Begründung und Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus
von Olga Vrdoljak
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
Teil 1. Begründung des Gemeinnützigkeitsstatus 2
A. Die "steuerbegünstigten Zwecke" der Abgabenordnung 2
I. Subjekt und Voraussetzungen der §§ 51 ff AO 3
II. Anforderungen an die Satzung 5
1) Formelle Satzungsmäßigkeit 5
2) Grundsatz der Vermögensbindung 6
3) Verbotener Satzungsinhalt 6
B. Praktisches Anerkennungsverfahren 7
I. Die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit
im Rahmen des Körperschaftssteuerveranlagungsverfahrens 7
II. Vorläufige Bescheinigung 8
III. "Verzicht" auf den Gemeinnützigkeitsstatus 9
C. Zusammenfassung 10
Teil 2. Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus 10
D. Rechtsfolgen bei Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus 10
I. Fristsetzung nach § 63 IV AO 11
II. Änderung und Erlass von Steuerbescheiden 11
III. Nachversteuerung der letzten 10 Jahre 13
IV. Spendenhaftung 14
E. Gefahrenquellen und Gründe für
die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus 15
I. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung 15
II. Zurechnung von Handlungen 16
III. Zeitnahe Mittelverwendung 18
IV. Mittelfehlverwendung 19
V. Verstöße gegen die allgemeine Rechtsordnung 21
1) Die Behandlung der Verstöße in der Praxis 22
a) Frühere Rechtsprechung 22
b) Ähnliche Haltung der Literatur und Verwaltungspraxis 23
c) Die jüngere Rechtsprechung und Verwaltungspraxis 24
d) Stellungnahme 24
2) Zusammenfassung/Ergebnis 27
VI. Zusammenfassung 28
F. Schlusssatz 29
Literaturverzeichnis
Einleitung
In mehreren einzelnen Steuergesetzen sind für das gemeinnützige, also dem Wohle der Allgemeinheit dienende Wirken steuerliche Erleichterungen und Vergünstigungen vorgesehen. Hier sind zu nennen die Steuerbefreiung von der Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögenssteuer , die Besteuerung von steuerpflichtigen Umsätzen mit dem ermäßigten Steuersatz , die Steuerfreiheit bei der Erbschaft-/Schenkungssteuer und die Steuerfreiheit bei der Grundsteuer . Hinzu kommen Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten im allgemeinen gemeinnützigen Bereich sowie Steuerbegünstigungen von Ausgaben in Form von Spenden. Außer den steuerlichen Vergünstigungen kommen noch z.B. die Zuschüsse der öffentlichen Hand und unter anderem die Befreiung von staatlichen Gebühren und Kosten.
Der wesentliche Hintergrund für die Gewährung solcher Vergünstigungen ist die Entlastung des Staates von eigenen Aufgaben, die von den gemeinnützigen Einrichtungen übernommen werden. Die gemeinnützigen Körperschaften verwenden ihre Mittel für Zwecke, für die sonst Staat oder Kommunen Steuermittel einsetzen würden. Das Tätigwerden dieser Einrichtungen im Sinne des Staates im gleichen Umfang zu versteuern, wie die eigennützige Gewinnerzielung wäre nicht sinnvoll, da die Belastung die Bereitschaft und die Mittel zum selbstlosen Handeln schmälern würden. Zudem würde der Handlungsspielraum der Körperschaften dadurch beschnitten.
Die Steuerbegünstigungen in den einzelnen Steuergesetzen beziehen sich häufig auf die Gemeinnützigkeit. Im folgenden werden zunächst die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft erörtert, wonach auf das praktische Anerkennungsverfahren und dessen Besonderheiten näher eingegangen wird.
Die Komplexität und Verwobenheit der einzelnen steuerlichen Regelungen macht es für Einrichtungen schwer, die häufig eng gesetzten Grenzen einer Steuerbefreiung nicht zu überschreiten. Die Überschreitung dieser Grenzen kann unter anderem zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen, was bei den gemeinnützigen Einrichtungen den Entzug ihrer Lebensgrundlage bedeuten kann.
Im zweiten Teil werden die einzelnen Rechtsfolgen und Auswirkungen des Verlustes des Gemeinnützigkeitsstatus aufgeführt. Daraufhin werden die einzelnen Gefahrenquellen und Fehlverhalten der Körperschaften und ihrer Vertreter unter rechtlicher und verfassungsmäßiger Würdigung dargestellt, die zu diesem Verlust führen können.
Teil 1. Begründung des Gemeinnützigkeitsstatus
A. Die "steuerbegünstigten Zwecke" der Abgabenordnung
[...]
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Olga Schwarzkopf, 2002, Begründung und Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus, Munich, GRIN Publishing GmbH
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