbeitslosigkeit 18
2.4.1 Das Alter 18
2.4.2 Das Geschlecht 19
2.4.3 Die berufliche Qualifikation 20
2.4.4 Krankheit 20
2.4.5 Resümee 21
2.5 Auswirkungen der Arbeitslosigkeit für die Betroffenen 23
2.5.1 Langzeitarbeitslosigkeit als Teufelskreis 23
2.5.2 Die finanzielle Situation in der Arbeitslosigkeit 24
2.5.3 Sozialer Status und Selbstwert 27
2.5.4 Soziale Kontakte 28
2.5.5 Auswirkungen auf die Familie 29
2.5.6. Auswirkungen auf den Gesundheitszustand 30
2.5.6.1 Objektive Daten zum Gesundheitszustand 31
2.5.6.2 Angaben zum subjektiven Gesundheitszustand 32
2.5.6.3 Daten zur Bestimmung potentieller Gesundheitsgefährdung 34
2.5.6.3.1 Ergebnisse der Blutdruckmessungen 34
2.5.6.3.2 Ergebnisse der Body - Mass Index - Messungen 35
2.5.6.3.3 Untersuchungen zu Cholesterinwerten 35
2.5.6.3.4 Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen 36
2.5.6.3.5 Untersuchungen zu Ernährungs - und Rauchgewohnheiten 36
2.5.6.4 Beurteilung der Forschungsergebnisse 37
2.5.6.5 Auswirkungen auf den psychischen Gesundheitszustand 37
2.5.6.5.1 Arbeitslosigkeit als traumatische Erfahrung 39
2.5.6.5.2 Abnorme Erlebnisreaktionen nach dem Verlust des
Arbeitsplatzes 40
2.5.6.5.3 Arbeitslosigkeit als Streßsituation 41
2.5.6.5.4 Die erlernte Hilflosigkeit 42
2.5.6.5.5 Soziokulturelle Erklärung psychischer Störungen bei
Arbeitslosen 44
2.5.6.5.6 Resümee 45
2.5.6.6 Auswirkungen auf den physischen Gesundheitszustand 45
2
2.5.6.6.1 Somatoforme Störungen 46
2.5.6.6.2 Psychophysiologische Störungen 47
2.5.6.6.2.1 Das Fehlregulationsmodell 47
2.5.6.6.2.2 Das Streß - Modell 48
2.5.6.6.2.3 Psychoneuroimmunologisches Modell 49
2.5.6.6.2.4 Resümee 49
2.6 Resümee der vorgestellten Modelle für Ursachen und Auswirkungen
50
3. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention 53
3.1 Verschiedene arbeitsmarktpolitische Maßnahmen 53
3.2 Prävention im Vorfeld einer Kündigung 58
3.3 Prävention während der Arbeitslosigkeit 59
3.4 Unemployment - Management als Aggregat gesundheitsrelevanter
Dienstleister 60
3.5 Resümee 62
4. Die Relevanz der beruflichen Eingliederung in das Arbeits- und
Berufsleben für psychisch kranke Menschen 64
4.1 Chronisch psychische Erkrankungen als Risikomerkmal für
Arbeitslosigkeit 67
4.1.1 Mangelnde berufliche Qualifikation 68
4.1.2 Diskontinuität beruflicher Tätigkeit 68
4.1.3 Anerkannte Schwerbehinderung 69
4.1.4 Niedriges Alter 69
4.1.5 Männliches Geschlecht 69
4.1.6 Der Familienstand 70
4.1.7 Chronischer Krankheitsverlauf 70
4.1.8 Fehlende Kontakt - und Unterstützungsmöglichkeiten 71
4.1.9 Individuelle psychologische Determinanten 71
4.2 Folgen beruflicher Desintegrationsprozesse in Zusammenhang mit
psychischen Erkrankungen und Behinderungen 72
4.2.1 Das tägliche Training der sozialen Kompetenz
bzw. sozioemotionalen Fähigkeiten 74
4.2.2 Das tägliche Training instrumenteller und intellektueller
Fertigkeiten bzw. Fähigkeiten 74
4.2.3 Der soziale Status 75
4.2.4 Das Selbstwertgefühl 75
4.2.5 Die Tagesstrukturierung 75
4.2.6 Die finanzielle Unabhängigkeit 76
4.2.6.1 Die finanzielle Situation der EmpfängerInnen von
Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe 76
4.2.6.2 Die finanzielle Situation der EmpfängerInnen von
3
Erwerbsminderungsrente 77
4.2.6.3 Die finanzielle Situation der Leistungsberechtigten
von Sozialhilfe 80
4.3 Resümee 83
5. Gesetzliche Grundlagen der beruflichen Rehabilitation psychisch
Kranker und Behinderter 86
5.1 Die Systematik der Gesetze zur beruflichen Rehabilitation
Behinderter 86
5.1.1 Das RehaAnglG zur Anpassung der Leistungen 88
5.1.2 Die Zuständigkeiten der Träger der beruflichen Rehabilitation 89
6. Gesetzliche Leistungen nach den Besonderen Teilen des SGB 92
6.1 Leistungen an Behinderte 92
6.1.1 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII 92
6.1.1.1 Aufgaben der Unfallversicherung 92
6.1.1.2 Der anspruchsberechtigter Personenkreis 93
6.1.1.3 Die Anspruchsvoraussetzungen 93
6.1.1.4 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation 93
6.1.1.5 Leistungen zur sozialen Rehabilitation und
ergänzende Leistungen 95
6.1.1.6 Das Übergangsgeld 95
6.1.2 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach SGB V 96
6.1.3 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach SGB VI 97
6.1.3.1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis 97
6.1.3.2 Die Anspruchsvoraussetzungen 97
6.1.3.3 Das Leistungsspektrum der Rentenversicherung nach SGB VI 99
6.1.3.3.1 Medizinische Leistungen 100
6.1.3.3.2 Berufsfördernde Leistungen (§ 16 SGB VI) 102
6.1.3.3.3 Leistungen zum Auswahlverfahren 105
6.1.3.3.4 Das Übergangsgeld 106
6.1.4 Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nach SGB III 108
6.1.4.1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis 108
6.1.4.2 Anspruchsvoraussetzungen 108
6.1.4.3 Leistungen zum Auswahlverfahren 109
6.1.4.4 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation 109
6.1.4.4.1 Die allgemeinen Leistungen nach § 100 SGB III 110
6.1.4.4.2 Die besonderen Leistungen nach § 103 SGB III 113
6.1.5 Leistungen der Hauptfürsorgestelle nach SchwbG 118
6.1.6 Leistungen der Sozialhilfeträger nach dem
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) 123
6.1.6.1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis 123
6.1.6.2 Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe 125
6.1.6.3 Anspruchsvoraussetzungen 125
4
6.1.6.4 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation 125
6.1.7 Die Sozialversicherung Behinderter 130
6.2 Leistungen an ArbeitgeberInnen 132
6.2.1 Leistungen der Unfallversicherung nach SGB VII 132
6.2.2 Leistungen der Rentenversicherung nach SGB VI 132
6.2.3 Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nach SGB III 133
6.2.3.1 Leistungen zur beruflichen Eingliederung von
ArbeitnehmerInnen nach SGB III 134
6.2.3.2 Leistungen zur beruflichen Eingliederung Behinderter
nach SGB III 135
6.2.4 Leistungen der Hauptfürsorgestelle nach dem
Schwerbehindertengesetz 137
6.2.5 Modellförderung für Integrationsfachdienste und
Integrationsfirmen 138
7. Die Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation Behinderter 139
7.1 Berufsbildungswerke 140
7.2 Berufsförderungswerke 140
7.3 Das Berufliche Trainingszentrum 141
7.4 Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke (RPK) 142
7.5 Übergangseinrichtungen für psychisch Kranke und Behinderte 144
7.6 Die Werkstatt für Behinderte (WfB) 145
8. Reiserouten durch das „Reha - Land“ 147
8.1 Versorgungslücken im Bereich der beruflichen Rehabilitation 151
8.2 Arbeit neu definieren 153
9. Die Relevanz des 3. Arbeitsmarktes für die berufliche
Rehabilitation psychisch behinderter Menschen 155
9.1 Die besonderen Betriebe des 3. Arbeitsmarktes als potente
Alternative
bei der beruflichen Reintegration psychisch Behinderter 155
9.2 ArbeitgeberInnen mit psychiatrischer Fachkompetenz 162
9.3 Die volkswirtschaftliche Relevanz des 3. Arbeitsmarktes 169
9.4 Folgerungen und Forderungen 177
10. Die Möglichkeiten einer beruflichen Tätigkeit auf
dem 3. Arbeitsmarkt 185
10.1 Charakteristika der verschiedenen Betriebsmodelle 186
10.1.1 Die Integrationsfirma 187
5
10.1.2 Die Zuverdienstfirma 190
10.1.3 Die Übergangsfirma 191
10.1.4 Die Geschützte Abteilung 192
10.1.5 Der technische Sozialbetrieb 193
10.1.6 Der soziale Betrieb 193
10.1.7 Die Leiharbeitsfirma 194
10.2 Fazit und Visionen 195
11. Resümee 197
ANHANG 200
QUELLENVERZEICHNIS 228
6
0. Vorwort
Psychisch kranke und behinderte Menschen leiden in doppeltem Maß an der Arbeitslosigkeit. Sie erfahren nicht nur durch ihre Erkrankung, sondern auch durch den beruflichen Ausstieg gesellschaftliche Isolation. Wahrgenommen habe ich selber diese Problematik während meines Praktikums in einer psychosozialen Kontaktstelle in Hamburg-Harburg. Im Gesprächskreis, einer Art Gruppentherapie auf der Basis von Gestalttherapie, befanden sich zu jener Zeit einige Frauen, die gerade einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gestellt hatten. Obwohl sie selber diesen Status bevorzugten, fühlten sie sich wertlos und gesellschaftlich ausgegrenzt.
In diesem Bezirk existiert lediglich eine anerkannte Werkstatt für psychisch Behinderte, die über eine lange Warteliste verfügt. Auf die prekäre Lage des besonderen Arbeitsmarktes in diesem Bezirk angesprochen, entgegneten die MitarbeiterInnen der komplementären Einrichtungen, daß die Idee der Schaffung von Arbeitsplätzen schon seit einiger Zeit im Raum stehe, jedoch keine der Einrichtungen die Initiative ergreifen wollte.
Stark beeindruckt vom Engagement eines gemeinnützigen Betriebes in Gütersloh, der seinen Mitarbeiterstamm nur aus psychisch kranken Menschen rekrutiert und trotzdem nur die in der freien Wirtschaft üblichen Subventionen erhält, habe ich mich mit der Idee, einen Integrationsbetrieb zu gründen, ausei-nandergesetzt. Schnell wurde mir jedoch klar, daß auf den Betrieben des 3. Arbeitsmarktes enorme Anforderungen lasten. Einerseits müssen Gewinne erwirtschaftet werden, andererseits gilt es, psychisch kranken und behinderten MitarbeiterInnen einen ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Arbeitsplatz zu schaffen, und all das auf dem Spielfeld der freien Marktwirtschaft. Wenn die Integrationsfirmen trotz dieser Gegebenheiten wirtschaftliche Erfolge und bedeutende Rehabilitationseffekte nachweisen können, dann liegt das vor allen Dingen an der hohen Motivation und der betriebswirtschaftlichen Kompetenz der Geschäftsführung.
Mit meiner Diplomarbeit möchte ich die besondere Relevanz der Integrationsbetriebe für die berufliche Situation psychisch kranker und behinderter Menschen herausstellen. Sollte die Arbeit auch Lesern außerhalb der Fachhochschule in die Hände fallen, dann könnte sie Menschen aus Politik und Wirtschaft von der Förderungswürdigkeit dieser Betriebe überzeugen und für psychiatrisch Tätige eine Hilfe bei Fragen zur beruflichen Rehabilitation psychisch Kranker darstellen.
7
1. Einleitung
Diese Arbeit befaßt sich mit der Relevanz der beruflichen Rehabilitation für psychisch kranke und behinderte Menschen. Um zu analysieren, ob sich die Relevanz der Erwerbstätigkeit aus einem generellen Grundbedürfnis des Menschen nach Arbeit ableiten läßt, und somit zu der Forderung nach einem „Recht auf Arbeit“, insbesondere für den betreffenden Personenkreis, führt, oder ob die „Arbeit“ lediglich als Therapieform für psychisch kranke und behinderte Menschen zu werten ist, werden zunächst die Auswirkungen der Arbeitslosigkeit bei der Allgemeinbevölkerung aus sozialmedizinischer Blickrichtung untersucht.
Vorausgesetzt, daß die Situation der Arbeitslosigkeit für den Bevölkerungsdurchschnitt eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zur Folge hat, so muß, nach einer Ursachenanalyse, seitens der sozialpolitisch Verantwortlichen mit entsprechenden Interventionsmaßnahmen reagiert werden. In den Kapiteln 2 und 3 wird diese Fragestellung erörtert. (Die Hausarbeit der Verfasserin„Die Relevanz beruflicher Tätigkeit aus sozialmedizinischer Sicht“, 20.11.1998, S. 6-60 - wurde vollständig als Zitat verwandt.)
Wenn sich aber die Arbeitslosigkeit auf die Gesundheit der Allgemeinbevölkerung destabilisierend auswirkt, dann ist zu erwarten, daß sich die Krankheitssymptome bei psychisch kranken und behinderten Menschen, die arbeitslos werden oder wegen einer im Lebensverlauf früh eingetretenen chronischen Erkrankung überhaupt noch nicht in das Erwerbsleben integriert waren, verstärken beziehungsweise häufen. Die Tatsache, daß dieser Personenkreis zur Risikogruppe für Arbeitslosigkeit gehört, erhöht die Wahrscheinlichkeit für die Entstehung eines Teufelskreises, der dann unweigerlich in der gesellschaftlichen Isolation endet. Das Kapitel 4 befaßt sich mit dieser Thematik.
Die in Kapitel 4 beschriebene Problematik ist hinreichend bekannt. Entstanden ist aus dem Bewußtsein darüber ein vielfältiges Paket gesetzlicher Regelungen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation. In welcher Situation und wem stehen die Leistungen zur Verfügung? Entsprechen sie den Bedürfnissen der psychisch kranken und behinderten Menschen? Gibt es Lücken im rehabilitationsfördernden Versorgungssystem? Mit diesen Fragen setzten sich die Kapitel 5 bis 8 auseinander. (Kapitel 4 bis 8 sind der Hausarbeit der Verfasserin - „Die gesetzlichen Ansprüche psychisch kranker und behinderter Menschen auf berufliche Rehabilitation“, 29.3.1999, S.6-99 - entnommen.)
Die Erkenntnis, daß der Arbeitsmarkt für chronisch psychisch Kranke weitestgehend verschlossen ist und die Erfahrung, daß Arbeit bei der gesellschaftli-
8
chen Integration psychisch Kranker und Behinderter eine wichtige Rolle spielt, haben zur Entstehung eines 3. Arbeitsmarktes, insbesondere für diesen Personenkreis, geführt. Welchen Stellenwert haben die besonderen Betriebe? Wie können sie ihren Charakteristika entsprechend differenziert werden? Und in welcher Weise kann die Stabilisierung ihrer Position am Markt weiter vorangetrieben werden? Diese höchst aktuelle Diskussion findet ihren Niederschlag in den Kapiteln 9 und 10.
9
2. Die Relevanz der beruflichen Tätigkeit für die Allgemeinbevölkerung
Arbeit im Sinne eines zeitgemäßen Arbeitsbegriffs schließt drei Bedingungen ein: Erstens muß es sich um eine tatsächliche Tätigkeit handeln, zweitens muß ein anderer für diese Tätigkeit bezahlen und drittens muß diese Tätigkeit gesellschaftlich erlaubt, rechtskonform, sein. Weitere Bedingungen gibt es nicht, denn die moderne Erwerbsarbeit unterscheidet sich „von anderen Tätigkeiten nicht mehr durch mögliche Inhalte, Zwecke, Reproduktionsbeiträge, sondern durch das Kriterium der Bezahlung durch andere“ (GANSSMANN, 1996, 116). Unberücksichtigt dabei bleibt jene Arbeit, welche zwar einen hohen Reproduktionsnutzen für die Gesellschaft hat, z.B. die Arbeit einer Mutter, die jedoch nicht entsprechend finanziell honoriert wird. Wenn ich im weiteren Verlauf also von Arbeit oder beruflicher Tätigkeit spreche, meine ich immer jene Tätigkeit, die die oben genannten Bedingungen erfüllt.
Bei der Bearbeitung des Themas dieses Kapitels geht es letztendlich um die Frage, wie sich die Situation in Arbeitslosigkeit insbesondere auf den Gesund-heitszustand auswirkt. Um zu klären, ob der Verlust der Arbeit generell, d.h. für den Bevölkerungsdurchschnitt, primär oder sekundär Auswirkungen auf die Gesundheit hat, wird auf neuere Forschungsstudien zurückgegriffen. Die Beweisführung für eine Kausalität von Arbeitslosigkeit und Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist schwierig, da viele Komponenten der Probanden zu berücksichtigen sind und jeweils eine Kontrollgruppe zu untersuchen ist. Das ist aber in der Praxis nicht zu realisieren. Dennoch sprechen die Statistiken der Studien eine deutliche Sprache. Von Arbeitslosigkeit Betroffene müssen aber auch mit ihren ganz individuellen Schicksalen gesehen werden, denn insbesondere die Synthese aus Empathie für das Individuum und Erkenntnissen aus sozialpolitischen Untersuchungen ermöglichen eine sinnvolle, auf den einzelnen Menschen abgestimmte Sozialarbeit, die aber auch größere Zusammenhänge erkennt und gegebenenfalls auf der politischen Ebene interveniert.
2.1 Die Rolle der Arbeit in der Geschichte
Die griechisch - römischen Gesellschaftsformen des Altertums schufen eine Analogie von körperlicher Arbeit und Armut. Manuelle Tätigkeiten wurden nur gering geschätzt. Sie wurden entweder durch die Sklaven, Lohnarbeiter oder Handwerker verrichtet. Als Voraussetzung für persönliche Unabhängigkeit, welche einen hohen Wert darstellte, galt die Ausübung einer „edlen“ Tätigkeit. Neben den körperlich Arbeitenden gab es noch die Gruppe der Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Kraft erwirtschaften konnten. Armut, Krankheit und andere ungünstige Sozialkomponenten wurden als Unglück oder
10
sogar Schicksal des Einzelnen betrachtet. Ein Verantwortungsbewußtsein für Benachteiligte und eine positive Wertschätzung körperlicher Arbeit als Mittel zur Selbsterziehung entwickelte sich erst mit dem Aufkommen des Christentums (vgl.: KIRCHLER, 1993, 15). Die Stellung innerhalb der gesellschaftlichen Hierarchie galt es allerdings im frühen Mittelalter demütig anzunehmen und das Verteilen von Almosen an Arme, Arbeitsunfähige wurde eher zum Zweck des eigenen Weiterlebens nach dem Tod vollzogen, und nicht überwiegend aus Nächstenliebe oder einem sozialen Verantwortungsgefühl heraus. Trotzdem gab es grundlegende Änderungen der Werthaltungen durch den Einfluß des Christentums.
Wenn vorher die Herrschenden und Reichen für sich arbeiten ließen und somit zur Zeit des Altertums und frühen Mittelalters harte körperliche Arbeit im Zusammenhang mit Armut gesehen werden muß, kam es nach mehreren Pestwellen im 14. Jahrhundert zu einer Gegenbewegung. 30% der Gesamtpopulation waren der Seuche zum Opfer gefallen. Das Arbeitsangebot reduzierte sich und die Löhne stiegen deutlich an. Armut wurde jetzt zum „Ausdruck von Nicht-Arbeit“ (SACHßE/TENNSTEDT, in: WÜSTENBECKER, 1995, 12). In Zusammenhang damit begann sich die Vorstellung von der Existens einer Arbeitspflicht auszubreiten, welche sich auch in der Nürnberger Bettelordnung von 1370 widerspiegelte. Darin wurde u.a. geregelt, daß die Vergabe von Bettelzeichen, die zum Betteln berechtigten, nur auf die Bedürftigen beschränkt werden sollte. Leuten, „(...) die gut handeln oder arbeiten könnten und des Almosens nicht bedürften“ (Bettelordnung der Stadt Nürnberg von 1370, in: SACHßE/TENNSTEDT, 1983, 63 f.), denen sollte der Armenvogt (der städtische Amtspfleger) keine Erlaubnis zum Betteln ausstellen.
Zum Ende des 15. Jahrhunderts wuchs die Bevölkerung in Mitteleuropa wieder an. Im Verbund mit Mißernten trieb diese Situation viele hungernde Menschen in die Städte. Das Bettlertum nahm zu und bewirkte damit eine rigorosere Einschränkung der Bettelerlaubnis. „Starke Bettler und Vagabunden, „(...) die offensichtlich arbeitsfähig waren, den Müßiggang aber - so die zeitgenössische Wahrnehmung - vorzogen“ (WÜSTENBECKER, 1995, 13), konnten keine Unterstützung erwarten. Wüstenbecker spricht hier von einer pauschalen Unterstellung arbeitsmoralischer Defizite durch das fehlende Verständnis für „(...) jenseits des Verantwortungsbereichs des einzelnen Individuums liegende Ursachen“ (WÜSTENBECKER, 1995, 14).
Mit der Einrichtung von Arbeitshäusern im 17.Jahrhundert wurden neben armenpflegerischen Versorgungsmotiven zwei Ziele verfolgt: Die Angst vor den Arbeitshäusern sollte die Bevölkerung davon abhalten, als Alternative insbesondere zur schlecht entlohnten Manufakturarbeit das Nicht - Arbeiten in Erwägung zu ziehen. Die bürgerliche Gesellschaft benutzte die aus ihrer Sicht
11
notorisch Arbeitslosen dazu, „(...) ein Exempel an staatlicher Autorität und Unterdrückung zu statuieren“ (NIESS, 1982, 11). Schuld - und Verantwortungsgefühle für die prekäre Lage sollten bei den Betroffenen selbst erzeugt werden. Der zweite Aspekt betrifft die merkantilen Überlegungen des Staates, der durch das kostengünstige Arbeitskräftepotential der Armen in den Arbeitshäusern einen Gewinn zu erwirtschaften vermochte. (Vgl. WÜSTENBECKER, 1995, 14)
„Die klassische Nationalökonomie ging davon aus, daß der Marktpreismechanismus die ganze Wirtschaft ständig in Balance halten würde.“ (NIESS, 1982, 11) Der Markt bzw. Arbeitsmarkt wird „(...) definiert als auf leistungsorientierter Konkurrenz fußender dynamischer Prozeß des Austausches von Waren, Dienstleistungen und Geld.“ (HAUCK/NOFTZ, SGB III E 010 Rz 104) Unberücksichtigt der Tatsache, daß bei diesem Prozeß leistungsschwächere Menschen einer Selektion unterworfen sind, herrschte die manchesterlich liberale Ansicht, daß alle, die keine Arbeit hatten, auch keine Arbeit wollten, bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Deshalb blieb das Schicksal der Arbeitslosen im Wirtschaftsliberalismus zunächst privater Mildtätigkeit, vor dem Hintergrund wirtschaftlichen Eigennutzes, überlassen. Die Armenpflege antwortete seit Beginn der Industrialisierung auf die Arbeitslosigkeit eher mit Regression ihrer Fürsorglichkeit und entwickelte sich zur rigiden Zwangsinstitution. Gerade zu dieser Zeit, im Verlauf des 18. Jahrhunderts, kam es zu einer Bevölkerungsexplosion. Die Not der arbeitenden Masse und die große Anzahl an Arbeitslosen bewegte viele Arbeiter zum Auswandern. Aus dieser Situation heraus entstand Robert Malthus‘ „Bevölkerungsgesetz“, daß den Zeitgeist charakteristisch wiedergibt: „There is one right which man has generally been thought to possess, which I am confident he neither does nor can possess - a right to subsistence when his labour will not fairly purchase it.(...) A man who is born into a world already possessed, if he cannot get subsistence from his parents on whom he had a just demand, and if the society do not want his labour, has no claim of right to the smallest portion of food, and in fact, has no business to be where he is. At nature’s mighty feast there is no vacant cover for him. She tells him to be gone, and will quickly execute her own orders, if he do not work upon the compassion of some of her guests. If these guests get up and make room for him, other intruders immediatly appear demanding the same favour.(...) The order and harmony of the feast is disturbed...“ (MALTHUS; 1803, in: WÜSTENBECKER; 1995, 15/16)
Durch das Herausschälen marktwirtschaftlich - kapitalistischer aus den vorherigen feudalistischen Produktionsverhältnissen, verlor ein großer Teil der Bevölkerung seine traditionellen Versorgungssysteme, die eine gewisse Minimalabsicherung bedeutet hatten, so z.B. die Gemeinheitenpartizipation und die grundherrschaftliche Versorgungsverpflichtung im Krankheits - und Altersfall.
12
Auch die Arbeitslosen, die nun in Massen aus den ländlichen Gebieten in die Städte strömten, und einen, durch die Industrialisierung entstandenen, Arbeitsplatz erhielten, konnten noch nicht zurückgreifen auf ein soziales Sicherungssystem. Da diese Arbeitsplätze ebenfalls dem kapitalistischen Arbeitsmarkt unterzogen waren, und deshalb mit Niedriglöhnen bezahlt wurden, gab es auch nicht die Möglichkeit zur privaten Vorsorge, mehr noch, es entwickelte sich die „proletarische Armut“ (WÜSTENBECKER, 1995, 16). Für diejenigen und deren nicht erwerbstätigen Angehörigen, die keine Arbeit hatten, sei es wegen mangelnder Arbeitsnachfrage oder einer physischen Beeinträchtigung, oder sei es, daß das erzielte Erwerbseinkommen den Reproduktionsbedarf nicht deckte, wurde die Armut zum Problem (vgl. WÜSTENBECKER, 1995, 17). Fehlende soziale Sicherungssysteme und die Unmöglichkeit einer privaten Vorsorge, zwangen die Arbeiter, ihre Arbeitskraft unentwegt anzubieten. Der Hunger wurde staatlicherseits als willkommenes Mittel angesehen, um die Menschen zur Arbeit zu motivieren. Ist gesetzlicher Zwang doch immer „verbunden mit viel Mühe, Geräusch und Gewaltsamkeit“ (TOWNSEND, 1976, 676, in: Wüstenbecker, 1995, 17).
Eine „Arbeitslosigkeit“ nach heutigem Verständnis entstand durch die Abhängigkeit der Industriearbeiterschaft, und zwar seitdem der Lohnarbeiter einge-bunden war in einen fremdbestimmten Produktionsprozeß, der zur Basis der wirtschaftlichen Existens und des sozialen Status wurde. Erwerbs - und Privatleben erfuhren seit der industriellen Revolution eine strikte Trennung. „Aner- kennungerrang nur noch, was sich in Heller und Pfennig ausdrücken ließ.“ (HEUSER/MARTENS, DIE ZEIT, 1998, Nr. 10) Nach Niess waren die industrielle Revolution und die Gewerbefreiheit Wegbereiter für das „chronische Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt“ (NIESS, 1982, 25).
Durch die „offene Armenpflege“, die 1853 eingeführt wurde, sollte versucht werden, der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, indem man arbeitslos gewordene Menschen wieder in Arbeit vermittelte. Die erfolgreichen Vermittlungsbemühungen der verschiedenen staatlichen, privaten und gemeinnützigen Einrichtungen, die entstanden, waren jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Der Wandel der bürgerlichen Ideologie während der letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts, der einherging mit der Entwicklung des liberalen in den organisierten Kapitalismus mit wirtschaftsdarwinistischer Orientierung, verstärkte noch einmal um so mehr die sozialdarwinistische These, daß die Ursache für Arbeitslosigkeit in der Person des Arbeitslosen zu suchen sei. Diese Theorie hielt noch während der Debatte über den Ausbau der Arbeitsvermittlung und die Einführung der Arbeitslosenversicherung an. Die Wahrnehmung, die sich aus dieser sozialpolitischen Theorie heraus begründet, ließ „Übergänge zwischen Arbeitslosigkeit und Asozialität“ (KÖHLER, 1977, 66, in Niess, 1982,
13
57) so sehr verschwimmen, daß es nicht wundert, wenn an erster Stelle sicherheits - und gesundheitspolitische Maßnahmen gestartet wurden.
Die Not der Arbeiterschaft mobilisierte deren Organisationen, die Gewerkschaften und die sozialdemokratische Partei, die zu einer neuen politischen Kraft heranwuchsen. Unter diesem staatsgefährdenden Druck wurden unter Bisamrck 1883 das Krankenversicherungsgesetz für Arbeiter und 1884 das Unfallversicherungsgesetz als erste Sozialversicherungsgesetze verabschiedet. Unternehmer der verschiedenen Industriezweige waren nun verpflichtet, ihre Arbeiter gegen Arbeitsunfall, nach Einführung der Reichsversicherungsordnung 1911 auch gegen Berufskrankheiten und Invalidität aufgrund Arbeitsunfalls oder - krankheit, zu versichern. Die Rentenversicherung (damals Invaliditäts - und Altersversicherung) für Arbeiter folgte 1889, sie wurde 1913 auf die Angestellten ausgeweitet. 1927 wurde dann die Arbeitslosenversicherung (Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, AVAVG) als letzter Zweig der sozialen Sicherung eingeführt. Mit dem Beginn der Sozialgesetzgebung löste sich die Arbeiterpolitik von der Armenpolitik. Die gesellschaftliche Stellung der „würdigen“ Armen der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Jahrhunderte, die, weil gesellschaftlich entschuldigt, Almosen bekamen und deshalb privilegiert gegenüber den angeblich arbeitsscheuen Armen waren, kehrte sich damit ins Gegenteil um. Menschen, die wegen physischer oder psychischer Beeinträchtigungen nicht arbeitsfähig waren, waren nun gegenüber den Arbeitern und Arbeitslosen benachteiligt. Letztere hatten schließlich von nun an die Möglichkeit, einen Rechtsanspruch auf Versicherungsleistungen zu erwerben.
Die Weltwirtschaftskrise 1929, der Kapitalmangel durch die Kriegslasten, die Bevölkerungsentwicklung und Rationalisierung ließen die Arbeitslosenzahlen in die Höhe schnellen. Die Leistungen des AVAVG wurden aufgrund dessen heruntergeschraubt, sie betrugen 1933 nur noch die Hälfte von 1927, die Beiträge wurden erhöht und die Bedingungen für den Leistungsbezug erschwert. Im Nationalsozialismus entfielen dann auch die Reste der AVAVG aus ideologischen und konjunkturgeschichtlichen Gründen. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände wurden liquidiert. Der Arbeitsmarkt, noch nach dem ersten Weltkrieg durch einen hohen Überschuß an Arbeitskräften gekennzeichnet, wies im zweiten Weltkrieg, durch die expansionistische Politik und der damit einhergehenden Kriegsindustrie, einen Mangel an Arbeitskräften auf. Die Arbeitslosenzahlen stiegen nach Ende des zweiten Weltkrieges wieder drastisch an und die Sozialpolitik in Westdeutschland „knüpfte auf vielen Gebieten da wieder an, wo die rechtliche und institutionelle Entwicklung am Ende der Weimarer Republik abgebrochen war.“ (NIESS, 1982, 188) Wie schon zu Zeiten der Weimarer Republik schwankte die Liquidität der Arbeitslosenversicherung, seit 1952 „Bundesanstalt für Arbeit“, mit den konjunkturellen Gege-
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benheiten, ebenso natürlich die Beitragshöhe und die Leistungen für die Versicherten. Seit Mitte der 70er Jahre erhöht sich das Defizit der BA, äquivalent zur Arbeitslosenstatistik, ständig.
Obwohl der Bezug von Arbeitslosengeld auf ein Jahr beschränkt wurde und es als Anschlußleistung die Arbeitslosenhilfe mit ca. 2/3 des ausfallenden Nettoarbeitsentgeltes gab, wurde die Arbeitslosenunterstützung von vielen Nicht -Betroffenen wahrgenommen als „soziale Hängematte, in der sich die Arbeitslosen, sprich: Faulenzer, vom Nichtstun ausruhen.“ (NIESS, 1982, 197/198) Dieses Bild veränderte sich in der Folgezeit mit der Steigerung der schichten -und berufsunabhängigen Arbeitslosigkeit nur ganz allmählich. Daß die Arbeitslosigkeit nun endlich seitens der Bevölkerung mehrheitlich auch im sozialpolitischen Verantwortungsbereich festgemacht wird und von dieser Lösungen erwartet werden, sieht man am Marketing der politischen Parteien. Es gibt in Deutschland jedoch keinen revolutionären Druck seitens einer geschlossenen Arbeitslosenbewegung, es sei denn es handelt sich um eine homogene Arbeitslosengruppe, wie z. B. die von einer Stillegung betroffenen Werftarbeiter. Die Gewerkschaften haben die Aufgaben zur Prävention oder Beseitigung von Arbeitslosigkeit schon früh übernommen. Es stellt sich aber die Frage, ob diese ihre politischen Interventionen öffentlichkeitsgerecht handhaben, um damit gesellschaftliche Verantwortung deklarieren zu können. Denn immer noch geistert der Gedanke in den Köpfen der Gewinner des Neoliberalismus: „Wer arbeiten will, der findet auch Arbeit.“
Abb. 1
Quelle: Repräsentative Erhebung des Berliner Meinungsforschungsinstitut Infratest Burke im Auftrag der ZEIT im Juni 1996, in: ZEITPunkte, 1/97, 62
2.2 Gesellschaftliche und (welt)wirtschaftliche Ursachen für Arbeitslosigkeit
Das oben angeführte Klischee müßte richtiger heißen: „Wer beruflich flexibel, sich also dem ständigen technologischen Wandel der Berufsbilder anpassen kann, wer vorhersehen kann, welche Berufe zukunftsträchtig sind, wer eine hohe Qualifikation mitbringt, jung und gesund ist und über die nötigen Fähigkeiten verfügt, um Beziehungen (Connections) herzustellen oder familiäre Beziehungen besitzt, die für die berufliche Laufbahn förderlich sind, wer Phanta-
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sie und Selbstbewußtsein etc. mitbringt, der hat eine Chance auf dem Arbeitsmarkt.“ Denn der Arbeitsmarkt ist generell von der Evolution der (Welt)Wirtschaft und der Wissenschaft und damit der Rationalisierung und der Technologie abhängig. Die fortschreitende Rationalisierung und Automatisierung, der Produktionsfortschritt, macht viele Arbeitsplätze überflüssig. Die sich entwickelnde Technologie erfordert von den Arbeitnehmern in steigendem Maße berufliche Mobilität und Qualität. (Vgl.: HAUCK/NOFTZ, SGB III E 010 Rz 110) Ebenfalls kausal für die hohen Arbeitslosenzahlen sind demografische Entwicklungen, wie z.B. die höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen und die Zuwanderungsraten ab Mitte der 80er Jahre (vgl.: HAUCK/NOFTZ, SGB III E 010 Rz 111). Eine dritte hauptsächliche Ursache ist die Globalisierung, die durch eine „(...) Liberalisierung von Produktion, Handel, Geld- und. Kapitalverkehr sowie der Verlagerung der Arbeitsmärkte (...)“ (HAUCK/NOFTZ, SGB III E 010 Rz 109) die konjunkturelle Arbeitslosigkeit zur Folge hat. Deren Anteil am Gesamtbestand schätzt das ifo - Institut für Wirtschaftsforschung, München, z.Zt. auf 40 %, die OECD lediglich auf 10 % (vgl.: HAUCK/NOFTZ, SGB III E 010 Rz 109).
2.3 Die Konsequenzen der Geschichte für heutige Werte und Normen
Im geschichtlichen Überblick zur Arbeit und Arbeitslosigkeit wurde deutlich, daß sich die Einstellung zur Arbeit mit dem Aufkommen des Christentums veränderte. Insbesondere durch die Armut der Arbeitslosen entwickelte sich durch das Bürgertum der Begriff der Arbeitspflicht. Gekoppelt mit der Tatsache, daß die Erwerbsarbeit durch die industrielle Revolution einzige Einnahmequelle war und den Status der Person darstellte und daß als Sanktion für Arbeitslosigkeit das Armenhaus fungierte, kann man sich den innerpsychischen Druck vorstellen, der im Laufe der Generationen in eine hohe Arbeitsmoral mündete. Diese Attitüde bestimmt auch heute noch gesellschaftliche Normen. Sie trifft auf eine „Arbeitsgesellschaft, der die Arbeit ausgegangen ist, als die einzige Tätigkeit, auf die sie sich noch versteht. Was könnte verhängnisvoller sein?“ (ARENDT, 1960, 11/12, in:Hoffmann/Kramer, 1994, 33/34) Denn verlernt hat diese Gesellschaft jene Tätigkeiten, die in der Antike verherrlicht wurden. Höhere sinnvolle Tätigkeiten, wie Arendt sie nennt, kennen die Menschen kaum vom Hörensagen. Aber wie auch? Unser Schulsystem hat lediglich die Aufgabe, die Kinder auf das Arbeitsleben vorzubereiten, Waldorfschulen mit einem hohen Anteil künstlerischer Fächer werden als weltfremd abgestempelt. Für wissenschaftliche Experimente und künstlerische Spinnereien ist hier kein Platz - jedenfalls bislang. Denn der Bildungssektor wird seinen Lehrauftrag und damit Lehrprogramm den gegebenen Verhältnissen anpassen müssen. Kreativität, Phantasie, Flexibilität, Selbstbewußtsein und natürlich eine gute Allgemeinbildung sind präventiv aber auch bei Eintritt der Arbeitslosigkeit wichtige Attribute.
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Auch Hoffmann und Kramer verschreiben der Gesellschaft die Suche nach neuen Sinnstrukturen, damit Arbeit nicht mehr zum zentralen Lebensinhalt wird, denn eine Rückkehr zur Vollbeschäftigung ist aussichtslos (vgl.: HOFFMANN/ KRAMER, 1994, 7). Gegen diese „einigermaßen hilflose Empfehlung“ hat Ganßmann einzuwenden, daß solche Umbewertungsversuche erfolglos bleiben müssen, solange die „Teilnahme am gesellschaftlich organisierten Erwerbsprozeß (...) die Eintrittskarte in die bürgerliche Gesellschaft bleibt.“(GANSSMANN, 1996, 16/17) Damit verweist Ganßmann auf die Bedingung, daß eine Veränderung von Sinnstrukturen oder Werten nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie nicht nur auf das Individuum, sondern auch auf die Gesellschaft bezogen, stattfindet. Werte, wie z.B. „Arbeit haben“, die durch die Sozialisation und das momentane soziale Umfeld verinnerlicht werden, an deren Umsetzung der Arbeitslose jedoch gehindert wird, werden bei lang anhaltender Unerreichbarkeit verworfen und führen zur Sinnkrise und Depression. Hält die Persönlichkeit und die Gesellschaft keine weiteren gewichtigen Wertvorstellungen parat, wird die Reaktion um so stärker sein. In einer Studie aus Sachsen wird der hohe Stellenwert der Arbeit deutlich, denn zwei Drittel der Befragten sagen aus, daß sie sich überflüssig vorkommen würden, wenn Arbeitslosigkeit eintritt. (Vgl.: HARYCH, 1997, 59)
„Herbert, ein entfernter Verwandter von mir, jetzt 55 Jahre alt, war fast zwei Jahre arbeitslos. (...) Er hat in diesen 20 Monaten eine Erfahrung der Sinnlosigkeit gemacht, die anderen, die außer der Arbeit andere Formen des Selbstausdrucks gelernt haben, fremd bleiben muß. Herbert kannte nichts als seine Arbeit. Als sie weg war, war sein Leben weg. Es fand nichts mehr statt. (...) Es war ein existentielles Problem, eine Frage nach dem Sinn des Lebens.“ (SÖLLE, in: Wustmans, 1996, 53)
Es wird deutlich, wie wichtig eine Flexibilität im Bereich der Wertvorstellungen ist. Schon während der Erziehung muß den Kindern eine große Bandbreite an Werten und damit sinnvollen Tätigkeiten angeboten werden. Aber wenn Arbeit zu einem sinnerfüllten Leben beiträgt, dann sollte sie unter denen, die gerne arbeiten möchten, auch deutlich gerechter aufgeteilt werden. Nach Koslowski ist Arbeit nicht nur Erwerbsarbeit, sondern „zugleich Beziehungsarbeit, Selbstverwirklichungsarbeit und Selbstfindung“ (KOSLOWSKI, in: Hoffmann/Kramer, 1994, 129) und wegen der hohen Relevanz deshalb ein Grund für einen Ausgleich zwischen Überbeschäftigten und Unterbeschäftigten. Wer aber sind diese Unterbeschäftigten? Zeichnen sie sich durch bestimmte Merkmale aus und kann man sich gegen Arbeitslosigkeit wappnen?
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2.4 Risikofaktoren für Arbeitslosigkeit
Im neoliberalistischen Wirtschaftssystem, in dem nur bestehen kann, wer wirtschaftlich denkt und handelt, wer eben ein guter Kaufmann oder eine gute Kauffrau ist, siegt natürlich der/die Schnellere, Günstigere, qualitativ Bessere etc. Die Zielgruppen wählen den Anbieter unter den Konkurrenten mit dem besten Preis - Leistungs - Verhältnis aus und kaufen bei ihm. Die erstrebten Wettbewerbsvorteile stellen einen hohen Druck auf den Unternehmer / die Unternehmerin dar. Der betriebswirtschaftliche Blickwinkel, der alle Ebenen des Unternehmens erfaßt, vom Management bis zum Büromaterial, betrifft auch die Mitarbeiter. Sie werden ebenfalls auf ihr Lohn - Produktivitäts - Verhältnis geprüft. Die Produkte des freien Marktes werden durch den wachsenden Druck der Konkurrenz günstiger, technisch perfekter, qualitativ besser und sind immer zu haben. Um das leisten zu können, wächst jedoch gleichzeitig der Anspruch an die Mitarbeiter. Wer sich so schnell nicht anpassen kann, wird als erster entlassen. Das versteht sich von selbst, wie gesagt - aus dem kaufmännischen Blickwinkel. Obwohl es schon innerbetriebliche Umstellungen auf ein soziales Management gibt, um ein menschliches Betriebsklima, ein positives Firmenimage und eine funktionierende Corporate Identity herzustellen, ist doch die Zielvorgabe stets die Existenzsicherung und das Wachstum des Unternehmens. Die Verantwortung für „nicht tragbare“ Mitarbeiter wird somit dem Staat übergeben. Obwohl dieser nun der Kündigung leistungsschwächerer Mitarbeiter vorbeugen will, indem er Gesetze wie z.B. den Kündigungsschutz für Schwerbehinderte und Schwangere erläßt, sind es oft gerade diese, die eine Einstellung der benachteiligten Gruppen erst verhindern. Die Rentabilitätsrechnung vieler Firmen zeigt, daß die Zahlung der Ausgleichsabgabe immer noch kostengünstiger ist als die eventuellen sekundären Kosten, die mit einer Einstellung unkündbarer Schwerbehinderter verbunden sind.
Basierend auf diesen Gedanken, kann man vermuten, daß Arbeitnehmer, die längere Fehlzeiten haben, langsamer arbeiten, und keine zeitgemäße Qualifikation mitbringen, eher von Arbeitslosigkeit bedroht sind als andere. Wenn Kirchler bei Hinderungsgründen für eine Wiedereingliederung mehrere Prädik-toren erahnt, die da heißen: körperliche Behinderungen, psychische Erkrankungen, Unerfahrenheit, Alter, Geschlecht und häusliche Situation, dann beschreibt er damit sogleich die Risikofaktoren für Arbeitslosigkeit (KIRCHLER, 1993, 21).
2.4.1 Das Alter
In der sächsischen Studie von Harych 1993/1994 ermitteln die Autoren, daß mit zunehmendem Lebensalter die Sorge sichtbar größer wird, den Arbeitsplatz
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zu verlieren. 62% der Männer unter 30 Jahren, aber nur noch 11% der über 50jährigen meinen, einen sicheren Arbeitsplatz zu haben. Bei den Frauen waren es 35% gegenüber 10%(vgl.: HARYCH; 1997, 22). Bezüglich eines prozentualen Verhältnisses der Arbeitslosen gegenüber den Erwerbstätigen lagen alle vier Altersgruppen bei ca. 30%, am höchsten aber in der Gruppe der 50jährigen und älteren. Auch Schach et al. weisen in ihrer Studie ein erhöhtes Risiko für die Altersgruppe der über 55jährigen nach. Im Beobachtungszeitraum 1981 und 1982 liegt diese Altersgruppe noch bei ca. 10% aller Arbeitslosen, im September 1990 bei 18,4% und damit 4 Prozentpunkte über der allgemeinen Arbeitslosenquote (SCHACH et al., 1994, 35). Wüstenbecker gewinnt aus der Arbeitslosenstatistik von 1993 die Erkenntnis, daß die Altersgruppe von 45 bis 65 Jahren zwar ein unterdurchschnittliches Risiko, arbeitslos zu werden, trägt, dafür allerdings ihr Verbleiberisiko beträchtlich ist. Während die Dauer der Arbeitslosigkeit dieser Altersgruppe ansteigt, nimmt sie bei den jüngeren Altersgruppen ab (WÜSTENBECKER, 1995, 68).
Durch den Mangel an Ausbildungsstellen gibt es auch ein Übergewicht der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre unter den Arbeitslosen. Besonders prägnant war die „drop - out rate from the work-force“ mit ca. 30% bei den arbeitslosen Jugendlichen 1980. Schach et al. nennen für 1980 die Arbeitslosenzahlen von 10,7% bei den unter 20jährigen und 19,6% bei den 20 -24jährigen, 1990 sind es noch 3,5% und 15,8% (SCHACH u.a., 1994, 36).
2.4.2 Das Geschlecht
Aus der sächsischen Studie wurden folgende Erkenntnisse gewonnen:
„Männer hatten sich zu wesentlich höheren Anteilen am Arbeitsmarkt behaupten können (hs), darüber hinaus auf subjektiv sicheren Arbeitsplätzen. Frauen trugen zu wesentlich höheren Anteilen die Arbeitslosigkeit. Rund 1/3 der Probanden, Männer wie Frauen, hatten einen Arbeitsplatz, fühlten ihn aber so bedroht, daß sie sich Sorgen machten. 78,5% der männlichen Probanden waren berufstätig, aber nur noch 63,5% der weiblichen.“
(Harych, 1997, 23, siehe hierzu auch Tabelle 4 im Anhang)
In den alten Bundesländern zeigte die Arbeitslosenquote der Frauen zwar für 1997 einen niedrigeren Jahresdurchschnitt als die der Männer (Frauen: 10,7 % gegenüber den Männern mit 11,2 %), die Arbeitslosigkeit nahm bei den Frauen aber stärker zu (+8,5 % gegenüber +7,7 % bei den Männern) (vgl.: BA, Geschäftsbericht 1997, 15). Insbesondere unqualifizierte und gering qualifizierte Frauen sind vom Schicksal der Arbeitslosigkeit betroffen. Aber auch Hochschulabsolventinnen sind der Arbeitslosigkeit stärker ausgeliefert und weniger
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ausbildungsadäquat beschäftigt als Männer. Hinzu kommt die sogenannte „Stille Reserve“, die hauptsächlich aus Frauen besteht (vgl.: BA, Geschäftsbericht 1997, 15). Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeit waren schon 1982 802.000 Menschen ohne Arbeit, die jedoch auch nicht arbeitslos gemeldet waren (vgl.: SCHACH et al., 1994, 37).
2.4.3 Die berufliche Qualifikation
Aus den Studien von Harych (1997) und Schach et al., (1994) wird deutlich, daß eine niedere oder keine berufliche Qualifikation zu den Risikofaktoren für Arbeitslosigkeit gehört, und das im besonderen Maße bei Frauen. 54,8% der Arbeitslosen waren Ende September 1981 ohne Berufsausbildung. Seit Mitte der 80er Jahre ist dann ein Absinken bei dieser Gruppe zu verzeichnen bis der Anteil der Arbeitslosen ohne Ausbildung an allen Arbeitslosen 1990 46,8% beträgt. (Vgl.: SCHACH et al., 1994, 35; siehe hierzu auch Tabelle 5 im Anhang)
Büchtemann, in Harych 1997 zitiert, stellt fest, daß auch Sekundärfaktoren einer niederen Qualifikation, wie z.B. niedriges Einkommen und hohe Arbeitsbelastung zur Beeinträchtigung der psychologischen Gesundheit führen können, die wiederum eher zu Entlassungen führe und eine Wiedereinstellung erschwere. (Vgl.: BÜCHTEMANN, 1985, in: Harych, 1997, 34)
Auch während der Arbeitslosigkeit besteht die Gefahr, einer Minderung der Qualifikation. Vorhandene Potentiale gehen verloren - es beginnt der Prozeß der Dequalifikation. Niess mahnt deshalb zurecht an, daß mit dem Zumutbarkeitserlaß eine Dequalifikation der Arbeitslosen einhergehen kann, die in einen Teufelskreis mit Wechsel zwischen Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung in ein Beschäftigungsverhältnis mit niedrigerem Qualifikationsanspruch mündet. (Vgl.: NIESS, 1982, 236)
2.4.4 Krankheit
Ramsden und Smee schließen aus der DHSS Kohortenstudie unter arbeitslosen Männern, daß viele Personen, die arbeitslos werden, ihre schlechte Gesundheit schon aus der Erwerbstätigkeit mitbringen oder sozial benachteiligten Gruppen entstammen (vgl.: RAMSDEN/ SMEE, 1981, in: Schach et al., 1994, 22). Obwohl Harych kurz nach der Wende in Ostdeutschland einen Selektionsmechanismus so schnell nicht erwartet hat, ergibt sich aus der Studie in Sachsen, daß „mehr als eine chronische Erkrankungen“ einen Selektionsfaktor oder auch Risikofaktor für Arbeitslosigkeit darstellt (vgl.: HARYCH/ HARYCH, 1997, 106/107). Besonders in Zeiten großer Massenarbeitslosigkeit sind, nach Meinung von Büchtemann und Rosenbladt, Personen mit reduziertem Gesund-
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heitszustand die ersten, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und die besonders geringe Chancen haben, eine neue Arbeit zu finden (vgl.: BÜCHTEMANN/ ROSENBLADT, 1981, in: Harych, 1997, 114). Warr glaubt an eine Selbstselektion der Personen mit vermindertem psychischen Gesundheitszustand (vgl.: WARR, 1982, in: Harych, 1997, 114) Wüstenbecker sieht den Schwerpunkt in der relativ langen Verweildauer von durchschnittlich 10 Monaten in Arbeitslosigkeit bei Arbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen (vgl.: WÜSTENBECKER, 1995, 68).
Einen Teufelskreis mit dem Ergebnis einer längeren Verweildauer gibt es auch hier zu verzeichnen. Harych beschreibt einen Zusammenhang zwischen subjektiv empfundenen geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schlechterem Gesundheitszustand. Letzterer führt dann wieder zu noch geringeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt und so weiter. (Vgl.: HARYCH, 1997, 99)
2.4.5 Resümee
Eine Übersicht der Problemgruppen am Arbeitsmarkt gibt die Bewegungserhebung ST 9 im Vergleich zur Strukturbewegung ST 4 von 1992 der IAB (Institut für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit) (vgl.: IAB, IAB Kurzbericht, Nr. 6/3.6.1993, 4). Durch die Gegenüberstellung der Gruppenanteile bei Abgängen und Beständen wird der Anteil des Arbeitslosigkeitsvolumens erkennbar, welches auf diese Gruppe von Arbeitslosen entfällt und damit die Konzentration der Arbeitslosigkeit auf bestimmte Gruppen. Betrachten wir die Verteilung des Arbeitslosigkeitsvolumens auf die Problemgruppen mit einem der folgenden drei Merkmale, dann können wir eine Abstufung des Verbleiberisikos erkennen. Am stärksten diesem Risiko ausgeliefert ist die Gruppe der 55jährigen und älteren, dann folgt die Gruppe der Arbeitslosen mit gesundheitlicher Einschränkung und am geringsten haben dieses Risiko die Arbeitslosen ohne Ausbildung zu tragen. (Siehe hierzu auch Tabelle 6 im Anhang.)
Die aufgeführten Risikofaktoren können auch im Verbund auftreten, zumal sie sich teilweise gegenseitig bedingen wie z.B.: die höhere Vulnerabilität im Alter oder
die „Kinderpause“ der Frauen (überwiegend übernehmen die Mütter diese Aufgabe). Sie führt zum Verlust zeitgemäßer Qualifikation, denn die spezifischen Kenntnisse verändern sich mit der zunehmenden Technisierung zu rasch. Frauen, die sich erstens im gebärfähigen Alter befinden und die zweitens wegen ihres Kindes pausiert haben, haben demnach ein höheres Verbleiberisiko zu tragen.
Menschen mit niedriger oder keiner Qualifikation sind bedingt durch das niedrige Einkommen und der damit häufig verbundenen harten körperlichen Arbeit öfter gesundheitlich eingeschränkt.
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Immer, wenn es zu einer Häufung der Risikomerkmale kommt, erhöht sich das Verbleiberisiko für die/den Arbeitslose/n (siehe hierzu Abb.2). Aus dem Vergleich der Abgänge aus Arbeitslosigkeit mit dem Bestand an Arbeitslosen und der Betrachtung der durchschnittlichen Arbeitslosigkeitsdauer wird die Konzentration des Arbeitslosigkeitsvolumens bei Gruppe III deutlich.
Abb. 2
Quelle: IAB Kurzbericht, Nr.6/3.6.1993,Deckblatt
Risikogruppen als nicht vollwertige Arbeitslose beschrieben und deshalb der Meinung, daß „(...) Arbeitssuchende über 55, Behinderte oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen“ (RICHTER, 1998, Nr. 019) aus der Arbeitslosenstatistik herausgerechnet werden müssen, ist Schommer, Wirtschaftsminister von Sachsen. Deutlich an dieser Aussage des Wirtschaftsministers wird die Verschiebung arbeitsmarktpolitischer Verantwortung für diese Risikogruppen an eine staatliche „soziale Entschädigung“ (DEUTSCHER VEREIN FÜR ÖFFENTLICHE UND PRIVATE FÜRSORGE, 1993, 380). Ein „Recht auf Arbeit“, welches in der Realität nicht existiert, will Herr Schommer diesen Menschen aber auch moralisch oder theoretisch nicht zugestehen.
Im besonderen bei den Risikogruppen, aber auch bei anderen Arbeitslosen, die keiner dieser Gruppen zuzuordnen sind, hinterläßt jede Art und Zeit der Arbeitslosigkeit seine Spuren. Um auf sozialpolitischer Ebene agitieren zu können, müssen die Auswirkungen der Arbeitslosigkeit für den Einzelnen bekannt und deren negative Folgen für Gesellschaft und Volkswirtschaft errechnet oder auch hypothetisch erfaßt werden.
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2.5 Auswirkungen der Arbeitslosigkeit für die Betroffenen
Die Auswirkungen der Arbeitslosigkeit im persönlichen Bereich hängen unmittelbar mit dem Wert, die diese Person und die Gesellschaft der Arbeit zuschreibt, zusammen. Was bekommt der/die Arbeitende im Tausch? Daß es sich dabei nicht nur um Geld handelt, geht schon aus Punkt 2.3 hervor. Negt bezeichnet Arbeit auch als wichtiges Sozialisationsmedium und verweist auf Freud: „Keine andere Technik der Lebensführung bindet den einzelnen so fest an die Realität als die Betonung der Arbeit, die ihn wenigstens ein Stück der Realität, in die menschliche Gemeinschaft sicher einfügt.“ (NEGT, in: Wustmans, 1996, 25) Und weiter interpretiert Negt, daß eine frei gewählte Arbeit, Befriedigung ermöglicht, indem die eigenen Triebregungen durch Sublimierung fortgesetzt werden. Arbeit erweist sich ebenfalls als fähig, vergesellschaftungsfremde Triebkomponenten, wie narzistische, aggressive oder erotische Strebungen, in gemeinschaftsbildende umzuformen (vgl.: NEGT, in: Wustmans, 1996, 26). Unter diesem Punkt werden die in der Literatur beschriebenen persönlichen psychosozialen, sozialmedizinischen, wie auch finanziellen Folgen benannt und versucht, Empathie und Gedanken zur sozialpolitischen Lage zu wecken anstatt die durch den Neoliberalismus geprägten Verdrängungsmechanismen zu nähren.
2.5.1 Langzeitarbeitslosigkeit als Teufelskreis
Da sich Arbeitslosigkeit mit all ihren Primär - und Sekundärfolgen erschwerend auf eine potentielle Neueinstellung auswirkt und somit auch zu den Risiken für Arbeitslosigkeit zählen muß, sei die Langzeitarbeitslosigkeit, Arbeitslosigkeit, die länger als ein Jahr andauert, an erster Stelle genannt. Dies bestätigen Karr und John, hier allerdings in Bezug auf die Mehrfacharbeitslosigkeit, bei einer Betrachtung von zwei 5 - Jahreszeiträumen anhand von Daten aus der Leistungsempfängerdatei. Der Anteil der Leistungsempfänger, der lediglich eine Leistungsperiode aufwies, sank von 62 % im Zeitraum 1/1977 - 12/1981 auf 58% im Zeitraum 1/1982 - 12/1986. Die Hyothese, „einmal eingetretene Arbeitslosigkeit sei die Hauptursache für erneute Arbeitslosigkeit, werden indirekt bestätigt.“ (KARR / JOHN, 1989 16, in: Wüstenbecker, 1995, 79) Harych nennt als Gründe für diesen Hysterese - Effekt: „(...) die Abschreibung des Humankapitals während der längeren Arbeitslosenphase, eine sinkende Motivation, sich um Arbeit zu bemühen, und die verminderten Einstellungschancen der Langzeitarbeitslosen gegenüber den Bewerbern aus ungekündigter Stellung.“ (HARYCH, 1997, 62) Nach Harych sind in besonderem Maße von diesem Kreislauf die Arbeitslosen mit chronischen Erkrankungen betroffen. Ihre Chance auf Wiederbeschäftigung sinkt erheblich. Der längere Verbleib in Arbeitslosigkeit wirkt sich wiederum negativ auf ihren Gesundheitszustand aus.
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Den Zusammenhang von relativ hoher Häufigkeit einer chronischen Erkrankung und schlechtem subjektivem Gesundheitszustand nach Stand im Berufsleben sieht Harych durch seine Befragung bestätigt. (Vgl.: HARYCH, 1997, 109)
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtarbeitslosigkeit wuchs in den letzten Jahren stetig an. 1981 waren 16,2%, 1982 21,2% und 1990 schon 29,8% langzeitarbeitslos. 10% der Arbeitslosen, die die längsten Arbeitslosigkeitsdauern aufweisen, trugen 1990 48% des Arbeitslosigkeitsvolumens. (Vgl.: WÜSTENBECKER, 1995, 63) Diese Zahlen bestätigen einmal mehr, daß ein Selektionsprozeß auf Kosten der Risikogruppen, insbesondere jener mit einer Häufung der Merkmale, auf dem Arbeitsmarkt stattfindet. Belegt wird die Hypothese durch die Beobachtung einer Überschneidung der Langzeitarbeitslosen und der Risikogruppen für Arbeitslosigkeit. 1990 zählen nur 36,8% aller Arbeitslosen zu keiner der Risikogruppen (vgl.: SCHACH et al., 1994, 36; siehe hierzu auch Abb. 2). Die Risikogruppen sind wiederum in besonderem Maße von negativen Folgen der Arbeitslosigkeit betroffen. Die Faktoren, die zur Arbeitslosigkeit führten, kumulieren und potenzieren sich und verhindern eine mögliche Einstellung (vgl.: HAUCK/NOFTZ; SGB III E 010 Rz 115).
2.5.2 Die finanzielle Situation in der Arbeitslosigkeit
Wie schon weiter oben festgestellt, kann Arbeit einen gewissen Selbstzweck bedeuten, denn durch sie kann der Mensch schöpferisch und sinnstiftend tätig werden. Außerdem klang die psychosoziale Relevanz an. Der Hauptzweck besteht allerdings nach wie vor in der Erlangung eines sicheren Einkommens (vgl.: WILPERT, in: Hoffmann/Kramer, 1994, 30). Dieses trägt zur „(...) Erfüllung einer Bedingung des Überlebens in der modernen Gesellschaft bei: die Verfügung über Geld. Der Zugang zu wichtigen Mitteln der individuellen Reproduktion ist nur über Geldzahlungen möglich. Deshalb wird die Verfügung über Geld zum abstrakten Reproduktionsmittel.“ (GANSSMANN, 1996, 116) Die Möglichkeit zur Reproduktion wird durch eine Kündigung abrupt vermindert. Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld oder Sozialhilfe kann und soll (als Motivationshilfe) der vorherige Lebensstandard nicht mehr erreicht werden.
Je nach Arbeitsmarktkonjunktur schwanken die Variablen des Rechtsanspruchs auf Arbeitslosengeld und die Anspruchsvoraussetzungen. Je höher der Anteil der Arbeitslosen an der Gesamtbevölkerung ist, desto niedriger ist der Anteil der Arbeitslosengeldempfänger und desto höher ist der Anteil der Arbeitslosenhilfeempfänger und der Arbeitslosen, die keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten, im Verhältnis zueinander. Letztgenannte Gruppe beträgt gemäß Schach et al.. etwa ein Drittel aller Arbeitslosen während des
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Beobachtungszeitraumes (vgl.: SCHACH et al., 1994, 31) Andersherum ausgedrückt: Schon 1984 liegt der Anteil der registrierten Arbeitslosen, die Hauptunterstützung, also Arbeitslosengeld, erhalten bei lediglich 35%. Ursache dafür ist das Haushaltsbegleitgesetz 1983 (Gesetz vom 20.12.1982 - BGBl. S. 1857), welches bezüglich des Arbeitslosengeldes die Anspruchsdauer reduzierte und die benötigte Versicherungszeit verlängerte. Seit 1984 (AFG - Änderungsgesetz vom 20.12.1984 - BGBl. S. 1713) wurde dann aber die Anspruchsdauer für Arbeitslose ab 42 Jahren, gestaffelt nach Alter und Dauer der beitragspflichtigen Beschäftigungsdauer, verlängert, um generell den Bezug von Arbeitslosengeld und die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung zu stärken (vgl.: HAUCK/NOFTZ, SGB III K § 127 Rz 4 u. 5).
Als Voraussetzung für den Erhalt von Arbeitslosengeld gilt eine Mindestversicherungszeit von 12 Monaten in den vorangegangenen 3 Jahren. Die Anspruchsdauer (gemäß § 127 SGB III) ist nach Versicherungszeit 1 und Lebensalter gestaffelt, sie beträgt mindestens 6 Monate und bei jüngeren Personen unter 45 Jahren höchstens 12 Monate. Die maximale Anspruchsdauer liegt bei 32 Monaten für Arbeitslose ab 57 Jahren mit einer Versicherungszeit von mindestens 64 Monaten. Gegen die Staffelung nach Alter und Versicherungszeit gibt es Einwände aus zwei Richtungen. Es bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, denn die Staffelung sei willkürlich und gleichheitswidrig (BT - Drucks 11/435 S.9). Das Bundesverfassungsgericht allerdings hält eine stärkere Anbindung der Anspruchsdauer an Bedürftigkeitskriterien, mit Verweis auf Art 3 GG, bei der Staffelung für grundgesetzkonform. (Vgl.: HAUCK/NOFTZ, SGB III K § 127 Rz 10) Das SGB III nimmt dabei eine Mittelstellung ein. Es berücksichtigt einerseits, daß ältere Arbeitslose wesentlich stärker von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, und andererseits die Forderung langjährig Versicherter, eine entsprechende Versicherungsleistung zu erhalten.
Nach dieser Zeit kann die Anschluß - Arbeitslosenhilfe beantragt werden. Die Leistungsdauer unterliegt keiner Begrenzung. Wer im letzten Jahr vor Antragstellung mindestens 5 Monate beitragspflichtig beschäftigt 2 war, kann die Originäre Arbeitslosenhilfe beantragen. Die Alhi (Arbeitslosenhilfe) wird jeweils für ein Jahr bewilligt, danach werden die Anspruchsvoraussetzungen neu geprüft.
Die Höhe des Alg (Arbeitslosengeldes) beträgt 60% des infolge einer Arbeitslosigkeit ausfallenden pauschalierten Nettoarbeitsentgelts, bei mindestens einem zu berücksichtigenden Kind erhöht sich dieses auf 67%. Die Arbeitslo-
1 BeiErfüllung der Anwartschaftszeit werden auch Zeiten während der um vier Jahre verlängerten Rahmenfrist berücksichtigt (§ 127 Abs. 1 Nr.1 SGB III).
2 Alle Sonderregelungen, die sich aus den §§ 191ff SGB III ergeben, sind hierbei nicht berücksichtigt.
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senhilfesätze liegen deutlich niedriger. Kinderlose erhalten 53%, Anspruchsberechtigte mit mindestens einem zu berücksichtigenden Kind erhalten 57% des pauschalisierten Nettoarbeitsentgelts. Der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe ist gemäß § 193 SGB III stets bedürftigkeitsabhängig. Die ohnehin finanziell schlechter gestellten Arbeitslosenhilfebezieher sind einer zunehmenden Kontrolle ausgesetzt. Wer z.B. mehr als 8.000,- DM an Vermögen angespart hat, kann mit Hilfe eines Datenabgleichs beim Bundesamt für Finanzen aufgespürt werden. Auch die Banken und Krankenkassen - die Daten der Krankenkassen geben Aufschluß über weitere, evtl. auch beitragsfreie, Beschäftigungsverhältnisse - geben dem Arbeitsamt Auskunft. (Vgl.: Hamburger Abendblatt, Nr.198, 26.8.1998, S.19 „Arbeitsamt prüft Bankkonten“)
Aber selbst wenn das Arbeitsamt während der ersten 3 Monate der Arbeitslosigkeit einen Arbeitsplatz anbietet, kann das eine Verschlechterung bedeuten, denn zumutbar 1 sind Beschäftigungen, deren Vergütung mindestens 80% des Arbeitsentgelts erreicht, das der Bemessung des/der Alg/Alhi - Leistungen zugrunde liegt. Nach einer Arbeitslosigkeitsdauer von mehr als 3 bis zu 6 Monaten muß der/die Arbeitslose unter Umständen eine Beschäftigung annehmen, die mit 70% der Bemessungsgrundlage vergütet wird und ab dem 7. Monat der Arbeitslosigkeit gilt der Grundsatz: „Beschäftigungen sind zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen nach Abzug der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen (z.B. tägliche Fahrkosten) das Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe nicht unterschreitet.“ (BA, Geschäftsbericht 1997, 66; siehe auch § 121 Abs.3 S.3 SGB III) Tritt nach einer Erwerbstätigkeit in einem Arbeitsverhältnis mit einem niedrigeren Arbeitsentgelt erneut Arbeitslosigkeit ein und muß ein Neuantrag gestellt werden, richtet sich die Höhe des Alg/der Alhi nach der letzten und niedrigeren Nettoarbeitsvergütung. Dieser Kreislauf stellt eine Gefahr für die finanzielle Situation Mehrfacharbeitsloser dar.
Da die Höhe der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung an das vorangegangene Einkommen gekoppelt ist, kann das Alg bzw. die Alhi bei Arbeitslosen, die ein niedriges Einkommen hatten, häufig nicht vor der Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen schützen. Besonders betroffen von dieser Problematik, die sich u.a. aus den oben angeführten Kreisläufen ergibt, sind auch Langzeitarbeitslose und Mehrfacharbeitslose. Die Langzeitarbeitslosen vertraten 1989 einen Anteil von 31,4 % aller Arbeitslosen, jedoch 68 % aller Arbeitslosen, die zusätzlich HLU (Hilfe zum Lebensunterhalt) bezogen. Mehrfacharbeitslose waren in dieser Gruppe immerhin mit 29 % vertreten. (Vgl.: WÜSTENBECKER, 1995, 88/89) Aus der Tabelle 7 (im Anhang) wird ersicht-
1 DieNeuregelung der Zumutbarkeitsbestimmungen (§ 121 SGB III) kennt keinen besonderen Berufsschutz mehr. Sie soll die Versicherten verpflichten, die Kosten für die Versicherungsgemeinschaft möglichst gering zu halten.
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lich, daß der haushaltliche Kontext eine arbeitslosigkeitsbedingte Armut nach sich ziehen kann. Vergleicht man die Struktur der HLU - empfangenden Haushalte, in denen mindestens ein arbeitsloser Angehöriger lebt, mit den HLUempfangenden Haushalten insgesamt, dann ist festzustellen, daß Einzelpersonen und Haushalte mit mehr als drei Personen überrepräsentiert sind. Das heißt im Umkehrschluß, daß ein erwerbstätiger Anghöriger die finanzielle Belastung eines/einer Arbeitslosen dämpfen kann. Eine Einzelperson oder Ehepaare, bei denen ein Partner wegen der Kinder nicht erwerbstätig sein kann, sind dagegen im besonderen Maße gefährdet, Armut zu erfahren (HLU - Bedürftigkeit wird z.B. von WÜSTENBECKER, 1995, 34/35 mit Armut gleichgesetzt).
Dem fünften Familienbericht kann dazu in Verbindung mit einer Tabelle zum Alter und Familienstand der Arbeitslosen (siehe hierzu Tabelle 8 im Anhang) eine Kritik an der Familienpolitik entnommen werden: „Es kann die Familienpolitik nicht unberührt lassen, daß gerade in jener Familienphase, in der das Familieneinkommen zu einem erheblichen Teil der Deckung der Kinderkosten dient, Familien besonders von der Gefahr der Arbeitslosigkeit betroffen sind.“ (Fünfter Familienbericht, 1994, 162)
Wenn eine Vielzahl von Unternehmungen, die mit sozialen Kontakten verbunden sind, wie z.B. Essengehen, der Besuch von kulturellen Ereignissen, selbst-organisierte Feste, Reisen, etc. nicht mehr bezahlt werden können, hat das Auswirkungen auf die sozialen Beziehungen (vgl.: BARWINSKI FÄH, 1990, 228). Der finanziellen Belastung der Arbeitslosen können weiterhin Auswirkungen auf die Psyche, auf die subjektive und später auf die objektive Gesundheit und auf das Verhalten folgen. Jahoda erforschte die psychischen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit 1930 in Marienthal. Dabei kristallisierten sich vier Haltungstypen der Arbeitslosen heraus, die in engem statistischen Zusammenhang mit der Höhe der Unterstützung oder Sozialhilfe pro Konsumptionseinheit stand. „Setzt man die Geldmittel derjenigen mit ungebrochener Moral bei einem Wert von 100 an, dann rangieren die Resignierten bei 88, die Verzweifelten bei 74 und die Apathischen bei 56.“ (JAHODA, 1983, 43/44) Je höher der Grad der ökonomischen Deprivation ist, desto negativer wird Arbeitslosigkeit erlebt, desto stärker wächst die Tendenz zum sozialen Rückzug und desto stärker ist die Tendenz zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes (vgl.: HARYCH, 1997, 100/101).
2.5.3 Sozialer Status und Selbstwert
Mit der Art des Leistungsbezuges, welche oben aufgeführt wurden, ist auch der soziale Status verbunden. Die Beantragung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, des Arbeitslosengeldes, wäre, laut einer Umfrage in den alten Bundesländern von 1992, 29% der Befragten peinlich. Bei der Arbeitslosenhil-
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fe lag der entsprechende Anteil bei 47 % und bei regelmäßigen Zahlungen der Sozialhilfe sogar bei 71 % (vgl.: HARYCH, 1995, 81). Mit Zunahme der Be-dürftigkeitsvoraussetzungen für die Leistungen sinkt demnach der soziale Status. Dieser, den Empfängern der unterschiedlichen Leistungsarten zugeschriebene soziale Status, hat einen großen Einfluß auf das Selbstwertgefühl. „Arbeit bedeutet in sozialer Hinsicht, einen Platz in der Gemeinschaft und damit einen persönlichen Stellenwert zu haben.(...) Verwandte, Freunde, Nachbarn schätzen einen danach ein - und wer wäre bei einer Selbsteinschätzung frei von diesem Fremdurteil?“ (HEINICHEN, in: Hoffmann/Kramer, 1994, 62)
Neben der Fremdeinschätzung, die den sozialen Status prägt, trägt zur Selbsteinschätzung oder auch zur Aufrechterhaltung eines „narzistischen Gleichgewichts“ (BARWINSKI FÄH, 1990, 228) zu einem großen Teil das durch die Arbeit gewonnene Kompetenzgefühl, die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz sowie „(...) die Bestätigung der eigenen Identität durch die Bedeutung, die die Arbeit für den Einzelnen hat (...)“ (BARWINSKI FÄH, 1990, 228) bei. Mittels der Untersuchungen von Barwinski Fäh konnten folgende Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl herausgestellt werden: Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes als Bestätigungsquelle, kommen - je länger in Arbeitslosigkeit desto stärker - Zweifel an der eigenen Leistungsfähigkeit. Die meisten befragten Arbeitslosen zeigten aufgrund einer Verringerung des Kompetenzgefühls Verhaltensweisen, die bei depressiven Krankheitsbildern üblich sind, wie Rückzug, Antriebshemmung, Gedankenkreisen, Sinnlosigkeitsgefühle und Selbstanklagen. Dagegen waren konstruktive Bewältigungsmuster wie z.B. die Verwirklichung eigener, evtl. anderer, Fähigkeiten in Nebenbeschäftigungen eher selten. Eine Stabilisierung des Selbstwertgefühls hing von individuellen Ressourcen wie Flexibilität, Kreativität und Interaktionskompetenz ab. Außerdem spielten die objektiven Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Dauer der Arbeitslosigkeit eine wesentliche Rolle.
2.5.4 Soziale Kontakte
In der Studie von Harych gab die Hälfte der Befragten an, weniger Kontakte mit Freunden und Kollegen zu haben (vgl.: HARYCH, 1997, 197). „Kontakte mit familienexternen Personen liegen oft Monate zurück.“ (KIRCHLER, 1993, 63) Die Intensität einer Isolationstendenz nimmt mit der Dauer der Arbeitslosigkeit zu (vgl.: KIRCHLER, 1993, 63 und BARWINSKI FÄH, 1990, 233/234). Außerdem sind besonders jene Arbeitslose von diesem Problem betroffen, die allgemein Mühe haben, Kontakt zu finden. Die am Arbeitsplatz geknüpften Kontakte sind bei diesen Menschen oftmals die einzigen, denn sie verlangen eine weit geringere Interaktionskompetenz durch den vorgegebenen und gesicherten Rahmen des Arbeitsumfeldes (vgl.: BARWINSKI FÄH, 1990, 232).
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Die Ursachen für Isolationsverhalten liegen darin begründet, daß der gemeinsame Erfahrungsbereich mit ehemaligen Arbeitskollegen verlorengeht, daß durch die Stigmatisierung und das verminderte Selbstwertgefühl der Arbeitslosen diese in die Isolation, in die Anonymität flüchten und daß die finanzielle Lage keine kostenpflichtigen kommunikationsfördernden Unternehmungen mehr zulassen.
Die Folgen des Isolationsverhaltens setzen einen Teufelskreis in Gang. Denn in der Isolation verkümmert die Interaktionskompetenz. Im extremen Fall wird der/die Arbeitslose regelrecht menschenscheu (vgl.: BARWINSKI FÄH, 1990, 232 und BALSEN u.a., 1983, 104).
Relevante Faktoren bei der Frage, ob es Arbeitslosen gelingt, aus der sozialen Isolation auszubrechen, sind ihre Interaktionskompetenz und Persönlichkeits-faktoren wie Extra - bzw. Introversion (vgl.: BARWINSKI FÄH, 1990, 234). Eine wichtige Rolle spielt auch die Zuschreibung der Verantwortung für die Arbeitslosigkeit. Gibt sich der/die Arbeitslose selbst die „Schuld“ am Verlust des Arbeitsplatzes, dann wird die Isolationstendenz steigen. Sucht er/sie die Verantwortung u.a. in der Politik und Wirtschaft, wird die Interaktionstendenz steigen. Das gilt allerdings nur, wenn die geistigen Innovationsbemühungen der Arbeitslosen auch Aussicht auf praktische Umsetzung haben (vgl.: BARWINSKI, 1990, 211-214, 234).
2.5.5 Auswirkungen auf die Familie
Da Arbeitslosigkeit häufig mit einem Rückzug aus den sozialen Beziehungen in die Kleinfamilie hinein verbunden ist, und damit „(...) ein Großteil des alltäglichen Konfliktmaterials auf den familiären Bereich übertragen“ (KIRCHLER, 1993, 58) wird, steigt die Relevanz des familialen Support -Potentials. Die Probleme, die der/die Arbeitslose im gesellschaftlichen Rahmen erlebt, können auch hier auftreten, denn er/sie begegnet den Familienangehörigen mit seiner/ihrer geringen Selbstwertschätzung und mit der Erwartung, daß die Familienangehörigen ihn/sie ähnlich einschätzen (vgl.: BARWINSKI FÄH, 1990, 224). In einigen Fällen wird der Familie sogar die Arbeitslosigkeit verheimlicht und der/die Betroffene hofft, vor dem Versiegen der finanziellen Ressourcen eine neue Stelle gefunden zu haben.
Die Stabilität der Familie kann ebenfalls stark durch die veränderte Rollenverteilung ins Schwanken geraten. Den Arbeitsplatz zu verlieren, nicht mehr für die eigene Familie aufkommen zu können, sich vom erwerbstätigen Partner oder Partnerin abhängig zu fühlen, bedeutet oft auch den Verlust der Rollenidentität (vgl.: BARWINSKI FÄH, 1990, 210). Die Situation der Familien mit einem/einer oder mehreren Arbeitslosen verändert sich jedoch auch schon
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durch die Tatsache, daß die Familienangehörigen jetzt wesentlich mehr Zeit miteinander verbringen (müssen).
Ob die familiale Situation als Unterstützung für das arbeitslose Familienmitglied wirken kann oder ob sich die Betroffenen an den zusätzlich auftretenden Problemen zerreiben, ist nach Barwinski Fäh davon abhängig, ob Probleme generell, und während der Arbeitslosigkeit insbesondere die bestehenden Selbstzweifel des/der Arbeitslosen, offen angesprochen und reflektiert werden (vgl.: BARWINSKI, 1990, 225). Die unterschiedliche Quantität der familialen Unterstützungsmechanismen definieren Wetzels und Schindler als die Ursache für die moderierende oder verstärkende Wirkung der durch Arbeitslosigkeit ausgelösten psychischen Belastungen Arbeitsloser (vgl.:
WETZELS/SCHINDLER, 1990, in: HARYCH, 1997, 57). Allerdings stellt Harych aufgrund seiner Studie fest, daß das „Solidaritätsgefühl in der Familie, (..) angesichts der zusätzlichen sozialen Belastungen bei den Arbeitslosen, Einwirkungen auf den Gesundheitszustand nicht verhindern (..)“ (HARYCH/HARYCH, 1997, 103) konnte.
Eine besondere Belastung in den Familien Arbeitsloser haben die Kinder zu tragen. Die finanzielle Belastung spüren auch sie direkt durch den Zwang zu Einsparungen bei den Lebenshaltungskosten. Die psychischen Belastungen der Eltern bzw. des Elternteils wirken, evtl. auch durch Kompensationsverhalten dieser, indirekt auf die Kinder ein. Internalisiert werden die Verarbeitungsmechanismen der Arbeitslosigkeit wie z.B. sozialer Rückzug, Depressivität und Verminderung des Selbstwertgefühls. Kieselbach beschreibt die Kinder Arbeitsloser wie folgt: Sie „(...) weisen ein geringes Selbstwertgefühl auf, machen häufig selbstabwertende Bemerkungen, sind depressiver, einsamer, empfindsamer, weniger gesellig, mißtrauischer und weniger in der Lage, Streß zu bewältigen.“ (KIESELBACH, zit. n. Harych, 1997, 59)
2.5.6. Auswirkungen auf den Gesundheitszustand
Auf der sozialmedizinischen Grundlage basierende Hypothesen formulieren die Erwartung, daß nach den oben genannten psychosozialen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit nun auch eine Verschlechterung des allgemeinen Gesund-heitszustandes, insbesondere bei den Langzeitarbeitslosen eintreten müßte. Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen, die diese Hypothese zu bestätigen scheinen, lassen allerdings nicht immer eindeutig erkennen, ob der im Verhältnis zu Erwerbstätigen schlechtere Gesundheitszustand eine Ursache für oder eine Folge von Arbeitslosigkeit ist. Im Folgenden werden verschiedene Studien zitiert. Bevor allerdings die verursachenden Faktoren für Gesundheitsbeeinträchtigungen bei von Arbeitslosigkeit Betroffenen analysiert werden, erfolgt eine Differenzierung in psychische und psychophysiologische Auswirkungen, die sich in ihren Symptomen unterscheiden.
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2.5.6.1 Objektive Daten zum Gesundheitszustand
Um den Gesundheitszustand objektiv zu beurteilen, müssen meßbare Daten vorhanden sein, die nicht mit subjektiven Annahmen, Gefühlen etc. verknüpft werden. In der Literatur werden auch die ärztlichen Diagnosen als objektive Daten behandelt, wenngleich diese einem Etikettierungsprozeß (siehe auch Punkt 2.5.6.5.5) unterliegen können. Andererseits fehlt bei der Betrachtung der meßbaren Daten und Fremddiagnosen die Untersuchung der subjektiven Empfindung des Individuums. Dieser Aspekt folgt deshalb im nächsten Punkt.
Aus der Studie von Harych 1993/1994 ist zu ersehen, daß die Rate der Arbeitslosen, bei denen sich der durch den Arzt festgestellte objektive Gesundheitszu-stand verschlechtert hatte, höher war als bei einer Vergleichsgruppe Erwerbstätiger (vgl.: Harych, 1997, 114; siehe hierzu Tabelle 9 im Anhang). Genannt werden in diesem Zusammenhang die Häufung folgender Krankheiten: Bluthochdruck, Rückenleiden (z.B. Halswirbelsäulensyndrom) und diverse chronische Erkrankungen, u.a. Magen - Darm - Störungen und Erkrankungen des Herzens, wie Angina Pectoris (vgl.: HARYCH, 1997, 134/168/169).
Schach et al. ermitteln in ihrer Studie für Lang - und Kurzzeitarbeitslose 1 häufigere und längere Arbeitsunfähigkeitszeiten, insbesondere während einer Erwerbstätigkeit, und Krankenhausaufenthalte als für durchgehend Erwerbstätige (vgl.: SCHACH et al., 1994, 150/151, 166-168). Sie kommen zu dem Schluß, daß Langzeitarbeitslose einen schlechteren Gesundheitszustand aufweisen als Kurzzeitarbeitslose und daß letztere wiederum gesundheitlich schlechter gestellt sind als durchgängig Beschäftigte (vgl.: SCHACH et al., 1994, 97). Leider differenzieren die Autoren bei den Arbeitsunfähigkeitszeiten und Krankenhausaufenthalten die Diagnosegruppen nicht in Bezug zur jeweiligen Beobachtungsgruppe (Langzeit -, Kurzzeitarbeitslose, durchgängig Beschäftigte). Auch einen Beweis für eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch Arbeitslosigkeit bleibt uns diese Studie schuldig. So kann z.B. auch angenommen werden, daß die längeren Arbeitslosigkeitszeiten gerade durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung verursacht wurden.
Aus dem Datensatz des Nationalen Untersuchungssurveys, zweite Erhebungs-runde von 1987-1989 ( NUSt1 ), der Deutschen Herz - Kreislauf - Präventionsstudie, seien an dieser Stelle die Aussagen der Probanden über die Anzahl von Tagen mit Bettlägerigkeit und das Auftreten ausgewählter Krankheiten, die ich zum objektiven Gesundheitszustand zähle, angeführt. Bei den meisten dieser ausgewählten Krankheiten, nach denen die Probanden gefragt wurden, waren
1 Langzeitarbeitslose werden hier die Personen genannt, die mindestens die Hälfte der Versicherungszeit arbeitslos waren, Kurzzeitarbeitslose sind diejenigen, die weniger als 50% ihrer Krankenversicherungszeit arbeitslos waren.
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die Arbeitslosen, das sind jene Probanden, die zur Zeit der Befragung arbeitslos waren, statistisch signifikant schlechter gestellt. Dies gilt für Herzschwäche, Diabetes, Durchblutungsstörungen in den Beinen, Arthritis u.ä., chronische Bronchitis, Leberentzündung u.ä., Leberzirrhose, Magengeschwüre u.ä., Schilddrüsenkrankheiten und diverse Behinderungen. Männliche Arbeitslose trugen nach der geschlechtsspezifischen Untersuchung zu urteilen, ein besonders hohes gesundheitliches Risiko (vgl.: SCHACH et al., 1994, 225/226). Arbeitslose wiesen außerdem durchschnittlich einen wesentlich längeren Zeitraum mit Bettlägerigkeit auf als Erwerbstätige (vgl.: SCHACH et al., 1994, 224). Besonders ausgeprägt war die lange Bettlägerigkeit bei arbeitslosen Männern.
Ebenfalls Aufschluß über den Gesundheitszustand, aber auch über das Ge-sundheitsverhalten geben Untersuchungen über die Medikamenteneinnahme. Harych beobachtet bei den Arbeitslosen und in besonderem Maße bei den Langzeitarbeitslosen eine häufigere Einnahme von Schlaf -, Beruhigungs und Schmerzmitteln (vgl.: HARYCH, 1997, 129-132). Da diese Medikamente selten vom Arzt verschrieben worden waren, geht Harych davon aus, daß die Pro-banden die Kosten für die Arzneimittel selber tragen mußten und die Einnahme eher einschränkten. Ein ebenfalls relevanter Faktor für die von Harych beobachtete Zurückhaltung vieler Langzeitarbeitsloser bei der Medikamenteneinnahme ist der steigende Modus der Zuzahlung für die Versicherten. Der daraus resultierende Verzicht auf medikamentöse Behandlung ohne wirksame Alternativen kann wiederum als Risikofaktor für eine Verschlechterung des Ge-sundheitszustandes gesehen werden.
Aufgrund mangelnder Forschungsergebnisse sind neue Studien, die den psychischen und somatischen Gesundheitszustand der Arbeitslosen, in Zusammenhang mit der Art der Diagnoseverfahren, den Behandlungen, den Überweisungen oder Verweisungen (z.B. an soziale Einrichtungen, Selbsthilfegruppen etc.)durch die Ärzte/innen und dem Medikamentenverbrauch der Arbeitslosen, untersuchen, notwendig
Ein weiterer Faktor, der auf die epidemiologische Relevanz von Arbeitslosigkeit für den Gesundheitszustand hinweist, ist die Mortalitätsrate. In der Literatur wird für Arbeitslose übereinstimmend ein höheres Mortalitätsrisiko definiert (vgl.: SCHACH et al., 1994, 188/189). Zum Zusammenhang von sozioökonomischem Status und Mortalitätsrate siehe auch KLEES/WEYERER, 1986, 131-135 und SIEGRIST, in: Kaiser et al., 1996, 95-98.
2.5.6.2 Angaben zum subjektiven Gesundheitszustand
Relevant für eine multidimensionale Erfassung des allgemeinen Gesundheits-zustandes der Probanden ist auch der subjektive Gesundheitszustand. Franke et al. (1987) behaupten, daß subjektive Angaben zum Gesundheitszustand habituelle Einstellungen erkennen lassen und somit das subjektive Befinden mehr sei
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als nur die Reflexion des körperlichen Zustandes (vgl.: HARYCH, 1997, 86). Diese These ist allerdings noch um einige Faktoren zu ergänzen, denn tatsächlich spiegeln sich in der subjektiven Aussage nicht nur disponierte oder erlernte Verhaltens - oder Charaktermerkmale, sondern auch alle psychosozialen und kulturellen Erfahrungen, Einflüsse und Möglichkeiten.
Im Gegensatz zu einigen anderen Studien diesbezüglich liegt der Vorteil bei Harych in der Differenzierung der Probanden in vier Gruppen. Dabei werden die Erwerbstätigen in zwei Gruppen eingeteilt: Berufstätige ohne - beziehungsweise in Sorge um ihren Arbeitsplatz. Die Arbeitslosen werden unterteilt in Lang - beziehungsweise Kurzzeitarbeitslose. Hierbei tritt der große Unterschied des subjektiven Gesundheitszustandes bei den einzelnen Gruppen ans Licht. Die Langzeitarbeitslosen gaben ihren Gesundheitszustand zu 25,9% mit „mehr schlecht“ oder „schlecht“ an, von den Berufstätigen in Sorge waren es 23%, Kurzzeitlose waren mit 17,5% und Berufstätige ohne Sorgen mit 14,1% nach eigenen Angaben von einem schlechteren Gesundheitszustand betroffen (vgl.: HARYCH, 1997, 92). Männer und Frauen unterschieden sich bezüglich des subjektiven Gesundheitszustandes in dieser Studie nicht signifikant. Mit zunehmendem Alter verschlechterte sich dieser aber, was aus epidemiologischer Sicht jedoch normal ist. Besonders betroffen waren ältere Berufstätige in Sorge. Ein weiterer Faktor, der einen statistischen Zusammenhang mit einer Verschlechterung des subjektiven Gesundheitszustandes hat, ist die Qualifikation. Für alle Gruppen galt: Je höher die Qualifikation war, desto besser war der Gesundheitszustand. Dieses Ergebnis stimmt mit vielen Studien überein, die sich mit sozialen Schichten und Armut auseinandersetzen. Oppolzer stellt z.B. fest, daß sich Ungleichheiten im Produktionsprozeß in Ungleichheiten in den materiellen Lebensverhältnissen und im Reproduktionsprozeß fortsetzen (vgl.: OPPOLZER, in: Mielck, 1993, 125/126).
Durch weitere Fragestellungen, wie z.B. zum Einfluß der familiären Situation, der Hoffnung auf einen Arbeitsplatz und sozialer Belastungen auf den selbst wahrgenommenen Gesundheitszustand, und deren Ergebnisse wird die These, daß die Angaben zum subjektiven Gesundheitszustand auch aus psychosozialen Erfahrungen, Einflüssen und Bewältigungspotentialen des Individuums resultieren, bestätigt (vgl.: HARYCH, 1997, 98-101). Personen, die allein lebten und ein Kind zu betreuen hatten, gaben häufiger einen schlechten subjektiven Gesundheitszustand an, insbesondere dann, wenn sie in Sorge um ihren Arbeitsplatz waren. Als schlecht beurteilten die Probanden ihren Gesundheits-zustand weniger häufig (15,9%), wenn sie die Hoffnung auf einen Arbeitsplatz hatten und häufiger (23,9%), wenn diese Hoffnung nicht vorlag. Zusätzliche soziale Belastungen, die mit Haushalt, Pflege, Erziehung, familiären Auseinandersetzungen, Wohnverhältnissen, Arbeitslosigkeit des/der PartnerIn einhergehen, belasteten den subjektiven Gesundheitszustand von Berufstätigen in Sorge
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und Arbeitslosen mehr als von Berufstätigen ohne Sorgen. Einen Überblick der Beschwerdeliste mit einer Differenzierung nach Stand im Berufsleben bietet die Tabelle 10 im Anhang.
Auch der NUSt1 beinhaltet eine Beschwerdeliste. Danach haben Arbeitslose in vielen Bereichen größere gesundheitliche Beschwerden als Erwerbstätige. Dies gilt besonders für Schmerzen im Bewegungsapparat, starkes Schwitzen, Grübelei, Schweregefühl in den Beinen und Überempfindlichkeit gegen Wärme (vgl.: SCHACH et al., 1994, 223/224). Hauptsächlich lassen sich die Unterschiede in der Häufigkeit der Beschwerden bei den Männern beobachten (siehe hierzu Tabelle 11 des NUSt1.)
Entsprechend dem subjektiven Gesundheitszustand, wird der Arzt/die Ärztin häufiger oder seltener in Anspruch genommen. Die Gruppe der Berufstätigen in Sorge war hier am häufigsten (mit 54,9%) vertreten, bei den Arbeitslosen waren 54,1% in den letzten vier Wochen vor der Befragung beim Arzt gewesen. Dagegen waren es nur 47,6% der Berufstätigen ohne Sorgen (vgl.: HARYCH, 1997, 140). Der NUSt1 zählt 44,6% der Arbeitslosen gegenüber 39% der Berufstätigen mit einem als schlecht wahrgenommenen Gesundheits-zustand (vgl.: SCHACH et al., 1994, 225).
2.5.6.3 Daten zur Bestimmung potentieller Gesundheitsgefährdung
Relevant für eine Bestimmung der potentiellen Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder einer Erkrankung sind folgende Faktoren : Blutdruck und Body - Mass - Index, Inanspruchnahme der ärztlichen Heilbe-handlung und Prophylaxe, Ernährung, Cholesterinwerte, Alkohol - und Tabakkonsum. Hier sollen insbesondere die Ergebnisse der Untersuchungen von Harych (1997), Schach et al. (1994) und dem Nationalen Untersuchungssurvey (Schach et al., 1994, 195-231) präsentiert werden.
2.5.6.3.1 Ergebnisse der Blutdruckmessungen
Der Blutkreislauf, welcher hormonell gesteuert wird, reagiert auf äußere Einflüsse regulierend. Andauernde Störungen desselben sind häufig ein Zeichen dafür, daß äußere Reize nicht mehr kompensiert werden können (vgl.: HARYCH, 1997, 133). Ein ständig erhöhter Blutdruck kann gefährliche Folgekrankheiten nach sich ziehen. Eine wichtige Präventionsmaßnahme ist deshalb die ständige Kontrolle des Blutdrucks. Harych stellt anhand seiner Untersuchung an Probanden aus Sachsen fest, daß die Rate der Personen mit „zu hohem“ Blutdruck (gemäß der WHO von 1978) bei der Gruppe der Arbeitslosen mit 18,4% am höchsten ist. Danach folgen die Berufstätigen in Sorge mit 15,5%, zuletzt die Berufstätigen ohne Sorgen. Als eventuell gefährlich schätzt
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er das Ergebnis des subjektiv eingeschätzten Blutdrucks ein, denn dieser lag generell über dem objektiv gemessenen. Auch Kasl/Cobb (1970) und Cook et al. (1982) fanden bei ihren Untersuchungen erhöhte Blutdruckwerte bei Arbeitslosen, Kasl/Cobb sogar schon damals bei Personen, die ihre Entlassung erwarteten und bei jenen, die sich in der Probezeit befanden (vgl.: HARYCH, 1997, 136). Der NUSt1 weist bezüglich des Blutdrucks eine unwesentliche Differenz bei den Frauen auf, während bei den Männern 21,3% arbeitslose 17,7% erwerbstätigen Männern mit erhöhtem Blutdruck gegenüberstehen.
2.5.6.3.2 Ergebnisse der Body - Mass - Index - Messungen
Der Body - Mass - Index mißt das Verhältnis zwischen Körpergröße und Gewicht. Er ist bei höherem Wert ein Indikator für Übergewicht, welches wiederum ein Risikofaktor für Herz - Kreislauferkrankungen darstellt. Veränderungen des Indexes nach unten treten bei diversen Erkrankungen, psychosomatischen Beschwerden und längerem Streß auf. Harych stellt fest, daß sich bei den Probanden insgesamt keine Unterschiede beobachten ließen. Bei der geschlechtsspezifischen Betrachtung allerdings entdeckte er, daß insbesondere übergewichtige Frauen ungleich auf die verschiedenen Erwerbsstatusgruppen verteilt waren. 63,2% der arbeitslosen Frauen gegenüber 46,9% der beschäftigten Frauen in Sorge und 33,2% ohne Sorgen galten als übergewichtig. Harych schließt nicht aus, daß das Übergewicht Kündigungsgrund oder Einstellungshemmnis darstellen könnte. Morris et al. (1992) konnten durch ihre Untersuchung ein Ansteigen des Körpergewichts zum Zeitpunkt der Entlassung feststellen und somit die Arbeitslosigkeit als Ursache erkennen. Aus dem NUSt1 ist nur ein leicht höherer Prozentsatz an Übergewichtigen bei Arbeitslosen (15,0%) als bei Erwerbstätigen (14,0%) ersichtlich (vgl.: SCHACH et al., 1994, 228).
2.5.6.3.3 Untersuchungen zu Cholesterinwerten
Cholesterin wird in der Leber produziert und dient als Baustoff für Zellwände und als Grundstoff für Hormone, Vitamin D und Gallensäuren. Bei einer Überproduktion von Cholesterin oder einer erhöhten Zufuhr durch die Nahrung lagert sich dieses in den Blutgefäßen ab. Sind die Gefäße dann verengt, die Gefäßwände verhärtet, spricht man von Arteriosklerose. Blut- und Sauerstoffver-sorgung funktionieren unzureichend und es besteht die Gefahr eines vollständigen Gefäßverschlusses, einer Thrombose.
Die Ergebnisse des NUSt1 , die von Schach et al. als Ergänzung zur eigenen Studie beschrieben werden, enthalten auch Untersuchungsergebnisse zum erniedrigten HDL - Cholesterin bzw. zum erhöhten Gesamtcholesterin und zum erhöhten Quotienten aus Gesamtcholesterin und HDL - Cholesterin. In der
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Gruppe der Arbeitslosen zeigen sich in allen Untersuchungen höhere Raten mit gesundheitsgefährdenden Cholesterinwerten als bei den Erwerbstätigen (vgl.: SCHACH et al., 1994, 230/231).
2.5.6.3.4 Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen
Die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bezieht sich hier einerseits auf die prophylaktischen Leistungen, die, wenn sie vernachlässigt werden, ein Ge-sundheitsrisiko darstellen können. Hierzu liegt lediglich die Studie von Harych vor. Er stellt bezüglich der Erwerbsstatusgruppen keinen Unterschied in der Inanspruchnahme von prophylaktischen Leistungen fest. Prophylaktische Untersuchungen seitens des Arztes wurden allerdings von allen Probanden erheblich stärker in Anspruch genommen, wenn dieses Verhalten von den Krankenkassen finanziell honoriert wurde. Auf der anderen Seite ist Harych’s Frage nach gesundheitlichen Beschwerden ohne Konsultation eines Arztes interessant. Die Berufstätigen in Sorge waren hier am häufigsten betroffen. Harych mutmaßt, daß diese häufig aus Angst um ihren Arbeitsplatz nicht krank - oder arbeitsunfähig geschrieben werden wollten. Die Unterschiede sind statistisch allerdings nicht nachweisbar. Die Gruppe der Arbeitslosen zeigt keine große Differenz zu den Berufstätigen.
2.5.6.3.5 Untersuchungen zu Ernährungs - und Rauchgewohnheiten
Während Harych keinen signifikanten Unterschied im Alkohol - und Tabakkonsum bei Berufstätigen und Arbeitslosen sieht, muß er allerdings einen Zusammenhang von Rauch - und Trinkgewohnheiten und einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei den Arbeitslosen vermerken (vgl.: HARYCH, 1997, 123-126). Die Auswertung zum NUS ergibt, wie bei Harych, keine großen Unterschiede beim durchschnittlichen Alkoholkonsum von Arbeitslosen und Erwerbstätigen. Anders ist es bezüglich des Tabakkonsums. Der NUSt1 ermittelt 60% der Arbeitslosen, die im Alter von 25-69 Jahren durchschnittlich 21 Zigaretten pro Tag rauchen. Im Gegensatz dazu sind es nur 37% bei den Erwerbstätigen mit durchschnittlich 19 Zigaretten pro Tag, wobei Männer jeweils mehr rauchen als Frauen (vgl.: SCHACH, 1994, 219-221). Die qualitative Ernährung wurde von Harych leider nicht untersucht. Aus den Angaben von SCHWARZER (1992, zit.n. SIEGRIST, in: Kaiser et al., 1996, 96), die besagen, daß der Konsum von präventivmedizinisch empfohlenen, in der Regel teureren Nahrungsmitteln, wie frisches Obst und Gemüse stärker abhängig ist vom Bildungsstand und Wissensniveau und von vorhandenen gesundheitsfördernden Motivationen als von der Höhe des verfügbaren Einkommens, kann allenfalls die Hypothese, daß die Arbeitslosigkeit keinen Einfluß auf die qualitative Ernährung hat, formuliert werden. Ungesunde Eßgewohnheiten (z.B. das Essen unter Zeitdruck) stellt er in größerem Maße bei Berufstätigen fest.
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2.5.6.4 Beurteilung der Forschungsergebnisse
Im Vordergrund meines Literaturstudiums standen neuere Untersuchungen von Schach et al. (1994) aus dem süddeutschen Raum und Harych (1997) aus Sachsen. Im Hintergrund standen ältere Untersuchungen zum Vergleich. Aus den oben beschriebenen Ergebnissen zum objektiven und subjektiven Gesundheits-zustand wird ersichtlich, wie schwierig eine Trennung nach Aspekten des Risikos für die Arbeitslosigkeit und des Risikos einer Verschlechterung des Ge-sundheitszustandes bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit ist. Aufgrund aller in Betracht kommenden Studien kann man davon ausgehen, daß zwei Prozesse parallel verlaufen. Der erste Prozeß stellt einen Selektionsmechanismus dar, bei dem insbesondere alte, kranke oder Menschen mit niedriger beruflicher Qualifikation aus dem Arbeitsprozeß ausgesondert werden (siehe auch Punkt 2.4.5). Der zweite Prozeß besteht aus den psychosozialen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit, die einen psycho - oder physiopathologischen Vorgang initiieren können. Diese beiden Prozesse verlängern durch Kumulation den Verbleib vieler Arbeitsloser in der Arbeitslosigkeit wesentlich. Weil jeder Arbeitnehmer /jede Arbeitnehmerin von der aussichtslosen Situation in Arbeitslosigkeit weiß und den Leistungsdruck spürt, der auf den Unternehmen lastet, haben viele von ihnen Angst um den Arbeitsplatz. Daß gerade diese, in Angst, von einem schlechten Gesundheitszustand betroffen sind, zeigt Harych mit seiner Studie. Diese Tatsache verdeutlicht, welche Relevanz die psychischen Aspekte der „Existenzangst“ für die Gesundheit hat. In diesem Sinne sind die sozialpolitischen Maßnahmen nicht nur auf die von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen auszurichten, sondern müssen Innovationen der Arbeitsplatzstrukturen und das Personalmanagement mit sozialmedizinischem Know - how begleiten. Das Interesse an der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen und deren Krankenstand besteht auch seitens der Unternehmer. Wenn diese die Krankentage ihrer ArbeitnehmerInnen reduzieren wollen, müssen sie eine Motivationsstrategie entwickeln, die durch ein Belohnungssystem gekennzeichnet ist und nicht mit dem Verlust des Arbeitsplatzes droht.
2.5.6.5 Auswirkungen auf den psychischen Gesundheitszustand
Schach et al. (SCHACH et al., 1994, 159) stellen anhand ihrer Untersuchung fest, daß Arbeitsunfähigkeitsphasen und Krankenhausaufenthalte wegen psychiatrischer Krankheiten bei den von ihnen untersuchten Personen in Arbeitslosigkeit häufiger sind und länger andauern als bei erwerbstätigen Personen. Brenner (1973) machte in einer Langzeitstudie in den USA die Beobachtung, daß Einweisungen in psychiatrische Krankenhäuser kurzfristig auf Perioden mit Einkommens - und Arbeitsverlust für größere Bevölkerungsanteile folgten (vgl.: SCHACH et al., 1994, 3). Mit den Untersuchungsergebnissen treten aber zwei Fragen auf: Ist die Arbeitslosigkeit Auslöser oder verstärkt sie lediglich
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die vorhandenen psychischen Beeinträchtigungen und welche intrapersonalen Vorgänge der Psyche sind für eine psychische Störung verantwortlich? Um eine Antwort beziehungsweise Erklärungsmodelle zu erhalten, muß auf psychologisch fundierte Untersuchungen zurückgegriffen werden.
Der Arbeitsplatzverlust und frustrierende Bewerbungsbemühungen, insbesondere bei längerer Dauer, führen zu seelischen Verletzungen und damit zur Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls (vgl.: BARWINSKI - FÄH, 1990, 13 und KIRCHLER, 1993, 53). Fassen wir die verschiedenen Aspekte der psychischen Befindlichkeit der Arbeitslosen, die als Folge sämtlicher Auswirkungen der Arbeitslosigkeit(s.o., Punkt 2.5.1 - 2.5.5), oder als Synthese oder Kausalkette jener Auswirkungen zu sehen ist, zusammen, dann können wir beschreiben, daß sich diese hilflos, wertlos, abhängig, depressiv, ängstlich und unfähig fühlen, Alltagsprobleme zu bewältigen und daß diese unzufrieden mit sich selbst und der sozialen und physischen Umgebung sind (vgl.: KIRCHLER, 1993, 54). Barwinski - Fäh zählt folgende Beeinträchtigungen des psychischen Wohlbefindens auf: Schwinden der Lebensfreude und der Zufriedenheit, Unsicherheit, innere Spannungen, Depressionen und Erschöpfungszustände. Barwinski - Fäh unterteilt die emotionale Reaktion auf Arbeitslosigkeit, aufgrund der durch ihre Befragung erhaltenen Empireme, in vier Phasen (vgl.: BARWINSKI - FÄH, 1990, 240): Zu Beginn herrscht bei einigen Arbeitslosen noch Erleichterung darüber, daß sie sich momentan nicht den Belastungen am Arbeitsplatz aussetzen müssen, ausgenommen einiger Arbeitsloser, bei denen die Kündigung wie ein Schock wirkt. Nach einigen Wochen realisieren diese erst die Konsequenz eines Arbeitsplatzverlustes. Die meisten beginnen nun mit der zuversichtlichen Suche nach einer neuen Stelle. Erst nach Wochen und Monaten vergeblicher Suche ändert sich die Grundstimmung, die Befragten wirken deprimiert. Hatten die eher routinemäßigen „Pro - Forma“ - Bewerbungen auch weiterhin keinen Erfolg, „sanken die Befragten immer tiefer in Apathie“. (BARWINSKI - FÄH, 1990, 240) Wie schon weiter oben erwähnt, treten insbesondere Beeinträchtigungen des Selbstvertrauens in die eigenen Fähigkeiten auf. Damit sind die Veränderungskompetenz - der Glaube an die eigene Veränderungsfähigkeit - , die Sozialkompetenz - die Fähigkeit, den Umgang mit anderen Menschen positiv zu gestalten -, sowie die Regulationskompetenz - die Fähigkeit mit sich und den eigenen Gefühlen umgehen zu können - gemeint. Außerdem tritt eine massive Verunsicherung des Bewußtseins über die eigene Identität ein. (Vgl.: BARWINSKI - FÄH, 1990, 247)
Die Folgen einer derartigen Verunsicherung, die sich als diffuse Unzufriedenheit bis hin zu psychosomatischen Beschwerden und Suizidalität bei den Betroffenen niederschlagen, können nach Barwinski - Fäh anhand dreier Modelle erklärt werden: die psychoanalytische Traumatheorie, die Streßtheorie und das psychoanalytische Konfliktmodell. Kirchler präferiert die Theorie der gelernten
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Hilflosigkeit von Seligman (1979), die von Frese (1977) differenziert wurde. Zuletzt werden psychische Beeinträchtigungen aus der gesellschaftliche Aspekte berücksichtigenden soziokulturellen Theorie heraus erklärt. Im Folgenden werden die Theorien kurz vorgestellt.
2.5.6.5.1 Arbeitslosigkeit als traumatische Erfahrung
Das Trauma ist ein „Ereignis im Leben eines Subjekts, das definiert wird durch seine Intensität, die Unfähigkeit des Subjektes, adäquat darauf zu antworten, die Erschütterung und die dauerhaften pathologischen Wirkungen, die es in der psychischen Organisation hervorruft“ (LAPLANCHE/PONTALIS, 1977, 513, in: BARWINSKI - FÄH, 1990, 248). Wenn Barwinski - Fäh wegen der Ursachen für ein Trauma, nämlich die wiederkehrende Erfahrung von spezifischen Einzelerlebnissen, wie Verlusterlebnisse, Mißerfolge und Kränkungen, die möglichen Folgen der Arbeitslosigkeit eher dem kumulativen Trauma zuordnet, sieht sie bei den von ihr Befragten Symptome des Wiedererlebens, der emotionalen Betäubung, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen etc., die den Symptomen des Schocktraumas (als „posttraumatische Belastungsstörung“ in der DSM IV aufgeführt) ähneln. Bzgl. der psychoanalytischen Ursachenforschung für das Trauma gibt Barwinski -Fäh der Theorie von Ulmann/Brothers (1988) die Präferenz (vgl.: BARWINSKI - FÄH, 1990, 252). Sie gehen davon aus, daß Traumen durch die Zerstörung narzißtischer Phantasien entstehen. Die zwei Typen narzißtischer Phantasie sind das archaische Größenselbst (der Glaube an die eigenen einzigartigen Attribute oder magischen Kräfte) und das idealisierte Eltern - Imago (das Gefühl eins mit einer machtvollen Person zu sein oder einen mit außergewöhnlichen Kräften ausgestatteten Beschützer zu haben). Werden diese beiden Formen der narzißtischen Phantasien modifiziert und altersentprechend im Laufe der Entwicklung in die Persönlichkeit integriert, entsteht ein narzißtisches Gleichgewicht und damit die Fähigkeit, mit Kränkungen und Krisen umzugehen. Dieser Prozeß kann durch ein kaltes, abweisendes Verhalten der Eltern, welches das Kind unzureichend spiegelt, befriedigt und wertschätzt, negativ beeinflußt werden (vgl.: COMER, 1995, 627). Aber auch das entgegengesetzte Verhalten der Eltern, wenn diese das Kind abgöttisch lieben oder sogar idealisieren, kann sich negativ auswirken. Es entwickeln sich realitätsferne, der Persönlichkeit nicht entsprechende, narzißtische Phantasien. Auf das Verhalten der Eltern wiederum wirken deren eigene Sozialisation und gesellschaftliche und persönliche Werte ein.
Narzißtische Phantasien, die während einer Krise oder Kränkung Bewältigungsversuche darstellen, werden durch die Realität der Arbeitslosigkeit, die durch Hilflosigkeit und Abhängigkeit gekennzeichnet ist, ständig in Frage gestellt (vgl.: BARWINSKI - FÄH, 1990, 252). Das narzißtische Gleichgewicht gerät ins Schwanken. Besonders schwer betroffen sind jene Menschen, die, wie
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oben beschrieben, einen Mangel an positiver Zuwendung in der frühen Kindheit erfahren haben und auch jene, die von ihren Eltern idealisiert wurden.
2.5.6.5.2 Abnorme Erlebnisreaktionen nach dem Verlust des Arbeitsplatzes
Der Oberbegriff „abnorme Erlebnisreaktion“ umfaßt alle sinnvoll motivierten gefühlsmäßigen Reaktionen auf ein Erlebnis, welche in Ausmaß, Dauer, Aussehen und Verhalten vom Durchschnitt der normalen Erlebnisreaktionen abweicht. Die ungewöhnliche Intensität der Reaktionen ist im Verhältnis zum Anlaß unangemessen (vgl.: VETTER, 1989, 83). Die abnormen Erlebnisreaktionen werden differenziert in „abnorme unmittelbare Reaktionen auf akute äußere Erlebnisse“ und „abnorme Reaktionen auf innere Konflikte“. Als Mit -Ursache für eine „reaktive Depression“, die der erstgenannten Gruppe angehört, kann der Arbeitsplatzverlust in Erwägung gezogen werden, auch wenn Persönlichkeitsanteile einen Einfluß haben. Dieses Krankheitsbild, welches zur Gruppe der charakterunabhängigen Reaktionen zählt, zeigt Symptome wie quälende Selbstvorwürfe, Angstgefühle, schwermütige Grundstimmung, teilweise auch Versteinerung, Abkapselung, Verbitterung und Aggression (vgl.: VETTER, 1989, 86/87). Da jedoch die negativen seelischen Auswirkungen von Arbeitslosigkeit eine Vielzahl der Arbeitslosen betreffen, können diese nicht in der Regel als abnorme Erlebnisreaktionen diagnostiziert werden. Sie sind auch den in der Persönlichkeit liegenden Aspekten zuzuschreiben und treten im Zusammenhang mit einem äußeren Anlaß eher zufällig auf. Unter den Oberbegriff „abnorme Reaktionen auf innere Konflikte“ fallen zwei Kategorien von Reaktionen. Die „einfachen bewußten Konfliktreaktionen“, die sich innerhalb einer dauernden bewußten Konfliktsituation, wie z.B. körperlicher Behinderung oder Entstellung, entwickeln, können einen Menschen psychoreaktiv verändern. Die Symptome dieser Art der Konfliktreaktion, wie Depressionen, Versagensgefühle, Beeinträchtigungen der zwischenmenschlichen Beziehungen, der Leistungsfähigkeit sowie der Körperfunktionen stimmen mit den bei Arbeitslosen beobachteten überein. Vetter beurteilt jedoch die Ursachenforschung für dieses Krankheitsbild als äußerst schwierig, da der Mensch unterschiedlichen Umweltbedingungen ausgesetzt ist (vgl.: VETTER, 1989, 91 ). Die „neurotischen Entwicklungen“, die zweite Kategorie der aus inneren Konflikten resultierenden Reaktionen, unterscheidet sich in der Art der Konflikte. Diese liegen meistens in der frühen Kindheit und sind dem Bewußtsein nicht mehr zugänglich. Neurosen, die nach Freud, eine Abwehr dieser frühkindlichen ungelösten Konflikte darstellen, können nicht als direkte Auswirkung der Arbeitslosigkeit definiert werden. Es kann lediglich in schweren Belastungssituationen zur Schwächung des „Ich“ kommen und dadurch ein alter, ins Unbewußte verdrängter, ungelöster Konflikt des/der Betroffenen reaktualisiert werden (vgl.: BAEWINSKI - FÄH, 1990, 261). Der Verlust des Arbeitsplatzes
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Nicola Pantelias, 1999, "Und immer enger wird Dein Kreis" - Relevanz und Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation für arbeitslose psychisch Kranke und Behinderte, insbesondere auf dem 3. Arbeitsmarkt, Munich, GRIN Publishing GmbH
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