Im folgenden untersuchen wir die Ursachen für das Entstehen alternativer Protestbewegungen und wie die gesellschaftlich etablierten Gruppen und Institutionen (Politik, Bürokratie, Polizei, etc.) mit diesen Phänomenen umgehen aufgrund des Textes von Klaus Horn "Sozialisationsrisiken heute" (Horn 1996) näher.
Ein gängiges Interpretationsmuster ist jenes, zu sagen, es handle sich lediglich um ein Aufbäumen jugendlicher Kräfte, welches es immer gegeben hätte und deren Subjekte sich letztendlich doch anpassen würden. Diese Sichtweise sieht nicht die gesamtgesellschaftliche Tragweite der Thematik, sondern nur die protestierenden Individuen, und zwar als von den gesellschaftlichen Normen abweichende Einzelne, welche sich später doch an die Normen anzupassen hätten. Die gesellschaftlichen Normen und Gesetze selbst werden jedoch nicht als "dispositives Recht" betrachtet. Klaus Horn betrachtet dieses Phänomen als eine Verselbständigung von gesellschaftlichen Normen, Strukturen und Organisationen gegenüber dem Individuum, welches selbst keinerlei Einfluß mehr auf dieselben hat. An das Individuum werden hohe Anpassungserwartungen gegenüber den gesellschaftlichen Normen und Strukturen gestellt, während umgekehrt die gesellschaftlichen Organisationen, sowie die Normen die ihnen zugrunde liegen, als "naturgegeben", sachlich gerechtfertigt und damit unveränderlich erscheinen. Klaus Horn spricht in diesem Zusammenhang von "Mittel-Zweck- Systemen", da der Einzelne zum Mittel wird, oder von der Herrschaft von "Sachzwängen". Die Bedeutung dieser Begriffe ist grundsätzlich ähnlich dem Begriff der "Entsubjektivierung" bei Johann A. Schülein (Vgl. Schülein 1988, S. 397ff; s.a. entsprechenden Teil in dieser Arbeit, SXXff) oder dem Begriff der "strukturellen Gewalt" bei Johan Galtung. Alle diese Erscheinungen führen letztendlich zur Entfremdung des Individuums von der Gesellschaft.
Was sind nun die Hintergründe für diese Entwicklung moderner Gesellschaften hin zur "Entsubjektivierung"(Schülein) bzw. zur "Versachlichung von Herrschaft"(Horn)? Beide Autoren konstruieren ein gewissermaßen historisches "Vorzustandsmodell", mit Hilfe dessen sie den derzeitigen gesellschaftlichen Zustand erklären wollen: J. A. Schülein gliedert die sozialgeschichtliche Entwicklung in drei Gesellschaftsmodelle: Einfache Gesellschaftsformen ohne individuell ausdifferenzierter Identitäten, differenzierte Gesellschaftsformen mit Ansätzen zur individuellen Identitätsbildung, sowie die heutigen modernen Gesellschaftsformen mit ihrem hohen Maß an Arbeitsteilung, Technisierung, Ausdifferenzierungund der Tendenz zur "Entsubjektivierung" und damit verbunden die Notwendigkeit der "Selbstabstraktion" durch den einzelnen (Vgl. Schülein 1988., S. XXff in dieser Arbeit wird Schüleins Theorie genauer behandelt).
Auch Klaus Horn konstruiert einen modellhaften "Vorzustand". Allerdings erstreckt sich Horns Modell auf eine wesentlich engere Periode der menschlichen Geschichte, nämlich im wesentlichen auf die Neuzeit. Der zeitliche Rückgriff ist also kürzer, aber auch von der Periodisierung her unklarer. Horn sieht das Hauptproblem, welches zu Unzufriedenheit mit den sozialen Verhältnissen und zu alternativen Protestbewegungen führt, in einer Sinnkrise des bürgerlichen Normensystems. Dieses Normensystem beinhaltet zum einen die juristischen Gesetze(Rechtsnormen) und zum anderen die vorherrschenden Werte und Tugenden(Sittennormen) in einer Gesellschaft. Normen dienen jedoch in jedem Fall als Handlungsanweisungen. Dabei wird in unserer Gesellschaft davon ausgegangen, daß das Individuum den Sinn dieser Normen grundsätzlich erkennen kann und selbst entscheiden kann, ob es sich an diese Handlungsanweisungen hält sowie die Normen auch aktiv mitgestalten kann. Horn entwirft ein Idealbild des Normensystems in bürgerlichen
Gesellschaften, welches folgende Funktionen zu erfüllen hätte:
A) Das Normensystem soll die Aufrechterhaltung und Entwicklung der gesellschaftlichen Ordnung garantieren.
B) Normensysteme sind jedoch keine reinen Zwangssysteme, sondern sie haben auch eine ethische Funktion: Sie erklären sowohl den Sinn des gesellschaftlichen Geschehens als auch des eigenen Lebens in Bezug auf das gesellschaftliche Geschehen. Sie erklären sozusagen was gut und böse ist in Hinsicht auf das Gesamtbild.
C) Die Regeleinhaltung ist zumeist mit Selbstbeherrschung und Wunschverzicht verbunden. Das Normensystem muß dafür eine gewisse Kompensation; hauptsächlich durch einen höheren persönlichen Anteil an gesellschaftlichem Wohlstand und Macht; garantieren. D) Die Einhaltung sozialer Normen, und damit verbunden der Verzicht auf unmittelbare
Wunschbefriedung, gesamtgesellschaftlichen Sinn und dem eigenenLebenssinn.
E) Der Zusammenhang mit dem persönlichen Lebenssinn ergibt sich über die zukünftigen Vorteile, welche sich die gesellschaftlichen Individuen von der Normeneinhaltung in der Gegenwart erwarten. Es wird also auch ein Zusammenhang zwischen eigener Gegenwart und eigener Zukunft konstruiert. Vorteile in der Zukunft kann man sich z.B. über Weiterbildung verschaffen, die (im Idealfall!)zu einem höheren Einkommen verhilft.
F) Den Individuen wird durch das Normensystem vermittelt an einer sinnvollen "geschichtlichen Bewegung" aktiv und gestaltend mitwirken zu können. Das Individuum kann
sich gewissermaßen als Teil des gesellschaftlichen Geschehens erfahren und erhält so eine eigene Identität.
G) Die sozialen Normen sollen als verinnerlichte Handlungsanleitungen auch hinterfragbar und gestaltbar sein. Es findet eine ständige, wenn auch nicht bewußte, Überprüfung der oben beschriebenen Funktionen statt. Es muß eine gewisse Balance zwischen heutigem Wunschverzicht und zukünftiger Wunscherfüllung gewährleistet sein, um eine wirkliche Identifikation des Einzelnen mit der gesellschaftlichen Ordnung zu ermöglichen und eine gewisse Geborgenheit in derselben zu erreichen. Ist das nicht der Fall, müssen die Normen zumindest veränderbar sein.
Aus dieser Darstellung geht die gewissermaßen dialektische Funktionsweise des bürgerlichen Normensystems hervor: Es hat zum einen eine gesamtgesellschaftliche Funktion, nämlich die Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung und die Vermittlung ihres Sinns. Zum anderen hat das Normensystem auch eine persönliche Sinnfunktion. Die Normen sind persönlicher Erfahrung zugänglich und können im Idealfall vom Individuum überprüft werden, ob und inwieweit sich die "Versprechungen", wie z.B. Wohlstand, auch wirklich bewahrheiten.
Das Modell von Klaus Horn kann jedoch wohl nur als Idealzustand betrachtet werden. Dieses Modell basiert im wesentlichen auf dem aristotelischen Politikideal des griechischen Altertums, welches sich allerdings lediglich auf den antiken Stadtstaat Athen bezog. Obgleich Horn nicht explizit darauf Bezug nimmt, so ist doch die ideengeschichtliche Kontinuität erkennbar: Jeder aktive Bürger (Athens) hat gleichzeitig politische Rechte und politische Pflichten. Jeder Bürger wirkt aktiv an der Gesetzgebung und an der Gerichtsbarkeit mit, unterwirft sich allerdings auch derselben. Bürger sind in der Politeia(= ideale Staatsform) jene, die abwechselnd herrschen und beherrscht werden. Dieser Dualismus des herrschens und beherrscht werdens der Bürger ist das Kernelement der aristotelischen Politikvorstellung. Die einzelnen Bürger schließen sich freiwillig zum Gemeinwesen zusammen und unterwerfen sich auch freiwillig den Normen. Der Staat ist dabei teleologisch orientiert: Ziel ist nach Aristoteles das "gute Leben" des einzelnen Bürgers, welches identisch ist mit dem guten Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist dabei keinesfalls an Partikularinteressen orientiert. Das "gute Gemeinwesen" garantiert vielmehr das "gute Leben" des einzelnen. Ein Widerspruch zwischen den Interessen des Gemeinwesens und denen des einzelnen Bürgers ist in dieser
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Thomas Paster, 2001, Politische Sozialisationsrisiken - Zur Dominanz der Sachzwänge, Munich, GRIN Publishing GmbH
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