Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung: 5
1.1. Fragestellung: 8
1.2. Hypothesen: 8
1.3. Einschränkungen: 8
1.4. Methodik / Literatur: 9
1.5. Erkenntnisinteresse: 9
1.6. Vorgehen: 10
2. Konzeptionalisierungen: 10
2.1. Der Staat: 10
2.2. Fragile Staatlichkeit: 12
2.2.1. Begriffsklärung / Typologie: 13
2.3. Statebuilding: 15
2.3.1. Exkurs: Ordnungsmodelle jenseits des „Staats“: 15
2.3.2. Definition von Statebuilding 16
2.3.3. Statebuildingmaßnahmen: 16
Sicherheitsfunktion: 16
Wohlfahrtsfunktion: 17
Legitimitäts / Rechtsstaatsfunktion: 17
2.3.4. Abgrenzung von „Statebuilding“ gegenüber ähnlichen Begriffen: 17
2.3.5. Strategien internationalen Statebuildings: 18
Liberalization First 18
Security First 19
Institutionalization First 20
Civil Society First 20
2.3.6. Kurzfristige Minimalkriterien des Statebuilding: 21
2.3.7. Dilemmata des Statebuildings: 22
3. Exkurs: Moderne Kriegsführung als Problem für Statebuilding: 23
4. US-Programmatik zur Notwendigkeit von Statebuilding - Ein Sinneswandel: 25
5. Quo Vadis Irak ?: 27
5.1. Historie des Iraks : 27
5.1.1. Geburt eines ethnisch-konfessionell geprägten Landes: 27
5.1.2. Saddams Staat - Das fragile Fundament des neuen Iraks: 29
3
5.2. Planungsphase für den Nachkriegsirak - Vor „Operation Iraqi Freedom“: 30
5.2.1. Lageeinschätzung des Iraks: 31
5.2.2. Strategien für „Phase IV - Operation zur Stabilisierung“: 32
5.3. „Mission Accomplished“ ? Die Realität des Nachkriegsiraks: 34
5.3.1. Unerwartete Szenarien „Wer hat in Bagdad das Licht ausgemacht?“: 34
5.3.2. Coalition Provisional Authority: 36
5.4. Sicherheit: 37
5.4.1. Beginn der Eskalationen: 38
5.4.2. Die zweite Stufe der Eskalation: 41
5.4.3. Aufbau der irakischen Sicherheitskräfte: 44
5.4.4. Der Weg in den Bürgerkrieg: 48
5.5. Wohlfahrt / Wirtschaft: 51
5.5.1. Transformation des Wirtschaftssystems: 53
5.5.2. Wirtschaftliche Entwicklung: 56
5.6. Rechtsstaatlichkeit / Legitimität: 59
5.6.1. Der Irak unter der Besatzung: 59
5.6.2. Ethnisierung bzw. Konfessionalisierung von Politik und Gesellschaft: 61
5.6.3. Interessen und Kernforderungen der Kurden, Schiiten und Sunniten: 63
5.6.4. Formale Souveränitätsübergabe: 65
5.6.5. Die Republik Irak - eine freie parlamentarische Demokratie (?): 68
5.7. Exkurs: Befreier vs. Besatzer? Wie hegemoniales Image Sympathien verspielt: 69
6. Fazit 71
6.1. Einordnung und Bewertung des Iraks: 71
6.2. Gründe des Scheiterns: 74
6.3. Schlussbetrachtung: 84
7. Ausblick: 85
8.0. Appendix: 87
8.1. Abkürzungen: 87
8.2. Grafiken zur Entwicklung der Sicherheit: 88
8.3. Ergebnisse der Wahlen bzw. des Verfassungsreferendums: 90
8.4. Kartenmaterial: 92
Bibliografie: 93
4
1. Einleitung
„Der Irak ist ein gescheiterter Staat.“ - Diese oder vergleichbare Aussagen finden sich reihenweise in der neueren wissenschaftlichen und journalistischen Literatur 1 . Es heißt, seit der Militärintervention der USA und ihrer Verbündeter 2003 „versage“ der Irak oder er wäre „fragil“. Generell kann in der gegenwärtigen Literatur der Eindruck entstehen, „fragile Staaten“ seien eine Art neumodischer Trend in Wissenschaft und Politik. Unabhängig hiervon stimmen die Beurteilungen, nach denen der Irak „fragil“ sei, auch mit den Rankings führender Institutionen überein 2 . Die internationalen Medien, die seit 2003 kontinuierlich über die desolaten Zustände im Irak berichten, zeichnen ein Bild, das diese Wahrnehmung unterstreicht. Insofern drängt sich die Frage auf, wieso die Situation im Zweistromland scheinbar so katastrophal ist bzw. was seit dem Einmarsch der Koalition geschehen ist. Dem voran stellt sich aber eine grundlegendere Frage: Was ist ein gescheiterter Staat? Dies impliziert wiederum die elementare Frage nach dem Modell „Staat“ selbst. Allein dieser Begriff birgt diverse divergierende Ansichten. Zunächst ist also entscheidend, eine genaue und für die vorliegende Arbeit verbindlich geltende Definition des Staatsbegriffs zu treffen. Auf dieser Basis lässt sich schließlich untersuchen, wann und wie ein Staat „versagen“ kann bzw. welches die Ursachen für „fragile Staatlichkeit“ sein können. Der Umstand, dass „fragile Staaten“ in der Literatur und Politik zurzeit eine besondere Aufmerksamkeit erfahren, hat seine Gründe. Die Anschläge vom 11. September 2001 brachten dieses Thema auf die Tagesordnung der internationalen Politik und zurück in die Köpfe politischer Entscheidungsträger. Dabei lässt sich streiten, ob dieses Ereignis tatsächlich eine Zäsur in der internationalen Politik darstellte oder ob sich lediglich die sicherheitspolitischen Wahrnehmungen der entscheidenden Akteure änderten. Jedenfalls rückte die Tragödie von 2001 die Beschäftigung mit „fragiler Staatlichkeit“ in den Mittelpunkt des Interesses und die westlichen OECD-Staaten modifizierten ihre Problemperzeption. „Fragile Staatlichkeit“ galt bzw. gilt wieder als Gefahr für die internationale Ordnung 3 .
In der Vergangenheit wurde fragile Staatlichkeit meist als Phänomen der 3.Welt begriffen. Der Norden definierte „fragile Staaten“ als unterentwickelte Staaten, die sich lediglich in
1 Vgl. z.B. Steinberg, Guido (2006), S.6; Schneckener, Ulrich (2004), S.16; Memorandum für die US-Außenministerin Rice, zit. nach: Woodward, Bob (2007), S.513
2 Vgl. Failed States Index (2005/2006) der Zeitschrift Foreign Policy und dem Fund for Peace; Bertelsmann Transformation Index BTI (2006) und Governance Indicators (2004) der Weltbank; alle zit. nach: Schneckener, Ulrich (2007), S.40ff
3 Spanger, Hans-Joachim (2002), S.1
5
einem Nachholprozess der Entwicklung befänden. Der 11. September demonstrierte der Welt allerdings, dass „fragile Staatlichkeit“ auch ein Problem des Nordens ist, da sie eine Gefahr für die internationale Stabilität darstellen kann. Zwar sind fragile Staaten nicht selbst als Bedrohung für das internationale System zu verstehen, doch bieten sie Raum für andere, sehr konkrete Risiken wie z.B. transnationalen Terrorismus, „Neue Kriege“, unkontrollierte transnationale Aktivitäten (Schattenglobalisierung) und spill-over-Effekte. Fragile Staaten stellen auch deshalb ein besonderes Problem für die westliche Gemeinschaft dar, weil die traditionellen Mittel im Sinne von politischen, ökonomischen und militärischen Maßnahmen zu versagen scheinen 4 . Nachdem die einzelnen Akteure die Gefahr erkannt bzw. sie teilweise als konkrete Bedrohung ihrer eigenen Sicherheit begriffen hatten, reagierten sie 5 . Das High-Level-Pannel der Vereinten Nationen veröffentlichte im Dezember 2004 den Report „A more secure world“, Europa antwortete 2003 mit der „Europäischen Sicherheitsstrategie“ und bereits im September 2002 bezogen die USA die Bedrohung in ihre Nationale Sicherheitsstrategie (NSS) mit ein: „America is now threatened less by conquering states than we are by failing ones“ 6 .
Mit der neuen Aufmerksamkeit für „fragile Staatlichkeit“ feiert auch der „Staat“ an sich sein Comeback. Nachdem die 1990er Jahre von Globalisierung, verbunden mit weit reichenden Deregulierungen, dominiert wurden - Spanger nennt es „das verloren gegangene Jahrzehnt der Ordnungspolitik“- erfreut sich das Modell „Staat“ plötzlich wieder neuer Beliebtheit 7 . Obwohl einige Autoren den „Staat“ längst abgeschrieben hatten und ihn noch heute als überholte Ordnungsform betrachten, gilt er für andere wieder als das anzustrebende Modell 8 . In Folge dessen konzentrieren sich viele Überlegungen auf die Frage, wie man Staatlichkeit in Fällen der Abstinenz (wieder-) herstellen kann. Statebuilding ist hierbei zu einer zentralen politischen Strategie im Ungang mit „fragilen Staaten“ geworden, auch wenn verschiedene Akteure unterschiedliche Prioritäten haben: Fällt es für die einen unter den Gesichtspunkt der Entwicklungspolitik, betrachten es beispielsweise die USA vorrangig unter sicherheitspolitischen Aspekten. Obwohl Statebuilding 2002 in der NSS noch unbeachtet blieb, sehen sich die Vereinigten Staaten spätestens seit dem Irakkrieg 2003 mit der Notwendigkeit einer solchen Strategie konfrontiert. Dass die Vereinigten Staaten von Amerika diesen Teil der Lektion über „fragile Staatlichkeit“ erst nach dem offiziellen
4 Spanger, Hans-Joachim (2002), S.2
5 Vgl. Schneckener, Ulrich (2005), S.26
6 National Security Strategy of the USA (2002), S.1
7 Spanger, Hans-Joachim (2002), S.2
8 Trotha, Trutz von (2005); Klemp, Ludgera / Poeschke, Roman (2005); Spanger, Hans-Joachim (2002)
6
Kriegsende zu lernen scheinen, lässt bereits erahnen, welche Entwicklung der Irak wohlmöglich vollzog.
Unter Saddam Hussein war der Staat noch in der Lage, seine wichtigsten Funktionen zumindest leidlich zu erfüllen, wenn auch mit deutlichen Defiziten in Fragen der Legitimität und der Rechtsstaatlichkeit. Das Regime erzwang Sicherheit und Ordnung autoritär und mittels Repressionen, doch war der Staat immerhin imstande, sein Gewaltmonopol durchzusetzen (mit Ausnahme der kurdischen Autonomiezone seit 1991) 9 . Auch die irakische Wirtschaft war zumindest bis Ende der 1980er stabil.
Durch den Golfkrieg und das Embargo der 1990er wurde der Staat allerdings extrem geschwächt, wenn auch eine „schwache Staatlichkeit“ noch gegeben war 10 . Durch den externen Schock des Krieges 2003 brach der irakische Staat zunächst zusammen und versetzte die Besatzungsmächte bzw. die USA als dominierende Macht in eine „Stunde Null“. Sowohl die Truppenstärke vor Ort als auch die militärischen Kommandostrukturen und politischen Hierarchien zeigen, dass die USA die mit Abstand maßgebende Kraft in der „Koalition der Willigen“ waren 11 . Im Folgenden lag es in der Verantwortung der Vereinigten Staaten, die irakische Staatlichkeit wieder aufzubauen. Die USA befanden sich hierfür in einer günstigen Situation, denn sie waren nicht vor die grundlegende Schwierigkeit externer Statebuilder gestellt, Mittel und Wege zu finden, um mit einer irakischen Regierung oder einem anderen Regime zu kooperieren. Die UN-Resolution 1483 legitimierte die USA und ihre Partner als offizielle Besatzungsmacht 12 .
Trotz dieser Handlungsfreiheit ist es den USA entgegen den Erwartungen der Bush-Administration scheinbar jedoch nicht gelungen, ihre ambitionierten Vorstellungen bezüglich der Zukunft des Iraks umzusetzen. Hierbei stellen sich die Fragen, wie diese aussahen, welche Situation die USA nach Beendigung der Kampfhandlungen im Irak erwarteten und wie sie sich darauf vorbereiteten. Anders gefragt: Plante die Bush-Administration Statebuilding im Nachkriegsirak?
Im Folgenden sollen die Entwicklungen im Irak seit dem Einmarsch näher analysiert und mit den Erwartungen der USA einerseits und ihren folgenden Entscheidungen andererseits verglichen werden. Dies führt zu der zentralen Frage dieser Untersuchung:
9 Heine, Peter (2002), S.135-152
10 Dodge, Toby (2004), S.69f
11 Dobbins, James (2005), S.190
12 Ebda, S.189
7
1.1. Fragestellung:
Wie entwickelte sich die irakische Staatlichkeit nach „Operation Iraqi Freedom“ (OIF) und welchen Einfluss hatten die Entscheidungen der USA auf diesen Prozess? Gelang der dominanten Besatzungsmacht der Aufbau einer stabilen Staatlichkeit mittels einer expliziten Statebuildingstrategie?
1.2. Hypothesen:
• Der Irak besaß unter Saddam Hussein eine halbwegs stabile Staatlichkeit, die durch die Invasion der USA und ihrer Partner kriegsbedingt zusammenbrach.
• Die USA wurden von falschen Erwartungen bezüglich der Nachkriegssituation geleitet und waren daher falsch bzw. unzureichend auf die tatsächlichen Ereignisse vorbereitet. Eine Statebuildingstrategie existierte nicht und wurde erst nachträglich improvisiert.
• Die Bedingungen für einen stabilen Irak waren erschwert, doch trafen die USA eine Reihe von Entscheidungen, die den Irak noch darüber hinaus destabilisierten.
1.3. Einschränkungen:
Eine Bewertung der irakischen Staatlichkeit sollte nach den hier zu definierenden Kriterien möglich sein. Die Frage nach den Ursachen der Entwicklung des Irak nach OIF und aller diesbezüglichen Einflüsse kann hier im Rahmen dieser Arbeit nicht ausreichend geklärt werden. Um eine annähernd umfassende Antwort zu erhalten, müssten sämtliche Auslöse-, Struktur- und Prozessfaktoren sowohl auf nationaler, internationaler, als auch auf substaatlicher Ebene analysiert werden. Ferner müssten die Rollen diverser anderer Akteure (Koalitionspartner, UNO, irakische Verantwortliche, Privatakteure, Nachbarstaaten wie Iran, Türkei oder Syrien etc.) behandelt werden. Da dies den Rahmen einer Diplomarbeit sprengen würde, wird sich die folgende Untersuchung explizit auf die dominante Besatzungsmacht USA und die Entscheidungen der US-Regierung bzw. die von den USA geleiteten Zivilverwaltungsbehörden im Irak konzentrieren. Lediglich die strukturellen Bedingungen des Iraks sollen besondere Aufmerksamkeit erfahren, da sie in direktem Zusammenhang mit den Entscheidungen der USA und den daraus resultierenden Konsequenzen stehen. Darüber hinaus lässt die Fokussierung der Arbeit keine umfassende Analyse des Akteurs USA auf interner Ebene zu. Die divergierenden Ansichten einzelner Instanzen innerhalb der US-Administration, interne Aushandlungsprozesse und Entscheidungsfindungen müssen größtenteils leider unberücksichtigt bleiben. Sie werden höchsten dann anklingen, wenn die
8
internen Konflikte besonders relevant erscheinen. Ansonsten muss der Akteur USA hier als weitestgehend homogener Block behandelt werden. Der Untersuchungszeitraum dieser Arbeit endete im September 2007.
1.4. Methodik / Literatur:
Die Arbeit bedient sich zur Analyse vorrangig wissenschaftlicher und journalistischer Sekundärliteratur. Darunter deutsch- und englischsprachiges Material. Ferner wird versucht verstärkt auf Primärquellen zurückzugreifen: Originaldokumente der US-Administration oder der CPA, aber auch der verschiedensten Institutionen der Vereinten Nationen und von Nichtregierungsorganisationen. Ebenso Medienmeldungen und Daten wie des „Iraq Index“, aus „Iraq Body Count“ etc. Leider existieren aber nur wenige aktuelle Daten mit einer entsprechenden Aussagekraft. Einer dieser aufschlussreicheren Indikatoren ist der Human Development Index (HDI), der den Irak aufgrund fehlender Daten neuerdings ausklammert. Zuletzt erwähnte ihn die UNDP in diesem Zusammenhang 1995. Eine weitere wichtige Quelle für die Nachkriegssituation ist ein Augenzeugenbericht von Prof. Dr. Walter Sommerfeld 13 , der unmittelbar nach dem 1.Mai 2003 in den Irak reiste. Einerseits können solche Aussagen von einer gewissen Subjektivität eingefärbt sein, andererseits bieten sie einen unvergleichlichen Eindruck. Auch die Texte beispielsweise der verschiedenen Think Tanks oder anderer Autoren wie der sehr globalisierungskritischen Naomi Klein sind mit gewisser Distanz zu betrachten. Dies gilt auch für Bob Woodward, der sein Buch größtenteils auf eigenen Interviews aufbaut. Deshalb versucht diese Arbeit die Argumentationen durch möglichst viele Quellen zu stützen.
1.5. Erkenntnisinteresse:
Der Irak nach „Operation Iraqi Freedom“ gibt sehr gute Einblicke in die allgemeine Problematik von strategischem Statebuilding. Darüber hinaus handelt es sich hier um einen besonders spannenden Fall, da der Irak als Besatzungsstaat vorlag. Das heißt, der Statebuilder verfügte einerseits über weitreichende Möglichkeiten, sah bzw. sieht sich andererseits mit anderen Konflikten konfrontiert. Ferner zeigt diese Herausforderung der USA aber auch die Grenzen der letzten Supermacht sowie die Grenzen dominant militärischer Missionen auf. Die Fehler und negativen Entwicklungen bieten daher enormes Lernpotential für die verschiedensten Herausforderungen der westlichen Gemeinschaft in der Zukunft.
13 Prof. Dr. Sommerfeld ist Institutsleiter des Fachbereich Altorientalistik an der Philipps-Universität Marburg
9
1.6. Vorgehen:
Wie bereits angesprochen, soll zunächst das Modell „Staat“ diskutiert bzw. eine verbindliche Definition getroffen werden. Auf dieser Grundlage soll anschließend geklärt werden, wie ein Staat „versagen“ kann bzw. was „fragile Staatlichkeit“ bedeutet. Darauf aufbauend kann verdeutlicht werden, was unter „Statebuilding“ zu verstehen ist und was Statebuilding leisten sollte.
Jeder dieser drei Aspekte - Staat, fragile Staatlichkeit und Statebuilding - ist von einem spezifischen Verständnis geprägt. „Staat“ lässt sich funktional oder gesellschaftsorientiert definieren. Dementsprechend unterscheidet sich auch das Verständnis von „Staatsversagen“. Auf den divergierenden Ansichten zu den Ursachen „fragiler Staatlichkeit“ beruhen wiederum die unterschiedlichen Haltungen zur Frage der Notwendigkeit von Statebuilding bzw. den Prioritäten, was Statebuilding leisten sollte. Auch wenn diese abweichenden Auffassungen kurz diskutiert werden sollen, liegt der Schwerpunkt dieses Teils der Arbeit darin, klare und für diese Arbeit verbindliche Definitionen der Begriffe „Staat“, „fragile Staatlichkeit“ und „Statebuilding“ festzulegen.
Teil dieser Definitionen sind drei elementare Funktionen, die ein Staat erfüllen muss: Sicherheit, Wohlfahrt und Rechtsstaatlichkeit / Legitimität. Diese drei Bereiche ergeben das Grundmuster, nach dem die Entwicklung des Iraks bzw. die Entscheidungen der USA analysiert werden sollen. Die irakische Staatlichkeit wird anhand dieser Funktionen nach dem Ende der Kampfhandlungen und im weiteren Verlauf einzuordnen sein. Weiterhin wird eine theoretische Einordnung der amerikanischen Strategie versucht. Hierzu wird im Kapitel „Statebuilding“ eine Zuordnung von Statebuildingstrategien zu den Theorien der Internationalen Beziehungen präsentiert. Abschließend sollen die irakische Staatlichkeit sowie die Entscheidungen der Besatzungsmacht USA auf diese Entwicklung bewertet werden.
2. Konzeptionalisierungen:
2.1. Der Staat:
Was ist der „Staat“? Eine scheinbar simple Frage, deren komplexe Natur erst auf den zweiten Blick zu erkennen ist, zumal sich der Begriff auf die verschiedensten Aspekte beziehen kann. So dient „Staat“ als Beschreibung für eine territoriale Einheit, eine Verwaltungsstruktur, ein Ordnungsmodell, eine gesellschaftliche Organisationsform etc. Für eine eng gefasste Definition des modernen, neuzeitlichen Staates wird immer wieder auf Max Weber einerseits und die Staatsrechtslehre von Georg Jellinek andererseits verwiesen. Weber charakterisiert
10
den modernen Staat über das „Monopol des legitimen physischen Zwangs“ 14 . Jellinek hingegen definiert den Staat über drei Elemente: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt 15 . Zusammengefasst konstituiert sich der Staat hiernach durch den Anspruch einer Zentralgewalt und ihres Apparats auf politisch-institutionelle Kontrolle über ein abgrenzbares Territorium und der entsprechenden Bevölkerung. In Ausübung seiner Souveränität nach innen und außen erfüllt der Staat eine doppelte Ordnungsfunktion (De-facto-Staatlichkeit), ist aber zudem auf die Anerkennung der internationalen Staatengemeinschaft angewiesen (Dejure-Staatlichkeit) 16 .
Über diese Minimalkriterien hinaus definiert sich normative Staatlichkeit über weitere Dimensionen im Sinne eines demokratischen Verfassungs-, Rechts-, Verwaltungs- und Wohlfahrtsstaats 17 . Staatlichkeit umfasst neben dem Gewaltmonopol, der Exekutive, Legislative und Judikative auch weitere staatliche Einrichtungen, beispielsweise im Bildungs-und Gesundheitsbereich. Staatlichkeit kann zudem über mehrere Ebenen (national, regional, lokal) ausgeübt werden.
Diese Definition von Staat bzw. Staatlichkeit, die in der vorliegenden Arbeit die Grundlage aller weiteren Überlegungen sein soll, unterliegt einer sehr funktionalen Betrachtungsweise. Sie basiert auf einem spezifisch historischen Verständnis, das in der Neuzeit vor allem von Thomas Hobbes geprägt wurde 18 . Vor dem Hintergrund des Hobbschen „bellum omnium contra omnes“, den zu überwinden nur ein mächtiger Leviathan imstande gewesen sein soll, plädierte er für den starken, vor allem effektiv funktionierenden Staat. Der Vollständigkeit halber soll erwähnt werden, dass der „Staat“ durchaus auch weniger funktional verstanden werden kann. Diese Denkart lässt sich wiederum mit Jean-Jaques Rousseau verbinden, der im Staat eine eher feindliche Institution sah, die den freiheitlichen „status naturalis“ einschränken kann 19 . Umso wichtiger erschien ihm eine starke Gesellschaft und eine Art legitimer demokratischer Verfassungsstaat.
Obwohl - wie bereits erwähnt - Rousseaus Staatsverständnis nicht Grundlage dieser Untersuchung sein soll, musste es angesprochen werden, da diese gesellschaftsorientierte Sicht, wenn auch in abgeschwächter Form, immer wieder bei den verschiedenen Konzepten von „fragiler Staatlichkeit“ und „Statebuilding“ durchscheint.
14 Weber, Max, zit. nach Thürer, Daniel (1995), S.12
15 Hesselberger, Dieter (1999), S.2
16 Schneckener, Ulrich (2007), S.7
17 Schneckener, Ulrich (2004), S.10
18 Vgl. Speth, Rudolf (2004), S.94-98
19 Vgl. Ebda, S.118-124
11
2.2. Fragile Staatlichkeit:
Was bedeutet „fragile Staatlichkeit“? Wann und wie kann ein Staat „versagen“? In der Tradition Rousseaus definiert sich der Staat über sein Verhältnis zur Gesellschaft, ein „Versagen“ ist daher eine „Dysfunktionalität“ dieser Beziehung, zu sehen in einem langfristigen Prozess einer schleichenden, lang andauernden „Degeneration“ 20 . In Anlehnung an diese Sicht wird oftmals auch mangelnder gesellschaftlicher Zusammenhalt als Merkmal „fragiler Staatlichkeit“ angeführt 21 . Hobbsche Etatisten dagegen beschreiben „Versagen“ als Wegfall staatlicher Funktionalität. Da dieses funktionale Staatsverständnis maßgeblich für diese Arbeit ist, stellt sich die Frage, welche Funktionen der Staat erfüllen muss. In Anlehnung an die SWP-Studie „States at Risk“ bezieht sich diese Untersuchung auf die folgenden drei Funktionen als Indikatoren für funktionierende Staatlichkeit 22 :
I. Sicherheitsfunktion: Der Staat muss die vollständige Kontrolle über sein Territorium garantieren können, um Sicherheit nach innen und außen, vor allem aber die physische Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Hierzu muss der Staat im Besitz des Gewaltmonopols sein und dieses mittels Polizei und/oder Armee durchzusetzen können, um lokale Konflikte befrieden und nichtstaatliche Gewaltakteure entwaffnen zu können. Dieses Gewaltmonopol darf nicht missbraucht werden, d.h. Sicherheit für die Bevölkerung muss auch gegenüber dem Staat bzw. seinen Institutionen bestehen. (Beispielhafte Indikatoren: Anhaltende oder wiederkehrende gewalttätige Konflikte, Zahl und Relevanz nichtstaatlicher Gewaltakteure, Zustand des staatlichen Sicherheitsapparats, Entwicklung der Kriminalität, Grad der Bedrohung, die von staatlichen Organen für die physische Sicherheit der Bürger ausgeht etc.) 23 .
II. Wohlfahrtsfunktion: Der Staat muss in der Lage sein, sich über Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren oder ähnliches zu finanzieren. Diese Einnahmen bilden die Grundlage der Verteilung wirtschaftlicher Ressourcen und staatlicher Transfer- und Dienstleistungen. Dies umfasst die staatliche Sozial-, Wirtschafts-, Beschäftigungs-, Bildungs- und Gesundheitspolitik sowie die Verantwortung für eine öffentliche Infrastruktur. (Beispielhafte Indikatoren: Zustand der Infrastruktur, des
20 Hier und im Folgenden: Spanger, Hans-Joachim (2002), S.26
21 Klemp, Ludgera / Poeschke, Roman (2005), S.23
22 Schneckener, Ulrich (2004), S.13f
23 Ebda, S.13
12
Gesundheitssystems etc., Arbeitslosigkeitsquote, Einnahme- und Ausgabeseite des Staatshaushalts, Höhe der Außenverschuldung, Wirtschaftskrisen etc.) 24 .
III. Legitimitäts- und Rechtsstaatsfunktion: Dieser Bereich betrifft die politische Ordnung bzw. den Regimetyp und bezieht sich ferner auf die Möglichkeiten politischer Partizipation, der Entscheidungsprozeduren sowie auf die Legitimitätsbasis des Staates und seiner Institutionen. Darüber hinaus nimmt er Bezug auf die Qualität des Rechtsstaates, des Justizwesens und der öffentlichen Verwaltung. (Beispielhafte Indikatoren: Umfang politischer Freiheiten, Gewährung politischer
Partizipationsrechte, Existenz schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, Akzeptanz des Regimes bzw. der politischen Ordnung, Grad der Souveränität, Zustand der öffentlichen Verwaltung, Ausmaß an Korruption und Klientelismus, Grad der Rechtsstaatlichkeit etc.) 25 .
Wie bereits angeführt geht dieser Ansatz über die Konzentration auf das staatliche Gewaltmonopol hinaus. Dennoch kommt der Sicherheitsfunktion eine herausragende Stellung zu, da die Gewährleistung von Sicherheit die elementare Voraussetzung für die anderen beiden Bereiche und somit für eine nachhaltige, dauerhafte Entwicklung ist 26 . Fragile Staatlichkeit bedeutet also nach dem hier relevanten Verständnis, dass der Staat und die staatlichen Institutionen ihre Kontroll-, Steuerungs- und Handlungsfähigkeit in diesen Bereichen verloren oder unvollständig entwickelt haben. Der Staat kann die grundlegenden Funktionen und Dienstleistungen gegenüber seinen Bürgern nicht oder nur unzureichend erbringen, was wiederum mit einem Legitimationsverlust einhergeht.
2.2.1. Begriffsklärung / Typologie:
Da in der Wissenschaft und der Entwicklungspolitik noch diverse abweichende Definitionen von „fragiler Staatlichkeit“ existieren, herrscht diesbezüglich ein begriffliches Sprachgewirr 27 . Allein im deutschen Sprachgebrauch kursieren Begriffe wie „schwache“, „zerfallende“, „versagende“, „fragile“, „prekäre“ Staaten. Englische Begriffe („weak“, „failing“, „failed“ (etc.) states) erweitern diese Liste noch. Für weitere Verwirrung sorgt ein semantischer Aspekt: Entgegen der eigentlichen Bedeutung erwecken Begriffe wie
24 Ebda, S.13
25 Schneckener, Ulrich (2004), S.14
26 Ebda, S.14
27 Klemp, Ludgera / Poeschke, Roman (2005), S.23
13
„zerfallend“ oder „failing“ den Eindruck der Linearität und Zwangsläufigkeit 28 . Nur der Begriff „fragile states“, „fragile Staatlichkeit“, hat sich international als allgemeiner Oberbegriff durchsetzen können. 29 . Die anderen Wortschöpfungen hingegen stehen bei verschiedenen Autoren jeweils für einen besonderen Typ von fragiler Staatlichkeit, welcher sich danach richtet, ob und wie der Staat sein Gewaltmonopol durchsetzen kann. So spricht Gero Erdmann von „Staatsversagen“ (Gewaltmonopol intakt), „Staatsverfall“ (erodiertes Gewaltmonopol) und „Staatszerfall“ (kein Gewaltmonopol) 30 . Robert Rotberg baut seine Typologie auf den Bezeichnungen „weak states“, „failing states“, „failed states“ und „collapsed states“ auf 31 . Dieter Reinhard und Tobias Debiel unterscheiden sogar fünf Typen fragiler Staatlichkeit (von der „konsolidierten“ bis zur „kollabierten“ Staatlichkeit) 32 . Neben der allgemeinen Bezeichnung „fragile Staatlichkeit“ soll in dieser Arbeit folgende Typologie verwandt werden, die unterscheidet, inwieweit der Staat seine drei Kernfunktionen erfüllen kann 33 :
• Konsolidierende bzw. sich konsolidierende Staaten:
Alle drei Funktionen sind über einen längeren Zeitraum intakt (z.B. OECD-Staaten).
• Schwache Staaten:
Während das Gewaltmonopol nahezu intakt ist, existieren Defizite in der Wohlfahrts- und Legitimitäts- / Rechtsstaatsfunktion.
• Versagende bzw. verfallende Staaten:
Es sind deutliche Defizite im staatlichen Gewaltmonopol erkennbar, aber Steuerungsfähigkeit in den übrigen Funktionen.
• Gescheiterte bzw. zerfallende Staaten:
Der Staat kann keine der drei Funktionen in nennenswerter Weise ausüben.
Diese Typologie ist kein Stadienmodell, nach dem Staaten bestimmte Stufen durchlaufen müssen. Vielmehr dient sie der vorliegenden Arbeit vorrangig zur eindeutigen Begriffsdefinition, um sprachliche Unklarheiten zu vermeiden.
28 Mair, Stefan (2004), S.83
29 Klemp, Ludgera / Poeschke, Roman (2005), S.23
30 Vgl. Erdmann, Gero (2003)
31 Vgl. Rotberg, Robert (2003)
32 Vgl. Debiel Tobias / Reinhard, Dieter (2004)
33 Schneckener, Ulrich (2004), S.15f
14
2.3. Statebuilding:
Was ist „Statebuilding“? - Auch zu dieser Frage existieren verschiedene Ansichten, die in der Regel auf den unterschiedlichen Auffassungen zum „Staat“ und den Ursachen für „fragile Staatlichkeit“ basieren. Entsprechend muss eine eindeutige Definition festgelegt werden, die für diese Untersuchung maßgeblich zu sein hat. Zuvor soll jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass eine Reihe wissenschaftlicher Autoren noch einen Schritt weiter geht und Statebuilding als Reaktion auf „fragile Staatlichkeit“ für unpassend erklärt.
2.3.1. Exkurs: Ordnungsmodelle jenseits des „Staats“:
Vielmehr sei der Staat als zeitgemäße Organisationsform überholt und im Staatszerfall ließen sich konstruktive Elemente wie die Revitalisierung der Gesellschaft finden 34 . Dem anbei wird meist darauf verwiesen, dass der Staat in der Historie ohnehin kein gängiges Modell, sondern eine moderne Ausnahme sei 35 . Zu erkennen ist hierbei der Bezug auf ein gesellschaftsorientiertes Staatsverständnis, welches dem Rousseaus ähnelt. Hiernach wird nach alternativen gesellschaftlichen Organisationsformen jenseits der Staatlichkeit gefragt. Zentrales Element dieser Forderung ist oftmals die Orientierung auf das Regionale bzw. Lokale. Trutz von Trotha geht soweit, anstelle des staatlichen Gewaltmonopols für parasouveräne bzw. neo-segmentäre Ordnungen zu plädieren 36 . Während das Erste eine Dezentralisierung der Macht bzw. die Autonomisierung lokaler Machtzentren bedeutet, hebt das Zweite auf eine Kontinuität traditioneller Herrschaftsstrukturen unterhalb der Zentralgewalt ab.
Beides muss allerdings nicht zwangsläufig die völlige Abwesenheit einer zentralen Autorität oder bestimmter staatlicher Strukturen bedeuten. Gern wird in diesem Zusammenhang auf das Beispiel Somaliland verwiesen, wo traditionelle Clan-Autoritätsstrukturen in Koexistenz mit modernen Staatsstrukturen arbeiten. Ludgera Klemp und Roman Poeschke sehen gerade in der Kompatibilität dieser Gegensätze eine zentrale Anforderung an Staatlichkeit jenseits der OECD-Welt 37 .
34 Trotha, Trutz von (2005), S.32-38
35 Spanger, Hans-Joachim (2002), S.4
36 Trotha, Trutz von (2005), S.33f, 35ff
37 Klemp, Ludgera / Poeschke, Roman (2005), S.22
15
2.3.2. Definition von Statebuilding
In der folgenden Untersuchung wird „Statebuilding“ wie folgt verstanden: „Statebuilding“ bedeutet die nachhaltige Stärkung staatlicher Strukturen und Institutionen und zielt auf eine bessere Steuerungs- und Handlungsfähigkeit staatlicher Akteure ab 38 , insbesondere in Bezug auf die drei angeführten Kernfunktionen der Staatlichkeit: Sicherheit, Wohlfahrt und Legitimität / Rechtsstaatlichkeit. Staatlichkeit umfasst hierbei wie erwähnt ein breites Spektrum an Institutionen, das über den engeren Bereich des Staatsapparats und den der Exekutive hinausgeht. Insofern bezieht sich Staatlichkeit auch auf die Legislative, die Judikative, den gesamten Verwaltungsbereich und weitere staatliche Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser etc.). Ebenfalls können Institutionen auf regionaler und lokaler Ebene sowie private bzw. zivilgesellschaftliche Akteure mit Verantwortung für das Gemeinwesen einbezogen werden.
Insofern muss zwischen dem Staat als Akteur (Regierung und Bürokratie) und Staatlichkeit als funktionaler Bergriff unterschieden werden. Das heißt, auch nichtstaatliche Akteure tragen zur Staatlichkeit bei. Entsprechend bedeutet „Statebuilding“ im Sinne der Stärkung von Staatlichkeit auch die Förderung lokaler Akteure, sich am politischen Gemeinwesen konstruktiv zu beteiligen.
2.3.3. Statebuildingmaßnahmen:
Auf Basis des hier präsentierten funktionalen Verständnisses von Staat und Statebuilding mit Konzentration auf die genannten drei Staatsfunktionen, werden im Folgenden optionale Statebuildingmaßnahmen dargestellt 39 .
Sicherheitsfunktion:
• Reform des Sicherheitssektors (SSR)
• Demilitarisierung, Demobilisierung und Reintegration von Kämpfern (DDR)
• Aufbau bzw. Reform von Polizei und Militär
• Bekämpfung organisierter Kriminalität und nichtstaatlicher Gewaltakteure
• Kontrolle von Klein- und Leichtwaffen
• Förderung von Friedensprozessen
38 Vgl. hier und im Folgenden: Schneckener, Ulrich (2007), S.9
39 Hier und im Folgenden: Schneckener, Ulrich (2007), S.10; Schneckener, Ulrich (2004), S.23ff
16
Wohlfahrtsfunktion:
• Aufbau bzw. Wiederaufbau von Infrastruktur
• Verbesserung der Grundversorgung der Bevölkerung
• Finanzhilfen und Kredite
• Aufbau und Durchsetzung einer Steuer-, Haushalts- und Zollverwaltung
• Förderungen kleiner und mittelständischer Unternehmen
• Stärkung regionaler und lokaler Märkte
Legitimitäts- / Rechtsstaatsfunktion:
• Demokratisierungshilfe, Förderung von Mehrparteiensystemen
• Verfassungsreform, Wahlrechtsreform
• Organisation und Beobachtung von Wahlen
• Korruptionsbekämpfung
• Aufbau, Reform des Justizwesens, Verwaltungsreform
• Maßnahmen zur Dezentralisierung bzw. Föderalisierung
• Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure
Von außen unterstütztes Statebuilding kann unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen. Es lassen sich drei Stufen dieser externen Intervention unterscheiden, die sich nach dem Grad der Fragilität der Staatlichkeit richten 40 :
Die erste Stufe ist die Stabilisierung staatlicher Strukturen und Institutionen in Ländern, die sich bereits in einem Demokratisierungsprozess befinden.
Die zweite Stufe meint die Reform staatlicher Strukturen im Sinne der Transformation bestehender Strukturen, um einen Demokratisierungsprozess zu ermöglichen. Dies kann einen Regimewechsel bedeuten.
Die dritte Stufe umfasst schließlich den (Wieder-) Aufbau staatlicher Strukturen bzw. die Gründung entsprechender Institutionen. Diese Strategie betrifft vor allem Nachkriegsgesellschaften wie den Irak, bei denen fast sämtliche staatliche Strukturen zusammengebrochen sind.
2.3.4. Abgrenzung von „Statebuilding“ gegenüber ähnlichen Begriffen:
In der Literatur kursieren diverse Begriffe, die ähnliche Konzepte beschreiben, sich aber doch vom Statebuilding unterscheiden: Nation-, Peace-, Institution- und Capacitybuilding. Gerade
40 Schneckener, Ulrich (2004), S.21ff
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Nationbuilding lässt sich leicht mit Statebuilding verwechseln, da beide Begriffe im angelsächsischen Sprachgebrauch synonym verwandt werden. James Dobbins beispielsweise subsumiert unter „Nationbuilding“ sämtliche militärischen, politischen und ökonomischen Maßnahmen externer Akteure zur Etablierung demokratischer Strukturen in Nachkriegsgesellschaften 41 . In der deutschen Wissenschaft meint „Nationbuilding“ im Gegensatz zum „Statebuilding“ zumeist die gesellschaftliche Entwicklung als Ganzes, insbesondere die Herausbildung einer nationalen Identität. Jochen Hippler versteht unter „Nationbuilding“ den langfristigen Prozess oder die strategische Förderung einer soziopolitischen Entwicklung, die aus einer lockeren Gemeinschaft eine gemeinsame Gesellschaft mit eigenem Nationalstaat entstehen lässt 42 . Statebuilding und Nationbuilding können sich allerdings ergänzen 43 .
Konzeptionelle Nähe besteht auch zum Begriff „Peacebuilding“, den die UN zur Beendigung bewaffneter Konflikte und anschließender Friedenskonsolidierung verwendet. Dies kann einen Wiederaufbau von Staatlichkeit bedeuten; „Statebuilding“ bezieht sich allerdings allgemeiner auf fragile Staatlichkeit 44 .
„Institutionsbuliding“ meint den Aufbau politischer und administrativer Institutionen und ist mitunter Bestandteil des Statebuilding - ebenso wie Capacitybuilding, die Stärkung lokaler Akteure in der Konfliktbewältigung, ein Teil des Statebuildings sein kann.
2.3.5. Strategien internationalen Statebuildings:
Statebuilding bietet bei allen Definitionen nach wie vor breiten Raum für unterschiedliche Strategien. Je nach Weltbild und politischer Ordnungsvorstellung haben verschiedene Akteure divergierende Ansichten über die Rolle des Staates, der Ursachen für fragile Staatlichkeit, die Rolle lokaler Akteure etc. Entsprechend unterscheiden sich ihre Prioritäten beim Statebuilding und ihre Auffassungen über notwendige Ressourcen und zeitliche Horizonte. Ulrich Schneckener von der Stiftung Wissenschaft und Politik hat versucht, die verschiedenen Konzepte anhand der Theorien der Internationalen Beziehungen einzuordnen. Hierbei unterscheidet er vier Strategien 45 :
Liberalization First
Dieses Konzept zielt auf die Förderung von politischen und ökonomischen Freiheiten ab sowie auf die Einführung von Demokratie und Marktwirtschaft. Nach dem „Demokratie-
41 Vgl.Dobbins, James (2003)
42 Hippler, Jochen (2003b), S.3ff
43 Schneckener, Ulrich (2004), S.21
44 Schneckener, Ulrich (2007), S.10f
45 Hier und im Folgenden: Ebda, S.15f
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Frieden-Theorem“ und der „Frieden-durch-Handel-These“ steht dahinter die Ansicht, dass marktwirtschaftliche Demokratien die beste Garantie für Frieden und Stabilität seien. Post-Konfliktfälle werden als ein Sonderfall von Transformationsgesellschaften gesehen, die sich im Übergang zur Demokratie befinden. Folglich liegen die Prioritäten des Statebuildings zum einen in der Durchführung freier und fairer Wahlen, dem Schutz der Grundfreiheiten, des Eigentums und der Förderung von Good Governance. Zum anderen beziehen sich diese auf Wirtschaftsreformen, welche Privatisierungen, Marktöffnung und schließlich die Integration in die Weltwirtschaft ermöglichen sollen.
Mit den Millenium Development Goals 2000 fanden auch Aspekte wie Armutsbekämpfung, Förderung von effektiven Bildungs- und Gesundheitssystemen etc. Einzug in die reine Lehre des Washington Consensus. Allerdings unterschätzt Liberalization First die destabilisierenden Effekte von übereilter Demokratisierung und Marktöffnung im Sinne einer „Schocktherapie“ 46 . Zum einen kann diese Strategie bestehende Eliten, genauer die Kräftekonstellation, die aus dem Konflikt hervorgeht, stärken, sie neu legitimieren und insofern den Aufbau der am Gemeinwohl orientierten Institutionen erschweren. Zum anderen beginnt diese Liberalisierung oftmals mit einer De-Institutionalisierung und birgt besondere Risiken für die Stabilität des Staates.
Security First
„Ohne Sicherheit keine Entwicklung“ lautet die Grundannahme dieses Ansatzes 47 . Folglich gilt es hiernach primär, die physische Sicherheit zu gewährleisten und das staatliche Gewaltmonopol (wieder) herzustellen bzw. zu stärken. Der Staat muss seine Schutzfunktion im Sinne der Verteidigung seiner Souveränität nach innen und außen wahrnehmen können. In der Praxis bedeutet dies oftmals die Entwaffnung oder die Eindämmung nichtstaatlicher Gewaltakteure inklusive der Begrenzung von Proliferation von Klein- und Leichtwaffen sowie ferner die Reform des staatlichen Sicherheitssektors, die Professionalisierung der staatlichen Sicherheitskräfte und die Bekämpfung von Kriminalität. Für Gesellschaften mit eskalierenden ethnischen Spannungen wird unter Umständen eine territoriale Neuordnung bis hin zur Sezession einzelner Gebiete empfohlen. Security First ist in seinem Eingriff weniger intensiv, aber dafür stabilitätsorientierter als Liberalization First 48 . „Security only“ kann allerdings dazu führen, dass der Status Quo und somit (semi-)autoritäre Strukturen
46 Schneckener, Ulrich (2007), S.20
47 Ebda, S.16f
48 Ebda, S.20
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konsolidiert werden, was sich negativ auf die anderen Bereiche des Statebuilding auswirken könnte.
Institutionalization First
Als Reaktion auf praktische Fehlschläge der Liberazion First-Strategie entwickelte sich dieser weniger ambitionierte Ansatz 49 . Zwar teilen beide die Orientierung an der marktwirtschaftlichen Demokratie, doch konzentriert sich Institutionalization First dem Namen nach auf den Aufbau bzw. die Stärkung legitimer, effektiver Institutionen. Dahinter steht die Annahme, dass sozio-kulturelle Faktoren nur schwer zu beeinflussen sind, sich das Wissen über Organisationsstrukturen hingegen transferieren lasse. Zudem werden von den Institutionen gewisse Sozialisierungseffekte erwartet, die mittel- oder langfristig das Verhalten relevanter Akteure ändern könnten und so der Autorität des Staats zugute kämen. Insofern richtet sich das Engagement primär auf die Etablierung und Konsolidierung politischer Institutionen, rechtsstaatlicher Strukturen und der öffentlichen Verwaltung. Dies können auch Institutionen in lokaler Tradition sein, wenn sie zur Stabilisierung der Staatlichkeit beitragen. Wichtig ist die Inklusion aller Bevölkerungsteile, um einen möglichst hohen Grad der Akzeptanz zu erreichen. Von daher sieht dieser Ansatz nicht nur die rasche Wirtschaftsliberalisierung, sondern gerade in multi-ethnischen Gesellschaften auch die klassische Mehrheitsdemokratie kritisch. Vielmehr gilt es, die Partizipationsmöglichkeiten von Minderheiten zu institutionalisieren. Allerdings schwächt die (temporäre) Förderung von vor- oder nicht-demokratischen, eventuell klientelistischer Strukturen die langfristige Demokratisierung 50 .
Civil Society First
Diese Strategie entspricht am deutlichsten der Perspektive einer dominant gesellschaftsorientierten Staatlichkeit 51 . Im Sinne eines Bottom-up-Prozesses sollen der Staat und seine Institutionen „von unten“ wachsen und von der Gesellschaft getragen werden. Im Unterschied zu den anderen Ansätzen liegen hier die Prioritäten auf der Förderung komplementärer oder nichtstaatlicher Strukturen. Nicht-staaliche Akteure übernehmen zumindest übergangsweise die Funktionen des Staats, bis dieser hierzu selbst in der Lage ist. In der Praxis konzentriert sich Civil Society First auf die Aktivierung der Zivilgesellschaft (empowerment), den Schutz der Menschenrechte und die Förderung politischer Partizipation. Darüber hinaus liegen die Schwerpunkte in der humanitären Grundversorgung, der
49 Ebda, S.17
50 Schneckener, Ulrich (2007), S.20f
51 Ebda, S.19
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sozialpsychologischen Konfliktbearbeitung, Versöhnungsprozessen et cetera. Nach Schneckener verkennt dieser Ansatz allerdings, dass in der Realität das Problem nicht ein Defizit an Zivilgesellschaft ist 52 , da in der Regel hier bereits private und gesellschaftliche Akteure mit ihren Dienstleistungen gegenüber öffentlichen Institutionen dominieren. Die Förderung dieser Akteure mit ihren Partikularinteressen könne zur Etablierung entsprechender Parallestrukturen führen, was wiederum dem langfristigen Ziel einer legitimen staatlichen Ordnung entgegenstände. Am Ende dieser Arbeit soll versucht werden, den Statebuildingprozess im Irak innerhalb dieser vier Strategien einzuordnen.
2.3.6. Kurzfristige Minimalkriterien des Statebuilding:
Wie darzustellen versucht, richten sich konkrete Statebuildingmaßnahmen nach den jeweiligen ordnungspolitischen Vorstellungen der Akteure, auch wenn sie in der Realität schließlich einen Mix der Strategien anwenden. Dies liegt zum einen darin begründet, dass bei den Akteuren oftmals interne Unstimmigkeiten (z.B. zwischen Ministerien) herrschen, zum anderen erfordern konkrete Probleme meist ohnehin eine pragmatische Lösung jenseits entsprechender Weltanschauungen. Das allgemeine Ziel des Statebuildings auf längere Sicht ist die Stärkung der drei genannten elementaren Staatsfunktionen Sicherheit, Wohlfahrt und Rechtsstaatlichkeit / Legitimität. Kurzfristig und unmittelbar erforderlich sind bestimmte Minimalkriterien, welche das Fundament für längerfristiges Statebuilding bilden. Es handelt sich dabei um drei Aspekte, die auch die elementaren Herausforderungen des Nachkriegsirak waren und sind 53 :
1. Die zügige Herstellung des staatlichen Gewaltmonopols: Hier sind die angesprochenen DDR-Programme und die Sicherheitssektorreform (SSR) ein wesentlicher Schritt 54 . Allerdings sollten diese nicht isoliert erfolgen, sondern vielmehr Auftakt für weitere Reformen vor allem des Justizwesens bzw. des Rechtsstaats sein 55 . Unabhängig von weiteren Statebuildingmaßnahmen muss es gelingen, Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
2. Die schnelle (Wieder-) Herstellung der physischen Infrastruktur im Sinne einer Basisversorgung der Bevölkerung, um einen möglichst hohen Grad der Akzeptanz für den Staat bzw. die Statebuilder zu erreichen 56 . Dies schließt die soziale Grundversorgung mit ein 57 . Die ehemaligen nationalen Sicherheitsberater der US-Präsidenten Ford und Bush senior
52 Ebda, S.21
53 Dodge, Toby (2004), S.66f
54 Debiel, Tobias (2005), S.15
55 Debiel, Tobias / Klingebiel, Stephan / Mehler, Andreas et. al. (2005), S.8
56 Ebda, S.5f
57 Debiel, Tobias (2005), S.17
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Arbeit zitieren:
Moritz Hanisch, 2008, Statebuilding im Irak?, München, GRIN Verlag GmbH
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