Inhaltsverzeichnis
1. Baubeschreibung 3
2. Anbindung des Parkhauses an das Straßennetz 4
3. Dimensionierung der Ein- und Ausfahrbereiche 5
3.1 Einfahrbereich 5
3.2 Ausfahrbereich 5
4. Erschließung des Parkhauses 6
4.1 Erschließung mit dem Fahrzeug 6
4.2 Erschließung für Fußgänger 7
5. Berechnungen 7
6. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 9
6.1 Anzahl der Parkstände, Umbauter Raum 9
6.2 Bau , Grunderwerbs- und Investitionskosten 9
6.3 Gesamtkosten pro Jahr 10
6.4 Erforderliche Parkgebühren 11
Literaturverzeichnis 12
Anlagen 13
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1. Baubeschreibung
Die gegebenen Grundstücksabmessungen, die geforderte Parkplatzanzahl, die Forderung nach einer übersichtlichen und eindeutigen Verkehrsführung und die Berücksichtigung einer Grundrisssymmetrie führten nach Abwägung verschiedener Möglichkeiten zur Planung eines Parkhauses mit Vollrampen und Einrichtungsverkehr.
Das Parkhaus umfasst 5 Etagen, die sich auf eine maximale Gebäudehöhe von 10,50 m aufteilen. Die Erschließung erfolgt über das 2,50 m unter Geländeoberkante liegende Tiefgeschoss. Die Außenabmessungen des Gebäudes entsprechen denen des Grundstücks von 34,56 m x 97,76 m. Das Grundstück ist somit komplett überbaut. Im verkehrstechnischen Entwurf wurden bezüglich der Normalgeschosshöhe und der minimalen lichten Höhe die Vorgaben von 3,00 m bzw. 2,20 m angesetzt. Eine Verringerung der Konstruktionshöhe der Decken nach erfolgter statischer Berechnung und der damit verbundenen Vergrößerung der lichten Höhe, stellt kein Problem dar. Die Gründung des Parkhauses erfolgt auf Streifen- bzw. Einzelfundamenten. Das Tiefgeschoss ist von Stahlbetonwänden mit einer Konstruktionsdicke von 0,50 m umgeben. Auf Grund der fast kompletten Geschlossenheit (außer Einfahrbereich) des Tiefgeschosses wird hier eine automatische Zwangslüftung vorgesehen.
Die oberen Geschosse sind an allen vier Seiten offen, so dass eine ausreichende natürliche Belüftung stattfindet. Des Weiteren sind die Brandschutzan-forderungen hier niedriger als bei geschlossenen Systemen. Die Lasten werden vom 3. Obergeschoss bis zum Erdgeschoss in Stützen eingetragen, und dann im Tiefgeschoß auf die Stahlbetonwände bzw. die in der Mitte weitergeführten Stützen übertragen um letztendlich zu den Fundamenten zu gelangen. Die Stützweiten betragen 16,50 m bzw. 17,56 m. Die leicht unterschiedlichen Stützweiten resultieren aus der geringen Ausmittigkeit der mittleren Stützenreihe. Der daraus entstehende Freiraum kann für die Führung der Fußgänger in der Parkhausmitte verwendet werden. Das Stützenraster ist entsprechend den Abmessungen der Parkplätze mit größtenteils 5,00 m gewählt.
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Zur Betonung der Offenheit der Konstruktion werden die Stützen aus Stahl gefertigt und die Decken als Plattenbalken ausgebildet. Die Absturzsicherung bzw. Abgrenzung der Parkdecks übernehmen vom Erdgeschoss bis zum 3. Obergeschoss Stahlbetonbrüstungen mit einer Höhe von 1,00 m zuzüglich Stahlrohrgeländer.
2. Anbindung des Parkhauses an das Straßennetz
Die Anbindung des Parkhauses an das Straßennetz sollte möglichst ohne, bzw. nur mit geringer Behinderung des Durchgangsverkehrs realisiert werden. Beim Entwurf wurde für die Alexanderstraße ein schon bestehender Zweirichtungsverkehr vorausgesetzt. Die Erschließung des Parkhauses erfolgt von der Ale-xanderstrasse. Es ist neben den Rechtsabbiegern auch den Linksabbiegern, die aus Richtung der Goethestraße kommen, erlaubt in das Parkhaus einzufahren. Um dies erreichen zu können, war es notwendig, die Alexanderstraße um einen Fahrstreifen zu ergänzen. Die erforderliche Fahrbahnbreite beträgt bei einer möglichen Begegnung von Bus/Bus bzw. Lkw/Pkw mindestens 6,50 m zuzüglich des geplanten Linksabbiegestreifens von 3,00 m. Die zur Verfügung stehenden Breite von 10,00 m wird folgendermaßen aufgeteilt: 3,50 m für Richtungsfahrbahn 1, 3,00 m für den Linksabbiegestreifen und 3,50 m für Richtungsfahrbahn 2. Der entstandene mittlere Fahrbahnstreifen wird weiterhin für eine Linksabbiegerspur in die Goethestraße genutzt. Die Länge des Linksabbiegestreifens für die Einfahrt in das Parkhaus beträgt 30,00 m und für das Abbiegen in die Goethestraße 34,00 m.
Der Verkehr Goethestraße / Alexanderstraße wird über Ampeln geregelt. Die Regelung des Verkehrs Porschestraße / Alexanderstraße kann je nach Verkehrsstärke auch ohne Ampeln erfolgen. Der aus dem Parkhaus abfließende Verkehr wird der Goethestraße übergeben. Hierzu wird die Ausfahrt aus dem Parkhaus, die sich auf der Seite der Alexanderstraße befindet, um das Parkhaus herumgeführt. Die Parallele zur Goethestraße bietet einen Aufstellbereich von 36,00 m. Eine Anbindung an die Goethestraße kann je nach Verkehrsstärke entweder mittels Einfädelungsspur oder einer Ampelregelung erfolgen.
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3. Dimensionierung der Ein- und Ausfahrbereiche
3.1 Einfahrbereich
Aus dem Diagramm für den Zu- und Abfluss eines vergleichbaren Parkhauses wird der maximale Zufluss in der Zeit von 8.00 - 9.00 Uhr mit 330 Kfz/h abgelesen. Gewählt wird eine Abfertigungseinrichtung mit automatischer Parkscheinausgabe auf Knopfdruck. Die Leistungsfähigkeit beträgt 340 Kfz/h. Somit ist es möglich, das Parkhaus mit nur einer Einfahrt zu betreiben, ohne die Leistungsfähigkeit der Abfertigungsanlage auch in Spitzenzeiten zu überschreiten. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt der Spitzenzufluss dauerhaft deutlich erhöhen, so gibt es die Option, eine Abfertigungsanlage mit automatischer Parkscheinausgabe nach überfahren einer Induktionsschleife und einer Kapazität von 600 Kfz/h zu installieren.
Der Abstand zwischen dem Ort der Parkkartenanforderung und der Schranke soll 3,00 m nicht unterschreiten und liegt im konkreten Fall bei 3,11 m. Die Fahrbahnverengung der Einfahrt von 4,00 m auf 2,50 m dient der besseren Heranführung der Fahrzeuge an die Geräte zu Parkscheinausgabe. Die Abfertigungseinrichtungen sind zum Zweck der sofortigen Störungsmeldung mit einer Gegensprechanlage versehen. Die Wartung und Überwachung des Parkhauses erfolgt über parkhauseigenes Haustechnikpersonal. Die Kontrollräume befinden sich im Tiefgeschoss unter der Vollrampe.
3.2 Ausfahrbereich
Der maximale Abfluss wird aus dem Diagramm mit 200 Kfz/h abgelesen. Die Schrankenöffnung erfolgt automatisch nach Kontrolle einer Codekarte. Die Leistungsfähigkeit mit 360 Kfz/h einer solchen Anlage ist weit mehr als ausreichend und hält noch Reserven bereit. Somit ist auch bei der Ausfahrt nur eine Ausfahrspur notwendig. Innerhalb des Parkhauses wird zur besseren Verkehrsführung an der Ausfahrt die 6,00 m breite Fahrgasse in zwei Fahrstreifen aufgeteilt. Ein Fahrstreifen dient dem Geradeausverkehr, und der zweite dem aus dem
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Lars Schumann, 2002, Entwurf eines Parkhauses, Munich, GRIN Publishing GmbH
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