Bürgerschaftliches Engagement in der Zivilgesellschaft


Seminararbeit, 2002

31 Seiten, Note: 2 (gut)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zu den Begriffen „Zivilgesellschaft/ Bürgergesellschaft“

3. Aus historischer Sicht
3.1 John Lockes “body politic”
3.2 Zivilgesellschaft bei Montesquieu
3.3 Zivilgesellschaft bei Tocqueville
3.4 Die postmarxistische Deutung des Begriffes Zivilgesellschaft bei Gramsci

4. Zivilgesellschaft aus heutiger Sicht
4.1 Die Funktion der Zivilgesellschaft bei Jürgen Habermas
4.2 Bürgergesellschaft bei Ralf Dahrendorf

5. Das Verhältnis Staat vs. Zivilgesellschaft – Befunde, Aussichten, Probleme
5.1 Zur aktuellen Situation
5.2 Begründung und Legitimation der Bürgergesellschaft
5.3 Zu den Akteuren der Zivilgesellschaft
5.4 Bürgerschaftliches Engagement / Die Diskursebene von Engagement
5.4.1 Engagement im liberal- individualistischen Diskurs
5.4.2 Engagement im Diskurs über Gemeinschaft und Gemeinwesen
5.5 Staatliches Handeln in der Zivilgesellschaft
5.5.1 „Aktivierender Staat“ – das moderne Staatsverständnis der Zivilgesellschaft
5.5.2 „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ – Ziele und mögliche Probleme
5.6 Regionale Unterschiede
5.7 Grenzen des bürgerschaftlichen Engagements

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Wenn heute in Politik und Gesellschaft die derzeit eklatanten Probleme unseres Sozialstaates, sowie das neuere Modell des „aktivierenden Staates“ diskutiert werden, wird mithin immer auch das Konzept der Zivilgesellschaft/ Bürgergesellschaft thematisiert. Doch was steckt eigentlich hinter diesen beiden Begriffen und wo haben sie ihren Ursprung?

Empirische Forschungen legen nahe, dass über die eigentliche Bedeutung des Begriffs „Zivilgesellschaft“ und dem dahinter stehenden Konzept allgemein Unklarheit herrscht. In Umfragen wird der Begriff kaum für das gehalten, was er verkörpern soll, so der Meinungsforscher Manfred Güllner[1]. Ein Drittel der Befragten glaubt, es gehe um „Zivildienst“ oder um Abgrenzung vom Militär.

Ein wesentlicher Grund für die derzeit hohe Konjunktur der Begriffe ,,Zivilgesellschaft/ Bürgergesellschaft“ muss in den gesellschaftlichen Umbruchphasen in Osteuropa gesehen werden. Bei der Auflösung der ,,realsozialistischen“ Systeme spielten zivilgesellschaftliche Aktivitäten eine entscheidende Rolle. In Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei orientierten sich die jeweiligen Oppositionsbewegungen an Konzepten, die mit dem Begriff „Zivilgesellschaft“ verbunden waren. Zivilgesellschaft wurde dort verstanden als eine in Opposition zum Staate stehende Bürgergesellschaft, die sich einen politischen und öffentlichen Raum erkämpfte, der unabhängig vom Staat war.

Heute, nach dem Wegfall der „Systemkonkurrenz“, sind die liberalen Demokratien des Westens gehalten, sich wieder intensiver mit den eigenen Problemen zu beschäftigen. Tiefgreifende soziale und ökonomische Umbrüche, schwindendes Vertrauen in die Problemlösungskapazitäten politischer Institutionen, nachlassende Bindungsfähigkeiten von Parteien und gesellschaftlichen Großorganisationen, gewachsene Partizipationsansprüche mündiger Bürger sowie elementare Veränderungen der Sozialstruktur moderner Gesellschaften stellen den eingespielten Betrieb der parlamentarischen Demokratien vor neue Herausforderungen. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wollen sich heute aktiv an den politischen Geschehnissen beteiligen. Sie stellen sich gegen den „repräsentativen Absolutismus“[2] einer Parteiendemokratie, „die ihren Bürgerinnen und Bürgern nur alle vier Jahre am Wahlsonntag Mitsprache gewährt“[3]. Tilman Evers zufolge solle der Parteiendemokratie mit dem Konzept der Bürgergesellschaft eine „außerparlamentarische Öffentlichkeit“[4] entgegengehalten werden.

Ein weiterer gewichtiger Grund für die Aktualität des Konzepts „Zivilgesellschaft“ liegt in den Bestrebungen, der Krise des parlamentarisch- demokratischen Sozialstaats Bundesrepublik Deutschland entgegenzuwirken. Die weltweite neoliberale Entwicklung, die sich auf alle gesellschaftlichen Bereiche auswirkt - mit der Globalisierung der Wirtschaft und der Individualisierung des sozialen Risikos- greift in die soziale und politische Entwicklung der Nationalstaaten massiv ein.

Die Debatte um die Zivilgesellschaft ist nicht unumstritten. Viele vermuten, in Wahrheit gehe es um neoliberale Angebotspolitik von links und um einen geschickt begründeten Sozialabbau. Unverbindliche Initiativen sollen den Sozialstaat ersetzen. Wer bisher noch einen Rechtsanspruch an den Staat richten konnte und staatliche Institutionen fand, sei dann plötzlich auf sich allein gestellt. Es wird zwar von den „Modernisierern“ betont, daß die staatliche Verantwortung für zentrale Probleme der gesellschaftlichen Wohlfahrt nicht aufgegeben werden soll, aber durch die Differenzierung nach Gewährleistungs-, Finanzierungs- und Durchführungsverantwortung wird dieses Prinzip entscheidend eingeschränkt.

Zu Beginn unserer Arbeit, werden die Begriffe Zivilgesellschaft/Bürgergesellschaft erklärt. Danach wird die historische Entwicklung des Begriffs unter Berücksichtigung wichtiger Staatstheoretiker wie John Locke, Charles de Montesquieu, Alexis de Tocqueville und Antonio Gramsci aufgezeigt. Anschließend kommen mit Jürgen Habermas und Ralf Dahrendorf moderne Theoretiker zu Wort. Nachdem die Begriffserklärung aus Sicht verschiedener Wissenschaftler älterer und neuerer Generationen dargestellt wurde, gehen wir auf das Verhältnis zwischen Staat und Zivilgesellschaft ein, indem wir zunächst versuchen, die aktuelle Situation der Zivilgesellschaft wider zu spiegeln. Hierzu betrachten wir die Legitimation und die Akteure der Zivilgesellschaft und versuchen eine differenzierte Analyse verschiedener Diskurse im Zusammenhang bürgerschaftlichen Engagements, wie beispielsweise den liberal- individualistischen Diskurs zu erstellen. Im weiteren Verlauf unserer Arbeit gehen wir auf das staatliche Handeln in der Zivilgesellschaft ein und erläutern das Leitbild des „aktivierenden Staates“. Des Weiteren betrachten wir regionale Unterschiede und Grenzen des Bürgerschaftlichen Engagements. Im Fazit versuchen wir unter Einbeziehung der Ergebnisse unserer Untersuchungen, folgende Leitfrage zu beantworten: Wie müssen Zivilgesellschaft und Staat beschaffen sein, um gemeinsam zur Lösung der Probleme des postmodernen Staates beitragen zu können?

2. Zu den Begriffen „Zivilgesellschaft/ Bürgergesellschaft“

Für den Begriff „Bürgergesellschaft“ gibt es mehrere mögliche Bedeutungen: „In der kleinsten ist es nur ein anderes Wort für Zivilgesellschaft. In der größten meint es das Ganze der Gesellschaft, betrachtet in der normativen Tönung des Wunsches, die Gesellschaft insgesamt möge `bürgerschaftlicher`, also partizipativer, verantwortlicher, solidarischer werden.“[5]

Die Begriffe „Zivilgesellschaft“ und „Bürgergesellschaft“ meinen nicht bei allen Autoren ein und dasselbe und werden bei vielen somit auch nicht synonym verwandt (in dieser Arbeit werden die Begriffe „Zivilgesellschaft“ und „Bürgergesellschaft“ jedoch synonym verwendet). In der Auslegung der Begriffe wird differenziert, wobei zu beachten ist, daß sich diese Auslegungen wiederum von Autor zu Autor unterscheiden.

Eckart Pankoke spricht im Blick auf das „neu zu aktivierende Engagement bürgerlicher Autonomie“ von „Bürgergesellschaft“. Der Begriff der „Zivilgesellschaft“ meine hingegen eher die politische Kultur von Staatsbürgern, die sich kritisch und konstruktiv ins öffentliche Leben einbringen und einmischen und damit neue Relationen suchten zwischen den politischen Institutionen und dem personalen Engagement.[6]

Allen Definitionen der analytischen Kategorie „Zivilgesellschaft“ ist gemein, daß sie diese sowohl als einen Raum der Kommunikation, als auch als ein konkretes Ensemble nicht- staatlicher, freiwilliger Vereinigungen einer mittleren gesellschaftlichen Organisierungsebene begreifen.

3. Aus historischer Sicht

„Zivilgesellschaft“ steht als normativer Begriff für ein Projekt, für einen Entwurf. Der Begriff besitzt eine lange Tradition. In der Zeit der Aufklärung im 17. und 18. Jahrhundert war der Begriff Zivilgesellschaft durch Autoren wie Locke, Ferguson, Montesquieu oder Kant durchweg positiv besetzt. Er diente zur Beschreibung einer Gesellschaft mündiger Bürger, die in freien Assoziationen kooperieren, zwar unter der Herrschaft des Rechts, aber ohne Gängelung durch einen Obrigkeitsstaat. Dieser Entwurf war seiner Zeit weit voraus und richtete sich primär gegen den absolutistischen Staat.[7]

Die eigentlichen Wurzeln beginnen in der klassischen politischen Philosophie der frühen Neuzeit von John Locke (1632 - 1704). Aufgenommen und weiterentwickelt wurde die Idee der Zivilgesellschaft von den Franzosen Charles Montesquieu (1689 - 1755) und Alexander de Tocqueville (1805-1859) sowie von dem Italiener Antonio Gramsci (1891 - 1937). Im Folgenden soll die historische Konzept- und Begriffsentwicklung anhand der genannten Autoren kurz skizziert werden.

3.1 John Lockes “body politic”

Lockes Werk wurde durch die Erfahrung eines bis dahin unbekannten Ausmaßes der Unterdrückung der persönlichen Rechte im England des 17. Jahrhunderts geprägt. Die Erfahrung des tyrannischen englischen Absolutismus war der Grund für Locke, die Verschmelzung des Volkes in einen einzigen politischen Raum, verkörpert durch König und Staat, abzulehnen. Im „Essay concerning the True Orginal, Extend and End of Civil Government“, beschreibt John Locke zum ersten Mal, als „body politic“ bezeichnet, die theoretisch fundierte Idee einer „Zivilgesellschaft“, die mit eigenen Rechten gegen den Staat ausgestattet ist. Locke verneint die Notwendigkeit eines politischen Zentrums zur Sicherung für geordnete soziale Beziehungen und formuliert stattdessen Gesellschaft, „als eine aus sich selbst handelnde Einheit, die fähig ist, spontan und in funktionaler Unabhängigkeit vom Staat einen gemeinsamen Willen zu generieren“.[8]

Locke konstruiert einen neuen gesellschaftlichen Ort, eine ,,dritte Sphäre“, die in einem vorpolitischen und nichtstaatlichen privaten Bereich agiert und vom Staat räumlich getrennt und verschieden ist. Diese private Sphäre ist geprägt durch individuelle Freiheit und das Privateigentum als ihre Basis. Locke betont mit seiner Idee einer Zivilgesellschaft einen vorpolitischen Zusammenschluß der Bürger, die ihre Freiheit, ihr Leben und ihre privaten, durch Handel und Industrie erarbeiteten Eigentumsverhältnisse gegen staatliche und andere Willküreingriffe schützen. „Der Zivilgesellschaft wird deshalb vor allem eine negative Freiheitsfunktion zugewiesen, d.h., die Freiheit vor staatlichen Übergriffen zu schützen.“[9] Lockes Theorie steht heute für eine (neo-)liberale Deutung des Begriffes der Zivilgesellschaft. Für ihn sind die menschlichen Freiheiten ständig durch den öffentlichen Staat und seine regulierenden Zugriffe gefährdet, welche die Zivilgesellschaft in einem ständigen Kampf verteidigen muß.

3.2 Zivilgesellschaft bei Montesquieu

Ein zweiter Aspekt geht auf Montesquieu zurück und meint mit Zivilgesellschaft ein Netzwerk von rechtlich geschützten, aber von staatlichen Stellen unabhängigen Körperschaften. Dieses Netzwerk spielt eine wichtige Rolle in seinem Modell der Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung in einer Gesellschaft. Nach Montesquieu muß die starke monarchistische Regierung erstens durch die „Herrschaft der Gesetze“ und zweitens durch ,,kontrollierende Gegengewalten" begrenzt werden. Dazu sei die kontrollierende Gegengewalt der Zivilgesellschaft notwendig.[10]

3.3 Zivilgesellschaft bei Tocqueville

Alexis de Tocqueville schließt an die Gedanken von Montesquieu an und erweitert die Funktion der Zivilgesellschaft um einen neuen Aspekt. Ihre Aufgabe sei es, bei der Wertebildung und der Werteverankerung bei den Bürgern unterstützend zu wirken.

Zivilgesellschaftliche Institutionen sind für ihn die „Schulen der Demokratie, in denen demokratisches Denken und ziviles Verhalten durch die alltägliche Praxis eingeübt und habitualisiert werden“[11]. Diese zivilgesellschaftlichen Institutionen sollen auf allen gesellschaftlichen Ebenen, von lokaler bis nationaler Ebene, entstehen. So kommt Tocqueville zu der auch heute sehr modernen Feststellung, daß die Freiheit und Demokratie auch auf nationaler Ebene in Gefahr ist, wenn sie auf lokaler Ebene verkümmert. Begrifflichkeiten, die vermittelt und erlernt werden sollen, sind Bürgertugenden wie Toleranz, wechselseitige Akzeptanz, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit sowie Zivilcourage.

Tocqueville sieht die Zivilgesellschaft als den Ort, wo die eigentlichen Bürgertugenden entwickelt, erlernt und gelebt werden. Er verfolgt, ebenso wie Locke und Montesquieu zuvor, mit seinem Konzept das Ziel, die Freiheit gegenüber den möglichen autoritären Zielen des Staates und vor tyrannischen Ambitionen von gesellschaftlichen Mehrheiten zu schützen. 3.4 Die postmarxistische Deutung des Begriffes Zivilgesellschaft bei Gramsci

Antonio Gramsci hebt in seiner Analyse und seinem Modell der Zivilgesellschaft den möglichen oppositionellen Charakter hervor. Die Zivilgesellschaft ist hier ein „öffentlicher Raum“, in dem die Bürger in Gruppierungen und Vereinigungen ihre öffentliche Meinungs- und Willensbildung durchführen, und sich gleichermaßen kritisch zum ökonomischen Bereich und zum staatlich-politischen Bereich verhalten (können).

Gramscis Analyse zufolge strebt jeder moderne Staat danach, einen bestimmten Typ der Zivilisation und des Bürgers zu schaffen und zu erhalten. Bestimmte Sitten und Haltungen sollen entweder zum Verschwinden gebracht oder erhalten werden. Der Staat soll die große Masse der Bevölkerung auf ein bestimmtes kulturelles und moralisches Niveau heben. Die Schule hält dabei die positive Erziehungsfunktion und die Gerichte halten die negative inne. Eine Vielzahl privater Initiativen der Zivilgesellschaft formt den Apparat der politischen und kulturellen Hegemonie der herrschenden Klassen.[12]

Zwischen der ökonomischen Basis und dem Staat mit seiner Gesetzgebung und seinem Zwangsapparat steht für Gramsci die Zivilgesellschaft. Sie erreicht in den modernen bürgerlichen Industriegesellschaften eine solche Effizienz bei der Konsensbildung, daß sie sogar in Krisenzeiten noch enorme Reserven ausschütten kann und die repressiven Funktionen des Staates nicht ständig wirksam werden müssen, bzw. nur gegen kleine Gruppen der Gesellschaft permanente Anwendung findet.[13]

4. Zivilgesellschaft aus heutiger Sicht

Der Begriff „Zivilgesellschaft“ findet inzwischen weltweit in verschiedenen politischen Richtungen und Kreisen Verwendung, was seine Verständlichkeit und Exaktheit nicht gerade befördert.[14] Gerade seiner Unschärfe zufolge erfreut sich der Begriff einer gewissen Beliebtheit. Handelt es sich um einen „Markt der Möglichkeiten“[15] oder lässt er sich genauer bestimmen? Wofür und wogegen tritt „Zivilgesellschaft“ ein?

Die einzige allgemeingültige Definition des Begriffs ist eine doppelte Verneinung, in der Kurzformel: Nicht Staat- nicht Markt.[16] In dieser Kurzformel steckt bereits die doppelte Affirmation, daß Bürgerinnen und Bürger sich nicht nur für den Eigennutz, sondern auch für das Gemeinwesen engagieren; und daß es eine gesellschaftliche Öffentlichkeit gibt, die nicht staatlich organisiert ist.

[...]


[1] Chef des Meinungsforschungsinstituts „Forsa“

[2] Vgl. T. Evers: Bürgergesellschaft, Ideengeschichtliche Irritation eines Sympathiebegriffs, im Internet unter: http://www.reformwerkstatt-ruhr.de/evers.html (S.1)

[3] Ebd.

[4] T. Evers, S.1

[5] Vgl. T. Evers (aus dem Internet, S.9)

[6] Vgl. E. Pankoke in: Enquete Kommission , „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“, S.74

[7] Anm.: Die historische Sicht bezieht sich hier ausschließlich auf den Begriff „Zivilgesellschaft“ - ursprünglich entstanden aus dem lateinischen „societas civilis“

[8] Somers, Magaret R.: Das Konzept der Zivilgesellschaft und das Problem der „dritten Sphäre“; in: ,,Berliner Journal für Soziologie; Band 8; 1998; S.50

[9] Merkel/Lauth; Systemwechsel und Zivilgesellschaft: Welche Zivilgesellschaft braucht die Demokratie ?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B6-7, 30.1.1998, S.4.

[10] Merkel/ Lauth; Systemwechsel und Zivilgesellschaft: Welche Zivilgesellschaft braucht die Demokratie?, in : Aus Politik und Zeitgeschichte, B6-7, 30.1.1998, S.5

[11] Ebd.

[12] Ebd., S.61

[13] Ebd., S.55

[14] Vgl. E. Priller, in: Enquete Kommission, S.39 f.

[15] Vgl. T. Evers: Bürgergesellschaft, Ideengeschichtliche Irritation eines Sympathiebegriffs, im Internet unter: http://www.reformwerkstatt-ruhr.de/evers.html (S.2)

[16] Vgl. T. Evers, T. Evers: Bürgergesellschaft, Ideengeschichtliche Irritation eines Sympathiebegriffs, im Internet unter: http://www.reformwerkstatt-ruhr.de/evers.html (S.2)

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Bürgerschaftliches Engagement in der Zivilgesellschaft
Hochschule
Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig  (Inst. für Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Proseminar: Politische Theorie
Note
2 (gut)
Autor
Jahr
2002
Seiten
31
Katalognummer
V8739
ISBN (eBook)
9783638156332
Dateigröße
655 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit beschäftigt sich hauptsächlich mit den Ergebnissen des Berichts der Enquete Komission (2001), die vom Bundestag extra dazu berufen wurde, neue Ergebnisse über bürgerschaftliches Engagement in Deutschland darzulegen.
Schlagworte
bürgerschaftliches Engagement/ Zivilgesellschaft/ Bürgergesellschaft/ Bürgerarbeit
Arbeit zitieren
Matthias Rischer (Autor:in), 2002, Bürgerschaftliches Engagement in der Zivilgesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8739

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