Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkungen 3
1.1 Das österreichische Schulsystem 3
1.1.1 Die Schulen im Überblick 3
1.1.2 Weitere wichtige Merkmale des Schulsystems in Österreich 4
1.2 Was ist eigentlich ein Förderzentrum 5
2. Institutionelle Rahmenbedingungen der Praktikumsstelle 6
2.1 Organisationsstruktur von Träger und Einrichtung 6
2.1.1 Organisationsstruktur des Trägers 6
2.1.2 Organisationsstruktur der Einrichtung 7
2.1.3 Finanzierung 9
2.2 Geschichte des Trägers und der Einrichtung 10
2.3 Personelle Situation 12
2.4 Das Arbeitsfeld 13
2.5 Konzeption und Arbeitsmethoden 14
2.6 Besondere Probleme 14
3. Der eigene Tätigkeitsbereich 16
3.1 Meine Arbeit in der Klasse 16
3.2 Meine Arbeit in der Gruppe 18
3.2.1 D 21
3.2.2 K 22
3.2.3 B 23
3.2.4 S 26
3.3 Das Frühschwimmen 27
4. Reflexion der Praktikumserfahrungen 29
4.1 Vorerfahrungen und Erwartungshaltung vor dem Praktikum 29
4.2 Diskussion des Arbeitsfeldes verbunden mit Kritik an der erfahrenen Praxis 30
4.3 Rückmeldungen und Einschätzung der eigenen Arbeit 33
4.4 Perspektiven aus den Praktikumserfahrungen für das weitere Studium und den Beruf 34
5. Nachbemerkung 35
6. Literatur 36
2 NA
1. Vorbemerkungen
1.1 Das österreichische Schulsystem
Da ich im vorliegenden Bericht gelegentlich auf das Schulsystem in Österreich zu sprechen komme, möchte ich an den Anfang meiner Arbeit eine kurze Einführung darüber geben. Au- ßerdem bin ich der Meinung, dass es zu einem Bericht über eine Tätigkeit im Ausland dazu gehört, dem Leser vor der Lektüre entsprechende Grundlagen zu liefern. Diese Erläuterun- gen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich zum besseren Verständnis des Praktikumsberichtes dienen.
Zur Beschreibung des österreichischen Schulsystems greife ich auf die Ausführungen von Jaksche (1998) und Eder und Thonhauser (2002) zurück.
1.1.1 Die Schulen im Überblick
Die Schulen des österreichischen Schulsystems unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bil- dungshöhe (Primar- und Sekundarschulen, Akademien) und ihres Bildungsinhaltes (allge- mein bildende, berufsbildende Schulen, Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung 1 ). Schul- formen sind die Volks-, Haupt-, Polytechnische Schule und Sonderschule und Sonderpäda- gogische Zentren und die allgemein bildenden höheren Schulen.
Zu den Primar- oder Grundschulen zählen „die Volksschule bis einschließlich der 4. Schul- stufe und die entsprechenden Stufen der Sonderschule“ (Eder & Thonhauser, 2002, 368). Sekundarschulen der Sekundarstufe I beinhalten die Hauptschule, dazu gehören die Ober- stufen der Volks- und Sonderschule und die Polytechnische Schule, die den allgemein bil- denden Pflichtschulen entsprechen, und die Unterstufen (4 Jahre) der allgemein bildenden höheren Schulen (AHS).
Berufsschulen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMS/BHS), Bildungsanstalten für Kindergarten- und Sozialpädagogik und die Oberstufen (4 Jahre) der allgemein bildenden höheren Schulen ergeben zusammen die Sekundarschulen der Sekundarstufe II. Ein Teil der Berufsausbildung zeichnet sich durch ein duales System aus, das heißt diese Ausbildung besteht aus dem Zusammenspiel von Berufsschule und Arbeit im Betrieb. Dieser Zweig wird laut Eder und Thonhauser (2002) von relativ vielen Jugendlichen genutzt. Die dreijährigen Akademien gliedern sich in „Akademien für Sozialarbeit, die Pädagogischen Akademien und die Berufspädagogischen Akademien (als Institutionen der Lehrerausbil- dung) sowie die Pädagogischen Institute (als Institutionen der Lehrerfortbildung)“ (Eder & Thonhauser, 2002, 368).
1
Personen- und Berufsbezeichnungen umfassen in meinem Bericht weibliche und männliche Personen.
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Nun noch einige erläuternde Bemerkungen zu den Schulformen. Die Aufgabe der Volksschule, die sich als Gesamtschule versteht, besteht laut Schulorgani- sationsgesetz (siehe Eder & Thonhauser, 2002) darin, den Kindern eine gemeinsame Ele- mentarbildung zu vermitteln, wobei auch in die Schule integrierte behinderte Kinder berück- sichtigt werden sollen. Für schulpflichtige aber noch nicht schulreife Kinder besteht die Mög- lichkeit, in Vorschulklassen betreut und gefördert zu werden. Die Zahl der Schüler in einer Klasse ist auf maximal 30 festgelegt.
An die vierstufige Volksschule schließt sich die Hauptschule mit ebenfalls vier Schulstufen an. Hauptaugenmerk liegt hier auf der Vermittlung einer grundlegenden Allgemeinbildung und der Befähigung der Schüler, in mittlere oder höhere Schulen einzutreten. Auch auf die- ser Ebene ist die Schülerzahl auf maximal 30 pro Klasse festgelegt.
Der polytechnische Lehrgang, von dem heute vor allem als Polytechnische Schule gespro- chen wird, umfasst eine Schulstufe und soll den Schülern als Hilfe bei der Berufswahl und als Vorbereitung auf die Berufswelt dienen.
Die Sonderschule dient insbesondere der Förderung beeinträchtigter Kinder, wobei die dort vermittelte Bildung und die Vorbereitung auf das Berufsleben nach Möglichkeit dem Niveau der Volks-, Haupt- oder Polytechnischen Schulen entsprechen soll. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben besteht darin, „die Kinder in einer ihrer Behinderung entsprechenden Weise zu fördern“ (Eder & Thonhauser, 2002, 377). Auf Sonderpädagogische Förderzentren werde ich unter Punkt 1.2 noch differenzierter zu sprechen kommen.
Wie schon erwähnt gliedern sich die allgemein bildenden höheren Schulen in eine Unterstufe und eine Oberstufe, die je 4 Schulstufen umfassen. Hier soll die Allgemeinbildung der Schü- ler vertieft werden und sie sollen schließlich zur Hochschulreife geführt werden. Unter Abbildung 1 ist ein Schema dargestellt, das das Schulsystem in Österreich im Über- blick darstellt.
1.1.2 Weitere wichtige Merkmale des Schulsystems in Österreich
An dieser Stelle möchte ich noch einige Punkte nennen, die das Schulsystem in Österreich kennzeichnen.
Die Schulpflicht haben Schüler in Österreich mit dem Ende des 9. Schuljahres erfüllt. Es bie- tet sich aber an, eher von Unterrichtspflicht zu sprechen, da Eltern ihre Kinder auch zu Hau- se selbst unterrichten oder unterrichten lassen können, „so lange der Schulerfolg der betref- fenden Schulstufe erfolgreich nachgewiesen wird“ (Eder & Thonhauser, 2002, 369). Die öffentlichen Schulen sind frei zugänglich und für sie gilt das Prinzip der Koedukation, das heißt Mädchen und Jungen werden gemeinsam unterrichtet.
4
Um eine ständige Veränderung der Schulgesetze zu vermeiden, fand ihre Eingliederung in
das Verfassungsgesetz statt. Das hat bis heute zur Folge, dass sie „nur mit einer qualifizier-
ten Mehrheit im Parlament verändert werden“ können (Jaksche, 1998, 13).
A l t e r S c h u l s t u f e
Abb.1: Schematische Darstellung des österreichischen Schulsystems (nach Jaksche, 1998, 20)
1.2 Was ist eigentlich ein Förderzentrum?
In Deutschland wie in Österreich und anderen Ländern gibt es so genannte „Sonderpädago-
gische Zentren“, die zur Unterstützung der Betreuung von Kindern mit sonderpädagogi-
schem Förderbedarf eingerichtet sind. Eine besonders wichtige Aufgabe des Förderzentrums
besteht in der Integration der Kinder in allgemeine Schulen.
Unter einem Förderzentrum versteht man eine Organisationsform der sonderpädagogischen
Arbeit, eine Bildungseinrichtung, die sich auszeichnet durch die interdisziplinäre Zusammen-
arbeit von pädagogischen, sonder- und sozialpädagogischen, therapeutischen und medizini-
schen Diensten (vgl. auch Opp, 1996). Die Interdisziplinarität zeigt sich auf inhaltlicher, insti-
tutioneller und personaler Ebene (Schor, 1997). In der Arbeit werden präventive, kompensa-
torische, integrative und kooperative Elemente der Sonderpädagogik miteinander verbunden
(Schor, 2001). Bedingt durch unterschiedliche Schwerpunkte, die sich die einzelnen Einrich-
tungen setzen, ergeben sich viele verschiedene Ausformungen, so zum Beispiel die „Schule
ohne Schüler“, die auf ambulanter Basis arbeitet, die Einrichtung, die sich in ihren eigenen
5
vier Wänden befindet oder auch Mischformen dieser beiden Ausprägungen (siehe u. a. Rasper, 1996; Huber, 1997). Außerdem kann ein Förderzentrum auf Teilbereiche oder eine bestimmte Art von Behinderung spezialisiert sein oder auch nicht, wodurch sich ebenfalls eine Vielfalt an Positionen ergibt. Sonderpädagogische Förderzentren stellen eine Verbin- dung von Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung dar. Sie bieten im günstigs- ten Falle ein vielfältiges Bildungsangebot und einen vielgestaltigen Lern- und Lebensort für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten und unterschiedlichem Förderbedarf (Schor, 2001). Sie streben eine Verflechtung mit anderen vorschulischen, schulischen und außerschulischen Institutionen an (vgl. Schor, 1997). Daraus ergibt sich das Ziel eines Förderzentrums, nämlich das Anbieten und Gestalten der im konkreten Einzelfall erforderlichen sonderpädagogischen Hilfe und Förderung (Hedderich, 1999).
2. Institutionelle Rahmenbedingungen der Prakti-
2.1 Organisationsstruktur von Träger und Einrichtung
2.1.1 Organisationsstruktur des Trägers
„Der Verein ,Seraphisches Liebeswerk für Tirol und Salzburg’ bildet das Dach über alle Ein- richtungen und Privatschulen und alle Organisationsformen innerhalb des Seraphischen Lie- beswerkes“ (SLW) (Leitlinien, 16). Es handelt sich hierbei nicht nur um einen gemeinnützi- gen Verein, sondern auch um ein Werk christlicher Nächstenliebe (seraphisch = franziska- nisch, nach Franz von Assisi), das gegründet wurde, um benachteiligten Kindern zu helfen. Heute sieht es seine Aufgabe in der Beglei-
tung, Unterstützung und Förderung von Kin- dern, Jugendlichen und Erwachsenen, „die besondere Hilfe brauchen“ (Leitlinien, 6).
http://www.slw.at/slw.htm) Das SLW hat sich seit seiner Geburtsstunde in Deutschland 1889 rasch in anderen Ländern verbreitet, so beispielsweise in Österreich, Ungarn, Italien, Frankreich, Liechtenstein, Nord- amerika und in der Schweiz (Walser, 2004; Präg, 1994).
Den Vorsitz des Vereins hat der Provinzial der Nordtiroler Kapuzinerprovinz inne. Unterstüt- zung erfährt dieser durch das Vereinskuratorium (vgl. auch Leitlinien). Die Gesellschaft („Se- raphisches Liebeswerk – Sozialeinrichtungen Betriebsgesellschaft mbH“) wird durch einen Geschäftsführer geleitet, der alleinverantwortlich handelt, aber „dem Gesellschafter (= Verein SLW) und dem Beirat der Gesellschaft weisungsgebunden“ ist (Leitlinien, 17). Der Ge-
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schäftsführung unterstellt sind die Leiter der einzelnen Einrichtungen. Zu diesen Einrichtun- gen gehören momentan die Bubenburg in Fügen, ein Kindergarten, das Zentrum St. Franzis- kus und die crea-reha Werkstätten in Innsbruck und das Elisabethinum Axams. Der Arbeit der einzelnen Einrichtungen liegen dieselben Grundsätze zugrunde. Es wird partnerschaft- lich und vertrauensvoll zusammen gearbeitet.
2.1.2 Organisationsstruktur der Einrichtung
Die nun folgenden Worte zur Struktur der Einrichtung verdanke ich Gesprächen mit Mitarbeitern und Leitung sowie den Erfahrungen aus meiner eigenen Arbeit.
Das Elisabethinum vereinigt unter einem Dach Kindergarten, Schule, Internat, Therapie und einen Arbeitstrainingslehrgang für körper- und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche. Da alle zu diesen Bereichen gehörigen Berufsgruppen innerhalb der Einrichtung tätig sind, wird von einem geschlossenen System der interdisziplinären Zusammenarbeit gesprochen (vgl. Hed- derich, 1999). Die Integration von pädagogischer, therapeutischer und pflegerischer Förde- rung wird so gesichert.
Zum Zeitpunkt meines Praktikums wurden 114 Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 26 Jahren im Elisabethinum betreut. Ich muss aber dazu sagen, dass es sich beim Aufenthalt der 26-jährigen jungen Frau um eine Ausnahme des lebenslangen Wohnrechts handelt, da sie schon ihr ganzes bisheriges Leben im Elisabethinum verbracht hat. In der Regel besu- chen die Jugendlichen die Schule bis zur 9. Schulstufe (Polytechnischer Lehrgang), womit ihre Schulpflicht erfüllt wäre. Mit einer Sondergenehmigung können sie noch weitere drei Stufen absolvieren. Um diese Genehmigung zu bekommen, müssen Fortschritte zu erwarten sein, was in vielen Fällen gegeben ist. Wenn freie Plätze vorhanden sind, können die Ju- gendlichen im Arbeitstrainingslehrgang weitere zwei Jahre vor allem praktisch tätig sein. Der Kindergarten besteht aus zwei Gruppen. In der einen werden schwerstbehinderte 2 Kin- der heilpädagogisch betreut. Die andere stellt eine Integration der besonderen Art dar: Hier werden nicht behinderte Kinder von Mitarbeitern der Einrichtung oder aus der Nachbarschaft in eine Gruppe behinderter Kinder integriert.
Die Schule gliedert sich in zwölf Klassen mit je sechs bis acht Kindern. Dem österreichischen Schulsystem entsprechend gehören dazu Klassen der allgemeinen Sonderschule, Volks- und Hauptschulklassen. Drei dieser Klassen sind rein basal, das heißt hier werden nur
2
Zur Begrifflichkeit der „Schwerstbehinderung“ siehe Punkt 3.2
7
schwerstbehinderte 3 Schüler unterrichtet. Es gibt Eingangs-, Kern- und Berufseinstiegsklas- sen. Diese Differenzierung bezieht sich auf die jeweilige Klassenstufe, in dieser Reihenfolge aufsteigend von der untersten bis zu den oberen. Bei der Aufteilung der Schüler auf die Klassen wird darauf geachtet, dass sich der Förderbedarf der Kinder und Jugendlichen un- terscheidet. Ein positiver organisatorischer Nebeneffekt dieser Verteilung ergibt sich aus der Zuteilung von Stunden, die sich auf die Unterrichtsstundenzahl zusätzlicher Lehrer auswirkt. Außerdem wird angestrebt, dass die Schüler nicht länger als vier Jahre von ein und demsel- ben Lehrer unterrichtet werden, was sich aber nicht in jedem Fall ermöglichen lässt. Nach dem Unterricht in der Schule teilen sich die Kinder und Jugendlichen auf zehn Wohn- bzw. Tagesgruppen auf. Kinder und Jugendliche der Wohngruppen bleiben zum Teil über die ganze Woche in der Einrichtung, während diejenigen der zwei vorhandenen Tagesgruppen ausnahmslos jeden Tag in die Einrichtung kommen und am späten Nachmittag wieder nach Hause fahren. Soweit Schwestern in einer solchen Gruppe arbeiten, ist ihnen die Leitung übertragen. In der Gruppe wird zu Mittag gegessen und der Nachmittag mit unterschiedli- chen Angeboten der Freizeitgestaltung verbracht. Gegen 17 Uhr werden zwei Drittel der Kin- der und Jugendlichen von den Fahrdiensten nach Hause gebracht. Die Fahrdienste beinhal- ten private Busse und Taxen sowie Busse des Förderzentrums.
Da es in Österreich nur eine sehr begrenzte Anzahl spezifischer Fördereinrichtungen wie das Elisabethinum gibt, schauen sich die Eltern die verschiedenen Zentren sehr genau an. Wenn sie sich dann für die ihrer Meinung nach beste entschieden haben, nehmen sie auch lange Wege in Kauf, um ihrem Kind eine optimale Förderung zu bieten. So reicht das überregiona- le Einzugsgebiet des Elisabethinums beispielsweise bis nach Oberösterreich. Diese großen Distanzen erklären, warum circa ein Drittel der Kinder und Jugendlichen die ganze Woche im Förderzentrum wohnen und nur am Wochenende und in den Ferien nach Hause fahren. Die Kinder, die jeden Tag zur Einrichtung und wieder nach Hause gebracht werden, wohnen schätzungsweise bis zu 40 km entfernt.
Gruppen, deren Kinder ausnahmslos jeden Tag nach Hause fahren, werden Tagesheim- oder Tagesgruppen genannt, was nur auf zwei der zwölf zutrifft.
Auch die medizinisch notwendige Therapie (Physio-, Ergotherapie und Logopädie) wird im Elisabethinum angeboten. Sie findet begleitend zum Unterricht statt. Es handelt sich dabei vorwiegend um Einzeltherapie. Die Ergo- und die Myo-Gruppe 4 sind Beispiele für Therapie mit mehreren Kindern.
Zwischen den einzelnen Bereichen des Elisabethinums herrscht ein relativ guter Informati- onsfluss. Relativ, weil manchmal auch Probleme auftreten, auf die ich an entsprechender Stelle noch eingehen werde. Dieser Austausch von Informationen wird vor allem durch die klare hierarchische Ordnung erleichtert. Das Leitungsgremium besteht aus dem Leiter der
3
siehe Fußnote 2
4
„Myo“ steht für myofunktionelle Therapie, eine Therapie der orofazialen Dysfunktionen (s. auch Braun, 1999)
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Anna Badstübner, 2004, Mein Praktikum am Elisabethinum Axams, Munich, GRIN Publishing GmbH
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