Aufgeklärter Absolutismus in Brandenburg-Preußen unter Friedrich II.


Seminararbeit, 2006

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Absolutismus – Aufklärung – Friedrich der Große

2. Vom Absolutismus zum Aufgeklärten Absolutismus
2.1 Immanuel Kant: „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ (1783)
2.2 Andreas Riem: „Aufklärung ist ein Bedürfnis des menschlichen Verstandes“ (1788)
2.3 Das Modell des aufgeklärten Absolutismus

3. Friedrich der Große
3.1 Politik
3.2 Die Gesellschaft und ihre Gliederung
3.2.1 Bauern und Landbevölkerung
3.2.2 Der Adel
3.2.3 Die städtische Bevölkerung
3.2.4 Die neuen Eliten
3.3 Wirtschaft
3.3.1 Die Landwirtschaft
3.3.2 Gewerbe und Handel
3.3.3 Die Formen der Wirtschaftspolitik
3.4 Verwaltung
3.5 Erziehungswesen
3.6 Kirche und Religion
3.7 Die Reformierung des Rechtswesens

4. Resümee

5. Literatur

1. Absolutismus – Aufklärung – Friedrich der Große

Der Absolutismus als Herrschaftsform ist in der Forschung allgemein anerkannt, seine Funktion als Epochenbegriff jedoch nicht bei allen Autoren kritikfrei. Angriffspunkt bildet dabei seine Verwendung für ein gesamteuropäisches Phänomen, welches jedoch nicht zeitgleich und in gleicher Ausprägung einsetzte. Dennoch wird in Handbüchern und Gesamtdarstellungen auf den Zeitraum vom Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zur Französischen Revolution verwiesen. Für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation lässt sich dabei festhalten, dass „das Jahr 1648 […] zwar ein Epochenjahr der deutschen Geschichte [ist], aber es leitet nur bedingt das Zeitalter des Absolutismus ein, denn dieser erfasste nicht das Reich insgesamt, sondern in sehr unterschiedlicher Weise lediglich seine Fürstenstaaten“[1].

Die Entwicklung in diesen anderthalb Jahrhunderten war aber nicht nur von der differenten territorialen Ausbreitung des Absolutismus gekennzeichnet, sondern auch von den Auswirkungen philosophischer Einflüsse geprägt – allen voran durch die der Aufklärung. Diese bewirkte einen Wandel der Herrschaftsauffassungen der absolutistischen Fürsten. So sah sich Friedrich II., der Große, als „erste[r] Diener des Staates“[2] mit der Verpflichtung, die Wohlfahrt und irdisches Glück zu verwirklichen. Wie dieses Phänomen zu bezeichnen sei – ob aufgeklärter Absolutismus oder Reformabsolutismus –, darüber ist man sich in der Forschung nicht einig.[3] Einerseits weil die Tiefenwirkungen der Aufklärung auf die absolutistische Staatsverwaltung umstritten sind, andererseits weil der „aufgeklärte Absolutismus“, welcher als historiographischer Kunstbegriff 1847 von W. Roschers eingeführt wurde, dazu führe, „die von der Aufklärung ausgehenden reformerischen Impulse zu überschätzen“.[4]

Als Vertreter des aufgeklärten Absolutismus wird vor allem Friedrich II. von Preußen angesehen. Trotz der kritischen Auseinandersetzung mit diesem Terminus und seiner Ausführung auf Staatsebene verstanden auch seine Zeitgenossen unter einem „aufgeklärten Monarchen“ den absolut regierenden Herrscher, „der aber durch zeitgemäße Reformen die Ideale der Aufklärung in die praktische Politik umgesetzt habe“[5].

Daher werden zunächst anhand zeitgenössischer Aufklärer die Ideen und die Zielpunkte innerhalb des absolutistischen Staates aufgezeigt. Anschließend soll untersucht werden, inwieweit sich Friedrich II. als aufgeklärter Monarch diesem Gedankengut verpflichtet fühlte, wobei eher auf die Entwicklung der Strukturen Wert gelegt wird als auf eine Ereignisgeschichte.

2. Vom Absolutismus zum Aufgeklärten Absolutismus

Die Aufklärung wollte, zumindest in der Theorie, das gottgewollte Feudal- und Ständesystem durch die Vernunft des Denkens ersetzen. Die politisch rechtlosen Bürger wollten die Vorherrschaft des Adels brechen. Sie forderten Gleichheit der Menschen und Menschenrechte für alle.

In der Praxis sah dies jedoch so aus, dass die Schicht der Bürger, die Veränderungen wollte, oft von den Institutionen der Territorialstaaten beruflich und finanziell abhängig und somit ihrem „Aufbegehren“ Grenzen gesetzt waren, wenn sie ihre Existenzgrundlage nicht gefährden wollten. Meist handelte es sich dabei um Beamte, Gelehrte, Professoren, selbstständige Akademiker, Studenten und niederen Adel. In erster Linie waren es also die Intellektuellen, die die Aufklärung durchsetzen wollen. Ziel dieser geistigen Bewegung war auch deshalb eine Reform der Gesellschaft, keine Revolution. Ohne die Obrigkeit waren Reformen aber nicht durchführbar, weswegen ein Kompromiss mit dem Absolutismus gesucht wurde. So vertraten Christian Wolff und Johann Christoph Gottsched, zwei renommierte Vertreter der rationalistischen Frühaufklärung, sowie der evangelische Theologe Andreas Riem die Idee des aufgeklärten Absolutismus.

2.1 Immanuel Kant: „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ (1783)

Immanuel Kant (1724-1804), der Königsberger Professor, ist der Vertreter der deutschen Aufklärung. In der „Berlinischen Monatsschrift“ veröffentlichte er seine Definition von Aufklärung im Dezember 1784. Mit dieser eröffnete er dann auch seinen Aufsatz: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.“[6] [7] Als unmündig sah er dabei diejenigen an, die einer Leitung für ihr eigenes Denken bedürfen. Selbstverschuldet ist sie, wenn der Mut zum selbstständigen Denken, jedoch nicht der Verstand, fehlt. Daraus resultierte der Wahlspruch der Aufklärung: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“[8] Um ihn nutzen zu können, müssten allerdings Möglichkeiten durch die Obrigkeit geschaffen werden, denn Kant hielt fest: „Satzungen und Formeln […] sind die Fußschellen einer immerwährenden Unmündigkeit.“[9] Sie erleichtern die bequeme Unmündigkeit, deren Nährboden nach Kant Faulheit und Feigheit sind.

Selbstbestimmung und Mündigkeit zählten zu den primären Zielen der Aufklärung. Demnach war zu erwarten, dass aufklärerische Ideen nicht überall auf Gegenliebe stoßen würden. Denn nach Kant ermöglicht erst ein aufgeklärtes Volk eine aufgeklärte Regierung.[10] Der Gegensatz zu überlieferten Verhältnissen brachte die Schlagworte Natur, Mensch und Menschenrechte, Vernunft als Prinzip der Wissenschaft hervor. Die Vernunft ist Quelle aller Erkenntnis, Richtschnur menschlichen Handelns und Maßstab aller Werte. Diese Maßgaben wurden von Kant in seinem „kategorischen Imperativ“ aufgegriffen. Doch entgegen den Entwicklungen in Frankreich war Kant nicht für eine Revolution, weil er der Ansicht war, dass dadurch keine Neuerungen im Denken entstehen.

Als Bedingung für die erfolgreiche Durchsetzung der Aufklärung sah Kant die Freiheit, für deren Gebrauch er eine Unterscheidung zwischen Öffentlichkeit und privatem Bereich vornahm. Der Privatgebrauch war dadurch gekennzeichnet, dass die Amtspflicht die Nutzung des eigenen Verstandes einschränken darf, wogegen die Freiheit in der Öffentlichkeit absolut sein sollte – nach Kants Ausführungen galt diese allerdings nur für Gelehrte. Da eine Schädigung des Staates kein Ziel dieser Bewegung war, auch wenn sie große Veränderungen im Denken und Handeln forderte, hob Kant Friedrich II. als aufgeklärten Herrscher hervor: „Nur ein einziger Herr in der Welt sagt: räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt; aber gehorcht!“[11]

Eine weitere Forderung Kants war die Religionsfreiheit, in der weder die Ausübung der alten noch der neuen Konfessionen angegriffen wird. Jedem sei Aufklärung zu ermöglichen, die Umsetzung aber freigestellt. Daraus ergab sich nach Kant für den Monarchen, dass „sein gesetzgebendes Ansehen […] eben darauf [beruht], dass er den gesamten Volkswillen in dem seinigen vereinigt.“[12] Demnach seien die aufgeklärten Monarchen dazu verpflichtet gewesen, die Ideen der Aufklärung zu unterstützen. Daher wandte sich Kant auch gegen den Despotismus und die Zensur, denn seiner Ansicht nach würde ein aufgeklärter Herrscher sogar Kritik an seiner Gesetzgebung zulassen.[13] Dennoch resümierte Kant, wobei man das Veröffentlichungsdatum Dezember 1783 im Auge behalten sollte, dass es kein aufgeklärtes Zeitalter sei, sondern ein Zeitalter der Aufklärung, in dem sie sich befanden.[14]

2.2 Andreas Riem: „Aufklärung ist ein Bedürfnis des menschlichen Verstandes“ (1788)

Andreas Riem (1749-1807), ein evangelischer Theologe, konnte unter Friedrich II. seine Aufklärungsschriften ungehindert verbreiten. In seiner Protestschrift „Über Aufklärung, ob sie dem Staate – der Religion – oder überhaupt gefährlich sey und seyn könne? Ein Wort zur Beherzigung für Regenten, Staatsmänner und Priester“, die er 1788 nach dem Erlassen des preußischen Religionsedikts durch Friedrich Wilhelm II. verfasste, sprach er sich ausdrücklich für den aufgeklärten Absolutismus aus, wie er unter Friedrich II. praktiziert wurde.[15]

Er sah die Aufklärung als ein „notwendiges Bedürfnis“[16] in Europa, wobei er sich bei seinen Ausführungen hauptsächlich gegen die Kirche und die durch ihre Ansichten hervorgerufenen Handlungen verschiedener Herrscher richtete. Dabei vertrat er recht extreme Positionen und sprach sich gegen den „Despotismus, der entsetzlichsten Täuschung nach jener in der Religion“[17] aus. Für ihn standen die Menschenrechte im Vordergrund, deren Grundelemente der Erhalt von Kenntnissen und das Erkennen von Wahrheit darstellen. Diese ließen die Vormünder jedoch nach Ansicht von Riem „nur bis zu einem gewissen Grade […] entwickeln“.[18] Provokant fragte er daher: „Warum hat Gott das Maß des Verstandes so reichlich mitgeteilt, wenn er unglücklich macht? warum überhaupt ihn gegeben, wenn man nicht ganz ihn gebrauchen darf?“[19].

Er sah die Aufklärung als Machtgrundlage der verschiedenen Herrscher, denn die Regentschaft durch einen unaufgeklärten Monarchen führe unweigerlich wie in Frankreich zur Revolution oder zumindest dazu, dass man sich nur ihrer schlechten Taten erinnere, sofern man sie nicht gänzlich vergisst. So wie er die Despoten aufs Schärfste verurteilte, so hob er Friedrich II. auf ein Podest. „Und Preußen ist doch unstreitig der aufgeklärteste Staat in der Welt; und in der Residenz der Aufklärung ist das Leben des Monarchen sicher, die Wohlfahrt der Untertanen durch das weiseste Gesetzbuch aller Nationen sowie die Rechte ihres Gewissens und bürgerlichen Freiheit bis jetzo und wollte Gott! sie wäre es auf immer! aufs festeste gegründet.“[20] Auch wenn er hier die Bedeutung und die positiven Auswirkungen der Aufklärung für einen modernen Staat hervorhob, so war er dennoch der festen Überzeugung, dass der Absolutismus als Herrschaftssystem weiter bestehen müsse. Durch die Einführung des Eigentums war in jedem funktionierenden Staat die Exekutive und Legislative erforderlich,[21] und die Erblichkeit der Thronfolge sollte erhalten bleiben. Abgaben an den Staat waren nur recht und billig, um diesen zu erhalten, und Riem rechtfertigt auch das Kriegsheer – zur Verteidigung gegen Neider des Auslandes.

Seine Protestschrift war demnach ein Plädoyer für den aufgeklärten Absolutismus unter Friedrich II. „Je mehr […] [die Aufklärung] sich ausbreitet, je deutlicher setzt sie die Pflichten des Monarchen gegen seine Untertanen und des Untertans gegen seinen Monarchen ins Licht; und je williger macht sie sie beide, mit edlem Einverständnisse zum Besten des Ganzen tätig zu sein.“[22] Dennoch muss man anmerken, dass Riem mit einem sehr verklärten, wenn nicht gar naiven Blick auf die Regierungszeit Friedrichs des Großen zurücksah. Die Differenzen zwischen Theorie und Realität sollen im Folgenden deutlich werden.

2.3 Das Modell des aufgeklärten Absolutismus

Sollten die Ideen der Aufklärung in das Herrschaftssystem des Absolutismus integriert werden, so bedeutete dies neben dessen primären Zielen wie der Machterweiterung durch die Rationalisierung der Verwaltung, die Steigerung der Finanzkraft, die Stärkung des Militärwesens und die Regelung der Wirtschaft nach den Prinzipien des Kameralismus und Merkantilismus auch weitere Prämissen zu beachten. Nun galt es, eine Vereinheitlichung des Rechtswesens zu bewirken und eine Humanisierung in Strafrecht wie Strafvollzug durchzuführen, die Standesschranken abzubauen und sich von Gottesgnadentum abzuwenden.[23] Weitere Punkte, die schon im Ansatz vorhanden waren, waren „die religiöse Toleranz und die Trennung von Kirche und Staat, vor allem aber eine bewusste Unterordnung des Herrschers unter die Interessen seines Staatswesens“[24]. Ein weiterer Schwerpunkt im Sinne der Aufklärung, der einer Reformierung und eines Ausbaus bedurfte, war der des Bildungswesens.

Diese Forderungen der Aufklärung konnten aber nicht allein von der Bevölkerung, sondern in erster Line auf Staatsebene umgesetzt werden. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, dass diese Herrscher selbst aufgeklärt waren oder zumindest die Aufklärungsideen unterstützten und somit eine „Verzahnung zwischen aufgeklärter Öffentlichkeit und Amtsträgern [entstand], der sich auch adlige Beamte und die Landesherren selbst auf die Dauer kaum entziehen konnten.“[25] Der Absolutismus stand daher durchaus im Einklang mit der Aufklärung, wenn er eine rationale Souveränitätslehre mit der naturrechtlichen Vorstellung verknüpfte.[26] Letzteres bedeutete, dass die Herrschaft des Souveräns in einem Gesellschaftsvertrag begründet war, er sie also im Auftrag der Regierten ausübte. Aufgeklärter Absolutismus verstand sich als Herrschaft für das Volk, aber ohne dessen Eingriff.

[...]


[1] Neuhaus, H. (Hg.), Zeitalter des Absolutismus 1648-1789 (Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung, Bd. 5), Stuttgart 1997, S. 5-6.

[2] Friedrich II., Politisches Testament Friedrichs des Großen von 1752, in: Neuhaus, H.(Hg.), Zeitalter des Absolutismus 1648-1789, S. 210.

[3] Vgl. Birtsch, G., Einleitung, in: Ders. (Hg.), Reformabsolutismus im Vergleich: Staatswirklichkeit – Modernisierungsaspekte – verfassungsstaatliche Positionen (Aufklärung, Jg. 9, Heft 1), Hamburg 1996, S. 3. Vgl. Ders., Aufgeklärter Absolutismus oder Reformabsolutismus?, in: Ders. (Hg.), Reformabsolutismus im Vergleich, S. 101-109.

[4] Birtsch, G., Einleitung, in: Ders. (Hg.), Reformabsolutismus im Vergleich, S. 3. Vgl. Hartung, F., Der Aufgeklärte Absolutismus, in: Hubatsch, W. (Hg.), Absolutismus (Wege der Forschung, Bd. 314), Darmstadt 1973, S. 118-125.

[5] Erbe, M., Deutsche Geschichte 1713-1790: Dualismus und Aufgeklärter Absolutismus, Stuttgart 1985, S. 65-66.

[6] Bahr, E. (Hg.), Was ist Aufklärung? Thesen und Definitionen, Stuttgart 2004, S. 8-17.

[7] Kant, I., Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?, in: Bahr, E. (Hg.), Was ist Aufklärung?, S. 9.

[8] Ebd.

[9] Ebd., S. 10.

[10] Vgl. Ebd., S. 17.

[11] Ebd., S. 11.

[12] Ebd., S. 15.

[13] Vgl. Ebd., S. 16. Vgl. Erbe, M., Deutsche Geschichte 1713-1790, S. 60.

[14] Vgl. Kant, I., Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?, in: Bahr, E. (Hg.), Was ist Aufklärung?, S. 15.

[15] Bahr, E. (Hg.), Was ist Aufklärung?, S. 28-36.

[16] Riem, A., Aufklärung ist ein Bedürfnis des menschlichen Verstandes, in: Bahr, E. (Hg.), Was ist Aufklärung?, S. 30.

[17] Ebd., S. 34.

[18] Ebd., S. 29.

[19] Ebd., S. 30.

[20] Ebd., S. 34.

[21] Vgl. ebd., S. 35.

[22] Ebd., S. 36.

[23] Vgl. Möller, H., Wie aufgeklärt war Preußen?, in: Puhle, H.-J.; Wehler, H.-U., Preußen im Rückblick (Geschichte und Gesellschaft. Zeitschrift für Historische Sozialwissenschaft, Sonderheft 6), Göttingen 1980, S. 194-195. Vgl. Erbe, M., Deutsche Geschichte 1713-1790, S. 57, 60. Vierhaus, R., Deutschland im Zeitalter des Absolutismus (Deutsche Geschichte 6), Göttingen 21984, S. 110, 149.

[24] Erbe, M., Deutsche Geschichte 1713-1790, S. 66, vgl. S. 60.

[25] Ebd., S. 65-66. Vgl. Vierhaus, R., Deutschland im Zeitalter des Absolutismus, S. 110, 113.

[26] Vgl. Vierhaus, R., Deutschland im Zeitalter des Absolutismus, S. 111, 148.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Aufgeklärter Absolutismus in Brandenburg-Preußen unter Friedrich II.
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Veranstaltung
Proseminar: Der Absolutismus
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
26
Katalognummer
V89084
ISBN (eBook)
9783638025539
ISBN (Buch)
9783640108800
Dateigröße
508 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aufgeklärter, Absolutismus, Brandenburg-Preußen, Friedrich, Proseminar, Absolutismus
Arbeit zitieren
Marlen Frömmel (Autor:in), 2006, Aufgeklärter Absolutismus in Brandenburg-Preußen unter Friedrich II., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89084

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Aufgeklärter Absolutismus in Brandenburg-Preußen unter Friedrich II.



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden